Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0

http://governet.de/7/viewentry/2484

Am 5. September 2009 wurde verabschiedet:

Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0
Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!

1. Grundversorgung und offener Zugang!
Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

Jeder Bürger – ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht – benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeits-welt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.

2. Wissen teilen, Wissen mehren!
Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.

Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.

Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie die Teilhabe an Wissen und Kultur nicht behindern, sondern fördern. Gemeinschaftsgüter müssen durch offene Nutzungslizenzen, wie Creative Commons und General Public License, vor privater Vereinnahmung geschützt werden.

3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!
Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.

Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.

4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!
Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.

Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversor-gung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisie-rungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktionen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.

Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steue-rungs- und somit ein Demokratieproblem.

5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!
Verfahrenstransparenz und Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen sind zentraler Bestandteil des eGovernment. Wir müssen vermeiden, dass öffentliche Verwaltungsprozesse im Zuge ihrer Elektronifizierung intransparent und unkontrollierbar werden. Das gilt sowohl für technische als auch organisatorische Aspekte.

Drei zentrale Bereiche: 1. BürgerInnen müssen sicher sein können, dass Wahlen korrekt verlaufen. Durch den Ein-satz von Wahlcomputern, würde der Bürger derzeit gezwungen, die Kontrolle über das Ver-fahren abzugeben und könnte nur hoffen, dass der Computer die Daten, entsprechend seines Wahlentscheids, weiterleitet.

1.

Die städtische Domain ist das virtuelle Tor zur Stadt. Sie zu verkaufen oder mehrheitlich an private Betreiber abzutreten, löscht öffentlichen Raum im Internet. Die Vermarktung der Site darf nicht wichtiger werden, als die Bereitstellung öffentlicher Informationen und Angebote; die städtische Präsenz im Netz nicht auf eine Nische in einem Medienmischkonzern reduziert werden. Bei Privaten Anbietern wäre unternehmenspolitisch motivierte Information von offizieller, gemeinwohlorientierter Information nur schwer zu unterscheiden.
2.

Ob Call Center oder elektronische Bürgerplattform – wenn sich der Bürger an seine öffent-lichen Einrichtungen wendet, sei es telefonisch oder per eMail, muss er wissen, dass er tat-sächlich öffentlich Bedienstete kontaktiert.

Für die Verlässlichkeit demokratischer Standards und Strukturen muss das öffentliche Ange-bot vom privaten klar unterscheidbar, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Quelle bei öffentlichen Angeboten gewährleistet sein.

6. eGovernment mit offenen Standards!
Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.

eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokument-formaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen techni-schen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.

Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demo-kratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Ein-schränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.

7. Kritische Infrastrukturen sichern!
Ob Kernkraftwerke, Krankenhäuser oder Hartz IV-Vergabestellen – die Nutzung von IKT darf weder selbst zur Gefährdung dieser Einrichtungen (durch Online-Manipulation) führen noch dürfen Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, derart von IKT abhängig sein, dass sie, bspw. durch einen anhaltenden Stromausfall, nicht mehr funktionsfähig wären.

Technische Krisen (bspw. Computerausfall zum Zeitpunkt der Hartz IV-Auszahlung) haben bereits in einigen Gemeinden dazu geführt, „manuelle Back-Up-Systeme“ bereitzustellen. Es ist wichtig, auch im sozialen Bereich, sogenannte „kritische Infrastrukturen“ zu identifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu digitalen Arbeitsprozessen anzubieten.

8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!
Jegliche Form des Datenmissbrauchs muss gesetzlich (im öffentlichen und privaten Bereich) und durch entsprechende technisch-organisatorische Vorkehrungen unterbunden werden, so die Weitergabe und Verknüpfung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, zur Erstellung von Personenprofilen etc. Die elektronische Überwachung von Arbeitnehmer-Innen muss geahndet, das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich eingeführt werden.

Bei jeder personenbeziehbaren Datensammlung und –speicherung ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten; in manchen Fällen muss gänzlich auf elektronische Datener-fassung verzichtet werden. Datenvorratsspeicherung und Online-Durchsuchungen müssen unterbleiben, bereits angelegte Vorratsdatenspeicher reduziert, der Schutz der Privatsphäre (privat und beruflich) gewahrt werden. BürgerInnen müssen die letzte Entscheidungshoheit über die Verwendung ihrer persönlichen Daten behalten. Das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (BVerfG) ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar.

9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!
eDemokratie muss auch für die Erbringer der Öffentlichen Dienste gelten: Eine demokratische Gesellschaft braucht Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit. Die entspre-chenden Gesetze (wie BetrVG, BPersVG, LPersVGs) müssen gestärkt und dem Informati-onszeitalter angepasst, aktuelle Verschlechterungen zurückgenommen werden.

Die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich betrieblich gewerkschaftlich zu betätigen, muss auch in einer elektronisch vernetzten Welt mit veränderter Arbeitsorganisation gewährleistet sein. Wenn das „schwarze Brett“ verstaubt und die Arbeit zunehmend dezentral erbracht wird, bedarf es des Zugangs von Beschäftigten, Personal- und Betriebsräten sowie von Ge-werkschaften zum Intranet und E-Mail-System der Verwaltungen und Betriebe. Alle Beschäftigten benötigen einen freien und unzensierten Zugang zum Intra- und Internet.

10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!
Öffentliche IKT-Infrastrukturplanung und die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Arbeitswelt und Gesellschaft dürfen nicht in die Hand von IT-Lobbyisten gelegt werden. Es müssen (wieder) Strukturen aufgebaut werden, die nicht am privaten Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert sind. Dazu benötigen wir engagierte medienkompetente Politiker und BürgerInnen. Unsere Gesellschaft sozial zu gestalten, heißt auch, die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft zu stärken!

Mit diesem Manifest anlässlich der ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ wollen wir die politische Debatte anregen. Wir freuen uns über Ihre/Deine Kommentare und Anregungen auf http://www.governet.de/7, wo wir dieses Manifest zur öffentlichen Diskussion stellen.

Berlin, den 5.09.08

Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden

André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden

Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisierung beim ver.di Bundesvorstand, Fachbereich Gemeinden

ErstunterzeichnerInnen:

Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstands, Bundesfachbereichsleiter Bund, Länder, Gemeinden

André auf der Heiden, Mitglied des Präsidiums des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Ge-meinden

Annette Mühlberg, Leiterin Referat eGovernment, Neue Medien, Verwaltungsmodernisie-rung ver.di Fachbereich Gemeinden; Europäische Internetnutzervertreterin bei ICANN

Henning Lühr, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Carola Fischbach-Pyttel, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), Brüssel

Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)

Prof. Dr. Klaus Lenk, Universität Oldenburg, Verwaltungswissenschaft

Heide Rühle, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP)

Prof. Dr. Wolfgang Coy, Informatik in Bildung und Gesellschaft, Humboldt-Universität zu Berlin

Kathrin Lang, Vorsitzende Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitglied des ver.di Bundesfachbereichsvorstands Gemeinden

Petra Buhr, Koordinatorin Netzwerk Freies Wissen, Dresden

padeluun, FoeBuD e.V., Bielefeld

Gisela Schwellach, IT-Direktorin bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Dr. Werner Rügemer, Publizist, Vorsitzender von Business Crime Control (BCC)

Wolf Ludwig, Vorstand comunica-ch, Neuchâtel

Doris Hülsmeier, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

Dr. Volker Grassmuck, Projektleiter http://iRights.info, Berlin

Constanze Kurz, Chaos Computer Club (CCC), Berlin

Markus Beckedahl, http://netzpolitik.org, Berlin

Peter Bittner, Mitglied des Beirats des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), Köln

Dr. Imke Sommer, IT-Rechtsreferentin bei der Senatorin für Finanzen Bremen

Harald Giesecke, ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (SKJ), Berlin

Matthias „Wetterfrosch“ Mehldau, Chaos Computer Club (CCC), Hamburg

Stefan Neugebauer, Gesamtpersonalrat Landeshauptstadt Düsseldorf

Andreas Schmidt, Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit und Geheimschutz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Berlin

Harald Letsch, ehrenamtlicher Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Jena/Saale-Holzland-Kreis

[Hervorhebung von mir, KG]

Archivar stirbt im Regionalkrimi: Anja Jantschik „blauäugig!“ 2007.

Klappentext: “Eigentlich sollte der Tag der freien Journalistin Ira Sander mindestens 40 Stunden haben. Rast- und ruhelos reist sie für ihre Termine kreuz und quer durch den Ostalbkreis. “Chaos” ist ihr zweiter Vorname. Die quirlige Blondine packt Stress mit einer großen Portion Humor weg. Doch als sie in einer Kirche über die Leiche eines Archivars stolpert, vergeht ihr das Lachen. Ursprünglich als Unfall deklariert, zeigt sich schnell, dass ein kaltblütiger Mord dahinter steckt. Gemeinsam mit ihrem Bekannten, dem launigen Kommissar Peter Brand, macht sie sich auf die Suche nach dem Mörder. Klar, muss ihre Recherche ganz nebenher gehen, hat sie doch eigentlich mehr als genug für die Lokalzeitungen zu tun. Doch naseweis wie sie ist, findet sie eine verblüffende Verflechtung zwischen Historie und Gegenwart, die scheinbar der Grund für den unfreiwilligenTod des Archivars ist. Hat er zu tief in staubigen Akten gewühlt, und ein Geheimnis ans Tageslicht gezaubert, das für ihn den sicheren Tod als Konsequenz bedeutete?”

Willi Breunig 75

Der ehemalige Leiter des Stadtarchivs Ludwigshafen, Dr. Willi Breunig, feiert am Freitag, 17. Oktober, seinen 75. Geburtstag. Ihm ist es zu verdanken, dass das Stadtarchiv, wie es in einschlägigen Publikationen heißt, heute “eine der ersten Adressen” im Land Rheinland-Pfalz ist. Durch seine unermüdliche Tätigkeit, die er seit 1964 als zweiter Archivar und von 1989 bis 1998 als Leiter der Einrichtung entfaltete, sorgte er dafür, dass man in Ludwigshafen eine fast vollständige Überlieferung an Akten von der Gründung der Gemeinde an besitzt. Dazu erwarb er wertvolle Nachlässe und Sammlungen, die unverzichtbare Quellen für die Geschichte der Stadt bieten. Hervorragend ist hier besonders der Nachlass des aus Ludwigshafen stammenden Hollywood-Regisseurs William Dieterle, dessen autobiographische Aufzeichnungen Dr. Breunig herausgab.
Der Mannheimer, der mit Leib und Seele Ludwigshafener wurde und in Heidelberg neben Geschichte auch Germanistik und Philosophie studierte, hat immer die archivische mit der historisch-wissenschaftlichen Arbeit verbunden. Seine von Hermann Conze betreute Dissertation zu den sozialen Verhältnissen und der sozialistischen Arbeiterbewegung in Ludwigshafen 1869 bis 1919 war eine der ersten anspruchsvollen Arbeiten zur Ludwigshafener Stadtgeschichte. In den folgenden Jahr-zehnten hat er zahlreiche Wissenschaftler zu weiteren Forschungen angeregt und selbst seine immer tiefere Kenntnis der jungen Stadt am Rhein zu zahlreichen Veröffentlichungen besonders im Bereich der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte genutzt.
Von 1995 an wurde er zum “Vater der Stadtgeschichte”, als er den Stadtrat dazu bewegte, die Mittel für die erstmalige umfassende wissenschaftliche Darstellung der Entwicklung Ludwigshafens für das 150-jährige Stadtjubiläum 2003 bereitzustellen. Das Werk, in dem auch er einen Abschnitt verfasste, erschien in den Jahren 2003 bis 2005. Auch im Ruhestand bleibt Dr. Breunig einer der besten Kenner der Stadt, dem allerdings neben der Geschichte auch Musik, Theater und Philosophie viel bedeuten.

Quelle:
http://www.luaktiv.de/scripts/cms_luaktiv_temp/news.php?id=9648

Archiv Hôpital Albert Schweitzer


Sonja Killinger, med. Dokumentationsassistentin, und Ulrich Wirth, wiss. Dokumentar

In dem Forschungslabor arbeitete Sonja Killinger in dem 50-köpfigen internationalen wie interdisziplinären Team mit Wissenschaftlern und Studierenden aus Deutschland, Österreich, Australien und afrikanischen Staaten zusammen. Viele der angehenden Mediziner forschen hier für ihre Promotion oder nutzen den Aufenthalt in Afrika, um ihre französischen Sprachkenntnisse zu vertiefen. Die Grundidee Albert Schweitzers spielt in der modernen Forschung und dem Aufbau internationaler Karrieren eher eine untergeordnete Rolle.
Als angehende Medizinische Dokumentationsassistentin waren Killingers Hauptaufgaben das Erstellen einer Datenbank für Klinische Studien sowie das Erarbeiten von Formularen für die Dokumentation der Blutproben. Die meiste Zeit der drei Monate benötigte sie jedoch in den Aufbau eines Archivs. “Wir müssen alle Studien dauerhaft und sicher archivieren”, erläutert Judith Kammer, die als Medizinisch-Technische Assistentin (MTA) für das Qualitätsmanagement des Labors in Lambaréné verantwortlich ist.
Bei der Einrichtung des Archivs, in dem hauptsächlich papierene Studienunterlagen und Blutproben auf Glasträgern verwahrt werden, müsse ganz besonders auf das tropische Klima geachtet werden, erläutert der Wissenschaftliche Dokumentar und Schulleiter Ulrich Wirth. “Bei bis zu 100 Prozent Luftfeuchtigkeit werden andere Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt als in einem mitteleuropäischen Archiv.”
Vor allem Improvisationstalent und Durchhaltevermögen musste Sonja Killinger hier beweisen. “Wenn keine Regale da sind, dann fährt man eben nicht in den Baumarkt”, so die pragmatische Frau. “Im Lambaréné gibt es so etwas ja nicht. Mit Selbsthandanlegen bin ich hier ganz gut weiter gekommen.” Bei der Ausstattung des Raumes musste auf Vorhandenes zurückgegriffen werden, Werkzeug konnte sie sich bei den einheimischen Handwerkern borgen, und auf die perfekte Beschilderung der Regale musste sie fürs Erste verzichten. “Hier konnte ich mir mit Papierstreifen helfen. Wichtig ist, dass alle Unterlagen nun so geordnet sind, dass die Mitarbeiter sie auch wieder finden können.

Quelle:
http://www.16vor.de/index.php/2008/10/11/von-trier-uber-tubingen-in-die-tropen

Landesarchiv Kärnten Haiders Verdienst oder der Beginn der Verklärung ?

Die österreichische Kleine Zeitung (Link) lässt Jörg Haiders politische Karriere Revue passieren: ” ….. Ambivalent war auch Haiders Kulturpolitik – er stellte mit Landesarchiv und Museum Moderner Kunst hehre Institutionen auf ……”
Stimmt das ? Denn laut Wikipedia hat das Landesarchiv seinen Neubau 1996 bezogen. Sollte Haider das Landesarchiv zwischen 1989 und 1991 durchgeboxt haben ?
Wikipedia-Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4rntner_Landesarchiv
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Haider

Open Access 2.0: Freier Zugang zu Forschungsdaten

http://www.heise.de/open/Open-Access-2-0-Freier-Zugang-zu-Forschungsdaten–/news/meldung/117202

“Das Problem ist auch schon auf dem Radarschirm der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in der Bundesrepublik aufgetaucht, die mit der im Juni gestarteten Initiative Digitale Information auch ein “Aktionsfeld Forschungsprimärdaten” definierte und einen dringenden Handlungsbedarf in der systematischen Sicherung der in den Forschungsprozessen erzeugten Rohdaten sieht; diese müssten dauerhaft archiviert werden und erschließbar sein, damit sie für eine spätere Nutzung noch zur Verfügung stehen. Im Dezember wollen die Spitzen der deutschen Forschungsgesellschaften hierzu ein Aktionsprogramm vorlegen.”

Forschungsprimärdaten z.B. an Universitäten sind – das wird wie üblich übersehen – auch ein archivisches Problem. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, müssten sie den Archiven angeboten werden.

Interview mit Jimbeau

Was gefällt den Leuten an der Wikipedia? Dass wir eine gemeinnützige Einrichtung sind und diese große Version haben von einer Welt, in der jeder freien Zugang zum Wissen der Menschheit hat.

Wer Versionen hat sollte zum Arzt gehen?

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1011/magazin/0039/index.html

Kommentar eines Wissenschaftlers:
http://digireg.twoday.net/stories/5250254

Quelle: http://www.nytimes.com/2008/03/17/technology/17wikipedia.html?_r=1&oref=slogin

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