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ArchG-ProfE (4): Archivwürdigkeit

Die Jura-Professoren schlagen in ihrem Entwurf (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4838980 ) unter § 8 Feststellung der Archivwürdigkeit folgendes vor:

(1) Über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entscheidet das Bundesarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.

(2) Vertretern des Bundesarchivs ist Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen der anbietenden Stelle sowie in die Hilfsmittel der Registraturen zu gewähren, soweit dies zur Feststellung der Archivwürdigkeit erforderlich ist.

Erläuterungen: S. 129-135.

Dagegen ist nichts einzuwenden. Die neuartige Dokumentationspflicht in Absatz 1 Satz 2 soll die Transparenz im Archivwesen verbessern. Allerdings bleibt offen, wem der Nachweis zugänglich sein darf. Nach dem IFG des Bundes könnte man mutmaßen: jedem, doch wäre eine entsprechende Klarstellung sinnvoll.

Das Einsichtsrecht in die Unterlagen und Registraturhilfsmittel ist sachgerecht.

Zur archivfachlichen Bewertung halten die Autoren fest, dass diese politischen Einflussnahmen entzogen sei (S. 133). Die Frage der Weisungsfreiheit wird über § 4 Abs. 1 Satz 3 des ProfE gelöst. Wie die Nationalbibliothek soll auch das Bundesarchiv eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden und nur der Rechtsaufsicht des für das Archivwesen des Bundes zuständigen Mitglieds der Bundesregierung unterstehen. Eine Fachaufsicht, die Eingriffe in Bewertungsentscheidungen nehmen könnte, kann nicht ausgeübt werden (S. 90).

Der Begriff Archivwürdigkeit markiere – entgegen der Ansicht des VG Darmstadt – keinen kontrollfreien Bereich archivischer Befugnisse, die nicht einmal einer Vertretbarkeitskontrolle unterlägen. Zu einem archivbehördlichen Beurteilungsspielraum äußern sich die Autoren eher vorsichtig.

Offen bleibt die Frage, wer eine Kassations- oder Bewertungsentscheidung denn überprüfen könne. Entsprechende Überlegungen haben die Professoren nicht angestellt. Es sei daher auf meinen ausführlichen Beitrag in Archivalia vom September 2006 “Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung” verwiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/2699909

Göttinger Privatdozenten mit konfuser Lizenz

Löblicherweise gibt es Johannes Tütkens Werk ”Privatdozenten im Schatten der Georgia Augusta. Zur älteren Privatdozentur (1734 bis 1831)” in zwei Teilen kostenfrei als PDF zum Herunterladen:
univerlag.uni-goettingen.de/…

Unter welcher Lizenz dieses Werk steht, ist aber den Dateien beim besten Willen nicht zu entnehmen. Zwar prangt auf der ersten PDF-Seite ein farbiges Creative-Commons-Logo mit Unterschrift “Some rights reserved”, aber welche CC-Lizenz gewählt wurde, steht nirgendwo. Außerdem der kryptische Zusatz: “Unless otherwise noted, this work is licensed under a Creative Commons license.”

Soll ich jetzt das ganze Werk durchblättern, um zu suchen, ob irgendwo ein “otherwise” zu finden ist?

Das ist ja aber auch gar nicht nötig, denn schon fünf Seiten weiter auf dem Vorsatz prangt ein (in Deutschland ja ohnehin sinnfreies) Copyright-Zeichen mit der nichtssagenden Allzweckwaffe “Alle Rechte vorbehalten, Universitätsverlag Göttingen 2005”. Das nenn ich “otherwise noted” vom feinsten. Also steht das ganze Werk nicht unter einer CC-Lizenz, welcher auch immer? Warum aber dann der Aufwand mit dem CC-Logo?

Offensichtlich weiß in Göttingen mal wieder eine Hand nicht, was die andere tut, und der Leser ist der Dumme.

7. Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/datenschutz/taetigkeitsberichte/7_taetigkeitsbericht.pdf

S. 40f. Reform des Personenstandsrechts

S. 93 Luftbildaufnahmen (sehr extremer Standpunkt des Landesbeauftragten)

S. 108f. Fehlende Benutzungsordnungen in Archiven

Nebrasca Public Documents

http://cdrh.unl.edu/nebpubdocs

Nebraska Public Documents is a collaborative effort between the Nebraska Library Commission, the Nebraska State Historical Society, the University of Nebraska-Lincoln, and the University of Nebraska-Omaha.

Welcome to Nebraska Public Documents! This project provides free public access to digitized historic annual reports of state agencies in Nebraska for the use of students, scholars, and the general public. Through this digitization project, we provide keyword searching options never before available. Eventually, the intent of the project is to provide access to state government agency reports from 1891 through 1956, with metadata enhancements as funds become available. Earlier reports will be provided as they are located and digitized. This site is made possible through the funding and support of the Nebraska Library Commission, the Nebraska State Historical Society, the Nebraska State Records Board, the University of Nebraska at Omaha, and the Center for Digital Research in the Humanities at the University of Nebraska-Lincoln.

Lichtbildarchiv Online

Das Marburger Lichtbildarchiv (LBA) ist die weltweit größte Sammlung von Photographien mittelalterlicher Urkunden im Format 1:1. Ende der 20er Jahre von dem Marburger Historiker Edmund E. Stengel gegründet, verfügt es über eine Sammlung von ca. 16 000 Urkunden in etwa 45 000 Abbildungen. Mittelalterliche Urkunden besitzen weit über ihren Inhalt hinaus auch durch die äußere Gestaltung, die Schrift, die graphischen Symbole und die Siegel eine hohe Bedeutung für die wissenschaftliche Interpretation und historische Einordnung. Stengels Idee war es folglich, die Urkunden als Denkmäler des Mittelalters zu sammeln, zu erforschen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Da die Originale in den Archiven ganz Europas liegen, können bestimmte, für die Urkundenforschung zentrale Fragestellung ohne erheblichen Aufwand nur im Marburger Lichtbildarchiv, das das verstreute Material sammelt und somit zusammenführt, bearbeitet werden.

Inhalt des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projektes war es, sowohl die Abbildungen als auch die entsprechenden Findmittel, die beide bisher lediglich in herkömmlicher Form vorlagen, zu digitalisieren, in eine Datenbank einzuspeisen und so weltweit verfügbar zu machen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Meyer konnten nun Dr. Francesco Roberg (wissenschaftliche Koordination), Dr. Jürgen Nemitz (fachinformatische Koordination, bis November 2007), Lisa Dieckmann M.A. (fachinformatische Koordination, ab November 2007) sowie stud. phil. Sebastian Müller (fachinformatische Koordination) die einschlägigen Findmittel in eine Datenbank einspeisen. Dabei handelt es sich um einen historischen Datenbestand, der einstweilen noch nicht aktualisiert werden konnte, so daß jüngere Entwicklungen wie etwa die geänderten Signaturen vieler in Bayern verwahrter Urkunden oder neuere Editionen noch nicht nachgetragen werden konnten. Diese Findmittel wurden mit den zur Zeit etwa 4500 digitalisiert vorliegenden Urkundenabbildungen verknüpft und sind nun unter der Adresse http://lba.hist.uni-marburg.de/lba/pages (am besten mit einer neueren Mozilla- oder Firefox-Version als Browser) zugänglich.

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=272

Ein herausragendes hilfswissenschaftliches Angebot, das es ermöglicht, die Urkundenreproduktionen genau in Augenschein zu nehmen.

Hprints is open for all humanities scholars worldwide!

http://Hprints.org is an Open Access archive aiming at making scholarly documents from the Arts and Humanities area publicly available to the widest possible audience. The archive is now open for submission and browsing (as of spring 2008).

The archive aims at being a direct tool for scientific communication between academics. Scholars can upload full-text research material to http://www.hprints.org, e.g. articles, conference papers, book chapters etc. The submission policy is that content of the posted material should be comparable to that of a paper that could in principle be accepted for publication in a scientific journal.

This is an opportunity for scholars to gain longstanding visibility. First of all, it is possible to search and find the paper by defined topics through an Internet search. Secondly, all submitted papers will be stored permanently and receive a stable web address.

http://Hprints.org is initially a Nordic project (funded by the Nordbib funding agency), but it is open to all humanities scholars world-wide. The archive is also part of HAL: The French national Open Access database with more than 100.000 full text preprints in all fields of research. Readers get free access to the latest scholarly research within their field, through RSS and email alerts.
The Nordic arts and humanities e-print archive (http://hprints.org)
Att. Jesper Mørch
The Royal Library of Denmark
Postbox 2149
DK-1016 Copenhagen K
Denmark
Email: help@hprints.org
Visit the website at http://www.hprints.org

This are excellent news. I deeply regret that Suber and Kahle aren’t able to launch the UNIVERSAL REPOSITORY they announced in 2005:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-05.htm#100

I have asked Hprints in which languages submissions are accepted and will update this entry if I will get an answer.

Mathematisches Forschungsinstitut Oberwolfach stellt Bilder unter CC-BY-SA-Lizenz

Damit sind sie für die Wikipedia nutzbar.

http://blog.wikimedia.de/2008/04/17/mathematisches-forschungsinstitut-oberwolfach-stellt-bilder-unter-cc-lizenz

http://owpdb.mfo.de/detail?photoID=6630 Lizenz:
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de
Author: Renate Schmid

Historische Bibliothek in Celle geplant

Die Stadt Celle plant die Gründung einer „Historischen Bibliothek“. Darin sollten die wertvollen Bücherbestände der Kirchenministerialbibliothek, des Oberlandesgerichts Celle und des Celler Stadtarchivs gebündelt werden, sagte eine Stadtsprecherin.

http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/kultur/dezentral/kultur/art2610,573926

Eine ausgezeichnete Idee! Die hochrangigen Altbestände – siehe
http://www.b2i.de/fabian?Niedersachsen
verdienen eine wissenschaftliche Betreuung. Einbezogen sollten aber auch die Bestände der Gymnasialbibliothek des Ernestinums. In der Regel werden solche alten Schulbibliotheken mehr schlecht als recht verwaltet, der Bezug zur aktuellen Unterrichtspraxis besteht kaum, die musealen Bestände könnten in einer Gemeinschaftseinrichtung der Allgemeinheit weit mehr nützen. Für Schulprojekte können entsprechende Stücke ausgeliehen werden.

In Koblenz ärgert es mich seit vielen Jahren, dass die Altbestände der Stadtbibliothek und des Goerres-Gymnasiums im Dornröschenschlaf vor sich hindämmern, während vor Ort eine wissenschaftliche Bibliothek, die Rheinische Landesbibliothek, sich fachkundig darum kümmern könnte.

Prozessordnung in der (Stiftungs-) Bibliothek des OLG Celle