s. http://www.taz.de/1/politik/amerika/artikel/1/die-spur-der-verschwundenen/?src=HL&cHash=e786b52001
Monat: Februar 2008
About Post-It-Notes
http://bcad.wordpress.com/2008/02/26/the-humble-paper-clip-friend-or-foe
Although post-it notes have a low-tack adhesive and are designed to be removed without leaving a mark, over time the adhesive hardens. I removed a post-it note (1990 vintage) from a Christmas card Carl Giles had illustrated and it left a ‘gunge’. Luckily it was one of many duplicates but what if it had been the only copy or highly valuable? One option would have been to leave the post-it note attached and let the adhesive degrade over a longer period of time so that it would eventually dry out, allowing the post-it note to fall off. But it would still leave a stain. The same thing applies to sellotape, so remember that when you are taping torn pieces of paper back together. […]
As post-it notes are a relatively new invention they are going to be found in greater quantities when material from the 1970s onwards get appraised to see if it is of archival value and needs to be kept. So, keep this in mind the next time you want to use our multi-coloured ‘friend’.
I wonder when the oldest post-it note still attached to a document was first used?
BSB verriegelt wieder den NDB-Zugang
Auf der offiziellen NDB-Seite war aber bereits angekündigt worden, dass 16 Bände online sind:
http://www.ndb.badw-muenchen.de/ndb_baende.htm
http://mdz10.bib-bvb.de/%7Edb/ausgaben/ndb_ausgabe.html
Was auch immer die Gründe für diesen Schritt sind, er ist schäbig und schadet der Wissenschaft. Die Digitalisierung ist doch eindeutig genehmigt, wieso dann dieser Rückzieher?
Nachtrag: Das Angebot wurde aus “Qualitätsgründen” zurückgezogen, es muss also massiv nachbessert werden.
Kommentar zum FAZ-Artikel zu Eichstätt — “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” ?
(zu http://archiv.twoday.net/stories/4727682)
Ob der Abschlussbericht der Bayerischen Staatsbibliothek der Presse eigentlich inzwischen vorliegt, wie dieser Artikel vermuten lässt, ist unklar. Es gibt auch weiterhin zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche. Im Artikel ist von einem Bestand von geschätzten 70.000 Bänden vor 1802 die Rede, nach den Schätzungen im Vertrag von 1999 sollten es ca. 10% (30-40.000 Bde.) sein. Wurde mit den genannten 80t tatsächlich “der Großteil des Kapuzinerbestandes makuliert”, wie die FAZ schreibt? Waren und wurden tatsächlich die Bestände vor 1802 und die neueren Bestände physisch nicht getrennt? Wenn das so war, dann stünde Schlimmstes zu befürchten, und die Aussage, es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, dass die aufgetauchten Bände aus dem Altbestand tatsächlich aus den Containern stammten (verbunden mit der inzwischen kolportierten Unterstellung, es sei möglicherweise Holzbauer selbst gewesen, der diese Bände “abgezweigt” habe), könnte kaum Anlaß zur “Entwarnung” geben. Man las es aber auch schon anders (vgl. die Berichte zur Pressekonferenz in Eichstätt Anf. Januar, archiv.twoday.net/stories/4601496/). Waren das damals Schutzbehauptungen oder liegt hier nur eine ungenaue Berichterstattung der FAZ vor?
Wir werden es – wenn überhaupt – wohl erst dann genauer wissen, wenn der Untersuchungsbericht der BSB veröffentlicht wird.
Der Vortrag von Dr. Klaus Littger auf der Jahrestagung der AKThB im Juni 2007 in Freising, den ich leider nicht im Wortlaut kenne, hat ja Berichten zufolge deutlich betont, wie wichtig eine verbesserte gegenseitige Information und Zusammenarbeit bei Aussonderungen oder gar Auflösungen ganzer Bibliotheken ist. Dr. Littger machte seine Ausführungen auch in Hinblick auf die von Eichstätt übernommenen Bestände der ehemaligen Zentralbibliothek der Kapuziner von Altötting. Ich halte es für unerläßlich, dass sich die bibliothekarische Fachöffentlichkeit über die Hintergründe und Begleitumstände der Vorgänge in Eichstätt unterrichten kann, damit nach den Ursachen gefragt und daraus für die Zukunft Lehren gezogen werden können.
In dem FAZ-Artikel findet sich auch ein beachtenswertes Zitat von Dr. Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek (zugleich Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern ist) zur Frage der Erhaltung von Buchbeständen: Er selbst sei in dieser Frage kein Purist und hinge nicht der Meinung mancher Kollegen an, jedes Buch könne und müsse erhalten werden – auch sei da schon aus Kostengründen der Rechnungshof vor.
Der Kontext des FAZ-Artikels, wo auch von Mehrfachexemplaren von Zeitschriften, Krimis, Reiseführern oder Taschenlexika die Rede ist, könnte glauben machen, Griebel beziehe sich auf Bestände solcher Art. Aber dann wäre es eine triviale, auch unter Kollegen unstrittige Aussage. Nein, Griebel bezieht sich hier durchaus auf den Erhalt von Altbeständen, und seine Aussage geht gegen die Auffassung von Altbestandsbibliothekaren wie etwa Dr. Reinhard Feldmann (ULB Münster) vom Forum Bestandserhaltung (s.u.).
Dass Altbestandsbibliothekare hinsichtlich der in den bayerischen Aussonderungsrichtlinien eigentlich klaren Regelung, dass Aussonderungen von provenienztragendem Altbestand aus der Zeit vor 1830/50 in der Regel nicht zulässig sind, zunehmend unter Druck geraten, und dass das alles in der öffentlichen Diskussion (wie jetzt auch wieder im FAZ-Artikel) immer wieder undifferenziert mit “normalen” Aussonderungen in einen Topf geworfen wird, an deren Notwendigkeit ja niemand vernünftigerweise Zweifel hegen kann, ist bedauerlich genug. Klare Stimmen wie die des Heidelberger Handschriftenbibliothekars Dr. Armin Schlechter, der in seinem lesenswerten Aufsatz “Anmerkungen zum kulturellen Wert des alten Buchs – vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3486988 – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Auseinandersetzungen von Dr. Klaus Graf mit diesem Themenkomplex, zuletzt eben im Falle Eichstätt, beklagt, dass sich der Ensemblebegriff im wissenschaftlichem Bibliothekswesen längst noch nicht habe durchsetzen können und der es verwunderlich findet, welche Rolle der längst überholte Dublettenbegriff im wissenschaftlichen Bibliothekswesen immer noch spielen kann, sind selten genug. Stattdessen steht zu befürchten, dass ein lockerer Umgang damit angesichts leerer öffentlicher Kassen weiter um sich greift.
Im Protokoll der 10. Sitzung der Kommission Altes Buch im BVB am 9.7.2007 ist nun unter Top 7 nachzulesen, dass man sich in Bayern aus gegebenem Anlass nun erneut mit den “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” befasst. Zum Eichstätt-Komplex ist dort zu lesen:
Für die Sichtung der in Eichstätt zusammengeführten Bibliotheken wurden 2003 Richtlinien erstellt, wonach in jedem Fall eine Prüfung im Verbund auf bereits nachgewiesene Exemplare erfolgen muss. Der BSB sollen Säkularisationsgut, SDD-relevante Bestände bis 1600 und für Bayern wichtige Bücher angeboten werden, nicht aber unvollständige Teile von mehrbändigen Werken und Stücke in schlechtem Erhaltungszustand. Dies galt nicht für Objekte aus der Zeit 1830-1945. Wenn von Seiten der BSB kein Interesse bestand, wurden Angebote über Antiquariate an potentielle Interessenten weitergegeben, wobei zur Deckung der Katalogisierungskosten so auch Einnahmen erzielt werden.
Hieraus geht klar hervor, dass – sofern von der BSB kein Interesse angemeldet wurde – mit Rückendeckung und Zustimmung der BSB ein Verkauf von “Altbestandsdubletten” an Antiquariate erfolgte, in Eichstätt wie möglicherweise auch an anderen bayerischen Bibliotheken.
Im Protokoll heißt es weiter:
Demgegenüber wird u.a. von Herrn Feldmann, Münster (Forum Bestandserhaltung) die Ansicht vertreten, dass jedes Exemplar eines vor 1800 gedruckten Werks erhaltenswert sei. Ein solcher Erhalt müßte aber nicht zwingend zentral geleistet werden, sondern könnte auch in der betroffenen (bayerischen) Bibliothek erfolgen. Allerdings ist ein solches Verfahren schon aus Kapazitätsgründen wohl nicht zu realisieren. Vielmehr ist zu prüfen, nach welchen Kriterien (Mehrfach-)Exemplare in Bayern in welcher Verantwortlichkeit erhalten bleiben.
Eine Diskussionsgrundlage hierzu sollte lt. Protokoll von Frau Dr. Fabian erstellt und für die nächste Kommission-Sitzung versandt werden.
Ich habe mich bei der BSB inzwischen erkundigt, ob die 11. Sitzung bereits stattgefunden und einen Beschluss hierzu gefasst hat. Die bayerischen Beschlüsse dürften Signalwirkung auch für andere Bundesländer und Bibliotheksverbünde haben und sollten aufmerksam verfolgt werden.
Dem Eindruck, den der FAZ-Artikel allemal vermittelt, dass der Bestand der Kapuziner “keine gewachsene Sammlung” und deshalb weitgehend wertlos gewesen sei, ist entschieden entgegenzutreten. Wir verweisen hierzu auf die Darstellung zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner von Pater Alfons Sprinkhart im Handbuch der Historischen Buchbestände Bd. 11 (1997) (vgl. hierzu auch http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32952.html ) und den Beitrag “Bayerische Kapuzinerbibliotheken” von P. Kosmas Wührer in der Festschrift Holzbauer (2003), vgl. www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32959.html.
Die darin wiedergegebene Vollzugmeldung nach abgeschlossenem Umzug von Hermann Holzbauer am 26. Januar 2000 an den Oberen der Provinz der Bayerischen Kapuziner steht im Übrigen im krassen Widerspruch zu der jetzigen Darstellung der FAZ, die schreibt, es sei von vornherein klar gewesen, “dass es sinnlos sein würde, diese Unmengen von Dubletten an theologischer Literatur und Fachzeitschriften nach Eichstätt zu verfrachten – in ein von Haus aus mit Platzmangel geschlagenes Institut” und suggeriert, dass dies geschehen sei. Vielmehr hat Holzbauer schon vor Ort “sowohl Bücher an Antiquare verkauft als auch Bestände vorab ausgeschieden”; wie Holzbauer später erklärte, sind hierbei auch “ungebundene und lückenhafte Mehrfachdubletten, die für den Antiquariatsverkauf nicht mehr in Frage kamen”, entsorgt worden.
Wie absurd die implizite Unterstellung ist, Dr. Holzbauer habe seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Abschied noch Tonnen an Altpapier hinterlassen hat nach dem Motto: “bin dann weg, nun katalogisiert mal schön, die schönen Sachen hab ich aber versteckt und die müsst ihr selber suchen”! gab bereits Hans Vogt zu Protokoll, der jedenfalls Holzbauer aus Erzählungen ehemaliger Mitarbeiter kannte.
Littger zufolge (Die Übernahme der Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner in Altötting durch die Universitätsbibliothek Eichstätt, in: Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140) hatte man bereits 5 Jahre vor Vertragsschluß, also 1994, mit dem Abgleich der Bestände der UB Eichstätt mit der Zentralbibliothek in Altötting begonnen. Littger schreibt weiter (vgl. auch http://archiv.twoday.net/stories/3143469 ), die ZB Altötting sei
ein Konglomerat aus mehreren teilweise deckungsgleichen Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente (…) Schon der Bibliothekar der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und verkauft. Bei der Übernahme der Bibliothek fand sich ein eigener Dublettenbestand von ca. 40.000 Bänden, die noch während des Umzugs verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel ausgesondert. Der Erlös kommt den Erschließungskosten zugute”.
Es ist also keinesfalls so, dass mit dem Abverkauf “von Unmengen von Dubletten” und der Aussonderung von Unbrauchbarem erst in Eichstätt und womöglich erst nach Amtsantritt von Holzbauers Nachfolgerin begonnen wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Eindruck bewußt erweckt wird, um zu verschleiern, dass der Umgang mit den aufzuarbeitenden Beständen in der Ägide Reich aufgrund rigider Vorgaben Berichten zufolge eine ganz andere “Qualität” annahm (die von Klaus Graf – soweit auch Altbestand betroffen war – wiederholt kritisierte Praxis des Abverkaufs von Dubletten gab es bereits vorher, nicht jedoch die undokumentierte Vernichtung großer Bestände). Der Kapuzinerprovinzial machte ja konkrete Angaben zu der Zusammensetzung des Vernichtungsguts: danach waren von den 83 t lediglich 4,2 t verschimmelte Bücher, 2,8 t Varia wie die genannten Krimis, Reiseführer oder Taschenlexika, 20,6 t Zeitschriftendubletten, aber satte 40,8 t (angebliche) Monographiendubletten, die von Holzbauer offenbar nicht für “Schrott” gehalten und vorab ausgesondert worden waren ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ).
Was die Bewertung der Rolle Holzbauers angeht, so könnte der Kontrast kaum größer sein zwischen der Sündenbockrolle, die er aus eher durchsichtigen Motiven und mit allzu simpel gestrickten halbgaren Argumentationsmustern unterfüttert jetzt zugewiesen bekommt, um seine Nachfolgerin zu entlasten, und der Würdigung, die er allseits bei seinem Abschied erfahren hat. Vgl. z.B. die oben bereits genannten Zitate aus der Festschrift Holzbauer in Inetbib und die Kommentierung der Geschichte mit den Dissertationen aus Oslo in
?p=28157#comments
Auf der Basis des Überlassungsvertrag zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner und der damals vorliegenden Fakten (inkl. des Archivalia bereits damals vorliegenden ausführlichen Berichts des Kapuzinerprovinzials) hatte Klaus Graf bereits am 27. Februar 2007 eine eingehende Bewertung der Vorgänge in Eichstätt vorgenommen ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ); aus meiner Sicht ist diese Bewertung nach wie vor gültig und nicht als widerlegt anzusehen. Inwieweit die Untersuchung der BSB tatsächlich neue Erkenntnisse erbracht hat, kann erst beurteilt werden, wenn der Untersuchungsbericht vorgelegt wird.
Sollte die Vorgehensweise in Eichstätt “bibliotheksfachlich im Grundsatz nicht zu beanstanden” sein, wie es im Untersuchungsbericht laut FAZ steht, stellt sich die Frage, wie es mit der Aufarbeitung der verbliebenen, immer noch eine große Halle voller Umzugskartons (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3588853) füllenden Bestände jetzt weitergehen soll? Makulierung in großem Umfang wie bisher?
Zur Buchkultur der Kapuziner vgl. auch die Diskussion über die Eichstätter “Müllbücher” unter http://archiv.twoday.net/stories/3384384 und unsere Literaturübersicht unter http://archiv.twoday.net/stories/3337985. Es bleibt bedauerlich, dass nun ausgerechnet in Bayern mit seinen ursprünglich besonders reichhaltigen Beständen aus Kapuzinerbibliotheken durch das Desaster von Eichstätt die größten Kulturgutverluste zu verzeichnen sind.
Das nächste Kloster schließt bestimmt
Vor einem Jahr, am 21.02.2007 brachte das Feuilleton der FAZ den Artikel von Klaus Graf zum Eichstätter Kulturgutdesaster (83 Tonnen Bücher als Müll“, FAZ, 21.02.2007, Nr. 44, S. 35, in der FAZ nur in gekürzter Form wiedergegeben; die vollständige, ungekürzte Originalfassung ist in http://archiv.twoday.net/stories/3344981 dokumentiert.) Der Artikel erregte überregional Aufsehen, wie vorher schon die Berichte im Donaukurier seit Anfang 2007. Im März 2007 wurde Anzeige gegen die Leiterin der Universitätsbibliothek Eichstätt erstattet. Am 7.01.2008 erhob die Staatsanwaltschaft Ingolstadt Anklage wegen Untreue in 5 Fällen ( http://archiv.twoday.net/stories/4593537 ), am 09.01.2008 legte die Bayerische Staatsbibliothek als Aufsichtsbehörde das Ergebnis ihrer eigenen Untersuchungen zur Causa Eichstätt vor ( ?p=26188#comments ).
Genau ein Jahr später greift die FAZ das Thema nun erneut auf, in einem Beitrag des Feuilleton-Redakteurs Hannes Hintermeier, übrigens gebürtig aus Altötting (Jg. 1961). Wir dokumentieren den Beitrag hier. Ein ausführlicher Kommentar folgt später (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4730431).
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.02.2008, Nr. 44, Feuilleton, S. 33
Das nächste Kloster schließt bestimmt
Vor einem Jahr machte die Büchervernichtung an der Universität Eichstätt Schlagzeilen. Jetzt liegt ein Abschlussbericht vor, der Entwarnung gibt. Aber ausgestanden ist der Fall längst nicht.
Von einer zweiten Säkularisation war die Rede, von Kulturgutvernichtung – als Anfang des Jahres 2007 bekannt wurde, was in Altötting und später in Eichstätt geschehen war: Buchentsorgung im ganz großen Stil: Apokalyptische Szenen von Arbeitern in Schutzanzügen mit Atemmasken, die verschimmelte Bücherberge in Container schaufeln. Das machte die Runde, und Leute, denen das Kulturgut Buch sonst reichlich gleichgültig ist, erkannten in diesem Bild den Untergang der abendländischen Schriftkultur, ohne die Vorgeschichte zu kennen.
Sie beginnt 1999, als die bayerischen Kapuziner mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einen Vertrag schlossen. Er sah vor, die in der Zentralbibliothek des Kapuzinerklosters St. Konrad in Altötting zusammengeführten Bestände des Bettelordens an die Universitätsbibliothek zu überführen, dort zu sichten, Wertloses auszusondern, Wertvolles zu bewahren, gegebenenfalls auch Bestände – gemäß den Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut – zu verkaufen, um diese Aktion finanziell zu unterstützen.
Der Bestand der Kapuziner war keine gewachsene Sammlung. Dazu muss man wissen, dass von jedem Pater die private Büchersammlung in dieses Konvolut gewandert war und auch die Bestände aus rund zwanzig Konventen, die von den Kapuzinern seit Mitte der sechziger Jahre aufgelöst worden waren. Es war von vornherein klar, dass es sinnlos sein würde, diese Unmengen von Dubletten an theologischer Literatur und Fachzeitschriften nach Eichstätt zu verfrachten – in ein von Haus aus mit Platzmangel geschlagenes Institut. Erschwerend kam hinzu, dass schon eine erste Prüfung in Altötting den Befund ergab: Schimmelalarm. Denn die Keller im Altöttinger Konvent waren feucht, und es war tatsächlich nur mit Schutzkleidung möglich, die teilweise sehr schlecht erhaltenen Bestände zu entsorgen.
Immerhin: Allein in Altötting wurden vierundfünfzig Tonnen Bücher verwertet, wie die Vernichtung auf Amtsdeutsch heißt. Nach Eichstätt wanderten danach noch geschätzte 350 000 bis 420 000 Bände inklusive Dubletten (deren Anteil man auf mindestens fünfzig Prozent schätzt). Das macht in Zahlen: 4670 Umzugskartons. Die bis 1802 erschienenen Bände sollten gemäß Vertrag dem Staat gehören (geschätzte siebzigtausend Bände); die nach 1802 erschienenen und sich im Besitz der Kapuziner befindlichen Bücher gingen in den Besitz der Universitätsbibliothek Eichstätt über; physisch getrennt waren die Bestände freilich nicht. Die Erschließung dieses Erbes ging – man denke an die chronische Geld- und Personalknappheit der Bibliotheken – langsam vonstatten.
Dann trat im Februar 2005 Angelika Reich die Nachfolge des Bibliotheksleiters Hermann Holzbauer in Eichstätt an. Sie traf auf 3061 unbearbeitete Kartons. Frau Reich entschied, das Sichtungsverfahren zu beschleunigen – schon aus dem einfachen Grund, weil die Bücher auch in Eichstätt nur unzureichend in Außenlagern untergebracht waren. Deren Verfall ging also ungebremst weiter. Und hier in der beschleunigten Abwicklung beginnt dann die Grauzone, wo möglicherweise zu großzügig aussortiert wurde. Darauf scheint der leidenschaftliche Sammler Holzbauer gewartet zu haben, der 1986 der Bibliothek sechshunderttausend Dissertationen bescherte, die von der norwegischen Staatsbibliothek verschenkt worden waren (in Zahlen: achtzig Tonnen, zweieinhalb Regalkilometer). Ohne auf die Schlammschlacht im Detail eingehen zu wollen, sei die These gewagt, dass sich hinter vermeintlich nüchternen Archivaren häufig leidenschaftlich liebende und also auch hassende Büchertriebtäter verbergen. Angeblich aus den Containern gefischte Pretiosen wurden den Behörden zugespielt, der Skandal nahm seinen Lauf (F.A.Z. vom 21. Februar 2007).
Ein Jahr später hat sich nun der Pulverdampf verzogen. Das Gutachten der Bayerischen Staatsbibliothek, die als Aufsichtsbehörde eine Expertenkommission entsandt hatte, kommt zu dem Schluss, “der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden”. Aber zu einem Freispruch erster Klasse reicht es denn doch nicht, wenn es weiter heißt: “Die Vorgehensweise von Frau Dr. Reich ist bibliotheksfachlich im Grundsatz nicht zu beanstanden. Einzelne Fehlentscheidungen lassen sich jedoch insbesondere im Hinblick auf die zu bearbeitende Menge nicht ausschließen.”
Der Provinzial der bayerischen Kapuziner, Pater Josef Mittermaier, ist nach anfänglichen Bauchschmerzen – die wohl auch damit zusammenhängen, dass er auf diese Art von Öffentlichkeit gerne verzichtet hätte – mit der Angelegenheit im Reinen. “Wir haben den Bestand gekannt und um seinen Zustand gewusst”, sagt Mittermaier. Die Büchervernichtung habe er deswegen auch nicht als Überraschung, sondern als Notwendigkeit empfunden: “Wenn Sie zwanzigmal die gleichen Fachzeitschriften haben, dann wird es schwierig mit der Frage, was davon zu erhalten ist. Müssen Krimis, Reiseführer oder Taschenlexika aufgehoben werden?” In seiner Privatbibliothek belaufe sich der Anteil bibliophiler Kostbarkeiten auf etwa zehn Prozent, rechnet der Provinzial vor. Dass der Eindruck entstanden sei, die Kapuziner neigten zum Bücherschreddern, findet er misslich.
Das Eichstätter Problem wird kein Einzelfall bleiben. Viele Ordensgemeinschaften stehen vor ähnlichen Fragen, weil bei ausbleibendem Nachwuchs in den kommenden Jahrzehnten noch mehr Klöster aufgelöst werden. Da es keine kirchliche Stelle gibt, die sich dieser Bücherberge annimmt, wird der Staat einspringen müssen. Das zumindest deutet der Direktor der Bayerischen Staatsbibliothek, Rolf Griebel, im Gespräch mit dieser Zeitung an. “Wir treten in diesen Fällen hilfsweise ein, wer soll es auch sonst machen?” Er selbst sei in dieser Frage aber kein Purist und hänge nicht der Meinung mancher Kollegen an, jedes Buch könne und müsse erhalten werden – auch sei da schon aus Kostengründen der Rechnungshof vor.
Der Großteil des Kapuzinerbestandes, achtzig Tonnen Bücher, wurde makuliert; ein Dutzend Exemplare wurden der Polizei vorgelegt – ob sie tatsächlich aus den Containern stammen, in der die makulierten Bücher landeten, kann laut Staatsbibliothek-Gutachten nicht “festgestellt oder gar nachgewiesen werden”. Zwei Exemplare seien auf dem Ramschmarkt aufgetaucht, andere im Antiquariat, wo sie billig abgegeben und zum Teil für niedrige vierstellige Beträge weiterverkauft werden sollten. Welche Rolle dabei Reichs Vorgänger Holzbauer, unter dessen Ägide der Vertrag unterzeichnet wurde, spielt, muss offenbleiben; eine Erlanger Rechtsanwältin erstattete jedenfalls Anzeige gegen die Bibliotheksleiterin (F.A.Z. vom 6. März 2007), weswegen die Geschichte nun ein juristisches Nachspiel hat.
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat mittlerweile in fünf Fällen Anklage gegen Angelika Reich erhoben – wegen Untreue. Der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter will sich über ein mögliches Strafmaß nicht äußern, verweist aber auf den Umstand, dass sich im Fall eines Schuldspruchs vermutlich noch ein Disziplinarverfahren anschließen werde – “für einen Beamten ist so eine Anklage immer bedrohlich”. Man solle so eine Aufgabe nicht annehmen, wenn man sie nicht leisten könne, umreißt er die Position der Anklage. Frau Reich wollte sich zu dem Thema nicht äußern – ihr Anwalt habe ihr wegen des laufenden Verfahrens dazu geraten. HANNES HINTERMEIER
Aufbewahrung von Justiz-Schriftgut in NRW
Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 29. Januar 2008
GV.NRW S. 128
4. § 77 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 77
Aufbewahrung von Schriftgut
(1) Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, das für das Verfahren nicht mehr erforderlich ist, darf nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Entsprechendes gilt für das Schriftgut der Justizverwaltung.
(2) Schriftgut im Sinne des Absatzes 1 sind unabhängig von ihrer Speicherungsform insbesondere Akten, Aktenregister, öffentliche Register, Grundbücher, Namensverzeichnisse, Karteien, Urkunden und Blattsammlungen sowie einzelne Schriftstücke, Bücher, Drucksachen, Kalender, Karten, Pläne, Zeichnungen, Lichtbilder, Bild-, Ton- und Datenträger und sonstige Gegenstände, die Bestandteile oder Anlagen der Akten geworden sind.
(3) Dieses Gesetz gilt für die Aufbewahrung von Schriftgut der in Absatz 1 genannten Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes oder des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Die Regelungen über die Anbietungs- und Übergabepflichten nach den Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen) bleiben unberührt.“
5. § 78 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 78
Verordnungsermächtigung, Aufbewahrungsfristen
(1) Das Justizministerium bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über das aufzubewahrende Schriftgut und die hierbei zu beachtenden Aufbewahrungsfristen.
(2) Die Regelungen zur Aufbewahrung des Schriftguts haben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere der Beschränkung der Aufbewahrungsfristen auf das Erforderliche, Rechnung zu tragen. Bei der Bestimmung der Aufbewahrungsfristen sind insbesondere zu berücksichtigen
1. das Interesse der Betroffenen daran, dass die zu ihrer Person erhobenen Daten nicht länger als erforderlich gespeichert werden,
2. ein Interesse der Verfahrensbeteiligten, auch nach Beendigung des Verfahrens Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus den Akten erhalten zu können,
3. ein rechtliches Interesse nicht am Verfahren Beteiligter, Auskünfte aus den Akten erhalten zu können,
4. das Interesse von Verfahrensbeteiligten, Gerichten und Justizbehörden, dass die Akten nach Beendigung des Verfahrens noch für Wiederaufnahmeverfahren, zur Wahrung der Rechtseinheit, zur Fortbildung des Rechts oder für sonstige verfahrensübergreifende Zwecke der Rechtspflege zur Verfügung stehen.
(3) Die Aufbewahrungsfristen beginnen, soweit in der gemäß § 78 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, mit dem Ablauf des Jahres, in dem nach Beendigung des Verfahrens die Weglegung der Akten angeordnet wurde.“
6. § 113 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Ende des Jahres 2004“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt.
Abkassieren mit den Jahrbüchern historischer Vereine
Neue Deutsche Biographie nun fast komplett online
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke
Es fehlt nur der neueste Band 23 (2007)
Update: Aus Qualitätsgründen wieder offline!
Update: Wieder online.
Neues von der Adminpedia: Kritiker niederknüppeln
In der Wikipedia knüppeln Michail Jungierek und seine Admin-Kumpane in gewohnter Weise die Kritik an der Bertelsmann-Kooperation nieder.
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4734164
Auch sein Beitrag im Vereinsblog liegt neben der Sache:
http://blog.wikimedia.de/2008/02/25/spiegel-und-so
Und wenn dem Verein vorgeworfen wird, er würde mit der Kooperation eine nicht lizenzkonforme Nutzung der Wikipedia unterstützen, der müsste auch gegen die Bereitstellung der Snapshots der Wikipedia vorgehen, denn damit werden ja nicht lizenzkonforme Nutzungen der Wikipedia-Inhalte erst recht ermöglicht. Aber wenn jemand sich an den Verein wendet und nachfragt, wie man möglichst lizenzkonform die Inhalte einbinden kann, dass dies bei der derzeitigen Fassung der GFDL zu 100% faktisch nicht möglich ist, sollte eigentlich klar sein, der wird verbal abgestraft. Absurder geht es kaum.
Verständliches Deutsch ist das nicht. Keine Ahnung, was die Snapshots der Wikipedia sind, aber angesichts der seit längerer Zeit sich zum Konsens in der Wikipedia verdichtenden Ansicht, dass das Gentlemen-Agreement (GA) der Wikipedia unzulässig ist (Mehr dazu), ist es absolut inakzeptabel, dass dieses bei den “offiziellen” Kooperationen nach wie vor zugrundegelegt wird.
Bei den kommerziellen Klonen, die weder Namensrechte (Name und Logo der Wikipedia) noch Live-Feed nutzen dürfen, wird von den Wikipedia-Autoren, die sich darum kümmern, das GA als Mindeststandard zugrundegelegt. Abgemahnt werden könnten sie trotzdem.
Wenn der Verein Wikimedia Deutschland darauf verzichtet, bei Kooperationen die Einbindung der Versionsgeschichte auf der Seite des Anbieters zu fordern, übergeht er den Meinungsstand der Community zum GA. Ob das Angebot damit voll GNU-FDL-konform wäre, kann dahingestellt bleiben. Es wäre allerdings erheblich konformer!
Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Eine kommerzielle Nutzung der Wikipedia durch wen auch immer, ist durch die Lizenz abgesichert und steht hier nicht in Frage. Aber dann sollte die Lizenz auch eingehalten werden.
UPDATE:
Ich habe den Verein gebeten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben:
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2008-February/038942.html
Der Verein hat dies abgelehnt.
Aus dem folgenden Zitat ergibt sich, dass aus der GNU FDL die Verpflichtung folgt, die “History” jeweils mit dem Werk zu verbreiten. Dies ist bei der Wikipedia die Versionsgeschichte.
Unter einer „History“ wird bei Softwareprojekten eine Datei verstanden, die der Software beigefügt wird und Informationen über das Programm enthält, z.B. über die Urheber und andere Rechtsinhaber, das Veröffentlichungsdatum und vorgenommene Veränderungen. Open Content-Lizenzen übernehmen diese Terminologie zumeist. Einige Open Content-Lizenzen sehen die Verpflichtung vor, die „History“ jeweils mit dem Werk zu verbreiten [Anm. 48: Vgl. Ziff. 4 I FDL; Ziff. 8 (b) der Lizenz für Freie Inhalte.] teilweise müssen oder sollen die Nutzer bei Bearbeitungen in der „History“ das Datum sowie eine kurze Beschreibung der vorgenommenen Veränderungen angeben. Einige Lizenzen verpflichten den Bearbeiter zudem, in der „History“ anzugeben, wo er die unveränderte Version des Werks erhalten hat.
Jaeger, Metzger: Open Content-Lizenzen nach deutschem Recht, in: MMR 2003, S. 431 ff., hier S. 435
Pflanzensamen-Archiv in Spitzbergen
” ….. Seinen Platz findet das Sicherheitslager zur Bewahrung der Pflanzenvielfalt im Permafrostboden eines abgelegenen arktischen Berges, rund tausend Kilometer vom Nordpol entfernt. Drei frostige Hallen von jeweils 27 mal 10 Metern Grösse wurden in den Sand- und Kalkstein der norwegischen Insel gebohrt. …..
Bis zu 4,5 Millionen Samenproben der wichtigsten Nutzpflanzen hätten hier Platz. Verschwindet eine Pflanze oder wird sie gar durch eine Katastrophe ausgelöscht, könnte sie wieder angepflanzt werden. Die drei luftdichten Räume sollen als Speicher für Proben der mehr als 1400 nationalen Samenkornlager weltweit dienen. Rund 250 000 Samenproben schlummern schon jetzt in dem eisgekühlten Lager. Sie werden zwar auf Spitzbergen gesammelt, bleiben aber im Besitz der Herkunftsländer. …..”
Quelle:
Link zum Tagblatt-Artikel
Nachtrag (Auswahl) 26.02.2008:
http://www.ksta.de/html/artikel/1204006260843.shtml
http://www.stern.de/wissenschaft/natur/:Samenspeicher-Arche-Noah-Eis/612298.html
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wissen/umwelt/537271
Hermann-Hesse-Archiv in Offenbach
SwissJazzOrama
” …. So bietet die Stadt Uster vor den Toren Zürichs mit dem „SwissJazzOrama“ das größte Jazz-Archiv der Schweiz inklusive Jazz-Museum. „SwissJazzOrama“ verfolgt das Ziel, den Jazz von den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts bis in die Gegenwart möglichst vollständig zu dokumentieren. Im eigenen Musikclub finden regelmäßig Konzerte statt, und im Jazzmuseum sind Ausstellungen mit Bezug zur Schweizer Jazzszene zu sehen. Das Archiv umfasst Tausende alte (Schellack-)Platten, Bücher, Magazine, Bilder, Filme, Poster und Noten. …”
Quelle: Link
Link zum Jazzarchiv:
http://www.jazzorama.ch/Archiv/archiv.html
Archivzitat: Schallwellen-Bildarchiv des Vierwaldstättersees
” …. Das Forschungsboot Thalassa führte die Wissenschaftler der Eidgenössischen Wasserforschungsanstalt Eawag in Dübendorf zu den verschiedenen Becken des Vierwaldstättersees. Kilometerlange Schlangenlinien sind die Forscher gefahren, im Abstand von hundert Metern. Mit Schallwellen haben sie dabei den Seegrund abgetastet. …….
Die Aufnahmen öffnen ein Archiv von Episoden aus einer Zeit, die in keinen schriftlichen Aufzeichnungen dokumentiert ist. Zum Beispiel die Schlammlawinen, die vor gut vierhundert Jahren an den Ufern des Vitznauer Beckens unterseeisch niedergingen. ….”
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/wissen/umwelt/844510.html
Datendiediebstahl im elektronischen Archiv Auslöser der Lichtenstein-Affäre ?
Quellen:
http://www.markenpost.de/news_Liechtenstein-Wie-Hehler-an-LGT-Daten-kamen_28651.html
http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft/2008/02/25/lgt-bank/daten-dieb-klage,geo=3858434.html
http://www.volksblatt.li/Default.aspx?newsid=12593&src=vb
http://www.vaterland.li/page/lv/artikel_detail.cfm?id=28478
Bibliotheksvideo:Staatliche Bibliothek Passau
http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/video/video.html
Kurz und gelungen, mit einigen Beispielen aus dem Altbestand.
Wikipedia kungelt mit Bertelsmann
Zahlen sind Geschäftsgeheimnisse, klaro. Dass sich ein Projekt wie die Wikipedia (ebenso wie UNICEF) aber gewissen Transparenz-Erfordernissen stellen sollte, wird dabei übersehen. Ein Live-Mirror wird hier erlaubt (sonst verboten, was ich nicht für GNU FDL konform ansehe) und das fragwürdige Gentlemen-Agreement der GNU FDL zugrundegelegt.
Zudem werden die CC-Lizenzen nicht auf der Seite des Anbieters genannt, nur auf den Bildseiten der Wikipedia, und die AGB rechnen ersichtlich nur damit, dass die Inhalte unter der GNU FDL stehen (was z.B. für PD-Inhalte ebenfalls nicht zutrifft).
Dass die Kooperation von Seiten von Wikimedia e.V. nur in einer winzigen Anmerkungen im Vereinsweblog angedeutet wurde, wirft einiges Licht auf das Gebaren von Michail Jungierek und Konsorten.
Bestelldienst Subito nur noch mit digitalen Fesseln
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103973
Zum Thema siehe am besten
http://medinfo.netbib.de/tag/subito
Interessant auch der Beitrag von Jörg Prante
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Technik-des-subito-DRM/forum-132673/msg-14474305/read
“Die Vorsitzende von subito, Frau Braun-Gorgon, hat bereits im Juni
2006
über die Technik des künftigen DRM in subito informiert:
Link auf den Vortrag:
http://www.ekz.de/fileadmin/ekz/cms_old/files/427.pdf
Zum Einsatz kommt ein Produkt der amerikanischen Firma FileOpen
Systems.
D.h. alle PDF-Zugriffe von WissenschaftlerInnen und StudentInnen
werden offenbar durch einen US-amerikanischen Kontrollserver erfasst und ausgewertet. Es handelt sich dabei um nichts anderes als eine ausländische Überwachungstechnologie, die das Ziel hat, eine Auswertung des Lese- und damit Forschungsverhaltens anhand bestellter elektronischer Dokumente in Deutschland zu ermöglichen.”
Armin Schlechter von der Universitätsbibliothek Heidelberg weggemobbt
Am 18. Januar 2008 schrieb Bettina Wagner folgenden Brief an den Rektor der Universität Heidelberg, der ohne Antwort blieb:
Magnifizenz,
Sehr geehrter Herr Professor Eitel,
mit Befremden und großem Bedauern haben wir erfahren, daß Dr. Armin Schlechter zum 1.12.2007 die Leitung der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg entzogen wurde.
Herr Bibliotheksoberrat Dr. Schlechter ist uns als Bibliothekaren und Wissenschaftlern, die in der Verwaltung, Erschließung, Erforschung und Präsentation von Handschriften, Inkunabeln und anderen historischen Bibliotheksbeständen tätig sind, aus langjähriger und angenehmer Zusammenarbeit bekannt. In den über 10 Jahren seiner Tätigkeit als Leiter der Handschriftenabteilung der UB Heidelberg hat er nicht nur die Benutzung der Bestände stets zuvorkommend, kompetent und zügig ermöglicht, sondern mit seiner Arbeit auch erheblich dazu beigetragen, die wertvollen Heidelberger Altbestände auf modernem Stand der Wissenschaft zu erschließen und sie zugleich öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Beträchtliche überregionale Wirkung erreichten insbesondere die von ihm und unter seiner Mitwirkung erarbeiteten Handschriftenkataloge und Nachlaßverzeichnisse sowie die seit 1997 in nahezu jährlicher Folge publizierten Ausstellungskataloge, u.a. zu kostbaren Bucheinbänden (Von Ottheinrich zu Carl Theodor, 2003), den Salemer Handschriften (Vom Bodensee an den Neckar, 2003/04), der Inkunabelsammlung (Die edel kunst der truckerey, 2005) und der Literatur der Romantik (Ein Knab auf schnellem Roß, 2007). Der Katalog der umfangreichen Inkunabelsammlung, den Herr Dr. Schlechter zusammen mit seinem langjährigen Mitarbeiter Ludwig Ries erstellt hat, liegt nahezu druckfertig vor. Es wäre außerordentlich zu bedauern, wenn die Publikation dieses wichtigen Bestandskatalogs, in den ja erhebliche Steuermittel investiert wurden, so kurz vor der Vollendung verhindert würde. Mit seiner Publikations- und Vortragstätigkeit baute Herrn Dr. Schlechter auf seinen bestandserschließenden Aktivitäten auf und vermittelte so die Heidelberger Bestände einem breiten bibliothekarischen und fachwissenschaftlichen Publikum. Ein derartiges Engagement zeugt von hoher Identifikation mit der beruflichen Tätigkeit und erfordert immer erheblichen Einsatz von privater Zeit und Energie.
Die Gründe für die drastische Entscheidung der Universitätsbibliothek sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Beschneidung von Herrn Dr. Schlechters Aufgabengebiet ist weder seinen fachwissenschaftlichen und bibliothekarischen Qualifikationen noch seiner langjährigen Berufserfahrung angemessen. Aufgrund der mangelnden Begründung dieses Schritts hat bereits jetzt der Ruf von Herrn Dr. Schlechter erheblichen Schaden genommen. Die Universität Heidelberg sollte unserer Ansicht nach ihre Fürsorgepflicht gegenüber einem Mitarbeiter, der sich in weit überdurchschnittlichem Maß für die Bekanntmachung ihrer Sammlungen eingesetzt hat, wahrnehmen, indem sie ihn vor aufkommenden Verdächtigungen unrechtmäßigen Handelns schützt und ihm die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in einer seinen Qualifikationen angemessenen Weise tätig zu sein. In der derzeitigen Situation verfügt Herr Dr. Schlechter über keine entsprechende Zukunftsperspektive. Wir bitten Sie daher, den vollzogenen Schritt vor dem Hintergrund von Herrn Dr. Schlechters bisheriger Tätigkeit für die UB Heidelberg durch eine unabhängige und fachkundige Instanz prüfen zu lassen und das Ergebnis auch nach außen transparent zu machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Bettina Wagner
(Vorsitzende des Standing Committee for Rare Books and Manuscripts der International Federation of Library Associations (IFLA); Leiterin des Referats ‚Handschriftenerschließungszentrum’, Abteilung für Handschriften und Alte Drucke, Bayerische Staatsbibliothek München)
Dieses Schreiben wird unterstützt von
Dr. Werner Arnold (stellv. Direktor, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
Dr. Ulrike Bodemann-Kornhaas (Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters, Bayerische Akademie der Wissenschaften)
Dr. Gerd Brinkhus (Leiter der Abteilung Handschriften, Nachlässe, Historische Buchbestände und Rara, Universitätsbibliothek Tübingen)
Dr. Peter Burkhart (Handschriftenabteilung, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart)
Monika Butz (Arbeitsstelle Altes Buch, Öffentliche Bibliothek der Universität Basel)
Ewa Dubowik-Baradoy (ehemals Universitätsbibliothek Tübingen, derzeit Leiterin der Redaktion “Germanistik”, Niemeyer Verlag)
Dr. Falk Eisermann (Referatsleiter, Gesamtkatalog der Wiegendrucke, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)
Reinhard Feldmann (Leiter der Abteilung Handschriften, Historische Bestände und Bestandserhaltung, Universitäts- und Landesbibliothek Münster)
Dr. Klaus Graf (Hochschularchiv der RWTH Aachen)
Dr. Mechthild und Dr. Thomas Haffner (Dresden)
Dr. Helmar Härtel (Leiter der Handschriftenabteilung a.D., Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
Prof. Dr. Jeffrey Hamburger (Kuno Francke Professor for German Art & Culture, Harvard University)
Dr. Christian Heitzmann (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
Dr. Helmut Hilz (Bibliotheksdirektor, Bibliothek des Deutschen Museums, München)
Prof. Dr. Wernfried Hofmeister (Institut für Germanistik, Universität Graz)
Dr. Helga Köhler (Seminar für Klassische Philologie, Universität Mainz)
Gisela Kornrumpf (München)
Dr. Sven Limbeck (Handschriftenabteilung, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart)
Dr. Arno Mentzel-Reuters (Monumenta Germaniae historica, München)
Dr. Paul Needham (Princeton University Library)
Dr. Holger Nickel (Referatsleiter a.D., Gesamtkatalog der Wiegendrucke, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz)
Annelen Ottermann, M.A. (Leiterin der Abteilung Handschriften, Rara, Alte Drucke, Bestandserhaltung und Einbandstelle, Bibliotheken der Stadt Mainz – Wissenschaftliche Stadtbibliothek)
Dr. Kathrin Paasch (Leiterin der Forschungsbibliothek Gotha, Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha)
Dr. Karl-Georg Pfändtner (Abteilung für Handschriften und Alte Drucke, Bayerische Staatsbibliothek München)
Dr. Konrad von Rabenau (Oberkirchenrat i. R. und Schüler von Prof. Gerhard von Rad; Gründer des Arbeitskreises für die Erfassung, Erschließung und Erhaltung Historischer Bucheinbände; Schöneiche bei Berlin)
Dr. Eva Raffel (Herzogin Anna Amalia Bibliothek, Klassik Stiftung Weimar)
Dr. Martina Rebmann (Leiterin der Musiksammlung, Badische Landesbibliothek Karlsruhe)
Dr. Susanne Rischpler (Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Kunstgeschichte, Universität Wien)
Dr. Frieder Schanze (Deutsches Seminar, Universität Tübingen)
Dr. Friedrich Seck (Bibliotheksdirektor a.D., Universitätsbibliothek Tübingen)
Dr. Thomas Stäcker (Leiter Abteilung Alte Drucke, Digitalisierung, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
Dr. K. H. Staub (BOR a.D., ehemals Leiter der Handschriften- und Inkunabelabteilung der LHB jetzt ULB Darmstadt)
Ninon Suckow (Mitarbeiterin am Gesamtkatalog der Wiegendrucke, Staatsbibliothek zu Berlin)
Andreas Wittenberg (Sprecher des ‚Arbeitskreises Einbandforschung’, Staatsbibliothek zu Berlin)
Dieses Schreiben gibt die persönliche Meinung der Unterzeichnenden wieder; es handelt sich nicht um eine offizielle Stellungnahme der Institutionen, in denen sie tätig sind.
Als Mobbing-Opfer der Universität Heidelberg (1989) sehe ich diesen skandalösen Fall mit persönlicher Betroffenheit, auch wenn Schlechter inzwischen glücklicherweise eine andere Aufgabe in der Pfälzischen Landesbibliothek gefunden hat.
In der Stuttgarter Zeitung vom 23.02.2008, S. 9 wurde die Personalie aufgegriffen.
“Mona Lisa” löst Zwist in der Unibibliothek aus
Der Chef der Heidelberger UB degradiert seinen Abteilungsleiter und erntet dafür Kritik aus Fachkreisen
Vor kurzem hat ein Mitarbeiter der Unibibliothek Heidelberg mit der Entdeckung eines Hinweises zur Identität der “Mona Lisa” Schlagzeilen gemacht. Jetzt verlässt der anerkannte Experte für Handschriften die Universitätsbibliothek. Nicht nur Kollegen rätseln über die Gründe.
Von Johanna Eberhardt
Zehn Jahre war Armin Schlechter Leiter der berühmten Handschriftenabteilung der Heidelberger Universitätsbibliothek (UB), zu deren Glanzstücken der Codex Manesse zählt. Anfang April wird der Fachmann für frühe Handschriften und alte Drucke an die Pfälzische Landesbibliothek in Speyer wechseln. Dort wird er nicht mehr annähernd so viele und ganz so illustre Werke zu betreuen haben. Trotzdem sagt der 47-jährige Philologe und Bibliothekar, er sei “froh und erleichtert, dass ich die Stelle bekommen habe”.
In der Fachwelt wie in der Stadt selbst hat Schlechters Kündigung in Heidelberg Überraschung und Verwunderung ausgelöst. Denn erst durch sie ist bekanntgeworden, dass der allseits geschätzte Handschriftenexperte bereits Ende November 2007 auf recht ungewöhnliche Weise von seinem bisherigen Posten abgelöst worden ist. Innerhalb von kaum einer Viertelstunde habe man Schlechter “entmachtet”, schildert einer seiner Kollegen. Er habe die Schlüssel zu den Tresorräumen, in denen die wertvollen Handschriften und alten Drucke lagern, abgeben und sein Büro räumen müssen. Anschließend habe Bibliotheksdirektor Veit Probst die Verantwortung für die Abteilung einer weit weniger qualifizierten Mitarbeiterin und der Leiterin des Referats für Kunstgeschichte übertragen, Schlechter habe man im Zimmer eines Kollegen einquartiert.
Über die Gründe und Hintergründe der Aktion gibt es fast nur Spekulationen. “Das ist ja nicht irgendeine kleine Personalie – Herr Schlechter ist doch das Aushängeschild der UB gewesen”, sagt Professor Reinhard Düchting, der Vorsitzende des Freundeskreises für Archiv und Museum der Universität Heidelberg. Er sei “empört und sprachlos” über dessen Abberufung.
Man habe mit “großem Befremden und Bedauern” erfahren, dass Schlechter die Abteilungsleitung entzogen worden sei, haben 30 weitere Fachleute und Mitarbeiter großer Bibliotheken zwischen Stuttgart, Wolfenbüttel und Princeton (USA) Mitte Januar dem Rektor der Universität Heidelberg, Bernhard Eitel, geschrieben. Dieser habe sich “weit überdurchschnittlich für die Sammlung eingesetzt” und mit seiner Arbeit “erheblich dazu beigetragen, die wertvollen Heidelberger Altbestände für die moderne Wissenschaft zu erschließen”, die von ihm initiierten Ausstellungen und Kataloge hätten “beträchtliche überregionale Wirkung erreicht”.
Eine Antwort aus Heidelberg haben die Kollegen noch nicht bekommen. “Ich bin sehr unglücklich, dass eine verwaltungsinterne Angelegenheit so an die Öffentlichkeit getragen worden ist”, sagt UB-Direktor Probst. Denn Schlechter, versichert er, sei vorwiegend wegen der Umorganisation seiner Abteilung abberufen worden. Dort wolle man künftig mehr Gewicht auf moderne Medien und die Digitalisierung legen. “Das können andere Kollegen besser.” Die ganze Dimension des Falles hingegen gehöre nicht an die Öffentlichkeit. “Der Rektor kennt sie, und er steht voll hinter mir”, sagt er und verrät nur so viel: “Es geht nicht um Kriminelles.”
In der Tat spricht einiges für weit banalere Gründe des Zwistes zwischen Chef und Abteilungsleiter. Beide, so hört man im Umfeld der UB, hätten sich noch nie besonders gemocht. Mit der wachsenden Bekanntheit des Handschriftenexperten sei es nicht besser geworden. “Probst kann es eben nicht gut ertragen, dass Schlechter öfter in den Medien vorkommt als er”, sagt ein Kenner.
Als der Direktor im vergangenen Jahr angefangen habe, an einem Aufsatz über einen vielfach als sensationell eingestuften Hinweis zur Identität der berühmten “Mona Lisa” zu schreiben, den Schlechter 2005 in einem alten Cicero-Band entdeckt und erstmals publiziert hatte, seien beide endgültig “aneinandergerasselt”. Schließlich habe Schlechter diesen Aufsatz selbst schreiben wollen, sei aber wegen anderweitiger Arbeiten zunächst nicht dazugekommen.
Letzte Woche hat Probst seine Arbeit veröffentlicht. Das, sagt er, sei ganz normal und mit dem Kollegen abgesprochen gewesen. Der widerspricht. “Wenn er ein bisschen Fingerspitzengefühl gehabt hätte, hätte er es nicht gemacht”, sagt Schlechter nur.
Zwei RNZ-Artikel berichteten über den Fall Schlechter:
Ein Blick zurück, auch im Zorn: Armin Schlechter verlässt Heidelberg /
Von Heide Seele (20.03.2008)
(Bericht über die Verabschiedung Dr. Schlechters in einer Festveranstaltung des Freundeskreis für Archiv und Museum der Universität Heidelberg)
Mona Lisa lächelt auch dazu geheimnisvoll / Von Götz Mustermann (21.02.2008)
Zwei Leserbriefe in der RNZ vom 25.2.2008 protestieren ebenfalls gegen die Heidelberger Machenschaften.
Zum Mona-Lisa-Fund siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4615981
Publikation von Probst (23.01.2008)
urn:nbn:de:bsz:16-artdok-4105
Update: Publikation von Schlechter (29.04.2008),
Rückblick auf die Inkunabelpräsentation in Heidelberg:
http://archiv.twoday.net/stories/4899128
Über Schlechter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Schlechter
Bilder oben: Dr. Armin Schlechter 2005 mit Jung-Redakteuren der Kinder-Uni im Netz (Heidelberg)
Wem gehört das nationale Gedächtnis?
The winners: 2008 Best Archives on the Web Awards
http://www.archivesnext.com/?p=109
Best Use of Web 2.0 Technologies
* Winner: “A View To Hugh: Processing the Hugh Morton Photographs and Films,” North Carolina Collection Photographic Archives, University of North Carolina at Chapel Hill.
* Honorable Mention: The Library of Congress on Flickr, The Library of Congress.
Best Online Archival Exhibition
* Winner: “Publishers’ Bindings Online, 1815-1930: The Art of Books,” The University of Alabama, University Libraries and the University of Wisconsin-Madison Libraries.
* Honorable Mention: “Crafting the Oregon Constitution,” Oregon State Archives.
* Honorable Mention: “Sounds and Stories: The Musical Life of Maryland’s African American Communities,” Archives of the Peabody Institute of The Johns Hopkins University.
Best Total Web Experience
* Winner: The National Archives of the United Kingdom.
* Honorable Mention: Archives of American Art, Smithsonian Institution.
* Honorable Mention: The Wisconsin Historical Society.
* Honorable Mention: Archives Division, Ulster County Clerk, Ulster County, New York.
Schon wieder Nazi-Anschlag auf linke Einrichtung
In der Nacht vom Montag, den 18.02. auf Dienstag, den 19.02.2008 wurde der Infoladen Bremen zum wiederholten Male Ziel eines Anschlags von Neonazis. In dem Gebäude ist auch seit Anfang 2000 das Archiv der sozialen Bewegungen untergebracht. Der Infoladen als Hauptmieter hat dazu folgende Presseerklärung veröffentlicht:
Infoladen Bremen
St.-Pauli-Str. 10
28203 Bremen
Bremen, 19.02.2008
Pressemitteilung: Rechtsextremer Anschlag auf den Infoladen Bremen
In der Nacht vom Montag, den 18.02. auf Dienstag, den 19.02.2008 wurde der Infoladen Bremen zum wiederholten Male Ziel eines Anschlags von Neonazis. Mit Pflastersteinen wurden drei große Fensterscheiben zertrümmert. Auf zwei der Scheiben wurden mit schwarzer Farbe rechte Schmierereien angebracht. Zum einen „SS-Runen“, zum anderen der Schriftzug „C 18“ (steht für Combat 18, das Zahlenkürzel 18 ist ein oft verwendetes Chiffre für die Anfangsbuchstaben Hitlers; Combat 18 ist der militante Teil der verbotenen neonazistischen Organisation „Blood & Honour“)
Bereits Ende Januar dieses Jahres schmierten Neonazis Hakenkreuze an die Scheiben.
Der Infoladen Bremen ist ein unkommerzieller und selbstverwalteter Ort für kritische Gegenöffentlichkeit. Der Infoladen ist Treffpunkt für verschiedenste antifaschistische, antirassistische und feministische Initiativen sowie Veranstaltungsort.
Montags, Mittwochs und Freitags von 16 bis 19 Uhr können dort Zeitschriften, Bücher aber auch Kaffee aus Kooperativen gekauft werden. Seit vielen Jahren beherbergt das Ladenlokal in der St.-Pauli-Straße 10 auch das „Archiv der sozialen Bewegungen“.
Der Anschlag stellt keinen Einzelfall dar. Immer wieder treten auch in Bremen Neonazis in Erscheinung, sei es in Form von Übergriffen bei Fußballspielen, Angriffe auf linke Veranstaltungen und auf der Straße gegen Menschen die nicht in ihr faschistisches Bild passen. Außerdem betreiben sie in Kneipen und eigenen Läden rechtsradikale Propaganda und finanzieren damit ihre Aktivitäten.
Anschläge wie diese zeigen, dass auch in Bremen antifaschistisches Engagement absolut notwendig ist!
Infoladen Bremen
Bei Rückfragen 0421-700 144.
mehr dazu hier auf indymedia
Fürs Aktenwegschaffen
Hausbuch-Causa vor Entscheidung?
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1644076
Der Streit um den Verkauf einer kostbaren mittelalterlichen Handschrift in Süddeutschland steht vor der Entscheidung. Nach der überraschenden Rückführung des 20 Millionen Euro schweren Hausbuchs aus dem 15. Jahrhundert werde nun „sehr rasch“ über den endgültigen Verbleib des Kulturguts verhandelt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur dpa am Sonntag in Stuttgart. […]
Den privaten Verkauf von landesgeschichtlich bedeutenden Kulturgütern hält der Chef der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, für grundsätzlich bedenklich. „Der jüngste Verkauf der wertvollen mittelalterlichen Handschrift ‘Hausbuch’ durch ein baden-württembergisches Adelshaus ist unzulässig“, sagte er. „Was hier abgelaufen ist, war einfach ungesetzlich.“
Die SPD-Landtagsfraktion in Stuttgart forderte von der CDU/FDP-Landesregierung eine schnelle Klärung offener Fragen über den Verkauf. Auch die Grünen kritisierten die Landesregierung scharf. „Wie kann es nach dem Handschriftenskandal passieren, dass wieder mit unglaublich wichtigen Kunstgegenständen höchst unsensibel umgegangen wird?“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete, Jürgen Walter. Das Land müsse endlich erklären, warum es das Hausbuch nicht selbst erworben habe.
Ehrle wird bereits in einem früheren Artikel zitiert:
Der Chef der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, nannte den privaten Verkauf von landesgeschichtlich bedeutenden Kulturgütern für grundsätzlich bedenklich. Nach seiner Ansicht müssten wesentlich mehr herausragende Kunstwerke auf die nationale Kulturgutliste gesetzt werden, als dies bisher der Fall ist. Zwar könne nicht jedes Kulturgut auf der Schutzliste stehen, es müsse aber ein Weg gefunden werden, um zumindest den Privatverkauf von wirklichen Raritäten wie das Hausbuch außer Landes zu verhindern. “Wer ohne Befreiung von gesetzlichen Auflagen wichtige Kulturgüter privat verkauft, handelt falsch”, betonte der Kunstexperte.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3192246/1hb39kb
Geburt des Bochumer Literaturarchivs ?
Ergänzung v. 25.02.2008 via Mailingliste “Westfälische Geschichte”:
” ….. Der Bochumer Schriftsteller und Preisträger des Literaturpreises Ruhrgebiet Hugo Ernst Käufer hat die Sammlung seiner Veröffentlichungen dem Archiv seiner Heimatstadt gestiftet. Die ingesamt 177 Einzelstücke beginnen mit dem Werk “Poemes” aus dem Jahr 1952 und enden vorläufig mit zwei musikalischen Vertonungen, die vor wenigen Wochen erschienen sind.
Die Sammlung beinhaltet auch das handschriftliche Manuskript und die maschinenschriftliche Druckvorlage zu dem Bühnenstück “Sieben Gerechte oder Auschwitz der Ort das Tor der Abgrund”.
Käufer, Jahrgang 1927, lebt seit 1963 in Bochum. Er war Direktor der Stadtbücherei Gelsenkirchen, Mitbegründer der Literarischen Werkstatt Gelsenkirchen und des Werkkreises Literatur der Arbeitswelt, ist Ehrenvorsitzender der Europäischen Autorenvereinigung “Die Kogge” sowie Vorstandsvorsitzender der Liselotte- und Walter-Rauner-Stiftung. 2002 erhielt er den Literaturpreis Ruhrgebiet. …”
BND-Akten 1945-1968 im Bundesarchiv
Zeitgewinn im Streit um das “Mittelalterliche Hausbuch”: Der Käufer gibt das Kulturgut vorerst an das Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg zurück
Hausbuch kehrt ins Land zurück. Käufer verzichtet auf das Kulturgut
Zeitgewinn im Streit um das “Mittelalterliche Hausbuch”: Der Käufer gibt das Kulturgut vorerst an das Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg zurück (Südwestpresse, 23.02.2008, Roland Muschel)
Kurz vor Ende der für gestern Nacht gesetzten Frist hat sich die Fürstenfamilie zu Waldburg-Wolfegg über ihre Anwälte beim Wissenschaftsministerium gemeldet – mit einer Erklärung, die den Streit um die Rechtmäßigkeit des Verkaufs des wertvollen “Mittelalterlichen Hausbuchs” von 1480 erst einmal entspannt: Danach gibt der Erwerber – eine Name wird nicht genannt, es soll sich dabei aber um den Münchner Milliardär August von Finck handeln – das Kulturgut an die Familie Waldburg-Wolfegg zurück, bis zur Klärung der Rechtsfragen. Damit ist der Streit erst einmal vertagt, vor allem muss er nicht vor Gericht ausgefochten werden.
“Ich halte das für einen vernünftigen Schritt”, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) am Abend der SÜDWEST PRESSE. “Jetzt können wir die strittigen Punkte in Ruhe klären.”
Die Landesregierung hatte den vom Kunsthändler Christoph Graf Douglas eingefädelten Verkauf des kulturhistorisch wertvollen Hausbuchs, für das 20 Millionen Euro geflossen sein sollen, für unwirksam erklärt, da sich das Adelshaus dafür keine Genehmigung vom Regierungspräsidium Tübingen eingeholt hatte. Bis gestern Mitternacht hatte Frankenberg Aufklärung über den Verbleib des Werks verlangt, das auf der Liste der nationalen Kulturgüter unter der Nummer 01404 eingetragen ist. Wäre es im Ausland gelandet, hätte die Regierung am Montag die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Denn ein nicht genehmigter Verkauf eines auf der Liste des nationalen Kulturguts stehenden Gegenstands steht unter Strafe. Darauf wollten es Erwerber und Verkäufer offenbar nicht anlegen.
Trotzdem haben Regierung und Adelshaus weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen. Nach Meinung der Ministerien darf das Fürstenhaus das reich illustrierte Hausbuch auch im Inland nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen verkaufen. Die Anwälte der Familie Waldburg-Wolfegg indes bezweifeln sowohl das Veto- als auch das Vorkaufsrecht des Landes, das das Oberlandesgericht Stuttgart 1956 in einem Beschluss festgeschrieben hat. In diesen Fragen, kündigten Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium gestern an, werde man “unverzüglich” ein Gespräch mit den Beteiligten anberaumen.
Der Verkauf des Werks, das die spätmittelalterliche Lebenswelt in Texten und Zeichnungen zeigt und von Experten als “hochbedeutend” eingestuft wird, steht damit weiter im Raum. Den früher von Graf Douglas, Ex-Deutschland-Chef des Auktionshauses Sothebys, geäußerten Vorschlag, das Hausbuch gegen veräußerungsfähige Akten des Landes zu tauschen, hatte das Wissenschaftsministerium abgelehnt. Bei den kolportierten 20 Millionen Euro für den Erwerb des Hausbuchs dürfte es dem Land jedoch schwer fallen, sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Dass der Kulturgüter-Streit mit dem Haus Baden ebenfalls noch nicht endgültig geklärt ist, macht eine Lösung politisch nicht einfacher.
Die Süddeutsche Zeitung (Verkauft? Verworren: Die Hausbuch-Affäre in Baden-Württemberg, SZ 23.02.2008, Nr. 46, S. 13) schreibt:
“Der Verkauf war physisch offenbar vollzogen, ein Eintrag in die Kulturgüterliste des Freistaates stand bevor.”
Rainer Ruf (Stuttgarter Zeitung, 23.02.2008, Nr. 46, S. 8) schreibt unter der Überschrift “Der Streit ums Hausbuch ist nicht zu Ende”:
Allerdings wird der Streit um das auf 20 Millionen Euro taxierte Hausbuch nach der Rückkehr nach Wolfegg kein Ende finden. In dem Anwaltsschreiben wird die denkmalschutzrechtliche Aufsicht des Landes über das Hausbuch in Frage gestellt. Diese Aufsicht leitet sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 1956 ab, in welchem dem Land auch ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
Das Mittelalterliche Hausbuch war Bestandteil des früheren Familienfideikommisses des Hauses Waldburg-Wolfegg. Dabei handelt es sich um eine Verfügungsbeschränkung über Teile des Familieneigentums. Mit dem OLG-Beschluss wurde die Verfügungsbeschränkung durch eine öffentlich-rechtliche Aufsicht abgelöst. Danach bedarf der Verkauf des Buches der staatlichen Zustimmung. Die Mitteilung der Anwälte ist ein klares Anzeichen dafür, dass die Adelsfamilie diese Fessel abstreifen will.
Auch der SWR bekundet “Freude über Rückkehr von kostbarem Hausbuch”. Zitiert wird auch Ehrle. Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, hält den privaten Verkauf von landesgeschichtlich bedeutenden Kulturgütern für grundsätzlich bedenklich. Nach seiner Ansicht müssten wesentlich mehr herausragende Kunstwerke auf die nationale Kulturgutliste gesetzt werden, als dies bisher der Fall ist. Zwar könne nicht jedes Kulturgut auf der Schutzliste stehen, es müsse aber ein Weg gefunden werden, um zumindest den Privatverkauf von wirklichen Raritäten wie das Hausbuch außer Landes zu verhindern. “Wer ohne Befreiung von gesetzlichen Auflagen wichtige Kulturgüter privat verkauft, handelt falsch”, betonte Ehrle.
vgl. auch die Pressemitteilung
“Wissenschaftsministerium und Wirtschaftsministerium zum Mittelalterlichen Hausbuch: Hausbuch kehrt zurück nach Baden-Württemberg” des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 23.02.2008.
Buddhistisches Archiv in Wien
“….. Auf breiterer Basis erfolgten weitere Kontakte zum Buddhismus an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, als der Indologe Karl Eugen Neumann den Pali-Kanon , eine der wichtigsten Schriften des Buddhismus, übersetzte und in Wien veröffentlichte. Die Urschriften Neumanns befinden sich im Archiv der ÖBR[=Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft] ….”
Quelle:
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4664&Alias=wzo&cob=329662
Zur ÖBR:
http://www.buddhismus-austria.at
Zu K. E. Neumann:
http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Eugen_Neumann
Archiv einer Bild-Schreiberin
“….. Ich habe mir eine Zeit lang ernsthaft überlegt, Autorin von Horror-Romanen zu werden. Mein Archiv quillt über mit Geschichten, die Stoff hergeben für ganze Serien von Thrillern, die auf den ersten Blick als Liebesgeschichten daherkommen. Das ist ja das Fiese. …..
Autorin Birgit Ehrenberg (45) schreibt seit Jahren über Lust und Liebe. Außerdem ist sie Love-Expertin beim Radiosender RPR 1”
Soll man hoffen, dass wir von weiteren Archivauswertungen verschont bleiben? Oder erliegt man dem Charme des Bild-Kitschs und-Trashs?
Quelle:
http://www.bild.de/BILD/entertainment/erotik/Kolumne-Ehrenberg/22-02-2008/falschertyp-folge-04,geo=3829710.html
Archivarstereotypen
Bibliothekare und Archivare werden ja oft durcheinandergeworfen. Hinter ihrer “nüchternen Fassade” werden aber bei beiden oft Abgründe vermutet. Eine nette Variante liefert hierzu der aktuelle FAZ-Artikel zu Eichstätt:
“… Ohne auf die Schlammschlacht im Detail eingehen zu wollen, sei die These gewagt, dass sich hinter vermeintlich nüchternen Archivaren häufig leidenschaftlich liebende und also auch hassende Büchertriebtäter verbergen.“
Marketing mit dem Archiv
” ….. Endlich hat Radio DRS einen Dreh gefunden, seine widerspenstigen Hörerinnen und Hörer dazu zu bringen, sich ein DAB-Radio zu kaufen: Die drei Radiolegenden Elisabeth Schnell, Ueli Beck und Max Rüeger treten ab 3. März in Kurzsendungen auf der DRS-Musikwelle auf, die nur via Kabelanschluss, DAB-Digitalradio, Internet oder Satellit empfangbar ist. Unter dem Stichwort «Sinerzyt» erzählt das landauf landab bestens bekannte, mittlerweile grauhaarige und längst pensionierte Trio Anekdoten aus der Vergangenheit und stöbert nach Perlen im Archiv, teilte Radio DRS am Donnerstag mit. «Viele Hörerinnen und Hörer verknüpfen schöne Erinnerungen mit den berühmten Radiostimmen von Schweizer Radio DRS. Genau diese Erinnerungen möchte die DRS Musikwelle in der neuen Rubrik `Sinerzyt` wecken», schreibt der Sender dazu. Die 5 bis 8 Minuten langen Sendungen sollen von Montag bis Freitag im Rahmen der «Gratulationen» jeweils um etwa 9.45 Uhr über den Äther gehen. “
Quelle:
http://www.kleinreport.ch/meld.phtml?id=45156