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Konrad Bissinger, Petrus Zeiselmüller und Johannes Rummulonis aus Schwäbisch Gmünd am Hof Karls IV.

https://sources.cms.flu.cas.cz/src/index.php?s=v&cat=13&bookid=210&page=329 [Mon. Vat. III, 324 “Johanne Rummulonis de Gamundia”]

http://books.google.com/books?q=rummulonis
http://books.google.com/books?hl=de&q=rumulonis++&btnG=Nach+Büchern+suchen
http://books.google.com/books?id=9M9DAAAAIAAJ&q=rummulo+gamundia&pgis=1
http://books.google.com/books?id=CnkB23QthD8C&pg=PA494
http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q=rumilonis
{16.1.2021 https://books.google.de/books?id=QEQxAQAAMAAJ&pg=RA33-PA35 https://books.google.de/books?id=QEQxAQAAMAAJ&pg=RA39-PA24
https://archivalia.hypotheses.org/123349
26.8.2023 Mecklenburgisches UB 18, S. 257 1373 März 4 in Avignon https://books.google.de/books?id=6FU8AAAAMAAJ&pg=RA1-PA257&q=Ramulonis%20gamundia]

Fehlanzeige: http://www.uni-goettingen.de/de/78229.html

http://books.google.com/books?hl=de&q=zisselmuller
http://books.google.com/books?hl=de&q=zeiselmüller
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=17236&klassi=&anzeigeKlassi=002
[ http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2489110 ]

http://books.google.com/books?ei=FY8iSsG6OZbozATKs4GKAQ&hl=de&q=“konrad+bissinger”
http://books.google.com/books?id=u-vvNC2QT10C&pg=PA81
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Alberti_Wappenbuch_H02_S_0064.jpg

http://books.google.com/books?id=XvdnAAAAMAAJ&q=zeisselmüller&dq=zeisselmüller&ei=YokiSsK2CIqsywSk4-DwDw&hl=de&pgis=1
= Moraw, Peter: Mutmaßung und Streiflicht : Eckhard Müller-Mertens, Kaiser Karl IV. und Peter Parler
In: Turbata per aequora mundi / unter Mitarb. von Mathias Lawo hrsg. von Olaf B. Rader, Hannover: Hahn (2001), S. 13-25

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/gd14.htm

13.7.2023 1390 Brüder Bissinger zu Gmünd Mon. Zoll. 8, Nr. 118 GBS; Chartularium Sangallense 11, Nr. 6376 (PDF). Weser Familien (Internet Archive), Zeichnungen des Siegels des Richters Jörg Bissinger: Internet Archive.

Digitalisierte böhmische Geschichtsquellen

http://147.231.53.91/src/index.php?s=v&cat=22

Czech medieval sources online

[Kommentar: Großartig!]

Codex diplomaticus et epistolaris regni Bohemiae
Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae
Codex diplomaticus Silesiae
Codex Diplomaticus Lusatiae Superioris

[ CDLS I
CDLS II/1 (1419-1428)
CDLS II/2 (1429-1437)
CDLS III
CDLS IV (1437-1457)
CDLS V Görlitzer Bürgerrechtslisten (1379-1600)
CDLS VI (1458-1463) ]

Codex iuris Bohemici
Reliquiae tabularum terrae
Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae et Moraviae
Archiv český čili staré písemné památky české i moravské
Archivum Coronae regni Bohemiae
Fontes rerum Bohemicarum
Monumenta Historica Boemiae
Codex iuris municipalis
Deutsche Reichstagsakten

[ DRTA 10 Sigmund (1431-1433) ed. Herre
DRTA 12 Sigmund (1435-1437) ed. Beckmann
DRTA 13,1 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann
DRTA 13,2 Albrecht II. (1438) ed. Beckmann

Siehe auch: http://de.wikisource.org/wiki/Deutsche_Reichstagsakten ]

Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia
Libri confirmationum ad beneficia ecclesiastica Pragensem
Libri erectionum archidioecesis Pragensis saeculo XIV. et XV
Scriptores rerum Lusaticarum
Listáře a listináře
Městské listáře a listináře

[
Boehmisch-Kamnitzer Stadtbuch
Listiny a zápisy Bělské (ed. Kalousek)
Urkundenbuch Aussig (ed. Horčička)
Urkundenbuch Saaz (Ed.Schlesinger) ]

Kroniky
Varia

[
Das Wappenrecht (Ed. Hauptmann)
Decem registra censuum
Ein Bernaregister des Pilsner Kreises vom Jahre 1379 (Ed. Emler)
Hilaria Litoměřického traktát k Janovi z Rozenberka (Ed.Tobolka)
Inquisitio domorum hosp. S. Joh. Hierosolimitani 1373 (Ed. Novotný)
Jana z Lobkovic Naučení synu Jaroslavovi
Kniha Drnovská (Ed.Brandl)
Liber decanorum fac. phil. ab anno 1367, usque ad annum 1585 p. Prima
Matricula facultatis juridicae
Několik statutů a nařízení arcibiskupů pražských 1355-1377 (Ed.Menčík)
Purkrabské účty panství Novohradského z let 1390-1391 (Ed. Šusta)
Registra decimarum papalium
Seznamy měšťanů Pražských I. Staré Město 1438-1490 (ed.Teige)
Spisové císaře Karla IV. (Ed. Emler)
Účet pokladníka arcibiskupství pražského 1382-1383 (Ed. Chaloupecký)
Zbytky register králův Římských a Českých 1361 – 1480 (Ed. Sedláček)
Zlomek urbáře kláštera Hradištského (Ed. Emler) ]

Hussitica

[
Monumenta conciliorum generalium 1
Monumenta conciliorum generalium 2
Concilium Basiliense 1 (Ed. Haller)
Concilium Basiliense 2 (Ed. Haller)
Spisy M. Jana Husi – Expositio decalogi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi – De corpore Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi – De sanguine Christi (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi – Super IV Sententiarum (Ed. Flajšhans)
Spisy M. Jana Husi – Sermones de sanctis (Ed. Flajšhans)
Documenta Mag. Joannis Hus (Ed. Palacký)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 1 (1419-1428)
Urkundliche Beitraege des Hussitenkrieges 2 (1429-1436)
Manualník Vácslava Korandy (Ed. Truhlář)
Processus iudiciarius contra Jeronimum de Praga 1410-1412 (Ed.Klicman)
Prameny k synodám strany pražské a táborské 1441-1444 (Ed.Nejedlý) ]

Formulářové sbírky
Acta judiciaria
Desky dvorské

Schriften wissenschaftlicher Gesellschaften in Sachsen

http://www.wissenschaftskultur.de/portal-geschichte/schriften

Es stehen digitalisiert zur Verfügung:

Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig 1850-1926

Annalen der Naturphilosophie 1901-1921

Schriften der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft Isis zu Dresden 1846-1939

Quality Content of Saxonia?

http://www.qucosa.de ist ein neues oder jedenfalls noch nicht sehr bekanntes Open-Access-Repositorium.

Die Suche in Google erbringt eine sehr überschaubare Trefferliste:

http://www.google.com/search?rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=qucosa

Qucosa dient der Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot ist Teil der internationalen Open-Access-Bewegung.
Folgende Dokumentarten werden in elektronischer Form entgegen genommen:
Dissertationen und Habilitationen
Abschlussarbeiten wie Diplom-, Magister-, Masterarbeiten
Forschungsberichte
Proceedings
Preprints
Zeitschriftenartikel
sonstige Veröffentlichungen
Der Dokumenten- und Publikationsserver bietet den Autoren die weltweite Verfügbarkeit der Volltexte und eine langfristige Archivierung ihrer Publikationen.
Die Zitierfähigkeit ist durch eine dauerhafte, stabile WWW – Adresse (persistent identifier urn:nbn) garantiert.
Die elektronischen Dokumente werden mit Hilfe von strukturierten Metadaten bibliographisch beschrieben und über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen und andere Nachweisinstrumente erschlossen.
Zur Suche in Qucosa steht das Recherchemodul zur Verfügung.
Als registrierter Datenprovider der Open Archive Initiative (OAI) bietet dieser Server die Möglichkeit der Recherche und Erschließung der Metadaten durch Anbieter in aller Welt.
Qucosa beschränkt sich nicht auf Erstveröffentlichungen. Die meisten Verlage (u.a. Blackwell, Elsevier, Kluwer, Springer, Wiley) gestatten ihren Autoren inzwischen paralleles Open Access-Publizieren auf Hochschulservern. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats können Autoren unter Einhaltung der Urheberechte die von ihnen verfassten Dokumente auch zusätzlich – eventuell nach einer Sperrfrist – auf dem Dokumentenserver veröffentlichen.
Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
Die Publikationen auf Qucosa sind ohne zeitliche Beschränkung verfügbar und für die langfristige Archivierung vorgesehen.

Das Ganze macht einen sehr unprofessionellen Eindruck, hat aber das Qualitätssiegel eines DINI-Zertifikats. Kritikpunkte sind:

* Es wird nicht deutlich, WER deponieren darf.

Auf http://www.sachsendigital.de/elektronisch-publizieren liest man:

Für wissenschaftliche Publikationen über Sachsen, insbesondere auch für Tagungsbeiträge und kleinere Forschungsarbeiten, besteht die Möglichkeit der zeitnahen Veröffentlichung auf elektronischem Wege.

Das von den wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen getragene Angebot des Dokumenten- und Publikationsservers Qucosa (Quality Content of Saxony) dient der kostenfreien Publikation, dem Nachweis und der langfristigen Archivierung von Dokumenten aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Auf http://wwwcms.hs-zigr.de/HSB/de/index.html liest man:

Es gilt für Angehörige der sächsischen Hochschulen, die ihre Arbeiten einem breiten Publikum als Teil der internationalen Open-Access-Bewegung anbieten wollen.

Zusätzlich verlinkt

http://www.qucosa.de/otherinformation.php

noch den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen, auf dessen Homepage mit der Suche nach Qucosa selbstverständlich keinerlei Informationen gefunden werden. Es bleibt offen, ob sächsische Kommunalbedienste, soweit diese wissenschaftliche Publikationen erstellen, Qucosa nützen können, auch wenn sich ihr Beitrag nicht auf Sachsen bezieht. Ebenso offen bleibt, ob Autoren außerhalb Sachsens, die über Sachsen publizieren, deponieren dürfen.

Gerade bei disziplinären Repositorien ist es das A und O, dass man transparent erfährt, welche Beiträge von welcher Personengruppe angenommen werden:

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories

Saardok ermöglicht den Vorschlag von (eigenen) Dokumenten, die sich auf das Saarland beziehen:

http://www.sulb.uni-saarland.de/welt/saardok/mail_formular.php

Ansonsten fällt mir aus dem deutschsprachigen Bereich nur noch ein:

http://www.ooegeschichte.at/Richtlinien_zur_Veroeffentlichung.441.0.html

* Es ist ja wohl ein Witz, dass Qucosa keinerlei Browsing erlaubt. Wer in Sachgebieten blättern will, muss die OAI-Schnittstelle bemühen:

http://search3.driver.research-infrastructures.eu/webInterface/showRepository.do?action=load&name=Qucosa

* Wenn man eine OAI-Schnittstelle hat, sollte man diese auch verlinken:

http://hsss.slub-dresden.de/oai/OAI-2.0

* Open Access heisst nicht nur gratis Open Access, das sollten endlich auch mal deutsche Repositorien-Manager merken. Es sollte mindestens die Möglichkeit vorgesehen werden, Beiträge unter eine CC- oder andere freie Lizenz zu stellen. Indem martialisch das bestehende Urheberrecht zugrundegelegt wird, schadet man der Open-Access-Bewegung nur.

* Besonders dumm ist es, jedes Dokument mit dem Titel “Einstieg zum Volltext” zu versehen. Selbst Freidok hat inzwischen begriffen, dass diese Art und Weise, seine Inhalte vor Suchmaschinen zu verstecken, kontraproduktiv ist (bei Suchmaschinen ist der Dokumenttitel ein wichtiges Kriterium).

Fragen an das europäische Parlament zu Open Access

http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/index.php?/archives/75-Fragen-an-das-Europaeische-Parlament-zu-Open-Access-fuer-Bildung-und-Wissenschaft.html (Version mit Links)

Fragen an das Europäische Parlament zu “Open Access” für Bildung und Wissenschaft

Warum Bildung und Wissenschaft Open Access zu Forschungsergebnissen benötigen

Wissenschaftler werden direkt oder indirekt über staatliche Finanzierung bezahlt. Sie arbeiten in öffentlich geförderten Einrichtungen und Universitäten. Der Austausch ihrer Ergebnisse geschieht im Allgemeinen in Form referierter (von Fachkollegen begutachteter) Zeitschriftenaufsätze. Diese Form des Austausches ist eine absolute Notwendigkeit, um in der Forschung Fortschritte zu erzielen.

Diese Forscher sind Autoren, zu deren staatlich finanziertem Berufsauftrag das Publizieren gehört, im Gegensatz zu Honorar-Autoren, die gegen Vergütung oder auf Tantiemen-Basis schreiben. Wissenschaftler und ihre Institution wollen, dass ihre Ergebnisse unmittelbar zugänglich sind, damit weltweit jeder Nutzer sie lesen, benutzen, anwenden und darauf aufbauen kann, ohne finanzielle oder andere Zugangsbarrieren.

Es gibt eine globale Entwicklung zur Schaffung von “Open Access” (OA) für die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung (siehe den angehängten einführenden Text zu OA), eine Entwicklung, die rasch zunehmend Anerkennung und weltweite Unterstützung findet, bei Wissenschaftlern, ihren Forschungseinrichtungen und deren Geldgebern, wie auch in der Öffentlichkeit, die als Steuerzahler die Forschung finanziert.

Aber es gibt auch immer noch zahlreiche Missverständnisse, was Open Access bedeutet, selbst unter ihren Verfechtern. Und es gibt Opposition gegen Open Access – hauptsächlich von großen, kommerziellen Verlagen. Open Access lässt sich realisieren, indem eine digitale Kopie der zur Veröffentlichung angenommenen Endfassung des Manuskripts aller referierten Zeitschriftenaufsätze auf der Instituts-Website des Autors unmittelbar nach Annahme zur Veröffentlichung durch eine Zeitschrift hinterlegt wird.

Fragen, die Journalisten stellen und Kandidaten beantworten sollten

Wir haben einige sehr gezielte Fragen an die Kandidaten für das EU-Parlament formuliert; Antworten von Kandidaten werden wir anschließend in der Wissenschafts-Community verbreiten. Der Zweck dieser Fragen ist, zu eruieren und deutlich zu machen, welche Hürden gegenwärtig auf EU-Ebene zu überwinden sind, um Gesetzgebung und Politik zu einer stabilen und verlässlichen Unterstützung für Forschungsinformation im digitalen Zeitalter mittels Open Access zu bewegen (während es weiterhin ganz in der Hand der Forscher bleiben soll, was und wo sie veröffentlichen wollen).

1. Wie wollen Sie mit Forschern kommunizieren, um ihre Anforderungen hinsichtlich der Gesetzgebung zu erfahren und zu verstehen? Ist Ihnen bewußt, dass weltweit Forschungsorganisationen einmütig Open Access fordern, in Deutschland z. B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), die Helmholtz-Gemeinschaft (HG), der Wissenschaftsrat (WR), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), genau wie die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen sowie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft ; in Großbritannien der Wellcome Trust, desgleichen auch in anderen EU-Ländern?

2. Sind Ihnen die Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaft zugunsten von verpflichtendem OA bekannt, und kennen Sie die Petition für garantierten öffentlichen Zugang zu aus öffentlichen Mitteln geförderten Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung, die bis heute von 27.000 europäischen Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen unterzeichnet wurde? Vgl. auch den von dem Journalisten Richard Poynder verfassten Artikel Open Access: The War in Europe.

3. Ist Ihnen die internationale Geltung der Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen zum Thema Open Access [UNESCO, SPARC, …] bekannt? Und werden Sie mit den Trägern dieser Empfehlungen Kontakt aufnehmen?

4. Ist Ihnen bekannt, dass führende Universitäten der Welt eine Verpflichtung eingegangen sind, Open Access für das gesamte Aufkommen an referierten wissenschaftlichen Zeitschriftenaufsätzen ihrer Wissenschaftler sicherzustellen: Harvard, MIT, Universitäten Southampton (UK), Minho (PT) usf. (vgl. die Liste der OA-Verpflichtungserklärungen von Institutionen bei ROARMAP), und dass die meisten Universitäten und Forschungsinstitute inzwischen ein Open-Access-Repositorium für die digitalen Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Autoren eingerichtet haben?

5. Ist Ihnen bekannt, dass es eine besondere europäische Community gibt, nämlich die Wissenschaftler, für die noch keine spezifische Gesetzgebung existiert, die den notwendigen Anforderungen entspricht, um Forschung effizient betreiben zu können? Im Gegenteil, die derzeitige Gesetzgebung missbraucht das Copyright (und in Deutschland das Urheberrecht), um diese besondere Gruppe von Autoren, die ihre wissenschaftlichen Arbeiten als Teil ihrer Berufsaufgabe erstellen, in ein Rechtssystem zu zwängen, das ausschließlich für Honorar-Autoren entworfen wurde (die ihren Lebensunterhalt bestreiten, indem sie für den allgemeinen Verbraucher veröffentlichen). Das Ergebnis ist, dass die mit öffentlichen Mitteln geförderte Forschung ihres vollen potentiellen Nutzungsumfangs und ihres Impacts beraubt wird. Das Ergebnis sind Barrieren aufgrund von Subskriptionsgebühren und Lizenzverträgen, die den Zugriff der Forscher auf Forschung blockieren, die zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmt sein sollte.

Werden Sie dabei helfen, die Aufmerksamkeit auf eine dringend notwendige Gesetzgebung zu lenken, die öffentlich geförderte, zur freien Weitergabe und Verbreitung bestimmte Forschungspublikationen anders behandelt als auf Vergütung und Tantiemen gerichtete gewerbliche Publikationen?

Die Frage ist: Ist die EU bereit, die bereichsspezifische Gesetzgebung zu schaffen, die die wissenschaftliche Forschung benötigt, oder wird sie fortfahren, die Bedürfnisse und die Werke aus öffentlichen Mitteln finanzierter Wissenschaftler so zu behandeln, als wären sie die gleichen wie gewerblich tätiger Autoren?

Hier für Sie noch einige Hintergrundinformationen zum Thema Open Access

WAS IST OPEN ACCESS?
Freier Online-Zugriff.

OPEN ACCESS WORAUF?
Auf die ca. 2,5 Millionen Artikel, die jährlich in referierten wissenschaftlichen Zeitschriften aller Disziplinen (und Sprachen) publiziert werden, geschrieben, um rezipiert zu werden, für Gebrauch und Impact, nicht gegen Honorar oder Tantiemen. Der Inhalt, auf den dies abzielt, sind von Fachkollegen begutachtete Zeitschriftenartikel, unmittelbar nach ihrer Annahme zur Veröffentlichung.

OPEN ACCESS: WIE?
Durch Hinterlegung (durch die Wissenschaftler) der begutachteten Endfassung des Autoren-Manuskripts (des “Postprints”) in ihrem institutionellen Repositorium, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.

Die Hinterlegung des Postprints sollte verpflichtend gemacht werden, ebenso wie dies inzwischen 80 Organisationen der Forschungsförderung und Institutionen weltweit verlangen (darunter die Université de Liège, Harvard, Stanford und MIT), sowie alle Forschungsförderungsgremien Großbritanniens, und das NIH in den Vereinigten Staaten.

OPEN ACCESS: WARUM?
Der Zweck von verpflichtendem OA ist, dass Rezeption, Nutzung und Impact der Forschungsergebnisse dramatisch verstärkt werden und damit zur Erhöhung der Produktivität der Forschung, ihrer Fortschritte, Anwendungen und ihres technologischen, medizinischen und kulturellen Nutzens für die steuerzahlende Gesellschaft, die ja die Forschung finanziert, beitragen sollen.

OPEN ACCESS: WO?
Forschungsergebnisse sollten in dem institutionellen Repositorium (IR) der Institution, an der der Wissenschaftler arbeitet, oder in einem zentralen, fachbezogenen Repositorium (FR) hinterlegt werden.

OPEN ACCESS: WANN?
Alle einschlägigen Studien demonstrieren: je früher und breiter auf Forschungsergebnisse zugegriffen werden kann, umso größer sind Rezeption und Impact. Daher sollte die Hinterlegung der von Fachkollegen begutachteten Endfassung des Manuskripts unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung verlangt werden.

IST OPEN ACCESS DAS GLEICHE WIE “OPEN ACCESS PUBLIZIEREN”?
Nein, und die Vermischung beider Begriffe ist einer der häufigsten Irrtümer hinsichtlich OA. Es gibt zwei Wege für Wissenschaftler, um OA für ihre Forschung zu schaffen:

Der “Grüne Weg zu OA” ist der, den wir beschrieben haben: in einer der 25.000 referierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren, die es weltweit für alle wissenschaftlichen Disziplinen und Sprachen gibt, und zugleich die begutachtete Endfassung des Manuskripts selbst zu archivieren, unmittelbar nach der Annahme zur Veröffentlichung.

Der “Goldene Weg zu OA” bedeutet in einer OA-Zeitschrift zu publizieren, d.h. einer Zeitschrift, die alle Aufsätze online frei zugänglich macht. Die große Mehrheit der 25.000 Zeitschriften billigt und unterstützt die “Grüne” OA-Selbstarchivierung, aber nur eine kleine Minderheit von Ihnen sind Gold OA. Im Übrigen erheben die Top Gold OA-Zeitschriften Publikationsgebühren (anstelle, oder zusätzlich zu Subskriptionsgebühren).

Daher liegt der Goldene OA nicht in den Händen der Wissenschaftler, im Gegensatz zum Grünen OA; der goldene Weg liegt in der Hand der Verlage. Außerdem kostet der Goldene OA für die führenden Gold OA-Zeitschriften Geld, welches von den bereits knappen Forschungsmitteln abgezweigt werden muß; Grüner OA kostet nichts. Und, als letztes: Grüner OA (da ganz in der Hand der Wissenschafts-Community) kann von den Institutionen und Geldgebern der Forscher verpflichtend gemacht werden, während das für Goldenen OA nicht möglich ist (weil er in der Hand der Verlage liegt und weil die Wissenschaftler in ihrer Entscheidung frei bleiben müssen, welche Zeitschrift für ihre Arbeit optimal ist).

WIRD „GRÜNES“ VERPFLICHTENDES OA DAS PUBLIZIEREN WISSENSCHAFTLICHER ZEITSCHRIFTEN ZUGRUNDE RICHTEN?
Nein, verpflichtende OA-Verpflichtungen von Forschungsinstitutionen und Förderorganisationen, die fordern, dass all ihre referierten Zeitschriftenartikel online frei zugänglich gemacht werden (Grüner OA), werden wissenschaftliche Zeitschriften nicht zerstören. Falls und wenn universeller Grüner OA Institutionen dazu bringt, ihre Zeitschriftenabos zu kündigen und damit Subskriptionen als Mittel zur Deckung der Publikationskosten von Zeitschriften nicht mehr tragfähig sind, werden Zeitschriften zum Publikationsmodell des Goldenen OA übergehen und die Publikationskosten werden von den Institutionen oder Förderorganisationen in Form einer Gebühr für jeden publizierten Artikel gedeckt werden.

Einführung in Open Access

Das World Wide Web gibt den Wissenschaftlern die Mittel an die Hand, ihre Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, für jeden und überall. Wissenschaftler verkaufen ihre Veröffentlichungen nicht, sie geben sie umsonst her, und da 90% der weltweiten Forschung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sollten die Ergebnisse dieser Forschung öffentlich sein. Dies nennt man Open Access.

Warum ist Open Access so wichtig? Weil, im Fall von Zeitschriftenartikeln, nur die reichsten Institutionen in der Lage sind, sich einen leidlichen Anteil aller publizierten wissenschaftlichen Zeitschriften zu leisten; daher war es für die meisten Wissenschaftler nicht immer einfach, von solchen Aufsätzen Kenntnis zu erhalten und auf sie zuzugreifen. Aufsätze werden nicht von all denen wahrgenommen, für die sie relevant sind, und daher werden wissenschaftliche Ergebnisse nicht so verwertet wie sie könnten. Open Access ändert dies alles. Der Terminus “Open Access” wurde zuerst 2002 durch die “Budapest Open Access Initiative klar definiert. Sie definiert Open Access so:

“’Open Access’ meint, dass die wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie indexieren, als Daten an Software übergeben und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind.”

Die Open-Access-Forschungsliteratur besteht aus freien Online-Kopien referierter Zeitschriftenartikel und Konferenzberichte, ebenso technischen Berichten, Hochschulschriften und Arbeitspapieren, in manchen Fällen auch Buchkapiteln oder selbst ganzen Monographien. In den meisten Fällen gibt es keine Lizenzbeschränkungen für ihre Nutzung durch die Leser. Sie können daher frei für Forschung und Lehre und andere Zwecke benutzt werden. Manchmal bestehen Missverständnisse, was Open Access bedeutet. Es ist weder Publizieren im Selbstverlag, noch ein Weg, um die Begutachtung durch Fachkollegen (Peer review) und formelles Publizieren zu umgehen, noch ist es eine Art von zweitklassiger, Trivial-Publikation. Es ist einfach das Mittel der Wahl, um Forschungsergebnisse online für die gesamte Wissenschaftler-Community zugänglich zu machen.

Wie Open Access bereitgestellt wird

Open Access kann hauptsächlich auf zwei Wegen bereitgestellt werden. Erstens kann ein Wissenschaftler eine Kopie von jedem Artikel in ein Open-Access-Repositorium einstellen. Dies ist auch als Open Access Selbst-Archivieren bekannt. Zweitens, kann er oder sie Aufsätze in Open-Access-Zeitschriften veröffentlichen. Dies wird Open Access Publizieren genannt.

Open Access Selbst-Archivieren

Open-Access-Repositorien sind digitale Sammlungen von wissenschaftlichen Aufsätzen, die dort von ihren Autoren eingebracht wurden. Im Falle von Zeitschriftenartikeln kann dies entweder vor der Begutachtung (“Preprint”) oder danach (“Postprint”) geschehen. Der Postprint ist die Endfassung des Autoren-Manuskripts, nachdem die im Begutachtungsprozess verlangten Änderungen gemacht worden sind. Diese Fassung gehört noch dem Forscher, bis der Verlag sie annimmt und für eine Zeitschrift formatiert. Selbstarchivieren von Preprints ist in einigen Disziplinen üblich, in den meisten Disziplinen jedoch nicht.

Diese Open-Access-Repositorien enthalten Metadaten zu jedem Aufsatz (Titel, Verfasserangabe und andere bibliographische Details), und zwar in einem Format, das dem sog. Open Archives Initiative Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) genügt. Mit anderen Worten, sämtliche Open-Access-Repositorien arbeiten in einer standardisierten Weise, wodurch ihre Inhalte leicht indexierbar werden. Um auf die Inhalte dieser Archive zuzugreifen, können sie Google, Google Scholar oder andere Web-Suchmaschinen benutzen. Diese Suchmaschinen grasen die Inhalte der Archive weltweit und systematisch ab, die so eine gemeinsame Datenbank der aktuellen globalen Forschung bilden.

Open-Access-Repositorien

Die meisten Open-Access-Repositorien sind multidisziplinär angelegt und sind in Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen zu finden. Es gibt insgesamt derzeit um die 1.300 Repositorien, und diese Zahl ist über die letzten drei Jahre im Schnitt um 1 pro Tag angewachsen. Es gibt auch einige zentrale, fachbezogene Repositorien wie z.B. das ArXiv, das bestimmte Gebiete der Physik und verwandter Disziplinen abdeckt. Eine Liste von Open-Access-Archiven wird von der EPrints Website an der Universität Southampton geführt. Auch ausführliche Information, wie ein Repositorium aufgesetzt werden kann, sind auf dieser Website zu finden. Eine andere Liste von Repositorien wird von dem SHERPA Projekt an der Universität Nottingham gepflegt.

Copyright

Die gegenwärtige Politik der einzelnen Verlage in Bezug auf das Selbstarchivieren und das Copyright kann im Detail der SHERPA Projekt-Website an der Universität Nottingham entnommen werden (deutschsprachige Schnittstelle auf den Seiten der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI): “Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?”). Die Reform des Urheberrechts in Deutschland aus der Perspektive der Wissenschaft wird vom Aktionsbündnis inmitten einer heftig tobenden Debatte vorangetrieben: “EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen”, und Lawrence Lessig: “Das alte Copyright muss weg.”

Open Access Publizieren

Open-Access-Zeitschriften sind referierte Zeitschriften, auf deren Artikel online durch jedermann kostenlos zugegriffen werden kann. Einige erheben eine Publikationsgebühr für Artikel (“Article processing charges”, oder APCs), womit sie das sonst übliche Modell, bei dem Bibliotheken für Abonnements auf Zeitschriften bezahlen, umkehren. Die Mehrheit der Open-Access-Zeitschriften erhebt allerdings keine solchen Gebühren und schafft es, die Publikation über Sponsoring, Zuschüsse, Anzeigenerlöse etc. zu finanzieren. APCs werden z.T. durch die Autoren bezahlt, in den meisten Fällen aber aus Forschungsbeihilfen oder institutionellen Fonds oder dem Instituts-Etat.

Eine umfassende Liste von Open-Access-Zeitschriften aus allen Fachgebieten wird von der Universität Lund gepflegt. Zum Zeitpunkt dieser Niederschrift enthielt die Liste ca. 4.000 Zeitschriften. Viele dieser Open-Access-Zeitschriften haben Impact-Faktoren und werden vom Institute for Scientific Information (ISI) für das Web of Science indexiert.

Warum Institutionen Open Access unterstützen sollten

Es wird Zeit für Universitäten und Forschungseinrichtungen, die neuen Technologien in die wissenschaftliche Kommunikation zu integrieren und die Papier-Ära und all die Publikationsregeln und -gewohnheiten, die mit ihr assoziiert waren, zu vergessen. Open Access erlaubt Wissen zu teilen und gemeinsam zu nutzen, beschleunigt den Fortschritt der Wissenschaft und ermöglicht den Entwicklungsländern Zugriff auf Forschungsinformation.

Für Forschungseinrichtungen selbst gibt es noch andere Gründe, warum sie Open Access unterstützen sollten. Empirisch lässt sich belegen, dass Artikel, die selbstarchiviert wurden, häufiger zitiert werden als solche, die nicht Open Access zugänglich sind. Eine Bibliographie von Studien zu Impact und Zitierhäufigkeit wird durch das “Open Citation Project” gepflegt. Universitäten und Forschungseinrichtungen profitieren von dem kumulativen Effekt des erhöhten Impacts (der erhöhten Sichtbarkeit und Wirksamkeit) ihrer Autoren. Darüber hinaus sind Open-Access-Repositorien von hohem Nutzen für akademische und Forschungseinrichtungen und die Forschungsförderorganisationen, um Steuerungs- und Managementinformationen und Berichte über ihre Forschungsprogramme zu generieren und so eine bessere Evaluierung, Überwachung und ein besseres Management der Forschung zu ermöglichen.

Verpflichtende Richtlinien, Forschungsergebnisse in Forschungsrepositorien abzulegen

Es gibt weltweit bereits 80 solcher Richtlinien: Die Hälfte kommt aus Institutionen, die andere von den Fördereinrichtungen (vgl. ROARMAP). Europa hat in dieser Hinsicht durchaus eine Vorreiterposition. Nicht nur hat eine Reihe von nationalen Organisationen der Forschungsförderung bereits verpflichtende Richtlinien verabschiedet und implementiert, auch die durch den neuen Europäischen Forschungsrat geförderten Arbeiten und 20% der im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU unterstützten Forschungsvorhaben stehen ebenfalls unter einer solchen Verpflichtung. Das Europäische Parlament könnte dazu beitragen, dass 100% Open Access für die Ergebnisse der europäischen Forschung erreicht wird.

Warum das Europäische Parlament Open Access fördern sollte.

Das Europäische Parlament sollte Open Access für alle von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprogramme und für die Forschungsergebnisse aller von der EU geförderten Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtend machen. Das Ziel ist es, die Rezeption, Nutzung und den Impact (Sichtbarkeit und Wirkung) der Forschung in der EU zu maximieren und dadurch Fortschritt, Produktivität, Anwendungen und Nutzen der Forschung für die EU-Steuerzahler und die Welt zu steigern.

26. Mai 2009, Euroscience Workgroup on Science Publishing

Autorisierte Übersetzung des englischen Originals durch Bernd-Christoph Kämper 29.5.2009 ( CC-BY )

Update 11.06.2009 bck: Hinweis auf die deutschsprachige Schnittstelle zur SHERPA Projekt-Website auf den DINI-Seiten ergänzt (“Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?”)

3sat "Kulturzeit":"Köln reloaded. Anatomie einer archivarischen Katastrophe. Teil 2: Vilém Flusser – der Philosoph"

” …. Er saß als Kind auf Kafkas Schoß: der Philosoph Vilém Flusser, geboren 1920 in Prag. 1991 starb er bei einem Autounfall vor den Toren Wiens. Das Verschwinden des Menschen und der Dinge war eines seiner großen Themen. Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs hatte sein Nachlass großes Glück: Man fand ihn nahezu unbeschädigt. Für andere Archivalien und Nachlässe ging der Einsturz des Historischen Archivs nicht so glimpflich aus.
Gisela Fleckenstein, Abteilungsleiterin Nachlässe und Sammlungen des Kölner Stadtarchivs, hat ein Foto von dem Moment, in dem die Archivkartons gefunden wurden. Es war der 21. März 2009, als ganze Archivkartons auftauchten mit der Bestandskennzeichnung, “eindeutig zu identifizieren als der Bestand Flusser”. Die Kartons waren nicht beschädigt. “Wir mussten sie nicht umpacken”, so Fleckenstein. “Es waren ungefähr 70 Kartons, an denen nichts dran war.” …..”

Quelle: 3sat Kulturzeit

Link zum Video (4:02 min):
http://wstreaming.zdf.de/3sat/veryhigh/090529_koeln_kuz.asx

1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325

2 Paderborner in Köln

” …..Im so genannten Erstversorgungszentrum (EVZ) standen die Paderborner gemeinsam mit Archivaren und Restauratoren aus dem In- und Ausland, letztere zum Teil aus Spanien, Polen und Tschechien, vor den Überbleibseln, die nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs noch immer Tag für Tag von Feuerwehr und THW aus den Trümmern geborgen werden.
…….«Unsere Aufgabe war die Auflistung und Grobreinigung geretteten Archivgutes», berichtet Stadtarchivar Rolf-Dietrich Müller. Dabei gingen den beiden Paderbornern Archivalien unterschiedlichsten Typs und Alters durch die Hände. Wahre Schätze waren dabei: von der Pergamenthandschrift aus dem frühen 14. Jahrhundert über Ratsprotokolle des 17. Jahrhunderts, Standesamtsregister des 19. Jahrhunderts, Trümmerräumungsakten der Jahre nach 1945 bis hin zu Tonbandaufnahmen der Bläck Fööss und Fotografien von Willy Millowitsch.
Manches sei weitgehend unversehrt, vieles aber mit mehr oder minder schweren Schäden geliefert worden, berichtet Kreisarchivar Wilhelm Grabe. Auch ganze Wannen, nur mit kleinen verschmutzten und zerknüllten Papierschnipseln gefüllt, seien dabei gewesen. Arbeit für Restauratoren auf unabsehbare Zeit.
«Es war eine ausgesprochen ungewöhnliche und interessante Berufserfahrung», sind sich Wilhelm Grabe und Rolf-Dietrich Müller einig und froh, sich dieser schweißtreibenden Herausforderung gestellt zu haben. Aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes war das Tragen von Schutzanzügen, Atemmasken, Handschuhen und Sicherheitsschuhen Pflicht, gearbeitet wurde im Stehen. «Da war man schon froh, wenn nachmittags der Schichtwechsel anstand und man sich ein Stündchen auf´s Ohr legen konnte», so Grabe.”

Quelle:
http://www.sennefenster.de/app/page.php?modul=Article&op=read&nid=2386&rub=35&sort=0

"The Archivist's Story" by Travis Holland

“Travis Holland writes exquisitely. The Archivist’s Story is that very rare book, a historical novel that makes us forget ‘historical’ and remember only ‘novel’, even as we take in hard historical fact— the archivist Pavel living in the midst of Stalin’s purges, could be any of us, and Holland conveys his world in indelible images. The beauty and reality of this novel linger long after one has read—reluctantly—the last page.”
Elizabeth Kostova, author of The Historian
Link
http://www.readinggroupguides.com/guides_A/the_archivists_story1.asp

Datenspeicher für digitale Speicherung

Nach einer IDC Studie vom März 2007 überschritt die Menge der weltweit produzierten Daten erstmals bereits im Jahr 2007 die Kapazität der weltweit verfügbaren digitalen Speicher. Diese Schere wird sich weiter öffnen, denn im Jahr 2010 erwartet IDC einen Zuwachs auf 988 Exabytes – 2006 waren es noch 161 Exabytes. Maßgeblichen Anteil daran haben der immer weiter fortschreitende Einsatz digitaler Bildaufnahmegeräte – Digitalkameras, digitale Camcorder, digitale Röntgenaufnahmegeräte, usw. – anstelle analoger Systeme sowie die ständig wachsende Internetgemeinschaft mit geschätzten 1,6 Milliarden online Anschlüssen im Jahr 2010. Die Herstellung von Kopien wird extrem erleichtert, ebenso ihre Verbreitung weltweit.

Dazu passt auch die Aussage IDC´s, dass der Anteil der von einer Person erzeugten digitalen Daten geringer ist als der Anteil der über diese Person hergestellten Daten, z.B. Aufzeichnungen von Überwachungskameras etc.. Aus Sicherheitsgründen geforderte redundante Datenhaltung in der IT Industrie stellen eine weitere Quelle des Datenzuwachses dar. Zusätzliche Forderungen des Gesetzgebers Daten revisionssicher zu archivieren – Stichwort Compliance – steigern den Bedarf an entsprechenden Speichermedien. Davon betroffen sind etwa 20% aller Daten.

Um diesen Forderungen gerecht zu werden muss sich das IT-Management um bessere Nutzung der Kapazitäten (Stichwort De-Duplizierung), neue Regeln für die Erzeugung, Speicherung Verteilung und Sicherheit der Daten sowie um neue Hilfsmittel zur Erzielung flexibler, anpassbarer und erweiterbarer Speichertechniken kümmern. Aber auch die Speicherhersteller sind gefordert, den Bedarf an höherer Kapazität, schnelleren Zugriffszeiten und niedrigerem Energieverbrauch zu stillen.

Weiterlesen:
http://www.documanager.de/magazin/artikel_2092_digital_archivierung_datenspeicher.html

Geistesaristokratie

Dem Konservativen ist unwohl in einer Welt, in der nicht alles am Platz bleibt. Er hat schon die Stadt und den Asphalt gehasst, um wie viel mehr nun das Netz und die Blogs!

Gero von Randwo repliziert auf Adam Soboczynski
http://www.zeit.de/2009/23/Internet-Freiheit?page=2

Weiteres Zitat:

Im frühen 20. Jahrhundert ging es, wie die Literaturwissenschaftlerin Anke-Marie Lohmeier nachgewiesen hat, gegen die »Boulevardtheater, Revuen, Panoptiken, Tanzpaläste, Sportveranstaltungen, Naherholungszentren, Freizeitparks«. Der damaligen Geisteselite war es zuwider, »dass in ihnen die geschmähte ›Masse Mensch‹ erstmals als Öffentlichkeit und öffentlicher Faktor sichtbar hervortrat, dass sie öffentlichen Raum besetzte und zumal jenen Teil des öffentlichen Raumes, für den sich die Intellektuellen seit jeher exklusiv zuständig fühlten: den der Kultur«.

Sehr lesenswert ist der Beitrag Lohmeiers, der sich auch als Beschreibung der Genealogie der Argumentationen Soboczynskis lesen lässt:

http://iasl.uni-muenchen.de/discuss/lisforen/lohmeier.htm

Foto: Pavel Krok CC-BY-SA

Panoramafreiheit als markenrechtliches Eintragungshinternis

Das Bundespatentgericht hatte in einer Entscheidung (Volltext PDF, bei Google findet man nur kostenpflichtige Volltext-Dokumente) über die Eintragung der Hooschebaa-Brunnenfigur in Sprendlingen zu entscheiden.

http://tinyurl.com/nkftk9

Zitat aus der Entscheidung:

Darüber hinaus hat die Markenabteilung auch zutreffend ausgeführt, dass die Begründung des (gegenüber dem Urheberrechtsschutz eigenständigen) Markenschutzes nach § 59 UrhG in Rechte Dritter eingreift, und dieser Eingriff auch Ziel der Eintragung war.

Die Markenabteilung des DPM vertrat die Ansicht: Durch die vom Bildhauer Hermann Will erteilte Erlaubnis, die von ihm erstellte urheberrechtlich geschützte Figur für die Brunnengestaltung zu nutzen, habe dieser sein Kunstwerk einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt; danach sei die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Figur mittels Mittel der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film gestattet (§ 59 UrhG). Die „Hooschebaa“-Figur sei daher als Teil der alltäglichen Umwelt nicht länger monopolisierbar. Damit stelle sich die markenrechtliche Monopolisierung der Figur durch die Markeninhaberin, die weder als Erbin gem. § 28 UrhG noch als Rechtsnachfolgerin nach § 29 UrhG urheberrechtliche Verwertungsrechte besitze, als Behinderung der rechtlich gestatteten Nutzung durch Dritte dar, worauf sie, wie das Schreiben der Markeninhaberin vom 6. April 2006 dokumentiere, abziele. Wegen der damit gegebenen Behinderungsabsicht sei die angegriffene Marke nach § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG zu löschen. Wegen der mit der Begründung des Markenrechts verfolgten rechtlich unzulässigen Ziele habe die Markeninhaberin auch die Verfahrenskosten zu tragen.

Meldet also jemand, der nicht im Besitz urheberrechtlicher Verwertungsrechte ist, eine der Panoramafreiheit unterliegende Skulptur/Gestaltung als Marke an, kann diese unter Umständen gelöscht werden. Wie Panoramafreiheit/Sacheigentum und Markenrecht sich verhalten ist damit aber nicht grundsätzlich geklärt.

Update: http://sewoma.de/berlinblawg/2009/05/30/sevriens/hooschebaa

Robots.txt der Bundesgerichte:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2511-robots.txt-der-Bundesgerichte.html

Kritik am Potsdamer Skandalurteil zugunsten der Schlösserstiftung

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Ernst (Freiburg) kritisiert in seiner Anmerkung zu LG Potsdam, Urteile vom 21. November 2008 – 1 O 161/08, 175/08 und 330/08, ZUM 2009, S. 434f. die Rechtsprechung des LG Potsdam zum Fotografieren auf Grundstücken der Schlössertsiftung, siehe dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/5431182

Zitat aus der Anmerkung:

§ 59 UrhG setzt einen öffentlichen Platz voraus. Hat der Eigentümer den Platz der Öffentlichkeit gewidmet, liegt aber schon allein deshalb keine Eigentumsverletzung vor. Dies ist anders als etwa in einem Museum, wo zwar das Betreten der Öffentlichkeit gestattet, der Innenraum ihr aber nicht gewidmet, sondern ihr allein das Betreten zur Besichtigung gestattet ist. Wo § 59 UrhG greift – beim Fotografieren von öffentlichen Orten aus – kann das Eigentumsrecht schon sachlich auch nicht einschlägig sein. Besteht umgekehrt keine Widmung von privatem Grund für die Öffentlichkeit, ist auch § 59 UrhG nicht einschlägig.

Die Widmung der Grundstücke der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ergibt sich zum einen aus Art. 2 des Staatsvertrages – wiederholt in § 1 Abs. 1 der Stiftungssatzung – und umfasst u. a. die Aufgabe, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies gilt zugegebenermaßen aber auch für die Gebäude. § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung bestimmt jedoch, dass die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen anders als die Besichtigung von Gebäuden kostenfrei zu sein hat. Der Park ist der Öffentlichkeit ohne Einschränkung gewidmet und lässt daher eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Fotografien nicht zu.

Die Stiftung mag formell Eigentümer sein, sie ist einem privaten Grundstückseigentümer dennoch nicht gleichgestellt – weshalb die ausführliche Auseinandersetzung mit den BGH-Entscheidungen »Schloss Tegel« und »Friesenhaus« m. E. am Kern vorbeigeht –, denn ihr wurden die Anwesen einschließlich der großzügigen Parks im Rahmen des Stiftungszwecks – und noch dazu kostenfrei – überschrieben. Stünden sie im Staatseigentum, wäre kaum jemand auf die Idee gekommen, hier eine gewerbliche Nutzung zu verbieten. Das Recht eines Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und sie auch allein gewerblich zu verwerten, gilt eben nicht ohne weiteres für die öffentliche Hand. Dass die Stiftung das gute Geschäft mit Fotos und Filmen gerne zu ihren Gunsten monopolisieren möchte, mag verständlich sein, widerspricht aber dem Stiftungszweck, dass nur – »preußisch direkt« – zu hoffen ist, dass die Urteile nicht rechtskräftig werden.

Foto: Wolfgang Staudt. http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en

Fragen nach dem Kölner Archivunglück

DLF 29.5.2009, 19.15 Uhr
Das Kulturgespräch

mp3:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/05/29/dlf_20090529_1915_80ba423e.mp3

Erinnerung und Zeitgenossenschaft
Fragen nach dem Kölner Archivunglück

Am 3. März dieses Jahres ist das Kölner Stadtarchiv eingestürzt. Dabei
kamen zwei Menschen ums Leben. Zahlreiche Schätze der Kultur-, Kirchen-
und Verwaltungsgeschichte wurden in Mitleidenschaft gezogen. Im heutigen
Kulturgespräch am Freitagabend übertragen wir eine Diskussion über die
Folgen des Archiv-Unglücks, die am 12. Mai in der Kunststation St. Peter
in Köln stattgefunden hat.

Über das Thema “Erinnerung und Zeitgenossenschaft. Fragen nach dem
Kölner Archiv-Unglück.” diskutieren die Schriftstellerin Ulla Hahn, der
Literaturwissenschaftler Michael Wetzel sowie der Leiter des Kolumba
Museums Köln, Stefan Kraus. Die Gesprächsleitung hat Andreas Platthaus,
Feuilleton-Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Gesprächsteilnehmer:
Ulla Hahn, Schriftstellerin
Michael Wetzel, Literaturwissenschaftler
Stefan Kraus, Leiter des Kolumba Museums, Köln
Moderation: Andreas Platthaus, Feuilleton-Redakteur bei der F.A.Z.

Die miesen Geschäfte der Juris GmbH

http://blog.vergaberecht.cc/2009-04-27/vertragsverletzungsverfahren-fur-brd

Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Die meisten Bundesländer haben im Jahre 2006 Aufträge über Datenbankdienste (vgl. Justizportal NRW) an Juris vergeben.
Die Bundesregierung meint, dass eine Ausschreibung der Aufträge deshalb unterbleiben dürfe, weil es keine, mit der Juris-Datenbkank vergleichbare Dienstleister auf dem Markt gebe.
Hiergegen wendet sich die Kommission. Sie ist der Ansicht, dass die Aufträge über Datenbankdienste nicht ohne vorheriger öffentlicher Bekanntmachung erfolgen dürfe.
Infolgedessen hat die Kommission am 14.04.09 den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

Absolut nicht überzeugend ist der Aufsatz von Radke, Hilgert, Mardorf: Die Beschaffung von juristischen Datenbanken als Vergabeproblem, in: NVwZ 2008 Heft 10, S. 107 ff.

Bereits am 5. November 2002 geißelte ich in netbib das schamlose Juris-Monopol:

http://log.netbib.de/archives/2002/11/05/freie-rechtsprechung-fr-freie-brger

Siehe auch Bohne: Die Informationsfreiheit und der Anspruch von Datenbankbetreibern auf Zugang zu Gerichtsentscheidungen, in: NVwZ 2007 Heft 6 S. 656 ff., hier S. 659
Die Gerichtsverwaltungen haben die Entscheidungen sowohl zur Erfüllung ihrer der Öffentlichkeit gegenüber bestehenden Pflicht in eine herausgabefähige Fassung zu bringen, als auch für die Juris-Datenbank zu bearbeiten. Allein die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils für Juris kann kein hinreichendes Kriterium einer Besserstellung bei gleichzeitig geringem Aufwand einer Gleichbehandlung sein. Andere Betreiber von juristischen Datenbanken haben somit einen Anspruch auf gleichzeitige Belieferung mit Entscheidungen.

Hohltönende Phrasen von Zypries als Antwort auf abgeordnetenwatch.de

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639–f178223.html#q178223

Zu den Rechtsfragen siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715357

Suchmaschinen nutzen auch geschützte Werke und vervielfältigen sie intern. Zum Googlecache und der in Deutschland illegalen Wayback-Machine siehe

http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm

Netbib zu den Jahresgebühren der Ba-Wü Landesbibliotheken

In der Stutttgarter Zeitung vom 26.05.2009 sind drei Leserbriefe abgedruckt, die ich kurz referieren möchte. Sie betreffen die kürzlich eingeführte Jahresgebühr von 30 Euro pro Jahr für die Benutzer der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart.
Ein Senior moniert, dass es eine Zwangs-Jahresgebühr ist, wie man sie im Öffentlichen Personennahverkehr nie erheben würde. Dort gäbe es auch Einzelfahrscheine, warum nicht in einer Bibliothek, wenn man sie nur gelegentlich in Anspruch nähme. Ausserdem habe man nicht einmal eine Ermäßigung für Senioren vorgesehen. Sein Schluss: “Dann eben nicht!”

Ein promovierter Leserbriefschreiber hebt auf die symbolische Bedeutung von Gebühren in einer Gesellschaft ab, die Lippenbekenntnisse zum “lebenslangen Lernen” ablegt. Man könne mit denselben fiskalischen Argumenten, mit denen man jetzt eine Gebühr von Bibliotheksbenutzern erhebe, auch von Wählern und Wählerinnen eine Gebühr zur Kostendeckung der Wahl erheben.
Der dritte, ein Tübinger Honorarprofessor, hebt darauf ab, dass das Land hier mit seiner Wissenschaftsförderung bricht, die in einer mehr als zweihundertjährigen kostenlosen Benutzung einer großen öffentlichen Bibliothek bestünde. Dank milliardenschwerer “Rettungsschirme” für die Wirtschaft müßten wohl noch die letzten Reserven mobilisiert werden. Er weist darauf hin, dass viele Bibliotheksbenutzer mehrere Bibliotheken benutzen müßten und es daher nicht nur bei einer Gebühr bleibe. Für wissenschaftlich Arbeitende würde sich daher der Aufwand summieren. Wer, wie er selbst, unentgeltlich Lehraufträge wahrnehme, werde für sein Engagement noch mit zusätzlichen Gebühren belegt. Und dieselbe Bibliothek, an die die Gebühren zu entrichten seien, müsse man noch unentgeltlich Pflichtexemplare der wissenschaftlichen Veröffentlichungen abliefern…

Man sieht, die Akzeptanz der den beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken ist ungeheuer. Genau darum geht es: Wissenschaft – zumal Geisteswissenschaft – hat keine Lobby und die Landesregierung preßt hier einfach noch eine Zusatzeinnahme heraus. Es wird kolportiert, dass der betreffende Mitarbeiter des Landesrechnungshofes eine Gebühr von seiner Öffentlichen Bibliothek kannte und sich fragte, warum die Benutzer der Landesbibliotheken keine bezahlen müßten. – Das mag aber sein, wie es will, bemerkenswert bleibt, dass das eingeführt und nicht gestoppt wurde. Die beiden Landesbibliotheken werden jetzt den Benutzerschwund und unzufriedene Benutzer – diejenigen, die bleiben müssen, weil sie ihre wissenschaftliche Arbeit weiterführen möchten und zähneknirschens zahlen müssen – verkraften müssen. Die Politiker braucht es nicht zu kümmern. Einer der Leserbriefschreiber bemerkt denn auch zutreffend, dass es symptomatisch ist, dass man sich eine solche Maßnahme selbst im Wahljahr geleistet hat.

Jürgen Plieninger
http://log.netbib.de/archives/2009/05/29/die-letzten-reserven-mobilisiert
Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de

Kostenfreie Urteilsdatenbank des ARD Ratgeber Recht vom Netz genommen

http://www.dwdl.de/story/21201/liebesalarm__co_wdr_stutzt_webangebot

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/hinweis.phtml?gebiet=01.07

Es lebe die kommerzielle kostenpflichtige Konkurrenz! Man kann nur hoffen, dass es freien Anbietern wie http://openjur.de gelingt, die Lücke zu füllen.

Der Rundfunkstaatsvertrag schwächt entschieden die Informationsfreiheit. Was von Gebührengeldern bezahlt wird, muss Open Access bereitstehen.

Ministerpräsident Wulff antwortet zum Casus Münzkabinett

“Die Bedeutung des Niedersächsischen Münzkabinetts als
sichtbares und in seiner Art singuläres Symbol welfischen
Selbstverständnisses ist unstrittig. Es ist eine Sammlung, die
für die Landesgeschichte von herausragendem Wert ist.
Aus diesem Grund führt das Land intensive Verhandlungen
mit der Deutschen Bank, damit das Münzkabinett als vollständige
Sammlung in Niedersachsen für Öffentlichkeit und
Forschung erhalten bleibt. Die Kulturstiftung der Länder
wird die Verhandlungen begleiten. Unabhängige Wertgutachten
sind die Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Eigentümer.”

Aus: Weiße Mappe der Niedersächsischen Landesregierung, S. 19
http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/WeisseMappe2009.pdf

Niedersächsischer Heimatbund fordert Schenkung des Niedersächsischen Münzkabinetts an das Land Niedersachsen

“Die Ende letzten Jahres bekannt gewordenen Pläne der
Deutschen Bank, Teile des „Niedersächsischen Münzkabinetts
der Deutschen Bank“ zu verkaufen, haben uns wie
weite Kreise der Fachöffentlichkeit zutiefst erschreckt.

Bei der rund 40.000 Stück umfassenden Sammlung handelt
es sich um eine der bedeutendsten Münzkollektionen
Europas, die nicht zu Unrecht als nationales Kulturgut eingestuft
ist. Sie gelangte 1983 in den Besitz der Deutschen
Bank. Damals griff erfreulicherweise der Bankier Hermann
J. Abs zu, als der Verkauf der Sammlung durch das
Welfenhaus erfolgte. Für diese Rettungsaktion, die zum
Verbleib des gesamten Bestandes unter dem Dach der
Deutschen Bank Hannover führte, ist Hermann J. Abs noch
heute zu danken!

Nun droht, nachdem die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen
25 Jahre lang hohe Summen in die wissenschaftliche
Erschließung und öffentliche Präsentation investiert
haben, zum zweiten Mal nicht nur der Verlust für
Hannover und Niedersachsen, sondern auch die dann sicherlich
nicht rückgängig zu machende Zerschlagung der
Sammlung.

Das Land Niedersachsen, das über das Vorkaufsrecht für
die Sammlung verfügt, führt schon seit geraumer Zeit Verhandlungen mit der Deutschen Bank mit dem Ziel, eine akzeptable Lösung im Sinne des geschlossenen Erhalts der
Sammlung in Niedersachsen herbeizuführen. Angesichts
der großen Bedeutung der Sammlung wäre eine Schenkung
eine angemessene und daher anzustrebende Lösung.

Der Niedersächsische Heimatbund appelliert an alle Beteiligten,
die Deutsche Bank und das Land Niedersachsen, alles
in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Niedersächsische
Münzkabinett in Hannover zu erhalten.”

Aus: Rote Mappe, S. 30 f.

http://www.niedersaechsischer-heimatbund.de/dokumente/dateien/RoteMappe2009.pdf

Heidelberger Appell: Zypries gibt sich moderat

In der FAZ.

Die Justizministerin äußert sich unter anderem zur Kulturflatrate mit verhaltener Sympathie und nimmt nicht gegen Open Axccess Stellung:

Die Frage nach mehr Open Access ist auch ein wichtiges Thema, das im Rahmen der laufenden Konsultation zur Weiterentwicklung des Urheberrechts eine Rolle spielt.