http://www.heise.de/newsticker/Schlagabtausch-zwischen-Befuerwortern-und-Gegnern-von-Open-Access–/meldung/137537
Auszug:
Reuß’ Kritik beschränkt sich aber nicht nur auf das “Open Access”-Verfahren, bei dem er die “transformierte DDR im Publikationssektor” durchschimmern sieht. Generell werde im Internet verstärkt die “Souveränität des Produzenten” in Frage gestellt durch “illegale Methoden”. So finde er seine Werke eingescannt etwa über Googles US-Angebot “Book Search” oder auf andern Archiv- und Literaturseiten. Hinter denen sieht der Kleist-Kommentator zum Teil vermeintlich dem Gemeinwohl verpflichtete “Irre”, die ganze Bücher abtippen.
Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” bezeichnete die Heidelberger Erklärung dagegen als “vergifteten Apfel”. Der Spezialfall des singulären Autors, der allein “Wahrheit” produziere, dürfe nicht verallgemeinert und etwa auf die Naturwissenschaften übertragen werden. Das Wissen sei Allgemeingut und freizugeben. Die Gesellschaft finanzierte die Produktion von Wissen, sodass sie auch darauf zurückgreifen können müsse. Es werde aber kein “Zwang” ausgeübt auf alle Forscher, ihre Ergebnisse gemeinfrei zu machen oder kostenlos zu veröffentlichen. “Open Access”-Publikationen würden es Wissenschaftlern aber ermöglichen, schneller und schrankenfrei wahrgenommen zu werden. Auch Googles Buchsuche wertete der Informationswissenschaftler als größtenteils “im Interesse der Wissenschaft”. Dass der auch aus Reihen der Bundesregierung scharf kritisierte Suchmaschinenprimus nun 20 Prozent von digitalen Büchern im Internet zeigen dürfe, scheine durch die “Fair Use”-Bestimmungen in den USA gerechtfertigt zu sein. “Wir wollen aber nicht, dass über diese Anzeige neue Pay-per-View-Modelle entwickelt werden und man das gesamte Buch elektronisch kaufen kann”, stemmte sich Kuhlen gegen eine damit einhergehende Kommerzialisierung von Wissen.
Google-Justiziar Arnd Haller warnte davor, eine Kluft zwischen Buchvermarktern und Digitalisierungsangeboten im Internet zu konstruieren. Weltweit würden 20.000 Verlage “uns ihre Bücher schicken”, um sie in ihrem Auftrag einzuscannen. In Deutschland würden zudem keine entsprechenden Werke digitalisiert, wenn dies nicht ausdrücklich gewünscht werde. Ein Verbotsantrag des Börsenvereins des deutschen Buchhandels gegen Google, kleine Auszüge aus Büchern im Internet anzuzeigen, sei vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Die Vorwürfe, dass sich Google rechtswidrig verhalte, sei somit schlicht abwegig.
Eine vermittelnde Position nahm Eric Merkel-Sobotta von Springer Science+Business Media ein. “Wir haben nichts gegen Open Access”, erklärte der Vertreter eines der großen Wissenschaftsverlage. “Gänzlich kostenfrei geht es aber nicht.” Der “Mehrwert” der Verlage etwa beim Korrekturlesen oder der Vermarktung müsse bezahlt werden. Gegen Vorwürfe aus der Wissenschaft und von Bibliotheken, dass die Wissenschaftsverlage ihre Gebühren ständig drastisch erhöhen würden, entgegnete er, dass die Preissteigerung bei Springer im vergangenen Jahr bei 8,7 Prozent gelegen habe, was er angesichts der Inflationsrate und der allgemeinen Kostenerhöhungen für angemessen halte.
Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts (MPI) für geistiges Eigentum, monierte dagegen, dass die großen Wissenschaftsverlage 25 bis 30 Prozent Nettorendite einfahren würden. Das MPI zahle allein jährlich für die Grundversorgung seiner Forscher mit Literatur 18 Millionen Euro. Die drei führenden Verlagshäuser würden dabei etwa 95 Prozent der Kosten ausmachen. Ernsthaft bedroht würden diese ihr Modell durch Open Access offenbar auch nicht mehr sehen, da die Preisforderungen wieder “so exzessiv” wie vorher seien. Die Wissenschaft müsse daher einen Schritt weiter gehen und Inhalte noch stärker in Kooperation erstellen und frei online zur Verfügung stellen, verwies er auf den Erfolg von Wikipedia. Dabei handle es sich um ein Instrument, das den Wettbewerb in hohem Maße beflügele.
Siehe auch:
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6921