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Gute Abrechnung mit der Heidelberger Erklärung

http://www.thenextlayer.org/node/1005

Wer eine Version mit Links lesen möchte, möge bitte die angegebene Adresse ansteuern.

Posted May 4th, 2009 by Armin Medosch in Deutsch Article Heidelberger Erklärung open access

Die sogenannte Heidelberger Erklärung und die Kampagne namhafter deutschsprachiger Medien gegen Open Access und Google Books verrät nicht nur ihre Arroganz und Borniertheit gegenüber neuen Formen der Produktion und Dissemination von Kultur und Wissen, sondern offenbart auch anti-liberale, autoritäre Züge – die bürgerlichen Medien haben ihre liberalen Wurzeln wohl vergessen oder verdrängt. Die “intellektuelle Finsternis”, die von FAZ und Die Zeit auf Grund der “unheimlichen Kräfte” des Internet befürchtet wird, ist bereits da und von ihnen selbst mitverschuldet. Was jedoch wirklich gebraucht wird, anstatt drakonischer Urteile und Netzsperren, sind neue Wege der Vergütung kultureller Produktion, die an den etablierten, im Niedergang befindlichen Instanzen vorbei gehen.

In einer Titelgeschichte in der Wochenzeitung Die Zeit holte Reporterin Susanne Gaschke kürzlich zu einer umfassenden Polemik gegen die, wie sie es nennt, “Umsonst-Mentalität” des Internet aus. (siehe Im Netz der Piraten). Sie folgt dabei der breiten Schneise, welche die sogenannte Heidelberger Erklärung zuvor schon im deutschen Blätterwald geschlagen hatte. In diesem von mehr als 1600 Autoren, Autorinnen und Verlagen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum unterzeichneten Aufruf fordert Roland Reuß, Philologe und Professor für neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Heidelberg, “das bestehende Urheberrecht, die Publikationsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen.” Die Rhetorik der Freiheit vermischt, wie Matthias Spielkamp von http://irights.de gezeigt hat, zwei Dinge, die nicht zusammengehören. Der großangelegte Versuch von Google Books, alle Bücher dieser Welt zur Not auch ohne vorhergehende Zustimmung der Autoren einzuscannen, wird mit den Bemühungen der Open-Access-Bewegung, die fordert, dass mit öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Textproduktion auch öffentlich zugänglich sein solle, “zusammengequirlt”, so Spielkamp. (Siehe Open Excess: Der Heidelberger Appell)
Die Autorin der Zeit-Titelgeschichte, Susanne Gaschke, ist selbst Unterzeichnerin des Heidelberger Appells, genauso übrigens wie Zeit-Herausgeber und ehemaliger deutscher Bundeskulturbeauftragter Michael Naumann. Die Zeit-Polemik strotzt nur so von kulturkonservativen Vorurteilen. The Pirate Bay wird als “Anleitungsbörse für Film- und Musikdiebstahl” verunglimpft und die Haft- und potenziell – sofern diese nicht widerrufen werden – Existenzen verkrüppelnden Urteile ausdrücklich begrüßt. Die “Pose der harmlosen Kulturvermittler” wird den schwedischen Copyleft-Aktivisten nicht abgenommen und ihr Vorgehen in die Nähe der Verfügbarmachung von Kinderpornografie gerückt. Netzsperren fordert Gaschke, auch wenn diese technisch umgangen werden können, denn entscheidend sei, dass “die Gesellschaft eine andauernde Rechtsverletzung ächtet.” Die Pläne von Google-Books zur “Digitalisierung des Wissens der Welt” werden als “unheimlich” bezeichnet. Gemeinsam mit den Unterzeichnern der Heidelberger Erklärung wünscht sie sich ein “Stoppsignal”. Denn “wer wird die Nachtwachen und die Einsamkeit literarischer Produktion noch auf sich nehmen”, wenn man dafür nicht einmal die 10 Prozent vom Verkaufspreis bekommt, die Verlage Autoren üblicherweise zugestehen? In ihrer Schlusssalve spielt sie das “unlektorierte Mitteilungsbedürfnis der Nutzermassen” im Netz gegen die “intellektuelle Finsternis” aus, die drohen würde, wenn das “hohe Verfassungsgut” der “Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft” nicht gegen solchen Vandalismus verteidigt werde.
Der schon irgendwie nur mehr ironisch zu verstehende Verweis auf die “intellektuelle Finsternis” mag manche daran erinnern, dass bei der ZEIT selbst 1996 beinahe die Lichter ausgegangen wären, wenn nicht die Holtzbrinck Verlagsgruppe hilfreich eingesprungen wäre. Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck ist laut Wikipedia der sechstgrößte Medienkonzern Deutschlands. Neben Publikumsverlagen wie Rohwolt, S.Fischer und Kiepenheuer & Witsch besitzt die Gruppe den US-amerikanischen Macmillan Verlag und hat damit eine starke Präsenz auch im Bereich der wissenschaftlichen Publikationen mit Titeln wie Scientific American, Nature und Spektrum der Wissenschaft. Nach der aufsehenerregenden Übernahme des deutschen Studentennetzwerkes StudiVZ für kolportierte bis zu 100 Mio Euro im Jahr 2007 kam der ansonsten als “stiller Riese” bezeichnete Konzern gerade eben wieder in die Schlagzeilen, durch einen familieninternen Verkauf der überregionalen Tageszeitungen, darunter ein fünfzigprozentiger Anteil an Die Zeit, an Dieter von Holtzbrinck. Die Übernahme der Zeit 1996 durch Holtzbrinck leitete eine Kehrtwende ein. Das anschließende Re-design und die Veränderung der redaktionellen Linie hin zu kürzeren und stärker populistisch betitelten Artikeln haben eine Erholung der Verkausfszahlen bewirkt, aber möglicherweise jene Senkung der redaktionellen Standards bewirkt, die solche Artikel möglich machen. (siehe: Die Gräfin gruselt es)

Was ist an dem Zeit-Artikel zu Google Books und Open Access falsch? So ziemlich alles, darin ist sich die Bloggerszene (siehe z.B. Susanne Gascke versteht das Netz nicht) mit Heise Online einig.
Wie Heise Online ebenfalls berichtete, wirft das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” den Unterzeichnern der Heidelberger Erklärung vor, eine “verantwortungslose Kampagne gegen den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen” gestartet zu haben. Denn anders als von der Erklärung unterstellt, ist die Open-Access-Bewegung eben keine Verschwörung aus dem Internet, sondern wird von nahmhaften ForscherInnen und Forschungsinstituten getragen. Hierbei geht es darum, dass der Staat gleich zweimal für wissenschaftliche Publikationen bezahlt, einmal, indem die Gehälter für die Forscher und Akademiker vom Staat bezahlt werden, die diese Texte erstellen, und ein zweites Mal, indem Universitätsbibliotheken hohe Gebühren an privatwirtschaftliche Verlage zahlen müssen, damit Personal und Studenten Zugang zu diesen Artikeln bekommen. Denn Bedingung für die Aufnahme eines Artikels in eines der Peer-Reviewed Wissenschafts-Magazine, in denen zu publizieren für WissenschafterInnen geradezu Pflicht ist, ist, dass die Autoren, die übrigens nichts bezahlt bekommen, Exklusivrechte an die Wissenschaftsverlage abtreten. Alles was die Open-Access-Bewegung will, ist die Möglichkeit, nichtexklusiver Rechte, so dass gleichzeitig im Wissenschaftsverlag und auf der eigenen Homepage oder in der Open-Access-Datenbank publiziert werden kann. Die bisherige Praxis hat die Öffentlichkeit von diesen hochwertigen Publikationen ausgeschlossen (Preise von 30 Euro und mehr für einzelne Artikel kommen einem defacto-Ausschluss gleich) und Verlage wie Springer (nicht zu verwechseln mit der Axel-Springer AG), Reed Elsevier oder Taylor and Francis reich gemacht. Holtzbrink mischt übrigens, via Macmillan und Nature-Gruppe auch kräftig im wissenschaftlichen Publikationsgeschäft mit. In Zeiten der Krise und Kürzungen bei Bildungsbudgets können sich Bibliotheken die teuren Subskriptionen immer weniger leisten. Kein Wunder dass das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” den Initiatoren der Heidelberger Kampagne “ein rückwärts gerichtetes und pur individualistisches Verständnis von Freiheit und Rechten” (Heise Online, siehe oben) vorwirft.
Der Zeit-Artikel und der Heidelberger Ordnungsruf sind symptomatisch für ein in der Presse grassierendes, extrem einseitiges Verständnis von “Urheberrecht”. Offensichtlich werden als “Urheber” nur jene verstanden, die in den Copyright-geschützten Publikationen der Kulturindustrie publizieren, wie bereits ein Kommentator auf http://Netzpolitik.org bemerkte. Ebenso auffällig ist die historische Unkenntnis über den Charakter des geistigen Eigentums. Es wird unterstellt, dass die mit dem geistigen Eigentum verwandten Rechte reine Individualrechte sei. Dem ist aber nicht so. Die verschiedenen Facetten des geistigen Eigentums (Urheberrecht, bzw. Copyright, Patente, Markenrechte) haben sich historisch entwickelt, um eine Balance zwischen dem Interesse der Urheber, bzw. Rechteinhaber (wie z.B. Verlage) und dem Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit der Werke zu erzielen – das Urheberrecht ist keine Einbahnstraße. (siehe hierzu die von internationalen Urheberrechtsexperten erstellte Adelphi Charter der Royal Society of the Arts, sowie ein Artikel von Creative Commons Mitbegründer James Boyle Protecting the public domain). Erst in den neunziger Jahren, als mit dem Aufkommen des Internet und der digitalen Speicher- und Verfielfältigungstechnologien die Verlage und die Musik- und Filmindustrie ihr am Copyright orientiertes Geschäftsmodell in Frage gestellt sahen, kam es zu einer massiven Verschärfung des Copyright. Nachdem Frankreich ein Gesetz zur Sperre von Peer-to-Peer Downloadern erlassen hat, ist auch die EU auf dem Weg dazu, solche Netzsperren für Downloader zu implementieren.

Immer wieder gelingt es den Copyright-Industrien, ahnungslose AutorInnen (und noch ahnungslosere Politiker) auf ihre Seite zu ziehen, um solche drakonischen Gesetze auf den Weg zu bringen. Gerne benutzt man dazu das Argument, dass niemand die Mühen der Schöpfung auf sich nehmen würde, wenn es keinen extrem verschärften und auf tausend Jahre ausgedehnten Schutz des Copyright gäbe. Doch dieses Argument ist nicht nur löchrig, sondern empirisch widerlegt. Beginnen wir mit letzterem. Das Intellectuell Property Policy Research Centre der Universität Bournemouth hat eine vergleichende Studie zum Zusammenhang zwischen Copyright und dem Einkommen von englischen und deutschen Autoren erstellt (siehe Study on the Income of Authors). Das Ergebnis ist, dass die verbreitete Policy, die darauf beruhte, in starkem Urheberrechtsschutz einen Anreiz für kulturelle Produktion zu sehen, schlichtweg falsch ist. Nur eine Minderheit von AutorInnen wie J.K. Rowling oder Daniel Kehlmann verdienen wirklich gut. Über 60% der AutorInnen benötigen ein Nebeneinkommen aus einer anderen Tätigkeit und dieses kombinierte Einkommen wird zusätzlich oft dadurch ergänzt, dass der oder die Autorin mit einem besserverdienendem Partner zusammenlebt. Denn nur so können AutorInnen überhaupt existieren, die aus ihrer Arbeit in Deutschland laut Studie durchschnittlich ein Jahreseinkommen von 12.000 Euro (in den Jahren 2004/2005) erzielten, was 42% des nationalen Durchschnitteinkommens ausmacht. Und dennoch produzieren sie.
Das Argument ist darüber hinaus auch löchrig, weil es unterstellt, dass Kultur- und Wissensprodukte von vorneherein als Waren zu begreifen seien. Es klafft wohl nirgendwo eine größere Lücke zwischen Nutzwert und Tauschwert als in diesem Bereich. Die Warenform der kulturellen Güter (im weitesten Sinn, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen) ist eine sehr junge “Errungenschaft”, wenn man das so nennen kann, und steht oft im Gegensatz zum intrinsischen Interesse der Gesellschaft an einer freien Zirkulation dieser Werke. Das einseitige Verständnis von Kulturgütern als Waren beschneidet die vielfältigen Fäden, die Autoren und Publikum, Werk und Wirkung miteinander verbinden. Die Leser produzieren nicht nur das Werk durch ihre Rezeptionsleistung, die Gesellschaft ist zugleich auch jener Apparat, der die Produzierenden produziert und somit automatisch ein (Mit)Recht an ihren Produkten hat. Die individual-anarchistische Auffassung, dass “mein Werk” mir und nur mir allein gehört, ist wohl ein Ergebniss eines falsch verstandenen Individualismus- und Schöpferkults, denn kulturelle Produktion ist immer schon per se gesellschaftlich. Was jemand allein im Wald erzeugt, hat der Unabomber exemplarisch klar gemacht. Nicht zuletzt ist jegliche Produktion, ob Literatur oder Wissenschaft, von vorherigen Produktionen abhängig. Die Produktion ist dialogisch, insofern sie sich auf vorhergegangene Werke stützt, sie verwirft oder kritisiert oder über sie hinausgeht und neue Wege aufzeigt.

Indem Die Zeit sich der Kampagne gegen Google Books, Pirate Bay und Open Access anschließt, zeigt sie sich als treue Dienerin ihrer adeligen Großmedienbesitzer und demonstriert so ganz nebenbei, dass das einstmals als “liberal” geltende Blatt die Bedeutung des Liberalismus
verlernt hat. Das Internet ist eben keine geheimniskrämerische Verschwörung finsterer Mächte, wie der Heidelberger Literaturprofessor und seine fehlgeleiteten Unterstützer uns weis machen wollen, sondern im Gegtenteil, beruht auf offenen und öffentlich einsehbaren Standards, den sogenannten Internetprotokollen, oder RFCs. Jeder kann diese Protokolle nutzen oder auch neue entwickeln, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Google ist jene Firma, die es zum gegenwärtigen Stand der Dinge am besten verstanden hat, diesen Open-Source-Liberalismus zu nutzen. Google ist ja primär immer noch eine Suchmaschine, welche die im Internet veröffentlichten Inhalte zugänglich macht, gratis für die Nutzer. Dagegen kann man sich wohl kaum beschweren. Dass Google diese Funktion so gut erfüllt, dass daraus eine quasi-Monopolstellung erwachsen ist, die Google enorme Werbeeinnahmen beschert und das Unternehmen kürzlich wieder zur teuersten Marke der Welt werden ließ, liegt im Wesen des Kapitalismus, der zur Monopolbildung tendiert. Die Einscan-Aktion von Google Books ist sicherlich kontrovers. Aber immerhin macht Google dadurch viele vergriffene und antiquarische Bücher weltweit zugänglich. In meinem persönlichen Nutzerverhalten hat ein Treffer bei Google Books schon öfter zum anschließenden Kauf des Druckwerks geführt. Und immerhin zahlt Google den Autoren in den USA 63% der Werbeeinnahmen, was sich gegenüber den 10% vom Verkaufspreis, die deutsche Verlage üblicherweise an Autoren zahlen, relativ großzügig ausnimmt. In seiner ganzen Funktionsweise ist Google, ob man das nun gut findet oder nicht, der perfekte Ausdruck des radikalen Wirtschaftsliberalismus eines Friedrich von Hayek. Dieser der liberalen “österreichischen Schule” angehörige Ökonom vertrat eine strikte Ideologie des freien Marktes auch dann noch, als die Weltwirtschaftskrise nach dem Börsencrash 1929 den Wirtschaftsliberalismus in Verruf gebracht hatte. Nach dem Zweiten Weltrkieg ein relativ einsamer Gegner des Keynisianismus, wurde Hayek seit dem Einsetzen des Neoliberalismus eine späte Renaissance zuteil. Seine Theorien des “verteilten Wissens” wurden zunehmend auch von den Schwarmtheoretikern und Artificial-Life-Forschern in der Informatik aufgegriffen.

Die Attacken der Heidelberger Unterzeichner und der deutschen Presse (siehe z.B.auch diesen Artikel in der FAZ Unter Piraten) gegen das freie Publizieren im Internet, gekoppelt mit Rufen nach “Stoppsignalen”, “Netzsperren” und der Befürwortung harter Strafen, offenbaren den zutiefst antiliberalen Grundzug in weiten Teilen der deutschen “Geisteseliten”. Ähnlich wie die Musikindustrie versucht man, den Status Quo mit allen Mitteln zu verteidigen. So werden Hierarchien zwischen anerkannten und freien Produzenten einzementiert und dringend benötigte Reformen verhindert . Denn die Frage ist in der Tat, wie hochwertige kulturelle Produktion finanziert werden kann. Der Weg der privaten Medien in den letzten 30 Jahren war, zunehmend von Werbung abhängig zu werden. In der Folge hat sich auch der inhaltliche Spielraum in der Medienlandschaft immer mehr verengt. Kritische Autoren haben kaum noch Orte, wo sie publizieren können und weichen auf unabhängige Formate wie eben eigene Blogs aus. Ich habe es schon längst aufgegeben, Artikel in deutschen Printmedien publizieren zu wollen. Die paar Euro sind mir die Verwässerung meiner Ideen nicht wert. Die zunehmend dünner werdende, werbefinanzierte Soße – das Zeit-Magazin “Leben” mag als Beispiel dafür dienen, ebenso wie alle anderen Life-Style-Supplemente aller großen Zeitungen – braucht redaktionelle Inhalte nur noch zur Auflockerung der vielen Inserate.Die Zeitungen führen sich auf, als wären sie die einzigen Garanten der Meinungsfreiheit und demokratischen Kontrolle, dabei haben sie sich längst an den schrankenlosen Konsum-Kapitalismus verkauft, und schlittern dennoch immer tiefer ins Finanzloch (siehe Endlose Verluste für Zeitungen).

Insofern braucht die “intellektuelle Finsternis” nicht erst durch das Internet herbeigeführt zu werden, sie ist bereits da, und das Netz bietet einen der wenigen Lichtblicke. Opportunistische Artikel über die Finanzkrise in den Organen der Presse können nicht überspielen, dass es sich um eine Krise der liberalen Marktwirtschaft und der Demokratien nach westlichem Muster handelt, die in ihrer Panik zunehmend zu autoritäten Mitteln greifen. Anstatt das “schrankenlose Mitteilungsbedürfnis der Nutzergemeinschaften” zu geißeln, sollte man lieber anerkennen, dass im Netz eine neue Breite und Tiefe der aktiven Partizipation bereits entstanden ist und dass es eine geeignete Plattform für die vielfältigsten Formen der Wissensproduktion und -Distribution bietet. Da die alten Geschäftsmodelle der Content-Industrien brüchig geworden sind, sollte man über neue Wege der Finanzierung geistiger Produktion nachdenken. Als Radio und Fernsehen noch neue Medien waren, zweifelte niemand daran, dass der Staat eine gewichtige Rolle in der Regulierung von Produktion und Distribution einnehmen sollte. Daraus entstand das System der mit Lizenzgebühren finanzierten, von direkter Regierungseinflussnahme unabhängigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, die von den Zeitungsherausgebern nur zu gern kritisiert werden. Die Öffnung des Internet fiel in die Hochphase des Neoliberalismus und mit dem Bangemann-Report 1994 einigte man sich EU-weit darauf, dass das Internet den Marktkräften überlassen sein solle. Der wirtschaftliche Liberalismus lässt sich jedoch nicht von den radikal libertären Kräften trennen, welche die Entwicklung von Peer-to-Peer-Protokollen für Filesharing vorantreiben, also z.B. die Hacker hinter Initiativen wie The Pirate Bay und die Entwickler der Bittorrent-Protokolle.Offiziell sanktionierter Wirtschaftsliberalismus und der ultralibertäre Flügel der Open-Source-Community sind auf der selben Seite der selben Medaille (die Rückseite dieser Medialle bildet die Kultur des elektronischen Underground, siehe Netzpiraten – die Kultur des elektronischen Verbrechens, Medosch und Röttgers, dpunkt 2001). Jetzt, da man die Geister, die man rief, nicht mehr los wird, versuchen Sarkozy, Hollywood, Holtzbrinck und Co autoritär durchzugreifen. Dadurch untergräbt man jedoch die Fundamente der “Wissensgesellschaft”, die man angeblich so liebt. Deshalb sollte man über radikale neue Modelle nachdenken, wie z.B. einen Fonds für freie Wissens- und KulturproduzentInnen, ob gedruckt oder im Netz, die neue Wege gehen und außerhalb der etablierten Medien und Hierarchien arbeiten, wie z.B. http://Thenextlayer.org. Finanzieren könnte sich ein solcher Fonds z.B. aus einer Tobin-Steuer. Dafür verzichte ich dann auch gerne weiterhin auf Google-Ads auf den Seiten von http://thenextlayer.org.

Dieser Artikel kann von nicht-kommerziellen Publikationen übernommen werden. Die Wiederverwertung ist mit einem ausdrücklichen Link auf http://thenextlayer.org ebenso wie mit einem Link auf den Artikel selbst zu verbinden, und es wäre nett, mich davon in Kenntnis zu setzen. Auch kommerzielle Medien können diesen Artikel oder eine Version davon gegen Bezahlung gerne verwenden und mögen sich zu diesem Zweck mit mir in Verbindung setzen.

http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0

Gern würde ich Medosch von der Wiederveröffentlichung hier in Kenntnis setzen, aber es ist mir nicht gelungen, ein Impressum oder eine Kontaktmail ausfindig zu machen.

Zum Thema hier:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Neues zu Richalm von Schöntal

Die lange angekündigte Edition des “Liber revelationum” von Richalm von Schöntal durch den Freiburger Emeritus Paul Gerhard Schmidt ist vor wenigen Wochen erschienen:

Richalm von Schöntal, Liber revelationum. Hrsg. von Paul Gerhard Schmidt (MGH Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters 24). Hannover: Hahnsche Buchhandlung 2009. LXXIV, 230 S.

http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/richalm-von-schoental-liber-revelationum/47df5adc8b

[Ausgabe jetzt online:
http://www.dmgh.de/de/fs1/object/display/bsb00066357_meta:titlePage.html?sortIndex=060:010:0024:010:00:00 ]

Nachdem der spannende Text bislang nur durch die schlechte und unvollständige Edition des Melker Benediktiners Bernhard Pez (1721) zugänglich war, sind nun die besten Voraussetzungen geschaffen, ihn erneut zu entdecken.

Richalms in Dialogform abgefasstes Buch gilt vor allem der Wahrnehmung von Dämonen durch den Schöntaler Zisterzienser: “Auditionen und Visionen bestimmten sein Leben. Er sah sich von Scharen von Teufeln umringt, die so zahlreich wie Schneeflocken in einem Wintersturm, wie Sandkörner am Meeresstrand und wie Wassertropfen bei einem Gewitterregen ihn überall umgaben, jeden seiner Schritte überwachten und ihn überallhin verfolgten (Kap. 46, 61)” (Schmidt S. XVI).

Aus der Sicht der mittellateinischen Philologie die Edition zu rühmen, will ich Berufeneren überlassen. Ich möchte mich auf drei Punkte konzentrieren, zu denen ich etwas ergänzen kann: auf die Lebenszeugnisse Richalms (I), die handschriftliche Überlieferung (II) und die Rezeption (III).

I. Zu den Lebenszeugnissen Richalms

Bis in die jüngste Zeit hält sich die auf den Abdruck von Pez zurückgehende Datierung des Werks auf 1270, obwohl schon im 19. Jahrhundert bekannt war, dass Richalms Abbatiat in die Zeit um 1219 gehört.

Zum in der Mitte des 12. Jahrhunderts gegründeten Kloster Schöntal siehe die Online-Fassung des Württembergischen Klosterbuchs:

http://maja.bsz-bw.de/kloester-bw/kloster1.php?nr=134

Nur eine einzige Urkunde vom 22. November 1219, ausgestellt von Bischof Otto von Würzburg, nennt Richalm als Abt (“ex insinuatione dilecti nostri domini Richalmi abbatis et fratrum de Schonental, Cisterciensis ordinis”). Sie wurde im dritten Band des “Wirtembergischen Urkundenbuchs” (WUB) 1871 als Nr. 622 abgedruckt:

http://www.wubonline.de/index.php?wubid=946
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_3_089.jpg

In einer Urkunde vom 21. September 1214 (WUB 3, Nr. 561) erscheint Richalm noch als Prior:

http://www.wubonline.de/index.php?wubid=867
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_3_010.jpg

Es gibt also genau zwei urkundliche Nennungen Richalms.

Am 16. Juli 1216 amtierte noch sein Vorgänger Albert (WUB 3, Nr. 592), in einer nicht näher datierten Urkunde aus dem Jahr 1220 erscheint ein Gottfried als Klostervorsteher: WUB 3, Nr. 633 (Schmidt S. XII Anm. 9 hat den Druckfehler 363 statt 633):

http://www.wubonline.de/index.php?wubid=963
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ea/De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_3_105.jpg

Aus Richalms Werk geht hervor, dass er einmal als Prior zurückgetreten ist (Kap. 55, Schmidt S. 67). Man muss also mit der Möglichkeit rechnen, dass er nach wenigen Jahren als Abt – hierfür kommt maximal der Zeitraum von 1216 bis 1220 in Betracht – dieses Amt ebenfalls aufgegeben hat. Er könnte also durchaus länger als bis 1219 – so das in der Tradition überwiegend angegebene Todesjahr – gelebt haben.

Schmidt S. XI mit Anm. 4 ordnet Richalm aufgrund seines sehr seltenen Namens mit guten Gründen einer Ministerialenfamilie des Bischofs von Würzburg zu. Rätselhaft bleibt aber, wieso Schmidt das stärkste Indiz nicht anspricht, nämlich das Auftreten der Richalme mit Beinamen Hake in Schöntaler Urkunden! 1214 erscheint Richalmus Hacho als Zeuge bei einer Schenkung an Schöntal (WUB 3, Nr. 560), 1230 der miles Richalmus Hako gemeinsam mit Abt Gottfried (ebd. Nr. 777). 1233 treten die Brüder Richalm und Gottfried Haken als Salmänner bei einem Vermächtnis zugunsten von Schöntal auf (WUB 3, Nr. 831). Man wird in ihnen Verwandte von Abt Richalm sehen dürfen, auch wenn es sicher zu weit geht, Richalms Nachfolger Gottfried aufgrund seines Vornamens der gleichen Familie zuzuweisen.

Eine zusammenhängende kritische Auseinandersetzung mit der Schöntaler Tradition zu Richalm bietet Schmidt leider nicht. Man muss sich das Material aus verschiedenen Stellen seiner Einleitung zusammensuchen.

Vor dem 17. Jahrhundert scheint es keine Nachrichten zu Richalm zu geben, sieht man von der Translation von Richalm-Reliquien aus Mergenthal nach Schöntal unter Abt Konrad II. (1365-1371) ab, die Schmidt S. XXXVIII Anm. 30 leider ohne Quellenangabe erwähnt. S. XXXVII ist von Richalmreliquien in einer zu Schöntal gehörenden Kapelle in “Mergenthal” die Rede, was eher zutreffen dürfte als eine Translation von Mergenthal nach Schöntal. Ich zweifle nicht daran, dass es sich um die 1371 geweihte Kapelle des Schöntaler Stadthofes im heutigen Bad Mergentheim handelt, von der Schönhuths Chronik der Stadt Mergentheim meldet:

http://books.google.com/books?id=fXwAAAAAcAAJ&pg=PA25

Wenn man etwas weiterblättert, bestätigt sich diese Vermutung, da Schmidt S. LIV angibt, die Chronik von Angelus Hebenstreit (1664) kenne ebenfalls die Tradition, “wonach sich Reliquien im Altar der Schöntaler Kapelle zu Mergentheim befanden”.

Der Schöntaler Historiograph Bartholomäus Kremer (1589-661) schrieb eine große Klosterchronik, die als Handschrift in der Landesbibliothek Stuttgart liegt (Cod. hist. fol. 422), in der sich Kremer nach Schmidt S. XVIII Anm. 19 auf S. 175 über Richalm äußert. Entgegen den Angaben von Schmidt ist das aber nicht der Text, den Franz Josef Mone in seiner Quellensammlung der badischen Landesgeschichte Bd. 4,1, Karlsruhe 1867, S. 146 abdruckte und den Schmidt zitiert (es sei denn, der Text ist in den Handschriften absolut identisch). Mone gab eine vom Geistlichen Rat Grieshaber in Freiburg dem Karlsruher Generallandesarchiv mitgeteilte “Series abbatum” aus dem Jahr 1636 heraus, die er ebenfalls Kremer zuschrieb und die er als älteste Darstellung über Schöntal für wertvoller erachtete als die jüngere Chronik.

http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/258802596
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/258802596/images/Mone_Badische_Quellen_4.146.gif

[16.2.2017 Kremer-Hs. der UB Freiburg online
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs663/0007]

Wenn die Angabe von Kremer in seiner Series zutreffen sollte, dass Richalms Vorgänger Albert auf dem Generalkapitel 1217 verstarb, hätte Richalm erst ab 1217 amtiert. Ansonsten referiert Kremer zu Richalm lediglich drei Urkunden aus seiner Abtszeit, von denen aber nur die erste von 1219 Richalm selbst nennt. Als Todesdatum wird angegeben: 1220 3. nonas Decembris (3. Dezember).

Schmidt zitiert Kremers Wiedergabe einer Urkunde von 1220 und merkt an (S. XVIII Anm. 19): “Die Namen der Zeugen in der zweiten Urkunde begegnen alle in Richalms Werk”. Das wäre ja nun ein durchaus bemerkenswerter Befund, den man nicht in einer Fußnote verstecken sollte. Nun schildert Richalm in Kap. 114 (S. 140) die Totenfeierlichkeiten für den Bruder Fridericus opilio. Wenn Richalm nach Schmidt wohl 1219 gestorben ist, wie konnte er den frühestens 1220 erfolgten Tod eines 1220 in einer Zeugenliste auftretenden Mönchs wiedergeben? Hat hier der Redaktor N., jener Schöntaler Mönch, der das Werk Richalms bearbeitete, seine Finger im Spiel gehabt und womöglich Richalm seine eigenen Erlebnisse untergeschoben? Des Rätsels Lösung ist weit banaler: Es gab gar keine solche Zeugenliste. Die von Kremer referierte Urkunde vom 12. April 1220 ist noch in der Ausfertigung erhalten und im WUB 3, Nr. 642 abgedruckt:

http://www.wubonline.de/index.php?wubid=970
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:De_Wirtembergisches_Urkundenbuch_3_117.jpg

“Fratres Albero caementarius, Fridericus opilio, Herilinus, Adelhardus, Adelboldus caecus” sucht man in der Urkunde vergebens. Mone, der die Schöntaler Urkunden nicht kannte, hat mit seinem interpretierenden Zusatz “[testes]” in die Irre geführt. Kremer gab keine Zeugenliste, sondern, den kurzen Eintrag zu Richalm abschließend, die Namen einiger Mönche an, die in der Zeit des Abtes Richalm lebten und entnahm diese Namen Richalms Werk! Kremer konnte 1636 offenbar schon auf die 1634/36 in Stams erstellte Abschrift des Schöntaler Mönchs Reinhold zurückgreifen, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass damals in Schöntal noch eine Handschrift greifbar war. Albero cementarius wird in Kap. 113 (Schmidt S. 140) erwähnt, Fridericus opilio in Kap. 114 (S. 140), Adelhardus in Kap. 31 (S. 36), Adelholdus cecus in Kap. 37 (S. 45). In Kap. 115 (S. 142) hört Richalm beim Tod des Bruders “He.” eine Stimme: “Hic est Heinzelinus”. Schmidts Variantenapparat gibt Auskunft, dass nur die Innsbrucker (früher Stamser) Handschrift, Vorlage der Abschrift Reinholds, “Herilinus” hat, alle anderen lesen Heinzelinus (mit orthographischen Abweichungen).

Sehr viel ausführlicher als Kremer beschäftigte sich Pater Angelus Hebenstreit (1626-1669) in seiner Schöntaler Chronik von 1664 mit Richalm. Schmidt S. LIV-LVI wertet diese Quelle aus, ohne sie jedoch kritisch zu analysieren. Angeblich war Richalm schon vor 1194 Novize in Schöntal. Die Ämterlaufbahn (Pförtner, Hospitalaufseher, Novizenmeister, Prior) scheint aus dem Werk erschlossen zu sein (vgl. Schmidt S. XI). Nach längerem Abwägen entscheidet sich Hebenstreit für den 2. Dezember 1219 als Todestag Richalms. Da Hebenstreit auch das im Pfarrarchiv Schöntal aufbewahrte “Mortilogium” von 1660 redigierte, auf das sich Schmidt S. XII Anm. 8 nach Mitteilung von Frau Dr. Maria Magdalena Rückert (Germania-Sacra-Bearbeiterin Schöntals) beruft, wundert es nicht, dass dort das Jahr 1219 und als Todestag der 2. Dezember angegeben wird. Ein älteres Anniversarienregister erwähnt Mone a.a.O. S. 143 nach Erwähnungen in der Zeitschrift “Wirtembergisch Franken”, doch dürfte Richalm darin nicht erwähnt werden. Den 2. Dezember 1219 erhielt im 17. Jahrhundert Gabriel Bucelin aus Schöntal mitgeteilt (Schmidt S. XXXVIII Anm. 30 zitiert die von Robert Schindele besorgte postume Ausgabe des “Menologium”-Supplements 1763, S. 276). Von Bucelin gelangte das Datum in Stadlers Heiligenlexikon:

http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858/A/Richalmus

Ein 1698 verfasster Abtskatalog von Prior Joseph Müller und Richard Stöcklein (Stuttgart, Cod. Donaueschingen 600, Bl. 32r) schreibt Richalm ein Wappen und einen Wahlspruch zu, weiß von einem Distichon auf Richalm, gibt das Jahr 1200 als Beginn seines Priorats an und datiert die Wahl zum Abt auf 1216 (Schmidt S. XVIIIf.). Da das Wappen sicher nicht authentisch ist, wird man auch die detaillierten Angaben nicht gebrauchen können; sie verdanken sich offensichtlich dem Wunsch, die bisher bekannten allzu mageren Daten zu ergänzen und dürften erfunden sein, da nicht ersichtlich ist, welche hochmittelalterliche Quelle ihnen hätte zugrundeliegen können.

Hinsichtlich des Todesdatums steht nun der 3. Dezember 1220 bei Kremer 1636 gegen die sich später durchsetzende Hebenstreit-Version: 2. Dezember 1219. Letztere ist ja das Produkt gelehrter Erörterungen, während bei ersterer hinsichtlich des Todesjahrs nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kremer sich an der Erwähnung von Richalms Nachfolger 1220 orientiert hat. Solange keine älteren oder neuen Quellen auftauchen, sollte man dem ältesten überlieferten Tagesdatum Priorität einräumen: 3. Dezember (eventuell auch: 2. Dezember). Beim Todesjahr erscheint ein “möglicherweise 1219/20, unter Umständen auch später” angebracht.

Dem Hinweis von Hermann Knaus in den Mittelalterlichen Bibliothekskatalogen 4/2 (1979), S. 872 ( auf den ich Schmidt 1989 aufmerksam machte) auf Notizen des 18. Jahrhunderts über Richalm in einer Handschrift der UB Würzburg ist Schmidt entweder nicht nachgegangen oder er erwies sich nicht als ergiebig. Nachrichten zur Geschichte Schöntals aus dem 17./18. Jahrhundert enthält UB Würzburg http://M.ch.f.258:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0371_b083_JPG.htm

Im Schöntaler Bestand B 503 II des Staatsarchivs Ludwigsburg gibt es eine Reihe historiographischer Werke aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die von Schmidt nicht erwähnt werden, in denen aber mehr oder minder ausführliche Angaben über Richalms Abtszeit nicht fehlen dürften:

https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=17307&klassi=001&anzeigeKlassi=001.001.001

II. Zur Überlieferung des “Liber revelationum” Richalms von Schöntal

Zuerst wurde ich selbst auf Richalm Mitte der 1980er Jahre aufmerksam, als ich Norman Cohns “Europe’s Inner Demons” (1975) las, eine eindrucksvolle Studie zu den Wurzeln der Hexenprozesse. Dann begegneten mir Mones Notizen in seiner Quellensammlung, und ich stieß auch auf das Heldensagenzeugnis zu Sibicho in Grimms Heldensage (vgl. Schmidt S. XXXIX):

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:De_Die_deutsche_Heldensage_(Grimm_W.)_221.jpg

Besser dazu Müllenhoff in der ZfdA 12 (1865), S. 354f.

http://books.google.com/books?id=rPvgclbws1kC&pg=PA355

Nachdem ich erfahren hatte, dass Paul Gerhard Schmidt den Verfasserlexikon-Artikel zu Richalm übernommen hatte, wandte ich mich am 8. Januar 1989 an ihn. Schmidt sandte mir am 13. Februar sein Manuskript (“die Neuedition steht vor dem Abschluß”), worauf ich ihm einen Tag später meine gesammelten Notizen mitteilte. Der Hinweis auf die Kölner Handschrift GB 4̊ 214 erschien dann in Schmidts Richalm-Artikel in der Lieferung 1 von Bd. 8 des Verfasserlexikons 1990 (Sp. 42f.) mit meinem Namen, während er sich von der irreführenden Bezeichnung der Exzerpte (von ihm in der Edition jetzt brevis redactio genannt) als “Fragmente” nicht abbringen ließ. Clm 151, 245v-248r (aus Rebdorf, 1456), das unter den “Fragmenten” gelistet ist, hat mit Richalm nichts zu tun (siehe Carmen Cardelle de Hartmann, Lateinische Dialoge 1200-1400, Leiden 2007, S. 359 nach Autopsie). Es fehlten die Innsbrucker Handschrift, die zweite Kölner, die Pariser und die Hebenstreit-Chronik in Ludwigsburg. 1987 war Neuhausers Innsbrucker Handschriftenkatalog erschienen, in dem ich am 3. November 1989 die ehemals Stamser Handschrift fand. Noch am gleichen Tag teilte ich das Schmidt mit, was für ihn eine “freudige Überraschung” war.

Nachdem mir vor kurzem freundlicherweise ein Exemplar der Ausgabe als Geschenk zugegangen war, machte ich mich an die Internetrecherche, um herauszufinden, was im World Wide Web zu Richalm Neues zu finden war. Ermitteln konnte ich mit Hilfe von Google Book Search zwei Schmidt unbekannt gebliebene Handschriften der Kurzform in Luxemburg und Padua. Bei der Mitüberlieferung dieser Kurzform stellte sich Johannes von Dambachs ‘Consolatio theologiae’ als wichtig heraus (4 von 7 Hss.). In der Pariser Handschrift konnte ein bislang unbekannter Textzeuge eines Traktats des Dirk von Herxen als Mitüberlieferung identifiziert werden.

Ich gebe eine Übersicht über die gesamte Überlieferung, da in den meisten Fällen Handschrifternbeschreibungen verlinkbar sind, die es ermöglichen, sich sofort einen Eindruck vom Inhalt der Handschrift zu verschaffen.

a) Vollständige Handschriften

Die Reihenfolge orientiert sich an der Chronologie der Handschriften.

Universitätsbibliothek Innsbruck, Cod. 36, Bl. 166ra-195vb (I), Pergament

Nach Schmidt S. XLIX, der sich der sehr gründlichen Beschreibung von Walter Neuhauser 1987 anschließt, “zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts, aus den Zisterzen Stams oder Kaisheim”. Die älteste und beste Handschrift: “I bietet den Text ausführlicher und präziser als die anderen Handschriften” (S. LXIII). Sie ist im Stamser Katalog von 1341 nicht nachweisbar, trägt aber einen gotischen Stamser Einband aus dem 14. Jahrhundert. Seit 1808 ist sie in Innsbruck. Die Alternative der Entstehung in Kaisheim bezieht sich auf Neuhausers Ermittlungen zur Überlieferung des anderen Textes der Handschrift (Pseudo-Johannes Chrysostomus), als dessen Vorlage Neuhauser Clm 7945 (14. Jahrhundert, aus Kaisheim) annimmt.

Stadtbibliothek Trier, Cod. 581/1519, Bl. 54r-123v (T), Pergament

“Anfang des 15. Jahrhunderts, aus der Trierer Kartause St. Alban” (S. LII). Die Beschreibung Keuffers 1900 ist online:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0731_b037_jpg.htm

Schmidt erwähnt nicht den von Keuffer nicht identifizierten, und nur mit einem ungenügenden Incipit “Fuit quedam” bezeichneten Text “De Magareta reclusa” Bl. 132-178. Er ist noch zu bestimmen.

Bayerische Staatsbibliothek München, Clm 7723, Bl. 1r-57r (M1)

Datiert Bl. 57r 1430, als Provenienz gibt Schmidt S. Lf. das Augustinerchorherrenstift Indersdorf an. Der einzige Textzeuge ohne Mitüberlieferung.

Der Katalog von Halm ist nichtssagend:

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00008267/images/index.html?seite=195

Bayerische Staatsbibliothek München, Clm 18595, Bl. 109-164 (M3)

(Teg. 595) 4o. s. XV. 204 f.
Vincentii de Friburga expositio canonis missae. f. 109 Richalmi abbatis reuelationes. f. 165 (Udalrici episcopi Brixiensis summula mysteriorum missae) ’Manuale simplicium sacerdotum libros non habentium’.
Beschreibung von Halm 1878:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00008254/images/index.html?seite=195

Schmidt S. LI nennt als Datierung ebenfalls nur das 15. Jahrhundert und als Provenienz die Benediktinerabtei Tegernsee, in deren Bibliothekskatalog 1483 von Ambrosius Schwerzenbeck (Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz IV, 2, München 1979, S. 838) der Codex verzeichnet werde. Dagegen nennt Hannes Obermair im Artikel über den Brixener Bischof Ulrich Putsch (gest. 1437) im Verfasserlexikon 2. Aufl. 7 (1989), Sp. 926 bei der Überlieferung des ‘Manuale simplicium’ von Putsch als Datierung “vor 1439″ und als Herkunft das Kloster Stams. Nach freundlicher Mitteilung von Herrn Obermair wurde diese Angabe von der Redaktion des Verfasserlexikons eingefügt, es könne sich um einen Irrtum handeln.

Der Melker Stiftsbibliothekar Bernhard Pez entdeckte die Tegernseer Handschrift 1717 und legte eine schlechte Abschrift von Romanus Krinner der fehlerhaften Tegernseer Handschrift seiner 1721 erschienenen Edition zugrunde (Anecdotorum thesaurus novissimus, Tomus I, Pars II, Augsburg 1721, Sp. 373-472).

Im versehentlich durch Google online zugänglich gemachten Register des Buchs von Christine Glassner, Neuzeitliche Handschriften aus dem Nachlass der Brüder Bernhard und Hieronymus Pez in der Bibliothek des Benediktinerstiftes Melk, Wien 2008 finde ich: “Richalmus de Speciosa Valle OCist: Liber revelationum 28, Nr. 1, 14r–70v”. Es gibt daher eine Abschrift in Melk, vielleicht diejenige Krinners.

Bayerische Staatsbibliothek München, Clm 17796, Bl. 48r-80r (M2)

(S. Mang 66) 4o. a. 1445-1466. 233
F. 1 et 22 Expositio canonis missae. f. 35 Sententiae philosophorum. f. 37 Georgii filii Grissaphani militis de Ungaria uisiones de purgatorio et paradiso habitae a. 1353. f. 47 Reuelationes factae Hichalmo abbati (de daemonibus). f.79 Collationes pro religiosis. f. 159 Exhortatio ad amatores mundi. f. 165 Articuli quorundam hereticorum carceri mandatorum in Eichstet a. 1461. f. 167 Rudolfi episc. Lauatini nuncii apost. ad Heinricum ep. Ratisb. literae de haeresi noua in dioec. Rat. zum Hösslein prope Egram a. 1466. f. 169 Seneca de remediis fortuitorum. f. 175 Joh. Gerson de X praeceptis, de peccatis et confessione et directione cuiuslibet Christiani, f. 191 confessionale. f. 197 Regula Benedicti. f. 230 Confessionale pro religiosis. f. 232 Interrogationes in confessione a religiosis.
Beschreibung von Halm 1878, S. 121f.:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00008254/images/index.html?seite=130

Nach Schmidt S. LI 1451 aus dem Augustinerchorherrenstift St. Mang in Regensburg. Schmidts Angabe der Blattzahl “85 Bl.” ist falsch. Laut Katalog sind es 233.

Visiones Georgii, hrsg. von Bernd Weitemeier, Berlin 2006, S. 125 (non vidi).

Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Cod. Q 49, Bl. 118a-163a (W)

Schmidt S. LIIf. Der Text wurde wohl am Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrhunderts niedergeschrieben. Am ausführlichsten beschrieb den Codex bislang Paul Mitzschke 1889, S. 115-129:

http://books.google.com/books?id=0x0PAAAAYAAJ&pg=PA123 (US-Proxy)

Die Zuschreibung an Johannes Minzenberg als Schreiber ist mit Badstübner-Kizik 1993, S. 9-13 (non vidi) abzulehnen, denn Mitzschkes Vermutung ist doch sehr vage. Die neue Beschreibung durch Matthias Eifler ist noch nicht online:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt_weimar.htm

b) Handschriften der Brevis Redactio

Historisches Archiv der Stadt Köln, GB 4̊ 214, Bl. 51r-54v (K1)

Schmidt S. LIII: um 1440-1455 aus dem Besitz der Kölner Kreuzherren. Bl. 37v-54v schrieb der auch sonst als Schreiber nachweisbare Conradus de Grunenberg.

Beschreibung online:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0442_b179_JPG.htm

Stadtbibliothek Trier, Cod. 735/286, Bl. 1r-3r (T2)

Schmidt S. LVIIf.: Der Richalm-Text wurde von dem in Büren bei Paderborn tätigen Pleban Johannes Pilter 1461 aus einem Exemplar in Böddeken abgeschrieben. Er schenkte die Handschrift dem Augustinerchorherrenstift Eberhardsklausen.

Beschreibung von Kentenich 1910:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0732_b068_jpg.htm

[Die Handschrift ist im Virtuellen Skriptorium von St. Matthias online.]

Pilter nutzte seine bemerkenswert ausführlichen Schreibervermerke zu einer kleinen Chronik der Zeitereignisse, sie sind überwiegend von Kentenich wiedergegeben. Beschrieben ist die Handschrift auch von Falk Eisermann, ‘Stimulus amoris’, Tübingen 2001, S. 183.

Paris, Bibliothèque Nationale de France, Cod. nouv. acq. lat. 727, Bl. 24v-29v (P), Pergament

Katalog: Nouvelles acquisitions du département des manuscrits de la Bibliothèque nationale pendant les années 1900-1902, in: BECh 64 (1903), S. 14:
http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/bec_0373-6237_1903_num_64_1_452310
Zuvor schon H. Omont
http://www.persee.fr/web/revues/home/prescript/article/bec_0373-6237_1901_num_62_1_448078

Schmidt S. LVI, dessen Angabe “aus Schöntal (?)” zu streichen ist, da er selbst darauf aufmerksam macht, dass J. Bequet, Révue Bénédictine 76 (1966), S. 148 den Codex unbegründet Schöntal zuschreibt.

Die Beschreibungen und Schmidt, setzen die Pergamenthandschrift ins 15. Jahrhundert. Am Ende des Bandes befindet sich die Unterschrift von Marguerite de Rohan, der Großmutter Franz I. (gest. 1497). Ob dies Schlüsse auf die Entstehung des Bandes zulässt, ist unklar.

Der von Schmidt nicht identifizierte Traktat ‘De vanitate rerum mundanarum’, der dem Richalm-Text vorausgeht, ist die ‘Epistola contra detractores monachorum’, die auch in einer Kölner Handschrift begegnet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0038_b109_JPG.htm

Ebenso in einer verschollenen Berliner Handschrift:

http://dtm.bbaw.de/HSA/Berlin_Graupe_700287840000.html

Teilweise in einer Kölner Handschrift:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0442_b106_JPG.htm

Mit der Pariser Handschrift liegt daher ein weiterer Textzeuge für den auch als ‘De utilitate monachorum’ bekannten Traktat des Dirk von Herxen (1381-1457), Rektor des Fraterhauses zu Zwolle, vor, den Marcel Haverals 1992 nach drei Handschriften (einer Antwerpener – Museum Plantin-Moretus M 107 – und den beiden Kölnern) edierte:

http://books.google.com/books?id=U-P6G5t-ZHMC&pg=PA241

Drei weitere Handschriften ergänzte nach Van Engen
http://books.google.com/books?id=Pxr7zsnBhvgC&pg=PA365
Theo Klausmann, Consuetudo, 2003, S. 116-118. Die Auskunft QuestionPoint in München half weiter, denn sie sah bei Klausmann S. 116, Anm. 107 für mich nach: Dort nennt der Verfasser zusätzlich “die Codices Trier, Bistumsarchiv, 95, 117, Düsseldorf, UB, B 64, fol. 102r-122r und Berlin,SB, Cod. 437, fol. 59r-69v” (ein auch in Manuscripta Mediaevalia erfasster Mischband, dort als Hdschr. 437 bezeichnet).

Damit sind nun sieben erhaltene und eine verschollene Handschrift des Werks von Herxen nachgewiesen.

Stadtbibliothek Trier, Cod. 195/1214, Bl. 141vb-142vb (T1)

Von Schmidt S. LVII und Petrus Becker, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier, Berlin 1996, S. 189f.
http://books.google.com/books?id=6cE-4yYXtbQC&pg=PA189
nur allgemein ins 15. Jahrhundert gesetzt. Provenienz ist die Benediktinerabtei St. Eucharius/St. Matthias. Beschreibung Keuffers 1891:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0728_b113_jpg.htm

Biblioteca Antoniana Padua, Cod. Scaff. V Nr. 93

Nicht bei Schmidt. Der Text wird einem “Remigius” zugeschrieben, in dem Lebeuf, dem Handschriftenkatalog von 1842 folgend, Remigius von Auxerre sehen wollte:

http://books.google.com/books?id=aCQKAAAAIAAJ&pg=PA383

In dem Band L’école carolingienne d’Auxerre, Paris 1991, S. 498 (leider konnte ich nicht ermitteln, wer für diese Seite verantwortlich zeichnet, da Google sinnigerweise das Inhaltsverzeichnis nicht zugänglich macht)

http://books.google.com/books?id=YtQ8kcZcZ7wC&pg=PA498

wird der richtige Hinweis auf Richalm (und die Trierer Handschrift 195=T1) gegeben. Sowohl das Incipit “Horrendum est nos contra hostes” als auch die Mitüberlieferung (Johannes von Dambach) schließen jeden Zweifel aus, dass es sich um die Brevis Redactio handelt.

Beschreibungen:

Luigi M. D. Minciotti, Catalogo dei codici manoscritti esistenti nella Biblioteca di Sant’Antonio, Padua 1842, S. 40
http://books.google.com/books?id=oq6X3Sg7RnEC&pg=PA40

Antonio Maria Josa, I codici manoscritti della Biblioteca Antoniana di Padova, Padua 1886, S. 219
http://books.google.com/books?id=UqdSS73xBSAC&pg=PA219 nur mit US-Proxy

[ http://www.nuovabibliotecamanoscritta.it/Generale/ricerca/AnteprimaManoscritto.html?codiceMan=25039 ]

Bibliothèque nationale de Luxembourg, Cod. 57, Bl. 298-302

Nicht bei Schmidt. Von der Geschichte der Handschrift aus dem 15. Jahrhunderts ist nur bekannt, dass sie im 17. Jahrhundert den Luxemburger Jesuiten gehörte.

Beschreibung von Nicolas van Werveke, Catalogue descriptif des manuscrits de la Bibliothèque de Luxembourg, Luxembourg 1894, S. 131f.
http://www.luxemburgensia.bnl.lu/cgi/luxonline1_2.pl?action=fv&sid=bnl_manu&vol=01&page=132&zoom=3

Fol. 298: Visiones beati Richalmi abbatis. Horrendum est nobis contra hostes invisibiles pugnare et nichil vel parum de insidiis eorum congnoscere; unde non pingit (sic) me vel ad me ipsius vel ad aliorum utilitatem revelaciones factas beate memorie abbati Richalmo quas ex opere eius diversis vicibus scripsi, hic simul conscribere, ut aliqua caliditatis demoniace vestigia quasi palpando possimus deprehendere. Igitur ad narracionem accedamus.

Dixit abbas Richalmus: In missa ….. — Fol. 302 : et non magis vult hiis semper intendere.

Historisches Archiv der Stadt Köln, Cod. W 33, Bl. 235v-238r (K2)

Schmidt S. LIII: “um 1550-1560, aus der Kölner Kartause”. Der Text ist im Vergleich zu den Schmidt bekannten anderen Handschriften der Brevis Redactio unvollständig.

Beschreibung von Vennebusch 1986:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0089_b009_jpg.htm

c) Exzerpte aus dem 17. Jahrhundert

Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Cod. HB XV 68, Bl. 442r (S)

Beschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0073_b037_JPG.htm

Kollektaneen des Schöntaler Mönchs und Historiographen Bartholomäus Kremer, geschrieben zwischen ca. 1630 und 1651 (Schmidt S. LVII). Das Exzerpt (Cap. 130) steht I nahe. Vermutlich geht es auf die in Stams 1634/6 angefertigte Kopie aus I durch den Schöntaler Konventualen Edmund Reinhold zurück, die nicht erhalten ist.

Staatsarchiv Ludwigsburg, B 503 II Bü 10

Die Signatur von Schmidt (B 503 Nr. 10) wurde anhand des Online-Findbuchs korrigiert.

Schmidt S. LIII-LVI: Die Auszüge in Pater Angelus Hebenstreits ‘Chronicon abbatum monasterii Speciosae Vallis’ (1664) folgen der Handschrift aus Stams (I), auch wenn in einem Fall auch eine Lesart aus der verlorenen Exzerpthandschrift der Mainzer Kartause vermerkt wird.

d) Verlorene Handschriften

Augustinerchorherrenstift Böddeken

Carolus de Visch nennt in seinem ‘Auctarium’ 1665 die Handschrift (Schmidt S. LIX) und nennt sie vollständig im Gegensatz zu der Mainzer Handschrift. Eine Böddeker Handschrift war die Vorlage für Johannes Pilters Abschrift T2 (1461), doch wird man anders als Schmidt bezweifeln müssen, dass ein so kurzes Exzerpt wie die Brevis Redactio von Visch als vollständig bezeichnet worden wäre. Man hätte also mit zwei Codices in Böddeken zu rechnen, mit einer Vollhandschrift und einer Version der Brevis Redactio.

Kartause Erfurt

Schmidt S. LIXf.: Richalms Werk ist im Bibliothekskatalog der Erfurter Kartause vom Ende des 15. Jahrhunderts zu finden (Mittelalterliche Bibliothekskataloge Deutschlands und der Schweiz, Bd. 2, 1928, S. 433).

Kreuzherren Köln

Schmidt S. LX: Erwähnung in einem ausradierten Inhaltsverzeichnis Köln, Historisches Archiv, GB 8̊ 87, Bl. 30r einer im 15. Jahrhundert aufgelösten Handschrift, von der kleine Teile in dieser Handschrift (wohl Mitte 15. Jahrhundert) erhalten sind. An ihr war der Schreiber von K1, Grunenberg, beteiligt. Vennebusch 1993, S. 84:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0039_b084_JPG.htm

Im Kreuzherrenkloster gab es also zwei Handschriften.

Kartause Mainz

Diese Handschrift erwähnt nicht nur de Visch 1665 (Schmidt S. LIX Anm. 65: mutila), sondern auch Hebenstreit 1664 (zitiert bei Schmidt S. LV): “rursus in Carthusia Moguntina, sed incompletum et in epitomem redactum, per quendam religiosum Ordinis Praedicatorum, ut apparet, Conventus Mariaevallensis vel Wimpinensis, qui plura ad litteram, et inter ea favorem de osculatis a BeatissimaVirgine Richalmi pedibus, transcripsit ex authore Schöntalensis et in usum Concionatorum selegit”. Die Handschrift wurde vom Prior der Karthause damals an Schöntal zur Abschrift überlassen. Schmidt zitiert das Zeugnis zwar, verwertet es aber nicht. Da er nur die Überlieferung der Brevis Redactio auflistet, aber nicht ihren Textbestand und auch keine Varianten gibt, bleibt offen, ob wir im für Predigtzwecke angelegten Werk des Wimpfener Dominikaners womöglich die Brevis Redactio sehen dürfen. Dass Johannes von Dambach, mit dessen Consolatio die meisten Handschriften der Kurzform überliefert werden, ebenfalls Dominikaner war, soll angemerkt werden.

Regularkanoniker Tongern

Schmidt S. LIX: Nach de Vischs Zisterzienserbibliographie von 1656 besaßen sie einen Codex. Antoine Sanderus, Bibliotheca belgica manuscripta, Bd. 2, Lille 1641, S. 195 nannte das Werk in einer 1638 erstellten Bibliotheksliste. Es handelt sich um Windesheimer Augustinerchorherren.

Abschließende Bemerkungen zur Überlieferung

An der Überlieferungsgeschichte des Textes war Schmidt leider nur wenig interessiert. Man erfährt eigentlich gar nichts über die Brevis Redactio. Schmidt hat nur die vollständigen Handschriften kollationiert. Gern hätte man auch erfahren, wie K1 den Richalm-Text einleitet – es steht nicht bei Schmidt (und nur unvollständig bei Vennebusch), aber in einem Google-Schnipsel:

http://tinyurl.com/c2542u

Schmidt gibt keinen Hinweis darauf, dass auch die Trierer Handschrift T1 neben K2 die Consolatio theologiae des Johannes von Dambach überliefert. Auers Monographie von 1928 habe ich leider nicht zur Hand, ich muss mich auf das stützen, was die Kataloge dazu sagen.

Die Abfolge in T1 ist nach Petrus Becker:

Bl. 115v-136r Consolatio theologiae
Bl. 136r-141v Ps.-Petrus von Blois: De utilitate tribulationum
Bl. 141v-142v Richalm

Die gleiche Abfolge findet sich auch in der Luxemburger Handschrift:

Bl. 196v-277v Consolatio theologiae
Bl. 278r-297v Ps.-Petrus von Blois: De utilitate tribulationum
Bl. 298r-302r Richalm

Im Codex aus Padua folgt Richalm auf die Consolatio, während in K2 die Consolatio und Richalm durch einen Text aus Gregors Homiliae getrennt werden. In vier von den sieben Handschriften der Brevis Redactio wird also das Werk des weit verbreitete Dominikaners Johannes von Dambach mitüberliefert. Ohne zu wissen, was die Brevis Redactio aus Richalm exzerpiert hat, wären allerdings weitere Aussagen über die Verwandtschaft der Consolatio und der Brevis Redactio pure Spekulation.

Erwähnt sei auch noch die eigenartige Textzusammenstellung in P, das nur 32 Blatt umfasst. Nach dem Herxen-Text, der Devotio moderna zuzuweisen, folgen die Brevis Redactio und danach französische Rondeaux!

Schmidt verweist S. LXIV bei T und W auf die monastischen Reformbewegungen des 15. Jahrhunderts. In der Tat fällt auf, dass die Überlieferung des 15. Jahrhunderts, soweit die Handschriften zuzuordnen sind, auf Kartäuser, regulierte Chorherren und Benediktiner zurückzuführen ist.

Die Pergamenthandschrift T aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammt aus der Trierer Kartause, K2 aus der Kölner; verlorene Handschriften sind für die Kartausen Mainz und Erfurt belegt. Über die Affinität der Kartäuser zur Visionsliteratur handelte Johannes Mangei, in: Bücher, Bibliotheken und Schriftkultur der Kartäuser, 2001:
http://books.google.com/books?id=Q7Y5Z1RuOIgC&pg=PA313

M1 stammt aus Indersdorf, dem wichtigsten oberdeutschen Reformzentrum der Kanonikerreform im 15. Jahrhundert. In Böddeken bei Paderborn gab es wohl zwei Handschriften des Werks. Auf die Devotio moderna verweisen nicht nur die Handschriften aus dem Kölner Kreuzherrenkloster, sondern auch der Nachweis einer Handschrift in Tongern und die Mitüberlieferung der vielleicht für eine weltliche Empfängerin bestimmten Pariser Handschrift.

M3 stammt aus dem Benediktinerkloster Tegernsee, ein Zentrum der Melker Reform in Bayern, W aus dem Bursfelder Kloster St. Peter in Erfurt, T1 aus St. Matthias in Trier.

Neben der Ordensreform erscheint mir aber auch jene Bewegung beachtenswert, die man den “Rückgriff des 15. Jahrhunderts auf die früh- und hochmittelalterliche Theologie und Spiritualität” nennen könnte. Dieser Rückgriff wurde wesentlich getragen von den Klosterreformen, ist aber auch auf das engste verbunden mit jenem “retrospektiven Syndrom”, das in den Klöstern des 15. Jahrhunderts als “monastischer Historismus” sichtbar wird. Näheres dazu in meiner Studie über St. Ulrich und Afra in Augsburg:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242

Besonders bemerkenswert ist die Weimarer Handschrift W, die hagiographische Texte aus dem Umkreis der Hirsauer Reform enthält: die Vita Wilhelms von Hirsau (zur Überlieferung sehe man meinen eben zitierten Aufsatz S. 140f.), Sigebotos Vita der heiligen Paulina (von Paulinzella) und die Vita Erminolds von Prüfening. In der Kreuzbrüderhandschrift K1 begegnen Texte von Hildegard von Bingen und Elisabeth von Schönau.

III. Zur Rezeption von Richalms Werk

Schmidt S. XXXVI-XLIX handelt erfreulich ausführlich von “Rezeption und Forschungsstand”. Wer sich über die ganze Breite der Richalm-Rezeption ein Bild machen will, kann in Google Book Search nach richalm, richalmi oder richalmus suchen. Üblicherweise erscheint der Schöntaler Abt als “Gewährsmann für die kollektive Vorstellung von der Vielzahl der Teufel im Mittelallter” (S. XLIV). Beispielsweise bei Elias Canetti, William Gaddis, Carl Sagan oder Salman Rushdie.

Schmidt hat die wohl wichtigsten Werke ausgewählt. Besonders einflussreich erscheint die 1869 erschienene Geschichte des Teufels von dem protestantischen Theologen Roskoff, die auch die umfangreichsten deutschsprachigen Auszüge aus dem Text enthält (S. 335-343 der Originalausgabe) . Die Ausgabe ist einsehbar unter

https://www.archive.org/details/geschichtedesteu01roskuoft
http://books.google.com/books?id=kjYCAAAAQAAJ&pg=PA335 (mit US-Proxy)

Einen Hinweis verdient vielleicht auch Friedrich von Raumer, Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit, Bd. 6, 3. Aufl. 1858, S. 538f., der kürzere Auszüge auf Deutsch gab:

http://books.google.com/books?id=T8ZWAAAAMAAJ&pg=PA538

Was in den “Blättern für literarische Unterhaltung” 1838 S. 460 aus Richalms Werk auf Deutsch zu lesen war, stimmt damit überein und dürfte einer Vorauflage entnommen sein:

http://books.google.com/books?id=7-QaAAAAYAAJ&pg=PA460

Schmidts Edition wird erfreulicherweise in einigen Jahren auf http://www.dmgh.de kostenfrei zur Verfügung stehen (es sei denn, die MGH ändert ihren Sinn). Wünschenswert wäre eine deutsche Übersetzung, da der Text nicht nur für jene von Interesse ist, die über hinreichende Lateinkenntnisse verfügen. Dem Editor ist für seine jahrelange Mühe mit dem Text sehr zu danken, der MGH, dass sie ihn in ihr Editionsprogramm aufgenommen hat, denn dies sichert ihm die nötige Publizität.

How to quote this entry?

Graf, Klaus. Neues zu Richalm von Schöntal. Archivalia . 2009-05-03. URL:http://archiv.twoday.net/stories/5680268. Accessed: 2009-05-03. (Archived by WebCite® at http://www.webcitation.org/5gVVWEu0f )

8.3.2017: Dr. Balázs J. Nemes (Freiburg) schreibt mir, dass er eine anscheinend verlorene Straßburger Handschrift gefunden hat: C 131 (Witter 1746, S. 35)
3. De insidiis Daemonum & Calliditatibus eorum [= Richalm von Schöntal/Richalmus Speciosae Vallis OCist ›Liber revelationum‹ (auch bekannt als: ›Revelationes de insidiis et versutiis Daemonum‹)]
Hinweis auf diese Handschrift fehlt bei P. G. Schmidt (2009), S. LVIII–LX. Es geht um den ›Catalogus codicum manuscriptorum in bibliotheca sacri ordinis Hierosolymitani Argentorati asservatorum‹ des Johann Jacob Witter (Straßburg 1746), vgl. https://books.google.de/books?id=IeZVAAAAcAAJ&pg=PA35

26.6.2023: 2021 legte Jean-Claude Schmitt eine Monographie (mit französischer Übersetzung des Texts) zu Richalms Werk vor, siehe die Besprechung:

Jay Carter Rubenstein, Rezension von: Jean-Claude Schmitt, Le cloître des ombres, Paris (Gallimard) 2021, 480 p. (Bibliothèque des histoires), ISBN 978-2-07-293146-8, EUR 29,50., in: Francia-Recensio 2022/3, Mittelalter – Moyen Âge (500–1500), DOI: https://doi.org/10.11588/frrec.2022.3.90477

#forschung

"Katakomben-Archiv" in Rom

” …. Nach einem beeindruckenden Fußmarsch über die Via Appia Antica erreichte die Pilgerschar die berühmten Katakomben San Callisto. Die nach dem heiligen Kallixtus, einem Papst des 3. Jahrhunderts, benannten Begräbnisstätten gelten als Archiv der frühen Kirche. Elf Meter steigt man in die Tiefe hinab und findet sich in einem System verwinkelter Gänge mit unzähligen Nischen und Kammern. Da und dort sind bunte Malereien erhalten, die christliche Symbole wie den Fisch oder Jesus als den guten Hirten zeigen……”
Quelle:
http://stephanscom.at/news/0/articles/2009/05/03/a16578

Kultursonntag des Kölner Stadtanzeigers: u. a. mit Bettina Schmidt-Czaia

” ….. Den emotionalsten Moment erlebten die Besucher im Foyer des Schauspielhauses, als Bettina Schmidt-Czaia, Direktorin des Historischen Archivs, ihre Erinnerungen an den Einsturz des Gebäudes schilderte. Trotz dieses Erlebnisses ist die Archivarin optimistisch. Bisher seien rund 24 der 30 Kilometer Archivalien geborgen, erläuterte sie im Gespräch mit Christian Hümmeler. „Von einem Gedächtnisverlust der Stadt kann man nicht sprechen, höchstens von einer partiellen Amnesie“, so Schmidt-Czaia. Es bestehe die Hoffnung, 70 bis 80 Prozent der Bestände wiederherstellen zu können. „Wir brauchen noch in dieser Legislaturperiode einen Ratsbeschluss für einen neuen Standort“, appellierte Schmidt-Czaia an die Politik. Sie setzt sich für eine innerstädtische Lösung ein. Von den vorgeschlagenen Standorten präferiere sie den Eifelwall und die Messecity in Deutz. …..”
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238966906451.shtml

Kölner Archivgut in Bochum

“Das Bochumer Stadtarchiv hat einen Lagerraum für Material aus dem eingestürzten Archiv in Köln bereitgestellt. Zwei LKW-Ladungen erreichten jetzt die Ruhrstadt. Weitere sollen folgen. Das Bochumer Archiv ist erst vor zwei Jahren an die Wittener Straße umgezogen. Es ist Zufall, dass die Räume in der Kronenstraße noch nicht aufgegeben wurden. ….
Die gesammelten Fundstücke kommen jetzt unter anderem im Bochumer Archiv an. “Was in den Kisten genau drin ist, wissen wir nicht”, erklärt Ingrid Wölk, Leiterin des Archivs. Sortieren muss sie das Chaos aber nicht: “Das macht das Stadtarchiv Köln, die schauen sich die Dinge hier an.”
Zwei LKW-Ladungen sind allein am Donnerstag angekommen, weitere Transporte folgen – so lange, bis die Kapazität des Bochumer Archivs erschöpft ist. Acht Magazine sind noch frei.
Und dabei hatte man noch Glück. Das Bochumer Archiv ist erst vor zwei Jahren an die Wittener Straße umgezogen. Es ist Zufall, dass die Räume in der Kronenstraße noch nicht aufgegeben wurden….”

Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/bolo/Bochum;art932,550169

Köln: Kreisarchiv Gütersloh hat geholfen

” …. „Als Westmünsterländer hat man ja ohnehin eine besondere Beziehung zu Köln. Und außerdem kommt die Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia doch auch aus Gütersloh“, winkt der gebürtige Coesfelder bescheiden ab. Das Angebot aus dem Kreis Gütersloh wurde denn auch dankend angenommen. …..
Diesen Arbeitsschritt haben die Verantwortlichen in Köln generalstabsmäßig geplant. Nachdem die Gütersloher Delegation in der Domstadt angekommen ist, wird sie zunächst im Bettensaal einer Kaserne in der Nähe der Mühlheimer Brücke untergebracht, bevor es nach einer Einweisung und einem Mittagessen von 14 bis 21 Uhr zur ersten Schicht …..”

Quelle:
http://www.die-glocke.de/gl/cgi/news/shownews.php?id=12602

Anita Helle: The Unraveling Archive: Essays on Sylvia Plath, 2007

” …. The essays seek “to enlarge and enrich the contexts of Plath’s writing with the archive as its informing matrix, unraveling tangled connections backward to the middle decades of the twentieth century and forward to issues raised by contemporary literary and cultural criticism” ….”
More on: http://readingarchives.blogspot.com/2009/05/unraveling-literary-archive.html

Wieder besonders Dümmliches vom Klett-Cotta-Blog zu Open Access

http://blog.klett-cotta.de/websites/digital-und-kostenlos-open-access

Wer sich über Open Access exklusiv auf Vortragsfolien (!) von C. Hauschke informiert, muss sich wirklich nach dem Geist fragen lassen.

Ist es wirklich zuviel verlangt, dass man http://www.open-access.net aufruft kapiert?

Links zu Google Books im HSU-OPAC

http://ub.hsu-hh.de

Es werden – wie inzwischen in vielen ausländischen Katalogen – Links zur Google Buchsuche angezeigt, leider ohne Angabe, um welche Darbietungsform (vollständig, Vorschau, Schnipsel, bibliographischer Eintrag) es sich handelt.

So nützlich dieses Feature anmuten mag, ebenso wie bei Links zu Amazon stellt sich natürlich bei öffentlichrechtlich organisierten Bibliotheken das Problem der Gleichbehandlung anderer Anbieter (Art. 3 GG) wie z.B. des Internetarchivs.

Wie Geocities privat archiviert wird

http://futurezone.orf.at/stories/1602907

“Die Feiglinge von Yahoo haben ganz heimlich, still und leise angekündigt, dass sie GeoCities dichtmachen werden”, schreibt Jason Scott am 24. April in seinem Weblog. “Sie wollen diesen beinahe 20 Jahre alten Hosting-Dienst abschalten, der über die Jahre zur Heimat von Millionen Nutzern geworden ist.” Für den begeisterten Sammler virtueller Artefakte aus dem frühen Web der 1990er Jahre war sofort klar: “Das ist ein Teil unserer Geschichte. Unserer Kultur. Es ist etwas, das ich für künftige Generationen bewahren möchte.”

Siehe auch das Weblog von Jason Scott

http://ascii.textfiles.com

Scott auf Twitter:
http://twitter.com/textfiles

http://www.archiveteam.org/index.php?title=Main_Page

Danke an JP

UK: Database of Archives of NGOs

http://www.dango.bham.ac.uk/Dango.Presentation.htm

“DANGO, the Database of Archives of UK NGOs since 1945, is an online, free-to-access database, enabling researchers to identify NGOs that interest them, and then access both existing and new information about the content, location and accessibility of archival holdings relating to those bodies.”

Via
http://geschichtsweberei.blogspot.com/2009/05/dango-database-of-archives-of-uk-ngos.html

Two New Digital Collections of the Claremont Colleges Library

Bodman Collection of Italian Renaissance Manuscripts

http://ccdl.libraries.claremont.edu/col/irm

In this digital collection are eleven autograph, signed letters written between members of the Medici family of Florence and others in their social and political circles, including Angelo Poliziano, the Sforza family, Palla Strozzi, and Francesco Guicciardini. Written between 1426 and 1522, the letters touch on a number of issues urgent to the House of Medici including military campaigns, political associations, and the trials of family life.

Fashion Plate Collection, 19th Century

http://ccdl.libraries.claremont.edu/col/fpc

Over 700 full-color fashion plates from the Macpherson Collection of the Ella Strong Denison Library at Scripps College were culled from a variety of women’s periodicals and other mass-circulating works published between 1789 and 1914. The images are primarily from France, Britain, America, and Spain, and depict scenes of nineteenth-century middle- and upper-class life with an emphasis on the leisure practices of bourgeois women, men, and children. A number of plates also derive from trade journals for tailors, who used the images to create made-to-order garments for fashionable men.

Inkunabeln der Senate House Library, University of London

Artikel über die Katalogisierung der ca. 130 Stücke

http://sas-space.sas.ac.uk/dspace/bitstream/10065/1791/1/007+-+ATTAR+-+Alexandria+20+2.pdf

Erschließung mit Provenienzen, darunter auch deutsche, im OPAC:

http://193.63.81.241/search/mincunab*&l=z&Da=&Db=/mincunab*/1,137,140,E/limit?Ya=&Yb=&M=&L=&P=&W=&NAME=T&VALUE=.*

Nr. 45
ULL copy purchased from G. David, 29 Dec. 1953, £12.0s.0d. Armorial bookplate on front paste-down: Ex libris Liechtensteinianis (i.e. of Franz Josef II, Prince of Liechtenstein).

Nr. 53
ULL copy purchased 21 Mar. 1961 from Maggs, £40.0s.0d. Label on top left corner of front pastedown: Ex libris Jacobj Manzoni. Inscriptions: Ioannes Crisonman[?] VVV ex dono M. Choris[?] Wm haec autor, me possidet; H[e]nrij Aspacensis (16th-cent. hands, both t.p.); In usum F.F. Aspacensium (16th-cent. hand, head of A2r; pertains to Benedictine monastery at Asbach an der Rott, Bavaria); Cosmo Gordon (front pastedown).

Nr. 64
ULL copy is from the London Institution. Inscription at head of first leaf of text: Canon Regul. V. Corporis Chri. Coloniae.

Nr. 85
ULL copy is from the library of Sir Edwin Durning-Lawrence, purchased as lot 92 from Sotheby sale, 5 Dec. 1907, £1.3s.0d. Label of Georgius Kloss. Inscriptions on leaf pi1r of Hieronimus Eyselm de Mindelhaim (with motto) and of Johannes Schnapper, Gringorf[?], 1681. With marginal markings, underlinings and Latin annotations in early hands; some annotations partly lost through cropping.

Nr. 110:
ULL copy purchased 2 Jan. 1958 from Francis Edwards, £16.0s.0d, and presented in memory of Sir Edwin Deller. Purchased. Stamps of the Domus Gorheim, Soc. Jesu. T.p. inscription in early hand: “Pro Conventu Frommersbergensi Fratrum Minorum strict. observ[an]l[ic]e”, i.e. of the Franciscan covent in Fremersberg, near Sinsheim village, near Baden, Germany.

(Frdl. Hinweis von Falk Eisermann.)

Berliner Datenschutzbericht 2008

http://www.datenschutz-berlin.de/content/nachrichten/datenschutznachrichten/jahresbericht-2008

S. 111 ff. zum Fall Kinski

?s=kinski

Der offenkundig archivrechtlich außerordentlich inkompetente Datenschutzbeauftragte beschönigt sein Fehlverhalten und lässt erneut erkennen, dass er das archivrechtliche ABC immer noch nicht kapiert hat.

Absolut inakzeptabel ist auch S. 162f. die Position zu Bewertungsportalen im Internet (hier: http://meinprof.de), die von Gerichten mehrfach als zulässig angesehen wurden.

S. 167 ff. wird zur Informationsfreiheit berichtet. Ein eigener Bericht dazu erschiene sinnvoll. Auch in diesem Bereich zeigt sich der Gärtner als Bock (S. 174ff.). Alle dargestellten Einzelfälle wurden informationsunfreundlich beschieden.

Harvards Open Access ist zu libre für Harnad

http://mybiasedcoin.blogspot.com/2009/04/acm-does-not-support-open-access.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/acm-and-harvard-authors.html

Die ACM akzeptiert nicht Harvards Author Addendum, das (bescheidene) Nachnutzungsmöglichkeiten vorsieht. Nach wie vor repräsentieren die BBB-Definitionen von Open Access den Konsens der Open-Access-Community. Wer die Berliner Erklärung unterzeichnet, entscheidet sich eindeutig für libre Open Access. Harnad macht wie üblich aus seinem Herzen keine Mördergrube und hält libre Open Access für absolut nachrangig und Bedingungen, die libre Open Access vorsehen, für kontraproduktiv.

Meine Position ist diametral entgegengesetzt: Wir brauchen weit mehr libre Open Access, und wenn eine dubiose Fachgesellschaft, die ihre Publikationen in einem für ihre Mitglieder nur gegen Aufpreis zugänglichen kostenpflichtigen Angebot wegsperrt, sich mit Harvard anlegt, wird es spannend zu sehen, ob Harvards Position aufgeweicht wird. Nur libre Open Access ist voller Open Access.

Erinnert sei auch an meinen Beitrag von 2008, der aufzeigte, dass Data mining nach deutschem Urheberrecht für Forscher in kommerziellen Kontexten nicht möglich ist:
http://archiv.twoday.net/stories/4851871

Nachtrag: Siehe nun auch

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/05/more-on-oa-journals-which-offer-gratis.html