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CC-Rechtverwaltung durch VG Wort – ein Wunschtraum

Ausnahmsweise ein sachlicher Beitrag zu Christiane Schulzki-Haddouti.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen – ohne dass es mir gelänge.

Da gibt es schon deshalb keinen Dissens, weil ich ja selbst schon früher vorgeschlagen habe, freie Lizenzen in das im Rahmen des Settlement errichtete Registry zu implementieren:

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Wir, die Unterzeichnenden, unterstützen den Gedanken von Open Access im Bereich von Wissenschaft und Bildung. Bei öffentlich geförderter Forschung sollte es selbstverständlich sein, dass deren Resultate der Öffentlichkeit auch auch kostenfrei zur Verfügung stehen. Für eine moderne Wissenschaftsgessellschaft brauchen wir erheblich mehr Open Access als bisher, nicht weniger!

Wir sind der Überzeugung, dass mehr elektronischer Open Access bei Verlagsprodukten sich eher positiv auf die Verkäufe auswirkt als negativ und dass Verlage auch mit Open Access attraktive Geschäftsmodelle entwickeln können, dass aber auf jeden Fall eine un-ideologische Herangehensweise an die unbestreitbaren Probleme des wissenschaftlichen Publikationswesens angemessener erscheint als polemische Manifeste, die die Enteignung der Urheber als Gefahr an die Wand malen.

Wir unterstützen die erheblich größere Sichtbarkeit wissenschaftlicher Publikationen und älterer gemeinfreier Werke durch Google Book Search. Auch wenn die Anliegen der Öffentlichkeit und der Bibliotheken bei dem für die USA ins Auge gefassten Settlement entschieden zu kurz kommen, stimmen wir der durch das Settlement zu erwartenden größeren Sichtbarkeit vergriffener urheberrechtlich geschützter wissenschaftlicher Werke deutschsprachiger Urheber in den USA zu und fühlen uns als Wissenschaftsurheber von der Verwertungsgesellschaft Wort, die Google zunächst das Recht der teilweisen Anzeige vergriffener Werke entziehen will, ganz und gar nicht vertreten.

Soweit wir – insbesondere nach dem § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes – Rechtsinhaber an unseren wissenschaftlichen Publikationen (Beiträge in Sammelbänden, Bücher) sind, genehmigen wir Google, dass es im Rahmen von Google Book Search die Volltexte dieser unserer Publikationen (die in der Sprache des Settlement als “Beilagen” bezeichnet werden) weltweit kostenfrei zugänglich machen darf.

Wir fordern zugleich, dass als Teil des von Google geplanten Copyright-Registers ein Verzeichnis für Wissenschafts- und andere Autoren etabliert wird, in der diese die freie Anzeige ihrer Publikationen durch Google Book Search und die eventuelle Unterstellung unter freie Lizenzen wie Creative Commons eintragen können.

Wenn es möglich wäre, gegenüber der VG Wort differenziert zu erklären, welche Nutzungen man ggf. unter welcher freien Lizenz gegenüber Google und natürlich auch anderen Nachnutzern (da freie Lizenzen ein Angebot an jedermann darstellen) freigibt, dann wäre den Bedürfnissen der für Open Access aufgeschlossenen Wissenschaftsautoren voll und ganz Genüge getan und ein Widerspruch beim Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag der VG Wort, der beim augenblicklichen Stand der Dinge unausweichlich scheint, um das die Sichtbarkeit vernichtende Removal für die eigenen Buchbeiträge zu verhindern, nicht mehr geboten.

Aber angesichts der sattsam bekannten Tatsache, dass alle Verwertungsgesellschaften auf dem Kriegsfuß mit freien Lizenzen und CC stehen, ist das sicher ein unerfüllbarer Wunschtraum.

Ums martialisch zu formulieren: Wissenschaftsautoren und an freien Inhalten interessierte Autoren müssen ihre Bataillone sammeln. Wenn es nicht mit der VG Wort geht, geht es vielleicht gegen sie. Viel Hoffnung, dass sich viel bewirken lässt, habe ich nicht. Um im Bild zu bleiben: Ein kleines Fähnlein der Open-Access- und CC-Anhänger dürfte kaum etwas ausrichten gegen die durch jahrzehntelange Lobbyarbeit gestählte Kampfmaschine des Börsenvereins.

Aber das Urheberrechtsbündnis sollte auf jeden Fall den Versuch unternehmen, bei Google und der VG Wort nachdrücklich die Interessen der Wissenschaftsautoren zu vertreten.

Lexikus.de – ein Angebot zum Abgewöhnen

Im September 2007 gab es Bedenken hinsichtlich der Kooperation der Landesbibliothek MV und http://www.lexikus.de

http://log.netbib.de/archives/2007/09/24/lexikusde
http://archiv.twoday.net/stories/4288861

Inzwischen ist der Textbestand erheblich angewachsen, aber einen Wert aus fachlicher Sicht besitzt das Angebot immer noch nicht:

* Keine brauchbaren Metadaten zu den Büchern

* keine Markierung des Seitenumbruchs

* vor allem aber: keine Scans

Zum Stand der Archivalienrückgabe zwischen Russland und Österreich

” …. Mikoletzky meint, dass 90 Prozent der österreichischen Bestände zurückkämen; Emil Brix hingegen glaubt, dass dieses Konvolut maximal die Hälfte darstellt. Denn viele äußerst wichtige Dokumente bleiben in Moskau: unter anderem die Akten der jüdischen Organisationen (siehe Artikel rechts), der Bundespolizeidirektion Wien, pazifistischer Organisationen, des Zentralbüros der Paneuropäischen Union, der Schutzpolizei Wien, der Harandbewegung sowie die Nachlässe von Othmar Spann, Gustav Leopold Jahoda und David Herzog. Insgesamt handelt es sich dabei um rund 6100 Faszikel. Hinzu kommen die Akten deutscher und österreichischer Freimaurerlogen (14.414 Faszikel).
Die Russen betrachten die meisten der Akte als reichsdeutsche, weil man sie in der NS-Zeit z. B. mit dem Hakenkreuzstempel versah. Im Vertrag von April 2007 wurde vereinbart, diese nicht geklärten Restitutionsfälle “raschest” zu lösen. Passiert ist aber nicht viel. ….”

Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237229152157
Link zum Interview mit Lorenz Mikoletzky, Generaldirektor des Wiener Staatsarchivs:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237229151814

Schlichte einseitige Einwilligung und treuwidrig widersprüchliches Verhalten des Urheberberechtigten bei Internetnutzungen

Der Aufsatz von Joachim v. Ungern-Sternberg in GRUR 2009 Heft 3-4 369-375 erörtert die Frage, was aus dem kostenfreien Bereitstellen von Werken im Internet folgt. Internettypische Nutzungen z.B. Bildersuchmaschinen brauchen zusätzliche Nutzungsrechte über die urheberrechtlichen Schranken hinaus.

Die Position des Verfassers ist vernünftig: Wer Inhalte ungesichert und ohne unübersehbare und eindeutige gegenteilige Erklärung ins Netz stellt, erklärt damit aus der Sicht der Internetnutzer, er sehe deren normale Nutzung, insbesondere den Ausdruck oder die Speicherung der Inhalte für eigene Zwecke, als erwünscht, zumindest aber nicht als Beeinträchtigung seiner Interessen an; eine solche Nutzung sei vielmehr, auch soweit die Schranken des Urheberrechts nicht greifen, ohne Weiteres zulässig. Dies gilt umso mehr, als ein Rechtserwerb in aller Regel praktisch nicht möglich und jedenfalls völlig unüblich wäre und der wirtschaftliche Wert der einzelnen Nutzungen gering ist. Es gibt zwar keinen allgemeinen Grundsatz, dass geringfügige Rechtsverletzungen ohne Rechtsfolgen bleiben. Es ist aber derart üblich, dass Nutzungen von Internetnutzern in ihrer eigenen Sphäre zugelassen werden, dass jeder, der für seine Inhalte nicht unzweideutig klarstellt, dass er selbst anders verfahren will, bereits durch seinen Internetauftritt die Einwilligung in solche Nutzungen erklärt.

Der Autor kommt zu dem Schluss:

Urheberrechtliche Nutzungen von Diensteanbietern im Internet und von Internetnutzern können unter Umständen durch eine (rechtsgeschäftsähnliche) schlichte einseitige Einwilligung des Urheberberechtigten gerechtfertigt sein. Die Annahme einer solchen Einwilligung setzt jedoch im Tatsächlichen voraus, dass sie – wenigstens aus der objektiven Empfängersicht – erklärt worden ist. Daran fehlt es oft selbst in Fällen, in denen eine Einwilligung des Berechtigten bei Nachfrage zu erwarten gewesen wäre. In besonderen Fällen können aber urheberrechtliche Nutzungen von Diensteanbietern im Internet und von Internetnutzern auch ohne Rechtseinräumung oder schlichte Einwilligung des Berechtigten zulässig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Berufung des Berechtigten auf urheberrechtliche Befugnisse ein treuwidrig widersprüchliches Verhalten wäre, weil das ungesicherte Zugänglichmachen des geschützten Werkes im Internet das Vertrauen begründet hat, die betreffenden Nutzungen würden zugelassen.

Um ein eigenes Beispiel anzuschließen: Wer eine Dissertation auf einem Hochschulschriftenserver als PDF oder ein retrodigitalisiertes Buch als PDF bereitstellt, stimmt meines Erachtens zu, dass der Nutzer statt der PDF-Ansicht im Browser auch die Abspeicherung auf der Festplatte ohne anschließendes Löschen vornimmt. Bereits die Ansicht im PDF-Viewer könnte man als Vervielfältigung ansehen, die von § 53 UrhG nicht gedeckt ist (z.B. weil das Buch nicht vergriffen ist, Absatz 4 lit. b).

Update: Siehe dazu auch den BGH 2007 http://tinyurl.com/cf4len

Klug half Köln

Aus dem Info Nr. 29 Newsletter (02.04.2009) der Firma Walter Klug GmbH & Co. KG. : ” ….. Das für alle Archivare, Bibliothekare, Museumsfachleute und Restauratoren bestimmende Thema der letzten Wochen war der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln. Wir sind ebenso betroffen vom Tod zweier Menschen wie von der Tatsache, dass ein gesamtes Archiv in einem Erdloch versank. Im Rahmen einer ersten Hilfsaktion haben wir unverzüglich Archiv- und Museumskarton als Zwischenlagen geliefert. Mit unserer Solidarität möchten wir vor allem den Mitarbeitern und Helfern vor Ort unsere Anerkennung aussprechen und wünschen Ihnen Mut für die nächsten Wochen und Monate. …..”

Interview mit Walter Passmann, Prokurist bei REISSWOLF Köln:

„Wir gehen davon aus, dass der Schuttberg bis Mitte Mai abgetragen ist,“ schätzt Walter Passmann, der als Einsatzleiter im REISSWOLF-Team in der Zeit nach der Katastrophe Tag und Nacht an der Unglücksstelle mit seinen Leuten vor Ort war.
Walter Passmann (39) als Prokurist gehört zum Führungsteam der Kölner „REISSWÖLFE“. Seit 2006 ist der gebürtige Kölner im Unternehmen, vorher arbeitete er bei der steag AG, einer Tochtergesellschaft der Ruhrkohle AG, die jetzt als EVONIK AG firmiert. „Ich war für den Einkauf von Sekundärbrennstoffen zuständig. Das sind z. B. Tiermehle, Klärschlämme, oder hochkalorische Abfallfraktionen, die statt Primärenergie, also in unserem Fall Steinkohle, eingesetzt werden konnten.“ Walter Passmann hat sein Studium 1998 an der Kölner Universität mit dem Examen als Diplom Kaufmann abgeschlossen. Als leidenschaftlicher Kölner ist er auch zu seinen „steag-Zeiten“ lieber täglich ins Ruhrgebiet gefahren als, im „Kohlenpott“ eine Wohnung zu nehmen. Er ist verheiratet und hat mit seiner Frau Tanja zwei Kinder. Die Familie lebt in Rodenkirchen. „Es ist herrlich, nur ein paar Minuten von unserem Betrieb in der Wankelstraße zu wohnen,“ schwärmt er.
In der Stadt bekannt wurde er vor allem als Prinz Walter II im Dreigestirn von 2005, als Vorstandsmitglied der Kölnischen KG und als viel gefragter Sitzungspräsident bei vielen Karnevals-Sitzungen. So leitet er souverän und humorvoll im Jahr etwa zehn Veranstaltungen, u. a. von center tv, NetCologne, der Schreiner-Innung Köln, des Colonia Kochkunstvereins und diverse Pfarr-Sitzungen“ Die Honorare für diese närrischen Aktivitäten spendet Passmann zum großen Teil für das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße.
Darüber hinaus ist Passmann auch Mitglied im Zentralbeirat der Kölner Bank. „Netzwerken ist eine meiner größten Leidenschaften“, sagt er ergänzend.”

Quelle:
http://koeln-bonn.business-on.de/die-reisswolf-gmbh-als-experte-fuer-dokumenten-management_id16854.html

Köln: René Böll sauer

” …. SZ: Herr Böll, ist vom Nachlass Ihres Vaters schon etwas geborgen worden?
René Böll: Ich weiß es nicht. Ich weiß nur, dass einer der etwa zwölf Kartons noch nicht ins Regal einsortiert war und damit gerettet ist.
SZ: Und von den anderen Kartons wurde noch keiner gefunden?
Böll: Ich habe nichts gehört. Zu uns hat noch niemand Kontakt aufgenommen. Kein Anruf, keine E-Mail, kein persönliches Gespräch. . . Unmögliche Umgangsformen!
SZ: Sie sind sauer. . .
Böll: Natürlich! Die Stadt Köln hat sich mir und meinem Bruder gegenüber vertraglich verpflichtet, die Dokumente sicher aufzubewahren. Ich prüfe gerade rechtliche Schritte.
SZ: Was fordern Sie von den Verantwortlichen?
Böll: Sie sollen sich zu ihrer Schuld bekennen. Vertuschen bringt gar nichts, es kommt ja sowieso raus…..”

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/559384/984/2828121/Grobe-Fahrlaessigkeit.html

Fragen zum Kölner Ereignis an Dr. Stefan Eisel, Bonner MdB und Mitglied des Kulturausschusses

” ….Als Archivar habe ich mit großer Betroffenheit den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mitverfolgt. Obwohl ich mich, so glaube ich sagen zu dürfen, eingehend informiert habe, ist mir sowohl eine offizielle Stellungnahme des Kulturstaatsministers als auch des Kulturausschusses des Bundestages nicht bekannt.
Daher meine Fragen:
1) Liegen solche Äußerungen vor? Falls nein:
2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser nationalen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
3) Wie ist Ihre Meinung – zumal als Rheinländer und Historiker – zu diesem Ereignis ?”

Antwort Dr. Eisel am 03.04.2009:
” ….Der Zusammenbruch des Gebäudes des Historischen Stadtarchivs in Köln bedeutet einen unersetzlichen Verlust, mit dem auch eine kulturelle Tragödie von nationaler Tragweite verbunden ist. Der Verlust des wertvollen Qriginalquellenbestandes stellt einen unermesslichen Schaden dar. Mit den zerstörten Originalen ist ein Teil unseres kulturellen Erbes wohl unwiederbringlich verloren gegangen.
Mit dem Zusammenbruch hat sich auch die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU zusammen mit dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann auseinandergesetzt. Der Kulturstaatsminister hat hierzu am 05. März 2009 ein Statement abgegeben, in dem er selbstverständlich das Fachwissen und das Potenzial der von seinem Haus finanzierten Einrichtungen zur Verfügung stellt, um mittels möglicher restaurativer Maßnahmen, zumindest einen Teil der Bestände zu retten und den Schaden in Grenzen zu halten. Das Bundesarchiv, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar haben bereits erklärt, das Archiv nach erfolgter Bestandsaufnahme bei der Restaurierung der verschütteten Materialien zu unterstützen.
Dieses Statement des Kulturstaatsministers wurde auch in vielen Tageszeitungen zitiert und veröffentlicht.”

Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stephan_eisel-650-12466–f174620.html#frage174620

s.a. http://archiv.twoday.net/stories/5609908

CD-Tipp: THE ARCHIVIST "The keeper of the Library" (LACIES)

“Craig Tattersall has made regular and notable appearances on these pages over the years, as a member of Hood, The Remote Viewer and The Boats, as well as under his more recent Humble Bee moniker and work with his own Moteer and Mobeer imprints. This second release on bijou imprint Lacies Records features carefully compiled gems from his extensive archive of unreleased material, assembling vintage recordings unearthed from dusty tapes and hard drives for what amounts to a 45 minute journey through wondrous, heartbreaking music. ….”
Experimenteller Pop – für Schubladenfreunde
Quelle:
http://www.boomkat.com/item.cfm?id=172750 (mit 3 Hörbeispielen)
Homepage des Musikers: http://www.iamthearchivist.com
Link zu myspace: http://www.myspace.com/iamthearchivist (4 Hörbeispiele: u. a. “Jeremiah the archivist”)

Christiane Schulzki-Haddouti setzt Desinformation zu Google fort

Dass man es als flinke Starautorin nicht gern sieht, wenn die miserable Recherche und Inkompetenz aufgedeckt wird, ist nachvollziehbar.

Meine Kritik an Christiane Schulzki-Haddouti

http://archiv.twoday.net/stories/5607112

veranlasste die Journalistin zu einer unverhohlenen Drohung (in den Kommentaren des Beitrags):

Wenn ich nun Ihren Stil pflegen würde, würde ich nun auch bloggen und im Titel schreiben “Klaus Graf aka Archivalia polemesiert auf inkompetente Weise”, und Ihnen vorwerfen, dass Sie diese drei Definitionen nicht aufgeführt haben, oder dass Sie meinen, die Autoren gingen in der Regel leer aus. Ich würde dann auch dafür sorgen, dass dieser Beitrag über verschiedene RSS-Verbindungen ruckzuck auf über 100 Websites eingebunden wird, damit auch die Zielgruppe weiß, was sie von Ihnen zu halten hat.

Nun, wer hier regelmäßig mitliest, weiß, dass er schwerlich in deutschen Medien so ausführliche und eingehende Informationen über Google Book Search wie hier antreffen wird. Seit 2004 beobachte ich kritisch Google Books und habe auch mehrfach auf englischsprachige Fachliteratur zu dem ja nun weissgott nicht leicht zu verstehenden Settlement verlinkt.

Wer behauptet, er verfüge in Sachen Settlement über umfassende Einsicht, nimmt den Mund zu voll. Statt aber die bei Journalisten ja durchaus geläufig Rhetorik der Unsicherheit sich zunutzezumachen hat unsere Starautorin in Telepolis in apodiktischem Ton einen inakzeptabel schlecht recherchierten und schludrigen Artikel veröffentlicht. BC Kämper hat ihr in den Kommentaren meines Beitrags einiges an Fachwissen vermittelt, das sie sich durch eine solide Internetrecherche hätte besorgen können, bevor sie ihren Artikel schrieb.

Heute hat die Autorin nachgelegt und greift mich in Ihrem Weblog-Eintrag “Was haben Autoren von Googlebooks” an:

http://blog.kooptech.de/2009/04/was-haben-autoren-von-googlebooks

Sie bezeichnet mich als “OpenAccess-Apologeten”, was bereits für die richtige Einstimmung sorgt (dass es im Deutschen Open Access und nicht OpenAccess heißt, muss der eifrigen Heise-Mitarbeiterin irgendwie entgangen sein).

Wieder hat sie schlecht recherchiert, denn mein INETBIB-Beitrag vom 31. März

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38746.html

der (als http://shorttext.com/jynuzw5 ) über Twitter und die Twitter-Suche (Suche nach: vg wort) leicht auffindbar ist, ist ihr zwar nicht entgangen, aber sie verwertet die dort enthaltenen neuen Informationen nicht. Dort habe ich eine Mail von Wolfgang Schimmel (Verdi/VG Wort) wiedergegeben und ein längeres Telefonat mit ihm referiert.

Die Starautorin unterdrückt, dass ich in diesem Beitrag frühere Aussagen korrigiert bzw. präzisiert habe, was ich als ausgesprochen miese Tour empfinde.

Sie behauptet: “Fakt ist: Rechteinhaber sind Verlage UND Autoren”. Das ist falsch, wenn es um Bücher und die 60 Dollar von Google geht, aber Genauigkeit und Präzision ist Christiane Schulzki-Haddoutis Sache nicht, wie sich mehr und mehr zeigt.

Fakt ist, dass Schimmel meine Rechtsauffassung teilt, dass deutsche Buchautoren in der Regel, da sie ausschließliche Nutzungsrechte den Verlagen eingeräumt haben, KEINE Rechteinhaber gemäß dem Settlement sind. Gemäß § 38 UrhG sind sie aber in der Regel Rechteinhaber, wenn es sich um Buchbeiträge (Inserte bzw. Beilagen in der Sprache des Settlement) handelt.

Bei meiner frühen Aussage über die Verteilung 50:50 gib ich von den Verhältnissen im Bereich Wissenschaft aus, in INETBIB ist nachzulesen, dass bei Belletristik 70:30 derzeit ausgeschüttet ist. Schimmel rechnet mit 7-10 % Verwaltungskosten für die VG Wort, was der Leser von INETBIB, aber nicht des Blogbeitrags der Starautorin erfährt.

Lesen wir nochmals im Kopftext des Telepolis-Artikels der Starautorin nach: “Noch unglaublicher ist es, dass Google nun den Autoren für ihre vergriffenen Werke 60 Dollar anbietet.” Keine Rede davon, dass Google dies Rechteinhabern anbietet und die wenigsten deutschen Autoren solche Rechteinhaber sind.

In INETBIB schrieb ich, dass die Rechtsinhaberschaft Google egal ist, wenn eine kollektive Vertretung wie die VG Wort sich um die Verteilung kümmert. Ob Autoren Rechteinhaber sind, spielt also, sofern sich die VG Wort einschaltet, nur dann eine Rolle, wenn sich Autoren direkt bei Google melden, um Ansprüche nach dem Settlement geltend zu machen.

Die besonders schlichte journalistische Qualität der Starautorin wird deutlich, wenn es um die Piraterie geht:

Bleibt noch der Piraterievorwurf zu klären. Ich schrieb: Bei GoogleSuche finden sich aber sogar Bände aus dem letzten Jahr, die noch im aktuellen Verkauf stehen. Obwohl Klaus Graf selbst schreibt “ich selbst habe es ab und zu erlebt, dass aufgrund der fehlerhaften Metadaten noch geschützte Bücher von Google irrtümlich als Public Domain-Werke vollständig angezeigt wurden” muss er sich erst einmal darüber aufregen, dass ich auf Roland Reuß’ Polemik in der Frankfurter Rundschau verwiesen habe, der eigentlich nichts anderes schreibt (allerdings mit ganz anderer Intention). – Ja was nun? Hat oder hat Google keine aktuellen Bücher im Repertoire? Hat wohl, wie Graf selbst bestätigt!

Wer Äpfel und Birnen durcheinanderwirft, hat wohl wenig Ahnung von der Sache. Moderne Bücher im Bibliotheksprogramm (Schnipsel-Ansicht) sind absolut etwas anderes als Bücher im Verlagsprogramm (in der Regel teilweise Ansicht) und wiederum etwas anderes als die sehr kleine Gruppe der irrtümlich als Public Domain betrachteten und mit Vollansicht dargestellten Bücher des Bibliotheksprogramms.

Da weder Reuß noch die Starautorin die Bücher genau bezeichneten bzw. umschrieben, worum es ihnen geht, konnte darauf natürlich nicht präzise eingegangen werden.

Ebenso wie es absolut lächerlich ist, dass ein Ilja Braun nichts davon weiss, dass Google seit 2004 Nicht-US-Bürger bei Büchern ab (derzeit) 1869 blockt (was übrigens auch in der Wikipedia nachzulesen ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Book_Search ), ist es lächerlich, sich JETZT darüber aufzuregen, dass Google lieferbare deutsche Bücher scannt. DAS IST EIN ALTER HUT, denn darum ging ja auch das von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft 2006 – also vor drei Jahren – angestrengte Gerichtsverfahren, das nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts mit Klagerücknahme endete (wohl auch weil man die US-Entscheidung abwarten wollte).

Eine so gut wie allen, die sich auch nur am Rande mit Google Book Search beschäftigten seit Jahren bekannte Tatsache, als “Rechercheergebnis” von Reuß zu verkaufen, ist ein starkes Stück. Da ich mir eine solche Einfalt nicht vorstellen konnte, mutmaßte ich über fälschlicherweise als Public Domain angezeigte geschützte Bücher.

Unsere Starautorin hätte es natürlich in der Hand gehabt, mit einem Google-Link die entsprechende Reuß-“Recherche” zu belegen. Aber, wie gesagt, Genauigkeit ist ihre Sache nicht.

Die VG Wort und der Börsenverein und die Autorenverbände und wer weiss alles noch vertritt die Ansicht, dass Googles Schnipsel-Anzeige illegal ist. Dieser Ansicht bin ich ebensowenig wie dutzende US-Rechtsprofessoren, die es nun bedauern, dass das Gericht die “Fair use”-Argumentation nicht entschieden hat. Dies lässt Raum für Mythen, wie sie Schimmel mir telefonisch servierte: Google habe ja wohl gewusst, wieso es sich geeinigt und nicht eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt habe.

Lässt man die Vervielfältigungsfrage (§ 53 UrhG stellt keine Rechtsgrundlage für Google Book Search dar) weg, so kann man in der Anzeige kurzer Textschnipsel und kurzer Textauszüge in der Trefferliste meines Erachtens keine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht sehen. Insbesondere die kurzen Textauszüge entsprechen dem, was suchmaschinentypisch und legal ist.

Die VG Wort will in der Tat, so hat sie es mir heute bestätigt, alle vom Vergleich betroffenen Werke nach der Auszahlung der 60 Dollar erst einmal sperren lassen. Also ein Opt-Out für die Zeit danach. Aber: “Danach wollen wir die vergriffenen Werke weiter betreuen. Die Rechteinhaber selbst bestimmen darüber, ob ihr Werk wieder eingestellt wird und ob es an den Werbeeinnahmen beteiligt werden soll.” Das heißt, Autoren und Verlage müssen sich irgendwie auf einen digitalen Distributionskanal einigen.

Die VG Wort will ihr technisches System so verändern, dass ein “differenziertes und inviduelles Rechtemanagement“ für jeden möglich ist. Es könnte nun sein, dass Autoren und Verlage unterschiedliches wollen. In diesem Fall müssen sie ihre Interessen abgleichen. Die Autoren können sich etwa von den Verlagen für vergriffene Werke die Rechte rückübertragen lassen. Schlechter als ein generelles Opt-In ist es für die Recherche in der Tat!

Der Teufel steckt natürlich im Detail. Was ist mit den Werken, bei denen Verlage und Autoren die Möglichkeit nicht wahrnehmen, obwohl sie eigentlich Interesse daran hätten? Etwa weil sie es nicht wichtig finden, weil sie das Prozedere einfach zu umständlich finden? Um dafür zu sorgen, dass möglichst viele Werke in den öfffentlichen Bereich kommen, wäre es deshalb sinnvoll, dass Interessensgruppen sich dafür gezielt einsetzen. Das wird aufwändig, aber es wäre machbar.

Ich jedenfalls finde die Aussicht eines “differenzierten und inviduellen Rechtemanagement” grundsätzlich gut, da es nicht nur die Einzelverwaltung, sondern auch die Gruppenverwaltung mittels CC-Lizenzen zulassen würde. So könnte man en bloc etwa Bücher mit unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen versehen, die damit die Entscheidung der Rechteinhaber transparent machen. Und darauf müsste sich das System der VG Wort auch einstellen können. Allerdings schweigt sich die VG Wort über CC-Lizenzen im Moment aus. Ich versuche seit drei Wochen schon dazu den Geschäftsführer zu befragen – ohne dass es mir gelänge.

Update 15.20 Uhr:

Gerade mit jemandem gesprochen, der von Autorenseite bei der VG Wort involviert ist. Ihm stockte einen Moment der Atem, als ich ihm die VG-Wort-Position widergab. Er meinte, dass noch gar nichts entschieden sei und dass die von VG Wort mir gegenüber geäußerte Absicht, nach der Auszahlung alles sperren zu lassen, lediglich die Verlegersicht wiedergebe. Die Autoren hingegen wollten grundsätzlich alles online belassen, das Opt-Out müssten Autoren und Verlage dann individuell regeln.

Eine solche Vorgehensweise wäre auf jeden Fall Recherche-freundlicher, da die Bücher erst einmal online erhalten bleiben. Offensichtlich gibt es noch ein Kräftemessen zwischen Autoren und Verlegern, das nicht beendet ist. Hintergrund ist, dass die Verleger eigentlich ihre Rechte online über LIBREKA verwerten wollen. Beschlüsse in der VG Wort können übrigens von den sechs dort vertretenen Parteien nur einstimmig gefasst werden. Es könnte angesichts dieser Uneinigkeit durchaus sein, dass es im Mai überhaupt kein Ergebnis geben wird. Dann muss sich jeder Autor aktiv selbst um seine Rechte kümmern. Wie das bei den meisten ausgeht, wissen wir ja.

Hier ist einerseits auf meine Darstellung in INETBIB zu verweisen, die ebenfalls auf einen möglichen Konflikt zwischen Verlagen und Autoren hinwies, andererseits darauf, dass ich als forschender Nutzer von Google Book Search alles Recht der Welt habe, gegen eine Abschaffung der bisherigen Google-Praxis, die überhaupt nicht gegen die Interessen der Autoren oder Verlage verstieß, sondern ihnen sogar genutzt hat (siehe den von unserer Starautorin natürlich übergangenen Beitrag von Wimbauer http://archiv.twoday.net/stories/5612982 ), durch Muskelspiele einer Verwertungsgesellschaft zu argumentieren.

Wenn sich die Verlage durchsetzen, wird es einen dramatischen Rückgang an Recherchequalität geben, da die von ihnen vertretenen Bücher entfernt werden, also weder für Volltextsuche noch Schnipseldarstellung zur Verfügung stehen.

Für Autorinnen und Autoren bedeutet das eine erhebliche Einbuße an Sichtbarkeit, die sich wohl auch an den Verkaufszahlen festmacht.

Es ist vielleicht nicht ganz unnütz zu betonen, dass auch bisher jeder Verlag ein solches “Opt-out” erklären konnte (aber die wenigsten Verlage dies getan haben.)

Das tölpelhafte LIBREKA ist keine wirkliche Google-Konkurrenz, aber die verblendeten Verlage sehen das anders.

Wenn der jetzt ins Auge gefasste Kompromiss gemäß VG Wort-Rundschreiben
http://www.vgwort.de/files/anschreiben_google_110309.pdf
durchkommt, wird es einen merklichen Rückgang an Recherchequalität geben, da die lieferbaren und vergriffenen Bücher solange entfernt werden, wie es nicht zu einer Einigung mit Google kommt. Lizenziert werden kann bei lieferbaren Bücher nur die Volltextsuche, aber keine Anzeige von Inhalten (außer Metadaten) – das ist aus wissenschaftlicher Sicht inakzeptabel. Bei vergriffenen Büchern soll die VG Wort weitergehende Nutzungen lizenzieren dürfen.

Die Interessen der Allgemeinheit/Forschung (und das Eigeninteresse der Autoren) würden mindestens verlangen:

* Beibehaltung des Status-quo der Sichtbarkeit, kein Removal

* über den jetzigen Zustand hinausgehende Sichtbarkeit bei vergriffenen Büchern (analog zu den Regelungen des US-Settlements), lizenzierbar durch VG Wort

* Volltextsuche UND Schnipsel-Darstellung/Textauszüge im jetzigen Umfang, solange keine Einigung über eine Lizenz erzielt wird.

Hinsichtlich der Wissenschaftsautoren bleibt es bei dem Vorschlag unter

?p=22088#comments

Diskussion um Open Access und Google Books

Die Linkliste

http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrecht_und_google_book_search

ist inakzeptabel lückenhaft, nicht nur, weil Archivalia weitgehend fehlt. Das wäre bei dem Reuß-Kontext zwar entbehrlich, nicht aber bei Google Books. Umfangreicher und sorgfältiger:

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den-heidelberger-appell

Köln: Ermittlung des neuen Standorts

“Die Stadt Köln hat heute, Freitag, 3. April 2009, über die bisher in Rede stehenden Standorte hinaus eine Marktabfrage für ein neues Historisches Archiv in Köln gestartet. Der neue Standort soll innerstädtisch sein und in einem Umkreis von circa zwei Kilometern um Dom und Hauptbahnhof befinden. Gesucht wird ein neuer Standort, bebaut oder unbebaut, der sich für den Neubau des Historischen Archivs eignet. Angeschrieben wurden jetzt neun große Maklerbüros. Die Koordination der Standortsuche liegt in den Händen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.”
Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03150

Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Eric W. Steinhauer: Pflichtablieferung von Netzpublikationen : urheberrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Ablieferungspflicht von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek, in: K&R 2009, H. 3, S. 161-166
http://edoc.bibliothek.uni-halle.de/servlets/DocumentServlet?id=6572

Steinhauer vertritt die Ansicht, das flächendeckende Harvesting, das die Nationalbibliothek anstrebt, sei mit der jetzigen Rechtsgrundlage nicht zu machen. Auch seien die für die Langzeitarchivierung nötigen Anpassungen von urheberrechtlichen Schranken nicht abgedeckt. Da auch in Archiven elektronische Unterlagen als archivwürdig bewertet werden, die urheberrechtlich geschützt sind und deren Nutzungsrechte nicht beim Archivträger liegen, ist der Aufsatz auch für die Archive relevant und brisant.

Herumulmern

Herr Ulmer versteigt sich zu der pathetischen Behauptung, dass das Lehrbuch in Deutschland seit vergangener Woche “tot” sei. Nein, das ist es ganz gewiß nicht. Wir hatten bei uns in Stuttgart in 2008 440,000 Kapitelabrufe auf lizenzierte deutschsprachige Springer e-books. Das wird hier bestens angenommen, ebenso wie die innovative Präsentation von Nachschlage- und Tabellenwerken im naturwiss.-techn. Bereich auf der Knovel-Plattform, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen. “Gestorben” ist für uns an der Universitätsbibliothek Stuttgart allerdings seit letzter Woche der “UTB-Studi-e-book Trial”. Unter normalen Umständen hätten wir den Trial vielleicht noch mitgemacht, in der Hoffnung, UTB im Verlaufe des Trials auf Grundlage des Feedbacks der Benutzer zu Nachbesserungen im Angebot (mehr Nutzerfreundlichkeit) bewegen zu können. Aber angesichts eines rabulistischen und wild herumulmernden Verlegers, der wissenschaftliche Bibliotheken und ihre Nutzer just zu dem Zeitpunkt an den Pranger stellt und mit abwegigen Behauptungen und Anschuldigungen zu kriminalisieren sucht, zu dem die Verlagskooperation UTB ihren bundesweiten Trial an Bibliotheken beginnt (ein geradezu geschäftsschädigendes Verhalten für alle beteiligten Verlage), kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen und fragen “Bin ich im falschen Film?

Kommentiert BC Kämper http://www.boersenblatt.net/314659 Weiterlesen dort lohnt sich.

Zum Thema
?s=ulmer

Japan: Laures Virtual Rare Book Library der Sophia University

http://133.12.23.145:8080/html/index.html

Es sind auch deutschsprachige Drucke des 16. Jahrhunderts zum Thema Japan komplett digitalisiert.

Zu weiteren Digitalisaten in Japan siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4575784

Zur Mission in Japan siehe etwa
http://briefeankonrad.blogspot.com/2009/03/weshalb-26-geistliche-und-weltliche.html

Schwarzhuber-Briefe online

http://arcana.twoday.net/stories/5623268

http://www.oesta.gv.at/site/cob__34332/5164/default.aspx

Berichte aus dem Osmanischen Reich in den 1840ern.

Zufallszitat:

Dienstag, gestern, ging ich mit Cavriani in
Begleitung eines Jassaktschi nach Constantinopel zuerst auf
die Bazars um Stoff für unsere Costüme zu kaufen und dann
in ein entlegeneres Viertel wo die Rothfärber wohnen, um ein
paar seidene Strümpfe zum Färben zu geben. Im Vorbeigehen
setzten wir jedem weißen Hahn nach um eine meinem
Costüme angemessene Feder zu finden, stiegen eigens auf
den Hühnermärkten herum, und fanden auch etwas. Am Ziele
unserer Wanderschaft ruhten wir in einem herrlichen
Kaffehhause daß auf Piloten im Marmarameer steht aus, und
ergötzten uns an dem wunderschönen Anblicke der See, der
Prinzeninseln und der nahen und fernen asiatischen Berge.