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Hausbuch nun doch verkauft – Niederlage für den Kulturgutschutz

Ein Kernstück aus den Sammlungen des kunstbesessenen Truchsessen Max Willibald, das Mittelalterliche Hausbuch, über Jahrhunderte vom Fideikommiss der Familie geschützt, wird nun doch herausgebrochen und landet in einer Privatsammlung. Auch wenn versichert wird, es stehe für die Forschung und für Ausstellungen zur Verfügung, ist das eine Niederlage für den fideikommissrechtlichen Kulturgutschutz, den Denkmalschutz und den Schutz eines einzigartigen historischen Ensembles.

Die Stuttgarter Zeitung findet sich mit dem Verkauf ab:

Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.

Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.

Bei genauerem Hinsehen verstärkt sich der Eindruck einer Niederlage für den Kulturgutschutz, denn rechtsverbindliche Zusicherungen gibt es nicht:

Mit dem jetzt genehmigten Verkauf des Hausbuchs entfällt die Schutzwirkung des OLG-Beschlusses. Zwar hat Frankenbergs Ministerium versucht, das Aufsichtsrecht des Tübinger Regierungspräsidium auf den neuen Eigentümer zu übertragen, scheiterte damit aber ebenso wie mit dem Versuch, dem Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Gleichwohl gelang es, dem Käufer einige Zugeständnisse abzuringen, deren Verbindlichkeit aber offenbar auf der Ebene einer Verständigung unter Ehrenmännern anzusiedeln ist. Der Käufer “will das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen”, heißt es in der Pressemitteilung des Kunstministeriums. Dessen Chef Peter Frankenberg legte am Dienstag Wert auf die Feststellung: “Vergleichbare Zusagen gab es vonseiten des bisherigen Eigentümers nicht.”

Einen Kauf des Buches durch das Land hatte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) abgelehnt. Er erklärte am Dienstag darauf, dass die Sanierung des Landesetats Vorrang habe. Außerdem wolle er keinen Präzedenzfall schaffen, der andere Adelsfamilien einlade, in ihren Kunstkammern nach Objekten zu suchen, die dem Land zum Kauf angeboten werden könnten. Diese Befürchtung hegt Oettinger nicht ganz zu Unrecht. Im Land gibt es 160 OLG-Beschlüsse zur Auflösung der alten Fideikommisse. Vier davon erstrecken sich auf die Familie Waldburg-Wolfegg. Sie beziehen sich auf die Schlösser, das Archiv, die Bibliothek und auf das Hausbuch. (StZ)

Ergänzend:

Eine weitere Bedingung für die Genehmigung war, dass die Handschriften konservatorisch sicher aufbewahrt werden. «Das hat der Käufer ausdrücklich zugesichert», sagte Staatssekretär Richard Drautz (FDP) vom Wirtschaftsministerium, das auch für den Denkmalschutz zuständig ist. Ob das Land auch künftig ein Vorkaufsrecht hat, ist strittig. Zwar habe die Regierung darauf gedrungen, doch sei es bei den Gesprächen «nicht durchsetzungsfähig» gewesen, sagte Frankenberg. (all-in.de)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den fideikommisrechtlichen Schutz bei Bibliothek und Archiv des Hauses Thurn und Taxis als starkes Recht ausgelegt. Die feige Haltung der baden-württembergischen Landesregierung, die es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte ankommen lassen müssen, schwächt den Fideikommiss-Schutz, der einzigartige Kulturgut-Ensemble schützt und zusammenhält nicht nur in Baden-Württemberg.

Wenn die bisherige Aufsicht wegfällt und nicht einmal ein Vorkaufsrecht bestehen bleibt, kann der nunmehrige Eigentümer, den man leichthin als Ehrenmann zu betrachten geneigt ist, nach einer Schamfrist mit dem Buch anstellen, was er möchte. Er unterliegt keiner denkmalschutzrechtlichen Erhaltungsverpflichtung, er kann es im Inland in sein Grab mitnehmen oder an einen Käufer veräußern, der dann keineswegs an irgendwelche Zusagen gebunden ist.

Es ist auch eine Lüge, dass eine Dauerausstellung für ein Museum nicht möglich gewesen wäre. Mit entsprechendem Aufwand hätte man sehr wohl eine mehr oder minder ständige Präsentation, die das Buch in seiner Substanz schützt, realisieren können.

Wenn bedeutendes Kulturgut in adeliger Hand dem Land angeboten wird, dann muss es dieses erwerben, damit es der Öffentlichkeit erhalten bleibt oder zugänglich wird. Dies hat man ganz selbstverständlich bei den Ankäufen vom Haus Fürstenberg (Handschriften, Inkunabeln und Druckschriften zum kleinen Teil, Musikalien, Nibelungenhandschrift) realisiert – es gibt die “Präzedenzfälle” also bereits.

Einmal mehr erweist sich Ministerpräsident Oettinger als kulturloser Banause. Eine einzigartige Chance wurde vertan, mit der Hilfe der Kulturstiftung der Länder hätte man das Hausbuch erwerben können – und müssen.

Übersicht der bisherigen Meldungen:
http://archiv.twoday.net/stories/4775647

Siehe auch:
http://www.boersenblatt.net/188745

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums

Londons neuer Bürgermeister illegitimes Königskind ?

Der Schwarzwälder Bote stellt dieser Paradebeispiel des investigativen Journalismuses dar:
” ….. Rufen wir also an bei einem, der es wissen sollte: Paul Sauer, ehemals Stadtarchivar in Stuttgart und einer der besten Kenner der württembergischen Geschichte. Wie war das noch mit Paul Friedrich Karl August, dem Sohn des dicken Friedrich? Ja, der war ein Abenteurer mit mancherlei Liebschaften, sagt der Professor.
1806 ließ er sich in Cannstatt nieder, verließ aber heimlich Württemberg, um zuerst für die Preußen, dann für die Russen zu kämpfen, ehe er nach Paris umsiedelte. Auch den Namen der Schauspielerin hat Sauer schon gehört. Näheres weiß er nicht, fügt aber hinzu: »Das wäre ein interessantes geschichtliches Detail.« Er rät zur Recherche beim Landesarchiv – dort hat ein Historiker über den wilden Prinzen geforscht.
Doch auch diese Quelle hilft nicht weiter. Stattdessen der Tipp: »Versuchen Sie’s mal beim Hauptstaatsarchiv. « Nur diesen Anruf noch, denkt sich der Journalist und stöhnt. In der Leitung meldet sich Regina Keyler. »Ja«, sagt sie nach kurzem Zuhören, »ich kenne die Geschichte.«
Wieso das? »Mr. Johnson war im Sommer bei uns und hat sich persönlich die Quellen zeigen lassen.« Eigentlich darf die Historikerin, im Hauptstaatsarchiv für »nichtstaatliches Archivgut « verantwortlich, ja gar nicht darüber reden. »Man hat mich um Verschwiegenheit gebeten.« Aber da die Anfrage nun von außen kommt – wohlan. …..
Ahnenforschung boomt – nicht nur in Deutschland und den USA, sondern auch auf der britischen Insel. »Who do you think you are?« heißt eine beliebte Sendung von BBC 1, in der berühmte Persönlichkeiten mit ihrer Familiengeschichte konfrontiert werden.
Dass Johnson dafür wie geschaffen ist, liegt auf der Hand. Also charterte der Sender ein Produktionsteam samt Historikern und flog mit dem 43-Jährigen im vergangenen Sommer für drei Tage nach Stuttgart. »Wir haben ihm das Findbuch gezeigt, verschiedene Briefe und andere Quellen«, sagt Keyler. Das Team hat auch in Ludwigsburg gedreht. Und was beweist das?
Die Fachleute vom Hauptstaatsarchiv haben die Ahnenforschung der Johnson- Familie nicht nachgeprüft. Keyler fiel nur auf: »Die Gäste aus England kamen zur Überzeugung, dass es die direkte Verbindung zu König Friedrich gibt.« ….”

Quelle:
http://www.sw-online.de/wm?catId=9271050&artId=12818175&offset=3

Vier Handschriften des Staatsarchivs Aargau online

http://www.e-codices.ch/bibliotheken/saa/saa_de.htm

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/0428
Königsfelder Kopialbuch I
Abschriften von Privilegien, Ordnungen, Jahrzeitstiftungen und Urkunden betreffend den Klosterbesitz von Königsfelden. Unter Königin Agnes von Ungarn (ca. 1281-1364) angelegt.
um 1335
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4530
Kapiteloffiziumsbuch von Hermetschwil
Nekrolog in der Zeit des Doppelklosters Muri, zwischen 1120 und 1140 angelegt. Enthält unter anderem den Nekrolog von Hermetschwil, Jahrzeitstiftungen und Zinsen, ein Martyrologium (Usuardus Sangermanensis) sowie eine Benediktsregel.
12. Jahrhundert
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4947
Acta Murensia
Bericht zur Frühgeschichte der Benediktinerabtei Muri, verfasst um 1160. Nur erhalten in einer Kopie aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert. Enthält ein umfassendes Güterurbar sowie eine genealogische Darstellung der Frühhabsburger.
Ende des 14. Jahrhunderts
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, V/4-1985/0001
Wappenbuch des Hans Ulrich Fisch
Abriss der Habsburgergeschichte in Reimform mit Federzeichnungen der Wappen des habsburgischen Geschlechts inklusive Wappen der Ehepartner; oft als Allianzwappen dargestellt.
1622
Online seit: 14.04.2008