Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Joachim Losehand über Open Access

http://www.freitag.de/community/blogs/joachim-losehand/closed-access–die-freiheit-der-enteigneten

Ein lesenswerter Artikel gegen Marek Lieberberg und Roland Reuß.

Auszüge:

Nicht von der Tatsache ist die Rede, daß 1) sich Wissenschaftsverlage für die Publikation von Monographien, Sammelwerken und Zeitschriften von öffentlicher und privater Hand bezahlen lassen, daß 2) Wissenschaftler ihre Arbeitskraft durch Gutachtertätigkeiten, das Verfassen von Beiträgen, redaktionelle Tätigkeiten, Korrektur- und Satzarbeiten kostenlos den Verlagen zur Verfügung stellen und 3) sie in ihren Urheberrechten zumeist durch die ebenso kostenlose verpflichtende Abgabe der exklusiven Nutzungsrechte an den Verlag eingeschränkt werden. Nein: „Open Access“ ist für die Unterzeichner des Heidelberger Appells die Schaufel für das Grab der freien Wissenschaften.

Denn „Open Access“ ist ein Selbsthilfeprogramm von Wissenschaftlern für Wissenschaftler, das die traditionellen Verlage und ihre „Wir-verdienen-an-Autoren-und-Lesern-Strategie“ umgeht und wissenschaftliche Erkenntnisse unter Kolleginnen und Kollegen kostenfrei verbreitet. Die Züricher ETH hat für die Angehörigen ihres Hauses einen solchen Server eingerichtet und sie dazu verpflichtet, ihre wissenschaftlichen Publikationen dort öffentlich zugänglich – open access – zu deponieren. Wohlgemerkt: betroffen sind die – bezahlten – Angestellten der Universität, die in ihrer – von der ETH bezahlten – Arbeitszeit diese Arbeiten anfertigen. Das ist ein Problem für die Unterzeichner des Heidelberger Appells. „Dies dient nicht der Verbesserung der wissenschaftlichen Information“ sagen sie.
Aber es ist natürlich kein Problem, daß die – bezahlten – Angestellten einer Universität, in ihrer – von der Universität bezahlten – Arbeitszeit Korrektur-, Lektorats- und Satzarbeiten kostenlos für den Verlag erledigen, in dem ein wissenschaftlicher Sammelband erscheint, den die Universität oder ein Dritter, solange es nicht der Verlag ist, bezahlt und zu dem wissenschaftliche Mitarbeiter kostenlos Beiträge verfassen.

Open Access ist aus der Not der automatischen und vertragsgemäßen Enteignung unserer Urheberrechte als wissenschaftliche Autoren durch Verlage entstanden, aus der Not, daß wissenschaftliche Periodika und Publikationen in Druckfassung trotz massiver finanzieller und tätiger Beteiligung der Autoren und Institutionen immer teurer und für den einzelnen Leser – Wissenschaftler und Studenten – unerschwinglicher werden und daß jede technische Neuerung durch ein Drehen an der Kostenschraube verhindert wird. Und aus der Erkenntnis, daß digitale Informationen schneller verfügbar, leichter zugänglich, umfassender recherchierbar sind. Open Access „dient nicht der Verbesserung der wissenschaftlichen Information“?

Was Kollege Roland Reuß von der Germanistik in Heidelberg betreibt, dient selbst allenfalls der „Verbesserung der pseudo-wissenschaftlichen Desinformation“ – und das wahrscheinlich in der von der Exzellenzuniversität bezahlten Arbeitszeit. Na, bravo.

„Die Dämlichen erkennt man sofort (ganz zu schweigen von den Idioten)“, sagt Iacopo Belbo in Umberto Ecos ‚Das Foucaultsche Pendel’, „aber der Dumme argumentiert fast wie man selbst, es fehlt nur ein winziges Stückchen.“ Kann jeder Narr einen Blog oder ein Video ins Internet stellen – so haben Marek Lieberberg und Roland Reuß den Beweis angetreten, daß jeder Dumme einen Artikel oder einen Appell in einer deutschen Tageszeitung veröffentlichen kann. Das wollen wir nicht wirklich.

Archivgutbergung. 2. Tag.

Am 18. April hatte ich meinen zweiten Einsatz im Kölner EVZ. Wieder die Morgenschicht, die mir dadurch entgegenkommt, dass ich passabel früh aufstehen kann und, dass ich nachmittags noch der Familie zur Verfügung stehe – mehr oder weniger.
Weniger aufgeregt, mehr neugierig kreisen die Gedanken auf der einstündigen Hinfahrt von Siegen nach Köln. Was wird wohl heute in den Kisten sein ? Darf man von archivischen Ü-Eiern sprechen ? Welche KollegInnen sind diesmal da ?
Angekommen spare ich mir selbstverständlich die Einführung durch die “Archivarin vom Dienst”(AvD). Allerdings hatte ich die “Qual der Wahl” verschiedener Größen für Schutzanzüge und -handschuhe.
Bis zur Frühstückspause hatte ich Reisswolf-Kartons, bei denen der Inhalt so aussah, als wären sie durch eben jenen geraten. Das hält auf und ich fühle ich langsam. Ich möchte gerne mehr Kartons schaffen. Die freundlichen Aufmunterungen der “AvD” an alle im Raum helfen da ein wenig.
Während des Frühstücks habe ich Gelegenheit mit unüberhörbaren Kölnern zu sprechen. Vater, Mutter und Tochter waren durch den Appell des töchterlichen Arbeitsgebers – einem in Köln ansässigen Unternehmen der Automobilbranche, das sich auch im Formel-1-Sport engagiert – ins EVZ gekommen. Wenn es nicht gut gegangen ist, dann steht man wenigstens zusammen.
Ich habe Glück, die neue Palette aufzuarbeitender Kartons hält auch für mich weniger zerstörtes Archivgut bereit. Unverhofft halte ich einen Brief Will Quadfliegs in den Händen. Die Gedanken schweifen kurz ab: habe ich den nicht während des Hamburger Archivtages in einer Ibsen-Inszenierung gesehen? Wenn wir aber nicht lesen sollen, dann sollen wir garantiert nicht träumen – also weitermachen.
Schmerzlich als begeisterter Musikhörer sind meine ersten mit Schimmel befallenen Stücke – Notenhandschriften aus der Bibliothek der Bühnen der Stadt Köln. Zwar mir unbekannte Operetten (?), aber trotzdem hat mich nun auch der praktische Nutzen des Kölner Einsatzes erreicht: das Einwickeln in Folie an betroffenen Objekten.

1. Tag: s. http://archiv.twoday.net/stories/5633515

Helmholtz-Gesellschaft zum “Heidelberger Appell”

http://oa.helmholtz.de/index.php?id=250#c1291

Seit Beginn des Jahres wird im Feuilleton deutscher Zeitungen eine Debatte über Googles Digitalisierungsprogramm „Google Books“ geführt, in deren Fahrwasser immer wieder auch gegen die Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen polemisiert wurde. Im Rahmen der Schwerpunktinitiative haben die Allianz-Partnerorganisationen 2008 eine enge Zusammenarbeit im Bereich der digitalen wissenschaftlichen Informationssysteme beschlossen. Open Access ist dabei eines der Arbeitsfelder der Initiative.

Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung sah sich die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen in der Erklärung „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“, (dem sogenannten „Heidelberger Appell“), der von zahlreichen Verlegern und Autoren, mehrheitlich aus den Geisteswissenschaften, unterzeichnet wurde, mit der inakzeptablen Unterstellung konfrontiert, die Freiheit zur Veröffentlichung in grundgesetzwidriger Weise beschneiden zu wollen. Diese Unterstellung entbehrt jeder Tatsache und wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme korrigiert.

Um die weltweit breite Zustimmung zu Open Access deutlich zu machen, seien hier einige Initiativen genannt, die belegen, dass Open Access eine aus der Wissenschaft selbst entstandene, innovative Publikationsstrategie ist.

In der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum wurde eine überwältigende Zustimmung zu Open Access deutlich: Über 70% der Konsultanten forderten den freien Zugang zu öffentlich geförderten Forschungsergebnissen. In Deutschland haben alle bedeutenden Wissenschaftsorganisationen, so auch die Helmholtz-Gemeinschaft, die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet. International unterstützen 262 Wissenschaftsorganisationen diese Erklärung.

Die EU-weite „Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results“ wurde seit Anfang 2007 von 27.642 Einzelpersonen und Wissenschaftsorganisationen unterzeichnet. Unter den Signatoren sind neben Nobelpreisträgern wie Harold Varmus (Physiologie/Medizin, 1989) und Richard Roberts (Physiologie/Medizin, 1993) auch viele Wissenschaftler aus der Helmholtz-Gemeinschaft zu finden.

Auch die „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, in der die Forderung nach dem „Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft“ formuliert wird, wurde von mehr als 7000 Einzelpersonen sowie von hunderten Institutionen und Organisationen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften etc.) unterzeichnet.

4.000 begutachtete Open-Access-Zeitschriften und über 1.300 Repositorien zeigen ebenfalls die stetig wachsende Relevanz des Open Access. Open Access stärkt die Rechte der Autoren, fördert die Sichtbarkeit der Forschung und trägt der Forderung nach einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern Rechnung.

Zeitungszeugen: Beschlagnahmung aufgehoben

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30170/1.html
http://www.netzeitung.de/medien/1334417.html

Das Landgericht München hat entschieden, dass die Naziblatt-Nachdrucke mit dem Titel “Zeitungszeugen” zu Unrecht vom Freistaat Bayern beschlagnahmt wurden. Damit wurde der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts München wieder aufgehoben.

Zum Thema siehe
?s=zeitungszeugen

Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten

PDF (197 Seiten)

5.6 S. 75 zur Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt eine völlig überzogene, von den Archiven strikt zu bekämpfende Position, die das kulturelle Gedächtnis Deutschlands massiv gefährdet:

Der Übergang zu digitalen Verarbeitungsverfahren in der
öffentlichen Verwaltung stellt die Archive vor erhebliche
Herausforderungen. So muss entschieden werden, wie zukünftig
mit elektronischen Registern (etwa dem Ausländerzentralregister
oder dem Bundeszentralregister) umgegangen
werden soll.

Ein Referentenentwurf des BKM, der sich zur Zeit noch
in der Ressortabstimmung befindet, sieht für die laufend
aktualisierten digitalen Aufzeichnungen vor, dass das
Bundesarchiv zu bestimmten mit der zuständigen Behörde
festzulegenden Stichtagen Kopien aller Registerinhalte
übernimmt. Dies wäre datenschutzrechtlich nicht
akzeptabel.

[…] Jede Vervielfältigung und Übermittlung personenbezogener
Daten stellt für sich genommen bereits einen Eingriff
in das Grundrecht dar, der aus meiner Sicht auch durch
das wissenschaftliche Interesse nicht zu rechtfertigen ist.
Im Übrigen würde durch diese Form der Archivierung die
auch in dem Referentenentwurf des BKM enthaltene datenschutzrechtliche
Grundregel unterlaufen, dass Rechtsvorschriften
über die Verpflichtung zur Vernichtung von
Unterlagen der Archivierung vorgehen.

Daten, die wirksam unter Verschluss sind, stellen keinerlei Gefährdung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar. Der Datenschutzbeauftragte entfernt sich von einem lange bestehenden Konsens zwischen Archivaren und Datenschutzbeauftragten hinsichtlich des Primats der Archivierung. Es gibt bislang nur die datenschutzrechtliche Grundregel, dass die Archivierung vorgeht.

§ 20 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/BJNR029550990.html

Völlig überzogen auch die Position zu Google Streeview S. 90.