Dass man es als flinke Starautorin nicht gern sieht, wenn die miserable Recherche und Inkompetenz aufgedeckt wird, ist nachvollziehbar.
Meine Kritik an Christiane Schulzki-Haddouti
http://archiv.twoday.net/stories/5607112
veranlasste die Journalistin zu einer unverhohlenen Drohung (in den Kommentaren des Beitrags):
Wenn ich nun Ihren Stil pflegen würde, würde ich nun auch bloggen und im Titel schreiben “Klaus Graf aka Archivalia polemesiert auf inkompetente Weise”, und Ihnen vorwerfen, dass Sie diese drei Definitionen nicht aufgeführt haben, oder dass Sie meinen, die Autoren gingen in der Regel leer aus. Ich würde dann auch dafür sorgen, dass dieser Beitrag über verschiedene RSS-Verbindungen ruckzuck auf über 100 Websites eingebunden wird, damit auch die Zielgruppe weiß, was sie von Ihnen zu halten hat.
Nun, wer hier regelmäßig mitliest, weiß, dass er schwerlich in deutschen Medien so ausführliche und eingehende Informationen über Google Book Search wie hier antreffen wird. Seit 2004 beobachte ich kritisch Google Books und habe auch mehrfach auf englischsprachige Fachliteratur zu dem ja nun weissgott nicht leicht zu verstehenden Settlement verlinkt.
Wer behauptet, er verfüge in Sachen Settlement über umfassende Einsicht, nimmt den Mund zu voll. Statt aber die bei Journalisten ja durchaus geläufig Rhetorik der Unsicherheit sich zunutzezumachen hat unsere Starautorin in Telepolis in apodiktischem Ton einen inakzeptabel schlecht recherchierten und schludrigen Artikel veröffentlicht. BC Kämper hat ihr in den Kommentaren meines Beitrags einiges an Fachwissen vermittelt, das sie sich durch eine solide Internetrecherche hätte besorgen können, bevor sie ihren Artikel schrieb.
Heute hat die Autorin nachgelegt und greift mich in Ihrem Weblog-Eintrag “Was haben Autoren von Googlebooks” an:
http://blog.kooptech.de/2009/04/was-haben-autoren-von-googlebooks
Sie bezeichnet mich als “OpenAccess-Apologeten”, was bereits für die richtige Einstimmung sorgt (dass es im Deutschen Open Access und nicht OpenAccess heißt, muss der eifrigen Heise-Mitarbeiterin irgendwie entgangen sein).
Wieder hat sie schlecht recherchiert, denn mein INETBIB-Beitrag vom 31. März
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38746.html
der (als http://shorttext.com/jynuzw5 ) über Twitter und die Twitter-Suche (Suche nach: vg wort) leicht auffindbar ist, ist ihr zwar nicht entgangen, aber sie verwertet die dort enthaltenen neuen Informationen nicht. Dort habe ich eine Mail von Wolfgang Schimmel (Verdi/VG Wort) wiedergegeben und ein längeres Telefonat mit ihm referiert.
Die Starautorin unterdrückt, dass ich in diesem Beitrag frühere Aussagen korrigiert bzw. präzisiert habe, was ich als ausgesprochen miese Tour empfinde.
Sie behauptet: “Fakt ist: Rechteinhaber sind Verlage UND Autoren”. Das ist falsch, wenn es um Bücher und die 60 Dollar von Google geht, aber Genauigkeit und Präzision ist Christiane Schulzki-Haddoutis Sache nicht, wie sich mehr und mehr zeigt.
Fakt ist, dass Schimmel meine Rechtsauffassung teilt, dass deutsche Buchautoren in der Regel, da sie ausschließliche Nutzungsrechte den Verlagen eingeräumt haben, KEINE Rechteinhaber gemäß dem Settlement sind. Gemäß § 38 UrhG sind sie aber in der Regel Rechteinhaber, wenn es sich um Buchbeiträge (Inserte bzw. Beilagen in der Sprache des Settlement) handelt.
Bei meiner frühen Aussage über die Verteilung 50:50 gib ich von den Verhältnissen im Bereich Wissenschaft aus, in INETBIB ist nachzulesen, dass bei Belletristik 70:30 derzeit ausgeschüttet ist. Schimmel rechnet mit 7-10 % Verwaltungskosten für die VG Wort, was der Leser von INETBIB, aber nicht des Blogbeitrags der Starautorin erfährt.
Lesen wir nochmals im Kopftext des Telepolis-Artikels der Starautorin nach: “Noch unglaublicher ist es, dass Google nun den Autoren für ihre vergriffenen Werke 60 Dollar anbietet.” Keine Rede davon, dass Google dies Rechteinhabern anbietet und die wenigsten deutschen Autoren solche Rechteinhaber sind.
In INETBIB schrieb ich, dass die Rechtsinhaberschaft Google egal ist, wenn eine kollektive Vertretung wie die VG Wort sich um die Verteilung kümmert. Ob Autoren Rechteinhaber sind, spielt also, sofern sich die VG Wort einschaltet, nur dann eine Rolle, wenn sich Autoren direkt bei Google melden, um Ansprüche nach dem Settlement geltend zu machen.
Die besonders schlichte journalistische Qualität der Starautorin wird deutlich, wenn es um die Piraterie geht:
Bleibt noch der Piraterievorwurf zu klären. Ich schrieb: Bei GoogleSuche finden sich aber sogar Bände aus dem letzten Jahr, die noch im aktuellen Verkauf stehen. Obwohl Klaus Graf selbst schreibt “ich selbst habe es ab und zu erlebt, dass aufgrund der fehlerhaften Metadaten noch geschützte Bücher von Google irrtümlich als Public Domain-Werke vollständig angezeigt wurden” muss er sich erst einmal darüber aufregen, dass ich auf Roland Reuß’ Polemik in der Frankfurter Rundschau verwiesen habe, der eigentlich nichts anderes schreibt (allerdings mit ganz anderer Intention). – Ja was nun? Hat oder hat Google keine aktuellen Bücher im Repertoire? Hat wohl, wie Graf selbst bestätigt!
Wer Äpfel und Birnen durcheinanderwirft, hat wohl wenig Ahnung von der Sache. Moderne Bücher im Bibliotheksprogramm (Schnipsel-Ansicht) sind absolut etwas anderes als Bücher im Verlagsprogramm (in der Regel teilweise Ansicht) und wiederum etwas anderes als die sehr kleine Gruppe der irrtümlich als Public Domain betrachteten und mit Vollansicht dargestellten Bücher des Bibliotheksprogramms.
Da weder Reuß noch die Starautorin die Bücher genau bezeichneten bzw. umschrieben, worum es ihnen geht, konnte darauf natürlich nicht präzise eingegangen werden.
Ebenso wie es absolut lächerlich ist, dass ein Ilja Braun nichts davon weiss, dass Google seit 2004 Nicht-US-Bürger bei Büchern ab (derzeit) 1869 blockt (was übrigens auch in der Wikipedia nachzulesen ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Book_Search ), ist es lächerlich, sich JETZT darüber aufzuregen, dass Google lieferbare deutsche Bücher scannt. DAS IST EIN ALTER HUT, denn darum ging ja auch das von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft 2006 – also vor drei Jahren – angestrengte Gerichtsverfahren, das nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts mit Klagerücknahme endete (wohl auch weil man die US-Entscheidung abwarten wollte).
Eine so gut wie allen, die sich auch nur am Rande mit Google Book Search beschäftigten seit Jahren bekannte Tatsache, als “Rechercheergebnis” von Reuß zu verkaufen, ist ein starkes Stück. Da ich mir eine solche Einfalt nicht vorstellen konnte, mutmaßte ich über fälschlicherweise als Public Domain angezeigte geschützte Bücher.
Unsere Starautorin hätte es natürlich in der Hand gehabt, mit einem Google-Link die entsprechende Reuß-“Recherche” zu belegen. Aber, wie gesagt, Genauigkeit ist ihre Sache nicht.
Die VG Wort und der Börsenverein und die Autorenverbände und wer weiss alles noch vertritt die Ansicht, dass Googles Schnipsel-Anzeige illegal ist. Dieser Ansicht bin ich ebensowenig wie dutzende US-Rechtsprofessoren, die es nun bedauern, dass das Gericht die “Fair use”-Argumentation nicht entschieden hat. Dies lässt Raum für Mythen, wie sie Schimmel mir telefonisch servierte: Google habe ja wohl gewusst, wieso es sich geeinigt und nicht eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt habe.
Lässt man die Vervielfältigungsfrage (§ 53 UrhG stellt keine Rechtsgrundlage für Google Book Search dar) weg, so kann man in der Anzeige kurzer Textschnipsel und kurzer Textauszüge in der Trefferliste meines Erachtens keine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht sehen. Insbesondere die kurzen Textauszüge entsprechen dem, was suchmaschinentypisch und legal ist.
Die VG Wort will in der Tat, so hat sie es mir heute bestätigt, alle vom Vergleich betroffenen Werke nach der Auszahlung der 60 Dollar erst einmal sperren lassen. Also ein Opt-Out für die Zeit danach. Aber: “Danach wollen wir die vergriffenen Werke weiter betreuen. Die Rechteinhaber selbst bestimmen darüber, ob ihr Werk wieder eingestellt wird und ob es an den Werbeeinnahmen beteiligt werden soll.” Das heißt, Autoren und Verlage müssen sich irgendwie auf einen digitalen Distributionskanal einigen.
Die VG Wort will ihr technisches System so verändern, dass ein “differenziertes und inviduelles Rechtemanagement“ für jeden möglich ist. Es könnte nun sein, dass Autoren und Verlage unterschiedliches wollen. In diesem Fall müssen sie ihre Interessen abgleichen. Die Autoren können sich etwa von den Verlagen für vergriffene Werke die Rechte rückübertragen lassen. Schlechter als ein generelles Opt-In ist es für die Recherche in der Tat!
Der Teufel steckt natürlich im Detail. Was ist mit den Werken, bei denen Verlage und Autoren die Möglichkeit nicht wahrnehmen, obwohl sie eigentlich Interesse daran hätten? Etwa weil sie es nicht wichtig finden, weil sie das Prozedere einfach zu umständlich finden? Um dafür zu sorgen, dass möglichst viele Werke in den öfffentlichen Bereich kommen, wäre es deshalb sinnvoll, dass Interessensgruppen sich dafür gezielt einsetzen. Das wird aufwändig, aber es wäre machbar.
Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen – ohne dass es mir gelänge.
Update 15.20 Uhr:
Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.
Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist. Hintergrund ist, dass die Verleger eigentlich ihre Rechte online über LIBREKA verwerten wollen. Beschlüsse in der VG Wort können übrigens von den sechs dort vertretenen Parteien nur einstimmig gefasst werden. Es könnte angesichts dieser Uneinigkeit durchaus sein, dass es im Mai überhaupt kein Ergebnis geben wird. Dann muss sich jeder Autor aktiv selbst um seine Rechte kümmern. Wie das bei den meisten ausgeht, wissen wir ja.
Hier ist einerseits auf meine Darstellung in INETBIB zu verweisen, die ebenfalls auf einen möglichen Konflikt zwischen Verlagen und Autoren hinwies, andererseits darauf, dass ich als forschender Nutzer von Google Book Search alles Recht der Welt habe, gegen eine Abschaffung der bisherigen Google-Praxis, die überhaupt nicht gegen die Interessen der Autoren oder Verlage verstieß, sondern ihnen sogar genutzt hat (siehe den von unserer Starautorin natürlich übergangenen Beitrag von Wimbauer http://archiv.twoday.net/stories/5612982 ), durch Muskelspiele einer Verwertungsgesellschaft zu argumentieren.
Wenn sich die Verlage durchsetzen, wird es einen dramatischen Rückgang an Recherchequalität geben, da die von ihnen vertretenen Bücher entfernt werden, also weder für Volltextsuche noch Schnipseldarstellung zur Verfügung stehen.
Für Autorinnen und Autoren bedeutet das eine erhebliche Einbuße an Sichtbarkeit, die sich wohl auch an den Verkaufszahlen festmacht.
Es ist vielleicht nicht ganz unnütz zu betonen, dass auch bisher jeder Verlag ein solches “Opt-out” erklären konnte (aber die wenigsten Verlage dies getan haben.)
Das tölpelhafte LIBREKA ist keine wirkliche Google-Konkurrenz, aber die verblendeten Verlage sehen das anders.
Wenn der jetzt ins Auge gefasste Kompromiss gemäß VG Wort-Rundschreiben
http://www.vgwort.de/files/anschreiben_google_110309.pdf
durchkommt, wird es einen merklichen Rückgang an Recherchequalität geben, da die lieferbaren und vergriffenen Bücher solange entfernt werden, wie es nicht zu einer Einigung mit Google kommt. Lizenziert werden kann bei lieferbaren Bücher nur die Volltextsuche, aber keine Anzeige von Inhalten (außer Metadaten) – das ist aus wissenschaftlicher Sicht inakzeptabel. Bei vergriffenen Büchern soll die VG Wort weitergehende Nutzungen lizenzieren dürfen.
Die Interessen der Allgemeinheit/Forschung (und das Eigeninteresse der Autoren) würden mindestens verlangen:
* Beibehaltung des Status-quo der Sichtbarkeit, kein Removal
* über den jetzigen Zustand hinausgehende Sichtbarkeit bei vergriffenen Büchern (analog zu den Regelungen des US-Settlements), lizenzierbar durch VG Wort
* Volltextsuche UND Schnipsel-Darstellung/Textauszüge im jetzigen Umfang, solange keine Einigung über eine Lizenz erzielt wird.
Hinsichtlich der Wissenschaftsautoren bleibt es bei dem Vorschlag unter
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