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Thüringer Bibliotheksgesetz bedarf einer Datenschutzklausel

Bibliothekare übersehen gemeinhin, dass in modernen Nachlässen, die von Handschriftenabteilungen verwahrt werden, Unterlagen (Briefe, Fotos, usw.) lebender Personen sich befinden, die nicht vom Nachlassgeber stammen. Dabei handelt es sich eindeutig um personenbezogene Daten im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes.

Dieses sagt eindeutig: “Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat.” (§ 4 Abs. 1). Zur Verarbeitung zählt auch das Erheben der Daten durch Übernahme des entsprechenden Nachlasses.

Beispiele für personenbezogene Daten, die nicht mit Zustimmung des Betroffenen erhoben werden, wenn ein privater Nach- oder Vorlass übernommen wird:

– Briefe Dritter an den Nachlassgeber (Korrespondenz-Eingang)
– Fotos, die Dritte zeigen
– Ausführungen in Unterlagen (Briefen, Schriften) über Dritte, die Einzelangaben über persönliche Verhältnisse enthalten.

Denkbar ist aber auch, dass Bibliotheken Forschungsunterlagen und Sammlungen aus dem Bereich der qualitativen Sozialforschung übernehmen, in denen personenbezogene Daten nicht-anonymisiert vorhanden sind (z.B. Oral-History-Projekte).

Inbesondere bei Briefen ist es leicht vorstellbar, dass die nach § 4 Abs. 5 Thüringer DatenschutzG besonders “sensiblen” “Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen” betroffen sind, deren Erhebung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

In allen diesen Fällen fehlt – anders als bei den Archiven, die mit den Archivgesetzen die entsprechende Rechtsgrundlage haben – die datenschutzrechtliche Befugnisnorm, die es den Bibliotheken ermöglicht, Unterlagen, in denen sich personenbezogene Daten befinden, zu übernehmen.

Das Sammeln von Nachlässen zählt gewohnheitsrechtlich zu den Aufgaben von Bibliothek. Für Thüringen siehe etwa:
http://hans.uni-erfurt.de/hans/index.htm

Datenschutzbeauftragte aber fragen, welche Norm und Aufgabenbeschreibung es Bibliotheken ermöglicht, personenbezogene Unterlagen zu übernehmen. Es gilt ja § 19 Thüringer DatenschutzG, dass die Kenntnis der Daten “zur Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stellen erforderlich ist”.

Aus dem Gesetzentwurf der CDU – siehe Steinhauer zitiert in
http://archiv.twoday.net/stories/4832758 – lassen sich solche rechtfertigenden Aufgaben aber nicht ohne weiteres ableiten.

“Das große Problem: Handschriften Dritter” hat der Bibliotheksjurist Harald Müller einen Abschnitt seines leider vergriffenen und auch nicht online verfügbaren, nach wie vor grundlegenden Buchs “Rechtsprobleme bei Nachlässen in Bibliotheken und Archiven”, Hamburg/Augsburg 1983, S. 129-132 überschrieben. Damals ging es um die Katalogisierung. Müller stellte dar, dass die Katalogisierung nichtveröffentlichter Briefe noch lebender Absender nach den Datenschutzgesetzen nicht möglich ist. Er sprach von “katastrophalen” Konsequenzen für die Nachlaßpflege (S. 131).

Heute kann man diese Ausführungen, die meines Wissens zu keinerlei Konsequenzen in den Handschriftenabteilungen der Bibliotheken geführt haben, noch schärfer fassen: Nicht bereits die Katalogisierung der Briefe ist unzulässig, bereits die Übernahme in den Bibliotheksbestand kann ohne Rechtsgrundlage (oder Zustimmung aller Betroffenen) nicht erfolgen!

Wenn man an einen literarischen Nachlass denkt, so liegt auf der Hand, dass die beim Autor sich einfindenden oder von ihm geschaffenen Unterlagen Teil eines kommunikativen Netzes sind, bei dem es ständig um andere Personen geht. Autoren setzen sich mit anderen Autoren auseinander, Schriftstellerbriefe sind voll von Bemerkungen über Kolleginnen und Kollegen. Autoren, die in Gremien tätig sind, erheben eine Vielzahl personenbezogener Daten, von denen längst nicht alle öffentlichen Quellen entnommen sind.

Es ist schlicht und einfach nicht praktikabel und sinnvoll, aus einem Nachlass personenbezogene Daten Dritter auszusondern oder gar die Betroffenen um Zustimmung zu bitten.

Glücklicherweise gibt es ja für den Umgang mit Nachlässen in Archiven eine Rechtsgrundlage, die man ohne weiteres auf die Bibliotheken übertragen könnte.

Ich schlage daher folgende Datenschutzklausel für das Thüringer Bibliotheksgesetz vor:

Soweit Bibliotheken im Rahmen ihrer Dokumentationsaufgaben und insbesondere bei der Übernahme, Erschließung und Nutzbarmachung von aus wissenschaftlichen Gründen erhaltenswerten Nachlässen personenbezogene Daten lebender Personen im Sinne des Thüringer Datenschutzgesetzes verarbeiten, gelten die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Durch die an sich überflüssige Nennung lebender Personen soll klargestellt werden, dass sich die Sperrfristen des Thüringer Archivgesetzes nicht auf bereits Verstorbene beziehen. Das Archivgesetz hat sich datenschutzrechtlich bewährt, daher besteht kein Bedarf für eine eigenständige Regelung. Zugleich macht die Klausel deutlich, dass die Einwerbung von wissenschaftlich wertvollen Nachlässen zu den rechtmäßigen Aufgaben der Bibliotheken zählt. Künstlerische und heimatgeschichtliche Gründe können ohne weiteres den wissenschaftlichen Gründen subsummiert werden.

Eine Datenschutzklausel, die sich auf die Kernaufgabe der Bibliotheken, die Sammlung gedruckter Bücher oder anderer erschienenen Medien (z.B. DVDs), bezieht, wird hoffentlich nicht erforderlich sein, wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte mitspielt …

Badische Dynastiegeschichte

Zwei neue Bücher aus dem Verlag Friedrich Pustet widmen sich der Geschichte des Hauses Baden im 19. Jahrhundert.

http://www.pustet.de/verlag/gesamtverzeichnis/Baden_2007_Internet.pdf

Uwe A. Oster: Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007. 240 S., 29,90 Euro

Anna Schiener: Markgräfin Amalie von Baden (1754-1832), Regensburg 2007, 208 S., 22 Euro

Das Buch über die Großherzöge von Baden erhebt keinen wissenschaftlichen Anspruch. Es zeichnet den Lebensweg der sieben badischen Großherzöge von 1806 bis 1918 nach. Auch wenn das Privatleben der Herrscher eine gewisse Rolle spielt, liegt der Schwerpunkt auf der politischen Geschichte. Das ansprechend illustrierte Buch ist allgemeinverständlich geschrieben und gut lesbar (der Autor ist stellvertretender Chefredakteur von “DAMALS”). Tiefgang darf man freilich nicht erwarten, struktur- und sozialgeschichtliche Zusammenhänge oder eingehender politische Analysen fehlen.

Bereits die Kapitelüberschriften:

Deutschlands bester Fürst? Karl Friedrich
Eine tragische Gestalt. Karl
Despot und Modernisierer. Ludwig I.
Der bescheidene „Bürgerfreund“. Leopold
Der Herrscher, der keiner war. Ludwig II.
Der ewige Landesvater. Friedrich I.
Herrscher ohne Chance. Friedrich II.

zeigen, dass die traditionelle Anhänglichkeit des badischen Volkes an seine Ausbeuter jedenfalls nicht auf ihren Leistungen als Großherzöge beruhen kann. Karl Friedrich und Friedrich I. können als gute Regenten durchgehen, aber der Rest?

Dr. Anna Schiener, freiberufliche Historikerin, durfte nach Herzenslust in dem – mir verschlossenen – Familienarchiv des Hauses Baden im Generallandesarchiv (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3003267 ) Unterlagen zu Markgräfin Amalie von Baden sichten, und “Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden” ließ es sich nicht nehmen, ein Geleitwort zu schreiben.

Das Buch weist vor allem Zitate in einem Anmerkungsapparat nach. Eine Hauptquelle stellten die (natürlich völlig unkritischen) Erinnerungen der Hofdame von Freystedt (1902 von Karl Obser herausgegeben, einsehbar bei Google USA) dar.

Verschlagen blickt die Markgräfin vom Buchumschlag, eine sympathische Person scheint die “Schwiegermutter Europas” nicht gewesen zu sein. Wieso sie unbedingt Thema einer Monographie werden musste, erschließt sich mir nicht, denn die Kammerdienerin-Perspektive der Autorin, die das Privatleben der Fürstin und das “Heiratskarussel”, also die dynastischen Verbindungen ihrer Kinder, in den Vordergrund rückt, verhindert neue Einsichten.

WissenschaftlerInnen können auf die beiden Bücher verzichten, Leserinnen des Goldenen Blatts mögen das anders sehen.

Kunst und Archiv: Rondepierres "UMKEHRUNGEN", Villa Oppenheim, Berlin

” …. Kolorierte Filmstreifen aus dem Archiv von Montreal beispielsweise sind das Ausgangsmaterial der Moires. Rondepierre benutzt hier Bilder, die im Lauf der Zeit
korrodiert sind und deren Vermächtnis sich langsam auf dem nitrithaltigen Träger auflöst. ….”

Quelle:
http://www.villaoppenheim.de/presse/rondepierre.pdf
s. a. http://www.ericrondepierre.com

Treppen-Archiv nach Nürnberg

” ….. So sammelt er Friedrich Mielke im oberbayerischen Konstein, einem verschlafenen Ort im Altmühltal, Baupläne, Fotografien und Modelle von Treppen aus der ganzen Welt. Über 10.000 sind es mittlerweile. Seine “Arbeitsstelle für Treppenforschung” beherberge die “weltweit größte Literatursammlung zur Treppenkunde”, verkündet der emeritierte Professor für Denkmalpflege stolz. …. Zwar hat das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg angekündigt, seinen Nachlass zu übernehmen. Findet sich jedoch niemand, der sich dafür interessiert, werden seine Treppenpläne, Modelle und Dias wohl im dortigen Archiv verstauben – und mit ihnen eine ganze Wissenschaft. ….”
Quelle:
http://www.n-tv.de/942743.html

Nachtrag 04.04.2008:
Linkliste:
http://www.scalalogie.de
http://www.treppenforschung.de
http://lexikon.meyers.de/meyers/Scalalogie
http://de.wikipedia.org/wiki/Scalalogie

Siegfried Lauterwassers Karajan Fotos in Überlingen

” …. Zu verdanken hat die Bodenseestadt die Ausstellung der Kooperation der Fotografenfamilie. Sohn und Multimediakünstler Alexander Lauterwasser, der ebenfalls in Überlingen zu Hause ist, hat Arbeiten aus dem umfangreichen Archiv seines Vaters ausgesucht. ….”
Quelle:
http://www.n-tv.de/943064.html

Wikipedia-Kritik

Wikipedia Review ist eine Plattform für Kritik an Wikipedia außerhalb des Einflussbereichs von Wikipedia. Seit heute gibt es dort auch ein Unterforum, das sich speziell der deutschsprachigen Ausgabe von Wikipedia widmet. Die Beiträge in diesem Unterforum dürfen auch gerne auf Deutsch geschrieben werden, obwohl der Rest des Forums und das Interface auf Englisch sind.

Link zum Unterforum:
http://wikipediareview.com/index.php?showforum=66

Traditiones Corbeienses, 1843

http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN558636845

Gibts auch bei Google Book Search. Zum Herausgeber (GDZ hat erbärmliche Metadaten ohne seine Nennung):
http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Wigand

Moderne Ausgabe: Klemens Honselmann (Hrsg.): Die alten Mönchslisten und die Traditionen von Corvey (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen X = Abhandlungen zur Corveyer Geschichtsschreibung, Bd. 6, Teil 1), Paderborn 1982

Copyfraud der Kirchengemeinde Brumby

Heinrich Hävecker, Johann Heinrich Hävecker. „… daß man an solchen schönen Gemählden und Bildern
gleichsam eine kleine Biebel habe …“. Die barocke Dorfkirche zu Brumby im Kreis Schönebeck / Elbe und die
Pfarrfamilie Hävecker – die historische Beschreibung in der Kirchweihpredigt 1671. Mit einer Einleitung von
Bernhard Pabst. 2. erw. u. korr. Aufl. Bonn: Bearbeiter 2006 (1. Aufl. ebd. 2004).
© für die Bearbeitung 2004-2006 by Bernhard Pabst, Bonn.
© für die Transkription by Ev. Kirchengemeinde Brumby, Kantorberg 13, 39240 Brumby. Vervielfältigungen
und Veröffentlichungen nur mit Genehmigung.

PDF auf dem Server der ULB Halle mit entsprechendem Rechtevermerk in den Metadaten.

Der Rechtevermerk ist reines Copyfraud. An der originalgetreuen Transkription einer historischen Quelle entsteht kein Urheberrecht. Die in den 1990er Jahren veranlasste Transkription der Kirchweihpredigt im Pfarrerbuch stellt keine geschützte wissenschaftliche Ausgabe dar, und es liegt auch keine “Editio princeps” vor – http://archiv.twoday.net/stories/4807346 . Zugang zu dem Text im Pfarrerbuch hatten nicht nur die Pfarrer, sondern höchstwahrscheinlich auch andere Personen (Honoratioren, Heimatforscher), der Beweis des Nichterscheinens kann also nicht erbracht werden.

Archiv der Freundschaft

Ein Gastbeitrag zur Reihe von Wolf Thomas mit Belegen zu Archivmetaphern und -zitaten, und zur Priesterschaft der Archivare …

Von den Stellen die er sich unter seinen Manuscripten, in dem kleinen Archive der Freundschaft, aufbehalten hat, sollen auch in diesem Andenken einige aufbehalten seyn; sie erinnern zu kräftig an den Geist ihres Siegelbewahrers, an den Grund und an das Element der Freundschaft, und deuten auf den tiefen Sinn eines Mannes, von dem die gelehrten und politischen Blätter nichts wissen.

(Sailer, J. M.: Winkelhofer, der Mensch und der Prediger. Ein Andenken für seine Freunde. München: Lentner 1807)

Weitere Nachweise:

Immer noch mußte unser Freund die Welt durch das wunderliche Medium seines Brinkmann ansehen. Da gab es gerade jetzt merkwürdige Ereignisse. … Der Kampf zwischen Eberhard und dem jungen feurigen Kantianer Reinhold war wie eine Bombe in seine friedliche Zeit gefallen; die Agnes, Jenny, Auguste, Elise – wer könnte seine Freundinnen aufzählen? – stoben verschüchtert nach entgegengesetzten Seiten. Er verließ Halle mit seinem ganzen Archiv der Freundschaft, …, voll von Zweifeln über seine Zukunft und sehr wenig tröstliche Erfahrungen über die Dauerhaftigkeit freundschaftlicher Liebe mit sich fortnehmend …

(Leben Schleiermachers, von Wilhelm Dilthey, I. Bd. Jugendjahre und erste Bildung, Berlin 1870)

Sie sind der Mann, der Freund für den ich immer Sie hielt! Von allem was ich in den funfzig Jahren Ihnen schrieb möge die Welt alles zu lesen bekommen, es wäre mir gleichgültig, denn alles ist wahr, …, besser aber ist, daß Sies nicht alles zu lesen bekommt. Als ein Heiligthum wirds im Tempel der Freundschaft niedergelegt! in ungeweihte Priesterhände kommt nichts, dafür wird bestens gesorgt! Ein naher Anverwandter wird Verwahrer, und so gehts auf die Nachwelt fort. Archiv der Freundschaft ist der Bücherschrank, der den Briefwechsel mit meinen Freunden enthält, überschrieben, und zu diesem Archiv hat nur der beeydigte Bücherverwahrer den Schlüßel. Also seyn Sie, wegen ihrer Briefe, nur immer unbesorgt; diese send’ ich Ihnen nicht zurück; sie sind, und bleiben ein Denkmal unsrer Freundschaft.

(Gleim an Uz, Halberstadt, den 22ten May 1795)

Ihre Briefe sind mir ein kostbarer Schatz, welchen ich in dem Archiv der Freundschaft heilig aufbewahre. Da so manches schöne Wort vom Hauche der Luft verweht wird, so freuet es mich um desto mehr, daß ich diese schriftlichen bleibenden Zeugnisse, der schönen Empfindungen meiner Cecilia, in Besitz habe.

(aus Karl Philipp Moritz Briefroman “Die neue Cecilia” (Fragment, 1794), 7. Brief)

Die aus diesen Briefen von dem Herausg. getroffene Auswahl scheint dem Ref. so beschaffen zu sein, dass er die Beschuldigung nicht zu fürchten braucht, indiscret gespendet zu haben, was in dem geheimen Archive der Liebe und Freundschaft hätte verborgen bleiben sollen.

(anon. Rezension aus dem “Repertorium der gesammten deutschen Literatur” (1841) zu Liebetruts Biographie des Arnold August Sybel, zuletzt Diakonus zu Luckenwalde, nach seinem Leben und Wirken, und nach seinem schriftl. Nachlasse, Berlin 1841)

(Fundorte: ad 1: Lesefrucht, die übrigen: Textkorpus von Google Book Search, deutscher Sprachraum; Hervorhebungen von uns)

Thüringer Bibliotheksgesetzentwurf der CDU soll Archivgesetz ändern

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/04/02/thuringer-bibliotheksrechtsgesetz-3985914

Auf ihrer Homepage hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag ihren Entwurf für ein Thüringer Bibliotheksgesetz vorgelegt.

Link [PDF].

Das Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz ist ein Artikelgesetz und soll als LT-Drs. 4/3956 im nächsten Plenum in erster Lesung beraten werden.

Art. 1 enthält das Thüringer Bibliotheksgesetz. Es besteht aus 5 Paragraphen.

§ 1 trägt die Überschrift “Informationsfreiheit” und statuiert den freien und ungehinderten Zugang zu allen Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft im Sinne des Grundrechts der Informationsfreiheit.

§ 2 umschreibt in 6 Absätzen die verschiedenen Bibliotheksarten in Thüringen. In Absatz 1 wird die Landesbibliothek festgelegt. Absatz 2 behandelt die wissenschaftlichen Bibliotheken. Bemerkenswert ist, dass hier auch das elektronische Publizieren als bibliothekarische Aufgabe vermerkt wird. Absatz 3 handelt von den öffentlichen Bibliotheken und der Landesfachstelle. In Absatz 4 werden die Behördenbibliotheken und die Bibliothek des Thüringer Landtages unter Wahrung ihrer vorrangigen dienstlichen Funktion für öffentlich zugänglich erklärt. Absatz 5 behandelt die Schulbibliotheken. Absatz 6 würdigt die privaten und kirchlichen Bibliotheken.

§ 3 definiert Bibliotheken als Bildungseinrichtungen und betont die Kooperation von Bibliothek und Schule. Die Vermittlung von Lese-, Informations- und Medienkompetenz wird als bibliothekarische Aufgabe genannt.

§ 4 widmet sich dem kulturellen Erbe und damit dem Altbestand in Thüringer Bibliotheken, das zu erhalten und zu pflegen ist. Der öffentliche Gebrauch soll gewährleistet werden. Als Maßnahme hierzu wird auch die Digitalisierung genannt. Im Zusammenhang mit dem Altbestand enthält § 4 Abs. 2 eine Belegexemplarregelung. Damit wird eine notwendige gesetzliche Grundlage für entsprechende Vorschriften in den Benutzungsordnungen der Bibliotheken geschaffen. Die Belegexemplarregelung ist medienneutral formuliert.

§ 5 behandelt die Finanzierung. Es gibt keine Pflichtaufgabe. Die öffentlichen Bibliotheken sind aus den Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches zu finanzieren. Darüber hinaus aber gibt es eine Landesförderung nach Maßgabe zu erlassener Richtlinien.

Art. 2 enthält Änderungen im Thüringer Hochschulgesetz. Hervorgehoben sei, dass das zuständige Ministerium die Fachaufsicht erhält für Aufgaben, die über die bibliothekarische Versorgung der Hochschule hinausgehen.

Art. 3 ändert das Thüringer Pressegesetz. Für den Freistaat Thüringen wird ein elektronisches Pflichtexemplar eingeführt.

Art. 4 ändert das Thüringer Archivgesetz. In Entsprechung zur Belegexemplarregelung im Bibliotheksgesetz wird auch die schon vorhandene Belegexemplarregelung im Archivgesetz medienneutral gefasst.

Art. 5 regelt das Inkrafttreten.

Dem Gesetz ist eine sehr ausführliche Begründung beigegeben, die u.a. auch Aussagen zu Open Access enthält.

Ein erster Vergleich zu dem von der Opposition vorgelegten und vom Landesverband Thüringen im DBV erarbeiteten Gesetzentwurf (LT-Drs. 4/3503) zeigt, dass der Entwurf der CDU wesentlich juristischer gefasst ist und die bibliothekarischen Aussagen weniger in das Gesetz selbst, sondern mehr in die Begründung geschrieben hat. Weiterführend und positiv ist die Einführung des elektronischen Pflichtexemplars. In der Frage der Finanzierung ist der CDU-Entwurf genauso zurückhaltend wie der Entwurf der Opposition.

Mit Blick auf Pflichtaufgabe und verbindlicher Finanzierungsregelung bleibt der Entwurf der CDU hinter den Empfehlungen der EK Kultur zurück. Kritisch zu sehen ist insbesondere die ausdrückliche gesetzliche Festschreibung, dass Bibliotheken in den Kommunen freiwillige Aufgaben sind. Ansonsten erfüllt der Gesetzentwurf aber die Forderung der EK Kultur nach einer juristischen Aufwertung des Bibliothekswesens. Programmatisch sehr gelungen ist es, den Begriff “Informationsfreiheit” gleichsam als Leitbegriff dem Bibliotheksgesetz voranzustellen.

Mit Spannung darf die weitere politische Debatte erwartet werden, auch und gerade außerhalb Thüringens. Denn das von der CDU vorgelegte Gesetz zeigt, dass man juristisch substanzielle Bibliotheksgesetze formulieren kann, auch ohne zugleich finanzielle Utopien zu bemühen. Vielleicht mag das die Reserviertheit mancher Landes- und Kommunalpolitiker gegenüber Bibliotheksgesetzen zu mildern.

Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Schwäblein, hat in einer Pressemitteilung angekündigt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause beabsichtigt ist. (Soweit Steinhauer, nähere Stellungnahme folgt.)

Zur fehlenden Datenschutzklausel:
http://archiv.twoday.net/stories/4834214

Ab Freitag: 10.000 Vorarlberger Urkunden im Internet

Am Freitag, 4. April 2008 findet um 10.00 Uhr im Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz (Kirchstraße 28) die Präsentation

“10.000 Vorarlberger Urkunden im Internet”

( http://www.monasterium.net )

mit

Landesstatthalter Mag. Markus Wallner

Landesarchivar Dr. Alois Niederstätter

Dr. Thomas Aigner

(Diözesanarchiv St. Pölten)

Dr. Manfred Tschaikner

(Vorarlberger Landesarchiv)

statt. Das Vorarlberger Landesarchiv nützt die Möglichkeit, im Rahmen des europäischen Projekts “http://MOnasteriuM.net” als erstes Landesarchiv seinen gesamten Urkundenbestand, der bis ins Jahr 1139 zurückreicht, digital zu präsentieren. Sämtliche Urkunden stehen nun als originalgetreue Abbildungen samt Inhaltsangaben weltweit im Internet zur Verfügung.

Wir hoffen, dass Sie diesen Termin wahrnehmen können und freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!

Quelle: Archivliste

Datenbank Lüneburger Judaika wird abgeschaltet

Nach dem Ausscheiden des dafür zuständigen Bibliothekars Rainer Pörzgen wird die Datenbank Lüneburger Judaika (3000 Einträge mit selbstständiger und unselbstständiger Literatur aus den Beständen der Universitätsbibliothek Lüneburg)

http://db.uni-lueneburg.de/db/judaika/index.php

Mitte April 2008 abgeschaltet, meldet netbib.

Hier sollte dringend eine andere Lösung gefunden werden!

Christoph Graf Waldburg über das Hausbuch

Besonders dankbar bin ich Christoph Graf Waldburg, dass er zu dem folgenden Mailinterview über das Wolfegger Hausbuch
(Gesamtübersicht unserer Meldungen: http://archiv.twoday.net/stories/4775647 ) bereit war.

Graf Waldburg, Sie haben intensiv mit dem “Mittelalterlichen Hausbuch” gearbeitet, sogar ein Buch darüber geschrieben (“Venus und Mars”). Was bedeutet diese Handschrift für Sie persönlich?

Einen Aspekt finde ich natürlich besonders spannend: Das Rätselhafte und das schwer Kategorisierbare des Hausbuchs. Es fasziniert mich. Darüber hinaus sind es die Leichtigkeit, Heiterkeit und das sichere Erfassen menschlichen Tuns, die nicht nur für mich den Reiz ausmachen.

Wie stehen Sie zu Daniel Hess?

Als detailgenauen Wissenschaftler schätze ich ihn. Im Bereich des Hausbuchs kann ich viele Schlüsse nicht teilen.

Ich habe die Frage der Künstler nur gestreift. Denn letztlich ist der Streit über die Zahl der beteiligten Hände fast so alt wie die Forschung über das Hausbuch. Bereits die Autoren des Faksimiles von 1912 gingen anfangs von mehreren, dann von einem Künstler für die Hauptzeichnungen aus. Die Unterschiede sind offensichtlich. Rüdiger Becksmann nannte 1968 sechs Hände, die von Daniel Hess aufgenommen wurden. Ich sehe eine gewisse Stagnation in dieser Frage.

Auch die Trennung des Hausbuchs in zwei Teile halte ich für riskant. Das Hausbuch mit seiner eigenartigen Mischung verleitet zur Abtrennung des Teils, mit dem Geisteswissenschaftler nichts anfangen können, Bergbau und Krieg. Von dem Inhalt Kriegstechnik und Bergbau auf den Beruf des Besitzers zu schließen, halte ich für sehr gewagt. Mehr als ein bloßes Interesse an den Themen kann nicht vermutet werden. Beispielsweise der Bellifortis, eine beliebte kriegstechnische Bilderhandschrift, findet sich in Ratsbibliotheken und bei Bürgerlichen. Von daher ist der Kreis der in Fragekommenden sehr weit. Dagegen lässt sich feststellen, dass die Mitarbeiter bei dem neuen Faksimile jeder für sich eine Ordnung festgestellt haben. Ich selbst konnte feststellen, dass die sogenannten Genreszenen keine sind, sondern sich paarweise aufeinander beziehen. Ich vermute einen Minnezyklus, aber hier ist noch Forschungsarbeit vonnöten.

Wie haben Sie vom Verkauf des Hausbuchs erfahren?

Durch die Medien.

Wie bewerten Sie den Verkauf?

Ich habe natürlich eine emotionale Beziehung zum Hausbuch, als Teil des Kulturerbes meiner Familie. Von daher empfinde ich es als Verlust.

Stehen Sie mit dieser Position in der Familie allein?

Nein. Die Stimmung bei den Familienmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, ist ähnlich meiner. Und das nicht nur in dem Zweig, der sich mit historischen Fragen beschäftigt. Mein Grossvater hatte ein Buch über das Nord- und Südreich der Staufer verfasst und von daher sehe ich mich in seiner Tradition.

Vor etlichen Jahren haben wir uns schon einmal über die Kunstschätze Ihres Hauses Waldburg-Wolfegg und Waldsee unterhalten. Damals haben Sie das Traditionsbewusstsein der Familie unterstrichen, das für den Zusammenhalt der einzigartigen Kunstschätze in Wolfegg sorgt. Sind Sie nach dem Hausbuch-Verkauf nun mehr in Sorge?

Ich hoffe natürlich sehr, dass der Trend sich ändert und eine für die Familie annehmbare Lösung gefunden wird.

Was sollte Ihrer Ansicht nach mit dem Hausbuch geschehen?

Idealerweise wäre es im deutschsprachigen Raum untergebracht. Es wäre schön, wenn es zumindest im europäischen Raum bleiben würde. Der Zugang wäre sicher ähnlich eingeschränkt, wenn es in die Obhut des Staates käme. In der Verantwortung meiner Familie sind allein drei Faksimiles entstanden und wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein engagierter Privatmann könnte ebenfalls das Hausbuch verantwortungsvoll erhalten. Vom Standpunkt des Kunstwerks aus gesehen wäre es natürlich am besten, es gut zu lagern und wenig zu strapazieren. Wer den Schutz gewährt, ist zweitrangig.

Muss es nicht alarmierend wirken, wenn der Chef des Hauses in einem im Ausstellungskatalog “Adel im Wandel” (Sigmaringen 2006) abgedruckten Interview moderne betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund stellt und sagt: “Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen”?

Es gibt andere Interviews von Familienchefs in dem Band, die meinen Standpunkt eher vertreten.

Wie sehen Sie die Rolle des Kunsthandels beim “Ausverkauf” traditioneller adeliger Sammlungen?

Dass Antiquitätenhändler diese Sammlungen umschwirren wie Motten das Licht, ist klar. Es sind Händler und dieses Verhalten ist ihnen nicht vorzuwerfen. Als Eigentümer muss niemand darauf eingehen und es gibt einige Fürstenhäuser, bei denen diese Verkäufer Persona non grata sind. Wobei die Vorgehensweise oft sehr subtil ist, persönliche Beziehungen und geschäftliche werden vermischt und Verkäufe als wirtschaftlicher Erfolg verkauft. Unentgeltlich und freundschaftlich werden Sammlungen katalogisiert und ganz nebenbei pekuniär bewertet. Bei passender Gelegenheit wird auf aktuelle Verkaufspreise hingewiesen, der Eigentümer geködert. Der Einsatz von zumeist schlecht bezahlten, meist adligen jungen Damen bis zu gar fürstlichen Vertretern dient natürlich nebenbei dem Status der Firmen gegenüber den nichtadligen Käufern. Aber wie gesagt ist dies nicht verwerflich, sondern das berechtigte Interesse jeder Firma, sich ein Profil zu geben, das auf dem Markt Erfolg verspricht.

Wenn die familien-interne, durch Erbverzichte abgesicherte Fortsetzung des Fideikommiss-Gedankens, der den Zusammenhalt des Vermögens in der Hand des Chefs des Hauses vorsah, um den “Splendor” des Hauses zu bewahren, an Geltung verliert – was könnte das für die Waldburger Kunstsammlungen bedeuten?

Ich hoffe, dass „Nachhaltigkeit” auch in Kulturdingen üblich wird. Denn die Konsequenzen in ähnlich gelagerten Fällen könnte sein, dass Zweit- und Drittgeborene nicht mehr einsehen, im Erbfall auf einen Teil des Hauptbesitzes zu verzichten, wenn dieser dann als Privatvermögen angesehen wird, über das frei verfügt werden kann. Eine Zersplitterung führt zum wirtschaftlichen Niedergang und in Folge verschwindet das kulturelle Erbe.

Ich fürchte, dass wir mit diesem Problem langfristig verstärkt zu kämpfen haben werden, denn alte Rechtformen, die nur noch moralisch gehalten werden, werden sich nicht auf Dauer halten lassen.

Gibt es etwas, was der Staat oder die Bürgergesellschaft Ihrer Ansicht nach tun könnte, um das einzigartige Ensemble der Sammlungen Max Willibalds aus dem 17. Jahrhundert, zu dem ja neben dem Kupferstichkabinett auch die noch unerforschte Bibliothek gehört, dauerhaft zu bewahren?

Das kann ich nicht beantworten.

Ich habe ja 2005 in meinem Artikel “Adelige Schatzhäuser in Gefahr” (in der Kunstchronik, Volltext: http://archiv.twoday.net/stories/2944976 ) auf den zunehmenden Zerfall gewachsener alter Sammlungen in Adelshand hingewiesen. Wie sehen Sie die Problematik, was sollte man tun, um diese
Schätze zu retten?

Eine sehr schwere Frage. Zwang und größere staatliche Kontrolle sind eine Strafe für alle diejenigen, die sich um ihr kulturelles Erbe kümmern. Im Denkmalbereich zeigt es sich, dass der Einsatz der Eigentümer – so unzureichend er auch sein mag – immer noch besser ist als die Verwaltung von Außen. Ich glaube, der beste Weg ist eine Förderung der Eigentümer und eine Bestärkung derjenigen, die sich für Kultur einsetzen.

Gleichzeitig wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Verkaufs versucht würde, die Kulturgüter am Ort zu halten und auch einen fairen Preis zu zahlen. Politisch ist dies ein Dilemma, denn erst die öffentliche Aufregung macht mancherorts den ideellen Wert vermittelbar. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Kulturgut staatlichen Stellen zu einem günstigen Wert angeboten wurde, dies zurückgewiesen und dann doch zum Marktwert gekauft wurde. Ein Imageschaden für alle Seiten.

Sie heissen “Christoph Hubertus Willibald Maria Maximilian Eusebius Graf von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee”, Ihre Ehefrau ist eine geborene Freiin von Rosenberg, und auch Ihre Kinder haben 4-5 Vornamen. Was bedeutet für Sie persönlich “Adel”?

Titel wurden mit dem Zusammenbruch der Monarchie abgeschafft und gelten heute als Bestandteil des Namens. Von daher gilt der Spagat des „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen”. Der Begriff Adel ist sehr abstrakt und allgemein. Er beinhaltet u.a. das Bemühen um ein kulturelles und moralisches Erbe, aber auch die Verpflichtung dazu. Die Familie Waldburg und der „Splendor” – wie Sie es nennen – sind mir wichtig. Mit meiner Frau und unseren Kindern bemühe ich mich, die traditionellen Werte des Adels zu bewahren und zu leben. Dies tun aber viele Familien, ob adelig oder nicht, deren Selbstverständnis über die aktuell Lebenden hinausgeht.

Sie leben im zauberhaften Wasserschloss Unsleben. Was tun Sie selbst, um adelige Kulturgüter zu bewahren und nutzbar zu machen?

Ich selbst tue momentan aus Zeitmangel zu wenig, da wir erst vor einigen Jahren nach Unsleben gezogen sind. Die Wirtschaftlichkeit ist im Moment noch ein grosses Thema für uns, aber gleichwohl unterstütze ich und freue mich über die wissenschaftliche Bearbeitung des Baues und seiner Bewohner. Das nur einen Schrank füllende Archiv steht für wissenschaftliche Bearbeitung offen. Das Schloss stammt von der Familie meiner Mutter, der Freiherrn v. Habermann, die als Juristen in Würzburg im 18. Jahrhundert geadelt wurden. Es ist ein Teil der lokalen Geschichte und daraus erwachsen gewisse Verpflichtungen, denen ich versuche, nachzukommen. Ich möchte auch das Bild geraderücken: Der weitaus grösste Teil der Privatbesitzer historischer Adelssitze kümmert sich um den Besitz und erhält sein Kulturelles Erbe. Nur wenige – meist aus finanzieller Not – „schlagen aus der Art”

Vielen Dank für das Interview!

Berliner Datenschutzbericht 2007

http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/438/Jahresbericht_2007_DIN_A5.pdf?1207132313

Zum Informationsfreiheitsgesetz wird S. 232 festgestellt:

“Die Urheberrechtsklausel in § 13 Abs. 5 IFG betrifft nur die Frage der Verwertung erlangter Informationen. Sie steht dem Informationszugang als solchem (durch Herausgabe von Kopien) nicht entgegen.”

Siehe dazu auch den nächsten dort dargestellten Fall.

Zu diesem Thema http://archiv.twoday.net/stories/4130906

[Zu UrhG vs. IFG
?s=urhg+ifg ]

Zeitschrift Archiv und Wirtschaft Heft 1/2008

Heft 1/2008 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze:
Susan Becker: „Tradition verpflichtet zum Fortschritt“ – Erinnerungskultur im Unternehmen am Beispiel der BASF AG
Frank Wittendorfer: Warum ist Siemens in München?
Gabriele Fünfrock: Die Anfänge des Archivs der Dyckerhoff AG
Jana Hoffmann, Britta Weschke u. Claudia Wöhnl: Vom Sammeln, Bewahren und Ausstellen historischer Schätze – Sparkassenmuseen in Sachsen
Hans Eyvind Næss: Tried and trusted strategies for archivists: Overcome frontiers, take part in the international community and boost your vigour!

Berichte:
Katja Glock; Bayer – „eine spannende Geschichte“
Horst A. Wessel: Filme in Archiven: Sammeln – Sichern – Sichten. Öffentliche Fachtagung des AK Filmarchivierung NRW am 4. Oktober 2007 in Schwerte
Renate Köhne-Lindenlaub u. Manfred Rasch: 30 Jahre Regionaler Erfahrungsaustausch Ruhrge-biet

Rezensionen:
Martin Burkhardt: Arbeiten im Archiv. Praktischer Leitfaden für Historiker und andere Nutzer
Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufman u. Max Plassmann: Einführung in die moder-ne Archivarbeit (Johannes Grützmacher)
Britta Leise: Die Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V. (VdW). Aspekte zur Entwick-lung des Archivwesens der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 (Volker Beckmann)
Hans-Jürgen Gerhard u. Alexander Engel: Preisgeschichte der vorindustriellen Zeit. Ein Kom-pendium auf Basis ausgewählter Hamburger Materialien (Wilfried Reininghaus)
Stephan Lindner: Hoechst – ein I. G. Farben Werk im Dritten Reich (Harald Wixforth)
Jennifer Schevardo: Vom Wert des Notwendigen. Preispolitik und Lebensstandard in der DDR der fünfziger Jahre (Gerhard Neumeier)
Peter Danylow u. Ulrich S. Soénius (Hrsg.): Otto Wolff. Ein Unternehmen zwischen Wirtschaft und Politik (Harald Wixforth)
Karsten Rudolph u. Jana Wüstenhagen: Große Politik – kleine Begegnungen. Die Leipziger Mes-se im Ost-West-Konflikt (Evelyn Kroker)
Kim Christian Priemel: Flick. Eine Konzerngeschichte vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik (Christian Marx)
Konrad Schneider (Hrsg.): Gewerbe im Kronthal. Mineralwasser und Ziegel aus dem Taunus (Wilfried Reininghaus)

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