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Episteme-Abzocke

http://www.eupjournals.com/toc/epi/6/1?cookieSet=1

Das Themenheft Wikipedia kostet Pay-per-View für 7 Artikel 7×18=126 Dollar.

Besonders ärgerlich: http://library-mistress.blogspot.com/2009/02/ausgabe-von-episteme-wikipedia.html erwähnt mit keiner Silbe, dass es sich um eine kostenpflichtige Zeitschrift handelt. (Die UB Freiburg hat kein Online-Abo.)

Günstiger fährt man, wenn man eine individuelle Bestellung des ganzen laufenden Jahrgangs online only tätigt. Dann zahlt man “nur” 51 Dollar (36 britische Pfund).

Vertrauen Sie diesem Mann?

Tun Sie es ruhig, er hat erfreulicherweise seine Wikipedia-Studien (auch die in Episteme über “Trusting Wikipedia”) auf seiner Website zugänglich gemacht:

http://www.fecundity.com/job/paper.php?item=wikipedia

Schaumburg Lippe in Zeitungszeugen Nummer 7

Kreuz Zeitung vom 14 Juni 1934 Seiten 1 und 2:
Goebbelsrede in Warschau
Am Mittwoch um 12 Uhr 15 ist Reichsminister Dr. Goebbels mit dem Flugzeug “Generalfeldmarschall von Hindenburg” vom Tempelhofer Feld nach Warschau abgeflogen. Er folgt einer Einladung der Intellektuellen-Union. In der Begleitung des Ministers befinden sich u.a. Ministerialrat Hanke, Prinz Schaumburg Lippe…
Kein neuer Krieg ! Der Nationalsozialismus hat keine internationale Sendung im aggressiven Sinne zu erfüllen …Wir sind kein säbelrasselndes Eroberungsgeschlecht…

Vierprinzen

Die Vorleser, oder: RA Exner hat den Durchblick

http://www.jur-blog.de/multimediarecht/rechtsanwalt/2009-02/der-vorleser-kindle-vom-deutschen-urheberrecht-gestoppt

http://www.heise.de/newsticker/Rechteinhaber-koennen-Kindle-Vorlesefunktion-deaktivieren-lassen–/meldung/133725

Ob ich als Mutter abends meinem Kind etwas aus einem urheberrechtlich geschützten Buch vorlese oder ob ein E-Book-Reader eine automatisierte Sprachausgabe anbietet, ist urheberrechtlich gleich zu behandeln, da in beiden Fällen kein ÖFFENTLICHER Vortrag erfolgt (von einer privaten “Aufführung” zu sprechen, wie dies Exner tut, ist irreführend: allenfalls ein privater Vortrag kommt nach deutschem Recht in Betracht, aber das Vortragsrecht betrifft nur öffentliche Vorträge; ob das Vorlesen zulässig ist, regelt § 53 UrhG zu den Vervielfältigungen, siehe auch die Kommentierungen zu § 45a UrhG).

Im übrigen macht auch das private Vorlesen eines Buchs kommerziell vertriebenen Hörkasetten Konkurrenz.

Wenn ich in einer Gastwirtschaft meinen Kindle aufstelle und Fremden das Mithören erlaube ist das ebensowenig urheberrechtlich zulässig wie das laute Abspielen geschützter Musik aus einem MP3-Player. Letzteres kann ja wohl auch nicht dazu führen, dass MP3-Player verboten werden.

Cultranet für Prüfungsarbeiten

http://www.cultiv.net/cultiv/index.php?id=603

cultranet ist eine wissenschaftliche Open-Access-Volltextdatenbank mit Schwerpunkt auf den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Sie verfolgt das Ziel, wissenschaftliche Arbeiten über das Internet zugänglich zu machen, um damit freies Wissen und fächerübergreifenden Diskurs zu fördern. Die Datenbank enthält vor allem Magister- und Diplomarbeiten, Dissertationen, Hausarbeiten, Artikel und Vorträge und gibt Studierenden und WissenschaftlerInnen eine leicht zugängliche Möglichkeit zur gezielten Suche sowie Veröffentlichung wissenschaftlicher Literatur. Kommentar- und Kontaktfunktionen erleichtertern Vernetzung und Austausch.

Es sind 75 Arbeiten enthalten, darunter:

Das Urheberrecht und 68er-Bewegung: Quantitative und qualitative Untersuchungen zur Rezeption und Bedeutung der Raubdruckbewegung zwischen 1967 und 1973 in der BRD.
Magisterarbeit von Carmen Maria Thiel (deutsch, 2007)

Fachbereich Kulturwissenschaften
Note 1,0
Institution/Körperschaft Institut für Kulturwissenschaften
Schlüsselbegriffe Geschichte, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Raubdruck, 68er
Datum: 10.09.2008 Downloads: 396

Die gnadenlosen Manipulierer: heute RA Siebers

http://strafprozess.blogspot.com/2009/02/kassiererin-zieht-fur-130-vor-das.html

Der erste Preis für die eklatanteste und mieseste Falschberichterstattung geht heute an das Strafprozess-Blawg.

Kassiererin zieht für 1,30 € vor das Bundesverfassungsgericht

Nein, sie zieht nicht wegen 1,30 Euro vors Bundesverfassungsgericht, sondern weil ihr Arbeitgeber nach 30jähriger tadelloser Betriebszugehörigkeit wegen zwei Bons im Wert von 1,30 eine vom Gericht gutgeheißene Verdachtskündigung ausgesprochen hat. Die Kündigung hat ihre bisherige gesicherte wirtschaftliche Existenz vernichtet, sie lebt auf Kosten des Steuerzahlers von Hartz IV. Sollte RA Siebers mal einen ähnlichen Prozess führen, schlage ich vor, dass er dann den für sein Honorar maßgeblichen Gegenstandswert ebenfalls auf 1,30 Euro festsetzt.

Zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/5544492

Weitere Archive treten Flickr Commons bei

Universitätsarchiv der Oregon State University

http://www.flickr.com/photos/osucommons

Staatsarchiv Florida

http://www.flickr.com/photos/floridamemory

Zur Erinnerung:

BY ASSERTING “NO KNOWN COPYRIGHT RESTRICTIONS,” PARTICIPATING INSTITUTIONS ARE SHARING THE BENEFIT OF THEIR RESEARCH WITHOUT PROVIDING AN EXPRESSED OR IMPLIED WARRANTY TO OTHERS WHO WOULD LIKE TO USE OR REPRODUCE THE PHOTOGRAPH. IF YOU MAKE USE OF A PHOTO FROM THE COMMONS, YOU ARE REMINDED TO CONDUCT AN INDEPENDENT ANALYSIS OF APPLICABLE LAW BEFORE PROCEEDING WITH A PARTICULAR NEW USE.

Schön und gut, aber eine solche Freigabe soll ja (wie bei freien Lizenzen) eben dazu führen, dass Rückfragen nicht mehr nötig sind. Wenn ich also das folgende Bild eines Fotografen namens Frank Johnson (laut Florida Memory: Francis P. Johnson) von ca. 1953 wiedergeben möchte, muss ich also doch wieder unnötigerweise das Archiv anschreiben, da der Grund, wieso es urheberrechtsfrei sein soll, nicht ersichtlich ist.

Update: Antwort aus Florida bezüglich des Bilds

“The photograph you note in your email is a Florida Department of
Commerce image. It was taken by a state agency, for state purposes, with the consent of the persons shown. Therefore the image is considered to be in the public domain, and you are more than welcome to use it on your website.

Best,
Jody Norman

Joanna (Jody) Norman, Archives Supervisor
State Library & Archives of Florida
500 South Bronough St./RA Gray Bldg.
Tallahassee, FL 32399-0250
850-245-6706

Update: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Flickr_files#The_Commons_on_Flickr

Declaration of Indepence in Private Hand

A rare 1776 copy of the Declaration of Independence belongs to a Virginia technology entrepreneur, not the state of Maine, the Virginia Supreme Court ruled Friday. Richard Adams Jr. of Fairfax County purchased the document from a London book dealer in 2001 for $475,000. But the state of Maine claimed it belongs to the town of Wiscasset, where it was kept by the town clerk in 1776.

[…]

Maine state archivist David Cheever said he found it “incredible” that the state’s rights were trumped by a private collector. Maine contended the document never should have been sold because of a state law which presumes that public documents remain public property unless ownership is expressly relinquished by the government.

“To us, it’s a public document. It was then. It is now,” Cheever said.

Read more at
http://news.yahoo.com/s/ap/20090227/ap_on_re_us/declaration_lawsuit

http://www.courts.state.va.us/opinions/opnscvwp/1080987.pdf

Rheinische Schriften, digitalisiert von der USB Köln

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/browse.php?CISOROOT=/rheinland

Über 600 Digitalisate (ContentDM) überwiegend zu Köln, meist kleine Zeitschriften, aber auch das Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins e.V. bis 1975/76! Ebenso interessant: Kaiserl. Reichs-Ober-Post-Amts-Zeitung zu Köln (18. Jh.)

Auch dabei Ennen/Eckertz: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln.

Update: eine IP artikuliert Unmut

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=624815#Rheinische_Zeitschriften

Verlage haben die digitale Entwicklung verschlafen und jammern nun über Piraterie

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/hausgemachte-diebstahlsursache

Das kennen wir doch von der Musikindustrie …

Dazu passt ein Boykottaufruf gegen Kindle-Ebooks, die teurer als 2,50 Dollar sind:

http://www.gulli.com/news/kindle-2-teure-e-books-2009-02-26

Verlage wollen UB Würzburg verklagen

http://infobib.de/blog/2009/02/27/borsenverein-geht-gegen-elektronische-lehrbuchsammlung-vor

Update:

http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/e-books-in-wuerzburg-fuehren-zum-streit

Unglaublich dilettantisch die UB Würzburg. Verkündet mutig, sie biete stark nachgefragte Literatur an und unterschreibt dann kleinlaut eine Unterlassungserklärung, die es den Studies verbietet, Privatkopien zum wissenschaftlichen Gebrauch anzufertigen, was eindeutig legal ist.

Zum Thema: ?s=52b

Zur Ökonomie von Open-Access-Journalen

Ende eines medizinischen Open-Access-Journals:

http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/02/26/end-of-free-access

Ergänzend dazu lesenswert ein Blick auf die Ökonomie einer Low-Budget OA-Zeitschrift:

http://polis.unipmn.it/pubbl/RePEc/uca/ucapdv/ramello132.pdf

Es war außerordentlich einfach, die Zeitschrift zu gründen, eine Kooperation zwischen einer italienischen Uni und einer Fachgesellschaft: http://eaces.liuc.it

Zum Formatieren der Beiträge:

The main variable costs of EJCE are costs of the final editing and formatting
of the published articles. This cost is not very high, but it is a burden since we have no
current income to cover it. All articles are published in PDF, using a layout very
similar to that of “paper” journals. We estimate that it takes about eight hours to edit
and format each article. The main part of the job, about six hours, is performed by
clerical staff. Revision and metadata production by the technical editor require some
two hours. 12 articles a year, our current load, take about 12 working days.10 The
main problem of the editing work is that the authors do not follow the instructions of
our style sheet, possibly because they do not interpret them as intended. The
bibliographies are the main stumbling block: very few of the submitted papers respect
EJCE’s bibliographic rules.

Die unbezahlten Gutachter arbeiten zu langsam: durchschnittlich dauert es 7 Monate, bis ein Artikel nach Eingang erscheint!

Die Downloadzahlen und Zitierungen sind respektabel, aber die Autoren machen sich Sorgen bezüglich des dauerhaften Bestands:

We believe that the achievements of the EJCE, given its meagre resources, are quite
satisfactory. The EJCE is now in its fifth year, the rate of submission of new papers
has not slackened and we feel that their quality is improving. The wide readership and
extensive downloads, the increasing number of quotations, are evidence that the
experiment started in 2004 has proved successful, at least in the short run. We can see
Cavaleri, Keren, Ramello and Valli—E-journal on Shoestrings no immediate clouds on the horizon. Our fears are for the long run, for the longevity of the journal.

Die bereits publizierten Inhalte sind sicher (durch RePEc und LOCKSS). Ein ketzerischer Gedanke: Wozu brauchen wir, wenn OA auf rasche aktuelle Verfügbarkeit abzielt, Zeitschriften, die Jahrhunderte bestehen? Der ganze Impact-Mist ist bezogen auf Zeitschriften doch wertlos: entscheidend für den wissenschaftlichen Wert ist nur der einzelne Artikel. Wenn es ein quantitatives Maß für dessen Erfolg in Form von Downloadzahlen und Zitaten gibt, dann ist es nachrangig, welche Impact-Zahlen die Zeitschrift hat und wie lange sie besteht.

Auf jeden Fall zeigt EJCE, dass die astronomisch hohen Preise, die je Zeitschriftenartikel gehandelt werden, nicht zwangsläufig sind. Sie kommen erst ins Spiel, wenn bezahltes Personal vorhanden ist. Mit Unterstützung einer Universität (die den Netzplatz und etwas technische Unterstützung bereitstellt) und einem kleinen Freiwilligen-Team einer Fachgesellschaft lässt sich innerhalb weniger Jahre ein renommiertes OA-Journal aufbauen.

Dummerweise fehlt im Wiki-Artikel …

http://septentrio.blogspot.com/2009/02/fur-solch-illustre.html

Umsomehr freut einen ein solches Prachtstück, wie ich es unlängst hier entdeckte. “Topographia oder Prodromus Delineati Silesiae Ducatus […]” nennt es sich und ein gewisser Friedrich Bernhard Werner hat es verfasst und um zahlreiche Illustrationen ergänzt. da gibt es Karten, Stadtansichten und die Darstellung einzelner Gebäude – alles in Handarbeit und nie durch die Hände eines Druckers gegangen. Die ganzen Daten zu dem Herren kann man dem kurzen aber guten Wiki-Artikel entnehmen (existiert in Polnisch und Deutsch – dummerweise fehlt bei beiden die Angabe zur Digitalisat).

Dummerweise kam Cavendum nicht auf die Idee, das Digitalisat

http://www.bibliotekacyfrowa.pl/dlibra/docmetadata?id=15414

einfach in den Weblinks der beiden Artikel zu ergänzen.

Ich reagiere ja meistens allergisch, wenn man Kritik an der Wikipedia mit dem Argument ”It’s a wiki” abbügelt, aber das Eintragen eines Weblinks dürfte niemanden überfordern.

Siehe auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:Tutorial/3

Anwälte-Brut gewohnt herzlos

Wenn BILD sich über das Urteil aufregt, mit dem eine Kassiererin wegen des Diebstahls von Wertbons in Höhe von 1,30 Euro nach langjähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt wurde, mag man das ablehnen, da BILD nicht gerade für seriöse Positionen bekannt ist. Wenn Bundestagsvizepräsident Thierse ausspricht, was viele Menschen in diesem Lande denken (auch ich), dass es sich nämlich um ein “barbarisches Urteil von asozialer Qualität” handelt, dann empört sich das zu Recht kritisierte Landesarbeitsgericht und der Deutsche Anwaltsverein fordert Thierses Rücktritt. Auch in der Blawgosphäre überwiegt Zustimmung für den drakonischen Richterspruch.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit muss scharfe Kritik nicht sachlich sein. Wieso soll sich ein Politiker nicht auch polemisch über Fehlleistungen von Juristen äußern dürfen? Mit welchem Demokratieverständnis fordern Versager in Roben, dass Urteilsschelte nur in einer Form geübt werden dürfe, die ihnen nicht missfällt?

Dagegen betonte Neskovic, das Urteil stoße in der breiten Öffentlichkeit »zu Recht auf Unverständnis und Empörung«. Die Begründung sei von einer »unbarmherzigen Sichtweise« geprägt, die die existenziellen Arbeitnehmerinteressen vollständig ausblende. »Man muss schon Jurist sein, um derart krude zu argumentieren«, sagte der frühere Richter am Bundesgerichtshof.

http://www.linie1-magazin.de/linie1/news/Politik/artikel.php?id=48946

Pressespiegel:

http://www.netzwerkit.de/projekte/emmely/emmelypresse

Lesenswert zum Thema “Die kleinen hängt man …”:

http://www.sueddeutsche.de/politik/923/459564/text

Die in ihrer Gnadenlosigkeit ziemlich erbärmlichen Reaktionen der Juristen zeigen vor allem eines: eine bemerkenswerte Unsensibilität bei sozialen Fragen. Was in breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung als ungerecht empfunden wird, darf das ein Gericht als rechtens bewerten? Spielt bei dem Vertrauensverlust der Wert der “Unterschlagung” wirklich keine Rolle? Es drängt sich der Verdacht auf, dass sachfremde Erwägungen bei der Kündigung mitspielten, und dass das LAG auf diesem Auge blind war bzw. sich in eine archaische Werteordnung flüchtete. Auch nach 30 Jahren tadelloser Mitarbeit darf eine Kassierin nichts unterschlagen, aber daran eine fristlose Kündigung (statt einer befristeten Kündigung oder einer Abmahnung) zu knüpfen ist ganz und gar unverhältnismäßig. Wir erinnern uns: 1493 wurde in Nürnberg ein Kaufmann gehängt, weil der einem Bäcker ein Brötchen gestohlen hatte (Zeilinger, Lebensformen im Krieg, 2007, 79). Fiat iustitia!

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1286997.html

Update:

Urteilsvolltext
http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2009/03/larbg-berlin-brandenburg-7-sa-2017-08.pdf

Daraus ergibt sich eindeutig, dass es sich um eine Verdachtkündigung handelte.

Ich sehe im angeblichen Delikt nach wie vor ein Bagatelldelikt, bei dem angesichts der Betriebszugehörigkeit eine Abmahnung ausgereicht hätte. Die Hobby-Detektive des LAG überzeugen mich nicht.

Günter Buchstab in Ruhestand

“Günter Buchstab, Leiter der Hauptabteilung „Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik“, ist in Sankt Augustin vom Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, Prof. Bernhard Vogel, verabschiedet worden.
Vogel sagte in seiner Ansprache: „Günter Buchstab hat das Archiv für Christlich-Demokratische Politik geprägt, hat ihm Profil und allgemeine Beachtung verschafft, national wie international. Wie kein Zweiter wacht er über die christlich-demokratische Geschichte und Gegenwart und ihre zeitgenössische Darstellung.“
Nachfolger Buchstabs wird ab 1. März 2009 Prof. Hanns Jürgen Küsters. Küsters, geboren 1952 in Krefeld, studierte in Bonn und Hamburg Politische Wissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Pädagogik. Nach Tätigkeiten an den Universitäten Köln und Bonn, sowie bei der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, war er von 1994 bis 2008 Leiter der Edition „Dokumente zur Deutschlandpolitik“ im Bundesarchiv. Seit April 2008 ist Küsters Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung. “

Quelle:
http://www.kas.de/wf/de/71.6878

Ehemals Donaueschinger Handschrift im Pariser Musée de Cluny

Einige wenige Handschriften aus der Donaueschinger Hofbibliothek wurden 1993 nicht an das Land Baden-Württemberg verkauft, sondern (mutmaßlich illegal) zuvor – offenbar in den 1980er Jahren – heimlich von den Fürsten von Fürstenberg verscherbelt.

Cod. 862 tauchte 2006 bei Jörn Günther wieder auf

http://log.netbib.de/archives/2006/11/03/fechtbuch-aus-donaueschingen-cod-862

http://www.guenther-rarebooks.com/catalog-online/34.php

Nun hat der Codex im Pariser Musée de Cluny http://www.musee-moyenage.fr einen hoffentlich dauerhaften Hafen gefunden, wie dem Handschriftencensus zu entnehmen ist:

http://www.handschriftencensus.de/7309

26 mittelgroße Farbabbildungen sind verfügbar unter

http://www.photo.rmn.fr

Nach wie vor verschollen ist Stegmüllers Kalender Cod. 494

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Stegmüller

Nach wie vor verschollen ist der Bellifortis:

http://www.handschriftencensus.de/7308

Wohl noch bei Günther liegt der Wigalois:

http://www.handschriftencensus.de/7305