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Eckpunkte für Verträge über die Digitalisierung durch Dritte

Empfehlung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive 1/4
beim Deutschen Städtetag
Eckpunkte für Verträge über die Digitalisierung durch Dritte
Beschluss: 15./16. September 2008

http://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Eckpunkte_Vertraege_Digitalisierung_durch_Dritte.pdf

Zitat:

“Aus juristischer Sicht ist es denkbar, dass bei einer Digitalisierung von Archivgut ein
übertragbares, einfaches Nutzungsrecht (sog. Lichtbildrecht nach § 72
Urheberrechtsgesetz, UrhG) entsteht, möglicherweise sogar ein Urheberrecht (nicht
übertragbar, aber Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31).”

Denkbar ist es auch, dass die Götter Astronauten waren …

Zur Sache
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Civitates Orbis Terrarum

Spiegel Online macht Werbung für einen 150 Euro teuren Nachdruck des berühmten Ansichtenwerks von Braun und Hogenberg aus dem 16. und 17. Jahrhundert und spendiert 10 läppisch kleine Bildchen.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,592571,00.html

Infobib und netbib vermelden diese sensationelle Neuigkeit natürlich postwendend, ohne auf die Idee zu kommen zu recherchieren, ob fürs Fußvolk, das sich einen 150-Euro-Schinken nicht leisten kann, nicht Passables auch kostenfrei im Netz zu finden ist.

Eine Menge Ansichten bietet in guter Qualität:

http://historic-cities.huji.ac.il/mapmakers/braun_hogenberg.html

Einzelnes z.B. via OAIster
http://tinyurl.com/65tucl

Leider viel zu kleine Bilder:
http://dig.vkol.cz

Die Norica-Sammlung der Merkelschen Familienstiftung

Dominik Radlmaier, Handschriften der Welser. Die Bibliothek der Paul Wolfgang Merkelschen Familienstiftung im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg (Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte 66), Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg 2008. XII, 883 S., 32 Abb., teils in Farbe. 39 Euro.

http://www.stadtarchiv.nuernberg.de/aktuelles/nw_66_radlmaier.html

Die umfangreiche Erlanger Dissertation (2004, bei Alfred Swierk) widmet sich den beachtlichen Resten einer Nürnberger Patrizierbibliothek, nämlich den über 1200 Handschriftenbänden Norica-Sammlung, die Paul Carl Welser von Neunhof (1722–1788) zusammentrug. In einer Zeit der Krise und des wirtschaftlichen Niedergangs war das antiquarische Sammeln von Zeugnissen aus Nürnbergs “goldenem Zeitalter” im 15. und 16. Jahrhundert, auch wenn es sich überwiegend um Abschriften aus dem 17. und 18. Jahrhundert handelt, ein bemerkenswertes Zeugnis patrizischer Selbstbehauptung. Welser entstammte der Nürnberger Linie des bekannten Augsburger Handelsgeschlechts und hatte zahlreiche Ämter inne. Sein Sohn Hans Karl Welser (1758-1800) bewahrte die Norica-Bibliothek, während die übrigen Bücher verkauft wurden. Nachdem 1804 Goethe den Ankauf der Bibliothek für die Weimarer Bibliothek ablehnte, fand sich in dem Nürnberger Kaufmann Paul Wolfgang Merkel (1756-1820) 1805 ein Käufer. Nach seinem Tod hielten die Erben die Sammlung Merkels zusammen, bis am 30. Juni 1838 der Familienrat beschloss, die Welsersche Bibliothek und die Kunstsammlung Merkels als unveräußerliches Familieneigentum zu bewahren. 1858 erfolgte die Bestätigung der Familienstiftung. Eine 1857 beschlossene Sonderregelung, dass beim Verkauf des Tafelaufsatzes von Wenzel Jamnitzer die Welsersche Bibliothek an die Nürnberger Stadtbibliothek übergehen sollte, wurde beim Verkauf des Jamnitzer-Werks 1880 vergessen (S. 137). 1875 gingen die Sammlungen als Depositum an das Germanische Nationalmuseum. Neben den Handschriften kamen auch etwa 5800 Druckschriften in das Museum.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothek_der_Paul_Wolfgang_Merkelschen_Familienstiftung

Intensive archivalische Recherchen ermöglichten es dem Verfasser, die Sammlerpersönlichkeiten ausführlich zu porträtieren sowie Geschichte und Organisation der Bibliothek darzustellen.

S. 385-671 enthält den “Katalog der Handschriften der Merkelschen Bibliothek” (1214 Nummern) in Form eines Kurzverzeichnisses. Nicht berücksichtigt wurden die Handschriftenhefte, die in 13 großen und zwei kleinen Holzkisten erhalten sind (S. 161-164) und vor allem von Paul Carl Welser in Auftrag gegebene Urkundenabschriften sowie Auszüge aus Verwaltungsschriftgut enthalten.

Unter den 1214 Bänden dominiert das Verwaltungsschriftgut mit 37,5 %, gefolgt von der Historiographie (28,1 %), den Juridica (11,8 %) und der Genealogie mit 8,3 % (S. 348).

Erhebliche Mängel bei der Benutzerfreundlichkeit der Erschließung dürfen nicht verschwiegen werden. Der Katalogteil verzichtet ganz auf Literaturhinweise, während für nicht wenige Handschriften im Darstellungsteil solche angegeben werden. Im Katalogteil wird ärgerlicherweise kein Querverweis auf eine Behandlung im Darstellungsteil gegeben, wo die besprochenen Handschriften auch im Katalog des Johann Ferdinand Roth 1800 nachgewiesen werden. Zu der drei Tucherbrüdern zum Neujahr 1481 gewidmeten Übersetzung des Werks von Martin von Braga erfährt man im Katalogeintrag S. 635 Nr. 1064 noch nicht einmal den Namen Bragas, und bei der Erwähnung der Handschrift S. 174f. hätte der im Literaturverzeichnis aufgeführte Aufsatz von Kurras (ZfdA 1979) angegeben werden müssen. Zu den wenigen mittelalterlichen deutschsprachigen Handschriften der Merkel-Bibliothek siehe auch:

http://www.handschriftencensus.de/hss/Nuernberg

Martin von Braga deutsch

Ergänzend sei auf zwei lateinische Missale aus dem Nürnberger Katharinenkloster hingewiesen, an deren Niederschrift die bekannte Schreiberin Margareta Kartäuserin beteiligt war (S. 313-320).

Gern wüßte man Näheres über die Beschreibung des Ersten Markgrafenkriegs 1449 Merkel Hs 2° 47 aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (S. 396). Ob es sich um eine Handschrift der Schürstab’schen Kriegsbeschreibung handelt? Hier wäre eine Textidentifizierung oder wenigstens Mitteilung von Incipit und Explicit geboten gewesen.

Unverständlich ist es, dass die in der detaillierten Beschreibung des Buchschmucks z.B. bei den Stammbüchern genannten Personennamen nicht in das Register aufgenommen wurden.

Nicht nur aus diesem Grund wäre es dringend wünschenswert, den Band – wie andere Handschriftenkataloge – “Open Acess” im Internet zugänglich zu machen.