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Berlin-Lankwitz: Hier herrscht (noch) der gute Ton – Deutsches Musikarchiv

“…… Wenn Ingo Kolasa in das Keller-Labyrinth der herrschaftlichen Siemens-Villa hinabsteigt, sieht er 400 000 CDs, 220 000 Langspielplatten, 53 000 Singles, 500 000 Noten. Seit drei Jahrzehnten beherbergt die Siemens-Villa das Deutsche Musikarchiv. Wer auch immer in Deutschland Musik produziert und mindestens 25 Exemplare verkauft, muss eine CD oder Platte an den Archivleiter Ingo Kolasa und dessen Mitarbeiter schicken. Dass diese Einrichtung von nationaler Bedeutung nach Lankwitz zog, könnte Zufall sein, Kolasa aber nennt es Fügung. “Es passt einfach so gut”, sagt er.
Die Siemens-Villa steht am Rande des Komponistenviertels, dessen Straßen nach Mozart, Beethoven oder Bruckner benannt sind. Der Erbauer der Villa, Friedrich Christian Correns, ließ eine Walker-Orgel einbauen, unter seinem Nachfolger Werner Ferdinand Siemens kam ein Musiksaal hinzu. Es könnte keinen besseren Ort geben für dieses Archiv, das musikalische Gedächtnis Deutschlands. Leider ist in drei Jahren Schluss, dann ziehen Tonträger samt Archivaren nach Leipzig, in den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek. …..”

Quelle: Berliner Morgenpost

Celan-Briefe nach Marbach

“….. Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach am Neckar (Baden-Württemberg) hat 26 Briefe und Karten von Paul Celan (1920-1970), die an die Literaturwissenschaftlerin Gisela Dischner gingen, erhalten. Die Briefe ergänzten den Nachlass des Lyrikers, teilte das Archiv am Mittwoch mit. Die Gegenbriefe Dischners seien bereits 1990 mit dem Nachlass nach Marbach gekommen. In ihren Briefen sprechen beide über die deutsche Vergangenheit, über Politik und Literatur allgemein, aber auch über Celans Werk. Ihre Korrespondenz dauerte von 1965 bis zu Celans Tod 1970. …..”
Quelle:
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/10/29/2648691.xml

Archimedes Palimpsest Project

Ten years ago today, a private American collector purchased the Archimedes
Palimpsest. Since that time he has guided and funded the project to
conserve, image, and study the manuscript. After ten years of work,
involving the expertise and goodwill of an extraordinary number of people
working around the world, the Archimedes Palimpsest Project has released its
data. It is a historic dataset, revealing new texts from the ancient world.
It is an integrated product, weaving registered images in many wavebands of
light with XML transcriptions of the Archimedes and Hyperides texts that are
spatially mapped to those images. It has pushed boundaries for the imaging
of documents, and relied almost exclusively on current international
standards. We hope that this dataset will be a persistent digital resource
for the decades to come. We also hope it will be helpful as an example for
others who are conducting similar work. It published under a Creative
Commons 3.0 attribution license, to ensure ease of access and the potential
for widespread use. A complete facsimile of the revealed palimpsested texts
is available on Googlebooks as ³The Archimedes Palimpsest². It is hoped
that this is the first of many uses to which the data will be put.

For information on the Archimedes Palimpsest Project, please visit:
http://www.archimedespalimpsest.org

For the dataset, please visit:
http://www.archimedespalimpsest.net

We have set up a discussion forum on the Archimedes Palimpsest Project. Any
member can invite anybody else to join. If you want to become a member,
please email:

wnoel@thewalters.org

I would be grateful if you would circulate this to your friends and
colleagues.

Thank you very much
Will Noel
The Walters Art Museum
October 29th, 2008.

Was ist ›kulturelles Vergessen‹ und wie kann man es studieren?

Fragt Tobias Döring in den Mitteilungen des Sonderforschungsbereichs 573 “Pluralisierung und Autorität in der Frühen Neuzeit” (2008), 2, die erfreulicherweise kostenfrei einsehbar sind unter:

http://www.sfb-frueheneuzeit.uni-muenchen.de/mitteilungen/M2-2008/mitteilungen2-08.pdf

Via
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/id=393&ausgabe=4376

Zur Einigung über die Google Buchsuche mit den US-Verlegern

Google ist in seinem Rechtsstreit mit Verlegern und Autorenvertretern zu einer Einigung gekommen.

http://www.heise.de/newsticker/Autoren-und-Verleger-beenden-Rechtsstreit-mit-Google-ueber-Buch-Suche–/meldung/118063

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/google-and-publishers-settle.html

http://paulcourant.net/2008/10/28/the-google-settlement-from-the-universal-library-to-the-universal-bookstore

http://www.dancohen.org/2008/10/28/first-impressions-of-the-google-books-settlement

http://ponderingarchivist.wordpress.com/2008/10/28/google-books-lawsuit-settled

KOMMENTAR

Google Booksearch kann weiterbetrieben werden. Das ist die gute Nachricht.

Dass in öffentlichen und akademischen Bibliotheken an einem bestimmten Computer ein kostenloser Zugriff auf die Volltexte möglich sein soll, zeigt genau die gleiche US-zentrische Arroganz von Google wie das Wegsperren der deutschen Nutzer für Bücher 1865-1922. Für mich ist das ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, denn freies Wissen wird weltweit benötigt und in Malawi womöglich dringender als in den reichen USA.

Das Übereinkommen ist ein schwerer Rückschlag für alle nichtkommerziellen Projekte, die sich bemühen, vergriffene Bücher kostenfrei im Internet bereitzustellen. Vergriffene Bücher stehen als Volltext bei Google nur im Rahmen kostenpflichtiger Abos zur Verfügung.

Ein Book Rights Registry zu führen sollte Aufgabe einer unabhängigen Institution sein, siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5254117

Verwaiste Bücher, die in Googles Register eingefangen werden, stehen für nicht-kommerzielle Nutzungen kaum mehr zur Verfügung.

NACHTRAG:

Siehe auch:
http://www.boersenblatt.net/286758

Wenn ich das richtig verstehe, gibts künftig keine Schnipsel mit dem Suchkontext mehr – nur die 20 %-Vorschau, was ein klarer Nachteil für die wissenschaftliche Forschung ist.

Google kann Bücher verkaufen, an denen es keine Rechte hat (z.B. weil diese bei Autoren und nicht bei Verlagen liegen). Freie Projekte haben aber nicht die Möglichkeit, Bücher zugänglich zu machen, an denen sie keine Rechte haben.

Der Kapitalismus und die Kommerzialisierung triumphiert!

Quelle zur Geschichte des deutschen Internets wird gelöscht

Das Heise-Forum ist die Nr. 1 bei der öffentlichen Reflexion kultureller Phänomene mit digitalem Bezug und als solches eine herausragende Geschichtsquelle (und sei es auch für die Geschichte des Trollens). Diese wird nun gelöscht, denn Heise will alle über 2 Jahre alten Kommentare im Forum löschen:

http://www.heise.de/tp/blogs/5/118074

"Archiv" und Kunst: Spinnerei archiv massiv, Leipzig

SPINNEREI archiv massiv ist ein spinnereieigener Ausstellungsraum mit zwei Bereichen. Das „archiv massiv“ beherbergt eine Dauerausstellung zur Geschichte der Spinnerei. Zwei weitere Räume zeigen und fördern Künstler aus der Spinnerei und ihrer Einflusssphäre.”
Homepage:
http://www.spinnerei.de

Forschungsallianz Kulturerbe

“Zur Gründung der “Forschungsallianz Kulturerbe” haben die Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) heute im Alten Museum (Museumsinsel Berlin) ein “Memorandum of Understanding” unterzeichnet. …. Alte Schriftstücke, Bilder berühmter Künstler, mittelalterliche Holzskulpturen, Denkmäler – die Bedeutung von Kulturgütern reicht weit über ihren finanziellen Wert hinaus. Sie zu erhalten ist eine große Herausforderung. “
Quelle:
http://www.idw-online.de/pages/de/news285608

Buchkunst dank Inspirationsquelle Archiv

“Dem Kranenburger Gestalter und Illustrator Robert Nippoldt ist mit seinem Grafikband „Jazz. Im New York der wilden Zwanziger“ „Das schönste Buch des Jahres“ der Stiftung Buchkunst gelungen. ….. Es folgte also eine ausgiebige, anderthalbjährige Recherche in einschlägigen Büchern und Instituten: „Ich hörte stundenlang Schallplatten und wühlte mich durchs Regensburger Jazz-Archiv“, so Nippoldt.”
Quelle: RP-online
Homepage Nippoldts: http://www.nippoldt.de

Mehr als nur ein Spiel – Fußball der südafrokanischen Gefängnisse

“Einer meiner Kollegen führte mich ins Archiv und zeigte mir eine Reihe von Pappkartons, insgesamt etwa 70 oder 75. Was ich in ihnen fand, waren Briefe von Gefangenen, die schrieben als wären sie Fussballfunktionäre, wie auch Spiel- und Schiedsrichterberichte. Beim Durchlesen wurde mir klar, dass diese Männer nicht nur zum Spaß Fussball spielten; sie hatten eine formelle Liga mit klaren Strukturen aufgebaut.” [Professor Chuck Korr 1993 an der Western Cape University ]
Nachdem die Makana FA die Behörden vier Jahre lang unermüdlich bedrängt hatte, fanden im Dezember 1969 ihre ersten Spiele statt, die sich streng an die FIFA-Statuten hielten. Zu ihrer Glanzzeit waltete die Organisation über neun Vereine, die Teams in drei verschiedenen Divisionen stellten. Tatsächlich spielte mehr als die Hälfte aller politischen Gefangenen auf der Insel Fussball, bis die Apartheid 1990 zu Fall gebracht wurde.
Quelle:
http://de.fifa.com/worldfootball/news/newsid=927191.html

Beschimpfung der Reichsfarben durch ihre Bezeichnung als “Mostrichfahne”

Siehe zur Rechtsprechung der Weimarer Republik:

http://books.google.de/books?id=hoFI1JS72aAC&pg=PA167

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Veurteilung der Bezeichnung des Bundesfahne als Schwarz-Rot-Senf durch einen Neonazi aufgehoben:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080915_1bvr156505.html

Ganz staatstragend kommentiert ein stramm obrigkeitlich gesinnter Rechtsanwalt, es bleibe ein übler Nachgeschmack, da ein Rechtsradikaler triumphiere:

http://ra-melchior.blog.de/2008/10/28/schwarz-rot-senf-4945620

Das ist genau die Logik einer außer Kontrolle geratenen “wehrhaften Demokratie”, die Bürgerrechte und Meinungsfreiheit unterdrückt, wenn es “die Richtigen” trifft.

Da müssen wir denn doch die überzeugenden Darlegungen des Gerichts zitieren:

“Bei der Auslegung und Anwendung strafrechtlicher Vorschriften haben die Gerichte dem eingeschränkten Grundrecht Schutz der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 94, 1 ; stRspr). In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. BVerfGK 2, 1 ).

12
Zur Auslegung und Anwendung strafrechtlicher Vorschriften, welche das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränken, gehört daher zum einen eine zutreffende Erfassung des Sinns der umstrittenen Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ). Insbesondere dürfen die Gerichte ihr keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben. Zum anderen gehört dazu eine im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der Strafvorschrift vorzunehmende fallbezogene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen und dem Rechtsgut, in dessen Interesse sie eingeschränkt ist, auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

13
Handelt es sich bei der gesetzlichen Beschränkung der Meinungsfreiheit um eine Staatsschutznorm wie hier den § 90 a Abs. 2 Nr. 2 StGB, ist besonders sorgfältig zwischen einer – wie verfehlt auch immer erscheinenden – Polemik und einer Beschimpfung oder böswilligen Verächtlichmachung zu unterscheiden, weil Art. 5 Abs. 1 GG gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ; speziell zu § 90a StGB: BVerfGE 81, 278 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 – 1 BvR 287/93 -, NJW 1999, S. 204 ). Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass staatliche Symbole nur insoweit verfassungsrechtlichen Schutz genießen, als sie im jeweiligen Kontext versinnbildlichen, was die Bundesrepublik Deutschland grundlegend prägt (vgl. BVerfGE 81, 278 ). Hierbei kommt es auf die Bedeutung der Äußerung in ihrem Zusammenhang an. Dabei darf der Symbolschutz nicht zur Immunisierung des Staates gegen Kritik und selbst gegen Ablehnung führen (vgl. BVerfGE 81, 278 ).”

Lesetipp: Basara, Svestilav: Führer durch die innere Mongolei

“Der zweite Teil der „Reise in die innere Mongolei“ wird so zur Pilgerfahrt in die Vergangenheit des Autors, zur Forschungsreise im Archiv seiner Erinnerungen – und zur Reflexion über das Schreiben und die strategischen Ziele seines noch zu schreibenden Romans: „ein Werk zu schaffen, das praktisch keinerlei Referenzen zur staatlichen Wirklichkeit besitzt“ und „in diese Welt, mittels literarischer Manipulation eine bestimmte Anzahl Dinge, Begriffe und Wesen einzuführen, die in ihrer Ordnung nicht vorkommen.“….”
BASARA, SVETISLAV: Führer durch die innere Mongolei. Roman. Aus dem Serbischen von Patrik Alac. Antje Kunstmann Verlag, München 2008. 141 S.”
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=19854
Homepage des Verlags:
http://www.kunstmann.de

Kommerzielles Bildportal für Dresdener Kunstsammlungen schlägt Berliner Erklärung ins Gesicht

http://bpkgate.picturemaxx.com

Die kommerzielle Vermarktung von Reproduktionen gemeinfreier Kunst ist mit der Berliner Erklärung für Open Access nicht vereinbar, die von den Dresdener Kunstsammlungen unterschrieben wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/4069419

Was, wenn eine Creative Commons Lizenz geändert wird?

http://creativecommons.org/weblog/entry/10296

CC-Lizenzen sind unwiderruflich, aber natürlich stellen sich Beweisprobleme, wenn etwa ein Fotograf auf Flickr seine Bilder umetikettiert. Die alten Lizenzen behalten ihre Gültigkeit, aber es muss ja bewiesen werden, dass die Bilder früher CC waren. Flickr dokumentiert derlei nicht.

http://s1.imagestamper.com soll in die Bresche springen und eine unabhängige Dokumentation von CC-Lizenzen ermöglichen. Ob deutsche Gerichte derlei anerkennen, bleibt abzuwarten. Wenn noch andere Personen z.B. Familienmitglieder die Möglichkeit haben, den Flickr-Account zu nutzen, wird man sich zu fragen haben, ob der Account-Inhaber für die CC-Lizenz “haftet”, wenn er bestreitet, dass er für die freie Lizenz verantwortlich war. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten ist im Urheberrecht nicht möglich, aber das Prinzip von CC würde ad absurdum geführt, wenn sich jeder Nachnutzer durch Rückfrage davon überzeugen müsste, ob die CC-Lizenz rechtmäßig ist.

Wiener Archiv der sozialen Bewegungen

“Der Kulturverein W23 [Wipplingerstraße 23 im ersten Wiener Gemeindebezirk] beherbergt seit dem Frühjahr 2006 verschiedene emanzipatorische Initiativen, darunter eine Bibliothek und ein Archiv über soziale Bewegungen, auch finden regelmäßig Vorträge und Lesungen zu einer breiten Palette von Themen statt. “
Quelle:
http://www.juedische.at/TCgi/_v2/TCgi.cgi?target=home&Param_Kat=3&Param_RB=2&Param_Red=10627

Demographischer Wandel generiert Literaturarchiv

Aus der NZZ (Link): “Seit 1990 zeichnet die von dem Zürcher Bankier Hans Vontobel gegründete Stiftung Kreatives Alter alle zwei Jahre schöpferische Werke von Menschen im Pensionsalter aus. ….. Im Büro zwischen den deckenhohen Metallschränken werden die Arbeiten des laufenden Wettbewerbs aufbewahrt. Und es gibt ein altmodisch-sicheres Karteikartensystem, das die Teilnehmer und die Phasen der Beurteilung festhält. Als vor zwei Jahren der Computer abstürzte, war man froh, diesen Dinosaurier aus Holz und Karton noch zu haben. Im Archiv nebenan lagern die prämierten Einsendungen vergangener Jahre. Was gedruckt vorliegt, steht in Regalen, und jeder Wettbewerbsjahrgang ist mit einem Gruppenbild vertreten. …..”

Archiv und Theater: Hebbels "Nibelungen" im Frankfurter Schauspiel


(Bildergalerie des Frankfurter Schauspiels)

Aus einer Besprechung von Michael Hierholzer in der FAZ (Link): ” …. Es geht durch die Katakomben der Spielstätte. Zunächst begegnet das in Gruppen aufgeteilte Publikum einem Archivar, der auf dem Gang am Kopiergerät steht und sich Gedanken über Original und Nachahmung macht. ….”

Homepage des Frankfurter Schaupsiels:
http://www.schauspielfrankfurt.de

Die Schwarze Hand von Hohenlimburg

http://burgerbe.wordpress.com/2008/10/27/die-mumifizierte-hand-von-schloss-hohenlimburg

Der spektakulären schwarzen Hand wendet sich das Burgerbe-Weblog zu. Natürlich findet man meine Ausführungen zu schwarzen Händen nicht mit einer raschen Google-Suche, und die Seite des Hagener Historischen Centrums zur Hohenlimburger profanen Reliquie ist im Orkus verschwunden:

http://web.archive.org/web/20040105083829/http://www.hco.hagen.de/exponate/hand.htm

Mein Hagener Vortrag zur schwarzen Hand, gehalten vor etlichen Jahren, ist ungedruckt.

Genealogie ist gefährlich: Die Rosenheim-Cops Folge: "Am toten Punkt"

Hubertus Schober, ein Pensionsgast in Rosenheim, wird in seinem Hotelzimmer tot aufgefunden. Er war über Leipzig nach Rosenheim gekommen, wo er angeblich einen Verwandten besuchen wollte. Schober war Genealoge und hatte festgestellt, dass der ehemalige Pianist Albrecht Kuhn mit ihm verwandt war. Dies zumindest hat er Udo Postel aus dem Rosenheimer Stadtarchiv erzählt, der ebenfalls dem Hobby der Genealogie frönt und sogar im Internet einen Suchservice anbietet.
Die beiden Cops Hofer und Lind finden heraus, dass Schober kurz vor seinem Tod zweimal telefoniert hatte. Einmal mit Udo Postel und einmal mit der Polizei, bei der er eine Anzeige gegen einen Betrüger erstatten wollte. Sollte dieser mit dem Mord einer Anzeige zuvor gekommen sein? Auch der vermeintliche Verwandte Schobers, Albrecht Kuhn, hat keine Erklärung für einen Betrugsverdacht, verhält sich aber wenig kooperativ.
Hatte er einen Grund, Schober zu töten? Kuhn hat allerdings ein Alibi, dass ihm seine Haushälterin Marlies Oberhuber gibt. Sie will den ganzen Abend mit ihm im Haus gewesen sein.
Zudem hatte Kuhn Damenbesuch, der das Alibi bestätigt. Und während die Cops dem Täter auf die Spur kommen, hat Frau Stockl das Thema der Ahnenforschung gepackt, denn über Postels Internetsuchdienst ergeben sich in ihrem Stammbaum interessante Verbindungen.

Danke für den Fund an meine Kollegin im Amt !
Link zur Rosenheim-Folge auf http://zdf.de

Archiv der Berliner Unterwelten

Die AG Archiv und Chronik verwaltet und katalogisiert zum einen die im Vereinsarchiv vorhandenen Publikationen, Bild- und Tonträger. Die AG organisiert und ermöglicht die Ausleihe von Büchern u.ä. an Vereinsmitglieder. Darüber hinaus widmet sich die Arbeitsgruppe der Archivierung aller thematisch relevanten Materialien. Dazu braucht es geeignete Archivierungsmöglichkeiten und tatkräftige Mithilfe und Zuarbeit aller Mitglieder. Das Archiv soll allen Mitgliedern offen stehen. Über die Öffnung des Archivs gegenüber Außenstehenden entscheiden Vorstand und die Arbeitsgruppe.
Der Verein freut sich aber auch über Informationen von Interessierten, die nicht Mitglied im Verein sind. Zeitungsartikel, Bilder, Berichte etc. aus der Unterwelt sind immer willkommene Gaben. Dabei kommt es in keinem Falle darauf an, alles im Original zu sichern. Auch Kopien, Eingescanntes usw. helfen beim Aufbau des Archivs; denn auf den Inhalt kommt es an.
Eine weitere wichtige Arbeit der AG ist die Dokumentation sämtlicher Vereinsaktivitäten, um allen Mitgliedern, aber auch interessierten Außenstehenden, jederzeit einen Überblick darüber geben zu können. Die Arbeitsgruppe will festhalten, wann, wo, wie und mit wem die verschiedenen Veranstaltungen des Vereins stattgefunden haben. Ziel und Aufgabe ist hier das Sammeln und Aufbereiten entsprechender Daten und die Bereitstellung von Beiträgen aus Presse, Funk und Fernsehen, welche über den Verein berichten. Nicht zuletzt möchte die AG um Ansichtsexemplare jeglicher Veröffentlichungen bitten, die sich dem Verein Berliner Unterwelten e.V. widmen, diesen zitieren oder anderweitig erwähnen.

Quelle: http://berliner-unterwelten.de/ag-archiv-und-chronik.378.0.html

Call for Papers: Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter

Seit zehn Jahren läuft die Überführung des europäischen Handschriftenerbes in elektronische Ressourcen. Insbesondere die Handschriftenkataloge sind online zu finden: Manuscripta Medievalia etabliert sich in Deutschland als ein zentraler Handschriftenkatalog. Die Handschriftenkataloge wichtiger europäischer Handschriftenbibliotheken wie der Bibliothèque Nationale de France, der British Library oder der Biblioteca Apostolica Vaticana sind online. Regionale Handschriftenverzeichnisse wie der toskanische Zentralkatalog CODEX stehen dem europäischen Integrationsprojekt ENRICH gegenüber. In derselben Zeit hat die Digitalisierung von Handschriften selbst deutlich an Fahrt gewonnen. Welche Konsequenzen hat diese neue Situation für die paläographische und kodikologische Forschung?

Wie einzelne Vorzeigeprojekte demonstrieren, können die dabei entstehenden Daten mit Hilfe digitaler Technologien erfolgreich weiterverarbeitet werden: Programme zum Mustervergleich können Buchstabenmodelle vergleichen und ermöglichen paläographische Analysen. Die Methoden der Archäologie der Handschrift werden durch elektronische Katalogdaten auf ein neues Niveau gehoben, indem umfangreiche kodikologische Daten für statistische Auswertungen zur Verfügung stehen. Digitale Editionen können längst formulierte Ansprüche erfüllen, indem sie die handschriftlichen Grundlagen ihrer Texte einbinden. Die online verfügbaren Ressourcen ermöglichen paläographische Lehre über das Internet, die über die vorhandenen Tafelwerke hinaus gehen.

Das Institut für Dokumentologie und Editorik (IDE) lädt zu Beiträgen für einen Sammelband ein, der im Sommer 2009 unter dem Titel “Kodikologie und Paläographie im digitalen Zeitalter” erscheinen soll. Darin sollen einerseits zukunftsweisende Forschungsarbeiten dokumentiert werden, die EDV-Technologien bereits erfolgreich auf Handschriften anwenden und weiterentwickeln. Dies beinhaltet sowohl bereits realisierte Projekte als auch realisierbare Vorstellungen. Andererseits soll aber gerade auch die Nutzerperspektive eingenommen werden: Welchen Nutzen kann die kodikologische und paläographische Forschung aus den digital vorhandenen Ressourcen und den dazugehörigen Technologien ziehen? Es sind damit ausdrücklich Beiträge erwünscht, die mit Hilfe der existierenden Angebote Forschungsergebnisse erzielt haben, die mit den älteren Mitteln gar nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden konnten. Schließlich soll ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen der digitalen Handschriftenforschung gegeben werden.

Themen des Sammelbandes können somit sein, sind aber nicht beschränkt auf:
* Berichte über Handschriftenforschungen mit digitalen Ressourcen
* Integration und statistische Auswertungen von Daten aus Handschriftenkatalogen
* Paläographische Datenbanken (Schriftarten, Schreiber, Buchstaben)
* Kodikologische Datenbanken (z.B. Wasserzeichen, Einbände)
* (teil-) automatische Schrift- und Schreibererkennung
* Digitale Transkriptionswerkzeuge
* Visionen und Protoypen weiterer digitaler Werkzeuge
* Paläographie in der Lehre

Weitere Vorschläge, die zur oben skizzierten Problemlage passen, sind darüber hinaus herzlich willkommen. Der Sammelband beruht deshalb auf einem offenen Call for Paper, mit dem den verstreuten und vereinzelten Initiativen und Aktivitäten computergestützter Handschriftenforschung eine gemeinsame Plattform geboten werden soll, die zum Ausgangspunkt für die weitere Diskussion werden kann. Beiträge können in deutscher, italienischer, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Das Erscheinen des Bandes soll mit einem internationalen Symposium verbunden werden. Zu diesem möchte das IDE die Autoren der vier besten Beiträge einladen, Ihre Arbeit zu präsentieren.

Vorschläge sind mit einem Abstract (maximal 500 Wörter) bis zum 30. November 2008 einzureichen bei:

Institut für Dokumentologie und Editorik (IDE)
c/o Malte Rehbein
Moore Institute
National University of Ireland, Galway
E-Mail: malte.rehbein@nuigalway.ie

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Patrick Sahle
Lecturer in Humanities IT, University of Cologne, Germany
Studienrat im Hochschuldienst, Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung, Universität zu Köln
Universitätsstraße 22, D-50923 Köln, +49 – (0)221 – 470 1750

Institute for Documentology and Scholarly Editing / Institut für Dokumentologie und Editorik: http://www.ide.uni-koeln.de

Blockwartpedia: Achim Raschka entzieht Jesusfreund die Sichterrechte in der Wikipedia

Für diejenigen wie Achim Raschka, die in der Adminpedia gern Blockwart spielen, ist die Möglichkeit, Sichterrechte zu entziehen, ein gefundenes Fressen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Jesusfreund#Entzug_der_Sichterrechte

Ein Kommentar:

“Zeugte der Weggang von Admin Elian davon, dass sich innerhalb der Adminschaft autoritäre gegenüber liberaleren Vorstellungen im Umgang mit Usern durchgesetzt haben, so werden mit dem Wegmobben von Jesusfreund bei Heerscharen von Sockenpuppen und Rechtsradikalen die Sektkorken knallen. Die Wikipedia wird in einem bisher ungeahnten Ausmaß mit rechtsradikalen, rechtskonservativen und radikal neoliberalen Inhalten gefüllt werden, letzteres paradoxerweise zu einer Zeit, wo sich die diese Ideologie in der Realität völlig blamiert hat.”
Quelle

Was noch geschah:

Brummfuss darf nicht von einer Endsieglopädia sprechen.

Marcus Cyron hält nicht viel von demokratischer Meinungsbildung (was an sich nichts neues ist):

“Wir brauchen keine Leute, die Finger in Wunden legen”
Aus dem Zusammenhang gerissen

Und
http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-10-18-wikipedia-im-visier-der-rechten,41.html