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Personenstandsregister als personenbezogenes Archivgut

Aus der Archivliste (m. frdl. Gen. v. Hrn. L.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 01.01.2009 ist das neue Personenstandsgesetz in Kraft. Für das Kommunalarchiv Minden bedeutete dies, dass bereits im Laufe des Januars nahezu 600 Personenstandsregister zu übernehmen waren. Etliche zugehörige Sammelakten werden in Kürze folgen.

Bislang war ich persönlich der festen Überzeugung, dass es sich bei diesen Unterlagen unzweifelhaft um personenbezogenes Archivgut handelt.

Auf dem Westfälischen Archivtag in Detmold wurde nun von zwei Referenten die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Personenstandsregistern nach dem Landesarchivgesetz NRW keineswegs um personenbezogenes Archivgut handelt!!!

Begründung:
Nach § 7 (2) dieses Gesetzes sei Archivgut nur dann personenbezogen, wenn es sich “nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf EINE natürliche Person” beziehe. Die Personenstandsregister bezögen sich aber eindeutig auf mehrere Personen. Die schutzwürdigen Belange Dritter nach § 7 (5) seien durch Einhaltung der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren ausreichend berücksichtigt. Damit seien alle nach dem neuen Personenstandsgesetz an die zuständigen Archiv abzugebenden Personenstandsregister frei benutzbar.

Ich halte diese Gesetzesauslegung für äußerst spitzfindig und rechtlich sehr bedenklich!!!

Zugegeben die betreffende Formulierung (“bezieht … sich … auf eine natürliche Person”) in § 7 (2) des Landesarchivgesetzes NRW ist nicht eindeutig, doch was hat der Landesgesetzgeber wirklich damit gemeint?

1.) “bezieht … sich … AUSSCHLIEßLICH auf eine natürliche Person”,
ODER
2.) “bezieht … sich … auf MINDESTENS eine natürliche Person”?

Wäre Variante 1 die richtige, wären mithin alle Volkszählungslisten, Schülerlisten, Zeugnisbücher, Listen aus der NS-Zeit über sterilisierte Personen, Akten über Stellenbesetzungsverfahren (mit mehr als einem Bewerber) etc. etc., die vor 1979 abgeschlossen wurden, frei benutzbar. Dies kann der Landesgesetzgeber wohl kaum gewollt haben, wieso hätte er sonst in § 3 (1) des Landesdatenschutzgesetzes NRW personenbezogene Daten als “Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person)” definiert?

Im übrigen verletzt Variante 1 den Gleichheitsgrundsatz!!! Eine Amtsvormundschaftsakte, die sich auf (ausschließlich) ein Kind bezieht, wäre erst nach Ablauf der Personenschutzfristen frei benutzbar. Eine ähnliche Akte, die sich aber auf zwei (oder mehrere) Geschwister bezieht, wäre bereits nach 30 Jahren frei benutzbar. Komische Vorstellung.

Mithin ist wohl (auch in NRW!!!) Variante 2 anzuwenden.

Ich habe die gegenwärtig anlaufende Novellierung des Landesarchivgesetzes NRW dazu genutzt, den im Landtag vertretenen Fraktionen, dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW und der Landesdatenschutzbeauftragten NRW eine Präzisierung des betreffenden Paragrafen vorzuschlagen:

§ 7 (2) Landesarchivgesetz NRW sollte analog zu § 5 (2) des Bundesarchivgesetzes in die Pluralform gestellt werden.

Mittlerweile haben sich der Landkreistag NRW, die Landesdatenschutzbeauftragte NRW und eine Landtagsfraktion dieser Auffassung angeschlossen.

Über eine – auf dem Westfälischen Archivtag in Detmold leider unterbliebene – Diskussion würde ich mich freuen.
(In Detmold stellten leider nur ein Kollege aus Niedersachsen und ich kritische Fragen.)

Mit freundlichen Grüßen,

Vinzenz Lübben M.A.

Auch wenn ich für freieren Zugang wäre, ist die Position von Herrn Lübben meines Wissens archivrechtliche Communis opinio.

Kooperationsvertrag zwischen Stadt Köln und www.historischesarchivkoeln.de abgeschlossen!

http://www.historischesarchivkoeln.de

Nur zwei Wochen nach dem ersten Treffen haben wir einen Kooperationsvertrag mit der Stadt Köln abschließen können, der die rechtliche Grundlage für den Ausbau des digitalen Historischen Archivs Köln bietet.

Der Kooperationsvertrag erlaubt allen Unterstützern des Stadtarchivs Kopien und digitale Bilder in dieses Archiv einzustellen. Darüber hinaus regelt der Kooperationsverstrag die enge Zusammenarbeit und anschließende Übergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln unter Wahrung des Portalcharakters als ein offenes Bürgerarchiv.

Eingedenk der außerordentlichen Situation war dies nur möglich, weil alle Beteiligten von der Tragweite und dem Nutzen dieser Initiative für das Historische Archiv der Stadt Köln überzeugt sind.

Wörtlich heißt es im Kooperationsvertrag:

§ 2 Abs. 2: “Das Historische Archiv erlaubt jedem Nutzer, der sich mit seinem bürgerlichen Namen registriert hat, in das Portal seine Bestände an Vervielfältigungen und Abschriften entsprechend der Archivsystematik einzutragen und – falls vorhanden – in digitaler Form einzustellen. Das Einstellen ist keine Publikation des Nutzers im Sinne der Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln.”

§ 2 Abs. 5 “Das Historische Archiv beansprucht an einem Teil der Archivgüter Verwertungsrechte gemäß UrhG. Diese Archivgüter werden auf dem Portal gesondert gekennzeichnet und unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-NC, d. h. Namensnennungspflicht und keine kommerzielle Nutzung möglich, eingestellt.”

§ 2 Abs. 6 “prometheus e. V. und die Abt. Landesgeschichte weisen die Nutzer der Datenbank darauf hin, dass für jede über die Einstellung von Archivgütern hinausgehende weitere Nutzung die Entgeltordnung des Historischen Archivs der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung findet.”

§ 6 Abs. 5: “Im Falle der Beendigung dieses Kooperationsvertrages wird das Historische Archiv die Initiative „Das digitale Historische Archiv Köln“ in einem eigenen Digitalisierungsprojekt unter Verwertung der bis dahin erzielten Ergebnisse weiterführen und den Charakter des unter §2 beschriebenen Portals bewahren.”

Glückwunsch! Daran kann man eigentlich nicht herummäkeln.

Gemeinfreies (Reproduktionen von gemeinfreien 2-D-Vorlagen) wird hoffentlich gemeinfrei bleiben. Mit CC-BY-NC kann man hinsichtlich geschützter Fotos leben, auch wenn das Bundesarchiv und die Fotothek weiter gegangen sind.

Kurt Krömers Archiv an scheinbar spontanen Reaktionen

Aus der FR-Besprechung (Link): ” ….Denn dass die Qualität mit den Gästen fallen kann, ist in dieser Folge zu bewundern am Beispiel des Schauspielers Martin Semmelrogge, den Krömer nicht recht zu fassen bekommt.
In solchen Situationen kommt Krömer aber wohl zugute, dass er sich in seinen 17 Bühnenjahren ein Archiv an scheinbar spontanen Reaktionen zugelegt hat. Und so fragt er Semmelrogge einmal, als der versucht, selbst witzig zu sein: “Wer verscheißert hier eigentlich wen?” Für die Ausstrahlung um Mitternacht reicht es auf die Art immer noch. Und zwar dicke. ….”

Köln: Berichte aus Bielefeld und dem Rhein-Sieg-Kreis

1) Jochen Rath, Bernd Wagner und Katja Weimer vom Stadtarchiv Bielefeld berichten von der Einsturzstelle in Köln:
http://www.nw-news.de/lokale_news/bielefeld/bielefeld/2881864_Bielefelder_bergen_Akten_in_Koeln.html?em_index_page=1

2) Rhein-Sieg-Kreis: Berichte zur Rettung:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/725601.html
http://www.bild.de/BILD/news/2009/04/02/einsturz-drama-koeln/schimmelgift-gefaehrdet-helfer.html

Köln: Mir all sin Vringsstroß

” …. Mariele Millowitsch, Tommy Engel, Cordula Stratmann, Gerd Köster und Wolfgang Niedecken ließen sich nicht zweimal bitten: Sie werden für ein Plakat auf der Severinstraße posieren, zusammen mit sechs Händlern aus dem Veedel. ….”Ein weitere Aktion für die Severinstraße in Köln, nachdem die Kölner Mundart-Band “De Familich” bereits eine Charity-Single veröffentlicht, deren Erlös den Betroffenen der Häusereinstürze zugute kommt
Quelle:
http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/promis-werben-fuer-die-severinstrasse_artikel_1235811459389.html

Gegenwartsarchäologie

SpOn widmet sich dieser britischen Richtung der Archäologie: ” ….. Wenn wir jetzt nicht dokumentieren, welche Spuren die Aktivisten in der Landschaft hinterlassen haben, werden diese Informationen verlorengehen und mit ihnen die Möglichkeit zur Dokumentation des Widerstandes.”
Eines seiner Projekte führte ihn mit US-Kollegen in die Wüste von Nevada. Etwa hundert Kilometer nordwestlich von Las Vegas hatte sich dort von 1983 bis 2000 ein buntes Trüppchen zusammengefunden: Aussteiger, Atomgegner, Überlebende der Atombombenabwürfe über Japan, ehemalige sowjetische Anti-Atom-Aktivisten und einheimische Indianer. Sie alle protestierten gegen die US-Atomtests in der Mojave-Wüste. Um das Protestcamp herum ist der Wüstensand deswegen voll von Skulpturen. Die Atomgegner haben sie aus dem einzigen Material geformt, das der karge Ort in Massen hergibt: sonnendurchglühter Stein. Aus ihn formten die Demonstranten Peace-Zeichen und Friedenstauben, sie verewigten sich mit Graffiti und Piktogrammen an den Wänden eines Tunnels unter dem Highway 95.
“Es ist schon seltsam”, sagt Schofield. “Diese Steinskulpturen und Wandmalereien unterscheiden sich kaum von denen, die Menschen in der Steinzeit geschaffen haben. Und wer weiß, vielleicht waren auch ihre Motive ähnlich.”
John Schofield widmete sich auch einem alten Ford Transit – s. Cambridge Archaeological Journal (2009), 19 : 1-28.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,616536,00.html

Archives Tutorials

Thanks to everyone who responded with suggestions of tutorials. I’ve put
together a fine list for the interested party.

In case anyone is interested, here is my list:

http://aabc.bc.ca/aabc/toolkit.html

http://www.statearchivists.org/arc/bace/index.htm

http://www.archivists.org/catalog/pubDetail.asp?objectID=217

http://www.archivists.org/catalog/index.asp?keywordID=88

http://www.archives.nysed.gov/a/records/index.shtml

http://www.archives.nysed.gov/a/publications/index.shtml

“Starting an Archives” by Elizabeth Yakel,
http://www.amazon.com/Starting-Archives-Elizabeth-Yakel/dp/0810828642

“Taming the Paper Tiger at Work”, by Barbara Hemphill

“Organizing Archival Records: A Practical Method of Arrangement and
Description for Small Archives Second Edition” by David Carmicheal
http://www.altamirapress.com

http://www.aaslh.org/basicsofarchives.htm

The Georgia Archives has some online info about caring for documents,
http://www.sos.ga.gov/archives/how_may_we_help_you/care_for_records/defa
ult.htm

Courtney Chartier
Processing Archivist
Morehouse College Martin Luther King, Jr. Collection
Robert W. Woodruff Library of the Atlanta University Center
From Archives List

Köln: 10.000.000 Aufnahmen im Barbarastollen

” …. Im Historischen Archiv der Stadt Köln ist zehn Mal mehr Schriftgut sicherungsverfilmt worden als bisher angegeben. “Es sind 6.396 Filme mit zehn Millionen Einzelaufnahmen”, bestätigte eine Sprecherin des zuständigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Köln der taz. Fünf Tage nach dem Einsturz des Archivs hatte das BBK bekannt gegeben, dass 638 Filme mit 1,15 Millionen Aufnahmen sicher in einem Stollen im Schwarzwald lägen. …..
Die Liste der Filme liegt der taz vor. Tatsächlich weist die Verfilmung ab dem Stichjahr 1815 große Lücken auf. Nur das Schriftgut zentraler Einrichtungen wie des Oberbürgermeisters, Protokolle und Beschlussbücher des Rates sowie Gruppen von Schulakten sind dicht belegt. Hinzu kommen knapp 30 ältere Nachlässe, darunter diejenigen des Reichskanzlers Wilhelm Marx und des Sammlers Ferdinanz Franz Wallraf sowie die berühmte Sammlung zum Komponisten Jacques Offenbach. Die letzte, noch nicht im Barbarastollen angelangte Charge besteht aus 10 Filmen mit 20.500 Aufnahmen von Akten des Oberbürgermeister-Büros. …”

Quelle:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/viele-koelner-akten-doch-gerettet (URL korrigiert, kg)

Auch in Köln hat man heute Mikrofilme gerettet:
” ….. Mehr als ein Drittel des verschütteten Archivguts hat die Feuerwehr bisher unter den Trümmern des eingestürzten Stadtarchivs hervorgezogen: zwölf von insgesamt 30 Regalkilometern Schriftgut. …..
Am Donnerstag fanden die 60 Helfer von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk in teils stark verbogenen Metallschränken mehrere tausend Aluminiumdosen mit Microfilmen, auf denen verschiedene Dokumente gespeichert sind. Fast alle Filme sind nach Aussagen der Feuerwehr unversehrt. Feuerwehrsprecher Daniel Leupold schätzt, dass die Aufräumarbeiten in der Severinstraße noch ungefähr zwei Monate dauern könnten. …..”
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238667472829.shtml

Verleger Ulmer hetzt weiter gegen Bibliotheken

“Die Landesbibliothek als Copyshop”

http://www.boersenblatt.net/314659

Ulmer meint, mit dem Vorgehen der UB Darmstadt sei das Lehrbuch in Deutschland tot.

In § 52b UrhG sind aktuelle Lehrbücher und Lehrbücher, die parallel elektronisch angeboten werden, nicht ausgenommen. So Harald Müller in INETBIB:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38682.html

Auch ich habe Ulmer in INETBIB erklärt, dass ich keinen Rechtsverstoß sehe:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38697.html

Zu den USA vgl. etwa

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/students-campaign-for-oa-textbooks.html

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/07/more-on-open-textbooks.html

Und viele andere Einträge zu “textbooks” ebd.

UPDATE:

Bei dem LG Frankfurt wurde eine einstweilige Verfügung gegen die ULB Darmstadt beantragt. Mehr dazu:

http://shorttext.com/6klsyvf

Zu Steinhauers Stellungnahme
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/04/02/drei-fragen-52b-urhg-5877936
siehe meine Replik in INETBIB
http://shorttext.com/ow99nov

Weiteres UPDATE:

http://tudigilehrbuch.ulb.tu-darmstadt.de/information.html

Entgegen meiner Annahme gibt es kein Gesamt-PDF, sondern PDFs für einzelne Kapitel. Die Studenten werden belehrt: “Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Vervielfältigen oder Weiterverbreiten der digilehrbücher verboten ist.”

Das sieht nun doch schon etwas anders aus, denn ein einzelnes Kapitel könnte ohne weiteres unter § 53 UrhG fallen.+

M. Ulmer © Ferdinando Iannone (via Börsenblatt aaO)

KOMMENTARFUNKTION GESCHLOSSEN

Hier ist kein Forum für persönliche Angriff gegen mich oder für unsachliche Beiträge gegen Open Access. Archivalia ist pro Open Access, da ich als verantwortlicher Administrator, der vor Gericht den Kopf hinhalten muss und hingehalten hat, für Open Access bin.

Matthias Ulmer (anonym) meinte am 2. Apr, 13:18:
Ich weiß, Herr Graf, dass Sie keinen Rechtsverstoß sehen. Aber heißt das, dass dann auch keiner vorliegt? Oder heißt das nicht viel mehr, dass es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt?

Es geht um zwei Themen:

1. das Digitalisieren trotz offensichtlichem angemessenen Angebot. Hier muss ganz offensichtlich ein Urteil her, denn das gemeinsam einmal Vereinbarte wird als nicht mehr gültig betrachtet. Also muss geklärt werden, was das Gesetz meint.

2. das ungehinderte Vervielfältigen aus USB Sticks in der Bibliothek. Das schreiben Sie selbst in dem oben genannten Link: die Vereinbarung sah das ganz eindeutig nicht vor. Und auch das Gesetz sieht das nicht vor. Eine Ableitung wie sie sie als denkbare Begründung aus 53 skizzieren ist für einzelne Zwecke, wohl aber kaum für die Top 100 der Lehrbücher annehmbar. Sehr sicher waren SIe sich in diesem Punkt ja selbst nicht.

Wenn die Gerichte unserer einstweiligen Verfügung und der anschließenden Klage Recht geben, werden Sie sich dann für Ihre Überschrift “Ulmer hetzt…” entschuldigen?

KlausGraf antwortete am 2. Apr, 13:28:
Ganz sicher nicht
Sie haben sich ja auch nicht bei Herrn Müller für Ihren ekelhaften Anwurf, er habe das Urheberrecht gebrochen, entschuldigt. Später war dann die Diskussion über Ihr Machwerk ganz OK.

Natürlich hetzen Sie, indem Sie unsachlich und polemisch argumentieren, die Rechtslage manipulierend darstellen.

Ad 1: Wenn ich das richtig sehe, bestand zum Zeitpunkt der Digitalisierung noch kein funktionsfähiges Angebot. Und nur darauf kommt es an, wenn es nach der Vereinbarung geht.

Ad 2: Die Bibliothek haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Und es ist alles andere als sicher, dass eine Gesamtkopie des Ebooks zu wissenschaftlichen Zwecken unzulässig ist.
Antworten – Kommentar editieren – Kommentar löschen

deep-listening (anonym) meinte am 2. Apr, 14:29:
Hetze?
Berechtigte Kritik an einer Sache, auch die Kritik an einer Kritik, ist das eine, die Sprache derselben das andere. Mich stört, Herr Dr. Graf, dass Sie mittlerweile den Begriff “Hetze” (“hetzen”) so selbstverständlich als Passpartout-Begriff (und Überschrift) Ihrer Kritik an jedem open-access-Zweifler verwenden. Ein wenig historisches Sprachbewußtsein kann nie schaden: Unter “Hetze” ist etwas anderes zu verstehen als das, was Sie zwischenzeitlich hier und da und allenthalben in den Debatten auszumachen glauben.

Wikipedia meint:
“Als Hetze (kein Plural) im gesellschaftlichen Sinn bezeichnet man unsachliche und verunglimpfende Äußerungen zu dem Zweck, Hass gegen Personen oder Gruppen hervorzurufen, Ängste vor ihnen zu schüren, sie zu diffamieren oder zu dämonisieren.

Historisch bedeutsam ist vor allem die Judenhetze der Nationalsozialisten, die die schrittweise Ausgrenzung der Juden aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland mit sorgfältig durchdachten Mitteln der Propaganda vorantrieb.

In der DDR gab es die Straftatbestände der so genannten „Boykotthetze“ bzw. „staatsfeindlichen Hetze“, die in Wirklichkeit für die (pseudo-)rechtsstaatliche Verteidigung der herrschenden Politik gegenüber ganz allgemein opponierenden Äußerungen standen.

English News on the Cologne Archive Collapse

published on Salon Jewish Studies Blog ( http://board-js.blogspot.com/2009/03/summary-cologne-archives-collapse-xii.html)

Operation Head Quarter and Center for Rescue at the scene (Erstversorgungszentrum) report success (Press service city of Cologne March 31, 2009 via Archivalia)
Four weeks after intensive recovery and rescue work at the collapsed Cologne Historical Archive (CHA), a measurable success shows.
There will be more documents rescued from the rubble than assumed before. The fire department carted off 5.224 tons of rubble on 371 truck loadings yesterday. The staff of the CHA (Erstversorgungszentrum) reported that seven (shelf) km of material had been recovered at the scene.
Together with three (shelf) km stored in the cellar of the Friedrich-Wilhelm-Gymnasium and one (shelf) km stored in the not collapsed part of the cellar, 11 (shelf) km archive inventory survived so far. Before the collapse, the CHA building hosted 30 (shelf) km material.
The recovered material is in most different condition. Priority is the restoring „first aid“ and the appropriate storage until the recovery work is finished. Many volunteers from all over Germany did and still do valuable work on this which will be needed in the following months.
The City of Cologne considers preferred experts like archivists, conservators and related fields. An appropriate restoration can only be done in future times.

Bibliothèque de Rennes Métropole mit illuminierten Hss.

Im Kulturzentrum “Les Champs Libres” befinden sich das Musée de Bretagne, der Espace des Sciences mit Planetarium, die Stadtbücherei und Räume für zahlreiche Ausstellungen.

Die Stadtbibliothek bewahrt als Teil des Kulturellen Erbes zahlreiche illuminierte Handschriften, die derzeit digitalisiert werden.

Derzeit stehen etwa 2000 Abbildungen aus folgenden Mss. zur Verfügung, vgl.

http://www.bibliotheque-rennesmetropole.fr/77967461/0/fiche___pagelibre

– Bible en Latin, XIIIème siècle (MS0002)
– Expositio in Proverbia par Bède le Vénérable, XI ou XIIème siècle (MS0014)
– Psautier d’York, XVème siècle (MS0022)
– Lectionnaire pour les dimanches et fêtes, à l’usage d’une église bretonne, XVème siècle (MS0023)
– Livre de choeur, XVIème siècle (MS0025)
– Livre d’heures à l’usage de Dol, XVème siècle (MS0028)
– Livre d’heures de la Mandardière, XVème siècle (MS0031)
– Livre d’heures à l’usage de Bayeux, XVème siècle (MS0032)
– Livre d’heures de la famille d’Epinay, XVème siècle (MS0033)
– Livre d’heures de Catherine de Rohan et de Françoise de Dinan, XVème siècle
(1ère partie, MS0034bis – 2ème partie, MS0034 – Feuillet isolé MS0034ter)
– Le livre du gouvernement des princes par Gilles de Rome, XVème siècle (MS0153)
– Le Roman de la Rose, XIVème siècle (MS0243)
– Les Romans de la table ronde, XIIIème siècle (MS0255)
– La Légende Dorée, XIVème siècle (MS0266)
– Les planches extraites de la « Description historique, topographique et naturelle de l’ancienne Armorique » par Christophe Paul de Robien, XVIIIème siècle (MS0310-312)
– Charte conférant le duché de Molina et ses dépendances à Bertrand du Guesclin, XIVème siècle (MS0528)
– Recueil encyclopédique, XIVème siècle (MS0593)
– Livre d’heures de la famille de Pontbriand, XVème siècle (MS1219)
– Pontifical en latin d’Yves De Mayeuc, XVIème siècle (MS1278)
– Psautier de Rennes, XVème siècle (MS1437)
– Livre d’heures de Prigent de Coëtivy, XVème siècle (MS1511)
– Livre d’heures de Jean de Montauban, XVème siècle (MS1834)
– Livres d’heures, XVème siècle (MS0027 et MS0029)

Derzeit wird digitalisiert:
– Livre d’heures de Béatrice de Rieux, XVème siècle (MS2044)

Als nächstes:
– Commémoration de la mort d’Anne de Bretagne, XVIème siècle (MS0332)

Zugriff auf die Digitalen Sammlung der Bibliothèque de Rennes Métropole via
http://sged.si.leschampslibres.fr

Recherche avancée anklicken, dort auf Images Bibliothèque, am einfachsten Suche über Inventarnummer (s.o.), geht auch über die freie Suche (Recherche libre sur …). Durch Klicken auf die booleschen Operatoren rechts unter “Recherche en cours” kann man “et” in “ou” oder “sauf” umwandeln.

Leider ist die Präsentation der Handschriften nicht sehr ansprechend. Die im Web angebotenen Bilder sind nur von mittlerer Auflösung (typischweise 1000*1300 Pixel, jpeg, 300…800K), aber wenigstens nicht durch Wasserzeichen verunziert. Man kann sie einzeln oder auf einem Tableau gesammelt herunterladen. Die Verwendung ist mit einem Verweis auf die Quelle und den Titel des Bildes gestattet. Eine Beschreibung der Handschriften ist nicht beigegeben, man findet nur knappe bibliographische Nachweise hierzu (als Kurztitel). Immerhin sind die einzelnen Abbildungen verschlagwortet, es gibt in den Metadaten zu jedem Scan knappe Angaben zu Entstehungszeit, Bildinhalten, Typologie der Abbildung, Trägermaterial, Technik der Buchillustration, etc.

Köln: Schimmel gefährdet Akten und Helfer

” ….. Weil vieles zudem auch noch verschimmelt ist, müssen die Helfer Sicherheitskleidung und Mundschutz tragen. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Siegburger Stadtarchivarin Andrea Korte-Böger an, die ebenfalls in Porz im Einsatz war: Schutzanzüge, Handschuhe und Atemmasken “sind die billigsten und schlechtest sitzenden, die es gibt”. “
Der Frühlingseinbruch dürfte die Schimmelbildung noch verstärken.
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=575550

via SamZidat. Danke!

US: Food and Drugs Act Notices

The Archives and Modern Manuscripts Program at the History of Medicine Division, National Library of Medicine is pleased to announce the release of a new digital archive of court case summaries published as the Food and Drugs Act Notices of Judgment.

http://archive.nlm.nih.gov/fdanj

The collection is a digital archive of the notices judgment for products seized under authority of the 1906 Pure Food and Drug Act and the 1938 Food, Drug, and Cosmetic Act. The NJs are resources in themselves, but also lead users to the over 2,000 linear foot collection of the evidence files used to prosecute each case. These files include materials such as correspondence, lab results, photographs, and product samples and labeling. This collection offers insight into U.S. legal and governmental history, as well as the evolution of clinical trial science and the social impact of medicine on health. The legal history of some of our best-known consumer items of today, such as Coca Cola, and companies like Merck Pharmaceuticals, can be traced in the collection.

Widerliches Falschspiel der FAZ

http://www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann:_mein_copyright

Will die FAZ gegen Zitate aus ihren Artikeln vorgehen, muss sie Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte sein. Bei Zeitungen fallen diese aber im Zweifel an den Autor mit dem Erscheinen zurück: § 38 UrhG. Hat ein freier Autor keine Rechteabtretung unterschrieben (das dürfte die Regel sein), kann die FAZ gegen Nachdruck oder zu langes Zitat nicht vorgehen.

Daher gibt es jetzt ein Zitat aus dem FAZ-Artikel von Thomas Hürlimann:

Unsere Urahnen verbrachten nur die Winter im Tal, übersömmert wurde auf den Alpen, und zwar auf verschiedenen Höhenlinien, in verschiedenen Höhlen. Sie waren zugleich sesshaft und beweglich – nur für Gott, sonst für keinen zu greifen. Bergler.

Ver-Bergler. Denn das Horten, das Nach-innen-Schaffen war ihr Leben, ihre Leidenschaft. Unsere schönsten Sagen erzählen von den Kathedralen und Palästen im Innern der Gebirge, gar von einem Kristallvenedig mit Gold- und Silberkanälen. Später, in der Reformation, wurde der Drang nach innen zum Wahn. Man denunzierte die Außenwelt als äußerlich und kratzte die Bilder von den Wänden. Damit war die Ver-Bergler-Mentalität ins Flachland vorgedrungen, an den Genfer und an den Zürichsee, wo sie von Calvin und Zwingli in zwei Gebote gefasst wurde: Du sollst dem kargen Boden möglichst viel abgewinnen. Und was du gewonnen hast, sollst du in deiner Höhle (Kasse, Kassette) einschließen, auf dass dein Glanz leuchte wie ein Kristall, aber nur im Dunkel der Höhle (des Banksafes) und im Auge deines Gottes.