“Den World Press Photo Award 2004 erhielt er für sein Fotoprojekt “Bureaucratics”. Für dieses warf der niederländische Fotograf Jan Banning einen Blick in internationale Amtsstuben. Vom Archivar bis zum Präfekten hat Banning Staatsdiener hinter ihren Schreibtischen porträtiert.
Begonnen hat der studierte Sozial- und Wirtschaftshistoriker, dessen dokumentarische Fotoarbeiten u.a. im New Yorker, im Time-Magazin, dem Magazin der Süddeutsche Zeitung, der Libération und in Geo veröffentlicht wurden, das Projekt 2003 mit einer Porträtserie über indische Staatsbeamte, es folgen Reisen nach Russland, Bolivien, Liberia, Frankreich, China, in den Jemen und in die USA. Entstanden ist eine Studie über Kulturen, Rituale und Symbole in der öffentlichen Verwaltung mit der Banning einen pointierten Blick wirft auf das komplexe Verhältnis zwischen Individuum und Staat. …”
Ort: Cicero-Galerie für politische Fotografie, Rosenthaler Str. 38, 1.
Quelle:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/top-bmlive/article1011138/Staatsdiener_hinterm_Schreibtisch.html
Tag: 8. Januar 2009
Archivzitat: Archiv der Evolution – Plattenkalk von Wattendorf
” ….. Die Tiere wurden so behutsam eingebettet, dass selbst nach Jahrmillionen noch die mineralisierten Reste von Weichteilen, sogar Hautabdrücke und Mageninhalt erkennbar sind. Das macht den Plattenkalk zu einem einzigartigen Archiv der Evolution ….”
Quelle: Tagesspiegel
Aus für das Tourismus-Archiv des Berliner Willy-Scharnow-Instituts ?
” …. Im Archiv des Willy-Scharnow-Instituts für Tourismus an der Freien Universität Berlin lagern unglaubliche Schätze. 400 Regalmeter sind vollgestopft mit Büchern, Studien, rund 50.000 Prospekten und anderen Schriftstücken rund um das Thema Tourismus. …..
….. Der Akademische Senat der Freien Universität beschloss im April, das Institut zum 30. September 2009 zu schließen. Wie ein Sprecher erklärt, lag das auch daran, dass die Willy-Scharnow-Stiftung für Touristik in Frankfurt am Main ihre Zuschüsse stark gekürzt hat. …..”
Quelle: SPon (Link)
Link zum Archiv:
http://www.fu-tourismus.de
Handbuch zur Archivierung von Websites…
…ist in englischer Sprache verfügbar unter: Handbuch zur Websitearchivierung
Es handelt sich um eine umfangreiche PDF-Datei!
The 5th Issue of the International Journal of Digital Curation…
…is available via: International Journal of Digital Curation
Umsetzung der EU-DLR
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28.12.2009 verbindlich umzusetzen und wird die Verwaltung grundsätzlich verändern und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Mit dem Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften wurde auf Bundesebene ein Schritt hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen getan:
DLM-Forum 2008 (via J. Hagmann)
Jürg Hagmann hat dankenswerterweise ein paar Links zu ausgewählten Präsentationen des DLM-Forums 2008 in seinem Weblog. Danke an den Kollegen in der Schweiz:
Aktuelles zu MoReq 2
Das DLM-Forum 2008 ist Geschichte und MoReq 2 kann als etablierter europäischer Standard im Records Management angesehen werden. Informationen zu MoReq 2unter:
bzw.: MoReq 2
Rundfrage zum FAMI-Verbleib
“[A]ls FaMI-Ausbilderin und Studentin an der HU Berlin beschäftige ich mich
im Rahmen meiner Masterarbeit mit dem beruflichen Verbleib der in den
letzten 10 Jahren in Deutschland ausgebildeten Fachangestellten für
Medien- und Informationsdienste aller Fachrichtungen.
Grundlage der Studie bildet eine Online-Befragung der Absolventen, zu
der folgender Link führt:
http://amor.rz.hu-berlin.de/~sengastr/FaMI-Befragung
Zur Erzielung aussagekräftiger Ergebnisse bin ich auf die Beteiligung
möglichst vieler FaMI-Absolventen an der Online-Befragung angewiesen.
Sollten Sie als Ausbilder, Berufsschullehrer, Kollege oder in welcher
Form auch immer Kontakte zu FaMIs haben, bitte ich Sie deshalb sehr
herzlich um Weiterleitung dieser Mail.
Sind Sie selbst FaMI, so bitte ich Sie, sich für die Beantwortung der
Fragen ca. 10 Minuten Zeit zu nehmen. Da Sie sicherlich noch Kontakte zu
FaMIs aus Ihrer Ausbildungszeit haben, hoffe ich außerdem gerade auch
auf Ihre Mithilfe bei der Verbreitung dieser Umfrage.
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und
anonym ausgewertet. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Als kleines Dankeschön für Ihre Beteiligung verlose ich unter allen
Teilnehmern, die am Ende der Befragung Kontaktdaten angeben, fünf
Amazon-Gutscheine im Wert von je 20 Euro.
Ich hoffe sehr auf Ihre Teilnahme und bedanke mich bereits im Voraus
sehr herzlich für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Seng “
Kontakt: astrid.seng@bfh.bund.de
Via Archivliste.
"Rundbrief Fotografie" 12/08
Die Dezember-Ausgabe 2008 des “Rundbrief Fotografie” ist erschienen. Unter http://www.rundbrief-fotografie.de/nf60.htm sind der Index, die Abstracts und Links online eingestellt.
Via Archivliste.
Johann Wilhelm Braun teilt aus
http://historia-docet.de ist die vermutlich seit 2008 im Netz befindliche Homepage des baden-württembergischen Landeshistorikers Johann Wilhelm Braun, ehedem (1978-2005) Mitarbeiter der Kommission für geschichtliche Landeskunde und Bearbeiter des Urkundenbuchs von St. Blasien.
Hervorzuheben sind die Volltexte zu Admont und St. Blasien.
Die Überlieferung der Schriften Gottfrieds und Irimberts von Admont, 1968 (Dissertation)
http://historia-docet.de/Inaugural_Dissertation_neu.pdf
Braun präsentiert hier leider nur die ungedruckten Teile seiner maschinenschriftlichen Dissertation ohne OCR. Da ich hinreichend eigene Erfahrung mit OCR-Erstellung meiner Arbeiten (Scannen und Abby Findereader, ohne besondere technische Kenntnisse durchführbar) ist die diesbezügliche Entschuldigung Brauns einfach nur lächerlich. Wer eine solche ambitionierte Homepage (mit freilich missglückter Navigation) ins Netz stellen kann, sollte doch auch ein PDF mit OCR-Text erstellen können.
Zu St. Blasien bietet Braun Addenda und Corrigenda zu seinem Urkundenbuch, eine Dokumentation der erschienenen Rezensionen im Volltext
http://historia-docet.de/html/rezensionen.html
und eine lesenswerte Recensio recensionum, eine kräftige Rezensentenschelte:
http://historia-docet.de/Recensio_Recensionum__-_Endfassung_server.pdf
Besonders ausfällig wird Braun hinsichtlich meiner Besprechung in der ZHG 2005:
http://historia-docet.de/Graf_Klaus_in_Zs_f__Hohenzoll_Gesch_126__2005.pdf
Ich schrieb
Urkundenbuch des Klosters Sankt Blasien im Schwarzwald. Von den Anfängen bis zum Jahr 1299. Bearbeitet von Johann Wilhelm Braun. 2 Bände, l CD-ROM. Stuttgart: W. Kohlhammer 2003. IX, 987; V, 385 S. (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg A 23).
Seit vielen Jahren – ein genaues Datum ist nicht angegeben – arbeitete Johann Wilhelm Braun im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg hauptamtlich an diesem monumentalen Werk, das 750 Texte zur Geschichte St. Blasiens bis zum Jahr 1299 enthält. Bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts wurden alle auf St. Blasien bezüglichen Quellen erfasst und in Vorbemerkungen detailliert erörtert; nach diesem Zeitpunkt dominieren tatsächlich die Urkunden. Sie betreffen nicht nur St. Blasien, sondern auch die Filialklöster Berau, Bürgeln, Gutnau, Sitzenkirch, Wislikofen sowie das für Oberschwaben besonders wichtige Ochsenhausen.
Vor allem für die Frühzeit weiß man die ausführlichen quellenkritischen Erörterungen, die die mitunter höchst verstreute Resultate der Forschung zusammenführen, sehr zu schätzen. Dies betrifft etwa die Nummern 30 und 126 zur sogenannten „Schluchseeschenkung”, die bei der Debatte um die Identität des Kuno von Öhningen (derzeit allgemein mit Herzog Konrad von Schwaben identifiziert) eine Schlüsselrolle spielt. In Nr. 110 spricht sich Braun dafür aus, Luitgart von Württemberg und Luitgart von Windberg-Bogen als eine Person aufzufassen, und führt damit die Erörterungen von Dieter Mertens zu dieser umstrittenen genealogischen Frage weiter. Wahrscheinlich war es Johannes Naukler selbst, der im „Münchner Rolevinck”, einer mit handschriftlichen Zusätzen versehenen Inkunabel aus dem Besitz des württembergischen Grafen und ersten Herzog Eberhard im Bart, das entsprechende Kapitel des „Liber constructionis” von St. Blasien übersetzt hat (bei Braun Nr. 180 ohne Nennung des Münchner Rolevinck. Vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, München 1987, S. 213). Dass Braun nicht selten relevante Studien übersehen hat, wundert angesichts des weiten Ausstrahlungsbereichs von St. Blasien nicht. So vermisst man zur Tauschurkunde mit Elchingen 1150 (Nr. 195) die – gewiss sehr spekulativen – Ausführungen von Heinz Bühler in seinem 1989 erstmals publizierten Aufsatz „Die Besitzungen des Klosters Elchingen in der Schweiz” (wieder in: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben, Weißenhorn 1997, S. 1029-1034).
Es braucht hier nicht wiederholt zu werden, was Enno Bünz in einer respektvollen, aber auch kritischen Würdigung dieser Jahrhundert-Edition in der Zeitschrift für [182] württembergische[n] Landesgeschichte 64 (2005), S. 423-431 moniert hat. Sowohl die Anwendung des Pertinenz-Prinzips als auch die Aufnahme historiographischer und anderer nicht-urkundlicher Texte begegnen Bedenken. Beispielsweise wäre es sinnvoll gewesen, den in der Handschrift Stiftsarchiv St. Paul 74/1 wiedergefundenen „Liber constructionis”, den Braun in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt, zur Gänze in einer auf das Notwendigste beschränkten neuen Lese-Ausgabe herauszugeben und damit die alte Edition von Mone zu ersetzen. Das Verfahren, das „Faktische” aus diesem Text zu extrahieren und in einzelnen Nummern zu präsentieren, wird der Eigenart der Quelle, zu der gerade auch die erbaulichen und legendarischen Abschnitte, etwa die Visionen der Mönche, gehören, in keiner Weise gerecht.
Inakzeptabel erscheint auch der Umgang mit der bei Nr. 79 allzu kursorisch vorgestellten Liste der aus St. Blasien postulierten Äbte. Hier wäre ein Abdruck der drei Überlieferungszeugen aus dem 18. Jahrhundert und eine kritische Untersuchung des möglichen Quellenwerts am Platz gewesen. Der Text von Nr. 234 lautet beispielsweise: „Abt Heinrich von Lorch soll aus St. Blasien stammen”, und man erfährt auch, dass er in der Würdenträgerliste zu 1186 verzeichnet ist. Aber die zutreffende Einordnung dieser Nachricht setzt notwendigerweise voraus, dass man sich einen Eindruck von der Überlieferungsgestalt und dem Quellenwert der Listen verschafft. Diese Arbeit aber hätte der Editor zu leisten gehabt, etwa in einem separaten Aufsatz. Es liegt jedenfalls eine Parallele zur – besser überlieferten – „Hirsauer Ruhmesliste” vor (vgl. Klaus Schreiner, in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, Teil II, Stuttgart 1991, S. 305).
Es spricht allerdings alles dafür, dass bei den Urkunden verlässliche Texte vorliegen, die sorgfältig aus der originalen oder abschriftlichen Überlieferung erstellt und umsichtig kommentiert wurden. Hier hat der Bearbeiter sich größten Dank verdient. Eine innovative Entscheidung stellt der Entschluss dar, die Bände in Form von PDF-Dateien auf einer CD-ROM beizugeben. Die vielfältigen dadurch gegebenen Such- und Auswertungsmöglichkeiten stellen nicht nur einen Ersatz für das fehlende Sachregister dar. Da die Namen der Landkreise bei Ortsidentifizierungen im Namenregister mit den Autokennzeichen abgekürzt werden, kann man z.B. durch die Suche nach SIG bequem alle Orte aus dem Landkreis Sigmaringen auffinden – eine hochwillkommene Hilfe für die regionalgeschichtliche Forschung!
Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt. Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access” zugänglich zu machen. Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip). Man genießt die hohe editorische Kunst, wie sie sich in den vorliegenden Bänden manifestiert, daher mit dem Wissen, dass die Erschließung großer Urkundenbestände – Wolfgang Müller kam 1939 bei einer Materialerfassung für St. Blasien bis 1541 auf etwa 6000 Nummern (Bd. 2, S. 3) – künftig anderer Werkzeuge bedarf.
Winningen Klaus Graf
Ich sehe darin nach wie vor eine angemessene und faire Würdigung und halte an meinen Aussagen fest.
Gemäß § 38 UrhG bin im übrigen ich der Rechteinhaber der Rezension und nicht der Hohenzollerische Geschichtsverein. Mich hat Braun aber nicht gefragt. Ich stimme aber auch gern zu.
Für den gehässigen Stil Brauns stehe folgendes Zitat:
Am absurdesten aber ist es, wenn die Reduktionsfraktion diese neuen Arbeitsmittel als Gipfel des Fortschritts für sich in Anspruch nimmt. Man höre BÜNZens Gefolgsmann Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) verkünden: „Urkundenbücher vom Zuschnitt des vorliegenden Werkes dürften eine aussterbende Gattung darstellen. Die Zukunft wird wohl digitalen Präsentationsformen von Archivfonds gehören (also dem Provenienzprinzip).“ Und wie freundlich ist es, aber leider ahnungslos, wenn GRAF der Kommission den wohlgemeinten Rat erteilt: „Es wäre daher dringend wünschenswert, wenn sich die Kommission in einigen Jahren entschlösse, den Editionstext im Internet nach der Maßgabe von „Open Access” zugänglich zu machen.“ Den kann schon heute jeder, der es will (und den Preis für das Urkundenbuch St. Blasien nicht zahlen möchte), auf der Stelle haben: Er braucht nämlich nur das Druckwerk samt CD an einer öffentlichen Bibliothek auszuleihen und sich die CD auf seinen Rechner zu kopieren oder auch für ca. 30 Eurocent auf einen Rohling zu brennen; das Internet ist gar nicht nötig.
Nun, in Sachen Open Access für Editionen habe ich wohl ebensowenig Brauns Belehrungen nötig wie in Sachen Langzeiterhaltung digitaler Daten.
Siehe
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198
Zu prüfen ist noch, ob der Vorschlag Brauns, wie sich jeder Wissenschaftler eine digitale Kopie verschaffen kann, mit geltendem deutschen Urheberrecht vereinbar ist. Eine Zustimmung des Rechteinhabers zu diesem hemdsärmeligen Vorgehen liegt ersichtlich nicht vor (umfassender Rechtevorbehalt zugunsten der Kommission), daher kann es nur auf die Auslegung von § 53 UrhG ankommen.
In Betracht kommen eine Privatkopie nach Absatz 1 oder eine Kopie zum wissenschaftlichen Gebrauch nach Absatz 2 Nr. 1.
Da auch schon bescheidene geistige Leistungen vom Schutz der kleinen Münze als Datenbankwerk nach § 4 UrhG erfasst werden, unterliegt es keinem Zweifel, dass nach § 53 Abs. 5 UrhG die Privatkopie ausscheidet, da es sich um ein Datenbankwerk handelt, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Für nicht-gewerbliche wissenschaftliche Zwecke dürfte also der Wissenschaftler kopieren, “wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist”.
Schwerer zu überwinden ist die Hürde des § 53 Abs. 4 UrhG, die eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung ganzer Bücher verbietet. Ist einem gedruckten Buch eine CD-ROM mit dem Buchinhalt beigegeben, werden die meisten Urheberrechtler eine analoge Anwendung bejahen, also die Vervielfältigung verbieten.
Klaus Graf (Zs. f. Hohenzoller. Gesch.) erinnert: „Die mangelnde Haltbarkeit von CD-ROMs ist bekannt.“ Sind das heutzutage wirklich Probleme? Angesichts der Speicherkapazitäten moderner PCs ist die CD des Urkundenbuchs St. Blasien keineswegs vom Untergang bedroht: Man kann sie zu nicht nennenswerten Kosten beliebig rechtzeitig sichern, sei es auf seinem Arbeitscomputer selbst (was sich der bequemeren Handhabung sowieso empfiehlt), sei es als CD-Kopien, auf USB-Sticks, SD-Speicherkarten, externer Festplatte oder im Internet selbst. Solcherart Besorgnisse sind laienhafte Chimären.
Braun übersieht: Die Vervielfältigung ist ein dem Rechteinhaber vorbehaltenes Recht. Darf eine Bibliothek aufgrund der Einsicht, dass die Langzeithaltbarkeit der CD nicht garantiert ist, eine zur Benutzung bestimmte “Sicherungskopie” anfertigen? Selbst wenn man das Verbot von Absatz 4 von § 53 UrhG ignoriert, steht Absatz 5 entgegen, da bei elektronischen Datenbanken keine Archivkopie zulässig ist. Wissenschaftliche Zwecke nach Absatz 2 könnten allenfalls bibliotheks-interne Forscher geltend machen, aber keine Bibliotheksbenutzer.
Dass man einen schuldrechtlichen Anspruch des Bucheigentümers gegenüber dem Rechteinhaber bejahen mag, einer Vervielfältigung als “Sicherungskopie” zu angemessenen Bedingungen zuzustimmen, hilft in der Praxis nach Ablauf einiger Jahre in wohl nicht wenigen Fällen (z.B. wenn der Verlag nicht mehr erreichbar ist) wenig weiter.
Haften Bibliotheken für Rechtsverletzungen ihrer Internetnutzer?
Eine Handreichung, die alles andere als ein klares Bild ergibt:
Archivarsstelle im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages
Im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages ist eine unbefristete Stelle (A 11 / E 9) zu besetzen.
Ausschreibung unter http://www.bundestag.de/interakt/jobsKarriere/stellen/Stellenausschreibung3.html
Große Postersammlung auf Flickr
Anbieterliste freier Inhalte
A-Blogger will sein Blog bei Ebay versteigern
Gespräch mit dem schrecklichen Mädchen
Im Gespräch: Anna Rosmus mit Angelika Faas und Thomas Krauß
Journal für Psychologie, 2(1): 64-70, 1994
http://www.ssoar.info/ssoar/View/?resid=2083
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/5422165
Zeitungszeugen
“Die “Deutsche Allgemeine” vom Tag nach Hitlers Kanzlerschaft ist eines von Dutzenden Faksimiles historischer Zeitungsausgaben, mit denen der Londoner Verleger Peter McGee den deutschen Zeitschriftenmarkt erobern will. Sein Projekt “Zeitungszeugen” folgt einem Rezept, das McGee schon in Belgien, Spanien, Finnland und fünf anderen europäischen Ländern erfolgreich ausprobiert hat: Ein Jahr lang werden im Wochenrhythmus je drei Nachdrucke von Tageszeitungen der dreißiger und vierziger Jahre veröffentlicht, eingepackt in einen Mantelteil mit Hintergrundinformationen und Einschätzungen von Experten. In Spanien begann die Reihe mit dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 1936, in Österreich mit dem “Anschluss” ans Deutsche Reich; bei allen Projekten, so auch in Deutschland, setzte das Ende des Zweiten Weltkriegs den Schlusspunkt.
Für seine “Zeitungszeugen”, die von der Wiener Historikerin Sandra Paweronschitz redigiert werden, hat sich McGee die Mithilfe namhafter Fachleute gesichert”, weiss die FAZ vom 8.1.2009, S. 37.
Mehr dazu:
http://www.presseportal.de/pm/74041/1331286/zeitungszeugen
Selbstverständlich gibts keine Online-Textprobe und auch sonst nix Erhellendes unter
Digitale Projekte überzeugen mich mehr:
Klostermann hetzt weiter gegen Open Access
In der FAZ vom 08.01.2009, Nr. 6 , S. 34 bringt Verleger Vittorio Klostermann (Verleger in Frankfurt und Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger” – Bild) einmal mehr die verlagseigenen Nebelwerfer gegen Open Access in Stellung.
Zu früheren Stellungnahmen Klostermanns:
?p=26617#comments
http://archiv.twoday.net/stories/4708522
http://www.klostermann.de/verlegen/vek_8.htm
Bereits der Titel ist irreführend:
“Die große Allianz gegen das Buch
Zentrale deutsche Wissenschaftsgremien möchten mit dem gedruckten Band auch gleich das Urheberrecht mitabschaffen.”
Für alle, die mit längeren Texten arbeiten, ist das Buch weiterhin Medium der ersten Wahl. Umso mehr überrascht ein Grundlagenpapier, das die Allianz der deutschen Forschungsgesellschaften unter dem Titel “Schwerpunktinitiative ,Digitale Information'” kürzlich veröffentlicht hat. Mitglieder dieser Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz- und die Leibniz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat.
Es muss sicher stetige Aufgabe sein, die Informationsversorgung der Wissenschaften zu verbessern. Dass dies aber ausschließlich durch digitale Medien erreicht werden soll, wie das genannte Grundlagenpapier nahelegt, kann nicht überzeugen. Wegen der im Wissenschaftsbereich immer noch wachsenden Aufwendungen für digitale Infrastruktur und digitale Inhalte droht der Erwerb gedruckter Bücher dort vollends zu versiegen. Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, fordert die Allianz der Wissenschaftsgesellschaften nun auch eine Änderung des Urheberrechts: Man möchte “den Autoren das ,Grundrecht’ sichern, ihre Ergebnisse im Sinne eines freien Zugangs der Wissenschaft zu Informationen publizieren zu können”. Diesem Satz muss man etwas länger nachschmecken. Was ist das für ein Grundrecht, das dem Autor da gegeben werden soll? Sämtliche Verwertungsrechte liegen doch schon nach jetzigem Urheberrecht beim Autor! Das ihm hier neu zugesprochene Recht soll jedoch “der Wissenschaft”, also anderen, einen freien Zugang zu seinen Büchern erlauben. Nicht der Autor bekommt etwas, er soll anderen etwas geben. Ihm wird kein Recht gesichert, sondern vielmehr eines weggenommen. Geben mag seliger sein als Nehmen, aber das Gebenmüssen als Grundrecht zu bezeichnen geht denn doch zu weit.
Rabulistische Wortklauberei, nichts weiter. Der Verleger verkennt, dass Urheber Verwertern bei der Vertragsgestaltung unterlegen sind. In der Regel möchte sich der Wissenschaftler mit seinem Verlag nicht herumstreiten. Dass Verlage ausschließliche Nutzungsrechte brauchen, ist kein Grundgesetz. Die vorgeschlagene Klausel soll es Autoren ermöglichen (und ermuntern), ihre Arbeiten der weltweiten Scientific Community kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne Ärger mit dem Verlag befürchten zu müssen. Von einem Müssen kann hier noch keine Rede sein.
Klostermann fährt fort:
Durch die Novellierung des Urheberrechts sollen die Professoren und Dozenten der Universitäten und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, sämtliche von ihnen verfassten Werke für eine kostenlose Online-Publikation zur Verfügung zu stellen. Dabei scheint die Allianz zu übersehen, dass dieser in der Open-Access-Welt als “golden” bezeichnete Weg in eine Sackgasse führt: Die Verlage werden ökonomisch kaum in der Lage sein, Geld in die Publikation von Büchern zu investieren, deren Inhalte frei aus dem Netz heruntergeladen werden können. Damit aber verlören die Autoren neben dem Honoraranspruch auch die Chance, dass ihre Texte professionell gestaltet, beworben und vertrieben werden.
Es wird durch Wiederholung nicht wahrer, dass die freie Online-Verfügbarkeit dem Absatz gedruckter Bücher oder Zeitschriften schadet. Hinreichende Evidenz fürs Gegenteil:
http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
Honoraranspruch der Autoren? In der Regel haben wissenschaftliche Autoren keinen Honoraranspruch!
Professionelle Gestaltung, Werbung und Vertrieb lassen sich bei Bedarf hinzukaufen. Im übrigen werden diese Verlagsleistungen hinsichtlich ihrer Bedeutung von den Verlegern extrem übertrieben dargestellt.
Roland Reuß, Herausgeber unter anderem der großen Kleist- und Kafka-Ausgaben des Stroemfeld-Verlags, hat vor diesem Hintergrund in einem Beitrag der Zeitschrift “TEXT. Kritische Beiträge” im Dezember 2008 die Situation der Editionsphilologie in aller Schärfe und Polemik beschrieben und vor dem Verschwinden des gedruckten Buches gewarnt. Das Buch, so Reuß, ist das beste Medium nicht nur für die Langzeitarchivierung von größeren Texten, sondern auch für deren Qualitätskontrolle – und dies genau deshalb, weil bereits die unmittelbare Herstellung eines Buches eine Menge Geld kostet und mit wirtschaftlichen Risiken einhergeht.
Die Rolle des Verlags ist die eines Investors in Zukunftsprojekte, der nicht nur für die Erfolge, sondern auch für die Misserfolge geradestehen muss. Entfällt dessen regulative Funktion, ist die Öffentlichkeit dem ungefilterten Angebot fachlicher und universitärer Repositorien ausgeliefert. Es ist nicht anzunehmen, dass das die Informationsversorgung der Wissenschaften verbesserte.
Gerade bei Editionen ist die Forderung nach Open Access unabweisbar, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/230198
Es gibt keine Alternative zur Langzeitarchivierung digitaler Daten – man kann das Rad der Geschichte nicht einfach zurückdrehen.
Der Wissenschaftler war vor der digitalen Welt dem ungefilterten Angebot gedruckten Schrotts ausgeliefert; fehlen ihm die quellenkritischen oder Informations-Kompetenzen einen in einem Repositorium vorgefundenen Beitrag angemessen zu bewerten, sollte er keine Wissenschaft betreiben. Und wie oft hat man es erlebt, dass wichtige Bücher nicht oder durch Kürzung verstümmelt erschienen sind.
Insgesamt eine eher dümmliche Polemik.
Erzählmotive in frühneuzeitlichen Kriminalquellen
Klaus Graf, Erzählmotive in frühneuzeitlichen Kriminalquellen, in: Folklore als Tatsachenbericht, hrsg. von Jürgen Beyer/Reet Hiiemä, Tartu 2001, S. 21-36
Online (Scan mit OCR)
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6171
Der erste Abschnitt des in Tartu 2000 gehaltenen Vortrags geht auf neuere kriminalitätshistorische Forschungen zu narrativen Elementen in Gerichtsquellen ein. Ausgangspunkt ist ein Blick auf das Buch von Natalie Zemon Davis “Fiction in the Archives” von 1987, dem inzwischen paradigmatischen Charakter zugesprochen werden kann. Der zweite Abschnitt widmet sich der Unterscheidung von literarischen und archivalischen Kriminalquellen und unterstreicht die Notwendigkeit, beide aufeinander zu beziehen. Der dritte Abschnitt handelt von “Okkulttätern”, die mit windigen Erzählungen sich die Leichtgläubigkeit ihrer Mitmenschen zunutze machten (z.B. Bauernfänger aus dem Venusberg). Im vierten Abschnitt geht es um das Erzählmotiv der Unschuldszeichen, und der fünfte thematisiert methodische Aspekte: die Frage der konkurrierenden theoretischen Konzepte, das Verhältnis von Erzählung und Glaube sowie die Forderung nach Motiv-Indices für archivalische Kriminalquellen.
Verwandte Arbeiten: Klaus Graf, Das leckt die Kuh nicht ab. ‘Zufällige Gedanken’ zu Schriftlichkeit und Erinnerungskultur der Strafjustiz, in: Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, hrsg. von Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (= Konflikte und Kultur – Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 245-288 (E-Text); Klaus Graf, Justiz und Erinnerung in der Frühen Neuzeit, in: Justiz und Gerechtigkeit, hrsg. von Andrea Griesebner/Martin Scheutz/Herwig Weigl (= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1), Innsbruck u.a. 2002, S. 51-60 (E-Text [28.7.2021 PDF des Bandes))