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Episteme-Abzocke

http://www.eupjournals.com/toc/epi/6/1?cookieSet=1

Das Themenheft Wikipedia kostet Pay-per-View für 7 Artikel 7×18=126 Dollar.

Besonders ärgerlich: http://library-mistress.blogspot.com/2009/02/ausgabe-von-episteme-wikipedia.html erwähnt mit keiner Silbe, dass es sich um eine kostenpflichtige Zeitschrift handelt. (Die UB Freiburg hat kein Online-Abo.)

Günstiger fährt man, wenn man eine individuelle Bestellung des ganzen laufenden Jahrgangs online only tätigt. Dann zahlt man “nur” 51 Dollar (36 britische Pfund).

Vertrauen Sie diesem Mann?

Tun Sie es ruhig, er hat erfreulicherweise seine Wikipedia-Studien (auch die in Episteme über “Trusting Wikipedia”) auf seiner Website zugänglich gemacht:

http://www.fecundity.com/job/paper.php?item=wikipedia

Schaumburg Lippe in Zeitungszeugen Nummer 7

Kreuz Zeitung vom 14 Juni 1934 Seiten 1 und 2:
Goebbelsrede in Warschau
Am Mittwoch um 12 Uhr 15 ist Reichsminister Dr. Goebbels mit dem Flugzeug “Generalfeldmarschall von Hindenburg” vom Tempelhofer Feld nach Warschau abgeflogen. Er folgt einer Einladung der Intellektuellen-Union. In der Begleitung des Ministers befinden sich u.a. Ministerialrat Hanke, Prinz Schaumburg Lippe…
Kein neuer Krieg ! Der Nationalsozialismus hat keine internationale Sendung im aggressiven Sinne zu erfüllen …Wir sind kein säbelrasselndes Eroberungsgeschlecht…

Vierprinzen

Die Vorleser, oder: RA Exner hat den Durchblick

http://www.jur-blog.de/multimediarecht/rechtsanwalt/2009-02/der-vorleser-kindle-vom-deutschen-urheberrecht-gestoppt

http://www.heise.de/newsticker/Rechteinhaber-koennen-Kindle-Vorlesefunktion-deaktivieren-lassen–/meldung/133725

Ob ich als Mutter abends meinem Kind etwas aus einem urheberrechtlich geschützten Buch vorlese oder ob ein E-Book-Reader eine automatisierte Sprachausgabe anbietet, ist urheberrechtlich gleich zu behandeln, da in beiden Fällen kein ÖFFENTLICHER Vortrag erfolgt (von einer privaten “Aufführung” zu sprechen, wie dies Exner tut, ist irreführend: allenfalls ein privater Vortrag kommt nach deutschem Recht in Betracht, aber das Vortragsrecht betrifft nur öffentliche Vorträge; ob das Vorlesen zulässig ist, regelt § 53 UrhG zu den Vervielfältigungen, siehe auch die Kommentierungen zu § 45a UrhG).

Im übrigen macht auch das private Vorlesen eines Buchs kommerziell vertriebenen Hörkasetten Konkurrenz.

Wenn ich in einer Gastwirtschaft meinen Kindle aufstelle und Fremden das Mithören erlaube ist das ebensowenig urheberrechtlich zulässig wie das laute Abspielen geschützter Musik aus einem MP3-Player. Letzteres kann ja wohl auch nicht dazu führen, dass MP3-Player verboten werden.

Cultranet für Prüfungsarbeiten

http://www.cultiv.net/cultiv/index.php?id=603

cultranet ist eine wissenschaftliche Open-Access-Volltextdatenbank mit Schwerpunkt auf den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Sie verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Arbeiten über das Internet zugänglich zu machen, um damit freies Wissen und fächerübergreifenden Diskurs zu fördern. Die Datenbank enthält vor allem Magister- und Diplomarbeiten, Dissertationen, Hausarbeiten, Artikel und Vorträge und gibt Studierenden und WissenschaftlerInnen eine leicht zugängliche Möglichkeit zur gezielten Suche sowie Veröffentlichung wissenschaftlicher Literatur. Kommentar- und Kontaktfunktionen erleichtertern Vernetzung und Austausch.

Es sind 75 Arbeiten enthalten, darunter:

Das Urheberrecht und 68er-Bewegung: Quantitative und qualitative Untersuchungen zur Rezeption und Bedeutung der Raubdruckbewegung zwischen 1967 und 1973 in der BRD.
Magisterarbeit von Carmen Maria Thiel (deutsch, 2007)

Fachbereich Kulturwissenschaften
Note 1,0
Institution/Körperschaft Institut für Kulturwissenschaften
Schlüsselbegriffe Geschichte, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Raubdruck, 68er
Datum: 10.09.2008 Downloads: 396

Die gnadenlosen Manipulierer: heute RA Siebers

http://strafprozess.blogspot.com/2009/02/kassiererin-zieht-fur-130-vor-das.html

Der erste Preis für die eklatanteste und mieseste Falschberichterstattung geht heute an das Strafprozess-Blawg.

Kassiererin zieht für 1,30 € vor das Bundesverfassungsgericht

Nein, sie zieht nicht wegen 1,30 Euro vors Bundesverfassungsgericht, sondern weil ihr Arbeitgeber nach 30jähriger tadelloser Betriebszugehörigkeit wegen zwei Bons im Wert von 1,30 eine vom Gericht gutgeheißene Verdachtskündigung ausgesprochen hat. Die Kündigung hat ihre bisherige gesicherte wirtschaftliche Existenz vernichtet, sie lebt auf Kosten des Steuerzahlers von Hartz IV. Sollte RA Siebers mal einen ähnlichen Prozess führen, schlage ich vor, dass er dann den für sein Honorar maßgeblichen Gegenstandswert ebenfalls auf 1,30 Euro festsetzt.

Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5544492

Weitere Archive treten Flickr Commons bei

Universitätsarchiv der Oregon State University

http://www.flickr.com/photos/osucommons

Staatsarchiv Florida

http://www.flickr.com/photos/floridamemory

Zur Erinnerung:

BY ASSERTING “NO KNOWN COPYRIGHT RESTRICTIONS,” PARTICIPATING INSTITUTIONS ARE SHARING THE BENEFIT OF THEIR RESEARCH WITHOUT PROVIDING AN EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTY TO OTHERS WHO WOULD LIKE TO USE OR REPRODUCE THE PHOTOGRAPH. IF YOU MAKE USE OF A PHOTO FROM THE COMMONS, YOU ARE REMINDED TO CONDUCT AN INDEPENDENT ANALYSIS OF APPLICABLE LAW BEFORE PROCEEDING WITH A PARTICULAR NEW USE.

Schön und gut, aber eine solche Freigabe soll ja (wie bei freien Lizenzen) eben dazu führen, dass Rückfragen nicht mehr nötig sind. Wenn ich also das folgende Bild eines Fotografen namens Frank Johnson (laut Florida Memory: Francis P. Johnson) von ca. 1953 wiedergeben möchte, muss ich also doch wieder unnötigerweise das Archiv anschreiben, da der Grund, wieso es urheberrechtsfrei sein soll, nicht ersichtlich ist.

Update: Antwort aus Florida bezüglich des Bilds

“The photograph you note in your email is a Florida Department of
Commerce image. It was taken by a state agency, for state purposes, with the consent of the persons shown. Therefore the image is considered to be in the public domain, and you are more than welcome to use it on your website.

Best,
Jody Norman

Joanna (Jody) Norman, Archives Supervisor
State Library & Archives of Florida
500 South Bronough St./RA Gray Bldg.
Tallahassee, FL 32399-0250
850-245-6706

Update: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Flickr_files#The_Commons_on_Flickr