Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kinemathek und Bundeszentrale waren so frei ……

” ….. Wir [Deutsche Kinemathek und Bundeszentrale für politische Bildung ] bereiten zu diesem wichtigsten Abschnitt der deutschen Nachkriegsgeschichte eine Ausstellung und eine Bildersammlung im Internet vor, in denen wir den Spuren der Zeitenwende von 1989/1990 in Film und Fotografie nachgehen. Dazu suchen wir private Filme, Videos und Fotografien, welche die historischen Ereignisse mit ihren Auswirkungen auf den Alltag des Einzelnen in Ost und West sichtbar machen. …..”
Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_605547.html
Links:
https://www.wir-waren-so-frei.de
http://www.deutsche-kinemathek.de
http://www.bpb.de

1968 — Ein Blick auf die Protestbewegungen 40 Jahre danach

1968 — Ein Blick auf die Protestbewegungen 40 Jahre danach aus globaler Perspektive

Ein Bericht von der 44. Konferenz der International Conference of Labour and Social History (ITH) in Linz, 11.-14. September 2008

Knapp 100 TeilnehmerInnen waren der Einladung zur 44. Linzer Konferenz gefolgt, die von der Internationalen Tagung der HistorikerInnen der Arbeiterbewegung und anderer sozialer Bewegungen (ITH) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Oberösterreich veranstaltet wurde. Marcel van der Linden vom IISG in Amsterdam, Angelika Ebbinghaus von der Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts (Bremen) und Berthold Unfried als Präsident und Eva Himmelstoss als Sekretärin der ITH hatten ein umfangreiches Programm zusammengestellt. Unter den ReferentInnen – auf den call for papers hatte es über 50 Einsendungen gegeben – waren sehr viele junge HistorikerInnen.
den ganzen Beitrag lesen

Volltextsuchmaschine für UMich-Google-Digitalisate

http://roytennant.com/proto/hathi

Siehe
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Neue_Suchmaschine__f.C3.BCr_Google-Michigan_Digitalisate

“The advantage of this over Google Books is that UM has put ALL of their full-view PD copies online, including many that Google will not. This includes scans of journal reprints published post-1923 where the content is in the PD but the reprints were sold much later.

Google won’t do this. Their ‘Books’ is seriously deficient in the journals department, UM is not.

A great alternative to Google’s incomplete site (and maybe it will work internationally…?) Now if only California will do something with their own scans.”
https://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=211702

Völlig überzogener Datenschutz

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3019

ULD hält Google Street View – siehe http://archiv.twoday.net/stories/5221753 – für rechtswidrig. Obwohl die Rechtslage geklärt ist, verwischt der Datenschutz systematisch die Grenze von Sachsaten und personenbezogenen Daten. Die Außenansicht von Gebäuden ist kein personenbezogenes Datum. RA Seiler schreibt: “Zulässig ist die Veröffentlichung der Außenansicht eines Gebäudes, wenn es von der Straße aus ohne weitere Hilfsmittel aufgenommen wurde und keine Angaben zur Adresse und den Bewohnern gemacht werden.”

http://www.fotorecht.de/publikationen/promivillen.html

100 Jahre Lübecker Theater

“Also, ein Stadtprojekt dieser Art hat es noch nicht gegeben, ein Projekt, wo sich – ich nehme jetzt mal den Begriff in Anführungszeichen in den Mund – wo sich bürgerliche Kulturinstitutionen und auch Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt zusammengetan haben, um bestimmte kulturelle Themen zu transportieren. Das hat es noch nicht gegeben: von den Museen übers Theater, übers Archiv, über die Bibliothek, über die Universität, das ist neu.”
Hans Wisskirchen, Professor Doktor der Philologie, dem Geschäftsführenden Direktor der zehn Lübecker Museen und Wissenschaftlichen Leiter des Buddenbrookhauses
Quellen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/850281
http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=46203

25.000 Dresdener Opfer auf 780m in Dresden

“Die Zahl der Opfer der alliierten Luftangriffe auf Dresden vom 13. und 14. Februar 1945 muss offenbar deutlich korrigiert werden. Bislang sprach die Stadtverwaltung von 35.000 Toten, eine Historikerkommission kam nun aber zu dem Ergebnis, dass höchsten 25.000 Menschen bei den Luftangriffen umkamen.
……
Bei ihren Untersuchungen hatten sich die Historiker vor allem auf Archivmaterial gestützt, allein im Dresdner Stadtarchiv wurden 780 Meter Akten ausgewertet, viele Unterlagen wurden erstmals gesichtet. Befragt wurden zudem Dutzende Zeitzeugen.”

Quelle:
http://www.mdr.de/sachsen/5809338.html

Die Berlinische Galerie und das Urheberrecht

Einzigartige Nachkriegsfotos will die Berlinische Galerie zeigen. Nur: Nach dem Fotografen wird noch gefahndet. Da es sich um unveröffentlichte Fotos handelt, steht einer Ausstellung das Erstveröffentlichungsrecht des Fotografen entgegen (Ausstellungsrecht § 18 UrhG). Eine Straftat liegt allerdings nicht vor, da das Ausstellungsrecht strafrechtlich nicht geschützt ist. Dagegen ist natürlich die öffentliche Wiedergabe von 35 Bildern bei einestages strafbar.

UPDATE: Nach telefonischer Auskunft der Berlinischen Galerie, die wegen dieses Beitrags mit mir Kontakt aufnahm, steht sie inzwischen in Kontakt mit einer Person, bei der es sich höchstwahrscheinlich um den Rechteinhaber der Fotos, sollten diese geschützt sein, handelt, nämlich mit dem Sohn des mutmaßlichen Fotografen. Dies ändert die Beurteilung natürlich komplett.

Was die anzunehmende Straftat von einestages betrifft, so bleibt eine Straftat eine Straftat, auch wenn nachträglich eine Genehmigung eintrudelt. Falls der wahre Rechteinhaber ermittelt wurde und dieser die Ausstellung und die Öffentlichkeitsarbeit von einestages unterstützt ist die Angelegenheit “gegessen”, zivilrechtlich und mit Sicherheit auch strafrechtlich, denn eine Strafbarkeit in diesem Bereich ist ohnehin nur theoretisch gegeben.

Man mag der Ansicht sein, dass unser Urheberrecht zu absurden Konsequenzen in einem solchen Fall führt. Dann muss man sich aber dafür einsetzen, dass es geändert wird und dass das Problem der “verwaisten Werke” in vernünftiger Weise geklärt wird.

Archivalia hat als einziges deutschsprachiges Weblog immer wieder das Problem der verwaisten Werke thematisiert:

?s=verwaist
?s=orphan

Eine Nutzung verwaister Werke muss möglich sein!

Angesichts des grassierenden Copyfrauds öffentlicher Insitutionen ist es aber auch notwendig, klar und deutlich Urheberrechtsverstöße zu benennen.

Es steht für mich außer Zweifel, dass es sich bei den strittigen Bildern um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Der Begriff der geschützten Fotografie ist europaweit einheitlich auszulegen, die früher geforderten höheren Maßstäbe sind obsolet. Dem Fotografen der Bilder gelingt es in eindrucksvoller Weise, die Ruinenlandschaft Berlins als Zeitzeuge bildlich darzustellen und den Betrachter zum Nachdenken anzuregen. (Zu einem möglichen Schutz als Dokument der Zeitgeschichte siehe die Kommentare [ http://archiv.twoday.net/stories/5231950 ]). Daher steht es für mich fest, dass es sich nicht nur um einfache Lichtbilder handelt, auch das Durchschnittsschaffen der Fotografen ist gemäß § 2 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt.

Da es sich um eine europaweite Problematik handelt, sind die Ausführungen des österreichischen OGH in “Eurobike” von 2001 sehr wohl auch für die Auslegung des deutschen Rechts von Interesse:

http://www.internet4jurists.at/entscheidungen/ogh4_179_01d.htm

Vor dem Hintergrund dieser hinreichend begründeten und abgesicherten Überzeugung zur Rechtslage und aufgrund der vorliegenden, zwischenzeitlich nicht aktualisierten Darstellung von einestages, derzufolge nach dem Fotografen noch gesucht werde

http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a2847/l0/l0/F.html#featuredEntry

war es gerechtfertigt, die Berlinische Galerie, das Landesmuseum für moderne Kunst usw., mit der Überschrift “Die Berlinische Galerie bricht das Urheberrecht” anzugreifen.

Weiteres UPDATE: http://archiv.twoday.net/stories/5231950