Am 16. Januar 2008 bemerkte das Heidelberger Institut für Kunst und Recht zu Recht:
Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ist nur schwer öffentlich zugänglich, so schwer, dass es sich die SPD-Fraktion des Landtages Baden-Württemberg nicht nehmen ließ, über eine Anfrage an den Landtag (Drucks. 14/510 vom 25. 10. 2006) das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Zusammenhang mit der Handhabung des Verzeichnisses in Bezug auf die Kulturgüter des Hauses Baden Stellung nehmen zu lassen, “durch welche Quelle die Öffentlichkeit sich zuverlässig und vollständig informieren kann über jene Gegenstände im Land Baden-Württemberg, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind” (aaO S. 1, Frage 1).
In der Tat ist die Einsichtnahme über Internet nicht ganz einfach. Die Antwort des Ministeriums beschränkt sich darauf, auf die Internetseite http://www.zoll.de zu verweisen. Dort hat der Autor dieser Zeilen allerdings erst nach Anfrage bei der Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fündig werden können, nämlich indem er rechts anklickte “EZT-online (Zolltarif)”, danach links “Auskunftsanwendungen”, sodann “Texte” und auf der erscheinenden Seite nach ganz unten scrollte zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Kulturgüter (Teil A) – (SV 1402)” sowie zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Archive (Teil B) – (SV 1402)”. Dort finden sich dann die genannten Verzeichnisse.
Dies bedarf der Verbesserung: sowohl die Landesministerien wie auch der Beauftragte der Bundesregierung sollten unmittelbare links zu diesen Verzeichnissen einrichten.
http://ifkur.de/index.php?option=com_content&task=view&id=366&Itemid=2&lang=ge