http://www.boersenblatt.net/321967
http://www.vgwort.de/files/vg_pi_230509.pdf
(im wesentlichen identisch)
Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google
digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen
Werken – im Unterschied zu lieferbaren Werken – lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten.
Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben.
Dazu früher in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/5690905
http://archiv.twoday.net/stories/5625587
Zitat von Schulzki-Haddouti aus:
http://archiv.twoday.net/stories/5625136
Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.
Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist.
Durchgesetzt haben sich die Verlage.
Der Beschluss bedeutet:
Alle in Deutschland erschienenen, noch urheberrechtlich geschützten Bücher werden aus der Google Buchsuche entfernt, soweit die Rechteinhaber von der VG Wort vertreten werden.
(Ob sich das Removal auch auf HathiTrust auswirkt, bleibt zu klären. Dort gibt es zwar keine Schnipsel und Textauszüge, aber eine komplette Liste der Seitenzahlen der Treffer in einem Buch:
http://babel.hathitrust.org/cgi/ptsearch?id=mdp.39015001074114;q1=“klaus%20graf” )
Die VG Wort wird danach mit Google über eine Lizenzierung bei vergriffenen Büchern verhandeln. Vermutlich geht es um eine teilweise Anzeige.
Bei noch lieferbaren Büchern darf es keine Schnipsel oder Textauszüge mehr geben:
Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte – Seite 196
von Württembergische Kommission für Landesgeschichte, Württembergischer Geschichts- und Altertumsverein – 1996
Tübingen; ergänzend Klaus Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert. 1984,
passim. – Möglicherweise besteht auch eine Beziehung …
Lizenziert werden kann ausschliesslich eine Anzeige bibliographischer Daten. Das ist für wissenschaftliche Zwecke absolut nicht ausreichend.
Gemeint ist: Google darf eine Volltextsuche in den Büchern durchführen, was ihre Digitalisierung voraussetzt. Angezeigt werden dürfen aber weder Schnipsel noch Textauszüge (Beispiele siehe oben), sondern nur die bibliographischen Daten. Nach dem jetzigen Usus von Google werden in einem solchen Fall auch keine gefundenen Seitenzahlen angezeigt. Man erfährt also nur, dass einer oder mehrere Suchbegriffe gemeinsam auf einer Buchseite in dem Buch vorkommen. Von dieser Möglichkeit kann nach meiner Einschätzung ausschließlich die winzige Minderheit der erfahrenen Google-Book-Search-Nutzer sinnvollen Gebrauch machen.
Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357
Nun gilt es zu klären, in welcher Weise Wissenschaftsautoren der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprechen können.
Im Wahrnehmungsvertrag steht:
Die Zustimmung des Berechtigten zur Änderung oder Ergänzung gilt als erteilt, wenn er nicht binnen sechs Wochen seit Absendung ausdrücklich widerspricht; auf diese Rechtsfolge ist er in der Mitteilung hinzuweisen.
http://www.vgwort.de/vertrag2.php
Zur Klärung dieser und weiterer Fragen werde ich bei der VG Wort telefonisch vorstellig werden.
Update: Einige Fragen beantwortet der ausführliche Bericht von Ilja Braun:
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/05/24/vg-wort-positioniert-sich-gegenuber-google
Wichtig ist vor allem:
Auch im Falle, dass es mehrere Rechteinhaber gibt, etwa Autor und Verlag, von denen einer der soeben beschlossenen Änderung des Wahrnehmungsvertrags innerhalb der dafür vorgesehenen Sechs-Wochen-Frist widerspricht, kann die VG Wort nicht tätig werden. „Die Einräumung der vorstehend genannten Rechte und die diesbezügliche Tätigkeit der VG Wort als Vertreter (Agent) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Rechteeinräumung und die Bevollmächtigung durch alle an einem Werk beteiligten Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten (Urheber/Verleger) erfolgen”, heißt es deshalb explizit in der am 23. Mai beschlossenen Fassung der Änderung.
Dies bedeutet: Auch wenn der Autor – wie üblich – alle Rechte an der Verlagsgarderobe abgegeben hat, also quasi “nackt” ist, für die VG Wort sitzt er in einem Boot mit dem Verleger und kann daher durch einen fristgerechten Widerspruch ein [VG-Wort-]Removal Ende des Jahres verhindern.
Thomas Hoeren erstattete für den Verband der Zeitschriftenverleger ein Kurzgutachten (abgedruckt AfP 2001), demzufolge die Erklärungsfiktion, dass die Vertragsergänzung ohne einen Widerspruch wirksam wird, unwirksam ist. Geändert hat sich aber seither nichts:
http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-1272/167_agb.pdf
Wie es innerhalb von sechs Wochen gelingen soll, etwa die Wissenschaftsautoren dazu zu bringen, Widerspruch einzulegen, ist mir rätselhaft.
Zutreffend ist die Einschätzung von
http://www.schreibszene.ch/Blog/?p=102
Kurz gesagt kommt es zu einer Vertragsänderung für die immerhin rund 360.000 Autoren und 8.000 Verlage, die bei der VG Wort registriert sind. Das Problem bei der Sache:
Ja, es werden Infoschreiben verschickt. Aber wenn man dann nicht innerhalb von sechs Wochen persönlich Widerspruch einlegt, falls man möchte, nun ja, gilt die Vertragsänderung als angenommen. Stillschweigend.
Allen Autoren und Verlagen, die mit der VG Wort zusammenarbeiten, kann ich entsprechend nur raten: Nutzt die Zeit, um euch zu informieren, ob diese Lösung wirklich das ist, was ihr haben wollt.
Update: dass verdi den Beschluss begrüßt, der explizit gegen die Interessen der Autoren ist, ist mir unbegreiflich:
http://www.verbaende.com/News.php4?m=61692
Update: Wahrnehmungsberechtigte sind nur ein Bruchteil der Wissenschaftsautoren. Nach telefonischer Auskunft (Dr. Golda, VG Wort) werden die Bezugsberechtigten (also das Gros der Betroffenen) einen Brief erhalten, mit dem sie aufgefordert werden, der Rechteübertragung an die VG Wort aktiv zuzustimmen (per Post oder online). Das Problem der Information der Wissenschaftsautoren bleibt gleich, auch wenn es nun vor allem darum geht, sie davon abzuhalten, die Zustimmung zu erklären.
Update: C. H. Beck verweigert sich VG Wort http://archiv.twoday.net/stories/5724438