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Frühneuzeitliche Jesuitenarchive

Markus Friedrich: Archive und Verwaltung im frühneuzeitlichen Europa, in: Zeitschrift für Historische Forschung 35 (2008), S. 369-403

“Trotz des reichen Materials fand die Archivgeschichte des Jesuitenordens bisher nur ungenügende Beachtung.
Überhaupt leidet die Archivgeschichte unter der weitgehenden
Ausblendung kirchlicher Archive, das Vatikanische Archiv ausgenommen. Zunächst soll deshalb die Tradition der Ordensarchive seit dem Hochmittelalter kurz gewürdigt werden, die auch für die Gesellschaft Jesu eine ganze Reihe zentraler Praktiken zur Verfügung stellte (I). Die Jesuiten griffen ohne Zweifel auf die vielfältigen Ansätze zur Archivbildung zurück, integrierten
diese allerdings mit besonderer Gründlichkeit in den Ordensaufbau.
Über das ältere Ziel der Rechtssicherung hinaus stand die Archivierung bei den Jesuiten ganz deutlich im Kontext einer veränderten Auffassung von Verwaltung. In der jesuitischen Archivstruktur spiegeln sich nicht nur die konkreten Einzelabläufe der Ordensverwaltung, sondern viel grundlegender das administrative Selbstverständnis des Ordens (II). Außerdem war die jesuitische Archivpflege von Anfang an als Hilfsmittel
für die systematisch betriebene Ordenshistoriographie in identitätsbildender Absicht geplant. Deshalb folgt ein kurzer Seitenblick auf die planvolle historiographische Nutzung der Ordensarchive (III). Auch die explizit identitätsstiftende
und noch nicht im modernen Sinne kritische Eigengeschichtsschreibung zeigt, dass die Archive und ihre systematische Überlieferung konzeptionell grundlegende Relevanz für den Orden als soziale Institution hatten. Auf konkreterer Ebene ist anschließend die praktische Ausgestaltung des römischen Zentralarchivs (IV) und der provinzialen bzw. lokalen Archive zu behandeln (V). Die verschiedenen Archive waren systematisch,
wenngleich nicht immer widerspruchsfrei aufeinander verwiesen.
Sie bildeten ein Netzwerk, das sich teilweise ähnlicher Strukturprinzipien bediente wie der Verwaltungsaufbau des Ordens im Allgemeinen. Während sich die bisherige Forschung praktisch ausschließlich einzelnen Archiven gewidmet hat, bietet die Gesellschaft Jesu die Gelegenheit, derart isolierende
Zugriffe zu überwinden (VI).” S. 370f.

US: Papers of the War Department, 1784-1800

http://wardepartmentpapers.org

After a traumatic and devastating fire in 1800, many historians though
that the early files of the United States War Department were
essentially lost forever. Thankfully, the Center for History and New
Media at George Mason University recently completed a decade long
project to locate all of these records and place them online here. The
collection is a very important one, because during this time period the
War Department was responsible for Indian affairs, veteran affairs, and
naval affairs. The project was begun in earnest by Ted Crackel in the
mid-1990s and it involved visits to over 200 repositories and consulting
over 3,000 collections in the United States, Canada, England, France,
and Scotland. Now, visitors can browse through 55,000 documents, and
also perform detailed searches, complete with links to digitized images
of each document. Interested parties can also browse the collection by
year or person of interest. In short, this is an extremely valuable
project that will be of interest to those with a penchant for American
history, and early American military history in particular.

Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR erschlossen

“Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat Daten zu gefahrstoffhaltigen Produkten erschlossen, die in der DDR verwendet oder produziert wurden. Damit kann die BAuA auf eine Datenbank zurückgreifen, die mehr als 8.500 Einträge umfasst.
Hauptsächlich fallen Anfragen zur Zusammensetzung von in der DDR verwendeten Produkten an, wenn es um die Abklärung möglicher Berufskrankheiten von ehemaligen Beschäftigten der DDR-Betriebe geht. Doch bisher waren diese Daten nur schwer zugänglich. Zwar hat die BAuA das Archiv des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin der DDR (ZAM) übernommen, in dem bis 1990 toxikologische und Expositionsdaten zu Gefahrstoffen und zu gefahrstoffhaltigen Produkten gesammelt wurden, doch diese Daten waren bisher kaum erschlossen. ……”

Kontakt:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
FG 4.2
“Datensammlung DDR-Produkte”
Nöldnerstraße 40/42
10317 Berlin

Quelle: http://www.dailynet.de/GesundheitMedizin/33103.php

Winnetou-Filme geschützt gegen DVD-Verbreitung

“Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österr. Regisseur Harald Reinl laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Schadenersatz zu. Der Sohn des 1988 versorbenen Regisseurs hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt.”
Aktenzeichen: 6 U 86/08
Quelle: Videotext des Bayr. Rundfunks

Rechtsanwalt Bahr lässt triviale Leitsätze gerichtlich schützen

http://sewoma.de/berlinblawg/2009/01/09/sevriens/urteile-leitsatz

Zitat:

Den Fall hätte man mit Fug und Recht auch gegenteilig entscheiden und den beiden Leitsätzen mangels schöpferischer Gestaltungshöhe ihre Werksqualität absprechen können. Ohne dem Kollegen zu nahe treten zu wollen, er möge es mir verzeihen, dass ich seine beiden Sätze als nicht als urheberrechtlich geschütztes Werk begreife, behaupte ich, das vorliegend die Wahl des Gerichtsstandes (OLG Bezirk Köln) eine zentrale Rolle für den Ausgang des Verfahrens spielte. Beim LG Frankenthal beispielsweise wäre das Verfahren vermutlich anders ausgegangen. Denn eine leitsätzliche Zusammenfassung der hier streitgegenständliche Frage aus dem Urteil ist für einen anderen Rechtsanwalt ohne Dr. Bahrs Genehmigung nur schwerlich möglich. Was aber ungerecht ist, da nach § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.

Dass sich das Verhalten der von Dr. Bahr verklagten Rechtsanwälte nicht gehört, ist klar, aber dieses Verhalten vorliegend mit dem UrhG zu sanktionieren, ist m.E. nicht der richtige Weg gewesen.

Sehr richtig!

Wissenschaftsverlage, peer review und open access

Jürgen Kaestner in INETBIB:

In der ZEIT Nr. 3 vom 8.1. S. 30 ist ein Artikel von Christoph Drösser erschienen: “Der Felix Krull der Mathematik. Über Jahre hinweg hat ein dubioser Wissenschaftler die Fachwelt mit gelehrt klingendem Unsinn genarrt. Nun sind Gutachter, Verlage und Kollegen blamiert”. Es handelt sich dabei um Mohamed El Naschie und die von ihm herausgegebene Chaos, Solitons and Fractals im Elsevier-Verlag.
“Dass dies der herausgebende Verlag nicht sah oder nicht sehen wollte, ist die eine Hälfte des Skandals. Dass Elsevier das dubiose Heft weiter für gutes Geld verkaufte – ein Abonnement von Chaos, Solitons and Fractals kostet pro Jahr 4042 Euro – ist die andere Hälfte.
Denn die Wissenschaftsverlage, von denen Elsevier der größte ist, halten sich stets zugute, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Qualitätssicherung der Forschung ist ihre Dienstleistung, damit begründen sie die teils horrenden Preise ihrer Periodika. Dabei müssen die Fachverlage nichts für den Inhalts zahlen, auch der Begutachtungsprozess, die sogenannte peer review, wird von Wissenschaftlern ehrenhalber geleistet. Trotzdem können die Verlage die Preise fast nach Belieben festsetzen. Denn Forscher müssen publizieren, um wissenschaftlich zu überleben, publish or perish lautet die Devise. Und keine Bibliothek kann es sich leisten, die Flaggschiffe unter den Zeitschriften nicht zu führen. Seit den neunziger Jahren drehten die Verlage die Preisspirale drastisch nach oben. Im Jahr 2005 fuhr Elsevier eine Umsatzrendite von 31 Prozent ein.
Nun dürfte wohl kaum jemand ausdrücklich Chaos, Solitons and Fractals bestellen (genaue Auflagenzahlen verrät Elsevier nicht). Doch die meisten Institutionen müssen dem Verlag seine Zeitschriften paketweise abnehmen; sie müssen also zu den wenigen begehrten Top-Journalen auch die mediokre Masse dazu kaufen.”

http://golem.ph.utexas.edu/category/2008/11/the_case_of_m_s_el_naschie.html
http://sbseminar.wordpress.com/2008/11/30/laffaire-el-naschie

Siehe auch:
http://voxday.blogspot.com/2008/12/but-but-its-peer-reviewed.html

http://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/11/chaos-bei-elsevier.php

http://pipeline.corante.com/archives/2008/12/22/publish_your_work_the_easy_way.php

http://backreaction.blogspot.com/2008/11/chaos-solitons-and-self-promotion.html

Bemerkenswert ist, dass Wissenschaftsblogger den Skandal haben auffliegen lassen.

Es ist unvorstellbar, dass der Pseudo-Wissenschaftler über 300 Artikel in seiner “eigenen” Zeitschrift, die er als Chefherausgeber betreut, veröffentlichen konnte.

Besonders pikant die folgende Bemerkung von John Baez im erstgenannten Weblog (utexas, Kommentare):

To me, Chaos, Solitons & Fractals illustrates many of the worst things that can happen under this system. Since the journal isn’t openly accessible, its problems fester under cover of darkness. If the editor had put his papers on the arXiv, their flaws would have been quickly spotted. Advocates of for-profit journals boast of the virtues of peer review — but it turns out the best place to hide bullshit is in a refereed journal that’s not open-access! The Bogdanoff brothers took advantage of this too.

NACHTRAG:

Und gleich der nächste Elsevier-Peer-Review-Skandal
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2009/01/09/peer-review-scandal-shakes-french-geologists

Archiv der Studentenrevolte

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/118029/index.php (Danke an M. Schnöpf)

Den meisten sind Benno Ohnesorg, Rudi Dutschke und Anti-Springer-Demos ein Begriff. Doch kaum ein Studierender des Fachbereichs Geowissenschaften an der Freien Universität Berlin (FU) weiß, dass sich ausgerechnet auf ihrem Campus im abgelegenen Lankwitz eine der bedeutendsten Quellensammlungen über die 68er-Revolte und ihre Geschichte befindet – das Archiv “APO und soziale Bewegungen”, kurz: “APO-Archiv”, im Keller des Hauses G.

Für Siegward Lönnendonker, den Begründer und ehrenamtlichen Leiter des zeitgeschichtlichen Fundus, ist es kein Problem, dass das Archiv nur Eingeweihte kennen. “Die Sammlung war schon immer stark benutzerorientiert”, erklärt der 69-jährige Soziologe. […]

Auf annähernd 1300 Regalmetern hat das Archiv Materialien zur Geschichte der außerparlamentarischen Opposition sowie der “Neuen sozialen Bewegungen” gesammelt. In dem abgeschiedenen Kellerraum lagern neben dem schriftlichen Nachlass des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) und anderer politischer Studentenverbände unzählige Flugblätter, Periodika, Hochschulschriften, Funkmanuskripte, Zeitungsausschnitte und Mitschriften von Gerichtsverfahren. Zudem lagert hier Material von K-Gruppen in der Bundesrepublik und oppositionellen Gruppen in der DDR. Ein großer Teil stammt aus Privatarchiven.

“Wir wollten die Geschichtsschreibung nicht den Polizeiakten überlassen”, begründet Siegward Lönnendonker sein Motiv, dieses Archiv anzulegen. […]

Entscheidend für den Erfolg des Archivs war auch das gute Verhältnis, das zwischen dem Archiv-Leiter und den linken Gruppen bestand. “Jeder, der hier seine Schriftstücke ablieferte, musste sich sicher sein können, dass nicht etwa Redakteure von Springer-Zeitungen oder gar Polizei- und Verfassungsschutz Gebrauch davon machten”, erzählt Lönnendonker. “Deshalb war es gut, dass das Archiv zunächst weitgehend im Verborgenen blühte. Wäre es bekannter gewesen, hätten mir bestimmt deutlich weniger Leute ihre Materialien hinterlassen.” Dem guten Vertrauensverhältnis ist es auch zu verdanken, dass die Originale der AStA-Akten aus der Zeit der Studenten-Rebellion bis heute im APO-Archiv lagern. Die damaligen AStA-Vorsitzenden misstrauten dem Leiter des offiziellen Hochschularchivs der FU. Sie verstanden sich nicht als Teil der Universität, sondern fühlten sich allein der außerparlamentarischen Bewegung verbunden. […]

Das APO-Archiv ist seit 2004 offiziell dem Universitätsarchiv angegliedert. Sämtliche Dokumente der Sammlung werden grundsätzlich nur zur wissenschaftlichen Auswertung im Lesesaal der Bibliothek der Geowissenschaften zur Verfügung gestellt. Eine Ausleihe ist nicht möglich, doch es können Kopien angefertigt werden. Die Nutzung vieler Dauerleihgaben hängt vom Vertrauen des Archivleiters ab, dem die Leihgeber einst die Verantwortung übertrugen. Weil viele Hinterlassenschaften älter als 30 Jahre sind und damit die meisten zu verfolgenden Tatbestände verjährt sind, hat er kaum noch Bedenken gegen einen allgemein öffentlichen Zugang. Allerdings muss auf den schlechten Zustand vieler Schriftstücke Rücksicht genommen werden. […]

Website des Archivs:

http://userpage.fu-berlin.de/~archapo/Stuff/Frames.htm

Dort liest man:

Zugangsbeschränkungen bestanden im APO-Archiv nur im Falle der Privatsammlungen, deren Nutzung vertraglich festgelegt und an die Einverständniserklärung des Leihgebers im Falle konkreter Anfragen gebunden war. Faktisch indessen waren die Arbeiten im laufenden Archivbetrieb zu keinem Zeitpunkt ernsthaft von etwaigen Bedenken betroffen, so daß auch dieser Teilbestand stets in vollem Umfang und uneingeschränkt zur Verfügung stand. Sämtliche Privatsammlungen sind inzwischen als Dauerleihgaben in Archivbesitz und ohne rechtliche Zugangsbeschränkungen verfügbar.
Die von Peter Dohms verschiedentlich beklagte Blockadepolitik “freier Archive”, die diese neben anderen Gründen nur bedingt forschungstauglich mache (vgl. Dohms, Peter: Studentenbewegung und Überlieferungsvielfalt – das Beispiel Nordrhein-Westfalen, in: Der Archivar 52. Jg., Heft 3, 1999; Online in Internet: url = http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv13.htm , Dez. 2000), war und ist für das seinem Gründungszweck nach der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und der Forschung zugewandte Berliner APO-Archiv völlig undenkbar.

Goodbye free, hello fee

http://www.libraryjournal.com/article/CA6624784.html

On the Google Settlement. Excerpt:

No, it is not fair to place restrictions on public domain works. After all, they belong to the public. These collections are only available to Google because of the public funding afforded to the nonprofit institutions that developed them. Libraries invest untold dollars to select, purchase, catalog, store, and preserve a single book, a book that now costs just $25–$30 to scan and put online. In effect, for the one-time price of a scan, Google now proposes to secure and enforce a monopoly on the digital texts of works that belong to the public.

On HathiTrust
http://www.libraryjournal.com/article/CA6624782.html

Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/csg/1084

Wappenbuch des St. Galler Abtes Ulrich Rösch (1463-1491) mit 1’626 Wappenschilden von weltlichen und geistlichen Standespersonen, vor allem aus dem süddeutschen Raum. Das Wappenbuch wurde wahrscheinlich in der Werkstatt des in Heidelberg ansässigen Hans Ingeram für einen unbekannten Auftraggeber zwischen Neckar und Oberrhein hergestellt. In den 1480er-Jahren kaufte der St. Galler Abt Ulrich Rösch den Band an und fügte im hinteren Teil zahlreiche Wappen aus dem schweizerischen und grenznahen deutschen Raum an, die er sich durch den Winterthurer Maler Hans Haggenberg zeichnen liess. Eines der wichtigsten Wappenbücher des 15. Jahrhunderts.

Ebenfalls seit 23.12.2008 online:

St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1085
zwischen 1530 und 1572
Wappenbuch des Aegidius Tschudy

St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1400, 1401
St. Gallen, 1755/59

Bibliotheca manuscripta monasterii S. Galli registrata… a P. Pio Kolb 1759
Das beste kritische Handschriftenverzeichnis des 18. Jahrhunderts: der St. Galler Handschriftenkatalog von Pater Bibliothekar Pius Kolb (1712-1762) in zwei Bänden (mit Cod. Sang. 1401) aus den Jahren 1755/59.

Und viele andere, vor allem frühmittelalterliche Codices mehr.

NACHTRAG:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/1084/33/medium

Mir bislang als Teil des Quaternionensystems der Reichsverfassung unbekannt:

“Die fier gemvnde”

Orlamünde, Dortmund, Angermund, “Schwebischmund” (Schwäbisch Gmünd”), möglicherweise der früheste farbige Beleg für das Gmünder Wappen (silbernes Einhorn im roten Feld)