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Sprachblog weist Heidelberger Appell in die Schranken

Eine vergleichsweise ausführliche Stellungnahme von Anatol Stefanowitsch

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/03/26/closed-minds-on-open-access

Auszug:

Mir ist es absolut schleierhaft, warum Buch- und Zeitschriftenverlage nicht kapieren, dass Google ihnen mit Diensten wie Google Books (und auch Google News, aber das ist ein anderes Thema) einen Gefallen tut. Hier ist eine Firma, die es Lesern möglich macht, in Büchern nach Stichwörtern zu suchen. Ich kann nicht einmal schätzen, wieviel Geld Verlage allein an mir verdient haben, weil ich Bücher gekauft habe, die ich über Google Books gefunden habe. Bücher, von denen ich andernfalls schlicht nicht gewusst hätte, dass sie etwas für mich Interessantes enthalten. Damit diese Suche möglich ist, investiert Google viel Geld und viel Zeit in das Digitalisieren von Bibliotheken und in Verhandlungen mit einzelnen Verlagen. Und was investieren die Verlage? Nichts! Im Gegenteil: sie bekommen Geld von Google.

Gut, ab und zu finde ich über Google Books auch Passagen, die mir so, wie ich sie dort finde, ausreichen. Die zitiere ich dann manchmal in Fachaufsätzen ohne das dazugehörige Buch zu kaufen. Aber verliert der Verlag dadurch Geld? Natürlich nicht. Ich hätte das Buch sonst ja auch nicht gekauft. Bestenfalls wäre ich in die Universitätsbibliothek gefahren und hätte dort in das Buch hineingesehen, aber vermutlich hätte überhaupt nicht gewusst, dass darin etwas Interessantes steht.

Und:

Verlage können und sollten auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Aber sie müssen sich den veränderten Bedingungen anpassen statt in angstheischenden Appellen von „Presse- und Publikationsfreiheit“ zu schwafeln. Ich weiß, dass viele Verlage fieberhaft über neue Konzepte nachdenken. Dass ihnen meistens (noch) nichts Gutes einfällt, um ein Nebeneinander von Open-Access und traditionellem Verlagshandwerk zu erreichen, liegt typischerweise nicht an mangeldem gutem Willen sondern daran, dass die digitale Revolution sie völlig unvorbereitet getroffen hat. Da ist eine Abwehrreaktion wie die, die sich im Heidelberger Appell äußert, verständlich aber unproduktiv. Ich wünsche mir von den Verlagen eine Besinnung auf Kernkompetenzen, (wo nötig) eine Anpassung von Gewinnerwartungen an ein realistisches Niveau und vor allem Offenheit im Denken. Gerade viele kleinere Verlage, die auch in der Vergangenheit mit wesentlich bescheideneren Gewinnvorstellungen operieren mussten als die Branchenriesen, zeigen hier ermutigende Zeichen.

Mein ehemaliger Bremer Kollege Stefan Müller hat beispielsweise sein sehr empfehlenswertes Lehrbuch „Head-Driven Phrase Structure Grammar: Eine Einführung“ im Verlag Stauffenburg veröffentlicht. Dort kostet es 35 Euro und ist damit, gemessen an den allgemeinen Preisen am Markt, fast geschenkt. Das Buch ist aber auch kostenlos als PDF-Datei auf seiner Webseite erhältlich, und zwar mit expliziter Einwilligung des Verlags. Er gibt dort auch die Kontonummer des Verlags an, damit Leser, die die PDF-Datei verwenden, dem Verlag freiwillig eine Spende zukommen lassen können. Das alles hat nicht etwa dazu geführt, dass der Verlag auf seinen Büchern sitzengeblieben ist. Im Gegenteil: Das Buch ist nach nur einem Jahr in die zweite Auflage gegangen. Alle profitieren: Der Verlag verkauft Bücher, die Leser können sich zwischen einer schön gedruckten und gebundenen Ausgabe für 35 Euro und einer kostenlosen PDF-Datei entscheiden (wenn sie sind, wie ich, fangen sie mit der PDF-Datei an und kaufen sich dann doch das Buch) und mein Kollege erntet neben grammatiktheoretischem Ruhm auch die Ehre, ein Pionier des digitalen Wissenschaftszeitalters zu sein.

Das ist ein lobenswertes Fallbeispiel für Wissenschaftler und Verlage gleichermaßen. Der Heidelberger Appell ist dagegen das letzte Aufbäumen einer vergangenen Epoche.

Aufgrund des Hinweises auf den Zusatzprofit trotz Open Access habe ich den Blogbeitrag unter

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

gelistet.

Vortrag: Das Unbewusste der Archive

War am 16. März

Mario Wimmer: Das Unbewusste der Archive

Ein Privatgelehrter hatte in den 1920er-Jahren hunderte Archivalien aus verschiedenen Archiven gestohlen und auf dem Autographenmarkt verkauft. Nach der Aufdeckung durch Archivare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs stellte sich heraus, dass er von einer ungewöhnlichen sexuellen Leidenschaft für alte Handschriften erfasst worden war.
Archive waren Orte, an denen Menschen mit Geschichte in Berührung kommen konnten. Diese Beobachtung teilte der Berliner Staatsarchivar und Archivtheoretiker Heinrich Otto Meisner, der zu einer Art Gegenspieler des Archivaliendiebs geworden war. Meisner zufolge konnten Laien nicht erahnen, was die Welt der Archive ausmachte. Erst wenn sie ein Archiv betraten und die Erfahrungen angesichts der alten Handschriften teilten, dachten sie “unbewußt mit Leopold von Ranke”, dass in den verstaubten Papieren des Archivs ein “Residuum lebendigen Lebens” bewahrt sei.
In seinem Vortrag folgt Mario Wimmer dieser Beobachtung und zeigt am Beispiel Rankes, einer der Gründungsfiguren der modernen Geschichtswissenschaft, wie die Vorstellung von der Erfahrung einer lebendigen Vergangenheit ein bestimmtes Denken von Geschichte möglich machte. Die Analyse dieser Konstellation gibt einen anderen Blick auf die Geschichtskultur der zwanziger Jahre und darüber hinaus

http://www.ifk.ac.at/calendar.php?e=354

Danke an @wimbauer

Wollen die Brauweiler das Schaumagazin für Künstler-Nachlässe ?

” … „Zu groß, überdimensioniert“, sagt ein Mann. Gar nicht anfreunden kann sich ein Ehepaar mit der Aussicht, dass der Neubau „so nah“ an einen der kleinen Gehwege heranrückt. „Das finden wir nicht gut“, sagen die Brauweiler. ….”
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1233584171811.shtml

s. zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/5446467

Schiller 1789 über Open Access

Schillers Jenaer Antrittsrede “Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?” stellt Brotgelehrte und philosophische Köpfe einander gegenüber.

Kein gerechterer Beurteiler fremden Verdiensts als der philosophische Kopf. Scharfsichtig und erfinderisch genug, um jede Tätigkeit zu nutzen, ist er auch billig genug, den Urheber auch der kleinsten zu ehren. Für ihn arbeiten alle Köpfe – alle Köpfe arbeiten gegen den Brotgelehrten. Jener weiß alles, was um ihn geschiehet und gedacht wird, in sein Eigentum zu verwandeln – zwischen denkenden Köpfen gilt eine innige Gemeinschaft aller Güter des Geistes; was einer im Reiche der Wahrheit erwirbt, hat er allen erworben – Der Brotgelehrte verzäunet sich gegen alle seine Nachbarn, denen er neidisch Licht und Sonne mißgönnt, und bewacht mit Sorge die baufällige Schranke, die ihn nur schwach gegen die siegende Vernunft verteidigt.

http://www.zeno.org/Literatur/M/Schiller,+Friedrich/Theoretische+Schriften/Was+heißt+und+zu+welchem+Ende+studiert+man+Universalgeschichte?hl=reformatoren+haufe
http://de.wikisource.org/wiki/Was_heißt_und_zu_welchem_Ende_studiert_man_Universalgeschichte%3F

Der philosophische Kopf erkennt also die Leistungen seiner Vorarbeiter, auch wenn es geringfügige sind, an: CC-BY. Er kann sie sich zu eigen machen, doch nicht in Form eines eifersüchtigen Besitzanspruchs. Es geht um intellektuelle Gütergemeinschaft im Bereich des Erkenntnisstrebens, um eine wissenschaftliche Allmende also. Der Brotgelehrte dagegen neidet anderen Forschern “Licht und Sonne”, also ihre Erkenntnisse. Er pocht auf sein geistiges Eigentum, doch der von ihm errichtete Zaun kann dem “free flow of information” nicht widerstehen.

Via
?p=22022#comments
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,487313,00.html

Köln: Feuerwehr vs. Kunsthistorikertag

Das neue Gebäude und der Standort für die geretteten Bestände des Kölner Archivs sollen über eine europaweite Ausschreibung gefunden werden. In dem Zeitplan, den der Kölner Kulturdezernent Georg Quander dazu skizzierte, wäre die Neueröffnung des Archivs in fünf Jahren “eine zügige Lösung”. Dabei geht er von dem bisherigen Raumbedarf aus, da wohl doch mehr Dokumente als zunächst angenommen gerettet werden können und zudem beschädigte Stücke mehr Platz beanspruchen. Provisorisch den Betrieb wiederaufnehmen soll das Institut schon früher. In einer Resolution, die der Kunsthistorikertag in Marburg verabschiedet hat, wird unter anderem gefordert, dass die “Bergung des noch verschütteten Archivguts nach archäologischen Methoden” erfolgen solle. Ein Einsatzleiter der Kölner Feuerwehr lehnte das gestern aus Zeitgründen ab und verwies auf den “gesunden Menschenverstand”.

F.A.Z., 27.03.2009, Nr. 73 / Seite 33

Die Resolution:

Resolution des
XXX. Deutschen Kunsthistorikertags
Marburg, 25. März 2009

Nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln und dem darauf folgenden desaströsen politischen Krisenmanagement erhebt der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. folgende Forderungen an die Verantwortlichen der Stadt Köln

Bergung des noch verschütteten Archivguts nach archäologischen Methoden.

Räumliche Zusammenführung des geborgenen Kulturguts im Hinblick auf eine sofortige konservatorische und archivalisch fachliche Sicherung und Bearbeitung. Sicherstellung einer ausreichenden fachlichen personellen Ausstattung.

Dringende Gefahrenabwehr für die akut gefährdeten Monumente an der U‑Bahntrasse, darunter drei romanische Kirchen (St. Maria im Kapitol, St. Georg, St. Severin) sowie das Rathaus.

Eine transparente, seriöse Informationspolitik von den für Köln in Politik und Verwaltung Zuständigen, insbesondere eine detaillierte Offenlegung der bestehenden Gefahrenpotentiale für die betroffenen Monumente und regelmäßige, umfassende Berichterstattung über die zu ihrer Abwehr getroffenen Maßnahmen.

http://www.kunsthistoriker.org/637.html

Spielkamp greift in Sachen Open Access taz an

http://immateriblog.de/?p=405

Es hätte Größe gehabt, darauf einzugehen (und auch die Punkte, die Klaus Graf anspricht, statt ihn mit dem Zitat “Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access” wie einen Spinner dastehen zu lassen); man muss es ja nicht gleich zitieren. Es hätte gezeigt, dass man aus Debatten lernen kann, dass man versteht, dass man in einer Welt neuer journalistischer Herausforderungen diese Herausforderungen annimmt und Wert darauf legt, die eigenen Leser zu informieren, so gut man kann. Stattdessen scheint der “Berliner Appell” wohl gewesen zu sein: “Einmauern, Kollegen, keine Handbreit zurückweichen. Wir haben die Definitionsmacht darüber, was richtig und was falsch ist, wir sind die Journalisten!”

ORF-Archiv und Verkaufsabsichten

” …. Anfang März versuchte Pius Strobl, ein Riesengeschäft witternd, im Alleingang Verwertungsrechte aus dem ORF-Archiv an den Hoanzl-Verlag zu verkaufen. Nach heftigen Protesten aus Politik und ORF zog Hoanzl schließlich seine Unterschrift zurück und schlug die Auflösung des Exklusivvertrags mit der ORF-Enterprise in beidseitigem Einvernehmen vor. …”
Quelle:
http://derstandard.at/?url=/?id=1237228367863
s. a. :
http://schindlers.at/2009/03/26/orf-kulturerbe-oder-fall-fuer-die-registratur

Urheberrechtsbündnis nimmt zum Heidelberger Appell ebenfalls Stellung

http://www.urheberrechtsbuendnis.de

Pressemitteilung 1/09
vom 25. März 2009
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht dem von Roland Reuß initiierten, öffentlich gemachten und von Schriftstellern, Verlagen und auch von einigen Wissenschaftlern unterzeichneten Appell mit dem irreführenden Titel „Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte“ ( http://www.textkritik.de/urheberrecht/index.htm ).

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ widerspricht insbesondere den groben Fehleinschätzungen und der mangelnden Seriosität, die sich schon in den gewählten polemischen Worten äußert, wie sie in einem Artikel von Roland Reuß mit dem Titel „Open Access als Enteignung“ (FAZ vom 11.2.2009) formuliert wurden und die auch die Grundlage für den erwähnten Appell sind. Darin heißt es u.a., dass Open Access nichts anderes sei als eine „Enteignung“ der Autoren bzw. der Verlage. Die Unterstützung von Open Access durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen sei Teil der „Machtergreifung“ und der „Erpressung“, die zur Enteignung führen.

Das Aktionsbündnis, in dem die großen Wissenschaftsorganisationen sowie eine große Zahl von wissenschaftlichen Institutionen, Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten zusammengeschlossen sind, sieht sich hingegen mit Gudrun Gersmann, der Vorsitzenden des Unterausschusses „Elektronische Publikationen“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), darin einig, dass Open Access dringend benötigte Alternativen zu der bislang dominierenden kommerziellen Publikationspraxis eröffnet, die in Bildung und Wissenschaft zu unerträglichen Verknappungssituationen bei der Informationsversorgung durch wissenschaftliche Bibliotheken geführt haben. Auch eröffnet Open Access neue attraktive Geschäftsmodelle für die Verlags- und Internetwirtschaft, die zugleich aber auch die Anforderungen der Wissenschaft auf freier Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Informationen erfüllen.

Das Aktionsbündnis setzt sich für die Entwicklung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts ein. Das impliziert keinesfalls die Abschaffung des Urheberrechts, wohl aber dessen bislang nur sehr unzureichend geglückte Anpassung an zunehmend elektronisch bestimmte Informationsumgebungen und vor allem eine Stärkung der Autorenschaft. Das Aktionsbündnis sieht auch die Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber stärker als bisher die Interessen derjenigen berücksichtigen muss, die direkt von den Einnahmen ihrer kreativen Tütigkeit leben wollen. Die Lösung dieses Problems kann nicht der Verlagswirtschaft, der IT-Wirtschaft und auch kaum den Verwertungsgesellschaften überlassen bleiben. Hier sind ganz neue Modelle gefragt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sowohl die Publikationsfreiheit als auch die Freiheit von Forschung und Lehre des einzelnen Wissenschaftlers vom Aktionsbündnis entschlossen verteidigt werden. Die Unterzeichner des in die falsche Richtung gehenden Appells verkennen, dass, wie bei allen Rechten und Freiheiten, die „individualrechtlichen Ansprüche“ in demokratischen Gesellschaften nie absolut gelten können, sondern immer auch einer sozialen Bindung unterworfen sind. Individualrechtlicher Schutz zum einen und Sozialpflichtigkeit jeder Art von Eigentum zum andern werden durch das Grundgesetz Art. 14, durch Abs. 1 und Abs. 2 gleichermaßen festgelegt . Daher betont das Aktionsbündnis im Unterschied zum Appell: „Verlieren wir den Gedanken der Sozialpflichtigkeit von Wissen, verlieren wir unsere Zukunft.“

Das Aktionsbündnis fordert daher, dass Wissenschaft und Öffentlichkeit ungehinderten Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln produzierten Werken haben. Im Urheberrecht sollte daher verankert werden, dass Wissenschaftler, die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten, grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte an die kommerziellen Verwerter (Verlage) abtreten dürfen. Das Recht der Autoren an einer freien Selbstpublikation und/oder einer Bereitstellung in einem Open-Access-Repository oder z.B. bei Google bleibt somit erhalten.

Dies enthebt Google aber auch in Zukunft nicht der Pflicht, sich der Zustimmung der wissenschaftlichen Autoren zu vergewissern. Die Autoren sollten ihre Zustimmung jedoch an die Bedingung knüpfen, dass Google keine Nutzungsgebühren für die Bereitstellung der Werke erhebt und keine exklusiven Rechte an ihnen reklamiert. Das Aktionsbündnis wird sich entsprechend an Google wenden. Einen entsprechenden Musterbrief, den Autoren an Google senden künnen, wird das Aktionsbündnis kurzfristig auf seinem Server bereitstellen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” (http://www.urheberrechtsbuendnis.de) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 360 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at http://uni-konstanz.de, hmueller at http://mpil.de und sepp at http://physik.uni-kassel.de.

In der Sache Google ist hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir brauchen eine korporative Vertretung der Wissenschaftsautoren gegenüber Google nicht nur Musterbriefe, die ja schon bei den unbekannten Nutzungsarten nicht funktioniert haben.

Weitere Schweizer Zeitschriften online verfügbar

Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Vorgängerzeitschriften der Schweizerischen Zeitschrift für Geschichte nun auf dem Zeitschriftenportal http://retro.seals.ch verfügbar sind.

Ebenso möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch die Traverse seit einigen Tagen aufgeschaltet ist.

Es befinden sich zahlreiche weitere Zeitschriften aus dem Fachbereich Geschichte in Vorbereitung: Gegenwärtig bearbeiten wir die mehrsprachige Reihe Histoire des Alpes sowie die Revue historique vaudoise. In Kürze werden wir die Reihe Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, die Cartographica Helvetica, die Argovia sowie den Geschichtsfreund in Angriff nehmen. Weitere fachrelevante Titel sind im Gespräch, daneben digitalisieren wir natürlich auch weiterhin Zeitschriften aus anderen Fachbereichen – ein regelmässiger Besuch unserer Seite lohnt sich also!

Super!

Schöner Leben ohne Copyrights

http://www.zeit.de/online/2009/13/boyle-public-domain

Die ZEIT bespricht das Buch von Boyle über die Public Domain, das wir hier natürlich mit seinem kostenlosen Download bereits angezeigt haben:

http://archiv.twoday.net/stories/5354207

Seine These: Je größer der allgemein zugängliche Fundus an Ideen und Informationen sei, desto innovativer, produktiver und profitabler werde die Welt. Folglich preist Boyle die digitale Revolution. Sie verringere Produktionskosten, vereinfache den Informationsaustausch und ermögliche globale Zusammenarbeit an eigentlich allem.

Open-Access oder Open Enteignung – taz gibt sich salomonisch

http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/open-access-oder-open-enteignung

Im Fachblog Archivalia heißt es unterdessen, Walther referiere Außenseiterpositionen: “Auch taz hetzt jetzt gegen Open Access.”
Die Wahrheit dürfte wie so häufig irgendwo in der Mitte liegen. “Nur eine aberwitzige Ideologie kann glauben machen, kompetent organisiertes Wissen sei dauerhaft zum Nulltarif zu haben”, schreibt Walther. Aber hat das irgendjemand behauptet? So finden sich im Internet neben der direkten Bezahlung von Inhalten die unterschiedlichsten Geschäftsmodelle – beispielsweise Reklame, wie sie schon seit Jahrzehnten im kostenlosen Privatfernsehen funktioniert.
Das Problem liegt nur darin, dass wir uns gerade in einer massiven Übergangsphase befinden und die Werbetreibenden noch vergleichsweise wenig für die Aufmerksamkeit der vielen Nutzer zahlen, die sie auf Medienangeboten im Netz inzwischen erreichen.
Open Access-Vertreter wiederum argumentieren, dass ja der Staat in einem Land wie Deutschland Forscherinnen und Forscher alimentiert – und deren gewonnene Erkenntnisse gefälligst der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollten. Das macht Autoren, die sich ihrer Urheberrechte bewusst sind, am Anfang sicher Angst. Doch auf Dauer ist nur Wissen nützlich, an das man herankommt. Das weiß auch Walther, der fürchtet, dass digitale Medien irgendwann unlesbar werden. Da helfen nur regelmäßige Backups – Open Access ist eines davon.

Update:

Auch die FAZ äußert Sympathie für Open Access:

http://tinyurl.com/cm7qg3

Standesamtsunterlagen im Stadtarchiv Essen

Die etwa 4400 Registerbände konnten aus Platzgründen nicht in das Magazin in der Steeler Straße übernommen werden und lagern – bis zum Umzug des Stadtarchivs im Herbst in die ehemalige Luisenschule am Bismarckplatz – in einem Kellerraum im Gildehof in der Hollestraße 3. Von der Möglichkeit, die Standesamtsregister zu nutzen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, wird seit Anfang des Jahres bereits rege Gebrauch gemacht. Bisher konnte eine Benutzung aber nur in Form einer schriftlichen Anfrage an das Stadtarchiv erfolgen, deren Bearbeitung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Arbeitsaufwand, für jede angefangene halbe Stunde werden 18,00 € erhoben.

Um dem Bedürfnis nach einer persönlichen Einsichtnahme Rechnung zu tragen, wurde im Gildehof ein Büroraum in der dritten Etage (Raum 3.14) angemietet.

Erstmalig am 19. März und dann immer jeweils am ersten und dritten Donnerstag eines Monats besteht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer … die Möglichkeit, in dem Zeitraum von 14.00 bis 17.00 Uhr einen der sechs Arbeitsplätze zu reservieren. Die persönliche Benutzung der Standesamtsunterlagen ist gebührenfrei.
Die maximale Anzahl der Bände, die während eines Besuches vorgelegt werden können, wird auf 10 begrenzt.
Kopien werden angefertigt, sofern der Erhaltungszustand der Originale es zulässt. Eine Din A 4 Kopie kostet 0,30 € und eine Din A 3 Kopie 0,50 €. Die Kopien können bei Bedarf auch beglaubigt werden, die Gebühr beträgt 5,00 € pro Seite.

http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_41/Stadtarchiv/bestaende/bestaende_standesamtsunterlagen.asp

Wer dazu noch die finanzielle Lage gerade der Stadt Essen kennt, wird diese bürgerfreundliche und kreative Regelung (trotz der erschwerten Bedingungen) im Vergleich zu manchen anderen Stadtarchiven um so mehr zu schätzen wissen.

Köln: Neues zum Stand der Archivgutbergung

” …. Unterdessen hofft die Leiterin der Kölner Stadtarchivs, Bettina Schmidt-Czaia, dass 50 bis 60 Prozent der bei dem Gebäudeeinsturz verschütteten Kulturgüter gerettet werden können. Eine genaue Prognose sei aber noch nicht möglich, sagte Schmidt-Czaia am Donnerstag in Köln. Ihren Angaben zufolge wurden bislang sieben Regalkilometer Archivgut an der Unglücksstelle in der Kölner Südstadt geborgen, die übrigen 23 Kilometer des Bestandes seien noch verschollen.
Unter anderem konnte der Tresor des Archivs mit einigen der wertvollsten Stücke unversehrt freigelegt werden. Des Weiteren wurden unter anderem Protokolle des Stadtrats aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit (1396-1798) geborgen, sowie etliche der 550 sogenannten Schreinsbücher aus dem gleichen Zeitraum. Auch wurden Dokumente aus der Zeit entdeckt, in der Köln unter französischer und preußischer Verwaltung stand. …”

Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1238062978610.shtml

“… wenn die Preispolitik des Archivs eine andere gewesen wäre”

Zitat aus der Sendung “Verschüttete Projekte” in WDR 5 am 25.03.09 von Carolin Courts:
(Vgl. ?p=22040)

Ironie des Schicksals: Gerade die achtsame Vorsicht, mit der alle Beteiligten die unersetzlichen Unterlagen behandelt haben, wird jetzt zum Bumerang. (Zitat der Doktorandin Muriel González, die ihre Dissertation über Frauen in den Kölner Zünften glücklicherweise vor dem Einsturz fertig stellen konnte:) “Das sind keine Quellen, die man kopieren kann. Man kann sie höchstens digitalisieren, fotografieren, aber das kann man auch nicht mit jeder Seite machen, und das ist auch unglaublich teuer. Das liegt daran, dass das Stadtarchiv finanziell immer vernachlässigt worden ist und dass NutzerInnen zum Beispiel 2 Euro pro digitalisierte Seite zahlen müssen.”

Die Frage, wieviel mehr Kopien es in den Schubladen und Schränken der Wissenschaftler geben würde, wenn die Preispolitik des Archivs eine andere gewesen wäre, quält auch Irene Franken. Die Historikerin des Kölner Frauengeschichtsvereins musste selbst häufiger auf die Bebilderung ihrer Artikel verzichten – aus Kostengründen: “Das Archiv hat inzwischen 50 Euro für den Abdruck eines Bildes verlangt. Und wenn das nicht so gewesen wäre, weiß ich, dass ich viel mehr Dokumente bestellt hätte, dass ich mehr auf einem Film oder als digitale Kopie hätte, und das fand ich sehr bitter.”

Offener Brief in Sachen ZfBB

Offener Brief an die Direktorin der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena

Sehr geehrte Frau Dr. Wefers,

Sie sind Mitherausgeberin der Zeitschrift für Bibliothekswesen und
Bibliographie (ZfBB), die auch übergreifende Darstellungen zu meiner beruflichen Tätigkeit, dem Archivwesen, veröffentlicht, und zugleich Verantwortliche für den von Ihrer Bibliothek betriebenen
URMEL-Zeitschriftenserver, auf dem die vom Klostermann Verlag verlegte Zeitschrift digital zum passwortgeschützten Zugriff für
Abonnenten-Institutionen angeboten wird.

Der Verleger Vittorio Klostermann hat sich in jüngster Zeit gemeinsam mit dem Editionswissenschaftler Roland Reuß wiederholt vehement gegen Open Access ausgesprochen. Auch wenn das sein gutes Recht ist, halte ich diese Äußerungen für eine unerträgliche Manipulation der Öffentlichkeit. Siehe etwa

http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Dass sich die Verbände und Institutionen des Bibliothekswesens
einerseits einhellig für Open Access aussprechen, andererseits aber
die führende Fachzeitschrift ZfBB bei einem erklärten
Open-Access-Gegner verlegen lassen, ohne dass auch nur Teile Open
Access wären (wie bis 2003 die Rezensionen digitaler Medien) oder dass die Zeitschrift wenigstens nach einem Embargo Open Access wäre (wie dies bei anderen deutschsprachigen Bibliothekszeitschriften der Fall ist), ist für mich inkonsequent und zutiefst widersprüchlich. Den hehren Worten und Bekenntnissen zu Open Access seitens der Bibliotheken müssen auch Taten folgen, und man kann nicht für den eigenen Bereich das verweigern, was man von anderen fordert.

Noch nicht einmal das Open-Access-Sonderheft 2007, das aus
bibliothekarischer Sicht die Vorzüge von Open Access herausgestrichen hat, wurde aus “moralischen Gründen” von Klostermann Open Access zugänglich gemacht. Das ist völlig absurd:

?p=26617#comments

Zudem leistet sich die Vittorio Klostermann GmbH als einer der wenigen Verlage ein extrem rigides Management der zulässigen IP-Nummern. Während ich dienstlich selbstverständlich im Hochschularchiv Aachen die anderen der von der RWTH lizenzierten Zeitschriften von meinem Dienst-PC aus einsehen kann, ist das für die ZfBB nicht möglich. Ich habe die Wahl, die Zeitschrift für das Archiv zu beziehen, was aus finanziellen Gründen nicht in Betracht kommt, mich in die nicht in der Nähe liegende Hochschulbibliothek zu begeben, um das aktuelle Heft dort einzusehen, oder den Zeitschriften-Scanservice für RWTH-Mitarbeiter hinsichtlich einzelner Artikel in Anspruch zu nehmen. Mit angemessenen
Bedingungen der Informationsversorgung hat das nicht das geringste zu tun. (Selbstverständlich richte ich diesen Brief aber als Privatmann an Sie.)

Ich fordere Sie bzw. die anderen Herausgeber der ZfBB daher auf: Lösen Sie die Geschäftsverbindung zum Klostermann-Verlag so schnell wie möglich und machen Sie die ZfBB Open Access. Alles andere wäre mit Blick auf die Unterstützung von Open Access durch das Bibliothekswesen und die mehrfachen öffentlichen Ausfälle des Verlegers gegen Open Access unglaubwürdig!

Es befremdet, dass sich eine öffentlich-rechtlich organisierte
Bibliothek, nämlich Ihre Bibliothek, die ThULB, dafür hergibt, das
kostenpflichtige elektronische Angebot für den Klostermann-Verlag zu hosten. Die Fachöffentlichkeit hat das Recht, Näheres über diese doch sehr eigenartige Kooperation zu erfahren.

Bitte beantworten Sie daher die folgenden Fragen:

1. Wie ist der Wortlaut des zwischen der ThULB und dem Klostermann geschlossenen Vertrags über die elektronische Ausgabe der ZfBB?

2. Welche finanziellen Leistungen hat der Klostermann für diese
Archivierung zu erbringen oder bereits erbracht?

3. Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten beider Parteien hinsichtlich dieser Archivierung und wie ist es um die Langzeitarchivierung der bereits archivierten Ausgaben im Fall der Kündigung bestellt?

4. Liegt eine Selbstverpflichtung der ThULB hinsichtlich der
Langzeitarchivierung der archivierten Jahrgänge der ZfBB vor?

5. Welcher Anteil der Kosten des URMEL-Servers entfällt auf die ZfBB und wie hoch sind diese Kosten für die ZfBB jährlich?

Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Auskunftsanspruch des § 9a Rundfunkstaatsvertrag i.V. mit den §§ 54, 55 Rundfunkstaatsvertrag bezüglich des genannten Weblogs Archivalia. Hilfsweise wird ein Akteneinsichtsantrag gemäß dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Dezember 2007 gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf

Verleger Ulmer hetzt gegen Bibliotheken

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38640.html

Auszug: Es ist nicht akzeptabel, wenn unter dem Siegel der Informationsfreiheit sich Bibliotheken und andere Organisationen über die Eigentumsrechte der Autoren hinwegsetzen. Es ist genau so wenig akzeptabel, dass wissenschaftliche Organisationen Autoren zu bestimmten Formen der Veröffentlichung zwingen und damit die Freiheit von Forschung und Lehre, ein weiteres Grundrecht, verletzen.

Nun, man könnte ja den wissenschaftlichen Verlagen alle Subventionen (Druckkostenzuschüsse) entziehen. Man kann die öffentliche Hand nicht zwingen, jemanden zu füttern, der einem in die Hand beißt.

Update: Ulmer beschwert sich über die Veröffentlichung des Briefes. Ich wies das in INETBIB zurück, Steinhauer verlinkte

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/11/briefe-emails-internet-5550717

Christiane Schulzki-Haddouti schreibt inkompetenten Unsinn über Google Books

Sich uninformiert zu zeigen über Google Book Search und vor allem das Settlement, das in den USA den Streit zwischen Verlagen/Urheberorganisationen und Google beenden soll, gehört wohl zum guten Ton jener deutschen Intellektuellen, die einen Stein im Brett der Redaktionen der Print- und führenden Online-Medien haben und daher dort auch ziemlichen Stuss unterbringen können. Wie wenig kompetent die Redaktionen bei Angelegenheiten der digitalen Kultur urteilen, ließ sich jüngst an dem erstaunlichen Umstand beobachten, dass Roland Reuß sich mehrfach mit seinen unsäglichen Thesen in der Premium-Journaille verbreiten durfte und ein besonders mieser Artikel in der taz die angebliche Piraterie Googles und den vermeintlichen Open Access_Schwindel in einen Topf mit der Piraterie vor Somailas Küste warf.

Auch die meisten Unterzeichnet der Heidelberger Appells sind vielleicht weniger Gegner von Open Access, sondern Kritiker des Weltkonzerns Google, dem man sein Bekenntnis, nicht böse sein zu wollen, immer weniger abnimmt. Die Beiträge in Archivalia, in denen Google Book Search kritisiert wurde, sind Legion.

Heute Nachmittag rief mich Ilja Braun an, um sich, ausgehend von meinem Kommentar zu Spielkamps Perlentaucher-Artikel, ein wenig über das Settlement zu informieren. Er offenbarte dabei eine ziemliche Ahnungslosigkeit in Sachen Google Book Search, wusste noch nicht einmal, dass Google von Anfang an Nicht-US-User blockiert (derzeit sind Veröffentlichungen von 1869 bis 1909 nur für US-Bürger oder für uns mit einem sogenannten US-Proxy lesbar, doch gilt auch, dass Google z.T. auch sehr viel ältere Publikationen wegsperrt). Siehe zum Beispiel schon:

http://archiv.twoday.net/stories/2922570

In die Anti-Google-Phalanx reiht sich nun auch – als fünfte Kolonne von Roland Reuß? – Christiane Schulzki-Haddouti ein, die bei Telepolis eine besonders inkompetente Darstellung unterbringen konnte:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29995/1.html

Diese Journalistin verfasst in rastloser Eile unzählige Meldungen für den Heise-Verlag (bislang mir ebensowenig negativ aufgefallen wie ihre Blogbeiträge). Aber wenn man nicht genügend Ahnung hat, sollte man wenigstens in den führenden Medien die Griffel von der Tastatur lassen. Ob Unsinn in Archivalia oder in Telepolis steht, macht schon einen Unterschied.

Google scannt Millionen Bücher und macht sie über eine Volltextsuche zugänglich. Das ist großartig – nicht nur für die Leser, die nun über die Suche auf Bücher stoßen, über die sie vielleicht nur über Empfehlungen oder Fußnoten gekommen wären. Großartig ist das auch für die Autoren, deren Bücher nur noch im Antiquariat verfügbar sind – wenn überhaupt – und deren Werke auf diese Weise eine Wiederentdeckung im so genannten Long Tail erleben dürfen. Noch unglaublicher ist es, dass Google nun den Autoren für ihre vergriffenen Werke 60 Dollar anbietet. Das ist jedoch nicht alles: Die Rechteinhaber werden mit 63 Prozent an den Einnahmen beteiligt, die Google für Verwertungen, etwa über Werbung, erhält.

Nun stellt sich die Frage, ob das angemessen ist oder nicht. Beurteilen lässt sich das nur aus subjektiver Sicht der Autoren. Für einen Bestseller-Autor sind das sicherlich nicht akzeptable Preise – doch darf man auch annehmen, dass ein Bestseller-Buch, das nicht mehr verlegt wird, vermutlich auch keine Tantiemen mehr einbringt. Aus Sicht einer Durchschnittsautorin wie mir liegt das deutlich über den üblichen Beteiligungssätzen, die Buchverträge vorsehen. Üblicherweise gewähren die Verträge der Buchbranche dem Urheber einen gewissen Vorschuss sowie eine Beteiligung an der verkauften Auflage, das sind zwischen 7 und 15 Prozent – je nach Verhandlungsgeschick. Die Online-Verwertung ist dabei natürlich pauschal abgegolten. 63 Prozent sind damit bereits eine traumhafte Marge, vor allem wenn man bedenkt, dass eine Verlags-Vermarktung nie die Reichweite einer Google-Vermarktung erreichen wird.

Leider sind diese 60 Euro plus 63 Prozent keine freiwillige Leistung von Google. US-amerikanische Autoren- und Verlegerverbände sind gegen den Suchmaschinenkonzern in einer Sammelklage vorgegangen und haben ihn einem gerichtlichen Vergleich dazu gezwungen – als dieser bereits rund 7 Millionen Bücher aus den Buchbeständen amerikanischer Bibliotheken eingescannt hatte.

Bereits dieser erste Abschnitt enthält irreführende Informationen. Das Angebot der Beteiligung bezieht sich auf Rechteinhaber, nicht auf Autoren. Es bezieht sich auf Bücher und nicht auf Zeitschriften. Rechteinhaber sind bei Büchern aber in der Regel die Verlage, die Autoren werden also leer ausgehen. Wir haben hier ausführlich über das Problem der unbekannten Nutzungsarten berichtet. Wer nicht bei seinen Verlagen widersprochen hat, kann als Autor eines zwischen 1966 und 1995 erschienenen Buchs davon ausgehen, dass der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts spätestens ab 1.1.2009 der Verlag ist.

Die wenigsten Buchautoren werden also bei Google die versprochenen 60 Dollar erhalten können.

Google tut zwar alles, dass niemand versteht, was “Beilagen” in der (denkbar schlecht übersetzten) Sprache des Vergleichs meint

http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=de#q11

aber viele Fachautoren sind als Urheber von “Beilagen” betroffen.

“Beilagen” sind nämlich auch die Beiträge in Sammelbänden (Proceedings, Festschriften, usw.), die ja einen erheblichen Teil der wissenschaftlichen Literatur ausmachen.

Die Universitätsbibliographie der FU Berlin ab 1993 ist online abfragbar und enthält 38451 “Sammelwerksbeiträge” im Vergleich zu 62409 Zeitschriftenaufsätzen.

Hier gilt der § 38 des deutschen Urhebergesetzes, der bei nicht vergüteten Beiträgen zu Sammelwerken im Zweifel das ausschließliche Nutzungsrecht der Verlage für Vervielfältigung und Verbreitung auf ein Jahr befristet.

Wurde ein Verlagsvertrag für den Sammelwerksbeitrag abgeschlossen, dürfte der Autor wieder in die Röhre schauen, da sich der Verlag alle Rechte gesichert haben dürfte. Aber in den meisten Fällen wurden keine Verlagsverträge für Buchbeiträge vereinbart (zumindest dürfte diese Aussage für den wissenschaftlichen Bereich überwiegend gelten).

Wer also Beiträge zu Sammelwerken geleistet hat, ist als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, für diese “Beilage” bei Google Ansprüche geltend zu machen. Für eine “vollständige Beilage” soll es 15 Dollar geben (im Gegensatz zu den 60 Dollar für ein ganzes Buch).

Aber zurück zu unserer Star-Autorin. Wir nähern uns einem Glanzstück ihrer Argumentation:

Wenig großartig ist denn auch, dass sich unter den von Google eingescannten Büchern nicht nur vergriffene, sondern nach Recherchen des Heidelberger Literaturwissenschaftlers Roland Reuß (vgl. dazu “Google: Verleger empören sich über die ‘kommerzielle Entwertungsmaschine'”) auch brandneue Bücher befinden sollen. Nota bene: Die Urheberrechte der vergriffenen Bücher sind nur dann erloschen, wenn der Autoren [sic!] bereits über 70 Jahre tot ist. Bei GoogleSuche finden sich aber sogar Bände aus dem letzten Jahr, die noch im aktuellen Verkauf stehen. Damit hat der Konzern sich ganz offensichtlich der Piraterie verschrieben – wobei er die vergriffenen Bücher lebender Autoren einfach unter dem amerikanischen Rechtslabel des “fair use” zugänglich machen wollte.

Das ist einfach nur bösweillige Desinformation, denn irgendeinen konkreten Beleg für die angebliche Google-Piraterie sucht man vergeblich.

Also doch Reußens fünfte Kolonne!

Die Autorin verweist auf eine FR-Polemik von Reuß, die man beim besten Willen nicht mehr unter dem Rubrum “Recherchen” fassen kann.

Ich zitiere die konkrete Anklage:

Dabei geht Google immer schamloser zu Werke und enteignet kollektiv die europäische Produktion an Büchern ihrer spirituellen und materiellen Basis. Damit meine ich nicht nur etwa einen Fall wie den, dass ich auf dem Server von GoogleBooks vor einem Vierteljahr auf den vollständig eingescannten, mit OCR-Software behandelten Briefband unserer Kleist-Ausgabe (Briefe 1, 1793-1801) stieß. Hier konnte man bei der geistlosen Art, die solchem Freibeutertum eigen zu sein scheint, noch annehmen, dass der Titel für das Erscheinungsjahr genommen wurde – einen Klett-Cotta-Band Goethe erblickte ich ebenda als so genannten Volltext mit dem Erscheinungsjahr 1693!.

Aber diese Großzügigkeit hat Methode, denn sie zeigt klar, wie wenig man bei GoogleBooks darauf Wert legt, sich juristisch korrekt zu verhalten. Verifikation (wie übrigens auch Qualitätskontrolle) wird als unnötig angesehen. Und tatsächlich existiert bei Google eine Kampfkasse, die für Schadensersatz, der aus solchen Versehen entsteht, locker die Kosten übernehmen kann. Peanuts.

Inzwischen sind auch nahezu alle anderen Bücher des Verlags, in dem unsere Kafka- und unsere Kleist-Ausgabe erscheint, erkennungsdienstlich von GoogleBooks behandelt (sie sind mit OCR – Software recherchierbar gemacht und schnipselweise anzeigbar). Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen eklatanten Rechtsbruch.

Selbst Google würde nicht bestreiten, dass bei 7 Millionen gescannten Büchern, von denen ein großer Teil unzulängliche Metadaten bei Google aufweist, eine ganze Reihe von Fehlzuordnungen unvermeidlich ist. Es gibt ja drei Anzeigekategorien bei Google Buchsuche:

1. Vollständige Ansicht mit PDF-Download für Public-Domain-Bücher (Public Domain in den USA)

2. Schnipselansicht für alle anderen in den Bibliotheken gescannten und mit OCR behandelten Bücher – es werden immer nur ganz kurze Ausrisse und kurze Textauszüge angezeigt.

3. Ansicht im Rahmen des Partnerprogramms mit Zustimmung der Verlage/Rechteinhaber. Fast immer ist nur ein Teil der Seiten einsehbar, ein (leicht umgehbares) DRM schützt die Seiten gegen den Download und Ausdruck. Es gibt aber auch einige wenige Verlage, die komplette Bücher freigeben, z.B.

http://books.google.com/books?id=Kj8LAAAAIAAJ (Buch der American Philosophical Society)

Es könnte nun sein, dass Google irrtümlich einen Briefband vollständig angezeigt hat – ich selbst habe es ab und zu erlebt, dass aufgrund der fehlerhaften Metadaten noch geschützte Bücher von Google irrtümlich als Public Domain-Werke vollständig angezeigt wurden.

Ebenso wie Google auf YouTube für Ordnung sorgt, wird man davon ausgehen dürfen, dass auf einen entsprechenden Hinweis Google rasch reagiert hat. Derzeit ist keines der Reuß’schen Elaborate außer in Schnipselform zu sehen:

http://tinyurl.com/chu89a

Ob sich die Klage des Stroemfeld-Verlags gegen Google wegen einer Kleistausgabe gegen einen solchen Irrtum oder gegen die Schnipseldarstellung richtet, lässt sich der allzu lapidaren Meldung im Börsenblatt nicht entnehmen:

http://www.boersenblatt.net/306351

Google wäre bei einem solchen Irrtum nicht mehr und nicht weniger “verbrecherisch” als etwa die University of Michigan, die einen älteren Phöbus-Reprint mit geschütztem modernen Nachwort weltweit zugänglich macht.

Nein, es scheint um einen uralten Hut zu gehen. Schon bei Start des Bibliotheksprogramms hat Google auch moderne Literatur einschließlich noch lieferbarer Werke in Schnipseln zugänglich gemacht, was voraussetzt, dass die Bücher gescannt und mit OCR behandelt wurden. Und das ist auch gut so, denn sonst hätte ich eine Reihe wirklich schöner wissenschaftlichen Funde nicht machen können.

Hier stehen die Chancen sich juristisch haltbar aufzuregen aber herzlich schlecht, denn es spricht vieles dafür, dass diese Praxis nach “fair use” in den USA absolut legal ist. Unzählige US-Juraprofessoren haben das bekräftigt, Open-Access-Aktivisten haben immer wieder unterstrichen, dass diese Praxis Googles dem Gemeinwohl dient und nicht zu beanstanden ist. Diese US-Debatte ist außerordentlich reich an Stellungnahmen, man hätte Stunden zu tun, allein die einschlägigen Hinweise seit 2004, dem Start von Google Book Search, in den Open Access News zusammenzusuchen:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Von diesen ganzen juristischen Diskussionen in den USA, die ich am Rande versucht habe zu verfolgen, hat unsere Autorin aber ersichtlich keinen blassen Schimmer. Es war wohl auch zuviel verlangt, sich daran zu erinnern, dass sich die Wissenschaftliche Buchgesellschaft vor dem LG Hamburg 2006 in Sachen einstweiliger Verfügung gegen Google eine blutige Nase geholt hat:

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060702134345.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832

Das Gericht zeigte sich nicht davon überzeugt, dass die in den USA betriebene Digitalisierung und die Anzeige von Schnipseln gegen geltendes deutsches Recht verstoßen.

Dass die Wissenschaftliche Buchgesellschaft mit gezinkten Karten spielte, indem auch ein gemeinfreies Werk beansprucht wurde, hat M. Schindler herausgefunden: http://archiv.twoday.net/stories/4162393

Es fällt schwer zu sehen, was an der Durchsuchbarkeit von Millionen Büchern und der Anzeige kleiner Schnipsel, aus der ich auch mit viel Mühe keine ganzen Seiten zusammensetzen kann, “Piraterie” sein soll. Gegenüber dem Sachstand von 2006 hat sich keine Änderung ergeben.

Um es nochmal klar zu sagen: Abgesehen von unvermeidlichen Irrtümern zeigt Google deutschen Nutzern eher viel zu wenig als zuviel. Die ganzen gemeinfreien Werke aus dem Zeitraum 1869 bis 1909 werden uns entzogen.

Die Schnipseldarstellung geschützter Werke war von Anfang an in den USA und hier kontrovers. Verleger und Autorenverbände haben daher ja in den USA geklagt.

An dieser Darstellung wird sich durch das Settlement für deutsche Nutzer nicht das geringste ändern, wie man etwa auf

http://books.google.com/intl/de/googlebooks/agreement

lesen kann. Das Settlement und die erweiterten Anzeigemöglichkeiten vergriffener Werke beziehen sich nur auf das Staatsgebiet der USA. Ausländische Nutzer werden wie bereits jetzt via IP geblockt. Nur in den USA wird je ein Terminal in öffentlichen Bibliotheken zur Einsicht in Volltexte aufgestellt, nur US-Institutionen werden Subskriptionen der Volltextdatenbank erwerben können. Nur US-Bürger werden Zugangsrechte für einzelne Bücher kaufen können.

Wenn Google Teile von Büchern anzeigt wie z.B. von Till Kreutzer
http://books.google.com/books?id=zAZ9A1Trqb4
dann geschieht das aufgrund einer Vereinbarung mit den Verlagen. Ob diese über die erforderlichen Rechte verfügen, wird man bezweifeln dürfen. Aber dies Google anzulasten, wie Ilja Braun das mir gegenüber am Telefon tat, ist abwegig. Auch DigiZeitschriften, abgesegnet von Börsenverein und VG Wort, tritt die Rechte der Autoren mit Füßen (und musste mir gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben). Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5552523

Halten wir nochmals fest: Es bleibt bei Christiane Schulzki-Haddouti unklar, was sie Google vorwirft, wenn sie schreibt, dass Google auch aktuelle Bücher “zugänglich” macht. Ich vermute, sie hat ebensowenig wie Ilja Braun die für jede sachgemäße Befassung mit Google Book Search erforderlichen Elementarkenntnisse über die drei Ansichtsformen.

Es gibt genügend Autoren, die froh sind, dass ihr Buch wenigstens in Schnipseln bei Google erfasst und durchsuchbar ist.

Die weiteren Ausführungen über die VG Wort argumentieren aus einer Position, die für Open Access Befürworter ganz in die falsche Richtung geht. Wieso sollte der bescheidene Gewinn an Sichtbarkeit in den USA für Wissenschaftsautoren nicht wünschenswert sein? Was haben sie davon, wenn die VG Wort die Entfernung vergriffener Bücher aus dem Google-Index verlangt? Die Verlage werden bei Buchautoren sowieso nichts von den Google-Tantiemen an die Autoren abgeben, da die Buchautoren nicht die Rechteinhaber sind.

Dass es jetzt darauf ankäme, dass sich die Wissenschaftsautoren zusammentun, um aus Google das grösste Open-Access-Repositorium der Welt zu machen, indem sie nämlich als Rechteinhaber die weltweite vollständige Sichtbarkeit ihrer Werke bei Google erwirken, sei nochmals unterstrichen:

?p=22088#comments

Und den unsäglichen Artikel von Frau Schulzki-Haddouti vergessen wir ganz schnell wieder.

UPDATE: Fortsetzung der Debatte

http://archiv.twoday.net/stories/5625136

Geringe Qualität der deutschen Dokumentenserver

http://eprints.rclis.org/15851/1/InstRep.pdf

Boosen, Martin Institutionelle Repositorien in Deutschland., 2008 Master’s thesis thesis, Fachhochschule Köln. [Thesis]

Durchaus empfehlenswert!

Zitat:

“Es hat sich gezeigt, dass sich ein großer Teil der wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland im Laufe der letzten Jahre dazu entschieden hat, eigene Repositorien einzurichten. Die daraus resultierende hohe Abdeckung, besonders im Bereich der Hochschulen, könnte auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, die Entwicklung in Deutschland sei bereits sehr weit fortgeschritten und Dokumentenserver seien demnach eine weitgehend etablierte Einrichtung. Wie sich jedoch erwiesen hat, ent-sprechen viele der Publikationsserver in keiner Weise den in sie gesetzten Erwartun-gen. Das gilt sowohl für die Qualität und Pflege der Dienstleistung, als auch für de-ren Nutzung durch die wissenschaftlichen Autoren.”

Stadtarchiv St. Augustin übernahm Standesamtsregister

http://www.ksta.de/html/artikel/1233584169895.shtml

Das Stadtarchiv, Markt 3, ist für die Bürger kostenlos nutzbar. Anmeldung wird empfohlen, damit die gewünschten Akten schon vorher bereitgelegt werden können. Die Öffnungszeiten sind: Montag – 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Mittwoch – 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung unter 02241 / 24 33 31. (Hervorhebung kg)

Beitragsersuch

Die Wikipedia-eigene-Übersetzung Beitragsersuch für “Call for Papers” wurde verschiedentlich rezipiert, was einen Sprachwissenschaftler und einen in Fragen von Neologismen eher unbedarften, aber mit der wikipediatypischen Phobie vor allem, was nach “Theoriefindung” riecht, reichlich versehenen Wikipedianer durchdrehen lässt.

http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2009/03/25/beitragsersuche-und-selbsterfullende-wikipediaeintrage

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2009/03/25/beitragsersuch

Gut, das Wort wurde offenbar von einer IP erfunden und in den Artikel eingeschmuggelt. Aber diese beiden sich empörenden Herren verkennen die Dynamik unserer Sprache. Wieso wurde das Wort denn akzeptiert, wenn es nicht als geeignet angesehen wurde? Noch schaut man im Duden nach und nicht in der Wikipedia, und wenn man im Duden nichts, aber in der Wikipedia etwas findet, dann überlegt man kurz, ob es angemessen und brauchbar ist. Immer wieder entstehen neue Worte, werden erfunden. Das ist Sprache, wie sie lebt und sich entwickelt. Das hat mit dem Guttenberg-Vornamen-Fake nicht das geringste zu tun. Die miesepetrige Attitüde von Anatol Stefanowitsch und Michail Jungierek hinterlässt mehr als einen schalen Nachgeschmack.