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Falsche Info zu falschem Copyrighthinweis durch IT-Recht-Kanzlei

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=2499

Ein unverfänglicher Copyright-Hinweis könnte etwa wie folgt lauten:

„Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.“

Das ist natürlich ebenso Unsinn wie der kritisierte Urheberrechtshinweis (Copyright gibts hierzulande nicht). In aller Regel befinden sich auf jeder Homepage, die sich mit einem solchen Hinweis schmückt, (kurze) Texte und grafische Gestaltungen, die die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen (z.B. Logos). “Alle” ist also definitiv falsch.

Korrekt wäre:

“Die auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind überwiegend oder zum Teil urheberrechtlich geschützt.”

Wer sich nicht bestehender Rechte berühmt, kann nicht nur Ärger von den tatsächlichen Rechteinhabern bekommen (das ist der einzige Fall, an die die IT-Kanzlei denkt), sondern auch aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Fehlverhaltens.

Werden Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, behauptet, so wäre das ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95). Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).

Siehe dazu weiterführend mit Belegen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyfraud

Diese Grafik ist beispielsweise gemeinfrei 🙂

Remote Access bei der WLB Stuttgart

Sehr löblich:

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=wlb&lett=c&collid=EX

Insbesondere die Deutsche Literatur des 18. Jahrhunderts (bei Saur), die es sonst eher selten gibt und leider noch nicht als Nationallizenz, lohnt eine Fahrt nach Stuttgart zur Anmeldung …

Quellen:
http://www.saur.de/_download/quellenlisten/0000015652.pdf

Warum in der BLB alle Datenbanken AUSNAHMSLOS nur in der Bibliothek benutzbar sind, ist vor dem Hintergrund der erfolgreichen Stuttgarter Verhandlungen unverständlich.

Zerfledderte Zeitungen und sticke Bibliotheken

Recherche in Printmedien heißt entweder in stickigen Bibliotheken stöbern und zahllose Zeitungen zerfleddern oder eben: im Internet Artikel ordern und dafür etliche Euro berappen. […] “Aus unserer Sicht ist die Öffnung der Archive generell zu begrüßen, da dem Bürger journalistische Inhalte einfacher zugänglich sind”, sagt DJV-Sprecherin Nicole von Stockert. Auch Frank Thomsen, Chefredakteur von http://stern.de, ist von diesem “spannenden Ansatz” sehr angetan. “Dass wir ihn derzeit nicht verfolgen, hat einen einfachen Grund: Wir haben im Moment andere Prioritäten.”

Die Frankfurter Rundschau über die Öffnung der Onlinearchive von Zeitschriften – von Offline-Archiven und Bibliotheken hat der Autor offenbar nicht die geringste Ahnung wie die Einleitung zeigt.

Calames-Calamitas

http://calames.wordpress.com/2008/02/01/calames-et-liber-floridus

Calames ist offenbar ein Katalog der Handschriften und Archive der Institutionen der höheren Bildung in Frankreich. Nach dem Klick auf den Calames-Link in obigem Blog-Beitrag hängte sich FF regelmäßig auf, und im IE sah die Seite ganz anders aus, keinesfalls aber so, wie sie sein sollte. Da hat man wohl wieder viel Geld für eine technisch miserable Datenbank aus dem Fenster geworfen.

Bei der Calames-Suche gelang es mir mit IE nicht, einen Treffer anzusehen.

Nachtrag: Das lag offenbar an den älteren Browsern, mit denen ich surfte.

19 Bände des Cat. général (Dép.) übrigens in Stanford
http://standish.stanford.edu/bin/page?forward=home