http://www.flickr.com/photos/swedish_heritage_board
See also the 70,000 digitized photographs in the database
http://www.kms.raa.se/cocoon/bild/about.html
http://www.flickr.com/photos/swedish_heritage_board
See also the 70,000 digitized photographs in the database
http://www.kms.raa.se/cocoon/bild/about.html
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2107
Hier bekommen die digitalen Skeptiker und Heidelberger Appellanten zurecht ihr Fett weg.
Wie sehr würde die “FAZ” oder Susanne Gaschke wohl wettern, würde heute in England ein Schreibtalent auftauchen, dass ganze Passagen aus historischen Standardwerken abschreibt, Geschichten anderer Autoren übernimmt oder Absätze aus den Werken Plutarchs? “An den Pranger mit ihm!” würden sie schrei(b)en und sofortige Inhaftierung fordern. Was natürlich schade wäre. Denn diese Person gab es schon einmal. Ihr Name ist William Shakespeare und gemeinhin gilt er als leidlich erträglicher Schreiber.
Die in der Kunstchronik 2008 S. 620f. abgedruckte Resolution der
kunsthistorischen Forschungseinrichtungen zum Copyright ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Wer sich über die Behinderung des
kunsthistorischen Publikationswesens durch Reproduktionsgebühren
informieren möchte, muss nur Susan Bielsteins lesenswertes Buch
“Permissions. A Survival Guide” von 2006 oder das “Open
Access”-Themenheft der Kunstchronik 2007 (S. 505-528) zur Hand nehmen
[1]. Bereits 2002 sorgte sich die führende Paläographen-Vereinigung:
“Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft […]
alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in
privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen
Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben,
sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen
Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder
gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken
wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte
bringt” [2]. Auf einer Konferenz des Berliner MPI für
Wissenschaftsgeschichte im Januar 2008 wurden Empfehlungen für
verbesserten Zugang zu Bildern für wissenschaftliche Zwecke
beschlossen, die in die gleiche Richtung wie die RIHA-Resolution gehen
[3]. Zutreffend wird darin gefordert, Eigentumsrechte nicht mit
Urheberrechten zu vermischen. Denn in vielen Fällen werden die
Reproduktionsgebühren für Abbildungen zweidimensionaler gemeinfreier
Werke erhoben, an denen nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz
besteht (siehe Kunstchronik 2008, S. 206-208). Es handelt sich also
eher um “Copyfraud” als um Copyright. Zuzustimmen ist auch der
Forderung der eben genannten Empfehlungen: “Scholars need high
resolution files, for work both on- and offline”.
Zu begrüßen ist die von der RIHA-Resolution vorgenommene Einengung der
gewerblichen Nutzung. Wissenschaftliche Fachpublikationen in
Zeitschriften und Büchern, die in kommerziellen Verlagen erscheinen,
müssen im Interessse der Forschung von Reproduktionsgebühren
freigestellt werden. Einige Museen verwenden bereits Creative
Commons-Lizenzen, oft mit dem Ausschluss der gewerblichen Nutzung
(“NC”). Das nützt aber den wissenschaftlichen Publikationen in
kommerziellen Verlagen nichts, denn diese Veröffentlichungen gelten im
Sinne der Lizenz nicht als nicht-kommerziell.
Um so erfreulicher ist es, dass etliche Institutionen umdenken und die
allgemeine Nutzung ihrer Bestände in reproduzierter Form erheblich
erleichtern. Zu nennen ist die Kooperation mit der Bildercommunity
http://Flickr.com, in deren Bereich “Flickr Commons” angesehen Institutionen
wie die Library of Congress oder das Niederländische Nationalarchiv
Bilder und Fotos mit “No known copyright restrictions” zur Nutzung
freigeben [4]. Im Dezember 2008 erregte eine Bilderspende des
deutschen Bundesarchivs an das Multimedia-Archiv Wikimedia Commons
Aufsehen. Die 100.000 Bilder in niedriger, aber für
Internetillustrationen brauchbarer Auflösung stehen unter der für die
Wikipedia tauglichen Lizenz CC-BY zur Verfügung [5]. Es ist sehr zu
hoffen, dass diese Bewegung sich verbreitert. Zudem sollten auch
weitere Verbände ähnliche Resolutionen wie die RIHA beschließen, die den überfälligen “Open Access” zu Kulturgut unterstützen.
[1] Vgl. auch die Hinweise auf Internetquellen unter
http://archiv.twoday.net/stories/5405864 .
[2] http://la.boa-bw.de/archive/frei/653/0/www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
[4] http://www.flickr.com/commons
[5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv/de
Abdruck (leicht geändert): Kunstchronik 62 (2009) H. 1, S. 59f.
Bislang nur mit US-Proxy zugänglich: http://books.google.com/books?id=dokDAAAAYAAJ
Das Buch ist in Europa gemeinfrei, wie sich aus den Lebensdaten des Stiftsbibliothekars P. Gabriel (Alwin) Meier von Baldingen
“Geboren 1845, Profess 1866, Gestorben 1924” ergibt.
[Update: Das Buch ist nun auch auf Commons:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Meier_Einsiedler_Handschriftenkatalog ]
Das Digitalisat des Katalogs von Engelberg (Gottwald 1891) ist im Internetarchiv gespiegelt und daher unmittelbar nutzbar:
Ein Kommentar von Rainer Rudolph. Ohne Kommentar und mit der Bitte, ihn selbst zu lesen.
Link:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238966894863.shtml
Grauenhaft schlecht gescannt von Google aus dem Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek:
“Die großen Archive und Bibliotheken in Deutschland schlagen Alarm und fordern eine “nationale Anstrengung” zur dauerhaften Sicherung ihrer Bestände. Das Elbehochwasser 2002, der Brand in der Anna Amalia Bibliothek Weimar 2004 und zuletzt der Einsturz des Kölner Stadtarchivs hätten die Öffentlichkeit aufgerüttelt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass das schriftliche Kulturgut in Deutschland “nicht dauerhaft gesichert” sei. “Die Uhr tickt”, hieß es von den Experten.
Die Direktoren von Staats- und Landesbibliotheken sowie Archiven übergaben am 28. April 2009 in Berlin Bundespräsident Horst Köhler eine Denkschrift zur Rettung des Kulturgutes auf lange Sicht. Das Staatsoberhaupt habe den Archivaren und Bibliothekaren “Mut gemacht und Rückendeckung versprochen”, sagte der Dresdner Bibliotheksdirektor Thomas Bürger anschließend. “Der Bundespräsident hat mit leuchtenden Augen über die Bedeutung der Kultur für unsere Zukunft gesprochen.” Die kostbaren Unterlagen seien millionenfach durch das früher verwendete säurehaltige Papier und den sogenannten Tintenfraß beschädigt und in größter Gefahr, sagte Bürger. “Das schaffen wir nicht mehr alleine.” Sein Kollege von der Weimarer Anna-Amalia-Bibliothek, Michael Knoche, sprach von einer nationalen Aufgabe, für die es bisher auf Bundesebene nicht ausreichend Ansprechpartner gegeben habe.
Die Experten erinnerten an die altgriechische Herkunft des Wortes Archiv: “Schatzkammer”, und sie wiesen darauf hin, dass Archive auch “den langen Prozess der Staatswerdung Deutschlands und seiner einzelnen Teile” widerspiegelten. Die Archive und Bibliotheken wollen jährlich einen “Nationalen Aktionstag zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts” veranstalten, der in der Zeit um den 2. September, dem Jahrestag des verheerenden Bibliotheksbrandes in Weimar, stattfindet. Allein in den deutschen Bibliotheken wiesen mehr als 60 Millionen Druckschriften heute Schäden auf, ein Drittel gelte als schwer geschädigt. Deutschland steht nach Ansicht der Experten in diesem Bereich vor drei großen Herausforderungen: die digitale Vernetzung, die langfristige Datensicherung und der Erhalt der Originale. Der Zerfall “sauren” Papiers bedrohe das gesamte Archivgut aus der Zeit zwischen etwa 1850 und 1990 und treffe die Archive existenziell.
Der Bund sollte jetzt die Federführung bei einer nationalen Konzeption zur Rettung und Sicherung des Kulturgutes übernehmen, zudem müssten Bund und Länder eine zentrale Koordinierungsstelle einrichten, fordern die Archiv- und Bibliotheksdirektoren, die sich zu einer “Allianz Schriftliches Kulturgut erhalten” zusammengeschlossen haben. Auch die Mittel für die Bestandserhaltung sollten aufgestockt werden, der Bund müsse jährlich zehn Millionen Euro für den Erhalt von Originalen bereitstellen. Ein besonderes Augenmerk müsse auch immer noch auf jene älteren Bestände gerichtet werden, die durch die Schäden im Zweiten Weltkrieg und andere Katastrophen seit Jahrzehnten nicht benutzbar seien. Zu der “Allianz Schriftliches Kulturgut erhalten” gehören unter anderem die Berliner und die Bayerische Staatsbibliothek, die Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main und Leipzig, die Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek Weimar, die Sächsische Landesbibliothek, das Niedersächsische Landesarchiv, das Bundesarchiv Koblenz und Berlin sowie das Deutsche Literaturarchiv Marbach.”
Quelle:
http://www.3sat.de/kulturzeit/news/133461/index.html
Peter Suber rekapituliert einmal mehr die einschlägigen Fakten:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/more-on-2004-cornell-calculation.html
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5646283
“Mehrere tausend Aktive des Technischen Hilfswerkes aus der gesamten Bundesrepublik halfen bereits in Köln, um auf dem Gelände des eingestürzten Stadtarchivs wertvolle und unersetzbare Archivalien zu bergen. Um Unterstützung hatte dafür die Berufsfeuerwehr Köln gebeten. Am gestrigen Montag brachen nun auch acht Grünberger THW-Helfer unter der Leitung von Zugführer Steffen Musch, begleitet von zwei Kameraden aus Bad Wildungen auf, um bis Donnerstag Hilfe zu leisten.
Verabschiedet wurden sie vom Hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Siegfried Fricke. Der CDU-Politiker, Kandidat seiner Partei für das Amt des Landrates im Kreis Gießen, nutzte den Besuch am Freitagabend, um sich über die Unterbringung und den Fahrzeugbestand des THW-Ortsverbandes Grünberg zu informieren. …..
Wie Gerrit Meenen erläuterte, werden die Grünberger in Köln bis in eine Tiefe von mittlerweile 26 Metern eingesetzt, hierbei könnte es zur benötigten Unterstützung für den Kampfmittelräumdienst kommen. Was dabei die oberhessischen Helfer leisten müssen, konnte Meenen am Freitag noch nicht genauer definieren.
Siegfried Fricke zeigte sich sehr interessiert und wünschte den THW-Mitgliedern bei ihrer Arbeit am Einsatzort viel Glück. ….”
Quelle: Giessener Allgemeine
In der FAZ leistet der Münchner Jurist Volker Rieble dem unsäglichen Roland Reuß juristische Schützenhilfe: Forscher seien keine normalen Angestellten.
Der „Heidelberger Appell“ von Roland Reuß sorgt sich um die Freiheit des Autors, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Diese Freiheit ist in Gefahr, wenn Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse mit dem Argument einem „open-access-System“ überantworten müssen, dass der Staat ihre Forschung finanziere und deswegen verlangen könne, dass Forschungsergebnisse kostenfrei und insbesondere im Netz veröffentlicht werden.
Rieble erwähnt kurz das Arbeitnehmererfindungsrecht, das im Hochschulbereich das frühere Hochschullehrer-Privileg abgeschafft hat, um anschließlich das hohe Lied der Wissenschaftsfreiheit zu singen:
Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verleiht ihm das unentziehbare Recht, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Ein publizistischer Anschluss- und Benutzungszwang (vergleichbar der kommunalen Wasserversorgung) ist verfassungswidrig. Diese Individualfreiheit gilt schon immer und ungeachtet des Umstandes, dass die Forschung an Universitäten und Großforschungseinrichtungen mit Steuergeldern finanziert ist. Der Staat erwirbt durch Wissenschaftsfinanzierung keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen. Das Grundgesetz baut darauf, dass Wissenschaftler eigenverantwortlich publizieren – und hierzu vom wissenschaftlichen Wettbewerb und von der persönlichen Neugier und Schaffenskraft angetrieben werden. Jedweder Publikationszwang ist damit unvereinbar. Abgesehen davon: In der Lebenswirklichkeit werden Publikationen nachts und am Wochenende, also in der Freizeit geschrieben. Da gehört der Forscher sich selbst.
Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse auch publiziert werden. Ist dies nicht der Fall, werden Steuergelder schlicht und einfach verschwendet.
Der Forscher ist unter Umständen sogar verpflichtet, Forschungsergebnisse, an denen er Eigentum erworben hat, der Universität anzubieten, hat der BGH in seiner sonst vielfach kritikwürdigen Entscheidung Grabungsmaterialien entschieden:
Selbstverständlich werden in Projekten erarbeitete Publikationen in der Arbeitszeit geschrieben, mag das auch bei Herrn Rieble anders sein. Als Hochschullehrer kann er ja ohnehin weitgehend frei entscheiden, was Freizeit und was Dienstzeit ist. Und während Professor Rieble mal kurz einen FAZ-Artikel in seiner vermutlich allzu karg bemessenen Freizeit aus dem Ärmel schüttelt, gilt bei echter wissenschaftlicher Forschung, dass der eigentlichen Niederschrift immer zeitaufwändige Recherchen und Vorarbeiten vorangehen, wobei die Informationsversorgung bei Leuten wie Rieble die öffentliche Hand übernimmt, also bezahlt. Aus seiner Privatbibliothek kann er vielleicht einen schlechten FAZ-Artikel bestreiten, aber keine genuine Forschungsarbeit.
Weitere Falschaussagen folgen:
Eben darin liegt der Fehler der Open-access-Bewegung: Sie sieht Wissenschaftspublikationen nur unter Ertrags- und Kostengesichtspunkten und meint deswegen, auf das Publikationsrecht des steuerfinanzierten Autors Zugriff nehmen zu können. Verbindungen eines Wissenschaftlers zu einem Verlag sind keine „Profit- oder Vertriebsstrukturen“, sondern Ausdruck einer persönlichen und wissenschaftsgeprägten Vertrauensbeziehung. In welcher Zeitschrift und bei welchem Verlag er veröffentlichen möchte, entscheidet der Autor nach wissenschaftlichen und nicht nach ökonomischen Gründen. Dieses Recht würde schon durch eine Zweitveröffentlichungspflicht nachhaltig verwässert.
Warum? Ich kann beim besten Willen keine Beeinträchtigung der Vertrauensbeziehung zum Verlag durch grünen Open Access sehen, schließlich akzeptieren die weltweit größten Wissenschaftsverlage das Selbst-archivieren in Repositorien. Die Formel “nachhaltig verwässert” ist natürlich ein rhetorisches Falschspiel, denn es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob man eine bestimmte Publikationsform für die Primärpublikation vorschreibt oder – ggf. nach einem Embargo – eine kostenfreie Sekundärpublikation fordert.
Einfach nur perfide Polemik ist der Satz:
Man sieht: Frei ist bei Open access nur der Leser; seine Freiheit wird durch die „anti-autoritäre“ Entrechtung des Autors erkauft.
Halten wir fest: Von einem Zwang sind wir (leider) in Deutschland meilenweit entfernt. Unzählige deutsche Wissenschaftler unterstützen persönlich Open Access, veröffentlichen in Open-Access-Zeitschriften oder nützen die Hochschulschriftenserver, um ihre Veröffentlichungen dort unterzubringen. Open Access baut auf die freiwillige Einsicht der Wissenschaftler. Wenn die wichtigste Harvard-Fakultät einmütig für eine Verpflichtung für Open Access votiert – wer hat sie dazu gezwungen?
Die internationale Open-Access-Community setzt auf Mandate – der deutsche Sonderweg ist ihr nicht eigentlich vermittelbar. Ist Deutschland wirklich der allerletzte Hort der Wissenschaftsfreiheit? Geht diese in allen anderen wichtigen Forschungs-Staaten vor die Hunde, weil Open-Access-Verpflichtungen (Mandate) ausgesprochen werden?
Meine eigene Position habe ich mehrfach hier dargelegt: Ich bin ohne Wenn und Aber für Mandate auf der Grundlage von Hochschulsatzungen. Diese sind autonomes Hochschulrecht, nicht etwas “von oben” Aufgezwungenes.
?s=mandat
http://archiv.twoday.net/stories/4369539
Mein Vorschlag lautet:
Veröffentlichung von Publikationen nach den Grundsätzen von “Open Access”.
(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Leider stehe ich damit damit in Deutschland allein auf weiter Flur. Open-Access-Unterstützer wie der Bibliotheksjurist Steinhauer lehnen Mandate als Zwang kompromisslos ab. Die herrschende juristische Meinung lehnt den Ertmann/Pflüger-Vorschlag ab, den ich als verfassungsrechtlich machbar ansehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609
Stattdessen wurde (insbesondere vom Bundesrat bei den Verhandlungen zum 2. Korb des Urheberrechts) der schlechte Hansen-Vorschlag favorisiert, der in die Vertragsbeziehungen zwischen Verlag und Wissenschaftler eingreift und dem Wissenschaftsautor das Recht verschafft, nach einer Frist von sechs Monaten seinen Beitrag in einem Repositorium einzustellen:
http://archiv.twoday.net/stories/2060875
Zurück zu Reible. Seine Überlegungen zur “Staatsfreiheit der Wissenschaftspresse” sind abwegig. Einzig und allein öffentlichrechtliche Speicher können die dauerhafte Verfügbarkeit elektronischer Daten sicherstellen. Repositorien, die ohne Peer Review Publikationen dokumentieren, entsprechen einer universitätsweiten Pflichtexemplar-Sammlung und stellen keine Verlagskonkurrenz dar. Die Hochschulen gewähren ihren Wissenschaftlern ja auch Netzplatz, auf denen diese Forschungsergebnisse zum Abruf bereit stellen können, was zum Teil in erheblichem Umfang genutzt wird. Auch die traditionellen, im Selbstverlag der Universitäten erschienenen Publikationen waren selbstverständlich zulässig.
Es liegt doch auf der Hand, dass es Möglichkeiten geben muss, seriöse Forschung, die von Verlegern nicht oder nur um den Preis extremer Subventionen akzeptiert wird, dauerhaft elektronisch zu veröffentlichen. Wenn die Server öffentlichrechtlicher Institutionen das ermöglichen, nehmen sie den Verlagen kein Geschäft weg. Sie ermöglichen Publikationen, die Verlagen nicht lukrativ genug sind.
Rieble wiederholt das falsche Argument von den schlechten Dissertationen: Traditionelle Nutzer sind froh, wenn schlechte Dissertationen auf Servern verschimmeln.
Das Beispiel einer sehr schlechten Dissertation, die in erlesener Aufmachung vom traditionsreichen Winter-Verlag gedruckt wurde, habe ich hier vorgestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/5531082
Rieble stellt die Verhältnisse auf den Kopf, wenn er statt der ekelhaften Verlagsmonopole, die auf Profitmaximierung aus sind und bei denen es abweichende Meinungen bekanntlich auch schwer haben, die Gefahr eines übermächtigen Staatswissenschaftsservers an die Wand malt: Nur solange es eine Alternative zum staatlichen open-access-Server gibt, sind Wissenschaftler vor der Monopolmacht des Staatswissenschaftsverlages (oder -servers) geschützt. Man denke an die Zensurgefahr durch political correctness.
Ist es ein Zufall, dass die von der digitalen Revolution bedrohten traditionellen Printmedien vor allem kompetenzfreie Open-Access-Gegner zu Wort kommen lassen?
Repositorien sind anders als die FAZ politisch neutral und nur einem Mindeststandard an Wissenschaftlichkeit verpflichtet.
Abschließend resümiert der Münchner Hochschullehrer: Man kann also Roland Reuß und seinem „Heidelberger Appell“ zweifach zustimmen: Der einzelne Wissenschaftler darf nicht einmal „sanft“ an der freien Wahl des Veröffentlichungsmediums für seine Erkenntnisse gehindert werden. Universitäten und Großforschungseinrichtungen haben keine wissenschaftspublizistische Funktion. Wissenschafts- und Pressefreiheit setzen auf freie Autoren und freie Verleger. Das Kosten- und das Sparinteresse des Wissenschaftsverbrauchers rechtfertigt keine Freiheitsbeschränkung.
Aus der Wissenschaftsfreiheit folgt nicht, dass Wissenschaftsverlage auf alle Zeiten das Recht auf hohe Monopolgewinne haben und den Staat zwingen dürfen, öffentlich geförderte Forschung “zurückzukaufen”.
Wir haben mit der Zeitschriftenkrise ein klassisches Marktversagen: wird mehr Geld in das System gepumpt, wird dies von den Monopolisten abgeschöpft.
Also muss es der Staat auch hier “richten”, er muss regulierend eingreifen und die Wissenschaftskommunikation den aufregenden digitalen Möglichkeiten anpassen, da sich die fetten Wissenschaftsverlage dazu nicht in angemessener Weise bereit finden.
Niemand kann bestreiten, dass in den mittelalterlichen Klöstern oder Städten, die weitgehend “ehrenamtliche Schreiber” kannten, eine lebhafte intellektuelle Kultur herrschte – übrigens ganz ohne Urheberrechtsgesetze. Bücher auf Pergament waren teuer, dann kam das Papier und ein Aufschwung des allgemeinen Lesens.
Open Access unterstützt die Freiheit der Wissenschaft, da er die traditionellen Verbreitungsstrukturen durchbricht. Wissenschaft darf nicht länger in den Kerkern der Verlage schmachten, dazu ist sie zu wichtig. Der Staat als größter Wissenschaftsfinanzierer hat die Pflicht, nicht nur “sanft” die Öffentlichkeit von Wissenschaft durchzusetzen. Die absolute Entscheidungsfreiheit der Wissenschaftler muss da ebenso zurückstehen wie bei ethisch fragwürdigen Experimenten.
UPDATE: Steinhauer gegen Rieble
http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/04/29/open-access-staatsferne-wissenschaft-6027289
IB-Weblog http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6829
KOMMENTARE:
Norbert (anonym) meinte am 30. Apr, 12:29:
Ich vermute Herr Reuss ist deshalb unsäglich, weil er Texteditionen auf den Weg gebracht hat, während der Verfasser dieses Artikel nirgendwo publizieren könnte, wenn nicht in Open Access. Der Zwang zu “open acess” stellt die Looser, wie Graf, auf eine Stufe mit den Leistungsträgern. Deshalb der Veränderungsehrgeiz.
KlausGraf antwortete am 30. Apr, 16:44:
Ich ein Looser?
Bei über 200 gedruckten Publikationen (ohne Rezensionen und Zeitungsartikeln, u.a. FAZ) würde ich mal behaupten, das ist einfach anonyme Verleumdung. Wären Sie nicht anonym, würde ich mir überlegen, den Staatsanwalt einzuschalten.
http://archiv.twoday.net/stories/4974627
Clemens Radl antwortete am 30. Apr, 16:50:
Nur echte Loser …
… schreiben Loser mit Doppel-O, gell “Norbert”?
Den restlichen Mist an persönlichen Angriffen, der hier abgeladen wurde, habe ich mir zu löschen erlaubt. Die Kommentare sind geschlossen.
The History of Medicine Division of the National Library of Medicine announces the launch of a new image platform for its premier database, Images from the History of Medicine (IHM). Using award winning software developed by Luna Imaging, Inc., NLM offers greatly enhanced searching and viewing capabilities to image researchers. Patrons can view search results in a multi-image display, download high resolution copies of their favorite images, zoom in on image details, move images into a patron-defined workspace for further manipulation, and create media groups for presenting images and sharing them via e-mail or posting on blogs. With these new capabilities, NLM greatly enhances usability of its image collection, where inspection and comparison of images is often as important as access to bibliographic data. IHM is available online, free of charge, at http://ihm.nlm.nih.gov.
Comprising almost 70,000 images from the Prints and Photographs and other collections held in the History of Medicine Division, IHM is one of the largest image databases in the world dedicated to images of medicine, dentistry, public health, the health professions, and health institutions.
http://www.blb-karlsruhe.de/virt_bib/stpeter_pap32
Prachtvolle Bilderhandschrift der Badischen Landesbibliothek von 1487 in guter Qualität präsentiert!
Die WELT zieht über Google her, kritisiert aber immerhin die Vermischung mit dem Thema Open Access
http://www.welt.de/die-welt/article3637038/Ablasshandel-in-Sachen-geistiger-Enteignung.html
Das Urheberrechtsbündnis hat erneut zum Heidelberger Appell Stellung genommen und sich seinerseits an die Bundeskanzlerin gewandt:
http://immateriblog.de/?p=528
Der Urheber des “Augsburger Appells” http://archiv.twoday.net/stories/5667711 stellt seine Position nun auch in Telepolis dar:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30210/1.html
Beim hier vorgestellten Ranking juristischer Fachzeitschriften – JuRaF – haben bis zum Auswertungsstichtag 248 Juristinnen und Juristen von 45 Universitäten 516 individuelle Rangfolgen der qualitativ hochwertigsten Fachzeitschriften erstellt. Diese Rangfolgen wurden nach Tätigkeit und nach Publikationsintensität gewichtet. Aufgenommen wurden Zeitschriften, die mindestens acht Nennungen erhielten.
Unter allen Zeitschriften ist eine einzige Open-Access-Zeitschrift:
http://www.golem.de/0904/66725.html
Nutzer Avatar verteidigt in den Kommentaren die abwegige Drohung.
Dass die WMF hier mehr als schief liegt, geht aus dem Beitrag der Juristin der renommierten Bürgerrechte-Organisation EFF hervor:
http://www.eff.org/deeplinks/2009/04/wikipedia-threatens-
Wikipedia should know better. There is no trademark or cybersquatting issue here. First, the site is entirely noncommercial, which puts it beyond the reach of U.S. trademark law. (We note that Paul Levy of Public Citizen, who has helped establish key precedents on this issue, has signed on to represent Wikipedia Art). Moreover, even if U.S. trademark laws somehow reached this noncommercial activity, the artists’ use of the mark is an obvious fair use. Wikipedia Art uses the “Wikipedia” mark to refer to the project: a critical comment on Wikipedia and creativity. The disputed site describes the project, provides links to media coverage of the project, and so on. It does not use any more of the Wikipedia mark than need be; for example, it doesn’t even use the Wikipedia logo. Simply put, the site does not purport to be, nor does it look anything like, Wikipedia and the artists have done nothing to suggest Wikipedia endorses their work. Finally, the creators are engaging in precisely the kind of critical speech sheltered by the First Amendment.
Searches meta-data including year of publication, see e.g. http://tinyurl.com/cfzrkf
” …. So auch für Andrea Lehmann. Ihre malerische Installation >GreenelandGreenelandGreeneland< legt Lehmann weitere Inspirationsquellen offen. Wie in einem kleinen, chaotischen Archiv sind hier Photos, Zeitungsschnipsel und Ausrucke aus dem Internet an die grün bemalten Wände gepinnt. ….”
Quelle:
http://www.art-in.de/incmeldung.php?id=1881
s. a. http://www.philara.de
“Natürlich bringt der Einsturz des Kölner Stadtarchivs absolut nichts Gutes mit sich. Aber immerhin hat die Katastrophe die Aufmerksamkeit für das Archiv und das Interesse am kulturellen Erbe geweckt.
Nichts und gar nichts Gutes hat die Kölner Katastrophe rund um den Einsturz des Historischen Stadtarchivs zu bieten. Wie auch könnte das der Fall sein, wenn zwei Menschen ihr Leben lassen und viele Anwohner ihre Wohnungen aufgeben müssen; wie auch, wenn ein einzigartiger Archivschatz in die Grube fährt und nun Fetzen für Fetzen und Ordner für Ordner geborgen wird. Dass das nur feststeht.
Immerhin aber hat der Kölner Schock eine neue Aufmerksamkeit für das Kölner Archiv im Besonderen und für unser kulturelles Erbe im Allgemeinen geweckt. Nicht nur in Köln, sondern bundesweit.
So übergibt eine „Allianz zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ [Deutsche Nationalbibliothek, die großen Staatsbibliotheken in Berlin, Dresden, München und Göttingen, die Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar, die Universitätsbibliothek Frankfurt a. M., das Niedersächsische Landesarchiv, das Landesarchiv Baden-Württemberg, das Bundesarchiv und das Deutsche Literaturarchiv Marbach] an diesem Dienstag in Berlin eine Denkschrift an Bundespräsident Horst Köhler: „Zukunft bewahren“. Was der feine Titel damit auch sagen will: Vergangenheit sichern. Handlungsempfehlungen an Bund und Länder sind da inklusive. Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs habe gezeigt, lässt der Verbund prominenter Archive und Bibliotheken wissen, dass schriftliches Kulturgut in Deutschland „nicht dauerhaft gesichert“ sei. Gefordert wird daher, „Originaldokumente der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung besser vor Schäden zu schützen sowie Schäden zu beseitigen“.
Gut gebrüllt, Löwen! Was immer möglich ist, um Archiwände zu festigen und Kopien von Originalen anzufertigen, um Brüchiges zu konservieren und Beschädigtes zu restaurieren, sollte getan werden. Der Eindruck allerdings, dass es einen vollkommenen Schutz geben könnte, sollte erst gar nicht aufkommen. Den gibt es für nichts und niemanden. Die Kölner Katastrophe hat ja gezeigt, dass selbst das Undenkbare denkbar ist – dass sich die Erde auftut.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238966893450.shtml
“Rund zwei Monate nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs werden Archivare aus dem sächsischen Zwickau ihre Kollegen im Rheinland bei den Aufräumarbeiten unterstützen. Sechs Mitarbeiter reisen vom 4. bis 8. Mai nach Köln, wie die Stadtverwaltung am Montag mitteilte. Auch Zwickau hat einen bedeutenden stadtgeschichtlichen Archivbestand, der bis ins 13. Jahrhundert zurück reicht. Bekannt sind vor allem die vielen Dokumente zur Reformation. «Deshalb fühlen die Zwickauer Archivare in einer solchen Situation besonders mit den Kölner Kollegen mit», hieß es. Das Zwickauer Stadtarchiv wird vom 4. bis 8. Mai geschlossen.”
Quelle: Bild
Was die Debatte anscheinend dringlich braucht, ist eine offene Open Access-Nachschulung und obwohl die dafür notwendigen Dokumente weitgehend frei im Internet verfügbar sind, werden sie anscheinend nicht heruntergeladen. So vervielfältigungsgeil scheint der normale Nutzer also gar nicht zu sein…
Am 29. April um 14:15 Uhr werden die Studierenden in HS 2 Fotos, Filme und Erlebnisberichte vorstellen.
Dies dürfte nichte die letzte Veranstaltung dieser Art bleiben denn “[d]er Fachbereich bemüht sich weiterhin, Hilfsaktionen zu organisieren. In Planung befindet sich zunächst eine weitere Reise nach Köln vom 11. bis 15. Mai.”
Quelle:
http://informationswissenschaften.fh-potsdam.de/3925.html?&no_cache=1&news_id=1596
s. a.:
http://archiv.twoday.net/stories/5601276
http://archiv.twoday.net/stories/5595846
http://archiv.twoday.net/stories/5578941
http://archiv.twoday.net/stories/5572535
http://archiv.twoday.net/stories/5560965
Wolfgang Aull, zuständiger Redakteur der Serie „Köln Reloaded“ in Kulturzeit, teilte mir ebenfalls auf Anfrage dankenswerterweise die Hintergrundmusik der ersten Folge dieser Reihe mit: Coldplay “Everything’s not lost” von der CD “Parachutes” (Parlophone / Emi).
Meine mich tröstende Musik am 3.3.2009 und nach meinen Arbeitsbesuchen in Köln war, ist und wird wohl bleiben:
Frank Chastenier “The way you look tonight” (CD “For you”).
Ein kleines Hörbeispiel findes sich hier:
http://www.frankchastenier.com/data/the_way_you_look_tonight_sample.mp3
Liebe Blog-Lesende, was war Eure Musik um Köln zu verarbeiten? Bitte als Kommentare hier hinterlassen. Wir könnten ja eine Benefiz-CD zusammenstellen. 😉
Viele wichtige Beiträge aus Quellen des Stadtarchivs Köln wurden in den Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein veröffentlicht. Wikisource-Benutzerin Paulis hat es auf sich genommen, die bei Google Books verfügbaren Bände 1855-1911, die überwiegend nur mit US-Proxy nutzbar sind, als Djvus auf Commons verfügbar zu machen. Beigegeben ist dem jeweiligen Band ein Inhaltsverzeichnis:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Annalen_des_Historischen_Vereins_für_den_Niederrhein
Ein herzliches Dankeschön für diese großartige Arbeit!
Update:
Siehe auch
http://de.wikisource.org/wiki/Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein
Wolfgang Aull, zuständiger Redakteur, hat mir auf Nachfrage die weiteren Sendetermine der Serie dankenswerterweise genannt: jeweils am vierten Freitag des Monats, also am 29. Mai, 26. Juni, 24. Juli, 28. August, und 25. September zwischen 19:20 und 20:00 Uhr .
1. Das Kernproblem vieler Medienunternehmen ist die technologisch und ökonomisch bedingte Erosion ihrer Positionen in Markt und Gesellschaft. Ihre angestammten Oligopole schmelzen dahin. Vor allem der technologisch erweiterte Wettbewerb um Leser und Anzeigengelder, die neue Vielfalt der Wissensproduktion, bedrängen die alten Institutionen, etwa die journalistischen Verlage — nicht grassierende Urheberrechtsverletzungen.
2. Mit dem Netz steht eine neue Infrastruktur für eine neue Wissensökonomie bereit, der sich die klassischen Eliten in diesem Land mit großer Geste verschließen. Statt die neue Ordnung zu gestalten, pochen sie auf ihre klassischen Geschäftsmodelle. Die Forderungen um das Urheberrecht stehen hier vor allem auch für den legalistischen Versuch, die alte Ordnung ins neue Medium zu übertragen. Dies muss aber aufgrund des neuen Wettbewerbs und der neuen technologischen Basis misslingen.
3. Das Internet gefährdet unsere Kultur? Na sicher, und das ist auch gut so. Unsere bisherige Kultur ist nicht das Ergebnis einer höheren Vorsehung, kein normativer Fixpunkt, sondern lediglich die nach den bisherigen technologischen Mitteln beste Antwort auf die Fragen und Ansprüche der Gesellschaft. Die bisherige Medien- und Wissensordnung ist weit davon entfernt, perfekt zu sein. Dies zeigt das Verhalten vieler Nutzer, die sich nun mit Wonne im Netz von ihr verabschieden.
4. Die “Kostenlos-Kultur” des Internets ist Ausdruck dieser neuen Wettbewerbs- und Technologie-Verhältnisse. Dabei sind viele der Inhalte nicht kostenlos, sondern werbefinanziert. Die Werbefinanzierung wiederum wird (neben Makrozahlungen, wenn sich die Modelle denn durchsetzen) der dominante Finanzierungsmodus der Inhalte-Industrie im Netz sein: Zeitungen, Bücher, Musikindustrie — sie alle werden im Netz nach dem Modell des (Kabel-)Fernsehens funktionieren.
5. Es ist hochgradig peinlich, wie die Qualitätspresse sich hier zu Verklärern in eigener Sache machen lässt: Gaschke trennt nicht zwischen Kostenlos-Kultur und Urheberrechtsverletzungen. Kegel macht die Pirate Bay-Betreiber kurzerhand zu “Texträubern”, obwohl dies ganz sicher keine Hauptanwendung ihres Angebots ist. Statt zu differenzieren wird hier zur eigenen Selbstvergewisserung in der Krise grob verallgemeinert.
6. Die Adaptionsverweigerung der Medieneliten in Deutschland wird langsam zum Problem. Dieses Land befindet sich in einem Ideenwettbewerb mit anderen Kulturen, was man eigentlich mit dem Netz anfangen kann. Hierzulande wird aber lieber über Google gemeckert als überlegt, in welchen Segmenten man Google herausfordern kann. So ist man tatsächlich nicht für die Veränderungen gerüstet.
7. Es gibt kein Recht auf die völlige Ignoranz neuer technologischer Mittel und die Nutzung überkommener Geschäftsmodelle: Die Medienindustrie ignoriert weite Teile der technologischen Potenziale des Internets, weil sie nicht zu ihrem Geschäftsmodell passen — etwa die Möglichkeit, Kinofilm-Premieren zugleich auch im Netz stattfinden zu lassen. Wer sich dem neuen Medium derart verweigert, ist an der Misere auch selbst schuld. Das einzig wirklich Erfolg versprechende Mittel gegen massenhafte Urheberrechtsverletzungen sind legale Angebote, die besser und bequemer sind als die der Piraten.
8. Das Urheberrecht muss in der Tat im Netz verstärkt geschützt werden. Produzenten haben ein Recht darauf zu entscheiden, wann und zu welchem Preis sie ihr Werk veröffentlichen. Das uneingeschränkte Herunterladen von Musik und Filmen hat nichts mit einer “technisch bedingten Nachhaltigkeit unserer Demokratie” zu tun. Hier wird zusammengerührt, was nicht zusammen gehört. In einer sozialen Marktwirtschaft ist jeder auch für die externen Effekte seines Handelns verantwortlich. Das gilt nicht nur für Banker, sondern auch für Downloader.
9. In der neuen Wissensökonomie des Internets wird die nicht- oder teilkommerzielle Produktion von Inhalten ein sehr viel größeres Gewicht haben. Daher handelt es sich hier auch um einen Kampf zwischen zwei Modi der Kulturproduktion: Zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Inhalteproduktion — und ihren unterschiedlichen Produktionsvoraussetzungen.
10. Das Schlimme an dieser Internet-Debatte ist der insgesamt strukturkonservative Impuls weiter Teile der Wissensindustrie in diesem Land. Die Sache folgt einem normativ-autoritären Impuls, der leider verkennt, dass am Ende der Nutzer entscheidet, in welcher Medienwelt er leben möchte.
Nur These 8 ist ziemlich daneben. Wir brauchen ein anderes Urheberrecht, damit die seit “Napster” beobachtbare Kluft zwischen traditionellem Urheberrecht und dem fehlenden Unrechtsbewusstsein weiter Kreise wieder verringert werden kann. Wir brauchen andere Geschäftsmodelle wie z.B. eine Kulturflatrate
http://www.spiegel.de/international/germany/0,1518,621385,00.html
Some authors and politicians are outraged …
See also:
http://bits.blogs.nytimes.com/2009/04/27/steinbeck-heirs-others-seek-to-slow-google-books-settlement
http://www.boersenblatt.net/318009 (in German): AAP and Author’s Guild on the one side and Google on the other side are seeking delay of 60 days from the court.
http://www.publishersweekly.com/article/CA6653182.html?q=europeans+seem UK discussion on the Settlement
UPDATE:
http://www.wired.com/epicenter/2009/04/google-agrees-to-books-settlement-delay
Google agrees to settlement delay
http://googlepublicpolicy.blogspot.com/2009/04/extending-notice-on-google-book-search.html