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Bundesverfassungsgericht müllt Internet zu

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080418_2bvr052508.html

Immer wieder konnte ich feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht wichtige eigene Entscheidungen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, NICHT im Volltext verfügbar macht. Obiger Link führt auf eine Entscheidung, deren Bereitstellung im Internet absolut nutzlos ist, da keinerlei Gründe angegeben werden. Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was das soll?

textfeld.ac.at

Die (österreichischen) studentischen und Abschlussarbeiten auf
http://www.textfeld.ac.at (Hinweis bei infobib)
stehen unter einer (reichlich selbstgestrickten) freien Lizenz “Open – Content Access and Preservation Licence
Lizenz für – offenen – Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten” zur Verfügung.

Besonders kurios ist, dass die Lizenz Zugriffsbeschränkungen verbietet, das von Textfeld erstellte PDF aber gegen die Entnahme von Inhalten geschützt ist.

“Die Nutzung des Werkes darf nicht durch Massnahmen erschwert werden. Dies betrifft insbesondere beschränkten Zugang in Form von Passwortabfragen oder anderen Schutzmechanismen.”

Wenn ich die Lizenz richtig verstehe, darf das einzelne Werk unter Quellenangabe (mit Namen des Urhebers) auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden. Das heisst: Es kann in einen Hochschulschriftenserver auch ohne PDF-Beschränkungen hochgeladen werden. Warum Österreicher (siehe etwa ELib) juristisch dilettantisch anmutende Lizenzen entwerfen müssen, statt die allgemein eingeführten CC-Lizenzen zu nutzen, leuchtet nicht ein.

Insgesamt stehen derzeit 514 Arbeiten zur Verfügung. Es gibt 4 (deutschsprachige) Arbeiten, die außerhalb Deutschlands entstanden sind. 85 Arbeiten stammen aus der Geschichtswissenschaft.

Grundsätzlich ist das eine richtige und sinnvolle Open-Access-Initiative. Zwar können studentische Abschlussarbeiten auch in vielen deutschen Hochschulschriftenservern hochgeladen werden, aber meistens wird eine befürwortende Stellungnahme des Hochschullehrers verlangt (seltener eine Empfehlung irgendeines Hochschullehrers). Seminararbeiten sind bei http://textfeld.at möglich, nicht aber in Hochschulschriftenservern. Schulische Texte sind in http://textfeld.at nicht möglich.

Durch eine Kooperation mit einer Bibliothek mit Schriftenserver sollte sichergestellt werden, dass die Langzeiterhaltung der textfeld-Arbeiten auch über die Existenz des Vereins und der Website, die ja nur eine befristete Förderung erfährt, sichergestellt ist. Leider ist Österreich ja in Sachen Open-Access-Schriftenserver ein Entwicklungsland (Länder der Dritten Welt sind da weiter …)

Es ist davon ausgehen, dass keiner, der auf Textfeld seine Arbeit hochlädt, den Lizenztext versteht. Hier sollte in den FAQ eine deutliche Unterrichtung der Autoren erfolgen, dass die Lizenz in etwa einem CC-BY gleichkommt, also jeder nach Belieben die Arbeit spiegeln und bearbeiten kann.

Zum Vergleich die führenden kommerziellen deutschen Anbieter:

http://www.diplom.de hat 10.272 Abschluss-Arbeiten (sie kosten als PDF zwischen ca. 20 und 100 Euro)

http://GRIN.com, http://Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 hat nach eigenen Angaben über 18.000 Bücher auf den Markt gebracht. Google Scholar und Google Books wird zunehmend von diesen “Büchern” zugemüllt.

Der VDM-Verlag vertreibt solche Abschlussarbeiten (über 5000 Titel in der DNB) als traditionelle Druckwerke, was in INETBIB vor einiger Zeit Unmut bei den Hochschulbibliotheken auslöste.

Zum Thema Prüfungsarbeiten in Archivalia:
?s=pr%C3%BCfungsar

Meine Thesen zum Thema

(1) Deutsche Hochschulen können und sollten durch Satzung festlegen, dass von jeder eingereichten und akzeptierten Abschlussarbeit ein elektronisches Exemplar auf dem Hochschulschriftenserver öffentlich einsehbar deponiert werden muss.

(2) Die Langzeitarchivierung dieser Arbeiten ist sicherzustellen.

(3) Die Verwendung einer freien Lizenz kann durch Satzung wohl nicht vorgeschrieben werden, doch sollten die Hochschulen dies den Kandidaten nahelegen.

(4) Negative “Müll”-Effekte (zu schlechte Arbeiten) werden durch positive Emergenz-Effekte ausgeglichen.

Dies löst das archivische Problem der Prüfungsarbeiten, wie ich es 1989 beschrieben habe:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

Zuletzt haben sich die Kollegen Lengger (lesenswert!) und Freitäger (weniger lesenswert!) im Dokumentationsziele-Sammelband mit dem Thema aus archivischer Sicht auseinandergesetzt:

http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/archiv/reden-73.pdf
[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]

Wird die elektronische Langzeitverfügbarkeit als Veröffentlichung sichergestellt, entlastet dies die Überlieferungsbildung der Universitätsarchive.

Warum das alles? Solche Arbeiten enthalten wichtiges Wissen, dessen Nichtnutzung (durch Nichtveröffentlichung) volkswirtschaftlich schädlich ist.

Eine klare Grenze, welche Arbeiten wissenschaftlich veröffentlichungswürdig sind, kann nicht angegeben werden. Dass traditionell nur Dissertationen von einer Veröffentlichungspflicht erfasst wurden, ist kein Grund, die anderen Abschlussarbeiten a priori als minderwertig anzusehen. Ein elektronisches Pflichtexemplar für Dissertationen ist im deutschsprachigen Raum in Basel realisiert.

Solange die Pflichteinstellung auf Hochschulschriftenservern nicht realisiert ist, bleiben studentische Initiativen wie Textfeld wichtig, sofern diese eine dauerhafte Erhaltung des Zugangs durch Kooperationen mit Schriftenservern oder freie Lizenzen sicherstellen.

Märchengeschichten von der Königin von Saba

Ein Hamburger Archäologe will den Palast der Königin von Saba in Nordäthiopien gefunden haben. Nachdem ich im Radio seine Ausführungen über jahrtausendealte mündliche Tradition (angeblich gebe es in Deutschland ein Beispiel, dass 3500 Jahre überbrückt werden konnten) hören musste, war mir klar, dass es sich um ein Windei handeln dürfte. Die äthiopische Traditionsbildung über die “Queen of Sheba”, die natürlich seinen Gewährsleuten bekannt sein musste, wird hier in methodisch denkbar naiver Weise als uralte orale Tradition mißverstanden.

Zu Recht skeptisch ist die WELT:

http://www.welt.de/wissenschaft/article1978663/Ein_Knigspalast_zwischen_Mythos_und_Sensation.html

Skeptisch gegenüber dem “Sensationsfund” ist auch SPIEGEL Online.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,552288,00.html

Überzeugend hat Wolfgang Seidenspinner gezeigt, dass die in der Archäologie beliebte Annahme sehr langer oraler Tradition abwegig ist: Sagen als Gedächtnis des Volkes? Archäologisches Denkmal, ätiolo­gische Sage, kommunikatives Erinnern. In: Brigitte Bönisch-Bred­nich, Rolf W. Brednich und Helge Gerndt (Hg.). Erinnern und Ver­gessen. Vorträge des 27. Deutschen Volkskundekongresses Göttingen 1989 (= Beiträge zur Volkskunde in Niedersachsen 5). Göttingen: Volker Schmerse 1991. S. 525-534.