Nico Bleutge bespricht in der NZZ (Link)den Band Heins:
” ….. Besser ist Hein, wenn er seine Verse über verschachtelten Satzbau sperrig macht oder die Schichten der Sprache und die Stimmen aus dem «Innenwelt-Archiv» wie ein «freigelegtes Palimpsest» zeigt. ….”
Monat: Januar 2009
Mensch Kollege: Jurij Maschanow, Clown und Archivar
” …..Jurij Maschanow ist in seiner russischen Heimat auch als Pantomime ausgebildet worden. Im Archiv der Kinderklinik tätig. …. Der 40-Jährige sitzt im schmucklosen Zimmer A6 der Gießener Kinderklinik, wo er im Archiv arbeitet. Vor seinem Computer liegt eine Krankenakte, deren Daten er überträgt. ……
“Irgendwann habe ich einen Brief an die Gießener Kinderklinik geschrieben, ob ich als Clown auftreten kann.” Er bekam einen Termin bei Professor Gerhard Neuhäuser, dem damaligen Leiter der Station Pfaundler. Hier erhielt er endlich seine Chance, mit seiner wortlosen, aber gestenreichen Kunst Kinderaugen zum Strahlen zu bringen. Im Jahr 2000 fing er an. Er arbeitete in der Bibliothek, einem Zweig, der auch in seiner Berufsausbildung in Russland ein Schwerpunkt war. Und: Maschanow trat auf der Station zum Beispiel als Doktor verkleidet oder als weißgesichtiger Clown Pierrot auf. Den kleinen Patienten half er so, für einen Augenblick die Krankheit zu vergessen.
Sein Fleiß und seine Zuverlässigkeit überzeugten seine neuen Arbeitgeber, so dass sich seine hauptberufliche Tätigkeit in der Bibliothek schließlich auf das Archiv ausweitete. “Es wurde immer mehr Arbeit”, am Ende fehlte die Zeit für die Station. ……”
Quelle: Gießener Anzeiger
Rumänien will Europeana zensieren
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6435
Es geht um schockierende Bilder aus rumänischen Waisenhäusern 1990, die als Thumbnails von SCRAN (Schottland) bereitgestellt werden. Sie sind Rumänischen Abgeordneten des Europaparlaments mißliebig.
Historia Friderici – Ausgabe Burchards von Ursberg 1472 online
http://mdz1.bib-bvb.de/~db/0003/bsb00033644/images
Burchardus : Chronicon, [Augsburg], [1472] [BSB-Ink B-985 – GW 5737]
Vielen Dank an die Bayerische Staatsbibliothek! Damit kann nun ein bequemer Vergleich mit der unter http://archiv.twoday.net/stories/5399535 angezeigten Dresdener Übersetzung Bollstatters stattfinden.
Der Druck erfolgte im Augsburger Kloster St. Ulrich und Afra und zwar – gemäß dem Vermerk im ISTC “London, Oratory (with rubricator’s date 1472)” – noch im Jahr 1472.
Frühneuzeitliche Jesuitenarchive
Markus Friedrich: Archive und Verwaltung im frühneuzeitlichen Europa, in: Zeitschrift für Historische Forschung 35 (2008), S. 369-403
“Trotz des reichen Materials fand die Archivgeschichte des Jesuitenordens bisher nur ungenügende Beachtung.
Überhaupt leidet die Archivgeschichte unter der weitgehenden
Ausblendung kirchlicher Archive, das Vatikanische Archiv ausgenommen. Zunächst soll deshalb die Tradition der Ordensarchive seit dem Hochmittelalter kurz gewürdigt werden, die auch für die Gesellschaft Jesu eine ganze Reihe zentraler Praktiken zur Verfügung stellte (I). Die Jesuiten griffen ohne Zweifel auf die vielfältigen Ansätze zur Archivbildung zurück, integrierten
diese allerdings mit besonderer Gründlichkeit in den Ordensaufbau.
Über das ältere Ziel der Rechtssicherung hinaus stand die Archivierung bei den Jesuiten ganz deutlich im Kontext einer veränderten Auffassung von Verwaltung. In der jesuitischen Archivstruktur spiegeln sich nicht nur die konkreten Einzelabläufe der Ordensverwaltung, sondern viel grundlegender das administrative Selbstverständnis des Ordens (II). Außerdem war die jesuitische Archivpflege von Anfang an als Hilfsmittel
für die systematisch betriebene Ordenshistoriographie in identitätsbildender Absicht geplant. Deshalb folgt ein kurzer Seitenblick auf die planvolle historiographische Nutzung der Ordensarchive (III). Auch die explizit identitätsstiftende
und noch nicht im modernen Sinne kritische Eigengeschichtsschreibung zeigt, dass die Archive und ihre systematische Überlieferung konzeptionell grundlegende Relevanz für den Orden als soziale Institution hatten. Auf konkreterer Ebene ist anschließend die praktische Ausgestaltung des römischen Zentralarchivs (IV) und der provinzialen bzw. lokalen Archive zu behandeln (V). Die verschiedenen Archive waren systematisch,
wenngleich nicht immer widerspruchsfrei aufeinander verwiesen.
Sie bildeten ein Netzwerk, das sich teilweise ähnlicher Strukturprinzipien bediente wie der Verwaltungsaufbau des Ordens im Allgemeinen. Während sich die bisherige Forschung praktisch ausschließlich einzelnen Archiven gewidmet hat, bietet die Gesellschaft Jesu die Gelegenheit, derart isolierende
Zugriffe zu überwinden (VI).” S. 370f.
OLG Frankfurt: Bildagentur haftet für Bildnisverbreitung
US: Papers of the War Department, 1784-1800
http://wardepartmentpapers.org
After a traumatic and devastating fire in 1800, many historians though
that the early files of the United States War Department were
essentially lost forever. Thankfully, the Center for History and New
Media at George Mason University recently completed a decade long
project to locate all of these records and place them online here. The
collection is a very important one, because during this time period the
War Department was responsible for Indian affairs, veteran affairs, and
naval affairs. The project was begun in earnest by Ted Crackel in the
mid-1990s and it involved visits to over 200 repositories and consulting
over 3,000 collections in the United States, Canada, England, France,
and Scotland. Now, visitors can browse through 55,000 documents, and
also perform detailed searches, complete with links to digitized images
of each document. Interested parties can also browse the collection by
year or person of interest. In short, this is an extremely valuable
project that will be of interest to those with a penchant for American
history, and early American military history in particular.
Denkmal des Monats: Stadtarchiv Soest
Die Arbeitsgemeinschaft historischer Stadtkerne hat das Stadtarchiv Soest zum Denkmal des Monats Januar gekürt. Informationen über das schöne Bauwerk finden sich auf der Homepge des Arbeitskreieses unter:
http://www.hist-stadt.nrw.de/ddm/index.html
Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR erschlossen
“Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Daten zu gefahrstoffhaltigen Produkten erschlossen, die in der DDR verwendet oder produziert wurden. Damit kann die BAuA auf eine Datenbank zurückgreifen, die mehr als 8.500 Einträge umfasst.
Hauptsächlich fallen Anfragen zur Zusammensetzung von in der DDR verwendeten Produkten an, wenn es um die Abklärung möglicher Berufskrankheiten von ehemaligen Beschäftigten der DDR-Betriebe geht. Doch bisher waren diese Daten nur schwer zugänglich. Zwar hat die BAuA das Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR (ZAM) übernommen, in dem bis 1990 toxikologische und Expositionsdaten zu Gefahrstoffen und zu gefahrstoffhaltigen Produkten gesammelt wurden, doch diese Daten waren bisher kaum erschlossen. ……”
Kontakt:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
FG 4.2
“Datensammlung DDR-Produkte”
Nöldnerstraße 40/42
10317 Berlin
Winnetou-Filme geschützt gegen DVD-Verbreitung
“Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österr. Regisseur Harald Reinl laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Schadenersatz zu. Der Sohn des 1988 versorbenen Regisseurs hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt.”
Aktenzeichen: 6 U 86/08
Quelle: Videotext des Bayr. Rundfunks
Public Domain Works Celebrated in Poland
http://creativecommons.org/weblog/entry/11979
Und in Deutschland? Das unsäglich schlechte Wikinews kriegt noch nicht einmal eine Meldung zu den ab 1.1.2009 gemeinfreien Werken hin:
http://de.wikinews.org/wiki/Diskussion:Von_Atatürk_bis_Wolzogen_–_Viele_Werke_ab_dem_1._Januar_2009_gemeinfrei
Wikinews (de) ist wirklich das überflüssigste Internetangebot, das man sich vorstellen kann.
Rechtsanwalt Bahr lässt triviale Leitsätze gerichtlich schützen
http://sewoma.de/berlinblawg/2009/01/09/sevriens/urteile-leitsatz
Zitat:
Den Fall hätte man mit Fug und Recht auch gegenteilig entscheiden und den beiden Leitsätzen mangels schöpferischer Gestaltungshöhe ihre Werksqualität absprechen können. Ohne dem Kollegen zu nahe treten zu wollen, er möge es mir verzeihen, dass ich seine beiden Sätze als nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk begreife, behaupte ich, das vorliegend die Wahl des Gerichtsstandes (OLG Bezirk Köln) eine zentrale Rolle für den Ausgang des Verfahrens spielte. Beim LG Frankenthal beispielsweise wäre das Verfahren vermutlich anders ausgegangen. Denn eine leitsätzliche Zusammenfassung der hier streitgegenständliche Frage aus dem Urteil ist für einen anderen Rechtsanwalt ohne Dr. Bahrs Genehmigung nur schwerlich möglich. Was aber ungerecht ist, da nach § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Dass sich das Verhalten der von Dr. Bahr verklagten Rechtsanwälte nicht gehört, ist klar, aber dieses Verhalten vorliegend mit dem UrhG zu sanktionieren, ist m.E. nicht der richtige Weg gewesen.
Sehr richtig!
Wissenschaftsverlage, peer review und open access
Jürgen Kaestner in INETBIB:
In der ZEIT Nr. 3 vom 8.1. S. 30 ist ein Artikel von Christoph Drösser erschienen: “Der Felix Krull der Mathematik. Über Jahre hinweg hat ein dubioser Wissenschaftler die Fachwelt mit gelehrt klingendem Unsinn genarrt. Nun sind Gutachter, Verlage und Kollegen blamiert”. Es handelt sich dabei um Mohamed El Naschie und die von ihm herausgegebene Chaos, Solitons and Fractals im Elsevier-Verlag.
“Dass dies der herausgebende Verlag nicht sah oder nicht sehen wollte, ist die eine Hälfte des Skandals. Dass Elsevier das dubiose Heft weiter für gutes Geld verkaufte – ein Abonnement von Chaos, Solitons and Fractals kostet pro Jahr 4042 Euro – ist die andere Hälfte.
Denn die Wissenschaftsverlage, von denen Elsevier der größte ist, halten sich stets zugute, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Qualitätssicherung der Forschung ist ihre Dienstleistung, damit begründen sie die teils horrenden Preise ihrer Periodika. Dabei müssen die Fachverlage nichts für den Inhalts zahlen, auch der Begutachtungsprozess, die sogenannte peer review, wird von Wissenschaftlern ehrenhalber geleistet. Trotzdem können die Verlage die Preise fast nach Belieben festsetzen. Denn Forscher müssen publizieren, um wissenschaftlich zu überleben, publish or perish lautet die Devise. Und keine Bibliothek kann es sich leisten, die Flaggschiffe unter den Zeitschriften nicht zu führen. Seit den neunziger Jahren drehten die Verlage die Preisspirale drastisch nach oben. Im Jahr 2005 fuhr Elsevier eine Umsatzrendite von 31 Prozent ein.
Nun dürfte wohl kaum jemand ausdrücklich Chaos, Solitons and Fractals bestellen (genaue Auflagenzahlen verrät Elsevier nicht). Doch die meisten Institutionen müssen dem Verlag seine Zeitschriften paketweise abnehmen; sie müssen also zu den wenigen begehrten Top-Journalen auch die mediokre Masse dazu kaufen.”
http://golem.ph.utexas.edu/category/2008/11/the_case_of_m_s_el_naschie.html
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie
Siehe auch:
http://voxday.blogspot.com/2008/12/but-but-its-peer-reviewed.html
http://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/11/chaos-bei-elsevier.php
http://pipeline.corante.com/archives/2008/12/22/publish_your_work_the_easy_way.php
http://backreaction.blogspot.com/2008/11/chaos-solitons-and-self-promotion.html
Bemerkenswert ist, dass Wissenschaftsblogger den Skandal haben auffliegen lassen.
Es ist unvorstellbar, dass der Pseudo-Wissenschaftler über 300 Artikel in seiner “eigenen” Zeitschrift, die er als Chefherausgeber betreut, veröffentlichen konnte.
Besonders pikant die folgende Bemerkung von John Baez im erstgenannten Weblog (utexas, Kommentare):
To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted. Advocates of for-profit journals boast of the virtues of peer review — but it turns out the best place to hide bullshit is in a refereed journal that’s not open-access! The Bogdanoff brothers took advantage of this too.
NACHTRAG:
Und gleich der nächste Elsevier-Peer-Review-Skandal
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/01/09/peer-review-scandal-shakes-french-geologists
17th century recipe books online – call for testing
Landeskunde-Blog der Badischen Heimat
http://www.landeskunde-online.de/index_blog.htm
Ohne RSS-Feed. Kommentare sind per Mail einzureichen.
Archiv der Studentenrevolte
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/118029/index.php (Danke an M. Schnöpf)
Den meisten sind Benno Ohnesorg, Rudi Dutschke und Anti-Springer-Demos ein Begriff. Doch kaum ein Studierender des Fachbereichs Geowissenschaften an der Freien Universität Berlin (FU) weiß, dass sich ausgerechnet auf ihrem Campus im abgelegenen Lankwitz eine der bedeutendsten Quellensammlungen über die 68er-Revolte und ihre Geschichte befindet – das Archiv “APO und soziale Bewegungen”, kurz: “APO-Archiv”, im Keller des Hauses G.
Für Siegward Lönnendonker, den Begründer und ehrenamtlichen Leiter des zeitgeschichtlichen Fundus, ist es kein Problem, dass das Archiv nur Eingeweihte kennen. “Die Sammlung war schon immer stark benutzerorientiert”, erklärt der 69-jährige Soziologe. […]
Auf annähernd 1300 Regalmetern hat das Archiv Materialien zur Geschichte der außerparlamentarischen Opposition sowie der “Neuen sozialen Bewegungen” gesammelt. In dem abgeschiedenen Kellerraum lagern neben dem schriftlichen Nachlass des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) und anderer politischer Studentenverbände unzählige Flugblätter, Periodika, Hochschulschriften, Funkmanuskripte, Zeitungsausschnitte und Mitschriften von Gerichtsverfahren. Zudem lagert hier Material von K-Gruppen in der Bundesrepublik und oppositionellen Gruppen in der DDR. Ein großer Teil stammt aus Privatarchiven.
“Wir wollten die Geschichtsschreibung nicht den Polizeiakten überlassen”, begründet Siegward Lönnendonker sein Motiv, dieses Archiv anzulegen. […]
Entscheidend für den Erfolg des Archivs war auch das gute Verhältnis, das zwischen dem Archiv-Leiter und den linken Gruppen bestand. “Jeder, der hier seine Schriftstücke ablieferte, musste sich sicher sein können, dass nicht etwa Redakteure von Springer-Zeitungen oder gar Polizei- und Verfassungsschutz Gebrauch davon machten”, erzählt Lönnendonker. “Deshalb war es gut, dass das Archiv zunächst weitgehend im Verborgenen blühte. Wäre es bekannter gewesen, hätten mir bestimmt deutlich weniger Leute ihre Materialien hinterlassen.” Dem guten Vertrauensverhältnis ist es auch zu verdanken, dass die Originale der AStA-Akten aus der Zeit der Studenten-Rebellion bis heute im APO-Archiv lagern. Die damaligen AStA-Vorsitzenden misstrauten dem Leiter des offiziellen Hochschularchivs der FU. Sie verstanden sich nicht als Teil der Universität, sondern fühlten sich allein der außerparlamentarischen Bewegung verbunden. […]
Das APO-Archiv ist seit 2004 offiziell dem Universitätsarchiv angegliedert. Sämtliche Dokumente der Sammlung werden grundsätzlich nur zur wissenschaftlichen Auswertung im Lesesaal der Bibliothek der Geowissenschaften zur Verfügung gestellt. Eine Ausleihe ist nicht möglich, doch es können Kopien angefertigt werden. Die Nutzung vieler Dauerleihgaben hängt vom Vertrauen des Archivleiters ab, dem die Leihgeber einst die Verantwortung übertrugen. Weil viele Hinterlassenschaften älter als 30 Jahre sind und damit die meisten zu verfolgenden Tatbestände verjährt sind, hat er kaum noch Bedenken gegen einen allgemein öffentlichen Zugang. Allerdings muss auf den schlechten Zustand vieler Schriftstücke Rücksicht genommen werden. […]
Website des Archivs:
http://userpage.fu-berlin.de/~archapo/Stuff/Frames.htm
Dort liest man:
Zugangsbeschränkungen bestanden im APO-Archiv nur im Falle der Privatsammlungen, deren Nutzung vertraglich festgelegt und an die Einverständniserklärung des Leihgebers im Falle konkreter Anfragen gebunden war. Faktisch indessen waren die Arbeiten im laufenden Archivbetrieb zu keinem Zeitpunkt ernsthaft von etwaigen Bedenken betroffen, so daß auch dieser Teilbestand stets in vollem Umfang und uneingeschränkt zur Verfügung stand. Sämtliche Privatsammlungen sind inzwischen als Dauerleihgaben in Archivbesitz und ohne rechtliche Zugangsbeschränkungen verfügbar.
Die von Peter Dohms verschiedentlich beklagte Blockadepolitik “freier Archive”, die diese neben anderen Gründen nur bedingt forschungstauglich mache (vgl. Dohms, Peter: Studentenbewegung und Überlieferungsvielfalt – das Beispiel Nordrhein-Westfalen, in: Der Archivar 52. Jg., Heft 3, 1999; Online in Internet: url = http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv13.htm , Dez. 2000), war und ist für das seinem Gründungszweck nach der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und der Forschung zugewandte Berliner APO-Archiv völlig undenkbar.
Goodbye free, hello fee
http://www.libraryjournal.com/article/CA6624784.html
On the Google Settlement. Excerpt:
No, it is not fair to place restrictions on public domain works. After all, they belong to the public. These collections are only available to Google because of the public funding afforded to the nonprofit institutions that developed them. Libraries invest untold dollars to select, purchase, catalog, store, and preserve a single book, a book that now costs just $25–$30 to scan and put online. In effect, for the one-time price of a scan, Google now proposes to secure and enforce a monopoly on the digital texts of works that belong to the public.
On HathiTrust
http://www.libraryjournal.com/article/CA6624782.html
Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/csg/1084
Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch (1463-1491) mit 1’626 Wappenschilden von weltlichen und geistlichen Standespersonen, vor allem aus dem süddeutschen Raum. Das Wappenbuch wurde wahrscheinlich in der Werkstatt des in Heidelberg ansässigen Hans Ingeram für einen unbekannten Auftraggeber zwischen Neckar und Oberrhein hergestellt. In den 1480er-Jahren kaufte der St. Galler Abt Ulrich Rösch den Band an und fügte im hinteren Teil zahlreiche Wappen aus dem schweizerischen und grenznahen deutschen Raum an, die er sich durch den Winterthurer Maler Hans Haggenberg zeichnen liess. Eines der wichtigsten Wappenbücher des 15. Jahrhunderts.
Ebenfalls seit 23.12.2008 online:
St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1085
zwischen 1530 und 1572
Wappenbuch des Aegidius Tschudy
St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1400, 1401
St. Gallen, 1755/59
Bibliotheca manuscripta monasterii S. Galli registrata… a P. Pio Kolb 1759
Das beste kritische Handschriftenverzeichnis des 18. Jahrhunderts: der St. Galler Handschriftenkatalog von Pater Bibliothekar Pius Kolb (1712-1762) in zwei Bänden (mit Cod. Sang. 1401) aus den Jahren 1755/59.
Und viele andere, vor allem frühmittelalterliche Codices mehr.
NACHTRAG:
http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/1084/33/medium
Mir bislang als Teil des Quaternionensystems der Reichsverfassung unbekannt:
“Die fier gemvnde”
Orlamünde, Dortmund, Angermund, “Schwebischmund” (Schwäbisch Gmünd”), möglicherweise der früheste farbige Beleg für das Gmünder Wappen (silbernes Einhorn im roten Feld)
Ausstellungstipp: Jan Banning "Bureaucratics" in Berlin
“Den World Press Photo Award 2004 erhielt er für sein Fotoprojekt “Bureaucratics”. Für dieses warf der niederländische Fotograf Jan Banning einen Blick in internationale Amtsstuben. Vom Archivar bis zum Präfekten hat Banning Staatsdiener hinter ihren Schreibtischen porträtiert.
Begonnen hat der studierte Sozial- und Wirtschaftshistoriker, dessen dokumentarische Fotoarbeiten u.a. im New Yorker, im Time-Magazin, dem Magazin der Süddeutsche Zeitung, der Libération und in Geo veröffentlicht wurden, das Projekt 2003 mit einer Porträtserie über indische Staatsbeamte, es folgen Reisen nach Russland, Bolivien, Liberia, Frankreich, China, in den Jemen und in die USA. Entstanden ist eine Studie über Kulturen, Rituale und Symbole in der öffentlichen Verwaltung mit der Banning einen pointierten Blick wirft auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Staat. …”
Ort: Cicero-Galerie für politische Fotografie, Rosenthaler Str. 38, 1.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/top-bmlive/article1011138/Staatsdiener_hinterm_Schreibtisch.html
Archivzitat: Archiv der Evolution – Plattenkalk von Wattendorf
” ….. Die Tiere wurden so behutsam eingebettet, dass selbst nach Jahrmillionen noch die mineralisierten Reste von Weichteilen, sogar Hautabdrücke und Mageninhalt erkennbar sind. Das macht den Plattenkalk zu einem einzigartigen Archiv der Evolution ….”
Quelle: Tagesspiegel
Aus für das Tourismus-Archiv des Berliner Willy-Scharnow-Instituts ?
” …. Im Archiv des Willy-Scharnow-Instituts für Tourismus an der Freien Universität Berlin lagern unglaubliche Schätze. 400 Regalmeter sind vollgestopft mit Büchern, Studien, rund 50.000 Prospekten und anderen Schriftstücken rund um das Thema Tourismus. …..
….. Der Akademische Senat der Freien Universität beschloss im April, das Institut zum 30. September 2009 zu schließen. Wie ein Sprecher erklärt, lag das auch daran, dass die Willy-Scharnow-Stiftung für Touristik in Frankfurt am Main ihre Zuschüsse stark gekürzt hat. …..”
Quelle: SPon (Link)
Link zum Archiv:
http://www.fu-tourismus.de
Handbuch zur Archivierung von Websites…
…ist in englischer Sprache verfügbar unter: Handbuch zur Websitearchivierung
Es handelt sich um eine umfangreiche PDF-Datei!
The 5th Issue of the International Journal of Digital Curation…
…is available via: International Journal of Digital Curation
Umsetzung der EU-DLR
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28.12.2009 verbindlich umzusetzen und wird die Verwaltung grundsätzlich verändern und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Mit dem Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde auf Bundesebene ein Schritt hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen getan:
DLM-Forum 2008 (via J. Hagmann)
Jürg Hagmann hat dankenswerterweise ein paar Links zu ausgewählten Präsentationen des DLM-Forums 2008 in seinem Weblog. Danke an den Kollegen in der Schweiz:
Aktuelles zu MoReq 2
Das DLM-Forum 2008 ist Geschichte und MoReq 2 kann als etablierter europäischer Standard im Records Management angesehen werden. Informationen zu MoReq 2unter:
bzw.: MoReq 2
Rundfrage zum FAMI-Verbleib
“[A]ls FaMI-Ausbilderin und Studentin an der HU Berlin beschäftige ich mich
im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem beruflichen Verbleib der in den
letzten 10 Jahren in Deutschland ausgebildeten Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen.
Grundlage der Studie bildet eine Online-Befragung der Absolventen, zu
der folgender Link führt:
http://amor.rz.hu-berlin.de/~sengastr/FaMI-Befragung
Zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse bin ich auf die Beteiligung
möglichst vieler FaMI-Absolventen an der Online-Befragung angewiesen.
Sollten Sie als Ausbilder, Berufsschullehrer, Kollege oder in welcher
Form auch immer Kontakte zu FaMIs haben, bitte ich Sie deshalb sehr
herzlich um Weiterleitung dieser Mail.
Sind Sie selbst FaMI, so bitte ich Sie, sich für die Beantwortung der
Fragen ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen. Da Sie sicherlich noch Kontakte zu
FaMIs aus Ihrer Ausbildungszeit haben, hoffe ich außerdem gerade auch
auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung dieser Umfrage.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Als kleines Dankeschön für Ihre Beteiligung verlose ich unter allen
Teilnehmern, die am Ende der Befragung Kontaktdaten angeben, fünf
Amazon-Gutscheine im Wert von je 20 Euro.
Ich hoffe sehr auf Ihre Teilnahme und bedanke mich bereits im Voraus
sehr herzlich für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Seng “
Kontakt: astrid.seng@bfh.bund.de
Via Archivliste.
"Rundbrief Fotografie" 12/08
Die Dezember-Ausgabe 2008 des “Rundbrief Fotografie” ist erschienen. Unter http://www.rundbrief-fotografie.de/nf60.htm sind der Index, die Abstracts und Links online eingestellt.
Via Archivliste.
Johann Wilhelm Braun teilt aus
http://historia-docet.de ist die vermutlich seit 2008 im Netz befindliche Homepage des baden-württembergischen Landeshistorikers Johann Wilhelm Braun, ehedem (1978-2005) Mitarbeiter der Kommission für geschichtliche Landeskunde und Bearbeiter des Urkundenbuchs von St. Blasien.
Hervorzuheben sind die Volltexte zu Admont und St. Blasien.
Die Überlieferung der Schriften Gottfrieds und Irimberts von Admont, 1968 (Dissertation)
http://historia-docet.de/Inaugural_Dissertation_neu.pdf
Braun präsentiert hier leider nur die ungedruckten Teile seiner maschinenschriftlichen Dissertation ohne OCR. Da ich hinreichend eigene Erfahrung mit OCR-Erstellung meiner Arbeiten (Scannen und Abby Findereader, ohne besondere technische Kenntnisse durchführbar) ist die diesbezügliche Entschuldigung Brauns einfach nur lächerlich. Wer eine solche ambitionierte Homepage (mit freilich missglückter Navigation) ins Netz stellen kann, sollte doch auch ein PDF mit OCR-Text erstellen können.
Zu St. Blasien bietet Braun Addenda und Corrigenda zu seinem Urkundenbuch, eine Dokumentation der erschienenen Rezensionen im Volltext
http://historia-docet.de/html/rezensionen.html
und eine lesenswerte Recensio recensionum, eine kräftige Rezensentenschelte:
http://historia-docet.de/Recensio_Recensionum__-_Endfassung_server.pdf
Besonders ausfällig wird Braun hinsichtlich meiner Besprechung in der ZHG 2005:
http://historia-docet.de/Graf_Klaus_in_Zs_f__Hohenzoll_Gesch_126__2005.pdf
Ich schrieb
Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von den Anfängen bis zum Jahr 1299. Bearbeitet von Johann Wilhelm Braun. 2 Bände, l CD-ROM. Stuttgart: W. Kohlhammer 2003. IX, 987; V, 385 S. (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 23).
Seit vielen Jahren – ein genaues Datum ist nicht angegeben – arbeitete Johann Wilhelm Braun im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg hauptamtlich an diesem monumentalen Werk, das 750 Texte zur Geschichte St. Blasiens bis zum Jahr 1299 enthält. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts wurden alle auf St. Blasien bezüglichen Quellen erfasst und in Vorbemerkungen detailliert erörtert; nach diesem Zeitpunkt dominieren tatsächlich die Urkunden. Sie betreffen nicht nur St. Blasien, sondern auch die Filialklöster Berau, Bürgeln, Gutnau, Sitzenkirch, Wislikofen sowie das für Oberschwaben besonders wichtige Ochsenhausen.
Vor allem für die Frühzeit weiß man die ausführlichen quellenkritischen Erörterungen, die die mitunter höchst verstreute Resultate der Forschung zusammenführen, sehr zu schätzen. Dies betrifft etwa die Nummern 30 und 126 zur sogenannten „Schluchseeschenkung”, die bei der Debatte um die Identität des Kuno von Öhningen (derzeit allgemein mit Herzog Konrad von Schwaben identifiziert) eine Schlüsselrolle spielt. In Nr. 110 spricht sich Braun dafür aus, Luitgart von Württemberg und Luitgart von Windberg-Bogen als eine Person aufzufassen, und führt damit die Erörterungen von Dieter Mertens zu dieser umstrittenen genealogischen Frage weiter. Wahrscheinlich war es Johannes Naukler selbst, der im „Münchner Rolevinck”, einer mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Inkunabel aus dem Besitz des württembergischen Grafen und ersten Herzog Eberhard im Bart, das entsprechende Kapitel des „Liber constructionis” von St. Blasien übersetzt hat (bei Braun Nr. 180 ohne Nennung des Münchner Rolevinck. Vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, München 1987, S. 213). Dass Braun nicht selten relevante Studien übersehen hat, wundert angesichts des weiten Ausstrahlungsbereichs von St. Blasien nicht. So vermisst man zur Tauschurkunde mit Elchingen 1150 (Nr. 195) die – gewiss sehr spekulativen – Ausführungen von Heinz Bühler in seinem 1989 erstmals publizierten Aufsatz „Die Besitzungen des Klosters Elchingen in der Schweiz” (wieder in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weißenhorn 1997, S. 1029-1034).
Es braucht hier nicht wiederholt zu werden, was Enno Bünz in einer respektvollen, aber auch kritischen Würdigung dieser Jahrhundert-Edition in der Zeitschrift für [182] württembergische[n] Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber constructionis”, den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische” aus diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.
Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten Liste der aus St. Blasien postulierten Äbte. Hier wäre ein Abdruck der drei Überlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen”, und man erfährt auch, dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck von der Überlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es liegt jedenfalls eine Parallele zur – besser überlieferten – „Hirsauer Ruhmesliste” vor (vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991, S. 305).
Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Überlieferung erstellt und umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient. Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such- und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden – eine hochwillkommene Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!
Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access” zugänglich zu machen. Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen, dass die Erschließung großer Urkundenbestände – Wolfgang Müller kam 1939 bei einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3) – künftig anderer Werkzeuge bedarf.
Winningen Klaus Graf
Ich sehe darin nach wie vor eine angemessene und faire Würdigung und halte an meinen Aussagen fest.
Gemäß § 38 UrhG bin im übrigen ich der Rechteinhaber der Rezension und nicht der Hohenzollerische Geschichtsverein. Mich hat Braun aber nicht gefragt. Ich stimme aber auch gern zu.
Für den gehässigen Stil Brauns stehe folgendes Zitat:
Am absurdesten aber ist es, wenn die Reduktionsfraktion diese neuen Arbeitsmittel als Gipfel des Fortschritts für sich in Anspruch nimmt. Man höre BÜNZens Gefolgsmann Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) verkünden: „Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip).“ Und wie freundlich ist es, aber leider ahnungslos, wenn GRAF der Kommission den wohlgemeinten Rat erteilt: „Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access” zugänglich zu machen.“ Den kann schon heute jeder, der es will (und den Preis für das Urkundenbuch St. Blasien nicht zahlen möchte), auf der Stelle haben: Er braucht nämlich nur das Druckwerk samt CD an einer öffentlichen Bibliothek auszuleihen und sich die CD auf seinen Rechner zu kopieren oder auch für ca. 30 Eurocent auf einen Rohling zu brennen; das Internet ist gar nicht nötig.
Nun, in Sachen Open Access für Editionen habe ich wohl ebensowenig Brauns Belehrungen nötig wie in Sachen Langzeiterhaltung digitaler Daten.
Siehe
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198
Zu prüfen ist noch, ob der Vorschlag Brauns, wie sich jeder Wissenschaftler eine digitale Kopie verschaffen kann, mit geltendem deutschen Urheberrecht vereinbar ist. Eine Zustimmung des Rechteinhabers zu diesem hemdsärmeligen Vorgehen liegt ersichtlich nicht vor (umfassender Rechtevorbehalt zugunsten der Kommission), daher kann es nur auf die Auslegung von § 53 UrhG ankommen.
In Betracht kommen eine Privatkopie nach Absatz 1 oder eine Kopie zum wissenschaftlichen Gebrauch nach Absatz 2 Nr. 1.
Da auch schon bescheidene geistige Leistungen vom Schutz der kleinen Münze als Datenbankwerk nach § 4 UrhG erfasst werden, unterliegt es keinem Zweifel, dass nach § 53 Abs. 5 UrhG die Privatkopie ausscheidet, da es sich um ein Datenbankwerk handelt, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Für nicht-gewerbliche wissenschaftliche Zwecke dürfte also der Wissenschaftler kopieren, “wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist”.
Schwerer zu überwinden ist die Hürde des § 53 Abs. 4 UrhG, die eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher verbietet. Ist einem gedruckten Buch eine CD-ROM mit dem Buchinhalt beigegeben, werden die meisten Urheberrechtler eine analoge Anwendung bejahen, also die Vervielfältigung verbieten.
Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) erinnert: „Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt.“ Sind das heutzutage wirklich Probleme? Angesichts der Speicherkapazitäten moderner PCs ist die CD des Urkundenbuchs St. Blasien keineswegs vom Untergang bedroht: Man kann sie zu nicht nennenswerten Kosten beliebig rechtzeitig sichern, sei es auf seinem Arbeitscomputer selbst (was sich der bequemeren Handhabung sowieso empfiehlt), sei es als CD-Kopien, auf USB-Sticks, SD-Speicherkarten, externer Festplatte oder im Internet selbst. Solcherart Besorgnisse sind laienhafte Chimären.
Braun übersieht: Die Vervielfältigung ist ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Darf eine Bibliothek aufgrund der Einsicht, dass die Langzeithaltbarkeit der CD nicht garantiert ist, eine zur Benutzung bestimmte “Sicherungskopie” anfertigen? Selbst wenn man das Verbot von Absatz 4 von § 53 UrhG ignoriert, steht Absatz 5 entgegen, da bei elektronischen Datenbanken keine Archivkopie zulässig ist. Wissenschaftliche Zwecke nach Absatz 2 könnten allenfalls bibliotheks-interne Forscher geltend machen, aber keine Bibliotheksbenutzer.
Dass man einen schuldrechtlichen Anspruch des Bucheigentümers gegenüber dem Rechteinhaber bejahen mag, einer Vervielfältigung als “Sicherungskopie” zu angemessenen Bedingungen zuzustimmen, hilft in der Praxis nach Ablauf einiger Jahre in wohl nicht wenigen Fällen (z.B. wenn der Verlag nicht mehr erreichbar ist) wenig weiter.
Haften Bibliotheken für Rechtsverletzungen ihrer Internetnutzer?
Eine Handreichung, die alles andere als ein klares Bild ergibt: