Gutachten / Bayerische Staatsbibliothek (veröff. 30.5.2008)
http://www.bsb-muenchen.de/Gutachten.2282.0.html
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Ziel und Vorgehensweise der Untersuchung – Planungsgrundlage der Übernahme der ZBAÖ – Rechtliche Grundlagen der Übernahme der ZBAÖ – Erläuterung zu § 5 des Überlassungsvertrags (Eigentumszuordnung) – Art, Umfang und Zustand des Bestands der ZBAÖ – Umzug – Lagerung – Bearbeitung durch die UB Eichstätt-Ingolstadt bis Ende Januar 2005 – Dubletten – Makulatur – Bearbeitungsstand Januar 2005 – Bearbeitung durch die UB Eichstätt-Ingolstadt von Februar 2005 bis 2007 – Bearbeitungsaktionen – Verkauf – Makulatur – „Container-Bücher“ – Bearbeitungsstand 2007 – Fazit – Konsequenzen
(Auszüge)
“… Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde die Bayerische Staatsbibliothek vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner in Altötting (ZBAÖ) entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die Untersuchung wurde unter Mitwirkung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt und ist abgeschlossen. Sie ist unabhängig von dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt eingeleitet worden ist. …”
(…)
Fazit
Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden.
Hinsichtlich der sog. „Container-Bücher“ kann kein Zusammenhang mit den Aussonderungsaktionen 2005-2007 nachgewiesen werden. Es wurden dafür auch keine belastbaren Indizien gefunden. Nach den üblichen Geschäftsgängen waren die Bestände bis 1800 zudem nicht Gegenstand dieser Aussonderungsaktionen: Nach den Arbeitsanweisungen wurden sie grundsätzlich aussortiert und an die Handschriftenabteilung zur individuellen Bearbeitung weitergegeben.
Die zwischen 2005 und 2007 von der Bibliotheksleitung vorgegebenen Methoden zur Bearbeitung der Bestände sind in großen Teilen nicht zu beanstanden oder zumindest vertretbar. Teile des Vorgehens bzw. der individuellen Umsetzung der Vorgaben können nicht abschließend beurteilt werden, da die Tatsachen nicht eindeutig ermittelt werden konnten. Einzelne Fehlentscheidungen können – gerade im Hinblick auf die zu bearbeitenden Menge – nicht ausgeschlossen werden. Festzustellen sind auch Dokumentationsdefizite. Dennoch ist das Vorgehen unter Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen im Grundsatz nicht zu beanstanden.
Eine einzelfall- und personenbezogene Bewertung der Vorgänge bleibt aus Datenschutzgründen dem internen Untersuchungsbericht vorbehalten.
Die weitere Aufarbeitung der Bestände in Eichstätt wird zwischen der UB Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek im Detail abgesprochen.
Konsequenzen
Im Hinblick auf anstehende weitere Übernahmen von säkularisiertem Bibliotheksgut wird die Bayerische Staatsbibliothek als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern das Thema gezielt aufgreifen und einen Leitfaden für solche Fälle entwickeln. Dies soll mit einer ad-hoc Arbeitsgruppe aus Experten aus dem Bereich Altes Buch, Erwerbung und Verwaltung geschehen. Es sollen dabei auch die Richtlinien von 1975 auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet werden.Soweit zwischenzeitlich Übernahmen anstehen oder sich entsprechende Fragestellungen ergeben, können sich die Bibliotheken jederzeit direkt an die Bayerische Staatsbibliothek, Abteilung Handschriften und Alte Drucke, wenden.