” …. Am Mittwoch verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Herausgabe der brisanten Dokumente (AZ: VG1A374/08).
Gegen die Veröffentlichung durch das Landesarchiv hatte ein Sohn Kinskis Klage auf Unterlassung eingereicht. Er will verhindern, dass die Behörde “Dritten Einblick in die Patientenakte seines Vaters gewährt”, sagte ein Pressesprecher. Das Gericht müsse klären, inwieweit Angehörige sich auf das “postmortale Persönlichkeitsrecht” berufen können. …..
Kinskis dritte Ehefrau hatte wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen bereits im Sommer 2008 Strafanzeige gegen den Leiter des Landesarchivs gestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch mit der Begründung ein, dass es sich um einen “Verbotsirrtum” handle.
Der Rechtsanwalt der Witwe, Ferdinand von Schirach, ist mit dem Ausgang des Strafverfahrens aber zufrieden. Schließlich hätten sie ihr Ziel erreicht: “Alle Akten sind weiter unter Verschluss”. Schirach ist zuversichtlich, dass auch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht “positiv für die Familie Kinski ausgeht”. …..”
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/gesellschaft/leute/701053/Wirbel-um-Klaus-Kinskis-Krankenakte.html
[Ergänzung kg ?s=kinski ]