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"Nicht Fotografien „im“ Archiv sondern Fotografien „vom“ Archiv!

“Ein lohnendes Thema sind übrigens auch stereotype Fotos von Archivaren in der Presse”, so schrieb mir unlängst ein Kollege aus dem Dresden. Ich musste an die Überschrift nicht nur dieses Eintrags, sondern auch an dieso betitelten Anmerkungen Clemens Rehms zur Fotoausstellung „Ar-schiefe oder warum gerade Archive und nicht schiefe Geraden?“ des Künstlers Thomas Kleynen in: Rundbrief Fotografie, Vol.4 (2007), Nr.4, Stuttgart 2007, S.27-29, denken.
Der Archivfinder und die Ausstellung sind hier bereits erwähnt worden (s. http://archiv.twoday.net/stories/3755548).
In Hinblick auf die stereotypen Archiv-Photograhpien in den Medien ist es vielleicht interessant, wie die Kollegen auf die Bilder Thomas Kleynens (Beispiele unter http://www.kleynen.de) im Archivfinder reagiert haben. Beim Versand des Archivfinders wurden die Empfänger gebeten, ihre Kritik zu äußern. Diese Reaktion werden anonymisiert wiedergegeben. Dies ist eine Quelle der Reaktionen, die andere sind die publizierten Rezensionen:
Sie ist nicht nur informativ und übersichtlich, sondern durch die Bebilderung auch subtil humorvoll und unterhaltsam. Der bei vielen Menschen vorhandene Eindruck, Archive seien trocken und langweilig, wird durch diese Schrift sicherlich relativiert oder aufgehoben
Galerist des Fotokünstlers

Insofern mein Kompliment für Ihre gelungene, auch optisch sehr schöne Broschüre, die hier den Mitarbeitern des Archivs, aber auch den Benutzern sicher gute Dienste leisten wird.
Uniarchiv

Das Heft ist gut aufgemacht und gegliedert, bemerkenswert sind die Winteraufnahmen der Örtlichkeiten!
Stadtarchiv

Was ihn sicherlich von anderen Veröffentlichungen dieser Art unterscheidet und hervorhebt, ist meiner Ansicht nach die informative und hilfreiche Einführung von Frau Tiemann und die reiche, z. T. humorvolle Bebilderung. Einige Abbildungen weniger (eine erscheint gleich dreimal, auf den Seiten 12/13, 25 und 45) und nur eine Farbe für die Gliederungspunkte (vorzugsweise nur schwarz, denn die unterschiedliche Gewichtung der Punkte wird ja durch die Schriftgröße verdeutlicht) hätten dem Heft vielleicht ein wenig mehr Ruhe gegeben. Doch das ist wohl auch eine Geschmackssache. Der “Archivfinder” wird durch die Vollständigkeit seiner Hinweise ganz sicher allen Interessierten eine große Hilfe sein und ihnen darüberhinaus durch die Bilder einfach Spaß machen.
Gemeindearchiv

Eine sehr gelungene Publikation. Titelblatt, Farben, Bilder, Gliederung/Übersicht, Inhalte: Einfach klasse. Ich konnte das Heft nicht einfach weglegen.
Stadtarchiv

Ich finde ihn sehr schön gestaltet: übersichtlich, informativ, ansprechende Aufmachung – v. a. die Fotos bestechen oft durch ihre nahezu künstlerischen Perspektiven
Kreisarchiv

Zu bemängeln hätte ich lediglich die graphische Gestaltung: Die separate Gliederung der einzelnen Artikel auf einem farbigen Balken, die farblich sehr ähnlich gehaltenen Ortstitel und die Anordnung der Fotos tragen m.E. nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit bei.
Auszubildender Archivschule Marburg

Ich finde, er ist sehr gut gelungen – die Aufmachung insgesamt, die Präsentation und Fülle der Informationen, die ungewöhnliche fotografische Sicht, rundherum hervorragend
Kreistagsmitglied

Einzige, was mich stört, ist die Fischaugenoptik bei den Fotos, weil das so runde, stürzende Linien ergibt (S. 18, besonders S. 21 und 25, wo man Sorge hat, die Regale oder Kompaktanlagen kippen um). Aber wahrscheinlich ist das ein künstlerisches Element und so gewollt.“
Archivamt

Zu den Bildern habe ich bewußt nichts geschrieben, da ich zwar die Anzahl und Anordnung der Bilder gut finde, mich aber die verzerrten Perspektiven vor allem bei den Gebäuden und die willkürliche Bildzuordnung zu den verschiedenen Archiven (z.B. S. 48 Benutzerraum des Staatsarchivs Münster beim Gemeindearchiv Burbach) ohne Bildunterschriften eher irritiert haben. Da das eine pers. Ansichtssache ist, habe ich dazu nichts geschrieben.
Rezensent

Wenn es schon möglich ist, so viele bunte Fotos in dem Heft abzudrucken, könnte man vielleicht in der nächsten Auflage noch ein Sütterlin-Alphabet aufnehmen (gute in http://www.ad-fontes.de).
Insgesamt: eine richtig gelungene Publikation!
PS: ob allerdings die Münsteraner sich darüber freuen, wenn Sie nur das alte Gemäuer abbilden? …“
Professorin Universität Essen

Auch die zum Teil sehr lebhafte Illustration durch interessant bearbeitete und verfremdete Fotos verleitet zum Durchblättern und interessiertem Ansehen der gesamten Broschüre. …. Besonders reizvoll war es natürlich jetzt bei hochsommerlichen Temperaturen, die Ansichtsfotos der Archive mit winterlichem Schnee anzuschauen
Kreisarchiv

Die überraschenden und ungewöhnlichen Fotos (verzerrt, verfremdet, montiert) machen neugierig. Leider erscheint die Verteilung der Fotos oftmals sehr beliebig. Häufig ist nicht auszumachen, ob die abgebildete Archivalie oder die Personen auch wirklich zum gerade beschriebenen Archiv passen. Liegt das Bürgerbuch der Stadt Siegen tatsächlich
im Staatsarchiv Münster? Und was hat der große Lesesaal des Staatsarchivs bei den Kurzportraits der leider »archivfreien« Gemeinden Burbach und Neunkirchen zu suchen? Erklärende Bildunterschriften hätten da sicherlich gut getan.
Archivpflege in Westfalen und Lippe, (65) Oktober 2006, S. 27

…. kritische Bemerkungen seien dem Rezensenten – selbst einmal Kreisarchivar – bei aller Freude über eine solche Publikation erlaubt:
Die Illustration des Heftes erscheint aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Was sollen Abbildungen in einer Informationsbroschüre, wenn Bildunterschriften fehlen, die Aufschluss darüber geben, was die Abbildungen zeigen? Es soll zudem wohl besonders reizvoll wirken, wenn von (foto-)künstlerischer
Hand wirklichkeitsverfremdende Fotomontagen erstellt wurden und Aufnahme in die Broschüre fanden, so dass bspw. das mächtige Gebäude des Staatsarchivs Münster – zwischen große Bäume montiert – wie das Haus eines Gartenzwergs oder eine Puppenstube aussieht (S. 50). Der unbedarfte Laie, der die Gebäude nicht kennt, in denen die vorgestellten Archive ihren Sitz haben, wird mit derlei Abbildungen nichts anfangen können. Er erhält auch sonst keine realistische bildliche Vorstellung von dem, was ihn erwartet. War er, der vielgepriesene „Durchschnittsbürger”, aber nicht Hauptadressat der Info-Broschüre, worauf auch die hohe Auflage von mehreren Tausend Exemplaren hindeutet? Sollte nicht „er/sie” dazu bewegt werden, die Hemmschwelle ins „hochehrwürdige” Archiv zu überschreiten?
Ist diese Kritik nicht überzogen? Nein, denn die Abbildungen nehmen einen großen Teil des Raumes der Schrift in Anspruch. Und wie irreführend die Abbildungen sind, die eigentlich weitergehend informieren und nicht bloß illustrativen Charakter haben sollten, wird deutlich, wenn man sich Seite 48 ansieht. Beim Durchblättern des Heftes – mithin auf den ersten Blick- dachte der Rezensent: Nanu? Seit wann hat denn die Gemeinde Burbach ein eigenes Archiv, und dann auch noch ein so komfortables? Doch dann – beim genaueren Betrachten – wurde klar: „Kein Archiv vorhanden”, wie es im Text heißt. Wer bereits in Münster geforscht hat, erkennt den Lesesaal des dortigen Staatsarchivs. Eine im wahrsten Sinne des Wortes “tolle” bildliche Information, die sich dem Betrachter bietet – oder besser: irreführender geht es kaum noch. Aber vielleicht ist das ja auch bewusst so geschehen, nach dem Motto: Ein so „schönes” Archiv könntet Ihr Burbacher auch haben, wenn es die Gemeinde-“väter” wollten! Der Informationsgehalt der anderen Abbildungen bzw. deren Platzierung lässt einen solchen Schluss aber (leider) nicht zu.“
Siegener Beiträge 11 (2006), S. 273-274.
Thomas Bartholosch, Studienrat im Hochschuldienst im Fach Geschichte an der Universität Siegen

Sicherlich wecken einige der präsentierten Fotos Interesse an den Archiven, doch der Informationsgehalt der teilweise ästhetischen Fotos läßt doch stark zu wünschen übrig, will sagen, sie sind oft überflüssig und irreführend.“
Dr. Andreas Bingener, Siegen, in Nassauische Annalen119, 2008, S. 728-729

Fazit als Frage: Wollen oder sollen wir uns weiter stereotyp darstellen ?

Böblinger "Archivarius" bei der Fressführung

” ….. Heute gibt es vicus pabuli, vulgo Fressgässle oder luxuriose vivere apud lacum, id est Schlemmen am See”, doziert ein wunderlich anzuschauender Mann im schwarzen Wams und schwarzer Mütze am Oberen Böblinger See vor einem Grüppchen. Selbst stellt er sich als “Gunterus Scultetus”, Archivarius et polyhistor vor und wehrt ab, hier gehe es nur darum, sich an Worten zu laben. Nein, die Menschen seien gekommen “exercere voluptatem ciborum”, die Wollust der Speisen zu genießen.
Tatsächlich steckt im Archivar-Gewand Böblingens ehemaliger Kulturamtsleiter Dr. Günter Scholz, der als Anführer einer kulinarischen Stadtführung des Vereins Museumsfreunde Böblingen mit einem 18-köpfigen Tross durch Böblingen zieht, häppchenweise Informationsportionen mit dem Schwerpunkt Essen und Trinken darreicht und in diversen Lokalitäten zu Tisch bittet. ….”

Quelle:
Böblinger Zeitung

Vom Winde verweht. Zuwachs in Eisenach wg. "Katrina"

” …..Die Ladung Jazz kam in einem Schiffscontainer. Mehrere Hundert Kilo Schallplatten, Instrumente und Noten aus New Orleans landeten in Eisenach. Im Internationalen Jazz Archiv fanden sie eine neue Heimat, obwohl eine Prise vom Hurrikan “Katrina” gleich mit dabei war: Die von Wasser und Chemikalien angegriffene Sammlung moderte und müffelte.
Lieferungen wie die von Schlagzeuger Trevor Richards, dessen Haus in New Orleans im Jahr 2005 plötzlich unter Wasser stand, sind kein Einzelfall: Jeden Monat trudelt in der alten Mälzerei von Eisenach ein neues Vermächtnis von Jazzern oder deren Verehrern ein. “Unser Archiv platzt aus allen Nähten”, stöhnt Reinhard Lorenz, Chef des Archivs und des Eisenacher Kulturamts.
Weil sich seine Bestände immer weiter Richtung Decke türmen, hat das Internationale Jazz Archiv von Eisenach zur größten Sammlung Europas aufgeschlossen: 60.000 Platten, 3000 Bücher, 45.000 Zeitschriften, dazu Tausende Poster, Plakate und Fotos – nur das Jazz-Institut in Darmstadt kann laut Lorenz da mithalten. “Sicherlich zählen wir mittlerweile zu den fünf bis sechs wichtigsten Jazz-Archiven weltweit”, glaubt er. ….”

Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1336803.html

s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4329481

Sommerstereotyp: Ungesehen ins Archiv ?

” ….Jeder Bereich des Spielkasinos wird pausenlos überwacht. Die entsprechenden Aufnahmen landen zudem nicht etwa ungesehen im Archiv. Die Security überprüft pausenlos, ob einer der Spieler versucht zu betrügen. Das wissen die Kasinobetreiber wie auch alle Besucher. ….”
Quelle:
http://www.gulli.com/news/t-te-gras-als-spieleinsatz-2008-07-31

Volkspapritz

Wer kennt ihn noch, den “Volkspapritz”, mit dessen Hilfe Generationen angehender Archivarinnen und Archivare Marburger Provenienz versuchten, die Klippen und Untiefen der so genannten Archivwissenschaft zu umschiffen? Hier das Titelblatt eines Exemplars, das Ende der 1980er Jahre in Marburg kursierte:

Link

Die wolfsköpfigen Dämonen archivierten alles

Die teuflischen Archivare waren nicht unbedingt glücklich in ihrer Bibliothek. Aber sie waren zufrieden und das war mehr, als man von den meisten Lebenwesen in der Dimension, die man die Schwefelklüfte nannte, behaupten konnte. Die wolfsköpfigen Dämonen archivierten alles, was ihnen in die Hände fiel, und was sich nicht archivieren ließ, das existierte für sie auch nicht.

Danke an
http://log.netbib.de/archives/2008/07/30/die-bibliothekare-die-in-der-holle-arbeiten

Was ist "Archivbeobachtung"?

Archivbeobachtung ist ein Dienst, der sich auf deutsche und ausländische Register und Ämter bezieht. Archivbeobachtung bezieht sich auf deutsche Handelsregister, Patent- und Markenämter, Gesetzesblätter, Verkündigungsblätter und spezialisierte Datenbanken.”
“Das Werbeanzeigenarchiv enthält deutsche und internationale Werbeanzeigen aus der Printpresse sowie Werbespots aus TV und Radio. Neben dem Anzeigenarchiv unterhalten wir ein umfassendes Archiv für redaktionelle Texte. ”
Leistungen der seit 1997 bestehenden Firma mediatpress.
http://www.mediatpress.com/alles.html

Veit Warbeck

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5584

Klaus Graf: Veit Warbeck, der Übersetzer der “Schönen Magelone” (1527) und seine Familie, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1986, S. 139-150

Veit Warbeck, geboren um 1490 in Schwäbisch Gmünd und gestorben 1534 in Torgau, ist als Übersetzer der “Schönen Magelone” aus dem Französischen bekannt geworden. Der Beitrag widmet sich vor allem seinem familiären Hintergrund. Er war der Sohn des Gmünder Bürgermeisters und Sensenhändlers Thoman Warbeck (gestorben 1524), der aus Nördlingen stammte, und der Anna Hack. Veit Warbecks Lebensgeschichte bündelt zeittypische Züge: “Hochentwickeltes Exportgewerbe und Fernhandel als wirtschaftlicher Hintergrund seiner Eltern, die Problematik bürgerlicher Aufsteiger mit Anspruch auf adlige Reputation, die Anfänge der Reformation, von Veit aus nächster Nähe miterlebt, sowie der Humanismus und die Blüte gelehrter Bildung, die eine neue Elite hervorbrachte und die – neben den durch die französischen Kontakte seines Vaters bedingten Sprachkenntnissen – auch für den Bürgerssohn Veit Warbeck das Sprungbrett bereitgestellt hat für den Hofdienst in der nächsten Umgebung des Fürsten” (S. 148f.). Beigegeben sind Stammtafeln der Warbeck und Hack.

Zu Warbeck siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Veit_Warbeck

Mein Beitrag zur Landesgesetzgebung

Am 2. April 2008 habe ich hier darauf hingewiesen, dass der damals vorgesehenen Fassung des Thüringer Bibliotheksgesetzes eine Datenschutzklausel fehlte:

http://archiv.twoday.net/stories/4834214

Mein Vorschlag war:

“Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.”

Gesetz wurde (siehe unten):

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Herr Steinhauer, der meine Anregung überzeugend fand, hat es übernommen, sie im Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Aus der von Steinhauer am 30. Mai für den VDB-Regionalverband abgegebenen Stellungnahme: “Ebenfalls Gegenstand der Beratung sollten Fragen des Datenschutzes sein. Nach der Publikation der Gesetzesentwürfe in den Landtagsdrucksachen wurde aus dem Archivwesen auf eine Lücke hingewiesen. Es geht um die Benutzung von Nachlässen in Bibliotheken, die personenbezogene Daten lebender Personen enthalten. Vorgeschlagen wurde für die Sammlung, Erschließung und Benutzung dieser Nachlässe eine entsprechende Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes. Man könnte mit einem kurzen Verweis auf dort bereits bestehende Regelungen die genannte Rechtslücke einfach schließen.”

Es dürfte das erste Mal sein, dass ein deutscher Weblogbeitrag bei der Landesgesetzgebung quasi 1:1 umgesetzt wurde 🙂

***

Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften

– Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG) –

Vom 16. Juli 2008

Inhaltsübersicht

Artikel 1

Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)

§ 1 Informationsfreiheit

§ 2 Bibliotheken in Thüringen

§ 3 Bildung und Medienkompetenz

§ 4 Kulturelles Erbe

§ 5 Finanzierung

Artikel 2

Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Artikel 3

Änderung des Thüringer Pressegesetzes

Artikel 4

Änderung des Thüringer Archivgesetzes

Artikel 5

Inkrafttreten

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Thüringer Bibliotheksgesetz (ThürBibG)

§ 1

Informationsfreiheit

Die geordneten und erschlossenen Sammlungen von
Büchern und anderen Medienwerken in körperlicher und
unkörperlicher Form (Bibliotheken) des Freistaats Thüringen
und der unter der Rechtsaufsicht des Landes stehenden
juristischen Personen sind nach Maßgabe ihrer
Benutzungsbestimmungen und mit Rücksicht auf ihren
konkreten Zweck für jedermann zugänglich. Sie gewährleisten
damit in besonderer Weise das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten
zu können. Das Gleiche gilt für die im Rahmen
freiwilliger Aufgabenerfüllung im eigenen Wirkungskreis
von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen Bibliotheken.

§ 2

Bibliotheken in Thüringen

(1) Landesbibliothek des Freistaats Thüringen ist die
Hochschulbibliothek der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Sie trägt den Namen “Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena”. Als Zentrum für Angelegenheiten
des wissenschaftlichen Bibliothekswesens nimmt sie
in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische
und koordinierende Aufgaben wahr.

(2) Bibliotheken mit umfangreichen Beständen für wissenschaftliche
Forschung und Lehre (wissenschaftliche
Bibliotheken) bestehen an den Hochschulen und der Berufsakademie
des Landes oder als eigenständige Forschungsbibliotheken.
Sie stehen unbeschadet ihrer besonderen
Aufgaben für Forschung und Lehre jedermann entsprechend
§ 1 für die private und berufliche wissenschaftliche
Bildung zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen
des Thüringer Hochschulgesetzes.

(3) Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen
allgemein zugänglichen Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken)
dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen
Bildung und Information. Die Landesfachstelle
für öffentliche Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen
Bibliotheken und ihre Träger in allen Fragen bibliotheksfachlicher
und bibliotheksplanerischer Art.

(4) Bibliotheken für den Dienstgebrauch der Verwaltung
und der Gerichte (Behördenbibliotheken) sowie die Bibliothek
des Thüringer Landtags sind, sofern die gewünschten
Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des
Freistaats nicht zur Verfügung stehen und dienstliche Belange
nicht beeinträchtigt werden, entsprechend § 1 für
jedermann zugänglich.

(5) Die an den Schulen des Landes bestehenden Schulbibliotheken
dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und
wissenschaftlichen Bibliotheken im besonderen Maße der
Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.

(6) Öffentlich zugängliche Bibliotheken in privater oder
kirchlicher Trägerschaft (nicht staatliche Bibliotheken) ergänzen
und bereichern das bibliothekarische Angebot im
Freistaat Thüringen.

§ 3

Bildung und Medienkompetenz

Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche
Partner für lebenslanges Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft,
der Begegnung und der Kommunikation. Sie
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken
die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer
Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die Zusammenarbeit
mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.

§ 4

Kulturelles Erbe

(1) Die wertvollen Altbestände und spezialisierten Sammlungen
in den Bibliotheken sind Teil des kulturellen Erbes
Thüringens von europäischem Rang. Dies gilt insbesondere
für die Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar,
die Forschungsbibliothek Gotha als Teil der Universitäts- und
Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, die Sondersammlung
Bibliotheca Amploniana und für die Landesbibliothek.
Das kulturelle Erbe in den Bibliotheken ist durch sachgerechte
Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete
Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung
und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den
öffentlichen Gebrauch zu erhalten.

(2) Von einem Werk, das unter wesentlicher Verwendung
von historischem Buchbestand, Handschriften oder Nachlässen
entstanden ist, ist unaufgefordert nach der Veröffentlichung
ein Beleg bei der Bibliothek, die den bearbeiteten
Bestand besitzt, in der veröffentlichten Form unentgeltlich
abzuliefern. Ist die unentgeltliche Ablieferung,
insbesondere wegen einer niedrigen Auflage oder hoher
Herstellungskosten, nicht zumutbar, kann der Bibliothek
entweder ein Exemplar des Werkes zur Herstellung einer
Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen
werden oder eine Entschädigung bis zur Höhe des
halben Ladenpreises beantragt werden. Wenn ein Ladenpreis
nicht besteht, kann eine Entschädigung bis zur Höhe
der halben Herstellungskosten des Belegexemplares verlangt
werden.

(3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

§ 5

Finanzierung

(1) Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.
Die Aufwendungen für den Unterhalt kommunaler Bibliotheken
sind durch die Zuweisungen für freiwillige Leistungen
im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
abgegolten. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
fördert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
sowie nach den vom zuständigen Ministerium
erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung einer
Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte,
besondere Dienstleistungen und Maßnahmen der
Qualitätssicherung in den Bibliotheken.

(2) Bibliotheken nach § 2 Abs. 1 bis 4 können sozial ausgewogene
Benutzungsentgelte oder Gebühren erheben.
Die allgemeine Benutzung des Bestandes ohne Ausleihe
ist frei. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für nicht staatliche
Bibliotheken, sofern sie zur Sicherung der bibliothekarischen
Grundversorgung aus öffentlichen Mitteln gefördert
werden.

Artikel 2

Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Das Thüringer Hochschulgesetz vom 21. Dezember 2006
(GVBl. S. 601) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 9 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.

b) Folgende Nummer 10 wird angefügt:

“10. Aufgaben der Hochschulbibliotheken, die über
die bibliothekarische Versorgung der Hochschule
hinausgehen.”

2. § 38 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 3 werden nach dem Wort “Informationsmedien”
die Worte “nach Maßgabe der Bibliotheksordnung”
eingefügt und das Wort “Bibliotheksordnung”
durch das Wort “Benutzungsordnung”
ersetzt.

bb) Nach Satz 3 wird folgender neue Satz eingefügt:

“Sie fördern durch die Bereitstellung einer geeigneten
Infrastruktur das elektronische Publizieren
und den Aufbau digitaler Bibliotheken.”

cc) Im bisherigen Satz 4 wird das Wort “Sie” durch
die Worte “Die Hochschulbibliotheken” ersetzt.

b) Absatz 3 wird aufgehoben.

c) Absatz 4 wird aufgehoben.

Artikel 3

Änderung des Thüringer Pressegesetzes

§ 12 des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991
(GVBl. S. 271), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni
2002 (GVBl. S. 279) geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:

1. In der Überschrift werden die Worte “der Verleger oder
Drucker” gestrichen.

2. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte “Universitätsbibliothek
der Friedrich-Schiller-Universität” durch die Worte
“Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek” ersetzt.

3. Folgender Absatz 3 wird angefügt:

“(3) Für digitale Publikationen gilt Absatz 1 entsprechend.
Digitale Publikationen sind Darstellungen in
Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher
Form in öffentlichen Netzen verbreitet werden.

Zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den Datenträger
wie ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die
unkörperliche digitale Publikation öffentlich zugänglich
zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den
Hauptwohnsitz in Thüringen hat. Die Ablieferung erfolgt
nach Maßgabe einer von dem für das Hochschulwesen
zuständigen Ministerium zu erlassenen Rechtsverordnung.

Die Landesbibliothek legt in Abstimmung mit
der Deutschen Nationalbibliothek die bei der Ablieferung
zu beachtenden technischen Standards fest.”

Artikel 4

Änderung des Thüringer Archivgesetzes

§ 16 Abs. 4 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April
1992 (GVBl. S. 139) wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 werden das Wort “Druckwerk” durch das Wort
“Werk”, die Worte “Erscheinen des Druckwerkes” durch
die Worte “Veröffentlichung des Werkes” und die Worte
“ein Belegexemplar” durch die Worte “einen Beleg
in der veröffentlichten Form” ersetzt.

2. In Satz 2 werden die Worte “Kosten des Druckwerkes”
durch das Wort “Herstellungskosten” und das Wort
“Druckwerkes” durch das Wort “Werkes” ersetzt.

Artikel 5

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Erfurt, den 16. Juli 2008

Die Präsidentin des Landtags

Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski

Kegel-Archiv im Kreis Steinburg

” …. Der Kreiskeglerverband im Kreis Steinburg sucht alte Fotografien und Dokumente mit Kegel-Motiven aus dem Kreis Steinburg und aus dem Unterelberaum mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen aus der Zeit bis etwa zum Jahr 1960 zwecks Aufbau eines Sportkegel-Archivs. …”
Quelle:
http://www.freestyle-hamburg.de/page:article:show:0000174372

Workshop im Verdaten und Archivieren von Personen

“Von 8. bis 10. August 2008 findet am Institut für Geschichte der Universität Wien ein interdisziplinärer Workshop zum Thema “Verdaten. Klassifizieren. Archivieren. Identifizierung von Personen aus kulturwissenschaftlicher Perspektive” statt. Der Workshop setzt sich zum Ziel, den Begriff der Identifizierung von Personen in unterschiedlichen historischen und gesellschaftlichen Kontexten zu diskutieren und zu hinterfragen. ….”
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=9615

Wert des Stones-Archivs

” ….. Die Rolling Stones wechseln die Plattenfirma. 17 Jahre lang durfte die EMI die Aufnahmen der Band verkaufen, nun nahm sie die Kündigung entgegen und die Nachricht, dass Mick Jagger und die Stones bei Universal unterschrieben haben. Langfristig, heißt es bei Universal. Weitere Details sind nicht bekannt. Die “Times” will die Vertragssumme von 7,5 Millionen Pfund (etwa 9,46 Millionen Euro) erfahren haben. Das wäre fünf Mal so viel wie das Archiv der Stones im Jahr erwirtschaftet. ….”
Quelle:
http://www.welt.de/welt_print/arti2260625/Die_Stones_bei_Universal.html

Ich kapiers nicht

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2875

Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterlagen und daher die 60jährige Schutzfrist nach Entstehung einzuhalten ist, die im Fall Kinski NICHT abgelaufen war. Siehe z.B. Akten betreuter Personen als archivische Aufgabe, 1997.

Siehe hier schon:
http://archiv.twoday.net/stories/5080454

Blogger Manuel Kunz liebt das Archivieren

Am Montag dann erst mal ausschlafen und das Archiv eines Nachbarn gestalten. Es war wirklich spannend und ich merke immer mehr, dass dies MEIN JOB ist. Wirklich! Ich finde es so erbauend zu sehen, wie ein anfängliches Chaos wiederhergestellt wird. Immer mehr kommt die Ordnung zu Stande, die Tabellen werden entwirrt und geben das darin verborgene Wissen frei. Ein Métier, in dem ich mich wirklich gerne bewege.

http://manuelkunz.wordpress.com

Was soll der Mist?

In den Open Access News wurde auf die DINI-Version der Sherpa-Romeo-Datenbank hingewiesen bzw. einen englischsprachigen Werbeartikel. Ich rief die Seite soeben auf, aber beim Versuch, alle Verlage einzusehen, streikte der Server. Dann eben Suche nach “Zeitschrift” bei Zeitschriften. Bei den geisteswissenschaftlichen Zeitschriften gibt es noch kaum Inhalte, meist kommt, es sei nichts bekannt. Bei der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft wird man sogar explizit in die Irre geschickt:

“Es konnte keine Zeitschrift mit der Zeichenfolge Zeitschrift fur Geschichtswissenschaft -Berlin- Veb Deutscher Verlag der Wissenschaften then Metropol Verlag- ermittelt werden.”

Zur Erinnerung: Die UB Stuttgart hat nicht wenig Steuergelder abgezockt für ein Projekt, eine deutsche Schnittstelle zu Sherpa/Romeo zu entwickeln, ohne dass nennenswerte Resultate der Datenbank zu entnehmen sind.

Deutschsprachige Knols

http://knol.google.com/k/andreas-kemper/deutschsprachige-knols/8bgikaqot3ts/6#

Wikipedianer beklagen das massenhafte Einstellen von Wikipedia-Inhalten in Knol:

http://blog.dapete.de/2008/07/28/erde-an-google

Rechtsprobleme spricht der gleiche Pro-Wikipedia-Blogger an:

http://blog.dapete.de/2008/07/27/agb-bei-google-knol

Dazu stelle ich als selbsternannter “Lizenzexperte” fest:

1. Knols unter CC-NC sind problematisch, da Knols selbst ein kommerzielles Angebot ist. Es liegt also eine Doppellizensierung vor, die Rechte Googles leiten sich nicht von der CC-Lizenz ab.

2. Selbstverständlich dürfen andere CC-NC-Inhalte nicht in eine kommerzielle Umgebung wie Knol eingebracht werden.

Mehr von der Nazipedia

Den Fall des mittlerweile wieder entsperrten Brummfuss fasst gut zusammen:

http://wikipedia-inside.unrast.org/2008-07-21-wikipedia-sperre-furs-bloggen,35.html

Auszug:

Versuche, kritisches Bloggen mit Benutzersperren zu ahnden, gab es in der Vergangenheit immer wieder. Für größere Furore in der Community sorgten in den letzten Jahren vor allem drei Fälle: die als Nacht-und-Nebel-Aktion vollzogene Sperrung der ehemaligen Userin Coolgretchen, das schließlich abgebrochene Benutzersperrverfahren gegen den Sozialwissenschaftler und Wikipedia-Skeptiker mit dem Pseudonym Fossa (beide 2006) und, als vergleichsweise neuer Fall, die kurzzeitige Sperrung des bloggenden Users Historiograf im Frühjahr dieses Jahres.

In allen drei Fällen war das Betreiben eines wikipediakritischen Blogs – also externe Aktivitäten außerhalb der Wikipedia – explizit der Grund für die vom Zaun gebrochenen Repressalien. Der in solchen Fällen stets bemühte Allerweltsvorwurf – Verstoß gegen die Wikipedia-Regel “Keine persönlichen Angriffe” – kam auch im aktuellen Fall Mitte Juli wieder auf den Tisch. Betroffener: Brummfuss – ein User, der den Machtstrukturen des Projekts erklärtermaßen kritisch gegenübersteht und der sich nicht scheut, auch in die braune Wunde immer wieder den Finger zu legen. Ursprünglich im Fachgebiet Biologie zugange (Spezialthema: Spinnen), betrieb er unter anderem aktive Recherchen, um den Beitrag “Luftangriff auf Dresden”, zu dessen Kaperung Nazis im Internet aufgerufen hatten, zu schützen. Ein Ergebnis dieser Erfahrungen: eine auf seiner Userseite geführte Beobachtungsseite, auf der geschichtsrevisionistische oder rechtslastige Edits aufgelistet und verlinkt sind – ein Arbeitsmittel, daß dabei helfen soll, derartige Einträge zu kontrollieren und langfristig zurückzudrängen. Derartige Aufklärungsarbeit ist in Wikipedia alles andere als unumstritten; eine Reihe von Usern klassifiziert sie als “Pranger” ab. Die Diskussion darum führte schließlich auch zu einem Artikelkommentar in der bereits erwähnten Nazipedia. Dieser setzte schließlich die Wikipedia-interne Rauswurf-Maschinerie in Gang. Der üblichen Dramaturgie gemäß wurde sie zunächst auf der Vandalenmeldeseite eröffnet. Beschwerdeführer war S, ein Admin aus der zweiten Riege. Behauptung: Brummfuss sei der Betreiber des Nazipedia-Blogs. Die Inhalte des Blogs schließlich seien nicht hinnehmbar, da beleidigend, und erforderten personelle Konsequenzen.

Mit keiner Zeile belegt, wurde die Behauptung der Betreiberschaft in der Folge als feststehende Tatsache gehandhabt – obwohl Brummfuss versicherte, er habe dort lediglich einen Artikelkommentar verfaßt. Die folgenden Schritte gingen schnell. In rascher Folge sperrten zunächst Achim Raschka, dann ein Admin mit dem Namen Complex, den User: zunächst für drei, dann für vier, schließlich für fünf Monate. Die fünf Monate – wer wird denn schon geizig sein in diesen großen Zeiten – wurden von Raschka schließlich auf die ursprünglichen drei Monate zurückgenommen. Die Begründung blieb: der bei solchen Anlässen regelmäßig zur Anwendung kommende Allgemeinplatz “Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar”. Ungewöhnlich war zum einen die unvermittelte, völlig überzogene Härte der Sanktion.

Kraichgau – Fallstudie zur Regionalen Identität

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565

Graf, Klaus: Der Kraichgau : Bemerkungen zur historischen Identität einer Region, in: Die Kraichgauer Ritterschaft in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Stefan Rhein (= Melanchthon-Schriften der Stadt Bretten 3), Sigmaringen 1993, S. 9-46

Die Studie befaßt sich mit dem regionalen Selbstverständnis der Region Kraichgau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach theoretischen Vorüberlegungen wird die Kontinuität von der hochmittelalterlichen Grafschaft zum Ritterkanton der frühen Neuzeit erörtert. Ein eigener Abschnitt widmet sich den Diskussionen über die Zugehörigkeit des Kraichgaus zu Schwaben am Ende des 15. und im 16. Jahrhundert. Gelehrte Zeugnisse (Kraichgau-Beschreibungen und Historiographie, von Ladislaus Sunthaim um 1500 bis Reinhard von Gemmingen 1631) stellt ein weiterer Abschnitt vor. Der Beitrag vertritt die These: “Als historischer Raum (in welchen Grenzen auch immer) ist der Kraichgau die Schöpfung des Zusammenlebens aller seiner Bewohner, das Produkt nicht nur herrschaftlicher, sondern auch genossenschaftlicher Faktoren” (S. 25).

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