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Archivalien und anderes bei Hartung & Hartung

http://www.hartung-hartung.de

20 Erthal. – Inventarium. Inventarium über die Verlassenschaft weiland des Hochwürdigen… Herrn Carl Fridrich Wilhelm Freyherrn von Erthal zu Leutzendorf… Domstiftern zu Bamberg und Würzburg Kapitularn… so, wie sich solche dahier zu Würzburg vorzufinden hat. Deutsche Handschrift auf Papier. Ca. 1780. 365:215 mm. 1 Bl., 198 SS., 1 Bl. Hpgt. d. Zt.
Schätzpreis: (600,- €) / (792,- $)
Von einer Hand in sauberer Schrift mit brauner Tinte geschrieben. Interessantes, ausführliches Iventar der Besitztümer des Würzburger Domherren u. Geheimen Rates Karl Friedrich Wilhelm v. Erthal (1717-1780). Sorgfältig aufgelistet u. mit Schätz- u. Verkaufspreisen versehen sind: “An liegenden Güttern. An baarem Geld. An Activschulden. An Pretiosis” (Münzen, dabei: eine Sammlung des Königs Gustav Adolph v. Schweden, zahlr. Medaillen), “An Wein im großen Keller”, Kirchensilber, Zinn, Tafelsilber, Porzellan, Fayencen, Skulpturen, Möbel, “An Chor und anderen Kleidern dann Leib=weißzeug, Damastzeuch”, Waffen u. Jagdzubehör, “Mahlereyen”, Bücher, nach Formaten geordnet (SS. 161-197). – Innen kaum fleckig, Einband leicht berieben.

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21 Erthal. – Inventarium. Inventarium über die von der Verlassenschaft des Hochwohlgebohrnen Reichs Freyherrn Herrn Georg Philipp Valentin von Ehrthal, zu Würzburg noch vorfindliche, als auch die von dem Herrn Vicario Generali Freyherrn von Ehrthal neuerlich angeschafte Mobilien. Deutsche Handschrift auf Papier. Vermutl. Würzb. ca. 1770. Ca. 360:220 mm. 61 SS. Hpgt. d. Zt. mit hs. Vorderdeckelschildchen.
Schätzpreis: (400,- €) / (528,- $)
Von einer Hand in sauberer Schrift mit brauner Tinte geschrieben. – Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis des Nachlasses des jüngeren Bruders von Carl Fridrich Wilhelm Freiherr von Erthal (siehe vorangehende Nr. im Katalog). Er war Fürstl. Würzburger Geh. Rat u. Ober-Schultheiß sowie Oberamtmann zu Trimberg. Verzeichnet sind die “Mobilien” aus Würzburg, jeweils mit Schätz- bzw. Verkaufspreisen: Silber (Kaffe-, Tee- u. Milchkannen, Saucieren usw.), Porzellan u. Fayencen, Tapeten, Spiegel, eingelegte Möbel, Schränke, Tische, Stühle, Sessel, Vorhänge, Wäsche, Lüster, das Inventar der verschiedenen Zimmer der Dienstleute (Köchin, Kutscher, Gouvernante, Kammerjungfer usw.), Kutschen u. Wagen, ferner 5 Bll. Inventar “An Mahlereyen zu Wirzburg”. – Das Todesjahr von Gg. Ph. Valentin v. Erthal konnten wir nicht feststellen. – Meist sauber. SS. 46-49 oben gebräunt. Deckel beschabt, Rücken unten lädiert.

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40 Romsthal/Oberhessen. – Hutten’sches Rittergut zu Romsthal. Rechnung über das Hochfreiherrlich Von Hutten Ritter Gut zu Romsthal – Romsthaler Amts-Rechnung 1744, 1761, 1787, 1794-95 u. 1816/17, 5 Bde. Nebst: “Schein und Beilagen zur Romsthaler Amts-Rechnung” 1784, u. 1787, 2 Bde., zus. 7 Bde. Deutsche Handschriften auf Papier. Romsthal 1744-1817. Fol. Hldr. d. Zt. mit Vorderdeckelschildchen (6), ein Bd. ungebunden.
Schätzpreis: (400,- €) / (528,- $)
Rechnungsbücher der Familie von Hutten aus dem Zweig vom Stolzenberg aus dem 18. Jhdt. bis 1817, teilweise mit den Originalbelegen in zwei separaten Bänden. Die Bücher sind teilw. von den Rechnungsführern unterschrieben: 1744 Franz Thomas Meisner, 1787 u. 1795 Franz Kaspar Hofmann, 1816/17 Franz Anton Neuwirth. – Gering fleckig. Die Rechnung vom Jahr 1761 ohne die SS. 1-16. Die Rechnung aus dem Jahr 1794-95 ohne Einband. Die Einbde. teilw. mit hübschem Buntpapierbezug (Kleisterpapier, Kattunpapier), mit Gebrauchsspuren. – Beiliegt: Belege zur Hochfreiherrlich Tannischen Lehns- u. Jurisdictions Geld-Rechnung 1787-89. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. 1789. Fol. 52 num. Bll. Hldr. d. Zt. mit Vorderdeckelschildchen. – Rücken lädiert.

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1 Ackermann, Johannes. Directorium legentium. Lateinische Handschrift auf Papier. Blaubeuren 1500. 214:154 mm. 164 (st. 168) Bll. (1. u. le. 3 w.). Holzdeckelbd. d. Zt. mit blindgepr. Schafsldrbez. u. 2 Schl. (Schließbänder fehlen).
Schätzpreis: *R (4.000,- €) / (5.280,- $)
Ca. 35 Z., sorgfältige, stark abbreviierte Kursive, rubriziert u. mit roten Hervorhebungen, zahlreiche große Ordnungsbuchstaben in Rot, teilweise mit weiß ausgespartem Dekor, die 14 Zwölferlagen jeweils mit Numerierung auf dem ersten u. rot verzierter Kustode auf dem letzten Bl. – Die Handschrift beginnt Fol. 2r: “P(ro)logus in Directoriu(m) legentiu(m) fratris Joannis ackerman(n) ordinis S(an)cti Benedicti Monasterji Blaubur(e)ns(is) professi. 1500…”, im Kolophon auf Fol. 165r werden Verfassernamen u. Jahreszahl wiederholt u. von dem Hinweis begleitet: “Sub regimine Vena(n)di pr(ior)is et d(o)m(ini) Gregorij abbatis… Numerus anno(rum) scribe(n)tis 68”. Demnach war der Blaubeurer Benediktiner Johannes Ackermann wohl 1432 geboren. Weiteres ist über ihn nicht bekannt. Eine Zweit- oder Abschrift seines Wörterbuchs scheint sich im Nachlaß der Gebrüder Pez auf der Stiftsbibliothek Melk zu befinden. Mit “Gregorius abbas” ist der 1524 gestorbene Gregor Rösch gemeint, 1495-1522 Abt v. Blaubeuren. Ihm verdankte das im 14. u. 15. Jahrhundert heruntergekommene Kloster die Wiederherstellung eines geordneten Haushalts (siehe J. D. G. v. Memminger, Beschreibung des Oberamts Blaubeuren, 1830, SS. 114f.). Über einen Prior Venantius konnten wir nichts ermitteln.
Es fehlen die beschriebenen Bll. 12, 95, 156 u. 157. Das ursprünglich leere Anfangsbl. wurde auf den vorderen Innendeckel geleimt u. v. zeitgenössischer Hand mit stark abbreviierten Notizen versehen. Die 3 leeren Schlußbll. tragen Federproben v. alter Hand, vom vorletzten ist ein Großteil abgerissen, das letzte wurde auf den hinteren Innendeckel geleimt. Breitrandig u. kaum gebräunt oder fleckig, jedoch besonders zu Beginn u. am Schluß wurmstichig, Bindung teilweise gelockert, einige Bll. lose u. mit geringen Randmängeln. Der originale Blaubeurer Klostereinband (Streicheisenlinien, kl. Rosette im Rund, Granatapfel rhombisch) stark beschabt u. wurmst., oberes Kapital defekt, untere äußere Ecke des hinteren Holzdeckels durch Wurmfraß zerstört, die beiden Schließbänder fehlen. Beiliegt ein älterer Zettel mit dem Hinweis: “Das Stück stammt aus den im Jahr 1928 an die Landesbibliothek abgegebenen Resten der ehemaligen Benediktinerbibliothek und wurde als Erinnerungsstück zurückgegeben. (Altes Verzeichnis Nr. 38) – >Wir haben hier eine Art Lexikon vor uns<.”

[Demnach dürfte die Handschrift von der Landesbibliothek Stuttgart an das Blaubeurer Seminar zurückgegeben worden sein, denn 1928 erfolgte in Maulbronn und Blaubeuren bei der Trennung von Staats- und Kirchenvermögen eine Abgabe historischer Buchbestände an die Landesbibliothek:

http://www.b2i.de/fabian?Evangelisch-Theologisches_Seminas

Nachtrag. Das Stück wird von Klaus Schreiner als in Stuttgart nicht nachweisbare Handschrift aus dem Restbestand der Blaubeurer Klosterbibliothek unter Berufung auf die Mittelalterlichen Bibliothekskataloge 1, 1918, S. 14 erwähnt. Blaubeuren, Sigmaringen 1986, S. 128 (auch zu weiteren Handschriften des 1507 gestorbenen Ackermann), S. 160 Anm. 194.

2. Nachtrag. Ein klarer Bild über die in Blaubeuren nach 1928 vorhandenen Bestände ist aus der Literatur nicht zu gewinnen. Glaubt man der regelmäßig unzuverlässigen Krämer, Handschriftenerbe, 1989, Bd. 1, S. 89 befanden sich damals noch 26 Handschriften in Blaubeuren, nämlich die von den Mittelalterlichen Bibliothekskatalogen I, S. 14f. aufgelisteten 27 Handschriften abzüglich II.C.88 = LB Stuttgart Cod. theol. et phil. 4°617, von der es ausdrücklich heißt, sie sei bis 1928 im Seminar von Blaubeuren gewesen. Ob Kaeppeli IV, 107 die Seminarhs. III.1.17 nach Autopsie oder in anderer Weise verlässlich lokalisieren konnte? Leuze schreibt im ZfBB 1929, S. 522 38 Handschriften und 94 Druckschriftenbände, darunter auch 20 in Stuttgart vorher nicht vorhandene Inkunabeln, seien in die Landesbibliothek gekommen, was mich an der Zahl von 26 in Blaubeuren verbliebenen Hss. zweifeln lässt. In Tübinger Inkunabelkatalog INKA erscheinen viele 1928 aus der Seminarbibliothek von Stuttgart übernommene Inkunabeln. Von einem Restbestand des Altbestands spricht Immo Eberl in seinem Beitrag zur Germania Benedictina 1975. Schreiner 1986 hat aus den vermutlich damals angelegten Cod. theol. et phil. Signaturen 614 ff. nur ganz wenige benutzt.

3. Nachtrag. Nach freundlicher Auskunft der LB Stuttgart wurde nur dieses eine Stück als “Andenken” an das Seminar zurückgegeben; die anderen bei Krämer aufgeführten Handschriften sind in Stuttgart, eine Liste/Konkordanz ist mir zugesagt.

4. Nachtrag: die Liste findet sich unter
http://archiv.twoday.net/stories/5664362

5. Nachtrag: Die Handschrift wurde aus der Auktion genommen und der Landeskirche zurückgegeben:
http://archiv.twoday.net/stories/5707073 ]

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51 (Württembergische Chronik). Deutsche Handschrift auf Papier. Um 1605. 160:100 mm. 133 (st. ?) Bll. Pp. d. 18. Jhdts.
Schätzpreis: (240,- €) / (317,- $)
Inhalt: 1r-17v: Alphabetische Auflistung der wichtigsten Städte, jeweils mit mehreren dazu gehörigen Ortschaften. 19r-21r: “Praelaten Desz Hertzogthumbs Württemberg: Ordinis S. Benedicti. Ordinis S. Bernhardi”. 21v-22v: “Sequitur Catalogus Abbatium In Bebenhausen” (bis 1570). 23r-98r: “Beschreybung Vihler Stätt Wie dieselben an Würthemberg komen”. 98v-104: leer. 105r-134v: “Extract. Gemeiner Landtschafft In Württemberg Freyheitten vnnd Landtags Abschiede.” Das späteste im Text genannte Jahr ist 1605. – Bl. 18 (vermutlich leer) fehlt, Gegenbl. 7 lose u. ausgefranst; am Fuß v. Bl. 134 bricht der Text ab. Leicht gebräunt u. wasserfl. Einbd. stark berieben u. bestoßen, Rücken defekt.

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120 URKUNDEN. – Tengen/Baden-Württemberg. Register Des Einkommens beder gottsheuser unser lieben frowen pfarrkirchen zue Thengen und sant Catharinen in der stat welchen sant Anthoni capel uf der Steig incorporiert. – Compendium Des ganzen Einkommens unser lieben frauwen pfahrkirchen zo Tengen und dero einverleibten capellen sant Catharinae in der stat Keiserstuol… 2 deutsche Handschriften auf Papier. 1630-56. Ca. 330:105 mm. 68 SS.; 1 Bl., 59 SS., 1 Bl. Ohne Einbd. bzw. in Ms.-Pgt.-Umschl. (Missale um 1400).
Schätzpreis: *R (200,- €) / (264,- $)
Die erste Handschr. mit kl. naiver Federzeichnung der Tengener Marienkirche auf der 1. Seite. – Etwas fleckig u. abgegriffen, die jeweils ersten u. le. SS. stärker angeschmutzt, die ersten Bll. der ersten Handschr. an der oberen äußeren Ecke beschäd. (geringer Textverlust). In der zweiten Handschr. liegt ein Nachtrag v. 1657 bei (1 Faltbl. mit aufgedr. Siegel).

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96 URKUNDEN. – Eisenberg, Thür. Deutsche Handschrift. Ca. 1520. Fol. 2 SS. Mit papiergedecktem Siegel.
Schätzpreis: (80,- €) / (106,- $)
Ungeltabrechnung der Stadt für Wein und Bier, gegliedert nach namentlich genannten 7 Wirten. – Aus Slg. Otto Hupp.

und andere mehr.

Dazu “280 Werke in 1660 Bänden aus einer süddeutschen Schloßbibliothek (mit einer Slg. “Cazinaden” > Kat.-Nrn. 2126-2176)”

Bei Nr. 2126 steht: Aus einer bayerischen Schloßbibliothek stammt die im folgenden angebotene Sammlung von 337 dekorativ gebundenen und wohlerhaltenen Bändchen aus der Produktion des Pariser Buchhändlers Hubert Martin Cazin (geboren 1724 zu Reims, ermordet 1795 zu Paris) und seiner Epigonen, aufgeteilt in 51 Lots. Die sogenannten “Cazinaden”, zierliche und schön ausgestattete Büchlein meist galanten oder erotischen Inhalts im Klein-Oktav-Format, erfreuten sich großer Beliebtheit, wurden häufig gesammelt und von anderen Verlagen imitiert; die ganze Reihe umfaßt 437 Bände, von denen schon viele selten geworden sind.
Die vorliegenden Bändchen sind allesamt zeitgenössisch in hell- bis olivbraunem Kalbsleder gebunden, meist marmoriert, gefleckt oder gesprenkelt, mit dekorativer Rückenvergoldung, meist auch mit (teils mehrfachen) goldgeprägten Deckel- u. Stehkantenfileten, schmaler goldgeprägter Innenkantenleiste, Rückenschildchen, Goldschnitt und Marmor-, Kattun- oder anderem Buntpapiervorsatz. Teilweise scheint es sich um originale Verlagseinbände zu handeln. Der Erhaltungszustand der Bücher läßt – sowohl innen wie auch außen – kaum zu wünschen übrig.

Und ein Stück aus der Bibliothek des Staatsarchivs Bamberg:

162 Aventinus (Thurmair), Joh. Annalivm Boiorvm libri septem. Ingolst., Al. u. Sam. Weissenhorn, Dez. 1554. Fol. 30 Bll., 835 SS., mit Holzschn.-Portr. d. Verf. v. Hans Lautensack. Holzdeckelbd. d. Zt. mit Schweinsldrbez. mit reicher Deckelblindpr., 2 Schl.
Schätzpreis: (2.400,- €) / (3.168,- $)
Adams A 2308; Ebert 1433; Schmitt, Lautensack 69/70, 13 u. Abb. 8; Stalla 312; nicht b. Lentner u. Pfister. – Erste Ausgabe des berühmten, großangelegten Geschichtswerkes, mit dem schönen posthumen Porträt Aventins. – Auf kräftigem Papier, recht breitrandig. Teils etwas stockfl. oder gebräunt. Vereinzelt Unterstreichungen in feinem Tintenstrich u. wenige Marginalien mit brauner Tinte von alter Hand. Von den vereinzelten Stockflecken abgesehen Traumexemplar; ehemals im Eigentum des Staatsarchivs Bamberg: Tit. mit Besitzverm. aus dem 17. Jhdt. und unten mit zwei Bibl.-Stempeln sowie hs. Bibl.-Vermerk des Staatsarchivs vom 13.IV.1932: “Als überzählig abgegeben…”. Der schöne zeitgenöss. Einbd. leicht beschabt, ob. Kapital mit geklebtem Einriß. Beide Deckel mit reicher Blindpr., u.a. unter Verwendung von drei verschiedenen Rollenstempeln mit Porträts u. Ornamenten.

#fnzhss

Fehlurteil des OLG Stuttgart zu “Hartplatzhelden”

http://openjur.de/u/30772-2_u_47-08.html Volltext

Zum Hintergrund: http://archiv.twoday.net/stories/5318805

Das Urteil des LG Stuttgart stieß nicht nur in K&R auf Kritik.

Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Hoeren/wiss. Mitarb. Eva Schröder, ITM – zivilrechtliche Abt., Münster, in: MMR 2008, S. 553 ff.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass selbst unter Berücksichtung des „Hausrechts“ der Vereine sich das Betreiben der Seite nicht als unlautere Wettbewerbshandlung darstellt. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen zu Liveübertragungen von Sportveranstaltungen das Recht des Hausrechtinhabers bejaht, zu bestimmen, wer zu welchen Konditionen eine Liveübertragung durchführen darf. Daraus zu schließen, es liege durch das Betreiben der Website http://hartplatzhelden.de automatisch eine unlautere Wettbewerbshandlung vor, wäre ein Fehlschluss. Es ist streng zwischen der Ordnungsfunktion des Hausrechts und den Veranstaltungsvermarktungsrechten zu unterscheiden. Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz und dient zur Wahrung der äußeren Ordnung in dem Gebäude oder der Örtlichkeit. Ist eine Privatperson berechtigterweise in eine Sportstätte gelangt und wurde dort die Anfertigung von Videoaufnahmen nicht untersagt, hat das Hausrecht sich in Bezug auf diese Handlung erschöpft. Es kann nicht nachträglich dazu herangezogen werden, die Verwertung dieser Aufnahmen zu untersagen. Das Hausrecht würde ansonsten entgegen seinem Zweck als Abwehrrecht zu einem echten Leistungsschutzrecht, begrenzt auf den Schutz vor Sportberichterstattung. Eine Zutrittsbeschränkung bzw. ein Verbot der Hobbyfilm-Aufnahmen will der WFV vorliegend gerade nicht erreichen.

Das LG überträgt fälschlicherweise die Ausgangssituation hinsichtlich der Rechtevermarktung an Fußball(live)bildern von Bundesliga- oder Championsleaguespielen auf den vorliegenden Fall und hat damit die Besonderheiten des Amateurfußballs verkannt. Abzuwarten bleibt, ob das Berufungsgericht mehr Licht ins Dunkel bringt und vertretbare rechtliche Rahmenbedingungen für die Verwertung von Film- und Fernsehaufnahmen im (Amateur-)Sport schaffen wird. Sollte das Urteil in seiner jetzigen Form Bestand haben, so wird dies weitreichende Konsequenzen für die Grundsatzfrage haben, wer Spielmitschnitte und anderen User Generated Content von beliebigen Veranstaltungen im Internet verbreiten darf.

Philipp Maume, Der Amateurfußball in den Fängen des Wettbewerbsrechts, in: MMR 2008, S. 797 ff.

Zu bedenken ist, dass solche Portale zwar von Seiten des Betreibers einen kommerziellen Zweck verfolgen können. Ihre Hauptfunktion liegt aus Sicht der Nutzer aber im nichtkommerziellen Bereich. Sie dienen der gegenseitigen Zugänglichmachung von besonders sehenswerten oder kuriosen Szenen und damit dem Informationsaustausch. Der Sport ist nach Ansicht des BVerfG Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Ein Informationsaustausch hierüber dürfe nicht durch eine Monopolbildung unterbunden werden. Würde man einen ergänzenden Leistungsschutz auch im Amateurbereich bejahen und sogar auf Web 2.0-Plattformen übertragen, so geriete dies in Konflikt mit den Feststellungen des BVerfG. Auf Grund der zumindest theoretischen Wirkung eines Internetportals auf die Vermarktung auf Verbandsseite würde der Leistungsschutz gegenüber jedem Onlineportal greifen, das zumindest auch für den Amateurfußball geschaffen wurde. Hieraus resultiert faktisch eine Sperre jeglichen öffentlichen Austauschs über Amateurfußball in audiovisueller Form. Amateurspielern bliebe – wenn überhaupt – lediglich die Möglichkeit, ihre Videos auf eigenen rein privaten Seiten oder den Seiten des Vereins einzustellen. Der Gedanke des kanalisierten Austauschs bliebe dabei aber auf der Strecke. Daher dürfen Portale des Web 2.0 erst recht nicht in einen ergänzenden Leistungsschutz mit einbezogen werden.

V. Ergebnis

Veranstalter von Sportereignissen erwerben keine absoluten Leistungsschutzrechte, sondern müssen ihre Rechte über schuldrechtliche Konstruktionen sowie das Hausrecht absichern. Im Profifußball kann auf Grund der Besonderheiten bei der Vermarktung ausnahmsweise ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz angenommen werden. Diese Besonderheiten sind im Amateurfußball nicht gegeben, ein ergänzender Leistungsschutz entfällt. Aus grundrechtlichen Erwägungen muss ein ergänzender Leistungsschutz gegenüber Web 2.0-Portalen generell entfallen.

Das OLG Stuttgart hat sich davon nicht beeindrucken lassen, sondern die Fehler der Vorinstanz wiederholt.

Eine gute Besprechung der neuen Entscheidung bietet:

http://www.telemedicus.info/article/1255-OLG-Stuttgart-Hartplatzhelden-Urteil-im-Volltext.html

Es bleibt zu hoffen, dass die Revision beim BGH die Dinge zurechtrückt.

Web 2.0 Portale stehen unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG), das kann man nicht wie das OLG Stuttgart mit kurzem Hinweis auf eine nicht relevante BGH-Entscheidung http://lexetius.com/2005,2703 , die sich auf die Hörfunkberichterstattung vom Profifussball bezieht, vom Tisch wischen:

Auch können sich die Beklagten nicht darauf berufen, der Kläger sei aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 GG oder aus kartellrechtlichen Erwägungen (die die Beklagten nur unschlüssig ins Feld führen) verpflichtet, die entgeltlose Nutzung von Bildern der von ihm mitveranstalteten Fußballspiele zu dulden (vgl. unter ausführlicher grundrechtlicher Abwägung im Hinblick auf Rundfunkbetreiber BGHZ 165, 62, 70 ff. = GRUR 2006, 249 ff. – [Hörfunkrechte] m.w.N. und BGHZ 110, 371, 380 – [Programmbeschaffungsvertrag der Rundfunkanstalten]).

Die grundrechtliche Abwägung des BGH hat mit der hier verhandelten Sache eigentlich nichts zu tun, da sie sich auf die Rundfunkfreiheit bezog, die hier nicht zur Rede steht.

Bezeichnend sind auch die weitgehend kenntnislosen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der ja von den Vereinen überhaupt nicht mittels Hausrechts untersagten Videoaufnahmen der Laien, die Videos hochladen:

Solche Aufzeichnungen sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 39, 352, 354 ff. – [Vortragsabend]) schon dann unlauter, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgen. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist also weder darauf abzustellen, dass der ausrichtende Verein solche Aufnahmen nicht ausdrücklich untersagt hat, noch muss der Senat darauf eingehen, dass durch solche Aufnahmen im Amateurbereich häufig schon an sich und noch stärker durch deren Weiterverbreitung bzw. Veröffentlichung auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf Ehrenschutz der Spieler und Zuschauer nicht nur berührt, sondern häufig auch verletzt wird, indem sie ungefragt und oft in unvorteilhaften Posen oder Szenen aufgenommen und zur Schau gestellt werden.

Hier ist festzuhalten:

(1) Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wenn der Verein die Aufnahmen nicht verbietet, sind sie erlaubt.

(2) Völlig absurd ist es, das Persönlichkeitsrecht und den Ehrenschutz der Zuschauer zu bemühen. Wenn ein Zuschauer gezielt beim Nasebohren gefilmt wird, ist § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG sicher nicht relevant, ansonsten greift diese Schranke des Rechts am eigenen Bild.

(3) Ob das Recht am eigenen Bild der als “Hartplatzhelden” herausgestellten Spieler verletzt ist, haben einzig und allein diese zu entscheiden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich nicht um professionelle Nahaufnahmen handelt, sondern meist um möglicherweise verwackelte Aufnahmen aus größerer Distanz, die einen Spieler nur im Rahmen des Spielgeschehens wiedergeben, was von § 23 Abs. 1 Nr. 3 gedeckt ist.

Zum Thema Hausrecht und Fotografie beachte man auch meine Rezension von Lehment:

http://archiv.twoday.net/stories/5333018

Köln: Stadtarchivarinnen von Pfungstadt und Griesheim bei der Archivgutrettung

„Das würden wir wieder machen“, sagen Stephanie Goethals und Ines Wagemann, Stadtarchivarinnen in Pfungstadt und Griesheim nach ihrer Rückkehr dem ECHO. Die beiden Fachfrauen hatten sich freiwillig zum Einsatz in Köln gemeldet, wo sie in der Erstversorgungszentrale (EVZ) Materialien aus der Unglücksstelle für die Weiterbehandlung sichteten.
„Es ist erstaunlich, was alles aus diesen Kartons auf den Tisch kommt; neben Papierschnipseln liegt zum Beispiel eine fast intakte mittelalterliche Handschrift“, berichtet Wagemann.
Goethals erzählt von zwei Aktenordnern, die sich durch den Druck beim Einsturz so ineinander verheddert hatten, dass es schwierig gewesen sei, zu unterscheiden, was wozu gehörte. Nasses oder schimmeliges Archivgut wird eingefroren, um es vor weiterer Zerstörung zu schützen, bis es gefriergetrocknet und aufbereitet werden kann.
Trockenes Material bringen die Helfer in Kammern unter, wo es bei 24 Grad und 30 Prozent Luftfeuchtigkeit weiter ausgetrocknet wird, bevor es zur vorübergehenden Lagerung in anderen Archiven in säurefreie Umschläge verschweißt werden kann.
Mit anderen Helfern haben die beiden Archivarinnen Schriftgut früherer Jahrhunderte behandelt, haben dabei Pläne, Fotos, Bücher, Karten und Nachlässe gerettet. „Die Kölner Kollegen konnten das gefundene Material teilweise den einzelnen Stockwerken des eingestürzten Gebäudes zuordnen und freuten sich, wenn sie Funde identifizieren konnten“, berichten sie.
„Alle Sachen waren mit Schutt, Staub oder Ziegelresten verschmutzt“, berichten Goethals und Wagemann. Mit einem speziellen Besen aus Ziegenhaar haben sie diese Seiten vor der weiteren Behandlung gefegt. …”

Quelle:
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=737150

Nottuln: Kölner Archivgutbergung als Amtshilfe und praxisorienterte Weiterbildung

“Als die Bilder vom eingestürzten Kölner Stadtarchiv die Runde machen, ist auch Christian Wermert tief betroffen. „Das hat mir in der Seele weh getan“, sagt Wermert, der als Gemeindearchivar bei der Nottulner Gemeindeverwaltung beschäftigt ist.
Wermert kennt das Kölner Stadtarchiv gut, schließlich hat er in Köln erfolgreich sein Geschichtsstudium und die Fachausbildung zum Kommunal- und Kirchenarchivar absolviert. ….
Als beim jüngsten NRW-Archivtag ein Hilferuf des Kölner Stadtarchivs bekannt wurde, besprach Wermert die Angelegenheit mit Bürgermeister Peter Amadeus Schneider. Der zögerte nicht lange: „Ich habe ihm dafür Sonderurlaub genehmigt, da ich es für eine Selbstverständlichkeit halte, bei der Bewältigung derartiger Katastrophen solidarische Amtshilfe zu geben“, erklärt Schneider.
Insgesamt sechs Tage lang wird nun Christian Wermert unentgeltlich in Köln im Einsatz sein. Was genau ihn dort erwartet, weiß er noch nicht. ….
Der Nottulner Gemeindearchivar macht deutlich, dass es auch im Interesse der westfälischen Kommunen ist, dass möglichst viele Dokumente des Kölner Stadtarchivs gerettet werden. „Die Region Westfalen ist im Kölner Archiv massiv vertreten.“
Wermert betrachtet den Hilfseinsatz aber auch als effektive Weiterbildungschance. Das Zusammentreffen mit so vielen Kollegen bereichert. Vor allem kann der Nottulner Gemeindearchivar in Köln studieren, wie man mit so einem Notfall umgeht. Schließlich kann ja auch einmal im Nottulner Gemeindearchiv ein großer Notfall eintreten. ….”

Quelle: Westfälische Nachrichten

Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs sind 75 Prozent der mittelalterlichen Handschriften geborgen

” ….Der Zustand der Dokumente sei ganz unterschiedlich, sagte Fischer [stv. Archivleiter]. „Manche Handschriften sind halbiert, oft fehlen die Einbände.“ Unter den geborgenen Stücken sind auch die besonders wertvollen Verbundbriefe von 1396. Dabei handelt es sich um eine Art Verfassung der Stadt Köln, die 400 Jahre gültig blieb. Die zahlreichen Siegel, die unten an den Briefen hingen, sind jedoch fast alle zerstört worden. Von den Urkunden konnten 90 Prozent unbeschadet geborgen werden, weil sie in Kellern und Anbauten lagerten.
„Für mich persönlich war es ein großer Moment, als die ersten Ratsprotokolle rausgeholt wurden“, sagte Fischer. Als das Archiv noch stand, konnte man sich vor eine Wand stellen und hatte die gesamten Ratsprotokolle der Stadt Köln vom 14. Jahrhundert bis zur Franzosenzeit um 1800 vor sich. „Ich habe immer noch diesen Alptraum: Ich sehe die vollständige Wand und denke: Was fehlt davon?“, erzählte Fischer.
können. Unsere Stücke werden weiter die Narben dieses 3. März tragen, und das werden wir auch nicht mehr ändern können.“ Je weiter unten im Gebäude die Sachen gelegen hätten, desto größer sei das Ausmaß der Zerstörung. „Aber wir erleben eben auch immer wieder Wunder so wie vorgestern mit der Nobelpreisurkunde von (Heinrich) Böll.“
Aus ganz Europa, ja bis aus Australien kämen jetzt Archivare, um die Kölner zu unterstützen. Die Hilfsbereitschaft sei überwältigend und „einfach traumhaft“, sagte Fischer. Auf die Frage, wie lange man für die Restaurierungsarbeiten brauchen werde, sagte der 38-Jährige: „Ich habe ungefähr noch 30 Jahre im Dienst der Stadt Köln, und ich hoffe, dass ich am Ende sagen kann: Wir sind auf einem guten Weg.“

Quelle:
http://www.welt.de/kultur/article3573659/Drei-Viertel-alter-Koelner-Handschriften-geborgen.html

L´Aquila: Dalle macerie dell'archivio di Stato si salva la "memoria" della strage del Vajont

“LA MEMORIA storica della tragedia del Vajont aveva una “casa” a L’Aquila, ma è scampata al terremoto. Il palazzo dell’Archivio di Stato del capoluogo abruzzese, che custodiva le carte del processo per il disastro dell’inondazione della vallata del Vajont avvenuta il 9 ottobre del ’63, è in parte crollato sotto i colpi del sisma, eppure tutti i documenti conservati sono stati recuperati e portati in salvo nella sede dell’archivio di Sulmona.
A ufficializzare la notizia è il direttore generale per i beni archivistici del ministero per i Beni culturali Luciano Scala: “L’operazione non è stata semplice, perché una parte dell’edificio è inagibile – dice Scala – si è riusciti ad entrare solo dalla parte posteriore dello stabile e con molta difficoltà. Ma il recupero del materiale è stato quasi totale”. Fu proprio il tribunale del capoluogo abruzzese ad ospitare dal 1969 al ’71 le fasi salienti del processo: “La storia del Vajont a L’Aquila iniziò col processo per legittima suspicione – racconta Agostino Attanasio direttore uscente dell’Archivio di Stato de L’Aquila – la sede naturale, ossia Venezia, non era il contesto idoneo per un corretto e sereno svolgimento del processo dove il coinvolgimento emotivo poteva rendere difficoltoso il giudizio imparziale dei fatti. Così venne spostato in Abruzzo”.
E oggi, la memoria processuale del Vajont, quella che ha sancito responsabilità e colpe, quella che può essere idealmente riassunta nel famigerato registro della sentenza che per tradizione viene portato da L’Aquila a Longarone nell’anniversario della catastrofe, è andata incontro ad un singolare destino di salvezza: “Tutta la documentazione cartacea del processo, circa 240 faldoni, è rimasta ancora nei locali terremotati dell’Archivio, chiusa in circa sette armadi blindati e quindi tutelata da polveri e calcinacci – dichiara Agostino Attanasio – Degli atti del processo fanno parte anche gli elaborati progettuali del Vajont, ossia i progetti architettonici fuori misura che non entravano negli armadi e che venivano conservati su scaffali a parte. Questi li abbiamo subito recuperati e portati a Sulmona”.
L’operazione di recupero, durata complessivamente tre giorni dal sopralluogo del 9 aprile e che ha coinvolto tutto il patrimonio storico dell’Archivio, comprese le pergamene del 1193 e i codici del ‘400 e ‘500 che hanno scritto la grande storia de L’Aquila, è stata condotta dai vigili del fuoco sotto il coordinamento dell’ingegner Claudio Fortucci: “Il problema attuale dell’Archivio – avverte Attanasio – è la messa in sicurezza delle strutture murarie per almeno l’80% del palazzo, con una parte di locali completamente inagibili. Tant’è che durante il recupero il rischio è stato costante. Si avvertivano altre scosse sismiche e i vigili erano costretti ad uscire velocemente”.
Quegli armadi blindati per la memoria del Vajont si sono rivelati oggi una scelta conveniente, ma nascono da un altro capitolo importante di questa singolare storia aquilana. “La documentazione prodotta durante il processo si custodiva nell’archivio del tribunale fin dal ’71 – prosegue Attanasio – la nostra legge prevede che le carte siano consegnate ad un archivio di Stato solo dopo 40 anni dal processo, quindi noi le avremmo dovute ricevere solo nel 2011. Invece, anche in virtù delle pressioni esercitate da parte dei sindaci di Longarone e Castel Lavazzo che premevano per poter disporre degli atti processuali, abbiamo siglato una convenzione con il tribunale per una consegna anticipata, finalizzata ad un grande progetto di tutela e valorizzazione di questo patrimonio storico. Un’inventariazione analitica degli atti e una loro riproduzione digitalizzata da mettere a disposizione del pubblico e soprattutto delle comunità di Longarone e Castel Lavazzo su internet”.
Un obiettivo in parte raggiunto, perché l’inventario analitico è stato recentemente ultimato grazie al lavoro di Daniela Nardecchia e di Giovanna Lippi, quest’ultima purtroppo rimasta vittima nella terribile scossa sismica del 6 aprile. Un inventario che è stato anche già trasmesso al professor Reberschack a Venezia, lo storico della tragedia del Vajont che lavora in continuo contatto con le autorità di Longarone. “Questo traguardo sarebbe stato il primo passo per il recupero pieno della fruibilità di questo patrimonio che ci vede in accordo anche con l’Archivio e la Prefettura di Belluno – conclude Attanasio – nella drammaticità del terremoto che ha sconvolto L’Aquila mi sento di dire che il progetto per la memoria del Vajont paradossalmente può uscirne rafforzato, trovando ancora di più oggi la forza e l’energia di portarlo avanti. Col cuore sempre a L’Aquila”. “

Quelle:
http://www.repubblica.it/2009/04/sezioni/cronaca/sisma-aquila-7/archivio-vajont/archivio-vajont.html

Bauhaus-Archiv umgezogen

“Das Bauforschungslager der Stiftung Bauhaus Dessau, ist in die alte Brauerei der Stadt gezogen und kann nun besichtigt werden. 26 000 Objekte befinden sich im Fundus, darunter Arbeiten von Walter Gropius, Paul Klee, Wassily Kandinsky und Lyonel Feininger. Das Material, überwiegend aus den Jahren 1925 bis 1932, ist so umfangreich, dass nicht alles in einer Ausstellung gezeigt werden kann. “
Quelle:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=760587

Stellenausschreibung Uniarchiv Dortmund

An der Technischen Universität Dortmund ist in der Universitätsbibliothek im Hochschularchiv zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle füreine/n Diplomarchivar/inzu besetzen. Es handelt sich um eine Ganztagsstelle, die für ein Jahr befristet ist.

Die Entgeltzahlung erfolgt entsprechend den tarifrechtlichen Regelungen nach Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst – Länder (TV-L) bzw. gegebenenfalls nach dem Übergangsrecht (TVÜ-Länder). Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Anforderungsprofil:

* Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst bzw. eine vergleichbare abgeschlossene archivarische Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen,
* Erfahrungen im Archivaufbau,
* Gute EDV-Kenntnisse zur Erschließung von Archivgut sowie gute Kenntnisse der üblichen Archiv-Software,
* Kooperation und Teamfähigkeit sowie benutzerorientierte Arbeitsweise,
* Engagiertes und zielorientiertes Arbeiten sowie die Aufgeschlossenheit für neue Herausforderungen.

Aufgabenbereich:

* Verzeichnung und Erschließung von Archivgut
* Bewertung und Übernahme von Archivgut nach Maßgabe der Archivleitung
* Mitarbeit bei der Aussonderung von Schriftgut der Fakultäten und Einrichtungen der Hochschule
* Mitwirkung bei Grundsatzfragen der Bestandserhaltung und Restaurierung
* Mitarbeit bei der Neukonzeption des Hochschularchivs
* Mitarbeit bei der Bearbeitung von Recherchen
* Nach Bedarf Beratung und Unterstützung von Benutzerinnen und Benutzern in archivarischen Fragen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter erwünscht ist.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung an:

Kommissarischer Leiter
der Universitätsbibliothek Dortmund
Vogelpothsweg 76
44227 Dortmund

Für telefonische Rücksprachen steht zur Verfügung:
Frau Katja Laube, Tel. 0231 / 755 5071

Dortmund, 09.04.2009

http://www.ub.uni-dortmund.de/ubblog/stellenausschreibung-diplomarchivar

Suber chooses Connotea instead of Delicious for Open Access Tagging Project

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/open-access-tracking-project-oatp.html
http://www.connotea.org/tag/oa.new

I do not have a Connotea account – I tagged Open Access developments in Delicious and was content with this choice. I think my collection of 40+ links on the advantages of Open Access for monographs (supporting sales) is unique:

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

Like the OAD Wiki http://oad.simmons.edu/oadwiki/Main_Page for OA related lists the colloborative bookmarking project Suber has started now is a step in the right (Web 2.0) direction.

Delicious has much more “impact” outside the scholarly world. It would be nice if a service could be established that weblinks with a certain tag (e.g. oa.news) in Delicious would also saved at Connotea (and vice versa).

Unfortunately, Suber’s “Open Access News” has only ONE tag, i.e.. “hot”. Finding earlyer blog entries with Google’s full text search seems easy only for the Suber/Baker team. Tagging the single blog entries would bring more precision. Thus it would be helpful all OAN entries would also be tagged at Connotea.

The new project has a clear advantage for the non-English OA community. Suber does a great and excellent work but there is a bulk of new developments or other news (like the German Reuß/OA debate with a lot of statements) outside the English speaking world he isn’t able to blog (due information overflow or language reasons). I would think there are some German people who are willing to tag German OA news. This could be no substitution for Suber’s amazing summaries/excerpts and his lucid commentaries I admire every day but may be it could become a German OA “news chronicle” which lacks until now. Neither Open http://Access.net nor Archivalia can do this job.

I do not use Zotero until now but I think it would be a good idea to connect the tracking project with Zotero. (it could he helpful to establish a tag for formal categories like blog entry or peer reviewed publikation on OA).

In short: This is not only “hot” (Suber’s tag) but also a “big” opportunity. Good luck!