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Digitale Archivierung eines Lebens: "MyLifeBits"

Die NZZ (Link) stellt dieses Projekt vor (hatten wir das wirklich noch nicht?):
” …. Dieses Gespräch ist das 553 385. Dokument, das Gordon Bell, ein 74-jähriger US-Computerwissenschafter, aufzeichnet. Er speichert, was ihm begegnet, was um ihn geschieht, was er liest, schreibt, sagt. Er scannt ein, fotografiert, zeichnet auf. Pensionierung ist kein Thema, seine Arbeit endet nie. Das Projekt heisst «MyLifeBits», der Computerriese Microsoft steckt dahinter, die grosse Frage ist: Wie viel Speicherplatz braucht ein Leben, eine multimediale Autobiografie? Wie viel eine Geburt, eine Hochzeit, ein Schritt auf der Karriereleiter?
…..
Der Neuropsychologe Lutz Jäncke von der Universität Zürich sagt: «Die wichtigste Eigenschaft unseres Gedächtnisses ist vergessen. Ich bezweifle sehr, ob wir mit einem digitalen Gedächtnis umgehen könnten.» Unser Gedächtnis sammelt nicht, es interpretiert. «Ein digitales Gedächtnis würde uns überfordern, weil es uns an unwichtige, schlechte, vielleicht peinliche Dinge der Vergangenheit erinnert, die in der Rückschau aus dem emotionalen Kontext gerissen werden.» ….
Wäre das ein Gedächtnis, das nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Dingen unterscheiden kann? Bell sagt: «Mein Gehirn ist frei von Müll, mein Cyber-Ich sammelt und sortiert für mich, ich kann kreativer denken.» Es ist das papierlose Büro. Sein Team sucht Möglichkeiten, die Datenflut zu sortieren, Wichtiges hervorzuheben, Unwichtiges zu verstecken. «Der Nutzer», sagt Bell, «will so etwas nicht selber machen.» Die Deutungshoheit über unser Leben übernimmt ein Computer. Er stellt zwischen Dateien eine Verbindung her, die wir nie machen würden. Er sortiert Bilder nach Ort und Zeit, markiert Personen und verknüpft sie mit deren E-Mails und SMS. ….”

Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/MyLifeBits
http://research.microsoft.com/en-us/um/people/gbell (Homepage Gordon Bell)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13646/1.html (Heise-Artikel von 2002)
http://mylifebits.wordpress.com/2008/05/08/verwandte-projekte-von-mylifebits (Blog-Eintrag mit interessanten weiteren Links)

Peter-Kühne-Archiv in Fulda

” …. [A]n der Tür eines unscheinbaren Raumes der Hochschule Fulda weist ein einfaches Plakat in schwarz-weiß die Besucher/innen auf die Kostbarkeit hin, die sich hinter der Tür verbirgt: eine Fundgrube voll interessanter Dokumente zum Thema Einwanderung, Flucht und Asyl – das Peter-Kühne-Archiv.
Der Dortmunder Wissenschaftler Prof. Dr. Peter Kühne stiftete nach seiner Emeritierung der Hochschule dieses Archiv als Teil seines Nachlasses. Unter Verantwortung von Frau Prof. Dr. Gudrun Hentges ist das Peter-Kühne-Archiv seit Juli 2008 im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften beheimatet, wo es allen Interessierten nach Voranmeldung offen steht.
Im Archiv können interessierte Forscher/innen – seien es Studierende, Doktorand(inn)en oder Journalist(inn)en – in ungefähr 180 Publikationen und 400 Büchern stöbern oder in den thematisch angelegten Ordnern zu den Gebieten Einwanderung, Asyl in Deutschland und Asyl weltweit recherchieren. Des Weiteren stehen ihnen über ein Dutzend einschlägige Zeitschriften – wie das Asylmagazin oder “Asyl-Info” von amnesty international – zur Verfügung. …. “

Quelle:
http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=706
Link zur Homepage des Archivs:
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=7253

US-Copyright-Fristen

Keine andere zivilisierte Nation leistet sich ein so kompliziertes Regelungswerk bei den Urheberrechtsfristen wie die USA. Auf eine für Digitalisierungsprojekte in einem Teil der USA (z.B. für das in Kalifornien ansässige Internetarchiv) unerfreuliche Entscheidung weist Peter Hirtle hin:

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/01/when-is-a-published-work-not-a-publication.html

Ein im Ausland ohne US-Copyright-Notiz veröffentlichtes Werk gilt dort schlicht und einfach nicht als veröffentlicht.

Aus dem Urteil:

“While an ancient work may be protected today under
the ruling of Twin Books, the term is not limitless. Instead, the
copyright term for a newly discovered ancient work that is not
in the public domain or copyrighted would be limited to a
finite term of seventy years after the death of the last author,
§§ 303(a), 302(a), (b), or December 31, 2047, whichever is
later”

Update: Siehe auch
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/04/more-messiness-with-copyright-duration-of-foreign-works.html mit Kommentaren

New Book on Hitler’s Private Library

http://www.nytimes.com/2009/01/04/books/review/Heilbrunn-t.html?_r=1

“Adolf Hitler may be better known to posterity for burning rather than cherishing books, but as Timothy W. Ryback observes in “Hitler’s Private Library,” he owned more than 16,000 volumes at his residences in Berlin and Munich, and at his alpine retreat on the Obersalzberg. Ryback, the author of “The Last Survivor,” a study of the town of Dachau, has immersed himself in the remnants of Hitler’s collection, which are mostly housed at the Library of Congress. In poring over Hitler’s markings and marginalia, Ryback seeks to reconstruct the steps by which he created his mental map of the world. The result is a remarkably absorbing if not wholly persuasive book.”

See also

http://www.theatlantic.com/doc/200305/ryback

Passau ist nicht mehr braun

http://www.stern.de/panorama/:Attentat-Alois-Mannichl-Passau-Schatten/649267.html

Das ostbayerische Passau wird seinen Ruf nicht los, eine Hochburg der Rechten zu sein. Dabei haben Stadt und Bürger den Neonazis zuletzt mutig die Stirn geboten und sie aus dem Zentrum vertrieben. […]

1990 war es Michael Verhoevens grandioser, aufrüttelnder Film “Das schreckliche Mädchen”, das den schlechten Leumund der Stadt weltweit verbreitete. Verhoeven zeichnete nach, wie die Abiturientin Anna Rosmus (heute: Rosmus-Wenninger) in den 80er Jahren in Passau behindert, bespuckt und bedroht wurde, als sie versuchte, die Gräueltaten der Nazis in ihrer Heimatstadt nachzuzeichnen. Sogar für einen Oscar war der Film nominiert. Aber damit nicht genug. Seit den 70er Jahren war die Passauer Nibelungenhalle immer wieder Versammlungsort für publikumswirksame Aufmärsche rechter Parteien, der Deutschen Volksunion (DVU), der NPD.

Für das Image der Stadt war das ein Desaster. Und es wurde nicht besser. “Passau ist braun”, noch 2001 überschrieb der “Spiegel” einen Artikel mit diesem Zitat. Und jetzt also, im Dezember 2008, die feige Messerattacke, mutmaßlich eines Neonazis, an einem Aufrechten, am Passauer Polizeichef Alois Mannichl. Dass der Anschlag in Fürstenzell, einem Vorort, verübt wurde, kann nicht verhindern, dass Passau wieder in den Ruch gerät, eine Hochburg der Braunen zu sein.

Konsequente Politik gegen die Rechten
Dabei verdeckt der Ruf Passaus, dass sich in der Stadt in den vergangenen Jahren einiges bewegt hat, dass sich vieles verändert hat. “Kaum eine bayerische Stadt ist so bunt wie unsere. In keinem anderen Ort sind so viele unterschiedliche Gruppierungen im Stadtrat vertreten wie in Passau”, versichert Boris Burkert von den Grünen und ergänzt: “Und es ist kein einziger Rechter dabei.”

Burkert ist vor rund 20 Jahren aus dem Norden ins bayerisch-österrreichische Grenzland gezogen. Seit den Zeiten, als Anna Rosmus-Wenninger an der Recherche im Stadtarchiv gehindert worden sei, sagte Burkert, sei viel passiert. Den großen Ruck habe es zu Beginn der 90er Jahre gegeben, als auch die letzten Beamten mit brauner Vergangenheit endlich in Pension waren.

Zu dem Film siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_schreckliche_Mädchen
http://www.bpb.de/files/1SJFKW.pdf

Zu Anna Rosmus
http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_Elisabeth_Rosmus
http://www.sc.edu/uscpress/rosmus
http://web.wm.edu/so/monitor/issues/2000/spring2000/paper3.htm

“Anlässlich des Aufsatzwettbewerbs Alltag im Dritten Reich befasste sich Anna Rosmus als 20-jährige Abiturientin mit der Rolle ihrer Heimatstadt Passau während dieser Zeit und dem Schicksal der Passauer Juden. Bei ihren Nachforschungen stieß sie auf Widerstände. Drei Jahre lang wurde ihr der Zugang zum Stadtarchiv Passau verweigert, bis sie sich die Akteneinsicht vor Gericht erstritt.” (Wikipedia)

Aus einem SPIEGEL-Artikel 1984:

“Amts- und Landgericht verweigerten jegliche Akteneinsicht; das Archiv des Bistums redete sich mit dem Hinweis heraus, die Dokumente seien “ungeordnet”. […] Im Stadtarchiv waren alle Dokumente über Juden und Judenverfolgung verschwunden. Die Studentin erhielt zwar Einblick in sortierte Akten, ein 400-Seiten-Dossier über den NS-Bürgermeister Max Moosbauer und viele braune Spitzel blieb, gemäß Beschluß des Stadtrates, Verschlußsache. Die Akte enthält Hinweise auf die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsdienst (SD) und Passauer Klerus und, wie der Enkel des Bürgermeisters vermutet, “bestimmt interessante Einzelheiten über Parteigenossen, die noch leben und denen jetzt mehr als nur der rechte Arm zittert”.

Weil die Amtsjuristen die Studentin mit immer neuen Auflagen abzuwimmeln versuchten, wollte Anja Rosmus-Wenninger die Archivbenutzung durch gerichtliches Urteil erzwingen. Die Stadtverwaltung Passau reichte beim Verwaltungsgericht in Regensburg nun ihrerseits Schriftsätze ein. Der Archivbenutzerin, wurde behauptet, fehle “die notwendige Verschwiegenheit”, die Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten Dritter sei nicht gesichert. […] Während in Regensburg das Verfahren anhing, änderte der Passauer Rat zweimal die Satzung für das Stadtarchiv. Von nun an konnten Archivbenutzer abgewiesen werden, wenn sie “nicht vertrauenswürdig” waren oder aber die “Interessen der Stadt Passau verletzt werden können”. Ein neuer Passus regelte, daß grundsätzlich “Archivgut, das jünger als 50 Jahre ist, zur Einsichtnahme nicht freigegeben” wird. Örtliche Honoratioren, aus der Nazizeit belastet, waren damit vor unbequemen Nachforschungen weitgehend gesichert.

Zur selben Zeit, im Juni 1983, wies der Stadtrat 20 000 Mark einer Bürgerinitiative zurück, mit denen ein Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus errichtet werden sollte. Man habe ja, wehrte die mit absoluter Mehrheit regierende CSU-Fraktion die Schenkung ab, auf dem Friedhof bereits ein Kriegerdenkmal, das müsse genügen.

Anfang Februar schließlich begründeten die Verwaltungsrichter in Regensburg das Recht auf Einblick in die Passauer NS-Akten, wenn auch mit erheblichen Auflagen: Autorin Rosmus-Wenninger muß künftig Manuskripte vor Veröffentlichung der Stadtverwaltung vorlegen, zudem darf sie Namen und Titel der einstigen Nazi-Mitläufer nicht nennen.

Die Richter wählten den Kompromiß, vor einer grundsätzlichen Entscheidung drückten sie sich. Die rigorose Passauer Archivsatzung bleibt Rechtens, die Kommune kann auch weiterhin die Benutzung ihrer Archive durch Sperrfristen und Auflagen einschränken: NS-Verbrechen dürfen genannt, NS-Verbrecher müssen verschwiegen werden – eine pervertierte Form von Datenschutz.

Eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung, welche Daten die Archive ihren Benutzern zu überlassen haben, gibt es in der Bundesrepublik bislang nicht. Archivgesetze der Länder und des Bundes, mit denen die Wissenschaftsfreiheit verankert werden soll, liegen seit Jahren als Entwürfe in den Ministerien.

Die neuen Bestimmungen des Datenschutzes, sagt Reinhard Heydenreuter, Rechtsreferent der staatlichen bayrischen Archivverwaltung in München, hätten viele Gemeinden verunsichert und dazu veranlaßt, überhaupt nichts mehr freizugeben. “Wobei die Datenschützer”, so der Archivar, “in Wahrheit unsere besten Verbündeten sind.” Diese befürchteten lediglich den Rückgriff der Verwaltung auf Archivakten, hätten aber gegen Archive als “Dienstleistungsunternehmen für die Wissenschaft” nichts einzuwenden. Heydenreuter: “Persönlichkeitsrechte haben zurückzustehen. Die geschichtliche Wahrheit hat Vorrang.”

Unterdessen hat Anja Rosmus-Wenninger ihren erweiterten Aufsatz als Buch veröffentlicht, _(Anja Rosmus-Wenninger: “Widerstand und ) _(Verfolgung. Am Beispiel Passaus ) _(1933-1939″. Andreas-Haller Verlag, ) _(Passau; 191 Seiten; 29,80 Mark. )”

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13510554&top=SPIEGEL

Interview mit Anja Rosmus 1993
http://www.aetzettera.de/inter6.htm

Engl. Interview 2000
http://www.cbsnews.com/stories/2000/04/03/60II/main179477.shtml

Zu einem Besuch im Stadtarchiv Passau im Oktober 2008 (mit Bild):

http://www.kmz.de

NACHTRAG:
http://archiv.twoday.net/stories/5431877

Onlineoffensive des Vorarlberger Landesarchivs

“Auf http://www.landesarchiv.at stehen über 540 historische und landeskundliche Beiträge heutiger und ehemaliger Mitarbeiter des Landesarchivs gratis zur Verfügung. Der Veröffentlichung ‘flüchtiger’ Beiträge, vor allem für Vortragsmanuskripte, dient eine eigene Onlinereihe mit dem Titel ‘Verba volant’. Das Landesarchiv stellt über seine Webseiten Findmittel zu seinen Archivalien zur Verfügung, zudem Datenbanken, Internetausstellungen, Onlinepublikationen, digitalisierte Archivalien, Wappen, Informationen zu Jakobswegen, nützliche Links und anderes mehr”

Via http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/apa-onlineoffensive-des-vorarlberger.html

1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre

Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog

Hinweis auf Neuerscheinung:

Robert Kretzschmar/Clemens Rehm/Andreas Pilger (Hrsg.)
1968 und die Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre
Überlieferungsbildung und Forschung im Dialog
194 Seiten, 35 Abbildungen. Fester Einband/Fadenheftung
€ 19,50

Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Serie A, Heft 21, ISBN 978-3-17-020708-0

Die politischen und sozialen Gruppierungen, die mit dem Jahr 1968 verbunden werden, wie auch die Anti-AKW-Bewegung, finden ein ungebrochenes Interesse in Publizistik und wissenschaftlicher Forschung. Aktuelle Veröffentlichungen entwickeln sich zu Bestsellern.
Mit dem vorliegenden Band soll der Blick auf die Überlieferung gelenkt werden. Das Landesarchiv Baden-Württemberg und der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare haben auf zwei Kolloquien 2006 und 2007 die quellenkritische Frage gestellt, wie es um die Überlieferung steht.
Was ist bereits wo archiviert? Was muss noch gesichert werden?
Die Beiträge zeigen, in welch vielfältigen Formen in staatlichen, ebenso wie in Rundfunk- und Parteiarchiven und bei den Archiven der neuen sozialen Bewegungen bereits umfangreiches, oft wenig bekanntes Quellenmaterial vorliegt. Problematisiert werden aber auch die Lücken, die es noch zu schließen gilt. Der Band ist somit ein unverzichtbares Hilfsmittel, um sich jenseits von Erlebnisberichten und Bekenntnisliteratur einen ersten
kompetenten Überblick über die Überlieferungslage zu verschaffen.

Der Band kann im Buchhandel oder direkt beim Verlag W. Kohlhammer erworben werden.

**************
Anmerkung: Der Band liegt mir noch nicht vor, scheint aber in seiner Betitelung etwas unglücklich gewählt worden zu sein, denn schliesslich sind “neue soziale Bewegungen” nicht nur die “Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er-Jahre”.

Open Access: Not the Best in 2008

The best of 2008:

10. The launch of Europeana. Already large and valuable, on track to be more so, unifying many smaller projects, and committed to OA for its public-domain contents.

Europeana is not large, nor valuable, see

?s=europeana

It’s a very small amount of the large bulk of digitized European materials.

For digitized books in Europe see

http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc

For the large photographic online archives in the Netherlands:

http://www.fotostoria.de/?page_id=181

Drenthe with 50.000+ photos is not an exception. All these collections are not in Europeana.

And commited to OA?

It’s absurd that a TA project, SCRAN of Scotland http://www.scran.ac.uk , can merchandise via Europeana. SCRAN is only showing thumbnails. The picture resoultion of Europeana pics is often low but having only a thumbnail is worthless.

Letter from Edinburgh in original size from SCRAN “free”

Here is the rights statement at

http://www.europeana.eu/portal/termsofservice.html

You are allowed access to browse the site for your personal use only. Users may print off or make single copies of web pages or objects for personal use only. Users may also save web pages or objects electronically for personal use. Electronic dissemination or mailing of web pages or objects articles is not permitted, without prior permission from the EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned

Under no circumstances does permitted usage include any commercial exploitation of the material. For this, permission is required from EDL Foundation, the rights holders of the material and/or the contributing content partner concerned.

Unreasonable use, including the systematic downloading of content without a written license, will result in access to the site being blocked.

What does Suber mean with “committed to OA for its public-domain contents”? If this has any sense then the sense that PD remains PD and that re-use is allowed in every way you like.

OA to PD contents cannot mean anything else that there are NO permission barriers.

Europeana is cleary supporting the Copyfraud of its main partners claiming IPR rights for digitizing the PD.

For this Copyfraud the e.g.

http://www.geheugenvannederland.nl/?/en/paginas/over_het_geheugen/copyright

The Europeana collections should make publicly available their OAI-PMH interfaces (necessary for Europeana harvesting). This would be
the better way than the disappointing Europeana.

Drents Fotoarchief

http://www.drentsarchief.nl/component/option,com_wrapper/Itemid,120

9500 nieuwe foto’s zijn opgenomen in het digitaal Drents Fotoarchief. Het betreft de collectie Monumentenzorg van de plaatsen: Coevorden, Diever, Dwingeloo, Meppel, Odoorn, Oosterhesselen, Westerbork en Zuidwolde.

http://archieven.blogspot.com/2009/01/monumentenzorg-provinvie-drenthe.html

Insgesamt gibt es über 48.000 Fotos und an die 5000 Ansichten.

Open Access: The Worst of 2008

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/01-02-09.htm

10. The Elsevier rules for electronic interlibrary loan: make a printout, scan the printout, and loan the scan. Not unique to Elsevier, but still a kludge to avoid taking advantage of 20th century technology.

9. The State of Oregon’s claim of copyright in its statutes. An indefensible claim leading to groundless legal threats. Relinquished when challenged.

8. The American Psychological Association’s $2,500 fee for depositing author manuscripts in PubMed Central. An attempt to charge for green OA as if it were gold OA. Withdrawn when publicized.

7. The UK Ordnance Survey use of public funds to pay a lobbying firm to push back against public pressure to provide OA to its publicly-funded mapping data. It was bad enough to charge taxpayers a second fee for access to publicly-funded data. Now it charges them for the lobbyists who work against their interests.

6. The 35 year embargo adopted by the American Anthropological Association for the OA backfiles of its two leading journals. The longest embargo or moving wall I’ve ever seen a publisher boast about. More than 10 times longer than the runner up.

5. The Google settlement’s effects on fair use. The settlement has many compensatory gains, but Google dropped a winning case and its willingness to pay for fair-use copying may force others to pay as well.

4. The 12 month embargo allowed by the NIH policy. Twice as long as the embargo used by any OA-mandating medical research funder in the world. A needless sop to the publishing lobby, and one that slows down medical research.

3. The American Association of University Presses support for the Conyers bill (a.k.a. Fair Copyright in Research Works Act). The presses said they were not opposing the NIH policy but so far have not refined their support for the bill to target the practices they dislike and spare the NIH policy.

2. The continuing slow pace of spontaneous self-archiving. Still due to inertia more than opposition, but still a problem. Habits die hard, especially when the proposed alternative is unfamiliar, widely misunderstood, and orthogonal to entrenched incentives.

1. The Fair Copyright in Research Works Act. Amending copyright law to block an OA policy consistent with current law, while pretending to be motivated by the policy’s copyright violations. Harmful bill + misleading title + deceptive rhetoric, brought to you by lobbyists paid with your subscription dollars.

Wien archiviert?

Nach der Umbenennung der Magistratsabteilung 33 in “Wien leuchtet” haben wir weitere Umbenennungen überlegt: die Wiener Stadtgärten in “Wien grünt”, die Büchereien Wien in “Wien liest”, die Bäderverwaltung in “Wien säuft ab”, das Rechnungsamt in “Wien zahlt”. Nicht zu vergessen die Friedhöfe Wien in “Wien stirbt”.

Ein großartiger kleiner Blogeintrag, der beste, den ich dieses Jahr las.

http://library-mistress.blogspot.com/2009/01/wien-liest.html

Lütticher Lizenzsalat

http://recteur.blogs.ulg.ac.be/?cat=10

Bernard Rentier, Rektor der Universität Lüttich und Open-Access-Befürworter, teilte in seinem Blog Ende November 2008 mit, dass von den 1200 Einträgen in ORBi

http://orbi.ulg.ac.be

etwa 80 Prozent von einem Volltext begleitet sind, der in etwa der Hälfte aller Fälle (also gut 40 %) Open Access einsehbar ist. Für den Rest gibt es den bekannten Request-Button (von den sechs heute angeforderten Eprints gingen mir bereits 3 zu).

Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5193609

Angehörige der Universität haben Zugriff auf alle Volltexte, auch auf die der allgemeinen Öffentlichkeit unzugänglichen. Diese auch bei anderen Schriftenservern verbreitete Praxis kann nicht gutgeheissen werden.

Eine Rechtfertigung der uni-internen Zugänglichmachung kann sich nur aus folgenden Gesichtspunkten ergeben:

(1) Der Autor verfügt über die nötigen Rechte, möchte aber, dass Wissenschaftler bei ihm anfragen.

Repositorien-Manager sollten alles das Open Access zur Verfügung stellen, was nach dem Urheberrecht zugänglich gemacht werden darf; nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Hier geht es nicht um Geheimdokumente, sondern um publizierte Schriften. (Wer einen beliebigen Wissenschaftler in Lüttich gut genug kennt, kann ja ohnehin auch ohne Kontakt zum Autor sich einen Eprint besorgen.)

Der grüne Weg kann nur dann funktionieren, wenn die Dokumente zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel: Auslaufen eines Embargos) zur Verfügung stehen.

Zwischen der Lütticher Theorie
http://orbi.ulg.ac.be/project?id=103
und der Praxis dürfte eine erhebliche Diskrepanz bestehen. Ein Embargo-Eprint, wie dort angegeben, habe ich nicht gesehen. Daher stimmt der Verleger OA nicht zu oder der Autor befindet sich in Verhandlungen. Ich vermute aber, dass in den meisten Fällen Fall Nr. 4 vorliegt:

Der Autor hat sich um OA gar nicht gekümmert.

(2) Die Uni verfügt über eine uni-weite Lizenz des Verlags.

Dass Kopien lizenzierter Zeitschriftenartikel ins Repositorium eingestellt werden könnten, wäre mir neu, und auch von speziellen Repositorien-Lizenzen ist mir nichts bekannt.

(3) Das nationale Urheberrecht betrachtet eine uni-weite Zugänglichmachung als nicht-öffentlich.

Dies kann für Deutschland ausgeschlossen werden, wie ein Blick auf § 52a UrhG zeigt. Nach § 15 Abs. 3 UrhG liegt bei einer uni-weiten Veröffentlichung eindeutig eine Veröffentlichung vor, die dem Rechteinhaber vorbehalten ist. Liegen die Rechte beim Verlag, kann dieser nicht übergangen werden.

Es darf bezweifelt werden, dass es sich in Belgien anders verhält, auch wenn hier “Öffentlichkeit” im belgischen Gesetz nicht definiert wird:

http://www.juridat.be/cgi_loi/loi_F.pl?cn=1994063035

Die europarechtlichen Vorgaben sind wenig eindeutig, siehe Schricker, UrhR, 3. Aufl. § 15 Rz. 62. Zwar gibt es zwischen dem rein privaten Gebrauch noch einen auf persönlicher Verbundenheit beruhenden Gebrauch, aber es muss erheblich bezweifelt werden, dass ein uni-weiter Gebrauch noch in diesem Sinn “persönlich” ist.

Es ist daher zu vermuten, dass in den meisten Fällen die Sperrung nicht notwendig oder die Freigabe an die Universitätsangehörigen rechtswidrig ist.

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man die selbstgebastelte Lütticher Lizenz hinzunimmt:

“Tous les documents dans ORBi sont protégés par une licence d’utilisation.”

Es ist natürlich absolut widersinnig, diese angebliche Open-Access-Lizenz auch auf die gesperrten Beiträge anzuwenden. Genau das geschieht aber. Denn bei der Anforderung mit dem Request-Button heißt es:

“Nous vous rappelons qu’en signant la licence d’utilisation, vous vous êtes engagé à n’utiliser le(s) document(s) demandé(s) qu’à des fins strictement privées, d’illustration de l’enseignement ou de recherche scientifique et à en mentionner la source.”

Die Eprints dürfen also nur für private, Unterrichtszwecke und Forschungszwecke verwendet werden. Selbstverständlich kann die Uni Lüttich keine Erlaubnis erteilen, wenn sie nicht der Rechteinhaber ist. Die gesperrten Beiträge können aber per definitionem nicht Open Access freigegeben werden, eine Open-Access-Lizenz, die über die Schranken des Urheberrechts hinausgeht, ist daher nicht anwendbar.

Par le téléchargement d’un document (article, communication, etc.) disponible sur le site du Répertoire institutionnel de l’Université de Liège ORBi, l’Utilisateur (i.e. toute personne physique ou morale) s’engage à respecter les termes de la présente licence d’utilisation dudit document.

Par la présente licence, l’Université, dûment autorisée par les auteurs ou leurs ayants droit, autorise l’Utilisateur à, selon les principes énoncés par la “Budapest Open Access Initiative”(BOAI, 2002), lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s’en servir de données pour un logiciel, ou s’en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l’accès et l’utilisation d’Internet.

La présente licence n’autorise aucune utilisation du document à des fins commerciales.Elle vaut pour le monde entier et pour la durée légale de protection des droits d’auteur.Elle est conférée par l’Université à l’Utilisateur à titre gratuit.Elle est non exclusive et non transmissible à des tiers.

L’utilisateur s’engage à respecter les droits moraux de l’auteur, principalement le droit à l’intégrité de l’oeuvre et le droit de paternité et ce dans toute utilisation que l’Utilisateur entreprend. Ainsi, à titre d’exemple, lorsqu’il reproduira un document par extrait ou dans son intégralité aux fins autorisées par la présente licence, l’Utilisateur citera de manière complète les sources telles que mentionnées dans le Répertoire institutionnel.

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La présente licence est régie par le droit belge.

Selbst wenn man die Nichtanwendbarkeit der Lizenz für die gesperrten Beiträge konzediert, bestehen erhebliche Zweifel, ob der Ausschluß jeglicher kommerzieller Nutzung mit der BOAI kompatibel ist. Die BOAI-Passage lautet:

“Par “accès libre” à cette littérature, nous entendons sa mise à disposition gratuite sur l’Internet public, permettant à tout un chacun de lire, télécharger, copier, transmettre, imprimer, chercher ou faire un lien vers le texte intégral de ces articles, les disséquer pour les indexer, s’en servir de données pour un logiciel, ou s’en servir à toute autre fin légale, sans barrière financière, légale ou technique autre que celles indissociables de l’accès et l’utilisation d’Internet. La seule contrainte sur la reproduction et la distribution, et le seul rôle du copyright dans ce domaine devrait être de garantir aux auteurs un contrôle sur l’intégrité de leurs travaux et le droit à être correctement reconnus et cités.”

Zur Erinnerung:

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/08-02-08.htm

“not all libre OA is BBB OA. For example, permitting all uses except commercial use (the CC-NC license) and permitting all uses except derivative works (the CC-ND license) are not equivalent to one another and –ignoring certain subtleties– not compatible with the BBB definition.”

Unter

http://orbi.ulg.ac.be/project?id=105

liest man:

“Contrairement à bon nombre d’idées préconçues, l’accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres (voir les “Mythes de l’Open Access”).

Les utilisateurs du répertoire peuvent lire, télécharger, copier, distribuer et imprimer l’œuvre pour autant qu’ils respectent les droits élémentaires des auteurs ULg. Aussi, un accès ouvert à un texte intégral sur ORBi est subordonné à l’acceptation d’une licence d’utilisation au terme de laquelles les utilisateurs s’engagent à :

indiquer, dans toute citation, la source de l’œuvre et le(s) nom(s) de(s) l’auteur(s) ;
ne pas modifier, transformer ou adapter l’œuvre, sans autorisation explicite de l’auteur ;
ne pas utiliser l’œuvre à des fins commerciales (c’est-à-dire en ayant principalement l’intention ou en poursuivant l’objectif d’obtenir des avantages commerciaux ou une compensation financière) ;
ne pas utiliser l’œuvre de manière telle que cela nuise à son exploitation sous d’autres formes.”

Es wird also auch explizit das für OA zentrale Bearbeitungsrecht ausgeschlossen. Wenn man den Satz “l’accès libre ne remet donc nullement en cause les droits de propriété intellectuelle des auteurs sur leurs œuvres” ernst nimmt, handelt es sich definitiv lediglich um GRATIS OA, denn es wird keinerlei “permission barrier” beseitigt.

Es ist völlig unverständlich, wieso man nicht eine Creative Commons-Lizenz, meinetwegen auch CC-BY-NC, gewählt hat, denn ohne den letzten Satz (La seule …) könnte man zum Schluss kommen, dass die BOAI über die Fair-Use-Regelungen nicht wesentlich hinausgeht, also lediglich GRATIS-OA ist. Wesentlich genauer ist die Berliner Erklärung, die z.B. Bearbeitungen ausdrücklich erwähnt.

Es ist damit fraglich, dass die Lütticher Lizenz trotz ihrer Berufung auf die BOAI als LIBRE-OA konzipiert ist. Solange nicht z.B. klargestellt ist, ob Spiegelungen in anderen Repositorien oder Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) möglich sind, wird man ORBi nicht als Beispiel für LIBRE OA ansehen können.

In Wirklichkeit handelt es sich um eine Irreführung des Nutzers, denn die Berufung auf BOAI ist offenkundig missbräuchlich!

JALB Emden geschlossen

http://log.netbib.de/archives/2009/01/01/johannes-a-lasco-bibliothek-vorubergehend-geschlossen

Die Ausleihe wurde eingestellt, die Mitarbeiter entlassen. Vorübergehend nur, hoffentlich.

Lesenswert ist vor allem ein taz-Artikel, der einen Überblick über die Tragödie der “Bibliothek des Jahres 2001” gibt:

http://www.taz.de/regional/nord/kultur/artikel/?dig=2008/12/20/a0216&cHash=02ec0787f7

Vorwürfe gegen die kirchliche Stiftungsaufsicht wurden auf der Hauptversammlung des Freundeskreises der Bibliothek laut:

http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=46338

Zum Thema hier:

?s=jalb

Änderung des Personenstandsrecht – Erfahrungsberichte

Ab morgen können Personenstandsregister in Archiven eingesehen werden werden. Von Seiten der Archive wird ein Anstieg der Benutzungen erwartet (ja ein Bedeutungsgewinn erträumt ?), die Genealogen erhoffen sich bessere Benutzungsmöglichkeiten und die Standesbeamtinnen und -beamten ……
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Genealogen, Archivierende und StandesbeamtInnen hier ihre Erfahrungen mit der neuen Rechts- und Benutzungslage zeitnah als anonyme Kommentare publizieren könnten.

s. dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/5366714 (5. Detmolder Sommergespräch)
http://archiv.twoday.net/stories/4383343 (mit Link zur Gesetzesgrundlage)