http://latribunedesarchives.blogspot.com/2008/10/moteurs-de-recherches-google-cse.html
Tag: 15. Oktober 2008
§ 52a UrhG soll bis 2012 verlängert werden
Zum gestrigen Open-Access-Tag habe ich auf § 52a UrhG im Zusammenhang mit elektronischen Semesterapparaten aufmerksam gemacht:
http://archiv.twoday.net/stories/5255903
Der umstrittene „Intranet-Paragraph“ 52a des Urheberrechtsgesetzes wird vorerst um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin in geringem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht im Intranet bereitstellen.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, Paragraph 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Nach geltendem Gesetz wäre der „Intranet-Paragraph“ zum Jahresende ausgelaufen. Das hätte zur Folge gehabt, dass Schulen, Hochschulen und diverse andere Einrichtungen urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften, die sie für Unterrichtszwecke im Intranet einem eng begrenzten Personenkreis – etwa einer Gruppe von Seminarteilnehmern – zur Verfügung stellen, hätten entfernen müssen.
Meldet http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=410&cHash=6422b0ff19
Nachtrag: Die Verlängerung wurde beschlossen:
Beuthelschneiderei – Open Access für Normen ist überfällig
Der Beuth-Verlag (eine Tochter des privaten DIN-Vereins) kassiert bei Normen gnadenlos ab und errichtet, assistiert von willfährigen Bibliothekaren, ein Einschüchterungs-Regime, das sich um die urheberrechtlichen Schranken nicht kümmert. Die Einführung des § 5 III UrhG, die die Gemeinfreiheit der Normen, auf die in Gesetzen Bezug genommen wird, beseitigte, war ein klares Lobby-Gesetz, das gegen erhebliche Bedenken durchgepeitscht wurde. Die eingeführte Zwangslizenz, die in keinem Fall die Internetwiedergabe betrifft, ist praktisch wohl wenig bedeutsam.
Nachdem Dr. Paul Katzenberger wiederholter Autor der DIN-Mitteilungen ist, wundert es nicht, dass er in seinem Kommentar (Schricker, UrhG) die Neuregelung sehr begrüßt. Eine Auseinandersetzung mit Fuchs
http://delegibus.org/2004,8.pdf
erfolgt nicht.
Zur Kritik
http://www.enev24.de/idin/news/pub/home.php
http://delegibus.org/2004,8.pdf
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=142
http://normenblog.blogspot.com/2008/03/zitieren-verboten.html
?p=28412
Beispiel zu Abdruckerlaubnissen: In einem Fachbuch (das unter keinen Umständen auch als E-Book vertrieben werden darf) sollen die Zitierregeln (Bezugspreis bei Versand 65,60 Euro) abgedruckt werden. Bei einer Auflage von 500 Stück wären 2 % je Exemplar 656 Euro. Glaubt man Hardcore-Lobbyisten wie Katzenberger ist alles, was der Beuth-Verlag will, “angemessen” im Sinne des Gesetzgebers.
Die Regelungen über die Vervielfältigung in § 53 UrhG gelten uneingeschränkt auch für Normen. Es spricht nichts dafür, dass insbesondere kürzere Normenausgaben als Bücher anzusehen sind, die nicht als Ganzes vervielfältigt werden dürfen (wohl aber abgeschrieben). Kleine Teile dürfen in jedem Fall für den sonstigen eigenen Gebrauch kopiert werden. Es ist daher RECHTSWIDRIG, wenn Bibliotheken das Kopieren von DIN-Normen grundsätzlich verbieten.
Die Rechtswidrigkeit ergibt sich bei der Datenbanknutzung von PERINORM unmittelbar aus § 87e UrhG und bei Nutzung gedruckter Texte aus der Tatsache, dass eine Rechtsgrundlage in der jeweiligen Benutzungsordnung, wenn eine zulässige Kopie vorliegt, nicht gegeben ist. Der Benutzer kann sich zudem auf die Informationsfreiheit des Art. 5 GG berufen.
Beispiel:
TU Ilmenau verbietet das Kopieren von DIN-Normen mit VDE-Klassifikation
http://www.tu-ilmenau.de/ub/INFO-8.info-8.0.html
Ebenso TIB (“Kopien daraus dürfen jedoch nur von Angehörigen der Leibniz Universität Hannover angefertigt werden.”) und viele andere. Art. 3 GG ist hier eindeutig verletzt.
Oder in Darmstadt:
“Studenten und Hochschulangehörige der TUD und FHD dürfen DIN-Dokumente kopieren (€ 0,05/Seite), bitte Studenten- bzw. Dienstausweis mitbringen. Die Kopien müssen mit dem PIZ-Stempel kenntlich gemacht werden.
VDI-Dokumente dürfen nur auf spezielles VDI-Papier kopiert werden, in dem Kopierpreis ist eine Lizenzgebühr für den VDI enthalten.
TUD/FHD-Angehörige: € 0,70/Seite
Firmen/Privatpersonen: € 1,00/Seite ”
Der Staat finanziert DIN kräftig mit, muss aber doppelt bezahlen, denn die Auslegestellen für DIN-Normen kosten den Steuerzahler erhebliche Summen. Die UB Stuttgart musste 2006 45.000 Euro dafür zahlen:
?p=28412
Es ist schlichtweg unerträglich, dass im öffentlichen Interesse entwickelte Normen vom Staat zurückgekauft werden müssen, damit Bürger die Möglichkeit haben, sie einzusehen.
Während z.B. die UB Stuttgart behauptet, dass gemäß den Nutzungsbedingungen auch Walk-in-Usern Download und Ausdruck ermöglicht werden, sehen andere Auslegestellen das anders.
Beispiel: TU Harburg gestattet die Kopie nur Studierenden und TU-Angehörigen.
http://www.ub.tu-harburg.de/4751.html
DIN-Normen können auch nicht per Fernleihe bestellt werden, obwohl die Leihverkehrsordnung keine solche Bestimmung enthält. Beispiel:
http://www.zbsport.de/Haeufig-gestellte-Fragen-zur-Fernleihe.html
Rätselhaft ist auch der auf den Webseiten der Auslegestellen enthaltene Hinweis: “Die Normensammlung darf gemäß §53 des Urheberrechtsgesetzes nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.” Ein (analoger) Ausdruck kleiner Teile erschienener Werke auch zu gewerblichen Zwecken ist ohne weiteres zulässig. Der Ausschluss der gewerblichen Vielfältigung bei Datenbankwerken bezieht sich nur auf diese als Ganzes oder deren schutzfähige Teile, nicht aber auf einzelne Elemente (Loewenheim in Schricker³, UrhG § 53 Rz. 51). Da es sich auch um eine geschützte einfache Datenbank handelt, sind die europarechtlich abschließenden Schranken der §§ 87a ff. UrhG und insbesondere § 87e UrhG anzuwenden, der kein grundsätzliches Nutzungsverbot bei Entnahme unwesentlicher Teile zu kommerziellen Zwecken vorsieht, wenn diese nicht systematisch erfolgt.
Klar ist: Technische Normen sind Bestandteil der Rechtsordnung und als solche müssen sie gemeinfrei sein. “Der dem Gesetz unterworfene Bürger soll sich über Vorschriften aller Art, Entscheidungen und über sonst rechtserhebliche Unterlagen und Äußerungen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren frei unterrichten können”. Diese Aussage des BVerfG bleibt auch nach der Novellierung des UrhG gültig:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980729_1bvr114390.html
Archiv "Frau und Musik" in Frankfurt/Main
“Vor mittlerweile fast 30 Jahren verfasste die Dirigentin Elke Mascha Blankenburg in der Zeitschrift “Emma” einen Artikel über vergessene Komponistinnen. Kurze Zeit später versammelten sich Musikerinnen aus aller Welt, um sich in einem Arbeitskreis zu vereinen. Den Aufruf Blankenburgs, “Kompositionen von Frauen auszugraben und aufzuführen” setzten sie und die Mitglieder des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik bald in die Tat um. Bis Oktober 1979 fanden vier Arbeitskreistagungen statt, die Mitgliederzahl erhöhte sich sprunghaft auf über 100. Den Vorstand der ersten Stunde bildeten: Elke Mascha Blankenburg als 1. Vorsitzende, Sigrid Ernst als 2. Vorsitzende und als 3. Vorsitzende Barbara Heller.
“Wenn man die Frage stellt: Gibt es Komponistinnen, so ergibt sich daraus zwangsläufig auch die nächste Frage: Wo sind ihre Werke?”, so Renate Matthei, Vorsitzende des aktuellen Vorstandes des Arbeitskreises Frau und Musik. Diese Frage stellten sich wohl auch schon die Gründerinnen des Archivs. Mascha Blankenburg begann, den gesamten Noten-Bestand im musikwissenschaftlichen Institut Köln zu durchforsten, um schließlich auf eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Komponistinnen zu stoßen: “Ich platzte vor Spannung. Wie mochte diese Musik klingen? Wird sie so gut sein, wie die der männlichen Kollegen? Wie haben diese Frauen gelebt?” Ihre Entdeckung gab Anstoß, noch intensiver in diesem Bereich zu forschen, bis heute. Innerhalb von nur einem Jahr waren mit Hilfe der Mitglieder des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik rund 300 weibliche Namen in diversen Musikbibliotheken gefunden. Das Archiv Frau und Musik war geboren.
Was anfangs eher als Privatinitiative begann, wuchs schnell zu einer bedeutenden Institution im Bereich Frau und Musik heran. Nach sieben Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit ermöglichte eine feste finanzielle Förderung den regelmäßigen und qualifizierten Einsatz von ständigen MitarbeiterInnen, die jetzige Finanzierung ermöglicht 3 feste Stellen.
Außerdem zog das Archiv erstmals mit Hilfe der Stadt Kassel in eigene Räumlichkeiten. Nach drei weiteren Umzügen befindet sich das Archiv nun in den Hoffmanns Höfen, Frankfurt am Main, wo es nicht nur seinen festen Platz innerhalb einer hervorragenden Infrastrukur, sondern auch im Kulturleben der Mainmetropole gefunden hat.
Das Archiv wird langjährig geleitet vom Vorstand des Internationalen Arbeitskreises Frau und Musik e.V. Dies sind: Renate Brosch, Renate Matthei, Dietburg Spohr. ……
Mit seinen ca. 20.000 Medieneinheiten ist das Archiv Frau und Musik das umfangreichste internationale Komponistinnen-Archiv weltweit. Neben Kompositionen und sonstigen künstlerischen Nachlässen musikschaffender Frauen werden Sekundärliteratur, Hochschulschriften, Presseveröffentlichungen sowie graue Literatur, wie zum Beispiel Konzertprogramme, gesammelt. Zahlreiche Tonträger veröffentlichter Werke, Mitschnitte von Rundfunksendungen oder private Aufnahmen von Konzerten finden im Archiv ihren festen Platz. Video- und DVD-Aufzeichnungen runden den Bestand ab.
Zu den besonderen Schätzen des Archivs gehören ein Fundus an Erstdrucken, insbesondere des 19. Jahrhunderts, und Brief-Autografen von Clara Schumann. Den Bestand klassischer Kompositionen ergänzt eine Sondersammlung zu den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Chanson und Weltmusik. …..”
Quelle:
http://www.archiv-frau-musik.de
PONS-Onlinewörterbuch
Das neue Online-Wörterbuch (Englisch, Französisch u.a.) ist als Mitmach-Wörterbuch (mit Copyright Pons) konzipiert.
Schnelle deutsch-englische Übersetzungen rief ich online bisher mit der Eingabe de-en in Google ab. Beispiel:
https://www.google.de/search?num=100&hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291&q=de-en+archiv&btnG=Suche&meta=
Ich habe mir jetzt aber ein Suchkürzel ( http://archiv.twoday.net/stories/4109286 ) in Chrome angelegt. So komfortabel wie im FF gehts es nicht, aber es funktioniert.
Wenn man in Pons gesucht hat, kann man “Optionen” aufrufen (Teil des Schraubenschlüssel-Menüs rechts) und dort bei Standardsuche Verwalten wählen. Unten findet man dann auch die Pons-Suchanfrage. Diese kann man bearbeiten, indem man das Suchkürzel nach eigenem Gusto verändert. In der URL steht % für das Suchwort.
http://www.pons.eu/dict/search/results/?q=%r&l=deen
Wenn ich pons archiv in der Chrome-Adresszeile eingehe, erhalte ich sofort die PONS-Übersetzung ins Englische. Das würde aber auch mit LEO funktionieren …
Just über Archivdirektor Ludwig Bittner (1877-1945)
Thomas Just hat zum OA-Tag seinen Beitrag über Bittner, einen der wichtigsten österreichischen Archivare aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ins Netz gestellt – prima (oder je nach gusto: leiwand), so muss ein Open Access Tag funktionieren!
http://static.twoday.net/arcana/files/Ludwig-Bittner-Ein-politischer-Archivar.pdf
Debatte um Ankauf von Schloss Salem
Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist grundsätzlich bereit, Schloss Salem zu erwerben. Nur das Prälaturgebäude als Wohnsitz von Markgraf Max soll ausgeklammert bleiben. Gestritten wird um die Konditionen und den Kaufpreis, zwischen dem Verkäufer und dem Land und natürlich auch im Landtag.
http://www.szon.de/lokales/markdorf/salem/200810140512.html
http://www.szon.de/lokales/markdorf/salem/200810140739.html
Prälatur- und Konventgebäude Foto: Daniel Hüneborg http://flickr.com CC-BY
Wissenschaftliches Arbeiten
Die Anleitung zum Schreiben einer Hausarbeit
http://www.wissenschaftliches-arbeiten.org/zitieren/wikipedia.html
enthält auch den unvermeidlichen Absatz über die Wikipedia, der die Zitierfähigkeit in Bausch und Bogen abgesprochen wird. Ich seh das bekanntlich differenzierter.
Archivischer Buchtipp: François Place: Der König der vier Winde
Eva-Maria Magel bespricht in der FAZ (Link) dieses Buch sehr wohlwollend: ” …… Woher weiß der alte Gelehrte, der am Wegesrand wartet, wann die Große Gesandtschaft vorbeikommt? Heißt es doch von ihr, die Spuren eines Vagabunden oder der Arabesken-Flug der Stare bestimme die Wahl ihrer Kundschafter und Führer. Und niemand weiß, wie lange sie schon unterwegs ist, denn viele Umwege muss gehen, wer zum „König der vier Winde“ gelangen will.
Ein Archiv aber hat die Karawane trotzdem, auf dem Rücken der Kamele, inmitten des reichen Gefolges. Nicht wundern, nicht fragen, nur staunen und hineinversenken. So geht es manchem der Gelehrten, die in den schaukelnden Archiven alte Handschriften und Urkunden konsultieren. Zuweilen treffen sie auf ihresgleichen und diskutieren. Manchmal, heißt es, komme so vielleicht ein bisschen Wissen zustande – oder gar ein Geistesblitz. …..”
Courths-Mahler Archiv Nebra
Mit Unterstützung des Bastei-Lübbe-Verlages wurde 1991 vom Freundeskreis Hedwig Courths-Mahler e.V. ein Archiv (?) in Nebra eingerichtet. Das HCM- Archiv birgt in sich Courths-Mahler-Bücher mit ca. 140 verschiedenen Titeln. Fast alle Titel der 208 Romane der Courths- Mahler sind bekannt. In unserem Archiv finden Sie außerdem viele alte Exemplare. Darüber hinaus gibt es Vorträge über das unermüdliche Schaffen der Autorin oder Buchlesungen aus einem ihrer Werke.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hedwig_Courths-Mahler
http://www.literaturtradition-sachsen-anhalt.de/html/courths_mahler.html
http://www.tourist-information-nebra.de/index.html