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Private Libraries in Renaissance England

I am pleased to announce that Private Libraries in Renaissance England (PLRE), in cooperation with the Folger Shakespeare Library, is now available online as the PLRE.Folger database. PLRE.Folger contains records of nearly 13,000 books drawn from book-lists compiled in England between 1507 and 1653, itemizing the collections of 196 owners. These records include the book-lists appearing in 162 probate inventories taken under the jurisdiction of the Chancellor of Oxford University.

The material in the database is searchable in a variety ways, and thanks to the generosity of the Folger, access is free to the scholarly community. The current database is the beta version. Accordingly, users are invited to make comments and suggestions for improvement. Email addresses are provided for that purpose on the website’s Contacts page.

This announcement of the PLRE.Folger release would be incomplete without the following comments:

PLRE.Folger and the printed volumes of PLRE are complementary presentations of the material in Private Libraries in Renaissance England. They are not substitutes one for the other. The use of PLRE.Folger will, therefore, be enhanced with the printed volumes on hand.

[…]

PLRE.Folger can be accessed at: http://plre.folger.edu Given the unique character of the database, the documentation is unusually heavy and detailed; users would be well-served to print the documentation for reference.

The PLRE Project website, which provides detailed information about Private Libraries in Renaissance England as well as material drawn from the published volumes not available at PLRE.Folger, can be accessed at http://wmpeople.wm.edu/site/page/rjfehr or via a link from PLRE.Folger.

I would be grateful if the recipients of this announcement would distribute it to other interested scholars.

R.J. Fehrenbach, General Editor
Private Libraries in Renaissance England

Berner Burgergemeinde ein Bollwerk des Konservativismus

Die kostbarsten Handschriften Berns gehören der Burgerbibliothek und sind Eigentum der Burgergemeinde, einer öffentlichrechtlichen Körperschaft von ehemaligen Patriziern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Burgergemeinde_Bern

Katrin Rieders Dissertation (Netzwerke des Konservatismus. Berner Burgergemeinde und Patriziat im 19. und 20. Jahrhundert. Chronos, Zürich 2008) löste in dem Medien Diskussionen über dieses eigenartige schwerreiche Gebilde aus. Der Burgergemeindepräsident wies die Kritik 2008 zurück:

PDF

Im Internet ist nachzulesen:

http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienspiegel/08-08-14-MS.html

Als die Berner Historikerin Katrin Rieder begann, über die Berner Burgergemeinde zu forschen, stiess sie auf grossen Widerstand. Ihr wurden aktuelle Quellen vorenthalten, es wurde ihr subtil gedroht, und dann wurde selbst die Publikation von Artikeln schwierig. Denn die 17 000 BernburgerInnen sind mächtig, und sie üben diese Macht am liebsten diskret aus.

Die Burgergemeinde hat viel Erfahrung im Herrschen: In ihr versammeln sich die alten patrizischen Berner Familien und das städtische Grossbürgertum. Man kennt sich, man hilft sich: “Burger gegen Burger, das geht nicht”, heisst es. Die BurgerInnen sitzen in wichtigen Positionen in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft. Und ihre Macht ist institutionell gestützt, die Burgergemeinde hat die Funktion einer Heimatgemeinde. Deshalb übernimmt sie auch staatliche Aufgaben wie die Sozialfürsorge für ihre Angehörigen.

Heute verfügt die Burgergemeinde über ein Milliardenvermögen, sie ist die reichste Korporation der Schweiz. Allein in der Stadt Bern besitzt sie einen Drittel des Bodens – Kapital, das aus dem Vermögen des alten Stadtstaates Bern stammt. “Wenn es die Burgergemeinde nicht gäbe, wäre die Einwohnergemeinde der Stadt Bern viel reicher”, sagt Rieder. “Sie hätte dann zwar mehr Aufgaben, aber auch die Mittel dafür.”

Und zum Thema Informationssperren:

WOZ: Katrin Rieder, Sie forschen seit Jahren über die Berner Burgergemeinde. Haben sich die Burger Innen darüber gefreut?

Katrin Rieder: Nicht wirklich. Sie haben es mir nicht leichtgemacht, an die Quellen heranzukommen, nur solche aus dem 19. Jahrhundert sind frei zugänglich. Ich musste ein Gesuch stellen, um zumindest einige Akten aus dem 20. Jahrhundert einsehen zu können. Zu den Dokumenten aus den letzten dreissig Jahren wurde mir der Zutritt vollumfänglich verwehrt. Damit hatte ich nicht gerechnet.

Wie haben Sie das Problem gelöst?

Ich habe mehrmals nachgefragt, doch letztlich hätte ich es juristisch einfordern müssen, und das habe ich nicht getan. Eigentlich begründete das neue kantonale Informationsgesetz von 1993 das Öffentlichkeitsprinzip – auch die Burgergemeinde ist diesem Gesetz unterstellt. Die Gespräche mit der Burgerbibliothek waren nicht einfach. Man war über meine Forschungen – gelinde gesagt – “not amused”.

Aus einem anderen Artikel:

· Zwei an der Universität Bern erarbeitete historische Lizenziatsarbeiten von Karoline Arn und Katrin Rieder (5) brachten Ende der 1990er-Jahre neue Fakten über die neue Geschichte der Burgergemeinde ans Licht. Mit der Folge, dass – laut Aussage des heutigen Burgerratspräsidenten Franz von Graffenried – der damalige Sekretär der Burgergemeinde drohte, ein Weiterzug der Forschungsarbeit mit Publikation hätte Klagen zur Folge.

· Im Hinblick auf eine vom Bundesarchiv, dem Stadt- und Staatsarchiv für 2001 geplante Ausstellung im Käfigturm über Bundesrat Markus Feldmanns Tagebücher hatte das Bundesarchiv Katrin Rieder den Auftrag erteilt, für ein Dossier einen Artikel zu schreiben zum Thema, wie Feldmann Bernburger wurde (6). Feldmann war im ersten Anlauf 1940 überraschend nicht zum Bundesrat gewählt worden. An seiner Stelle wählte das Parlament den deutschfreundlichen BGB-Parteikollegen und Bernburger Eduard von Steiger. Im Hinblick auf seine Wahl im zweiten Anlauf offerierte die Burgergemeinde Feldmann 1951 das Ehrenburgerrecht. Dem Vernehmen nach hatte der Berner Staatsarchivar – selbst ein Bernburger – versucht, den Auftrag an die Historikerin zu verhindern. Als ihm dies nicht gelang, machte das Berner Staatsarchiv bei der Ausstellung nicht mehr mit.

· Der Berner Historiker Daniel Schläppi publizierte zwei Texte in Bänden über die Geschichte von Berner Zünften (7). Dem Vernehmen nach musste er dabei Zensuren akzeptieren. Heute will er sich zu dieser Angelegenheit nicht mehr äussern. Kenner der Szene erklären, wer in Sachen Burgergemeinde kritisch recherchiere, müsse damit rechnen, auf dem Platz Bern keine Stelle als Historiker zu finden.

GW 6687 online

‘Chronik der Kaiser, Könige und Päpste, sowie der Grafen von Württemberg’

Gedruckte Weltchronik in dt. Sprache (um 1480) in der Nachfolge Jakob -> Twingers von Königshofen

Überlieferung. Druck Augsburg, [Johann Blaubirer], um 1480 (GW 6687), 98 Bl.

Ausgabe. Chr. Fr. Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Graven, Bd. 1, ²1773, Beylagen, S. 1-4 (nur c. 7)

Das bislang kaum beachtete Werk stellt eine wohl in Augsburg
angefertigte Kompilation aus der Straßburger Chronik Twingers und
Heinrich Steinhöwels 1473 in Ulm gedruckter ‘Tütschen Chronica’
(Auszug aus den ‘Flores temporum’) dar. In sechs Kapiteln wird ein Abriß der Geschichte der Päpste (c. 4) und Kaiser (c. 2-3) geboten, der durch Mitteilungen zur Regionalgeschichte des Oberrheins (c. 1 sowie c. 6 über die Armagnaken und Erdbeben) und zum Ursprung der französischen Könige (c. 5) ergänzt wird. Zusammenhänge mit den Augsburger Twinger-Drucken und -Handschriften, Johann Bämlers ‘Kaiser- und Papstchronik’ (1476) und dem historiographischen Oeuvre Konrad Bollstatters müßten noch näher untersucht werden.

Nachträglich erweitert wurde das Kompendium durch ein siebtes Kapitel zur württembergischen Geschichte: Hie wirdet etwas gesagt
von ettlichen alten geschichten der herren von Wirttemberg.
Bis zum Jahr 1344 wird der mit der Geburt Graf Eberhard des Erlauchten (1265) einsetzende Text der im 3. Viertel des 15. Jh.s entstandenen ‘Stuttgarter Stiftschronik vom Hause Württemberg’ wörtlich übernommen. Es folgen Nachrichten über Graf Eberhard den Greiner und seinen Bruder sowie über die Kämpfe zwischen Württemberg und den Reichsstädten (1368-1388). Offensichtlich hoffte der Augsburger Drucker auf Absatz seines Geschichtsbuchs im württembergisch-schwäbischen Raum.

Literatur. Chr. v. Stälin, Ueber das s.g. älteste gedruckte
Württembergische Geschichtsbuch, Württembergische Jbb. (1856) H. 1, S. 91-93;
K. Graf, Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers “Schwäbische
Chronik” und die “Gmünder Kaiserchronik” (Forschg.n z. Gesch. d. älteren dt. Lit. 7), 1987, S. 218f.;
J. Wolf, Konrad Bollstatter und die Augsburger Geschichtsschreibung, ZfdA 125 (1996), S. 54, 62f., 84.

Quelle: Klaus Graf, ²VL 11 Lief. 2 (2001) 328f.

Die Inkunabel (ohne das siebte Kapitel zu Württemberg) nun online:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034204/image_1

Stälin 1856 online:
http://books.google.com/books?id=SQMAAAAAMAAJ&pg=PA91

Graf 1987 online
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO_PDF_V01?objid=22215

Steinhöwel 1473 online
http://diglib.hab.de/inkunabeln/4-xylogr-1/start.htm

Bämlers Twinger-Bearbeitung Ausgabe 1480 online
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0003/bsb00032289/images
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032289/image_1
Zu Abweichungen dieser Ausgabe von ihrer Vorlage siehe Boehms Reformatio Sigismundi-Ausgabe
http://books.google.com/books?id=C0MJAAAAQAAJ&pg=PA11 (US-Proxy)
[ https://archive.org/stream/friedrichreiser00reisgoog#page/n20/mode/2up ]

Stälins Ausgabe der Stuttgarter Stiftchronik vom Hause Württemberg 1864
http://books.google.de/books?id=r24AAAAAcAAJ&pg=PA256

Das in München nicht vorhandene siebte Kapitel über die Herren von Württemberg ist nach HStA Stuttgart J1 Hs. 35 Bl. 509r-513v online einsehbar unter
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Inkunabel_GW_6687_1.jpg

Nachträge 2013:
Transkription des württembergischen Kapitels auf Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Von_ettlichen_alten_geschichten_der_herren_von_Wirttemberg

Digitalisat des Exemplars der WLB Stuttgart mit 7. Kapitel:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz347315496

20.6.2020 Abbildung des ²VL-Artikels

#forschung

Quaternionen der Reichsverfassung

Im Anhang zu einem deutschsprachigen Druck der Goldenen Bulle

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0003/bsb00034383/images/index.html?id=00034383&&seite=68

Zu den Quaternionen sehe man

http://de.wikipedia.org/wiki/Quaternionen_der_Reichsverfassung

Update: weitere Inkunabel

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0003/bsb00034381/images/index.html?id=00034381&seite=165

Kunsthistoriker und Historiker

Immer wieder ärgere ich mich, wenn in Ausstellungskatalogen Objekte einseitig kunsthistorisch gewürdigt werden, der historische Kontext aber unter den Tisch fällt.

Jüngstes Beispiel: In dem Katalog der Berner Ausstellung “Karl der Kühne” (Stuttgart 2008) ist Nr. 161 ein “Bericht über die Hochzeit” von Maximilian und Maria und Burgund aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (Allg. Urkundenreihe 1479 III 17). Man erfährt, dass er aus dem Kloster Einsiedeln stammt, aber mit keiner Silbe, dass der Verfasser der dortige Konventuale Albrecht von Bonstetten war. Der Text ist besprochen bei Regine Schweers, Albrecht von Bonstetten …, 2005, S. 93-95 http://books.google.com/books?id=7Ne2OKF_j6YC&pg=PA93. Susan Marti gibt im Ausstellungskatalog als Literatur nur den Berliner Katalog “Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation” 2006 S. 123f., der mir nicht vorliegt. Die historische Einordnung des Textes setzt voraus, dass man den Verfasser Bonstetten kennt, mit ihm lässt sich etwa auch der Abdruck des Textes bei Chmel ermitteln.

(Wie nicht selten, hat es auf den ersten Blick den Anschein, dass Chmels Urkunden und Aktenstücke bei Google Book Search gar nicht online sind. Nimmt man aber ein Textstück aus Schweers, findet man die Stelle sofort:

http://books.google.com/books?ei=PL-VSbGqFqOOyQT7lJmBDw&hl=de&as_brr=0&q=sit+igitur+iste+sigismondus )

UPDATE:

Michael Anders hat mir freundlicherweise den Wortlaut des Katalogbands 2 zur Ausstellung „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962-1806“ zur Verfügung gestellt:

„Die bildliche Darstellung zeigt diesen Moment [die Hochzeit]: Die beiden Brautleute stehen einander vor einem Geistlichen gegenüber, Maria ist in geistlicher Begleitung, Maxi- [S. 124] milian wird von einem Schwertträger begleitet. Zu Füßen der handelnden Personen befinden sich die beiden Wappenschilde, der österreichische Bindenschild neben dem burgundischen Schild. Die beiden Wappen fallen durch ihre Farbigkeit auf und symbolisieren für den Betrachter der Szene sofort, dass die Verbindung zwischen Habsburg und Burgund trotz aller Irrungen nun zustande gekommen ist.

Der Bericht über die Hochzeit wurde anscheinend im Kloster Einsiedeln verfasst. Möglicherweise ist es eine Auftragsarbeit des Innsbrucker Hofes, da sich der Verfasser als Anhänger Erzherzog Siegmunds von Tirol zu erkennen gibt. Gedacht war der Bericht für den Dogen und die Senatoren von Venedig, allerdings wurde das Stück nie abgeschickt. Siegmund von Tirol hatte sich für die österreichisch-burgundische Heirat stark eingesetzt, er wurde dafür von Friedrich III. auch mit dem Titel eines Erzherzogs belohnt. Dieser Titel stand nach der Bestätigung des Privilegium Maius durch den Kaiser im Jahr 1453 nur der steirischen Linie der Habsburger zu.“

Autor: ThJ = Thomas Just

Verwiesen wird auf:
Wiesflecker 1971-1986, Bd.1, S. 96-133;
Ausst.-Kat. Neuhofen an der Ybbs/St. Pölten 1996, S. 666f;
Ausst.-Kat. Berlin 2003, S. 115.

Also auch da kein Hinweis auf den Autor. Liegts also nicht an den Kunsthistorikern, sondern an einem Wiener Archivar, dass das Stück seinen Autor verlor? Sollte Just tatsächlich übersehen haben, dass Bonstetten der Autor ist, was bei Chmel steht, aber womöglich nicht im Findmittel der Urkundenreihe? Es klingt fast danach (anscheinend in Einsiedeln, gibt sich als Anhänger Sigmunds zu erkennen). Aber was ist mit den zitierten Quellen? Da Just dieses Weblog liest, ist die Lösung des Rätsels womöglich nah …

Update:
Siehe auch
http://wwwg.uni-klu.ac.at/kultdoku/kataloge/20/html/1823.htm