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Entnahme einzelner Daten aus geschützter Datenbank zulässig

http://www.damm-legal.de/olg-koeln-einzelne-daten-aus-einer-datenbank-duerfen-uebernommen-werden

Besonders bemerkenswert erscheint mir an dem Urteil des OLG Köln:

Nach der Rechtsprechung des EuGH (a.a.O. Rz 86 ff, 89) setzt ein Verstoß gegen die § 87 b Abs.1 S. 2 UrhG entsprechende Regelung in Art. 7 Abs. 5 der Datenbankrichtlinie (96/9/EG) voraus, dass die entnommenen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten. Die Bestimmung hat in der auch für das Verständnis der harmonisierten Norm des § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG maßgeblichen Auslegung durch den EuGH – wie dieser a.a.O. Rz 86 ausdrücklich ausgeführt hat – nur das Ziel, eine Umgehung des Verbotes aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie, der § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG entspricht, zu verhindern. Eine Umgehung kommt aber nur in Frage, wenn auch die Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Konsequenterweise hat der EuGH a.a.O. in RZ 89 zur Auslegung von Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie wörtlich ausgeführt (Unterstreichungen nur hier):

“Somit sind mit ‚Handlungen …, die einer normalen Nutzung … (einer) Datenbank entgegenstehen oder die berechtigten Interessen des Herstellers der Datenbank unzumutbar beeinträchtigen’, unzulässige Verhaltensweisen gemeint, die darauf gerichtet sind, durch die kumulative Wirkung von Entnahmehandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank wieder zu erstellen und/oder der Öffentlichkeit durch die kumulative Wirkung von Weiterverwendungshandlungen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank zur Verfügung zu stellen, und die dadurch die Investition der Person, die diese Datenbank erstellt hat, schwerwiegend beeinträchtigen.”

Archivzitat: Das Nur-Archiv

“Es soll so breit wie möglich in der österreichischen Gesellschaft Resonanz finden, weder ein reines Forschungsinstitut, noch nur Archiv sein. Es muss soweit wie möglich in die Gesellschaft, in die Schulen, um Aktivitäten zu setzen.”
Tom Segev, Leiter des Wiener Wiesenthal-Institut
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1231152525363

Archivgemeinschaft Nord

“Mit der Archivgemeinschaft Nord ist erstmals eine größere Kooperation im Nordkreis des Herzogtums Lauenburg gegründet worden. Das besiegelten mit Stempel und Unterschrift rückwirkend zum 1. Januar die Bürgermeister Wolfgang Engelmann (Mölln) und Rainer Voß (Ratzeburg) sowie die Amtsvorsteher Karl Bartels (Berkenthin), Martin Fischer (Lauenburgische Seen), Ulrich Hardtke (Sandesneben-Nusse) und Friedhelm Wenck (Breitenfelde).
Der gemeinsame Archivar Christian Lopau arbeitete schon bisher in allen beteiligten Städten und Ämtern. Jetzt braucht er jedoch nur noch an eine gemeinsame Stelle seine Berichte und Abrechnungen abzuliefern. Lopau bleibt Bediensteter Möllns. Sein Einsatz ist aus der täglichen Praxis vertraglich fixiert: 50 Prozent leistet er für Mölln und das Amt Breitenfelde, 29 Prozent für Ratzeburg, elf Prozent für das Amt Lauenburgische Seen, sieben Prozent für das Amt Sandesneben-Nusse, drei Prozent für das Amt Berkenthin. ……
Die Archivarbeit gewinne auch landesweit an Bedeutung. Geschichte werde durch Archive lebendig. Amtsvorsteher Martin Fischer sagte, erforderlich sei professionelle Archivarbeit. Christian Lopau betreut etwa 1,7 Kilometer Akten. Das Schriftgut muss bewertet, verzeichnet und erschlossen werden. Dazu kommen historische Bildungsarbeit, Arbeit mit Schulen, Publikationen oder Auskünfte für den Bürger. ”
Quelle: Lübecker Nachrichten (Link)

Archiv der Niederdeutschen Sprache

Sprachwissenschaftler der Universitäten Münster und Bielefeld
arbeiten derzeit an einem digitalen Textarchiv zur
Niederdeutschen Sprache. Die Internetseite wird tausende Texte
vom 9. bis zum 19. Jahrhundert bündeln und soll mit ersten
Einträgen in Kürze freigeschaltet werden. Das Projekt, das auf
sieben Jahre angelegt ist, wird von der Westfalen-Initiative und
dem Land NRW mit jährlich 70.000 Euro finanziert.”

Quelle: Nachrichten aus dem WDR-Lokalzeit “Münsterland” vom 12.01.2009 16:16 Uhr via Mailingliste “Westfälische Geschichte”

Numismatiker gegen die Kriminalisierung des Münzensammelns

Gemeinsame Erklärung von Deutsche Gesellschaft für Medaillenkunst (DGMk) e. V., Deutsche Numismatische Gesellschaft (DNG) e. V., Gesellschaft für Internationale Geldgeschichte (GIG) e.V., Numismatische Kommission der Länder der Bundesrepublik e.V., Verband der Deutschen Münzenhändler (VDDM) e.V.

Das Sammeln von Münzen blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon der bekannte italienische Dichter Francesco Petrarca (1304-1374) ließ sich von toskanischen Bauern immer wieder römische Münzen vorlegen, die diese bei der Feldarbeit entdeckten, und erklärte sie ihnen.

In Deutschland hat sich bereits vor über 500 Jahren eine bis heute ungebrochene Tradition der Beschäftigung mit Münzen und Medaillen entwickelt, die nicht nur von ausgewiesenen Wissenschaftlern, sondern vor allem auch von Laien getragen wurde und wird. So hat es z.B. Philipp Melanchthon als ein “wunderbares Vergnügen” empfunden, “eine so verzweifelte Angelegenheit zu erforschen”. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte Hubert Goltz neben 380 italienischen und 200 französischen bereits von 175 deutschen Münzsammlungen berichten. Das Sammeln von Münzen ist eine in ganz Europa über lange Zeit tradierte und schützenswerte Tätigkeit. Sie dokumentiert und fördert ein allgemeines Interesse an kulturhistorischen Hinterlassenschaften, das auch eine Voraussetzung jeglicher staatlich finanzierter Bodendenkmalpflege ist.

Aus privaten Sammlungen sind in ganz Europa eine Vielzahl von numismatischen Museen erwachsen, privates Engagement hat für die wissenschaftliche Numismatik immer wieder entscheidende Impulse und damit auch neue Erkenntnisse für die verschiedensten historischen Wissenschaften erbracht.

Mit Sorge erfüllt uns eine in jüngster Zeit einsetzende und sich ausbreitende Entwicklung, bei der das Sammeln von Münzen, vor allem von antiken und mittelalterlichen, als kriminelle Tat hingestellt wird – unter dem nicht zu rechtfertigenden Vorwurf, sie seien Ergebnis und Ursache illegaler Ausräumung archäologischer Stätten in aller Welt. Hausdurchsuchungen werden von der Kriminalpolizei durchgeführt, Sammlungen beschlagnahmt, Anzeigen wegen Hehlerei erstattet. Es wird von einem verminderten strafrechtlichen Bewusstsein bei Münzsammlern gesprochen.

Weiterlesen:
http://www.numismatische-gesellschaft.de

#numismatik

How to search Google Books from outside the US

You can see the contents Google doesn’t display for No-US-users (time period 1868-1922, moving wall) by using an US Proxy.

You can use a webbased anonymizer service like http://www.proxyking.com . Other such links see

http://proxy.org/cgi_proxies.shtml

Please take into account that most such services have download limitations making it impossible to download large Google’s PDFs.

(There is some evidence that http://www.unbeatable.in has a 29,5 MB limitation, http://w2.hidemyass.com 25 MB )

Or you can install with a few clicks in your browser an US Proxy (find a proxy IP and port with e.g.
http://www.google.com/search?q=free+proxy ).

See http://en.wikipedia.org/wiki/Open_proxies

Please note that it may be helpful to change to “Basic HTML mode” to see the pages!

See also:
http://www.medievalgenealogy.org.uk/google.shtml#outsideusa
http://archiv.twoday.net/stories/2922570

[Update: Screencast http://archiv.twoday.net/stories/6067526 ]

US: More Openness for Presidential Records

On January 21, in one of his first official acts, President Barack Obama revoked the Bush administration’s Executive Order 13233 that severely limited access by the public to presidential records.

http://historycoalition.org/2009/01/21/president-obama-revokes-bush-presidential-records-executive-order

http://www.whitehouse.gov/the_press_office/ExecutiveOrderPresidentialRecords