Seit langem ist klar, dass die freie Lizenz, unter der die Wikipedia steht, die GNU FDL (freie Dokumentationslizenz), einen Ballast darstellt. Ausführlich habe ich das dargelegt in meinem “GNU FDL – Highway to hell FAQ”:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ
Die GNU FDL wurde für Softwarehandbücher geschaffen und lässt sich eher schlecht als recht auf ein Wiki übertragen. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass durch die Free Software Foundation, von der die GNU FDL verantwortet wird, die Möglichkeit geschaffen hat, die Wikipedia und vergleichbare Wikis künftig dual zu lizenzieren. Wenn die Community zustimmt, werden noch 2009 alle Wikipedia-Texte zusätzlich unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA zur Verfügung stehen.
Obwohl die Führungsgruppe der Wikimedia Foundation in der Mailingliste Foundation-l über Wochen mit Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung konfrontiert wurde, hat Erik Moeller seine Vorstellungen von “Attribution” (Urhebernennung gemäß CC) durchgesetzt. Die Community kann nicht über die verschiedenen Optionen der Attribution abstimmen, sie kann bei der jetzt angelaufenen Abstimmung nur mit ja, nein, keine Meinung abstimmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenz%C3%A4nderung
Zu den Gegenargumenten gegen die Durchführung des Lizenzwechsels
http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update/Questions_and_Answers/Oppositional_arguments
Wer künftig einen Beitrag zur Wikipedia leistet, muss auf eine Namensnennung verzichten, es genügt ein Link:
By submitting an edit, you agree to release your contribution under the terms of the Creative Commons Attribution/Share-Alike License and the GNU Free Documentation License. Re-users will be required to credit you, at minimum, through a hyperlink or URL to the article you are contributing to, and you hereby agree that such credit is sufficient in any medium.
http://meta.wikimedia.org/wiki/Licensing_update
Es ist durchaus möglich, im Rahmen der CC-Lizenzen die Nennung eines Namens durch einen Internetlink zu ersetzen, und es ist auch möglich, dies in den Nutzungsbedingungen (Terms of Use) der Wikipedia zu tun.
Allerdings wirkt eine solche Willenswerklärung des jeweiligen Autors nur für die Zukunft, frühere Edits werden von ihr nicht erfasst.
Entgegen der Ansicht der Wikimedia Foundation war es auch bisher nicht zulässig, einfach einen Link auf die Wikipedia zu setzen, wie dies das “Gentlemen Agreement” vorsah. Wer Wikipedia-Inhalte nutzte, musste zwingend auch die Sektion History der GNU FDL beibehalten. Dabei muss es sich um die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels gehandelt haben (siehe den oben zitierten Highway).
Auch wenn nur eine kleine Minderheit der Wikipedianer die Attribution durch Liste aller Autoren befürwortet, bedeutet das nicht, dass man sich über die rechtlichen Garantien der GNU FDL hinwegsetzen darf.
Wer unter den Bedingungen der GNU FDL mitgearbeitet hat, hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die GNU FDL ist ja eine AGB) nicht zu seinen Ungunsten geändert werden.
Es mag zutreffen, dass das Eröffnen der Möglichkeit, Inhalte auch unter CC-BY-SA zu nutzen, mit dem Geist der GNU FDL vereinbar ist.
Attribution nur qua Link zuzulassen ist es aber nicht.
Da sich die Vorgabe der Wikimedia Foundation bei der Abstimmung auf diese Form der Attribution festlegt, war mir keine Zustimmung zum Lizenzwechsel möglich, ich habe daher gegen ihn gestimmt.
Ob ein Urheber auf das Recht der Namensnennung im Rahmen der CC-Lizenz zugunsten eines Links verzichtet, ist seine persönliche Entscheidung und nicht die der Wikimedia Foundation – zumindest, was frühere Edits und importierten CC-Content betrifft.
Wer in einem CC-Wiki mitarbeitet oder ein Bild unter CC auf Flickr zur Verfügung stellt, stimmt damit nicht zu, dass die Wikipedia bei einem Import dieses Inhalts ihre Attribution-Regel “Link statt Namensnennung” für Nachnutzer verbindlich macht.
Wer Edits in der Wikipedia gemacht hat, stimmt einer Nutzung unter diesen Bedingungen nicht zu.
Die Attribution by link (und das “Gentlement Agreement”) hat folgende gravierende Nachteile:
* Sobald die Wikipedia auch nur temporär offline ist, erlischt die Lizenz, da der Link ins Leere geht.
* Ebenso funktionieren die Links nicht, wenn Artikel gelöscht oder verschoben werden.
Bei Offline-Nutzungen setzt eine Attribution by link einen Internetzugang voraus.
Für jegliche Nutzung unter CC muss gewährleistet sein, dass die Lizenz angegeben wird (z.B. durch einen Link) und die Urhebernennung in der vom Autor gewünschten Weise erfolgt. Wenn man auf ein Bild klicken muss, um auf der Bildbeschreibungsseite der Wikipedia zu landen, wo der Name und die Lizenz stehen, ist das nie und nimmer mit den Vorgaben von CC vereinbar.
Kurzum: Die Foundation hat vielleicht die Befugnis, bei künftigen Edits die Ermöglichung der Attribution by link zu fordern, sie kann aber nicht vorgeben, mit welcher Attribution-Regel die Wikipedia zu CC “umzieht”.
Letzten Endes muss gerichtlich geklärt werden, ob sich die Foundation in dieser Weise über die Rechte ihrer Autoren hinwegsetzen darf.