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Beweisqualität von eDokumenten (Unternehmenssicht)

Dr. Ivo Geis mit einem Artikel zur Beweisqualität von eDokumenten, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf Unterlagen aus Wirtschaftsunternehmen.

Vgl.: Beweiskraft eDokumente aus Unternehmen

Auf die öV lässt sich der Artikel nur bedingt übertragen, da hier teilweise andere und engere rechtliche Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich der Schriftgutverwaltung, dem Scanning resp. der Langzeitspeicherung gelten. Hier sind folgende Leitfäden des BMWi zu empfehlen (es handelt um größere PDF-Dateien):

Beide Leitfäden sind für die öV zu empfehlen, da gescannte Unterlagen von originär elektronisch entstandenen Unterlagen bezgl. der rechtlichen Betrachtung abzugrenzen sind (gescannte Unterlagen stellen grundsätzlich Kopien der papiernen Originale dar) und die Problematik des Scannens im zweiten Leitfaden sehr umfassend ausgeführt wird. Beide Leitfäden sind im Ergebnis des Projekts “provet”

entstanden, in dem u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen spez. Themen wie Beweiskraft von eDokumenten und deren Erhalt (der Beweiskraft) untersucht wurden. Maßgebliche Personen, die derzeit auch zum Maß der Dinge in diesem Themenkontext in der öV zählen sind:

  • Dr. Alexander Roßnagel
  • Dr. Stefanie Fischer-Dieskau
  • Silke Jandt

Beim Thema Internet scheint es zum guten Ton zu gehören, schlecht recherchierte Artikel zu veröffentlichen

http://netzwertig.com/2009/04/30/deutschland-degeneriert-in-ein-entwicklungsland-teil-2-von-3

Zitat:

Propaganda-Nachplapperei, Heuchelei, was die Urheberrechtsdebatte angeht und einseitige Berichterstattung zum “Heidelberger Appell” .

Heidelberger Schwachsinn: Welche Dinosaurier regieren uns eigentlich?

http://www.boersenblatt.net/318671

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière haben den Heidelberger Appell zur Verteidigung des Urheberrechts begrüßt. Dies geht aus zwei Briefen an dessen Initiator, den Germanisten Roland Reuß (Heidelberg) hervor, die dem Börsenverein vorliegen.

Brigitte Zypries schreibt wörtlich: »Ich teile voll und ganz Ihre Empörung über die illegale Digitalisierung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Büchern durch das Unternehmen Google. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel.« Die Ministerin begrüßt ausdrücklich das gemeinsame Vorgehen von Börsenverein und VG Wort und schließt ihren Brief mit dem Bekenntnis: »Ich werde mich auch weiterhin intensiv dafür einsetzen, den Schutz der Urheber zu stärken und das Urheberrecht fit zu machen für das digitale Zeitalter.«

Auch Kanzleramtsminister Thomas de Maizière macht sich den Appell zu eigen: »Der Schutz geistigen Eigentums ist mir ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört selbstverständlich auch ein effektiver Schutz urheberrechtlich geschützter Werke im Internet.« Die Bundesregierung beteilige sich daher aktiv an den gegenwärtigen Überlegungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie dieser Schutz verbessert werden kann. Man werde auch die Open-Access-Bewegung aufmerksam beobachten. Sollte sich die Erwartung, durch den erleichterten Zugang zu vorhandenen Erkenntnissen Wissenschaft und Forschung zu fördern, als unberechtigt erweisen, werde »ein regulatorischer Handlungsbedarf zu prüfen« sein.

Hier kann man Zypries zur Rede stellen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639.html

Hier kann man dem kanzleramtsminister Bescheid sagen:
Dr. Thomas de Maizière
c/o CDU Kreisgeschäftsstelle
Salzgasse 2
01558 Großenhain
Tel.: 03522/529831 Fax: 03522/38854
info@thomasdemaiziere.de

Pro-Open-Access-Artikel in der ZEIT

http://www.zeit.de/online/2009/18/urheberrecht-open-access?page=1

Der Künstler als Vorwand
VON TINA KLOPP

Zitat:

Einige Wissenschaftsverlage erzielen Traummargen mit ihren Zeitschriften, denn Inhalte und Kontrolle derselben bekommen sie umsonst. Publikationen in renommierten Titeln fördern eben Karrieren. Doch sind die Zeitschriften mitunter so teuer, dass Unibibliotheken sie sich schon lange nicht mehr leisten. Die Open-Access-Initiative, die alle von ihr finanzierten Ergebnisse auch öffentlich verfügbar machen will, stört daher vor allem die Interessen dieser Fachverlage. Wahrnehmbar sind in der Debatte bislang aber nur die Wissenschaftler, die um ihre freie Wahl kämpfen. Die Verlage werden wissen, warum sie schweigen.

Biblioteca de Catalunya. Barcelona

Catalog:
Manuscripts and archival materials are integrated in the general catalog; but you may execute your search either in the entire catalog or by typologies; for manuscripts, select “Manuscript and private papers”
Up to now, there are more than 7.000 notices, including medieval and renaissance codexs, XVII-XXth manuscripts and archival materials (over 200 private archives, mainly personal)
http://cataleg.bnc.cat/*eng#

Digitised Manuscripts
Documents are accessible through the webpage “Memoria digital de Catalunya”; again, there is a section devoted to manuscripts, that includes up to now 185 documents; the number should be largely increased this year.
http://mdc.cbuc.cat/cdm4/browse.php?CISOROOT=%2FmanuscritBC

Via mail from
Anna Gudayol
Head of the Manuscript Department

Kinski-Sohn einigt sich mit Landesarchiv

http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/streit-um-krankenakte-von-schauspieler-klaus-kinski-beendet-vergleich.html

Der Streit um eine Krankenakte des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Kinskis Sohn Nikolai und das Berliner Landesarchiv einigten sich vor dem Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Mittwoch darauf, dass künftig die Papiere der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus dem Jahr 1950 nur nach Absprache mit Nikolai Kinski an Dritte herausgegeben werden dürfen. Klaus Kinski war damals drei Tage in der Klinik. Nikolai Kinski wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Krankenakte seines Vaters unter Verschluss bleibt.
Der Krankenhauskonzern Vivantes hatte im Vorjahr zahlreiche Krankenakten vor allem aus der NS-Zeit an das Landesarchiv übergeben. […]

Das Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.
Kinski-Sohn darf küntig über Herausgabe von Akten bestimmen

Der Vergleich sieht laut Gericht vor, dass das Landesarchiv Nikolai Kinski informiert, wenn ein neuer Antrag auf Herausgabe gestellt wird. Dieser könne sich dann äußern. Sollte sich das Archiv gegen den Willen des Kinski-Sohnes zur Weitergabe entscheiden, könne dieser vor der Veröffentlichung gerichtlich dagegen vorgehen. Die Idee stamme aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sagte ein Gerichtssprecher.

Zum Fall:
?s=kinski

Literaturtipp: Christoph Wenzel: Notfallprävention und –planung für Museen, Galerien und Archive, Köln 2007,ISBN 3-936050-13-9, Ca. 176 Seiten

Bei meinem letzten Köln-Besuch empfahl mir die “RvD” diese Publikation zur Notfallpanung, die aus einer Diplomarbeit der Kölner Fachhochschule hervorgegangen ist.
Aus der Verlagswerbung : “Katastrophen wie das Elbhochwasser oder das Feuer in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek zeigen das Problem fehlender Notfallpläne für Museen deutlich auf. Im aktuell erschienenen ersten Band „Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archive“ der Fachbuchreihe stellt der Autor Christoph Wenzel die Risikoanalyse und das Risikomanagement detailliert vor. Im nächsten Schritt beschreibt das Fachbuch die eigentliche Planung und Durchführung eines Notfallplans für Museen.
Darüber hinaus werden die folgende Fragen geklärt:
Welche Risiken bestehen für Sammlungsgut in deutschen Museen und Archiven?
Wer trägt die Verantwortung für die Notfallplanung innerhalb der Museen?
Welche Einrichtungen können die Museen, beratend oder finanziell, bei der Notfallplanung unterstützen?
Checklisten, Ablaufpläne sowie Empfehlungen zu stabilisierenden Maßnahmen an geschädigten Objekten im Anhang ergänzen die einzelnen Kapitel. “

Das Buch war heute nur noch über den Verlag direkt zu beziehen.
Link zur Werbung:
http://www.vds.de/Notfallpraevention-und-p.852.0.html