Dr. Ivo Geis mit einem Artikel zur Beweisqualität von eDokumenten, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf Unterlagen aus Wirtschaftsunternehmen.
Vgl.: Beweiskraft eDokumente aus Unternehmen
Auf die öV lässt sich der Artikel nur bedingt übertragen, da hier teilweise andere und engere rechtliche Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich der Schriftgutverwaltung, dem Scanning resp. der Langzeitspeicherung gelten. Hier sind folgende Leitfäden des BMWi zu empfehlen (es handelt um größere PDF-Dateien):
Beide Leitfäden sind für die öV zu empfehlen, da gescannte Unterlagen von originär elektronisch entstandenen Unterlagen bezgl. der rechtlichen Betrachtung abzugrenzen sind (gescannte Unterlagen stellen grundsätzlich Kopien der papiernen Originale dar) und die Problematik des Scannens im zweiten Leitfaden sehr umfassend ausgeführt wird. Beide Leitfäden sind im Ergebnis des Projekts “provet”
entstanden, in dem u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen spez. Themen wie Beweiskraft von eDokumenten und deren Erhalt (der Beweiskraft) untersucht wurden. Maßgebliche Personen, die derzeit auch zum Maß der Dinge in diesem Themenkontext in der öV zählen sind:
- Dr. Alexander Roßnagel
- Dr. Stefanie Fischer-Dieskau
- Silke Jandt