“Baldmöglichst“ will Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) den Streit um die Kunstschätze des Hauses Baden und den Erhalt der Schlossanlage beilegen. „Meine Prognose ist, dass man sich auf ein Gesamtpaket einigt“, sagte gestern ein Regierungsmann. Bei einem Gespräch mit den Chefs aller vier Landtagsfraktionen konnte Oettinger am Abend zuvor den Eindruck gewinnen, dass aus der Opposition keine Querschüsse gegen den Deal mit dem Haus Baden fürchten muss.
Ende Oktober soll nach Oettingers Zeitplan der Ministerrat ein Angebot schnüren. Den Fraktionsvorsitzenden hat er zwar keine konkreten Zahlen auf den Tisch gelegt. Trotzdem kursieren erste Summen: Für die riesige Schlossanlage Salem mit dem kulturhistorisch wichtigen Münster werden Beträge zwischen 25 und 30 Millionen Euro genannt. Die Kunstschätze, die in Museen des Landes hängen, ihm aber noch nicht gehören, beziffert ein von der Regierung bestelltes Gutachten auf sechs Millionen Euro.
http://stimme.de/suedwesten/nachrichten/sonstige;art1960,1370687
KOMMENTAR
Ein Ankauf von Salem, um die Zugänglichkeit großer Teile der Schlossanlage für die Öffentlichkeit zu sichern, ist ohne Zweifel zu begrüßen.
Ein Ankauf der vom Haus Baden beanspruchten Kulturgüter ist nur dann sinnvoll, wenn das Haus Baden auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Es kann dann letzlich offen bleiben, ob das Land auch Kulturgüter kauft, die ihm bereits gehören. Siehe dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789
http://archiv.twoday.net/stories/4545456
Vorgesehen ist der Ankauf von Stücken aus der Kunsthalle, der Badischen Landesbibliothek, im Badischen Landesmuseum (Kopf’sches Atelier) und im Generallandesarchiv.
Natürlich wäre es rechtswidrig, die Akten über die Zähringerstiftung zu schließen, die meiner Rechtsauffassung zufolge mindestens die Sammlung Jüncke in Salem, die Wessenberg-Sammlung in Konstanz und das Kopf’sche Atelier im Landesmuseum umfasst. Wie die Stadt Konstanz hinsichtlich der Wessenberg-Sammlung verfährt, bleibt abzuwarten. Es ist durchaus möglich, dass ein Gericht bei einer Auseinandersetzung darüber feststellt, dass die Sammlung nicht im Eigentum des Hauses Baden steht, sondern der Zähringer-Stiftung gehört. Konsequenzen hätte dies aber erst einmal nur für die Wessenberg-Sammlung, wenngleich man erwägen mag, dass Änderungen stiftungsrechtlicher Vorschriften eine Klagebefugnis auch für Kläger bringen könnte, die sie heute noch nicht haben. Denkbar wäre, dass die Stadt Baden-Baden klagebefugt werden könnte wegen der vom Haus Baden einkassierten und sträflich vernachlässigten Sammlung Jüncke, die nach dem Stifterwillen in Baden-Baden ausgestellt werden müsste. Unter Umständen könnte man auch die weiteren strittigen Punkte hinsichtlich der Zähringerstiftung aufrollen. Das sind aber höchst vage Spekukulationen, denn es spricht alles dafür, dass die Zähringer-Stiftung im beiderseitigen Einvernehmen und wider Recht und Gesetz und Stifterwillen von Haus Baden und Land BW “beerdigt” wird.
Möglicherweise wird man der Stadt Konstanz Gelder zuschanzen, damit sie sich mit dem Haus Baden einigen kann.
Zu begrüßen wäre, auch die in Salem noch befindlichen Kulturgüter in den Deal einzubeziehen, also nicht nur den Thronsessel, der nach Auffassung der Expertenkommission dem Land gehört, aber im Besitz des Hauses Baden ist. Dies gilt etwa für die kriegsausgelagerten Teile der Waffensammlung des Landesmuseums. Die Sammlung Jüncke sollte als Leihgabe ans Stadtmuseum Baden-Baden gegeben und dort ausgestellt werden. Erworben werden sollte auch die denkmalgeschützte Zähringer-Bildnisgalerie in Salem, auch wenn es sich um “Familienbilder” handelt.
2000 wollte das Haus Baden sein Salemer Archiv verkaufen:
http://archiv.twoday.net/stories/4700175
Neben den Beständen im GLAK sollte auch dieses am besten in die Verkaufsmasse gelangen.
Bei den Beständen im GLAK muss der Genehmigungsvorbehalt des Hauses Baden fallen, sonst kann man den Ankauf lassen, denn ein Besitzrecht hat das Archiv bereits.
Es wäre natürlich absolut hirnrissig, dem Haus Baden Millionen für Kulturgüter in den Rachen zu werfen, wenn man genau wüsste, dass dieses an seiner Rechtsauffassung festhält, die es ohne eine diesbezügliche Einigung jederzeit gerichtlich überprüfen lassen könnte.