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Anwälte-Brut gewohnt herzlos

Wenn BILD sich über das Urteil aufregt, mit dem eine Kassiererin wegen des Diebstahls von Wertbons in Höhe von 1,30 Euro nach langjähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, mag man das ablehnen, da BILD nicht gerade für seriöse Positionen bekannt ist. Wenn Bundestagsvizepräsident Thierse ausspricht, was viele Menschen in diesem Lande denken (auch ich), dass es sich nämlich um ein “barbarisches Urteil von asozialer Qualität” handelt, dann empört sich das zu Recht kritisierte Landesarbeitsgericht und der Deutsche Anwaltsverein fordert Thierses Rücktritt. Auch in der Blawgosphäre überwiegt Zustimmung für den drakonischen Richterspruch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit muss scharfe Kritik nicht sachlich sein. Wieso soll sich ein Politiker nicht auch polemisch über Fehlleistungen von Juristen äußern dürfen? Mit welchem Demokratieverständnis fordern Versager in Roben, dass Urteilsschelte nur in einer Form geübt werden dürfe, die ihnen nicht missfällt?

Dagegen betonte Neskovic, das Urteil stoße in der breiten Öffentlichkeit »zu Recht auf Unverständnis und Empörung«. Die Begründung sei von einer »unbarmherzigen Sichtweise« geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblende. »Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren«, sagte der frühere Richter am Bundesgerichtshof.

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=48946

Pressespiegel:

http://www.netzwerkit.de/projekte/emmely/emmelypresse

Lesenswert zum Thema “Die kleinen hängt man …”:

http://www.sueddeutsche.de/politik/923/459564/text

Die in ihrer Gnadenlosigkeit ziemlich erbärmlichen Reaktionen der Juristen zeigen vor allem eines: eine bemerkenswerte Unsensibilität bei sozialen Fragen. Was in breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung als ungerecht empfunden wird, darf das ein Gericht als rechtens bewerten? Spielt bei dem Vertrauensverlust der Wert der “Unterschlagung” wirklich keine Rolle? Es drängt sich der Verdacht auf, dass sachfremde Erwägungen bei der Kündigung mitspielten, und dass das LAG auf diesem Auge blind war bzw. sich in eine archaische Werteordnung flüchtete. Auch nach 30 Jahren tadelloser Mitarbeit darf eine Kassierin nichts unterschlagen, aber daran eine fristlose Kündigung (statt einer befristeten Kündigung oder einer Abmahnung) zu knüpfen ist ganz und gar unverhältnismäßig. Wir erinnern uns: 1493 wurde in Nürnberg ein Kaufmann gehängt, weil der einem Bäcker ein Brötchen gestohlen hatte (Zeilinger, Lebensformen im Krieg, 2007, 79). Fiat iustitia!

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1286997.html

Update:

Urteilsvolltext
http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2009/03/larbg-berlin-brandenburg-7-sa-2017-08.pdf

Daraus ergibt sich eindeutig, dass es sich um eine Verdachtkündigung handelte.

Ich sehe im angeblichen Delikt nach wie vor ein Bagatelldelikt, bei dem angesichts der Betriebszugehörigkeit eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die Hobby-Detektive des LAG überzeugen mich nicht.

Günter Buchstab in Ruhestand

“Günter Buchstab, Leiter der Hauptabteilung „Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik“, ist in Sankt Augustin vom Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Bernhard Vogel, verabschiedet worden.
Vogel sagte in seiner Ansprache: „Günter Buchstab hat das Archiv für Christlich-Demokratische Politik geprägt, hat ihm Profil und allgemeine Beachtung verschafft, national wie international. Wie kein Zweiter wacht er über die christlich-demokratische Geschichte und Gegenwart und ihre zeitgenössische Darstellung.“
Nachfolger Buchstabs wird ab 1. März 2009 Prof. Hanns Jürgen Küsters. Küsters, geboren 1952 in Krefeld, studierte in Bonn und Hamburg Politische Wissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Pädagogik. Nach Tätigkeiten an den Universitäten Köln und Bonn, sowie bei der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, war er von 1994 bis 2008 Leiter der Edition „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ im Bundesarchiv. Seit April 2008 ist Küsters Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung. “

Quelle:
http://www.kas.de/wf/de/71.6878

Ehemals Donaueschinger Handschrift im Pariser Musée de Cluny

Einige wenige Handschriften aus der Donaueschinger Hofbibliothek wurden 1993 nicht an das Land Baden-Württemberg verkauft, sondern (mutmaßlich illegal) zuvor – offenbar in den 1980er Jahren – heimlich von den Fürsten von Fürstenberg verscherbelt.

Cod. 862 tauchte 2006 bei Jörn Günther wieder auf

http://log.netbib.de/archives/2006/11/03/fechtbuch-aus-donaueschingen-cod-862

http://www.guenther-rarebooks.com/catalog-online/34.php

Nun hat der Codex im Pariser Musée de Cluny http://www.musee-moyenage.fr einen hoffentlich dauerhaften Hafen gefunden, wie dem Handschriftencensus zu entnehmen ist:

http://www.handschriftencensus.de/7309

26 mittelgroße Farbabbildungen sind verfügbar unter

http://www.photo.rmn.fr

Nach wie vor verschollen ist Stegmüllers Kalender Cod. 494

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Stegmüller

Nach wie vor verschollen ist der Bellifortis:

http://www.handschriftencensus.de/7308

Wohl noch bei Günther liegt der Wigalois:

http://www.handschriftencensus.de/7305