http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0003/bsb00037894/images
Tag: 11. Mai 2009
NL: Pilgrim Archives with new website
Great: Cornell’s New Public Domain Policy
Below you will find an announcement of Cornell
University Library’s new policy on digital copies
of public domain works. Basically, the Library
will continue to charge for services we provide,
but we are not going to try to exert any
downstream control over copies of public domain
works. This applies to items that we digitize as
well as items already in digital form, and it
applies to both unpublished and published material.
Peter Hirtle
From
News.Library.Cornell:
>FOR RELEASE:
>Contact: Peter Hirtle
>Phone: (607) 255-4033
>E-mail: pbh6@cornell.edu
>Cornell University Library Removes All
>Restrictions on Use of Public Domain Reproductions
>
>ITHACA, N.Y. (May 11, 2009) – In a dramatic
>change of practice, Cornell University Library
>has announced it will no longer require its
>users to seek permission to publish public
>domain items duplicated from its collections.
>Instead, users may now use reproductions of
>public domain works made for them by the Library
>or available via Web sites, without seeking any further permission.
>
>The Library, as the producer of digital
>reproductions made from its collections, has in
>the past licensed the use of those
>reproductions. Individuals and corporations that
>failed to secure permission to repurpose these
>reproductions violated their agreement with the
>Library. “The threat of legal action, however,”
>noted Anne R. Kenney, Carl A. Kroch University
>Librarian, “does little to stop bad actors while
>at the same time limits the good uses that can
>be made of digital surrogates. We decided it was
>more important to encourage the use of the
>public domain materials in our holdings than to impose roadblocks.”
>
>The immediate impetus for the new policy is
>Cornell’s donation of more than 70,000 digitized
>public domain books to the Internet Archive
>(details at
> https://www.archive.org/details/cornell>https://www.archive.org/details/cornell ).
> http://cdl.library.cornell.edu/guidelines.html>http://cdl.library.cornell.edu/guidelines.html .
>
>
>About Cornell University Library One of the
>leading academic research libraries in the
>United States, Cornell University Library is a
>highly valued partner in teaching, research and
>learning at Cornell University. The Library
>offers cutting-edge programs and a full spectrum
>of services, rare books and manuscripts and a
>growing network of digital resources. The
>Library’s outstanding collections – from
>medieval manuscripts to hip hop and from ancient
>Chinese texts to comic books – preserve the past
>and pave the way for future scholarship. To
>learn more about Cornell University Library,
>visit < http://library.cornell.edu>http://library.cornell.edu .
Comment: This is great! No more Copyfraud at Cornell.
http://cidc.library.cornell.edu/adw/ADWHlights/Largest/Louven.htm
Politische BRD-Justiz vernichtet Akten
http://www.ossietzky.net/8-2009&textfile=583
Auszug:
Von November 1959 bis April 1960 war ich an der Verteidigung führender Persönlichkeiten des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland beteiligt, denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, sich als »Rädelsführer in einer verfassungsfeindlichen Organisation« betätigt zu haben. Daß es sich beim Friedenskomitee um den bundesdeutschen Teil einer über alle Kulturstaaten der Erde verbreiteten Weltfriedensbewegung handelte, die außer bei uns nur im damals faschistisch beherrschten Spanien als angebliche kommunistische Tarnorganisation verfolgt wurde, focht die bundesdeutschen Ankläger und Richter nicht an. Sie gingen von der im herrschenden Zeitgeist der Adenauer-Ära verankerten Bedrohungslegende aus, wonach die Rote Armee der Sowjetunion bereitstehe, die Bundesrepublik zu überfallen, so daß die Friedensbewegung nur den Sinn haben könne, das Abendland wehrlos gegenüber der Welt des Bösen zu machen. Alle Beweisanträge der Verteidigung, mit denen wir die Richter über die wirklichen Bedrohungen des Weltfriedens aufklären wollten, gegen die unsere Mandanten mit publizistischen Mitteln gekämpft hatten, wurden vom Gericht unter Mißachtung der bis dahin gültigen Regeln der Strafprozeßordnung zurückgewiesen. In den Augen der vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Düsseldorfer Richter konnten die von uns vorgebrachten Fakten und Beweismittel nur kommunistische Propaganda sein, mit der man sich nicht auseinanderzusetzen brauchte.
Die westdeutsche Öffentlichkeit hat von diesem fünf Monate dauernden Großverfahren, in dem wir Verteidiger dem Gericht zahlreiche prominente Zeugen der Friedensbewegung aus aller Welt durch direkte Ladung aufgezwungen haben, so gut wie nichts erfahren. Das Schweigen der Medien funktionierte auch ohne Anweisung aus einem Propagandaministerium.
Es wurde dafür gesorgt, daß dieses historisch bedeutsame Verfahren auch für nachfolgende Generationen so unbekannt wie möglich blieb. Historisch wertvolle Akten werden in der Regel nach Abschluß der Sache an das Staatsarchiv abgegeben. Mit den Akten des Friedenskomitee-Prozesses ist das nicht geschehen. Sie sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Mit ihnen etwa 600 Dokumente zum neuen Rüstungswettlauf nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, die wir dem Gericht mit unseren Beweisanträgen übergeben hatten.
Bürgerzugang zum Bundesgesetzblatt
Staatsarchive mit digitalen Angeboten in Frankreich
Hubertus Kohle zu Open Access
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30291/1.html
Kohle thematisiert auch die selten angesprochene Problematik der in Deutschland üblichen Druckkostenzuschüsse.
Abgesehen von einigen wenigen Spitzenverlagen, deren Qualitätsbewusstsein und Marktmacht so groß sind, dass sie relativ hohe Auflagen an den Mann und an die Frau bringen können (“hoch” heißt hier in aller Regel aber im Höchstfall eine mittlere vierstellige Auflage), drucken Wissenschaftsverlage in ihrer Mehrzahl Auflagen von 400 bis allenfalls 1000 Stück.
Diese niedrigen Auflagen, von denen in den ersten Jahren vielleicht die Hälfte verkauft wird, erfordern einen Druckkostenzuschuss, der vom Autor erbracht wird bzw. von privaten oder öffentlichen Institutionen. Dieser Druckkostenzuschuss, der in bildwissenschaftlichen Fächern wie der Kunstgeschichte zusätzlich durch Reproduktionskosten in die Höhe getrieben wird, kann leicht einen niedrigen bis mittleren 5-stelligen Betrag erreichen, Zuschüsse vom Umfang des Kaufpreises eines Mittelklassewagens stellen durchaus keine Seltenheit dar. Am Ende steht dann der Verkaufspreis des Buches im Handel, bei wissenschaftlichen Büchern sehr variabel, aber ebenfalls in einen niedrigen dreistelligen Bereich hineinragend.
Es soll hier nicht behauptet werden, dass die Verlage bei diesem Geschäft übertriebene Kosten geltend machen würden. Verwundern muss allerdings, dass die klassische Verlagsaufgabe, nämlich das Lektorat, in den allermeisten Fällen gar nicht mehr realisiert wird, was zu den bekannten morosen Reaktionen angesichts fehlerbehafteter Bücher im Rezensionswesen führt. Viel wichtiger ist der Hinweis darauf, dass das Geschäftsmodell selber offenbar obsolet ist, denn wenn die Verlage häufig noch nicht einmal die Kernaufgabe des Redigierens und Lektorierens bedienen können, sind die Produktions- und Personalkosten offenbar so hoch, dass schon daraus die hohen Zuschüsse resultieren.
Wenn Alternativen am Horizont auftauchen, dann dauert es erfahrungsgemäß nicht mehr lange, bis diese Alternativen auch realisiert werden. Denn die üblichen Strategien speziell der Geisteswissenschaftler, sich gegenüber wirtschaftlichen Argumenten dadurch zu immunisieren, dass man diese für prinzipiell geistfeindlich hält, dürften reine Rückzugsgefechte sein.
Mit dem Open Access sind diese Alternativen natürlich längst vorhanden. Die genannten Reserven verhindern vorläufig, dass sie in der Breite realisiert werden, daneben natürlich auch die Interventionen der Verlage. Stellt Open Access tatsächlich eine existentielle Bedrohung für die Verlage dar?
Man könnte sagen, dass das keine Rolle spielt, die Geschichte habe im Zuge technologischer Innovation immer Opfer hinterlassen. So radikal zu argumentieren aber verhärtet die Fronten, und es scheint mir auch nicht angemessen. Sieht man in der inhaltlichen Betreuung eines Buches die zentrale Aufgabe eines Verlages – und nicht nur in der technischen Drucklegung und im Vertrieb –, so könnte sich im Open Access für die Verlage sogar eine Zukunftsperspektive ergeben. Denn ein Text im Internet ist genauso redaktionsbedürftig wie einer im Druck. Die Geldgeber für die Zuschüsse müssten sich dann auf diese neuen Bedingungen einstellen, was sie angesichts der Tatsache, dass sie dann im Normalfall deutlich billiger davon kämen, sicherlich auch tun würden.
Im übrigen aber wird immer wieder ein Argument übersehen, das paradox scheint, bei näherem Hinsehen aber auch für das Verlagswesen ausgesprochen optimistisch stimmt. Offenbar verhindert die Volltext-Publikation eines Textes im Internet dessen Erfolg als gedrucktes Buch nicht, sondern befördert ihn sogar. Wie das? Allein die Werbefunktion, die ein im Netz veröffentlichtes Buch besitzt, ist so groß, dass sich viele finden, die dieses Buch gerne lesen wollen. Da sie darauf aber am Bildschirm nicht erpicht sind, neigen sie, wie eine Reihe von Untersuchungen belegt, zum Kauf der gedruckten Version. Und zwar häufiger, als wenn diese gedruckte Version ausschließlich existieren würde, da von ihrer Existenz viele Interessierte nichts erfahren haben.
Bedingung dafür wird allerdings sein, dass der Verkaufspreis die Kosten für den Ausdruck auf einem Drucker nicht weit übersteigt. Wenn man hinzunimmt, dass in nächster Zeit in großen Buchhandlungen Maschinen aufgestellt werden, die ein Digitalisat on demand ausdrucken, dann dürfte hier auch ein Geschäftsmodell entstehen, das sich von den Kosten her entschieden bescheidener als das traditionelle Verfahren ausgestalten lässt.
Kohle verlinkt
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access