http://historia-docet.de/html/diskussion.html
Die erste Stellungnahme zu meiner Website stammt im Internetforum Archivalia von Klaus Graf, der das Urkundenbuch St. Blasien in der Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 126 (2005) rezensierte. Graf hat seinen Beitrag am 8. Januar 2009 ins Netz gestellt: http://archiv.twoday.net/stories/5433755 unter der Überschrift “Johann Wilhelm Braun teilt aus”. Anscheinend hält Graf Forschung und wissenschaftliche Auseinandersetzung eher für eine Art Kampfsport, in dem es zu seinem guten Ton gehört, den Kontrahenten mit verbalen Tiefschlägen wie “lächerlich”, “ausfällig” und “gehässig” einzudecken.
Wer mich als durchaus wohlwollenden Rezensenten in dieser Weise abwatscht, muss das Echo vertragen können.
Dies hier ist kein Internetforum, sondern ein Weblog.
Was ein Weblog ist, steht z.B. in der Wikipedia, Herr Braun.
Da ich annehme, dass Sie nicht wissen, was das ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Blog
Zutreffender wäre der Titel gewesen “Johann Wilhelm Braun teilt ein”, nämlich in zwei einigermaßen gegensätzliche Forschungsrichtungen, einer sozusagen traditionellen (der ich mich verpflichtet fühle), die den vielfältigen Fundus der seit drei Jahrhunderten entwickelten wissenschaftlichen Methoden zu bewahren, anzuwenden und gerade gegenwärtig um vielversprechende neue Methoden und Techniken zu erweitern sucht, und einer scheinbar modernen, die ich die “Reduktionfraktion” genannt habe und in der Gefahr sehe, eine “Forschung light” zu betreiben. Auf diese Problematik, die der Hauptanlass für meine “Recensio recensionum” war, ist Graf leider mit keinem Wort eingegangen.
Ich sehe mich nicht als Vertreter einer Forschung light. Worauf ich eingehe oder nicht, ist immer noch meine Sache.
Stattdessen verbreitet er sich über Rechtsfragen des Kopierens. Mir genügt, dass Kopieren für private und wissenschaftliche Zwecke erlaubt ist. Weiteres, was letzten Endes nur unter dem Verwertungsaspekt, sprich Geldverdienen mit Geistesprodukten, Sinn macht, war, wenigstens in meinem Bereich der historischen Forschung, gar noch des Mittelalters und hier der Quellenedition, leider immer so wenig einträglich, dass es die reine Zeitverschwendung wäre, sich damit eingehender zu befassen. Z. B. war die jahrzehntelange Arbeit am Urkundenbuch St. Blasien natürlich nur als Dienstaufgabe überhaupt möglich, also von vorneherein ohne Anspruch auf verwertungsrechtliche Vergütung. Und wenn die VG Wort für die zwei Bände von insgesamt fast 1400 Seiten weniger als 500 Euro ausschüttete und die CD-ROM-Ausgabe überhaupt nicht berücksichtigte – welchen Sinn hat es für unsereins angesichts solcher “Summen”, sich mit Verwertungsfragen aus dem Urheberrecht groß zu befassen? Ich wünsche es Herrn Graf, dass ihm für seine diesbezügliche eingehende Beschäftigung mehr herausspringt.
Es gehört für Herrn Braun wohl wie für die meisten Historiker zum guten Ton, eine möglichst große Unkenntnis in Urheberrechtsfragen an den Tag zu legen. Nein, wesentlich mehr springt bei meiner Beschäftigung mit dem Urheberrecht nicht heraus, aber wer sich wie ich für “Open Access” einsetzt, muss die urheberrechtlichen Begrenzungen und Pferdefüße kennen.
Nebenbei bedauert Graf, dass ich nur die ungedruckten Teile meiner seinerzeitigen Dissertation auf der Website veröffentlicht habe. Ich verstehe nicht, warum ich das mit den gedruckten, also in einer Vorfassung dazu, auch hätte tun sollen. Sie sind doch durch die überarbeitete Druckfassung überholt!
Die überarbeitete Druckfassung steht eben nicht online zur Verfügung. Und da wäre es durchaus willkommen, wenigstens die nicht überarbeitete Vorfassung kostenfrei am PC benützen zu können – abgesehen davon, dass ein Buch mehr als die Summe seiner Teile ist, nämlich eine beziehungsreiche Ganzheit. Wenn man das im Laufe eines langen Berufsleben nicht begriffen hat …
Meine Begründung, die ungedruckten Teile der Dissertation nur als Bilddatei und des zu großen Aufwands halber nicht als OCR-eingelesene Textdatei ins Netz zu stellen, sei – so Graf – “einfach nur lächerlich”. Der angesprochene Aufwand bezieht sich natürlich nicht auf die bloße technische Umsetzung – das wäre tatsächlich lächerlich – sondern auf den riesigen Korrekturaufwand, den das Einlese-Ergebnis erfordert hätte. Ich habe es natürlich ausprobiert, das Programm konnte die leider nicht besonders gute Typoskriptvorlage (eine bessere habe ich aber nicht) in zureichender Qualität nicht umsetzen, wie auch jeder an der jetzt im Netz stehenden Fassung sehen, und wenn er Lust hat, damit die OCR-Umsetzung auch selber ausprobieren und für sich nutzen mag. Welcher Schrott mit solchen OCR-eingelesenen und unkorrigiert belassenen Texten zustandekommt, davon kann man sich an zahllosen Beispielen der Google’schen Buchdigitalisierungen überzeugen. (Man erhält diese Ergebnisse mit dem Link: Nur Text anzeigen). Google überläßt es dem Benutzer, diese Texte anhand der PDF-Bilddateien selber zu korrigieren. Mehr kann oder will selbst dieser Riesenkonzern nicht leisten.
Braun zeigt einmal mehr, dass er keine Ahnung hat, wovon er spricht.
Erstens: Die Google-OCR ist erheblich brauchbarer geworden, es gibt außerordentlich gut erkannte Bücher – sogar in Fraktur!
Zweitens: Da ich an die 50 eigene Aufsätze mit OCR erfasst und kursorisch korrekturgelesen habe (Freidok, ebenso ARTDok), was angesichts der sehr guten Qualität von des OCR-Programms, auch bei sehr langen Aufsätzen einschließlich Scannen nicht mehr als eine Dreiviertelstunde in Anspruch nahm, kann ich nur sagen, dass Herr Braun dann halt ein miserables Programm benutzt hat. Beispielsweise ist die eingebaute OCR von Acrobat eher schlecht.
Wozu braucht es die OCR in einem doppelschichtigen PDF? Einzig allein für die Suchmaschinen und Nutzer, die Zitate oder längere Textteile (z.B. Quellenstellen) entnehmen wollen. Letzteren ist zuzumuten, dass sie den Wortlaut mit dem ja zur Verfügung stehenden Faksimile kollationieren.
Und bei den Suchmaschinen ist eine hundertprozentige Übereinstimmung ebenfalls entbehrlich. Man sollte lediglich darauf achten, dass die Schlüsselbegriffe des Texts richtig erkannt werden.
Ist das OCR-Ergebnis zufriedenstellend (und ich sehe keinen Grund, wieso ein Typoskript nicht ordentlich bearbeitbar sein soll), genügt eine kursorische Durchsicht, die bei einer sehr umfangreichen Arbeit keineswegs viele Arbeitsstunden in Anspruch nimmt.
Wir haben hier in Archivalia Dutzende Beiträge, die den Nutzen von Volltextsuchen schlagend anhand von wissenschaftlichen Beispielen belegen. Das hat nichts mit Wissenschaft light zu tun, sondern mit Nutzung neuer Möglichkeiten, die nicht bei der Beigabe einer CD als Non-Plus-Ultra stehen bleibt.
Im übrigen hat sich an Grafs Replik schon eine kleine Diskussion angehängt. Man ist als Forscher “im Elfenbeinturm” überrascht, was es ‚da draußen’ so für Gesichtspunkte gibt, z. B. dass “jemand jahrzehntelang (?) [mein Kommentar: Fragezeichen können Sie streichen] für Steuer- oder Stiftungsgeld an einem einzelnen Buch arbeiten kann, ist das ja schön für ihn” – mein Kommentar: von wegen, diese Aufgabe habe ich mir seinerzeit keineswegs selber ausgesucht, sie war mir aufgrund gewisser Umstände dienstlich verordnet worden, und für wie “schön” für mich man sie hielt, lässt sich daran ablesen, dass ich nach 35 Dienstjahren auf derselben Gehaltsstufe pensioniert wurde, in der ich eingestellt worden war, – gewiß ein einmaliges Phänomen im baden-württembergischen Beamtenwesen – und ich hatte mich in der Dienstzeit auch noch gegen solche zu wehren, die derweil automatisch die Karrieretreppe hinauffielen, auch sie übrigens “für Steuer- oder Stiftungsgeld” und ohne dafür ein “Jahrhundertwerk” zu verlangen, ein “Luxus”, der offenbar “dem Fortkommen der Wissenschaft insgesamt” weitaus dienlicher ist – soviel zur “Ökonomie des Wissenschaftsbetriebs” aus der Sicht eines anonymen “ladislaus” auf der zitierten Website, dem immerhin meine “hemdärmelige Anleitung zum Urheberrechtsverstoss” “sehr willkommen” ist.
Karlsruhe, 12. Februar 2009 Johann Wilhelm Braun
Diese letzten Bemerkungen lasse ich unkommentiert.
Neuss, den 14. Februar 2008 Klaus Graf