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Make all raw data available!

http://blog.openwetware.org/scienceintheopen/2008/05/16/avoid-the-pain-and-embarassment-make-all-the-raw-data-available

Exzerpt:

Science has moved on from the days where the paper could only contain what would fit on the printed pages. It has moved on from the days when an informal circle of contacts would tell you which group’s work was repeatable and which was not. The pressures are high and potential for career disaster probably higher. In this world the reliability and completeness of the scientific record is crucial. Yes there are technical difficulties in making it all available. Yes it takes effort, and yes it will involve more work, and possibly less papers. But the only thing that ultimately can really be relied on is the raw data (putting aside deliberate fraud). If the raw data doesn’t form a central part of the scientific record then we perhaps need to start asking whether the usefulness of that record in its current form is starting to run out.

Elektronische Semesterapparate und Open Access

http://poeticeconomics.blogspot.com/2008/05/open-access-reserves-list.html

Heather Morrison plädiert dafür, bei Course Reserves die Genehmigungen der Autoren für eine Open-Access-Publikation einzuholen.

2005 schlug ich in INETBIB vor, gemeinfreie Materialien in Semesterapparaten nicht zu löschen, sondern allgemein zugänglich zu machen, und die Genehmigung bei den Autoren für eine OA-Publikation einzuholen:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28583.html

Englischer Beitrag in Archivalia vom 7. Oktober 2005:
http://archiv.twoday.net/stories/1038010

Schnippler und Spurensucher – der Ortschronist

” ….. Ein Ortschronist sammelt und durchforscht prinzipiell jedes Druckwerk, das bei ihm im Ort erscheint oder den Ort zum Thema hat. Von Tages- und Wochenzeitschriften, Dorfzeitungen, Flugblättern, Plakaten, Fremdenverkehrsprospekten, Pfarrbriefen und diversen Aussendungen verschiedener Vereine bis hin zu Postkarten, Liftkarten, Briefmarken und Sterbebildchen wird zuerst einmal alles nach Sachgebieten geordnet und in Schachteln verstaut.
In einem schlecht organisierten Archiv würde das Material dort auch bleiben, aber Chronisten treibt ja nicht nur die Sammelleidenschaft, sie haben auch eine Aufgabe zu erfüllen. Deshalb holt man nach einem Sicherheitsabstand von ungefähr zwei Jahren – nach dieser Zeitspanne lässt sich erkennen, welche Stücke aus dem Sammelsurium es wirklich wert sind, aufbewahrt zu werden – die Schriftstücke wieder hervor, schneidet die relevanten Artikel sorgfältig aus, versieht sie mit Quellenangabe, kopiert sie und gibt sie in einen Ordner. ….”

Quelle:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3946&Alias=wzo&cob=346578&currentpage=0

"Unser Archiv war auch für sie da."

” …. Einfach ist das nicht. Zumal nicht nur die Technik zerstört wurde, sondern auch das Archiv. Untergebracht in der alten Sendezentrale im Westbeiruter Stadtteil Rouche, schlugen die bewaffneten Verbündeten der Hizbullah von der Syrischen Sozialistischen Nationalen Partei hier zu und verbrannten historisches Material. “Die Ironie der Geschichte ist, dass wir die Ersten waren, die die Hizbullah-Kämpfer filmten, als die Israelis sich 2000 aus dem Südlibanon zurückzogen”, sagt Barbar. ….”
Quelle:
FAZ

s. a. Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/4921745

Lila Abu- Lughod im Spiegel-Interview: Nabka-Archiv

“Diana Allan, eine Harvard-Anthropologin, die Videos von alten Männern und Frauen in Flüchtlingslagern im Libanon gemacht hat, um ein “Nakba-Archiv” zu errichten, sagt dagegen, dass es zwar wichtig ist, diese Geschichten zu sammeln – uns das aber nicht davon abhalten sollten, die Probleme der Palästinenser in der Gegenwart wahrzunehmen. Ich verfolge mit Interesse, wie diese Art der Nakba-Erinnerung Menschen zum Geschichtenerzählen animiert. “Lila Abu- Lughod ist Professorin für Anthropologie und Gender Studies an der renommierten Columbia University in New York
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,553491,00.html

Staatsarchiv Münster wird asbestsaniert

In Kooperation mit dem LWL-Museumsamt für Westfalen
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bietet die E-Mailing-Liste “Westfälische Geschichte” einen weiteren Service an: eine
Zusammenfassung von Museums- und Archiv-Nachrichten des
Westdeutschen Rundfunks, die regelmäßig von Manfred Hartmann
erstellt wird.
Nachrichten aus dem Münsterland vom 21.04.2008
Staatsarchiv wird saniert (16:05 Uhr) In Münster ist heute mit
der Grundsanierung des Staatsarchivs begonnen worden. Bis April
des nächsten Jahres sollen Asbest-Altlasten beiseitigt und unter
anderem Teile der Einrichtung erneuert werden. Die Kosten sollen
bei rund 3 Millionen Euro liegen.

Hilla Becher im SZ-Magazin-Interview:

“Ihr Mann ist vor knapp einem Jahr gestorben. Was hat sich seitdem verändert?
Ich merke, dass ich älter werde, dass es mir schwerer fällt, mit den großen Kameras zu hantieren. Ich weiß, irgendwann ist auch für mich Schluss, aber ein paar Sachen, die wir zusammen begonnen haben, würde ich schon noch gern zu Ende bringen.
Was zum Beispiel?
In erster Linie muss ich das Archiv so hinkriegen, dass es irgendwann sauber übergeben werden kann. Ich würde auch gern noch eine oder zwei Arbeitsreisen machen. Vielleicht ist das auch eine Illusion, aber man klammert sich eben an solche Illusionen. “

Quelle:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/432565

Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung?

One of the truly revolutionary implications of open-access articles, […] is that we simply do not know the full range of their potential applications. They are available for any use that any entrepreneur can envision, so long as the authors of the papers are properly credited. The only certainty, then, is that the utility of open-access research articles will be limited solely by the imagination of those that are inspired by the possibilities—rather than by legal constraints.

Gass A, Doyle H, Kennison R (2004) Whose Copy? Whose Rights? PLoS Biol 2(7): e228 http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0020228

Wahrer Open Access im Sinne der BBB-Definition oder Open Access mit der Devise MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY schafft eine Wissens-Allmende für die Wissenschaft, die dem Urheberrecht ausschließlich die Rolle zuweist, für die ordnungsgemäße Urhebernennung zu sorgen.

Der von mir in die Diskussion geworfene Slogan ist natürlich mit Einschränkungen zu versehen:

* Er funktioniert auch mit Kleinbuchstaben: Make all research results CC-BY

* Er bezieht sich natürlich auch auf gleichwertige Lizenzen, die auf die Verpflichtung zur Urhebernennung hinauslaufen. Aber: “CC-BY is the default for all free content”, schrieb J.-C. Bradley in den Kommentaren zu
http://researchremix.wordpress.com/2008/04/10/make-all-research-results-cc-by

* Er bezieht sich nur auf veröffentlichungsfähige Resultate, nicht auf sensible und geheimhaltungsbedürftige Ergebnisse.

* Er bezieht sich vor allem auf Darstellungen, für die Weiterverwendung von Daten(sammlungen), soweit diese überhaupt geschützt sind (CC-lizensiert kann nur werden, was urheberrechtlich schützbar ist), ist dringend die Public Domain zu empfehlen:

http://archiv.twoday.net/stories/4925457

PMR: the extension to data is:
* MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC0 or PDDL
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033

Um zu zeigen, wieso kostenfreier (schwacher) OA nicht genügt und auch Bearbeitungen und kommerzielle Nutzungen möglich sein müssen, werde ich im folgenden wichtige Anwendungsfelder für OA-Publikationen mustern. Siehe dazu schon meinen Kommentar in PLoS Biology. [20.10.2024 neue URL: https://journals.plos.org/plosbiology/article/comment?id=10.1371/annotation/97832a41-36a5-4809-a60e-01ed95685b90]

(1) DATA MINING

Ich stütze mich im wesentlichen auf die Darlegungen von Peter Murray-Rust, z.B. unter

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=1033

Data Mining ist eine wichtige wissenschaftliche Praxis, die aber urheberrechtlich in vielen Staaten der Erde nicht erlaubt sein dürfte, da sie den massenhaften Download von Aufsätzen erfordert. Für die deutsche Rechtslage habe ich anhand des § 53 UrhG gezeigt, dass Forschung im Rahmen eines kommerziellen (z.B. im Bereich der Pharmaforschung tätigen) Unternehmens nicht mit Data mining arbeiten darf, sofern die Aufsätze nicht CC-BY freigegeben sind:

http://archiv.twoday.net/stories/4851871

(Allerdings sollte man neben der Propagierung von CC-BY auch an eine eigene Urheberrechts-Schranke für Data-Mining denken.)

“Fair use” ist schon deshalb nicht für wissenschaftliche Nutzungen ausreichend, weil viele Staaten weit weniger flexible Urheberrechtsschranken als der “Fair use” des US-Rechts aufweisen, und Open Access ein globales und nicht nur ein US-Phänomen ist.

Da es Stimmen gibt, das Verbot des Kopierens ganzer Bücher im deutschen § 53 UrhG auch auf (freie) E-Books, also PDFs auf Hopchschulschriftenservern, zu beziehen, wäre mit den gesetzlichen Schranken noch nicht einmal der normale wissenschaftliche Gebrauch (selbstverständlicher Download auf die eigene Festplatte z.B. zum Zwecke der übergreifenden Volltext-Desktop-Suche) abgedeckt.

Das http://www.urheberrechtsbuendnis.de wäre unnötig, wenn die berechtigten Interessen von Wissenschaft und Bildung im Urheberrecht angemessen berücksichtigt wären.

Grundsätzlich ist auch Forschung im Rahmen eines kommerziellen Unternehmens (oder kommerziell finanzierte universitäte Drittmittelforschung) unterstützenswerte Forschung im Sinne von “Open Access”!

(2) NUTZUNG IM BILDUNGSBEREICH

Die Verleger-Klage gegen die Georgia State University (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4898472 ) macht deutlich, dass man die stillschweigende Genehmigung der Nutzung im akademischen Unterricht (z.B. in Course Packs) nicht voraussetzen darf. Mit einer CC-Lizenz darf man selbstverständlich Aufsätze in die Kursmaterialien aufnehmen (wenn man den Studenten als Service einen bequemen Reader anbieten möchte, kann man eben nicht darauf verwiesen werden, sie könnten sich den Aufsatz doch frei im Internet herunterladen).

Die “Open Education”-Bewegung (siehe etwa zur Kapstädter Erklärung: http://archiv.twoday.net/stories/4645514 ) trifft sich hier ganz mit den Interessen der “Open Access”-Bewegung. Forschung und Lehre sind eng verzahnt, Hochschullehrer sind Forscher und Lehrer.

Freie Lehrmaterialien sind nur dann frei, wenn man mit ihnen arbeiten und sie verändern kann. Es ist wichtig, dass Forschungsartikel für Unterrichtszwecke angepasst werden können (z.B. durch Kürzungen und Ergänzungen). Nach deutscher Rechtsprechung ist eine Hochschul-Vorlesung öffentlich (Dreier/Schulze, § 15 Rdnr. 44), was eine bearbeitete wörtliche Verwendung ausschließt. Es ist grundsätzlich zu fragen, wem es nützt, dass Lehrende aus urheberrechtlichen Gründen in jedem Fall “Originalität” erreichen müssen, wenn es um Vermittlung geht, die im Kreis der Teilnehmer verbleibt.

(3) NUTZUNG IN OPEN-CONTENT-PROJEKTEN

Erik Moeller hat überzeugend dargelegt, dass die NC-Lizenz die Welt der Wikimedia-Projekte ausschließt:

http://freedomdefined.org/Licenses/NC

Wissenschaftliches Material kann durchaus in sinnvoller Weise in Wikimedia-Projekten (z.B. Wikibooks für Lehrbücher) weiterverwendet werden und zwar in einer Weise, die über “fair use” (der ja dort in der Regel nicht gewollt ist) hinausgeht. Es wird daran gearbeitet, dass der Pferdefuß der CC/GNU FDL-Inkompatibilität beseitigt wird.

(4) NUTZUNG VON KULTURGUT UND ABBILDUNGEN

Geschützte Reproduktionen von Kulturgut (also von 3-D-Vorlagen, zweidimensionale Reproduktionen gehören der Public Domain an) sind nach dem Motto Kulturgut muss frei sein! für die allgemeine Nutzung freizugeben.

Gleiches gilt auch für wissenschaftlich nutzbare Photographien und Illustrationen von OA-Artikeln.

Hier ist aber die NC-Lizenz ein klassisches Eigentor, denn zur kommerziellen Nutzung zählt im Zweifel immer auch das von kommerziellen Verlagen betriebene Publikationswesen in Form von Büchern und Zeitschriftenartikeln.

Ganz selbstverständlich gehen Hybrid-Journale mit NC-Lizenz davon aus, dass Konkurrenz-Verlage Artikel nicht einfach übernehmen können.

Die (wissenschaftlich sinnvolle) Übernahme eines Fotos in einen wissenschaftlichen Zeitschriftenartikel fällt also keineswegs eindeutig unter nicht-kommerziellen Gebrauch, wenn der Artikel in einem kommerziellen Verlag erscheint.

Dass “fair use” oder das Recht des Großzitats in Deutschland zu Hilfe kommt, tut nichts zur Sache. In Frankreich beispielsweise ist man in Sachen Bildrechte juristisch von äußerster Rigidität:

http://archiv.twoday.net/stories/3215707

Im Zweifel werden die Gerichte wohl dem Grundsatz “in dubio pro auctore” folgen und eine kommerzielle Nutzung bejahen, wenn sie nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.

Dass sogar Edublogs, die ja wohl auch manchmal mit Anzeigen Einkünfte generieren, nicht immun sind, wenn es um Weiterverwendung wissenschaftlicher Materialien geht, zeigte 2007 die (gütlich beigelegte) Wiley-Affäre, bei der es um die Verwendung einer Abbildung ging:
http://scienceblogs.com/clock/2007/04/fair_use_and_open_science.php

Siehe dazu auch:
http://journalology.blogspot.com/2007/04/open-access-and-reuse-of-images.html

(5) ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

“Kommerzielle Nutzung erhöht die Chance auf Impact”:

?p=28322#comments

Wissenschaftliche Ergebnisse müssen in der Gesellschaft kommuniziert werden. Kommerzielle Nutzer versprechen eine größere Breitenwirkung. Pressemitteilungen und Bilder-Download für Presse-Zwecke decken nur einen Teil der Bedürfnisse kommerzieller Verwerter und populärwissenschaftlicher Vermittler ab. Freie Inhalte bleiben frei, die Lizenz muss auch dann angegeben werden, wenn nicht Share-Alike gefordert wird. Wer einen freien Inhalt übernimmt, macht Werbung für freie Inhalte!

(6) ÜBERSETZUNGEN

Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht nur dann wichtig, wenn es um die Vermittlung von Wissen in der Dritten Welt geht. Sie sind nur ohne Zustimmung des Urhebers möglich, wenn Bearbeitungen zugelassen werden.

(7) MATERIALSAMMLUNGEN IN DARSTELLUNGEN

Wann eine Datensammlung vorliegt, die am besten in die Public Domain gehört (siehe oben), oder eine Darstellung, für die CC-BY sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend ist, dass es möglich ist, auf den Formulierungen des Vorgängers aufzubauen und Ergänzungen oder Änderungen anzubringen, also eine Bearbeitung vorzunehmen. Wie die Wikipedia zeigt, ist bei vielen Autoren in einem Wiki eine Auflistung aller Beiträger nicht sonderlich sinnvoll. Bei Zitaten werden sie auch nicht angeführt, sondern die Wikipedia.

(8) VERWAISTE WERKE

CC-Lizenzen erlauben Nutzungen, auch wenn der Urheber verstorben oder er oder seine Erben nicht greifbar sind.

(9) SPIEGELUNG IN REPOSITORIEN

Nur wenn eine CC-Lizenz vorliegt, kann sich das LOCKSS= “Lots of copies keep stuff safe”-Prinzip auswirken. Werke unter CC können in Repositorien gespiegelt werden und bleiben dort womöglich erhalten, auch wenn das Online-Angebot der Zeitschrift oder der ursprüngliche Netzplatz nicht mehr besteht.

(10) EXPERIMENTE MIT DEM UMSCHREIBEN VON TEXTEN

Es ist unüblich, dass ein Wissenschaftler ohne zu fragen den Artikel eines anderen Wissenschaftlers umschreibt. CC-BY ermöglicht das und eröffnet somit ganz neue Möglichkeiten im Sinne des eingangs angeführten Zitats.

Interessant könnte es etwa sein, eine “Glossierung” zu einem Artikel vorzunehmen, bei dem der Ausgangsartikel durch deutlich abgesetzte (kritische oder zustimmend weiterführende) Kommentare erweitert wird (ein Open Review nach Veröffentlichung sozusagen). Der Leser kann so unmittelbar die Kritik nachvollziehen, er braucht den Ursprungsartikel nicht an anderem Ort nachzuschlagen. Glossierung war übrigens eine im Mittelalter beliebte Technik, theologische und juristische kanonische Werke weiterzuführen.

Was also spricht dagegen, nach dem guten alten scholastischen Motto “Auf den Schultern von Riesen” mehr kreativen Umgang mit fremdem geistigem Eigentum (sofern eine CC-Lizenz das gestattet) und mehr “Remix” zu wagen?

Zwei Caveat: 1. Der Wissenschaftler darf nicht zum Plagiator werden, und im Ausbildungskontext kann die Übernahme fremder Arbeiten dann nicht akzeptiert werden, wenn es um das Erbringen eigener Leistungen geht. 2. Ist die Nutzung offensichtlich unangemessen kann sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Wissenschaftlers verstoßen, der dann, unbeschadet der CC-Lizenz, gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen kann. In beiden Fällen dürften sich die Grundsätze wissenschaftlicher Ethik-Codes und der Kommissionen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten als hinreichend flexibel erweisen, mit dem Mißbrauch einer CC-Lizenz umzugehen.

FAZIT

Weiterverwendungsmöglichkeiten im Sinne von CC-Lizenzen bieten in verschiedensten Kontexten nicht nur große Vorteile, sie sind auch notwendig, damit wissenschaftlicher Fortschritt erzielt werden kann. Juristische Argumente sprechen dafür, dass die normalen Urheberrechtsschranken nicht genügen (US: Fair use isn’t enough). CC-NC und ND-Lizenzen sind für wichtige wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Kontexte nicht geeignet. CC-BY sollte die Standardlizenz für alle wissenschaftlichen Publikationen sein (es sei denn, es gibt im Einzelfall zwingende Gründe, eine restriktivere Lizenz zu wählen, oder es handelt sich um Forschungsdaten, die in die Public Domain gehören).

CC-BY ist diejenige Lizenz, die dem Geist der BBB-Definition vollständig entspricht.

CC-BY ist die Standardlizenz der kommerziellen und not-for-Profit Open-Access-Flagschiffe des “grünen Weges” von OA-Journals: PLoS, BMC, Hindawi. Viele tausende Wissenschaftler haben unter dieser Lizenz publiziert.

Ich schließe daher einmal mehr mit der Devise:

Make all research results CC-BY!

Lizenzinformationen im DOAJ

Das Verzeichnis der Open-Access-Zeitschriften hat am 8.5.2008 eine Lizenz-Information (CC-BY-NC-SA) für das neu aufgenommene International Journal of Cyber Criminology hinzugefügt. Leider fehlen diese Angaben bei Zeitschriften, die später aufgenommen wurden. Bentham Open hat zwar keine OA-Lizenz, aber Hindawi hat CC-BY, ebenso Libertas Academica.

Dass DOAJ den Lizenz-Status angeben soll, habe ich bereits 2007 gefordert:

http://archiv.twoday.net/stories/4110564

Nachtrag: DOAJ teilte mit, nur wenn die Zeitschrift die Lizenz selbst mitteile, werde diese vermerkt.

Schweizer Bibliotheken wollen mehr digitalisieren

Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/3542073 (Schweiz digitalisierungsunwillig)
http://archiv.twoday.net/stories/4828492

http://Digicoord.ch listet nun die bestehenden Projekte auf:
https://www.digicoord.ch/index.php/Digitalisierungsprojekte

Via http://weblog.histnet.ch/archives/996 (Haber)

Mehr zur Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken

http://www.teachinglibrarian.org/weblog/2008/05/open-access-journals-in-library.html

I did a quick review of how many open access journals are covered in the Wilson database, Library Literature and Information Science Index (Library Lit). For the list of open access journals in library and information science, I relied on a subject list in the Directory of Open Access Journals (DOAJ). I then looked Wilson’s list of journals covered, which conveniently enough offered a field of data for each journal on whether it was open access. Here are the numbers:

Number of all journals in Library Lit.: 417
Number of open access journals in Library Lit.: 30
Number of open access journals in LIS in the DOAJ: 87

It is worth noting that the list of open access journals indexed in Library Lit. includes 13 titles that are not on the DOAJ list of LIS journals.

Von 417 Zeitschriften sind also nur ca. 100 Open Access (bzw. kostenfrei zugänglich).

Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2518568
?p=27894#comments

Verein Wikimedia Deutschland nicht für Wikipedia verantwortlich

Das Langericht Köln wies eine Klage der Frankfurter Verlagsgesellschaft gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. und den Admin-C von http://Wikipedia.de zurück. Das (stark neutralisierte) Urteil auch auf Commons.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:LG_Koeln_28_O_344-07.pdf
http://www.wikimedia.de/2008/05/wikimedia-deutschland-gewinnt-erneut-prozess
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Hyperdieter/Frankfurter_Verlagsgruppe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/21._Januar_2008#Frankfurter_Verlagsgruppe_.28gel.C3.B6scht.29

Baufakultät der TU Delft brennt ab

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,553561,00.html

Mittwochmorgen begannen Feuerwehrleute zu retten, was noch zu retten war. Als sie rund 200 Stühle und 80 Modelle ins Freie trugen, waren Professoren, Dozenten und Studenten erleichtert, bangen aber noch um die umfangreiche Bibliothek und die Kartensammlung. Sie befinden sich im Erdgeschoss und ersten Stockwerk, also in keiner der eingestürzten Etagen – aber die Einsturzgefahr ist hoch. Noch nicht gesucht werden konnten daher 40.000 zum Teil sehr seltene Bücher und Zeitschriften, außerdem handgezeichnete antike Landkarten und Stücke aus dem Delfter Technikmuseum.

Google News (NL)

http://www.historischecartografie.nl/Logboek/Nieuws/Brand-TU-Delft-vernietigt-kaartencollectie.html

Veraltete Angaben in MICHAEL

Titel der Sammlung Pflanzen und Tiere im Baltischen Bernstein
Beschreibung

Die digitale Sammlung beinhaltet eine Auswahl an Pflanzen und Tieren in Bernstein aus der Sammlung des Geologisch-Paläontologischen Museums der Universität Hamburg.
Thema History; Archaeology; Science; Natural sciences
Epoche Not applicable
Sprache German

Angebote
Titel Pflanzen und Tiere im Baltischen Bernstein: Online

* Website

http://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-geolo/Museum/MRundgang/seite03.html
Zielgruppe : children; general public; Leisure or tourism
Zugangsbedingungen : Free access

Die Internetadresse führt ins Leere.

Hessesche Collectaneen

http://archive.thulb.uni-jena.de/saru/content/below/index.xml

Wenn das Staatsarchiv Rudolstadt völlig unbrauchbare Mikrofilme in einem völlig unbrauchbaren Viewer digital präsentiert, stellt sich die Frage: cui bono?

[Findbuch: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/staatsarchive/rudolstadt/repertorien/5_99_1100_hessesche_collectaneen.pdf ]

Volkacher Salbuch

http://www.hdbg.de/fra-mitt/german/salbuch

Leider gibt es nicht das gesamte Salbuch als Digitalisat, nur kleine Bilder der Illustrationen, garniert mit dem üblichen ekelhaften Copyfraud:

© Das Copyright für alle in dieser Website enthaltenen Abbildungen liegt bei der Stadt Volkach.
Jede Nutzung der Bildinhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt Volkach ist untersagt.

MICHAEL

http://www.michael-portal.de

Das Nachweisinstrument für digitalisierte Bestände in Archiven, Bibliotheken und Museen lässt sich mit einem älteren Browser (Mozilla 1.7) nicht korrekt benutzen.

Wie bei dem internationalen MICHAEL-Projekt sind auch “digitale Sammlungen” enthalten, die diesen Namen überhaupt nicht verdienen. Vor allem Museen schmücken sich mit einem Eintrag, obwohl sie nur ein paar briefmarkengroße Abbildungen zugänglich machen.

Bei den Archiven werden häufig Internetadressen angegeben, von denen man nicht ohne Insiderkenntnisse zu den Digitalisaten gelangt. Beispielsweise finde ich die “Führerweisungen” auf der angegebenen Internetseite des Bundesarchivs nicht.

Man kann aber auch manche Entdeckung machen:

44 illuminierte Urkunden (v.a. Ablassurkunden)
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/index.php?bestand=5147