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Versteckspiel

Am 16. Januar 2008 bemerkte das Heidelberger Institut für Kunst und Recht zu Recht:

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ist nur schwer öffentlich zugänglich, so schwer, dass es sich die SPD-Fraktion des Landtages Baden-Württemberg nicht nehmen ließ, über eine Anfrage an den Landtag (Drucks. 14/510 vom 25. 10. 2006) das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Zusammenhang mit der Handhabung des Verzeichnisses in Bezug auf die Kulturgüter des Hauses Baden Stellung nehmen zu lassen, “durch welche Quelle die Öffentlichkeit sich zuverlässig und vollständig informieren kann über jene Gegenstände im Land Baden-Württemberg, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind” (aaO S. 1, Frage 1).

In der Tat ist die Einsichtnahme über Internet nicht ganz einfach. Die Antwort des Ministeriums beschränkt sich darauf, auf die Internetseite http://www.zoll.de zu verweisen. Dort hat der Autor dieser Zeilen allerdings erst nach Anfrage bei der Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fündig werden können, nämlich indem er rechts anklickte “EZT-online (Zolltarif)”, danach links “Auskunftsanwendungen”, sodann “Texte” und auf der erscheinenden Seite nach ganz unten scrollte zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Kulturgüter (Teil A) – (SV 1402)” sowie zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Archive (Teil B) – (SV 1402)”. Dort finden sich dann die genannten Verzeichnisse.

Dies bedarf der Verbesserung: sowohl die Landesministerien wie auch der Beauftragte der Bundesregierung sollten unmittelbare links zu diesen Verzeichnissen einrichten.

http://ifkur.de/index.php?option=com_content&task=view&id=366&Itemid=2&lang=ge

Die Reichenauer Inkunabeln der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4458

Endlich ist dieser wichtige Aufsatz von Felix Heinzer aus Bibliothek und Wissenschaft 22 (1988), S. 1-127 online!

Die Reichenauer Inkunabeln gehören ja zu dem Bestand, auf den das Haus Baden schändliche Eigentumsansprüche erhebt.

Ein Glanzstück des Beitrags ist der Nachweis der Bücher des Chronisten Gallus Öhem.

Das Elend mit der Sichtbarkeit elektronischer Texte

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4571858

Was sollen bitteschön Angebote wie
http://www.zevep.com
wenn sie die entsprechenden Quellen nicht vollständig erfassen?

http://www.digitalis.uni-koeln.de/digitaletexte.html hat erheblich mehr als die 75 Digitalisate, die zevep nachweist.

Der HBZ-Katalog verzeichnet zwar die Titel mit URL, aber der Filter Elektronische Ressource funktioniert nicht!

In http://eromm.orghttp://archiv.twoday.net/stories/4696641 – sind die Titel ebenso wenig recherchierbar wie in http://oaister.org.

Den supertollen Dreiländerkatalog, der ja einen (wenig brauchbaren) Online-Filter bot, gibts anscheinend auch nicht mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/27._Februar_2008#Dreil.C3.A4nderkatalog

Kein Treffer im KVK mit Freitext
* rheingau elektronische
* rheingau online

(Ammann, Der Rheingau und seine Weine ist in Köln online)

Dabei ist das Kölner Digitalisat in Frankfurt gespiegelt:
https://www.google.de/search?hl=de&q=%22Der+Rheingau+und+seine+Weine%22&btnG=Google-Suche&meta=

Frankfurt sollte in HEBIS sein, aber Pustekuchen. Die Eingabe rheingau im HeBIS-Portal ergibt keinen Treffer für Ammann!

Bielefelds BASE findet nichts.

Wenigstens findet die OPUS-Metasuche das Buch.

Zu Bayern siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4571032

Staat darf das Internet nutzen

In der heutigen Entscheidung über die Online-Untersuchungen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

wird sowohl im Leitsatz als auch in der Begründung auf die Nutzung öffentlich zugänglicher (personenbezogener) Informationen eingegangen.

Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein. (Leitsatz 5)

Eine Kenntnisnahme öffentlich zugänglicher Informationen ist dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt. Dies gilt auch dann, wenn auf diese Weise im Einzelfall personenbezogene Informationen erhoben werden können (vgl. etwa Böckenförde, Die Ermittlung im Netz, 2003, S. 196 f.; Zöller, GA 2000, S. 563 ). Daher liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richten. So liegt es etwa, wenn die Behörde eine allgemein zugängliche Webseite im World Wide Web aufruft, eine jedem Interessierten offen stehende Mailingliste abonniert oder einen offenen Chat beobachtet.

Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann allerdings gegeben sein, wenn Informationen, die durch die Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt. Hierfür bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.

Es kann ausgeschlossen werden, dass durch die biographische Zusammenstellung eines Hochschularchivs über die an der Hochschule tätigen Hochschullehrer, die sich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt, eine besondere Gefahrenlage gegeben ist.

Nachtrag: Nochmals unterstrichen in einer jüngeren Entscheidung
http://archiv.twoday.net/stories/4820648

BLB: Ehrle wirft das Handtuch

Der Direktor der Badischen Landesbibliothek, Peter Michael Ehrle, hat die Nase offenbar voll. Aus Protest gegen Kürzungspläne des Landesrechnungshofes geht er in den vorzeitigen Ruhestand. Grund sei die anvisierte Reduzierung seines Personals um rund ein Viertel, bestätigte der Historiker einen Bericht der ‘Badischen Neuesten Nachrichten’. Ehrle hatte die Landesbibliothek in Karlsruhe 14 Jahre lang geleitet. Im Streit über den mittlerweile rückgängig gemachten Verkauf einer mittelalterlichen Handschrift hatte der Direktor kürzlich Kritik geübt. Er hält Veräußerungen von landesgeschichtlich bedeutenden Kulturgütern für unzulässig.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2008022711/1
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=17146

Quelle: BLB Karlsruhe http://www.blb-karlsruhe.de

Es ist schade, dass ein so mutiger Behördenleiter vorzeitig in den Ruhestand geht. Ehrle hat sich nicht gescheut, Klartext zu reden.

Oettinger will Hausbuch wohl nicht kaufen

Regierungschef Günther Oettinger (CDU) kann sich durchaus vorstellen, dass das Hausbuch nach Klärung der Rechtsfragen mit dem Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg erneut an den bayerischen Käufer veräußert wird: “Ich halte das nicht für ausgeschlossen.” Aber das Land behalte sich ausdrücklich alle Rechte vor. Am Freitag hatte das Fürstenhaus erklärt, dass der Erwerber – dabei soll es sich um den Münchner Milliardär August von Finck handeln – das Kulturgut an die Familie Waldburg-Wolfegg zurückgibt. Zuvor hatte die Landesregierung den Verkauf der auf 20 Millionen Euro geschätzten historischen Handschrift für unwirksam erklärt, da das Adelshaus dafür keine behördliche Genehmigung eingeholt hatte. “Dieser Kaufvertrag wird nicht vollzogen”, sagte Oettinger. Trotzdem ist nun guter Rat teuer. In Gesprächen zwischen Fürstenhaus, dem zunächst ausgebooteten Käufer und den Ministerien für Wissenschaft sowie Wirtschaft soll in Kürze das weitere Prozedere vereinbart werden. Die Anwälte der Familie Waldburg-Wolfegg bezweifeln bei einer Verkaufabsicht das Veto- und das Vorkaufsrecht, die das Land für sich in Anspruch nimmt. Beides aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart 1956 in einem Beschluss festgeschrieben. Die spannendere Frage ist daher, ob das Land sein Vorkaufsrecht im Zweifelsfall überhaupt in Anspruch nehmen will. Das fordert der Kulturexperte der Grünen, Jürgen Walter: “Das Land muss in die Bresche springen und den hohen historischen Wert des Hausbuchs auf lange Zeit sichern, indem es sich bemüht, das kostbare Hausbuch zu erwerben.” Und auch die SPD-Kulturexpertin Helen Heberer fordert die Regierung auf, alles dafür zu tun, damit das Hausbuch im Land bleibt – notfalls auch durch den Kauf des Kulturguts. Das indes hat die Regierung offenbar nicht vor. In der Kabinettssitzung war der Tenor laut Teilnehmern eindeutig: Ziel der Verhandlungen müsse es sein, Wissenschaft und Öffentlichkeit den Zugang zu dem Kulturgut zu ermöglichen. Das Vorkaufsrecht wolle man aber möglichst nicht ausüben – wegen der hohen Summe und der Furcht vor einem “Nachahmereffekt”. Auch in den Fraktionen herrscht Skepsis: “Man sollte seine Rechte nie von vornherein aus der Hand geben. Aber wenn wir alle Vorkaufsrechte auf Kulturgüter realisieren müssten, könnten wir die Nullverschuldung abschreiben”, sagte FDP-Fraktionschef Ulrich Noll der SÜDWEST PRESSE. Zusätzliches Geld für das Werk will auch Klaus Hermann, Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Finanzen, nicht ausgeben: “Mehr Geld als im Etat zur Verfügung steht, ist nicht da.”
Heidenheimer Zeitung

Hausbuch: Land will bald Gespräche führen

Im Tauziehen um den Verkauf einer kostbaren Handschrift leitet die Landesregierung Gespräche ein. “Wir sind dabei, einen Termin zu vereinbaren”, sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums gestern in Stuttgart.

An dem zeitlich noch nicht festgelegten Treffen nähmen die Stuttgarter Wirtschaft-und Wissenschaftsministerien, die Adelsfamilie Waldburg-Wolfegg und der Käufer teil. Dabei werde über das “rechtliche Prozedere im Zusammenhang mit der Veräußerung des Handbuchs” gesprochen. Morgenweb

Die meistabonnierten Lawblog-Feeds

Seit einiger Zeit ermöglicht es der Google Feedreader herauszufinden, wie viele Nutzer den RSS-Feed eines Blogs abonniert haben (zum Hintergrund des Ganzen mehr beim Popkulturjunkie; und wenn Sie sich fragen, was RSS-Feeds und der Google Feedreader überhaupt sind – eine kurze Erklärung gibt es beispielweise hier).

Was liegt da näher als einen Blick darauf zu werfen, wer in der “Blawgosphäre” wie häufig gelesen wird. Vor etwa drei Monaten habe ich zum ersten Mal einen Überblick über die “meistabonnierten deutschen Lawblogs” erstellt – und damit ist es jetzt einmal Zeit für eine aktualisierte Übersicht. Lässt man den Google Feedreader ein wenig rechnen, dann ergibt sich derzeit folgendes Bild (vorhergehende Platzierung bzw. alte Abozahl – soweit vorhanden – jeweils in Klammern, zu den Grenzen der Aussagekraft dieser Zahlen unten mehr):

Die Übersicht

01 (01) RA Udo Vetter (http://lawblog.de) 2.181 (1.271)
02 (02) Law-Blog (http://law-blog.de) 155 (132)
03 (04) RA Dr. Carsten Ulbricht (http://rechtzweinull.de) 108 (63)
04 (NE) Archivalia (Archivrecht) 87

http://www.kriegs-recht.de/die-meistabonnierten-deutschen-lawblog-feeds-im-februar-2008

Erstaunlich gut plaziert! Auch wenn bei der Auswertung übersehen wurde, dass die Rubrik Archivrecht keine 87 Subscriber hat, sondern Archivalia als Ganzes. Zum Vergleich:
netbib 143
medinfo 83