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Twoday Charts

http://top.twoday.net

Selten genug gelingt es Archivalia, sich dort einzunisten. Der Fall Schlechter plazierte dieses Weblog auf
* Platz 3 der Hot Stories
* Platz 7 der Top Stories der Woche
* Platz 11 der Top Blogs der Woche
* Platz 19 (von 20) der Top Blogs des Monats.

Laut http://archiv.twoday.net/referrers kamen in den letzten 24 Stunden allein
139 Besucher vom Inetbib-Listenarchiv
48 vom Börsenblatt.

Lieber wäre es mir, wenn die Kulturgut-Berichterstattung ebenso Beachtung fände …

Von den 25 meistgelesenen Beiträgen http://archiv.twoday.net/mostread beziehen sich ganze zwei auf Kulturgutverluste:
* Position 10 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/692500
* Position 15 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/3143469

Wikipedia selten dämlich: Die Bürgschaft

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Frank_Schulenburg/B%C3%BCrgschaft

Wir illustrieren diesen Schabernack politisch unkorrekt mit einer Senioren-Aufführung von Schillers Bürgschaft, tauschen das Bild aber gern aus, wenn sich eine gemeinfreie Illustration der Ballade einfindet.

Auf Vorschlag einer geneigten Leserin ersetzt durch:

“Ein Unverbürgter (links) in freudiger Erwartung der fünften Unterschrift durch einen Bürgen (rechts), der ihm durch einen freundlichen Urbürgen (Mitte) soeben zugeführt wird.”

US: Manuscripts and Law

With the permission of the Society of American Archivists, the 1985 SAA manual Archives and Manuscripts: Law, which I wrote with my husband Gary, is now scanned and posted on my website http://www.trudypeterson.com under “Publications.” The manual includes a model deed of gift and a model deposit agreement, a model general restriction statement, a sample loan agreement, and more. While the examples in the text are now out of date, the basic information is not. Gary and I hope you will find this online version useful.

Trudy Huskamp Peterson
Certified Archivist

From Archives-L

Düsseldorfer Stadtarchiv in das Hauptstaatsarchiv – ein FDP-Vorschlag

Wenigstens sorgt sich eine Fraktion im Düsseldorfer Stadtrat kreativ – aber auch realistisch ? – um die Unterbringung des mehr als schlecht “hausenden” Stadtarchivs.
Als kurzfristiger Düsseldorfer und Archivar ist es mir (immer noch) peinlich, wie das Archiv der Landeshauptstadt untergebracht ist. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß zu einer dringend notwendigen Lösung führt.
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/537270

About Post-It-Notes

http://bcad.wordpress.com/2008/02/26/the-humble-paper-clip-friend-or-foe

Although post-it notes have a low-tack adhesive and are designed to be removed without leaving a mark, over time the adhesive hardens. I removed a post-it note (1990 vintage) from a Christmas card Carl Giles had illustrated and it left a ‘gunge’. Luckily it was one of many duplicates but what if it had been the only copy or highly valuable? One option would have been to leave the post-it note attached and let the adhesive degrade over a longer period of time so that it would eventually dry out, allowing the post-it note to fall off. But it would still leave a stain. The same thing applies to sellotape, so remember that when you are taping torn pieces of paper back together. […]

As post-it notes are a relatively new invention they are going to be found in greater quantities when material from the 1970s onwards get appraised to see if it is of archival value and needs to be kept. So, keep this in mind the next time you want to use our multi-coloured ‘friend’.

I wonder when the oldest post-it note still attached to a document was first used?

BSB verriegelt wieder den NDB-Zugang

Beleg

Auf der offiziellen NDB-Seite war aber bereits angekündigt worden, dass 16 Bände online sind:

http://www.ndb.badw-muenchen.de/ndb_baende.htm
http://mdz10.bib-bvb.de/%7Edb/ausgaben/ndb_ausgabe.html

Was auch immer die Gründe für diesen Schritt sind, er ist schäbig und schadet der Wissenschaft. Die Digitalisierung ist doch eindeutig genehmigt, wieso dann dieser Rückzieher?

Nachtrag: Das Angebot wurde aus “Qualitätsgründen” zurückgezogen, es muss also massiv nachbessert werden.

Kommentar zum FAZ-Artikel zu Eichstätt — “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” ?

(zu http://archiv.twoday.net/stories/4727682)

Ob der Abschlussbericht der Bayerischen Staatsbibliothek der Presse eigentlich inzwischen vorliegt, wie dieser Artikel vermuten lässt, ist unklar. Es gibt auch weiterhin zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche. Im Artikel ist von einem Bestand von geschätzten 70.000 Bänden vor 1802 die Rede, nach den Schätzungen im Vertrag von 1999 sollten es ca. 10% (30-40.000 Bde.) sein. Wurde mit den genannten 80t tatsächlich “der Großteil des Kapuzinerbestandes makuliert”, wie die FAZ schreibt? Waren und wurden tatsächlich die Bestände vor 1802 und die neueren Bestände physisch nicht getrennt? Wenn das so war, dann stünde Schlimmstes zu befürchten, und die Aussage, es gäbe keinerlei Anhaltspunkte, dass die aufgetauchten Bände aus dem Altbestand tatsächlich aus den Containern stammten (verbunden mit der inzwischen kolportierten Unterstellung, es sei möglicherweise Holzbauer selbst gewesen, der diese Bände “abgezweigt” habe), könnte kaum Anlaß zur “Entwarnung” geben. Man las es aber auch schon anders (vgl. die Berichte zur Pressekonferenz in Eichstätt Anf. Januar, archiv.twoday.net/stories/4601496/). Waren das damals Schutzbehauptungen oder liegt hier nur eine ungenaue Berichterstattung der FAZ vor?

Wir werden es – wenn überhaupt – wohl erst dann genauer wissen, wenn der Untersuchungsbericht der BSB veröffentlicht wird.

Der Vortrag von Dr. Klaus Littger auf der Jahrestagung der AKThB im Juni 2007 in Freising, den ich leider nicht im Wortlaut kenne, hat ja Berichten zufolge deutlich betont, wie wichtig eine verbesserte gegenseitige Information und Zusammenarbeit bei Aussonderungen oder gar Auflösungen ganzer Bibliotheken ist. Dr. Littger machte seine Ausführungen auch in Hinblick auf die von Eichstätt übernommenen Bestände der ehemaligen Zentralbibliothek der Kapuziner von Altötting. Ich halte es für unerläßlich, dass sich die bibliothekarische Fachöffentlichkeit über die Hintergründe und Begleitumstände der Vorgänge in Eichstätt unterrichten kann, damit nach den Ursachen gefragt und daraus für die Zukunft Lehren gezogen werden können.

In dem FAZ-Artikel findet sich auch ein beachtenswertes Zitat von Dr. Rolf Griebel, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek (zugleich Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern ist) zur Frage der Erhaltung von Buchbeständen: Er selbst sei in dieser Frage kein Purist und hinge nicht der Meinung mancher Kollegen an, jedes Buch könne und müsse erhalten werden – auch sei da schon aus Kostengründen der Rechnungshof vor.

Der Kontext des FAZ-Artikels, wo auch von Mehrfachexemplaren von Zeitschriften, Krimis, Reiseführern oder Taschenlexika die Rede ist, könnte glauben machen, Griebel beziehe sich auf Bestände solcher Art. Aber dann wäre es eine triviale, auch unter Kollegen unstrittige Aussage. Nein, Griebel bezieht sich hier durchaus auf den Erhalt von Altbeständen, und seine Aussage geht gegen die Auffassung von Altbestandsbibliothekaren wie etwa Dr. Reinhard Feldmann (ULB Münster) vom Forum Bestandserhaltung (s.u.).

Dass Altbestandsbibliothekare hinsichtlich der in den bayerischen Aussonderungsrichtlinien eigentlich klaren Regelung, dass Aussonderungen von provenienztragendem Altbestand aus der Zeit vor 1830/50 in der Regel nicht zulässig sind, zunehmend unter Druck geraten, und dass das alles in der öffentlichen Diskussion (wie jetzt auch wieder im FAZ-Artikel) immer wieder undifferenziert mit “normalen” Aussonderungen in einen Topf geworfen wird, an deren Notwendigkeit ja niemand vernünftigerweise Zweifel hegen kann, ist bedauerlich genug. Klare Stimmen wie die des Heidelberger Handschriftenbibliothekars Dr. Armin Schlechter, der in seinem lesenswerten Aufsatz “Anmerkungen zum kulturellen Wert des alten Buchs – vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3486988 – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Auseinandersetzungen von Dr. Klaus Graf mit diesem Themenkomplex, zuletzt eben im Falle Eichstätt, beklagt, dass sich der Ensemblebegriff im wissenschaftlichem Bibliothekswesen längst noch nicht habe durchsetzen können und der es verwunderlich findet, welche Rolle der längst überholte Dublettenbegriff im wissenschaftlichen Bibliothekswesen immer noch spielen kann, sind selten genug. Stattdessen steht zu befürchten, dass ein lockerer Umgang damit angesichts leerer öffentlicher Kassen weiter um sich greift.

Im Protokoll der 10. Sitzung der Kommission Altes Buch im BVB am 9.7.2007 ist nun unter Top 7 nachzulesen, dass man sich in Bayern aus gegebenem Anlass nun erneut mit den “Aussonderungs- und Abgaberichtlinien im Altbestand” befasst. Zum Eichstätt-Komplex ist dort zu lesen:

Für die Sichtung der in Eichstätt zusammengeführten Bibliotheken wurden 2003 Richtlinien erstellt, wonach in jedem Fall eine Prüfung im Verbund auf bereits nachgewiesene Exemplare erfolgen muss. Der BSB sollen Säkularisationsgut, SDD-relevante Bestände bis 1600 und für Bayern wichtige Bücher angeboten werden, nicht aber unvollständige Teile von mehrbändigen Werken und Stücke in schlechtem Erhaltungszustand. Dies galt nicht für Objekte aus der Zeit 1830-1945. Wenn von Seiten der BSB kein Interesse bestand, wurden Angebote über Antiquariate an potentielle Interessenten weitergegeben, wobei zur Deckung der Katalogisierungskosten so auch Einnahmen erzielt werden.

Hieraus geht klar hervor, dass – sofern von der BSB kein Interesse angemeldet wurde – mit Rückendeckung und Zustimmung der BSB ein Verkauf von “Altbestandsdubletten” an Antiquariate erfolgte, in Eichstätt wie möglicherweise auch an anderen bayerischen Bibliotheken.

Im Protokoll heißt es weiter:

Demgegenüber wird u.a. von Herrn Feldmann, Münster (Forum Bestandserhaltung) die Ansicht vertreten, dass jedes Exemplar eines vor 1800 gedruckten Werks erhaltenswert sei. Ein solcher Erhalt müßte aber nicht zwingend zentral geleistet werden, sondern könnte auch in der betroffenen (bayerischen) Bibliothek erfolgen. Allerdings ist ein solches Verfahren schon aus Kapazitätsgründen wohl nicht zu realisieren. Vielmehr ist zu prüfen, nach welchen Kriterien (Mehrfach-)Exemplare in Bayern in welcher Verantwortlichkeit erhalten bleiben.

Eine Diskussionsgrundlage hierzu sollte lt. Protokoll von Frau Dr. Fabian erstellt und für die nächste Kommission-Sitzung versandt werden.

Ich habe mich bei der BSB inzwischen erkundigt, ob die 11. Sitzung bereits stattgefunden und einen Beschluss hierzu gefasst hat. Die bayerischen Beschlüsse dürften Signalwirkung auch für andere Bundesländer und Bibliotheksverbünde haben und sollten aufmerksam verfolgt werden.

Dem Eindruck, den der FAZ-Artikel allemal vermittelt, dass der Bestand der Kapuziner “keine gewachsene Sammlung” und deshalb weitgehend wertlos gewesen sei, ist entschieden entgegenzutreten. Wir verweisen hierzu auf die Darstellung zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner von Pater Alfons Sprinkhart im Handbuch der Historischen Buchbestände Bd. 11 (1997) (vgl. hierzu auch http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32952.html ) und den Beitrag “Bayerische Kapuzinerbibliotheken” von P. Kosmas Wührer in der Festschrift Holzbauer (2003), vgl. www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32959.html.

Die darin wiedergegebene Vollzugmeldung nach abgeschlossenem Umzug von Hermann Holzbauer am 26. Januar 2000 an den Oberen der Provinz der Bayerischen Kapuziner steht im Übrigen im krassen Widerspruch zu der jetzigen Darstellung der FAZ, die schreibt, es sei von vornherein klar gewesen, “dass es sinnlos sein würde, diese Unmengen von Dubletten an theologischer Literatur und Fachzeitschriften nach Eichstätt zu verfrachten – in ein von Haus aus mit Platzmangel geschlagenes Institut” und suggeriert, dass dies geschehen sei. Vielmehr hat Holzbauer schon vor Ort “sowohl Bücher an Antiquare verkauft als auch Bestände vorab ausgeschieden”; wie Holzbauer später erklärte, sind hierbei auch “ungebundene und lückenhafte Mehrfachdubletten, die für den Antiquariatsverkauf nicht mehr in Frage kamen”, entsorgt worden.

Wie absurd die implizite Unterstellung ist, Dr. Holzbauer habe seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Abschied noch Tonnen an Altpapier hinterlassen hat nach dem Motto: “bin dann weg, nun katalogisiert mal schön, die schönen Sachen hab ich aber versteckt und die müsst ihr selber suchen”! gab bereits Hans Vogt zu Protokoll, der jedenfalls Holzbauer aus Erzählungen ehemaliger Mitarbeiter kannte.

Littger zufolge (Die Übernahme der Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner in Altötting durch die Universitätsbibliothek Eichstätt, in: Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140) hatte man bereits 5 Jahre vor Vertragsschluß, also 1994, mit dem Abgleich der Bestände der UB Eichstätt mit der Zentralbibliothek in Altötting begonnen. Littger schreibt weiter (vgl. auch http://archiv.twoday.net/stories/3143469 ), die ZB Altötting sei

ein Konglomerat aus mehreren teilweise deckungsgleichen Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente (…) Schon der Bibliothekar der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und verkauft. Bei der Übernahme der Bibliothek fand sich ein eigener Dublettenbestand von ca. 40.000 Bänden, die noch während des Umzugs verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel ausgesondert. Der Erlös kommt den Erschließungskosten zugute”.

Es ist also keinesfalls so, dass mit dem Abverkauf “von Unmengen von Dubletten” und der Aussonderung von Unbrauchbarem erst in Eichstätt und womöglich erst nach Amtsantritt von Holzbauers Nachfolgerin begonnen wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass dieser Eindruck bewußt erweckt wird, um zu verschleiern, dass der Umgang mit den aufzuarbeitenden Beständen in der Ägide Reich aufgrund rigider Vorgaben Berichten zufolge eine ganz andere “Qualität” annahm (die von Klaus Graf – soweit auch Altbestand betroffen war – wiederholt kritisierte Praxis des Abverkaufs von Dubletten gab es bereits vorher, nicht jedoch die undokumentierte Vernichtung großer Bestände). Der Kapuzinerprovinzial machte ja konkrete Angaben zu der Zusammensetzung des Vernichtungsguts: danach waren von den 83 t lediglich 4,2 t verschimmelte Bücher, 2,8 t Varia wie die genannten Krimis, Reiseführer oder Taschenlexika, 20,6 t Zeitschriftendubletten, aber satte 40,8 t (angebliche) Monographiendubletten, die von Holzbauer offenbar nicht für “Schrott” gehalten und vorab ausgesondert worden waren ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ).

Was die Bewertung der Rolle Holzbauers angeht, so könnte der Kontrast kaum größer sein zwischen der Sündenbockrolle, die er aus eher durchsichtigen Motiven und mit allzu simpel gestrickten halbgaren Argumentationsmustern unterfüttert jetzt zugewiesen bekommt, um seine Nachfolgerin zu entlasten, und der Würdigung, die er allseits bei seinem Abschied erfahren hat. Vgl. z.B. die oben bereits genannten Zitate aus der Festschrift Holzbauer in Inetbib und die Kommentierung der Geschichte mit den Dissertationen aus Oslo in
?p=28157#comments

Auf der Basis des Überlassungsvertrag zur Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner und der damals vorliegenden Fakten (inkl. des Archivalia bereits damals vorliegenden ausführlichen Berichts des Kapuzinerprovinzials) hatte Klaus Graf bereits am 27. Februar 2007 eine eingehende Bewertung der Vorgänge in Eichstätt vorgenommen ( http://archiv.twoday.net/stories/3374403 ); aus meiner Sicht ist diese Bewertung nach wie vor gültig und nicht als widerlegt anzusehen. Inwieweit die Untersuchung der BSB tatsächlich neue Erkenntnisse erbracht hat, kann erst beurteilt werden, wenn der Untersuchungsbericht vorgelegt wird.

Sollte die Vorgehensweise in Eichstätt “bibliotheksfachlich im Grundsatz nicht zu beanstanden” sein, wie es im Untersuchungsbericht laut FAZ steht, stellt sich die Frage, wie es mit der Aufarbeitung der verbliebenen, immer noch eine große Halle voller Umzugskartons (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3588853) füllenden Bestände jetzt weitergehen soll? Makulierung in großem Umfang wie bisher?

Zur Buchkultur der Kapuziner vgl. auch die Diskussion über die Eichstätter “Müllbücher” unter http://archiv.twoday.net/stories/3384384 und unsere Literaturübersicht unter http://archiv.twoday.net/stories/3337985. Es bleibt bedauerlich, dass nun ausgerechnet in Bayern mit seinen ursprünglich besonders reichhaltigen Beständen aus Kapuzinerbibliotheken durch das Desaster von Eichstätt die größten Kulturgutverluste zu verzeichnen sind.

Das nächste Kloster schließt bestimmt

Vor einem Jahr, am 21.02.2007 brachte das Feuilleton der FAZ den Artikel von Klaus Graf zum Eichstätter Kulturgutdesaster (83 Tonnen Bücher als Müll“, FAZ, 21.02.2007, Nr. 44, S. 35, in der FAZ nur in gekürzter Form wiedergegeben; die vollständige, ungekürzte Originalfassung ist in http://archiv.twoday.net/stories/3344981 dokumentiert.) Der Artikel erregte überregional Aufsehen, wie vorher schon die Berichte im Donaukurier seit Anfang 2007. Im März 2007 wurde Anzeige gegen die Leiterin der Universitätsbibliothek Eichstätt erstattet. Am 7.01.2008 erhob die Staatsanwaltschaft Ingolstadt Anklage wegen Untreue in 5 Fällen ( http://archiv.twoday.net/stories/4593537 ), am 09.01.2008 legte die Bayerische Staatsbibliothek als Aufsichtsbehörde das Ergebnis ihrer eigenen Untersuchungen zur Causa Eichstätt vor ( ?p=26188#comments ).

Genau ein Jahr später greift die FAZ das Thema nun erneut auf, in einem Beitrag des Feuilleton-Redakteurs Hannes Hintermeier, übrigens gebürtig aus Altötting (Jg. 1961). Wir dokumentieren den Beitrag hier. Ein ausführlicher Kommentar folgt später (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4730431).

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.02.2008, Nr. 44, Feuilleton, S. 33

Das nächste Kloster schließt bestimmt

Vor einem Jahr machte die Büchervernichtung an der Universität Eichstätt Schlagzeilen. Jetzt liegt ein Abschlussbericht vor, der Entwarnung gibt. Aber ausgestanden ist der Fall längst nicht.

Von einer zweiten Säkularisation war die Rede, von Kulturgutvernichtung – als Anfang des Jahres 2007 bekannt wurde, was in Altötting und später in Eichstätt geschehen war: Buchentsorgung im ganz großen Stil: Apokalyptische Szenen von Arbeitern in Schutzanzügen mit Atemmasken, die verschimmelte Bücherberge in Container schaufeln. Das machte die Runde, und Leute, denen das Kulturgut Buch sonst reichlich gleichgültig ist, erkannten in diesem Bild den Untergang der abendländischen Schriftkultur, ohne die Vorgeschichte zu kennen.

Sie beginnt 1999, als die bayerischen Kapuziner mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt einen Vertrag schlossen. Er sah vor, die in der Zentralbibliothek des Kapuzinerklosters St. Konrad in Altötting zusammengeführten Bestände des Bettelordens an die Universitätsbibliothek zu überführen, dort zu sichten, Wertloses auszusondern, Wertvolles zu bewahren, gegebenenfalls auch Bestände – gemäß den Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut – zu verkaufen, um diese Aktion finanziell zu unterstützen.

Der Bestand der Kapuziner war keine gewachsene Sammlung. Dazu muss man wissen, dass von jedem Pater die private Büchersammlung in dieses Konvolut gewandert war und auch die Bestände aus rund zwanzig Konventen, die von den Kapuzinern seit Mitte der sechziger Jahre aufgelöst worden waren. Es war von vornherein klar, dass es sinnlos sein würde, diese Unmengen von Dubletten an theologischer Literatur und Fachzeitschriften nach Eichstätt zu verfrachten – in ein von Haus aus mit Platzmangel geschlagenes Institut. Erschwerend kam hinzu, dass schon eine erste Prüfung in Altötting den Befund ergab: Schimmelalarm. Denn die Keller im Altöttinger Konvent waren feucht, und es war tatsächlich nur mit Schutzkleidung möglich, die teilweise sehr schlecht erhaltenen Bestände zu entsorgen.

Immerhin: Allein in Altötting wurden vierundfünfzig Tonnen Bücher verwertet, wie die Vernichtung auf Amtsdeutsch heißt. Nach Eichstätt wanderten danach noch geschätzte 350 000 bis 420 000 Bände inklusive Dubletten (deren Anteil man auf mindestens fünfzig Prozent schätzt). Das macht in Zahlen: 4670 Umzugskartons. Die bis 1802 erschienenen Bände sollten gemäß Vertrag dem Staat gehören (geschätzte siebzigtausend Bände); die nach 1802 erschienenen und sich im Besitz der Kapuziner befindlichen Bücher gingen in den Besitz der Universitätsbibliothek Eichstätt über; physisch getrennt waren die Bestände freilich nicht. Die Erschließung dieses Erbes ging – man denke an die chronische Geld- und Personalknappheit der Bibliotheken – langsam vonstatten.

Dann trat im Februar 2005 Angelika Reich die Nachfolge des Bibliotheksleiters Hermann Holzbauer in Eichstätt an. Sie traf auf 3061 unbearbeitete Kartons. Frau Reich entschied, das Sichtungsverfahren zu beschleunigen – schon aus dem einfachen Grund, weil die Bücher auch in Eichstätt nur unzureichend in Außenlagern untergebracht waren. Deren Verfall ging also ungebremst weiter. Und hier in der beschleunigten Abwicklung beginnt dann die Grauzone, wo möglicherweise zu großzügig aussortiert wurde. Darauf scheint der leidenschaftliche Sammler Holzbauer gewartet zu haben, der 1986 der Bibliothek sechshunderttausend Dissertationen bescherte, die von der norwegischen Staatsbibliothek verschenkt worden waren (in Zahlen: achtzig Tonnen, zweieinhalb Regalkilometer). Ohne auf die Schlammschlacht im Detail eingehen zu wollen, sei die These gewagt, dass sich hinter vermeintlich nüchternen Archivaren häufig leidenschaftlich liebende und also auch hassende Büchertriebtäter verbergen. Angeblich aus den Containern gefischte Pretiosen wurden den Behörden zugespielt, der Skandal nahm seinen Lauf (F.A.Z. vom 21. Februar 2007).

Ein Jahr später hat sich nun der Pulverdampf verzogen. Das Gutachten der Bayerischen Staatsbibliothek, die als Aufsichtsbehörde eine Expertenkommission entsandt hatte, kommt zu dem Schluss, “der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden”. Aber zu einem Freispruch erster Klasse reicht es denn doch nicht, wenn es weiter heißt: “Die Vorgehensweise von Frau Dr. Reich ist bibliotheksfachlich im Grundsatz nicht zu beanstanden. Einzelne Fehlentscheidungen lassen sich jedoch insbesondere im Hinblick auf die zu bearbeitende Menge nicht ausschließen.”

Der Provinzial der bayerischen Kapuziner, Pater Josef Mittermaier, ist nach anfänglichen Bauchschmerzen – die wohl auch damit zusammenhängen, dass er auf diese Art von Öffentlichkeit gerne verzichtet hätte – mit der Angelegenheit im Reinen. “Wir haben den Bestand gekannt und um seinen Zustand gewusst”, sagt Mittermaier. Die Büchervernichtung habe er deswegen auch nicht als Überraschung, sondern als Notwendigkeit empfunden: “Wenn Sie zwanzigmal die gleichen Fachzeitschriften haben, dann wird es schwierig mit der Frage, was davon zu erhalten ist. Müssen Krimis, Reiseführer oder Taschenlexika aufgehoben werden?” In seiner Privatbibliothek belaufe sich der Anteil bibliophiler Kostbarkeiten auf etwa zehn Prozent, rechnet der Provinzial vor. Dass der Eindruck entstanden sei, die Kapuziner neigten zum Bücherschreddern, findet er misslich.

Das Eichstätter Problem wird kein Einzelfall bleiben. Viele Ordensgemeinschaften stehen vor ähnlichen Fragen, weil bei ausbleibendem Nachwuchs in den kommenden Jahrzehnten noch mehr Klöster aufgelöst werden. Da es keine kirchliche Stelle gibt, die sich dieser Bücherberge annimmt, wird der Staat einspringen müssen. Das zumindest deutet der Direktor der Bayerischen Staatsbibliothek, Rolf Griebel, im Gespräch mit dieser Zeitung an. “Wir treten in diesen Fällen hilfsweise ein, wer soll es auch sonst machen?” Er selbst sei in dieser Frage aber kein Purist und hänge nicht der Meinung mancher Kollegen an, jedes Buch könne und müsse erhalten werden – auch sei da schon aus Kostengründen der Rechnungshof vor.

Der Großteil des Kapuzinerbestandes, achtzig Tonnen Bücher, wurde makuliert; ein Dutzend Exemplare wurden der Polizei vorgelegt – ob sie tatsächlich aus den Containern stammen, in der die makulierten Bücher landeten, kann laut Staatsbibliothek-Gutachten nicht “festgestellt oder gar nachgewiesen werden”. Zwei Exemplare seien auf dem Ramschmarkt aufgetaucht, andere im Antiquariat, wo sie billig abgegeben und zum Teil für niedrige vierstellige Beträge weiterverkauft werden sollten. Welche Rolle dabei Reichs Vorgänger Holzbauer, unter dessen Ägide der Vertrag unterzeichnet wurde, spielt, muss offenbleiben; eine Erlanger Rechtsanwältin erstattete jedenfalls Anzeige gegen die Bibliotheksleiterin (F.A.Z. vom 6. März 2007), weswegen die Geschichte nun ein juristisches Nachspiel hat.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat mittlerweile in fünf Fällen Anklage gegen Angelika Reich erhoben – wegen Untreue. Der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter will sich über ein mögliches Strafmaß nicht äußern, verweist aber auf den Umstand, dass sich im Fall eines Schuldspruchs vermutlich noch ein Disziplinarverfahren anschließen werde – “für einen Beamten ist so eine Anklage immer bedrohlich”. Man solle so eine Aufgabe nicht annehmen, wenn man sie nicht leisten könne, umreißt er die Position der Anklage. Frau Reich wollte sich zu dem Thema nicht äußern – ihr Anwalt habe ihr wegen des laufenden Verfahrens dazu geraten. HANNES HINTERMEIER

Aufbewahrung von Justiz-Schriftgut in NRW

Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 29. Januar 2008

GV.NRW S. 128

4. § 77 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 77
Aufbewahrung von Schriftgut

(1) Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, das für das Verfahren nicht mehr erforderlich ist, darf nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Entsprechendes gilt für das Schriftgut der Justizverwaltung.

(2) Schriftgut im Sinne des Absatzes 1 sind unabhängig von ihrer Speicherungsform insbesondere Akten, Aktenregister, öffentliche Register, Grundbücher, Namensverzeichnisse, Karteien, Urkunden und Blattsammlungen sowie einzelne Schriftstücke, Bücher, Drucksachen, Kalender, Karten, Pläne, Zeichnungen, Lichtbilder, Bild-, Ton- und Datenträger und sonstige Gegenstände, die Bestandteile oder Anlagen der Akten geworden sind.

(3) Dieses Gesetz gilt für die Aufbewahrung von Schriftgut der in Absatz 1 genannten Gerichte und Justizbehörden, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes oder des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten. Die Regelungen über die Anbietungs- und Übergabepflichten nach den Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen) bleiben unberührt.“

5. § 78 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 78
Verordnungsermächtigung, Aufbewahrungsfristen

(1) Das Justizministerium bestimmt durch Rechtsverordnung das Nähere über das aufzubewahrende Schriftgut und die hierbei zu beachtenden Aufbewahrungsfristen.

(2) Die Regelungen zur Aufbewahrung des Schriftguts haben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere der Beschränkung der Aufbewahrungsfristen auf das Erforderliche, Rechnung zu tragen. Bei der Bestimmung der Aufbewahrungsfristen sind insbesondere zu berücksichtigen
1. das Interesse der Betroffenen daran, dass die zu ihrer Person erhobenen Daten nicht länger als erforderlich gespeichert werden,
2. ein Interesse der Verfahrensbeteiligten, auch nach Beendigung des Verfahrens Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus den Akten erhalten zu können,
3. ein rechtliches Interesse nicht am Verfahren Beteiligter, Auskünfte aus den Akten erhalten zu können,
4. das Interesse von Verfahrensbeteiligten, Gerichten und Justizbehörden, dass die Akten nach Beendigung des Verfahrens noch für Wiederaufnahmeverfahren, zur Wahrung der Rechtseinheit, zur Fortbildung des Rechts oder für sonstige verfahrensübergreifende Zwecke der Rechtspflege zur Verfügung stehen.

(3) Die Aufbewahrungsfristen beginnen, soweit in der gemäß § 78 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, mit dem Ablauf des Jahres, in dem nach Beendigung des Verfahrens die Weglegung der Akten angeordnet wurde.“

6. § 113 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Ende des Jahres 2004“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt.

Neues von der Adminpedia: Kritiker niederknüppeln

In der Wikipedia knüppeln Michail Jungierek und seine Admin-Kumpane in gewohnter Weise die Kritik an der Bertelsmann-Kooperation nieder.

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4734164

Auch sein Beitrag im Vereinsblog liegt neben der Sache:

http://blog.wikimedia.de/2008/02/25/spiegel-und-so

Und wenn dem Verein vorgeworfen wird, er würde mit der Kooperation eine nicht lizenzkonforme Nutzung der Wikipedia unterstützen, der müsste auch gegen die Bereitstellung der Snapshots der Wikipedia vorgehen, denn damit werden ja nicht lizenzkonforme Nutzungen der Wikipedia-Inhalte erst recht ermöglicht. Aber wenn jemand sich an den Verein wendet und nachfragt, wie man möglichst lizenzkonform die Inhalte einbinden kann, dass dies bei der derzeitigen Fassung der GFDL zu 100% faktisch nicht möglich ist, sollte eigentlich klar sein, der wird verbal abgestraft. Absurder geht es kaum.

Verständliches Deutsch ist das nicht. Keine Ahnung, was die Snapshots der Wikipedia sind, aber angesichts der seit längerer Zeit sich zum Konsens in der Wikipedia verdichtenden Ansicht, dass das Gentlemen-Agreement (GA) der Wikipedia unzulässig ist (Mehr dazu), ist es absolut inakzeptabel, dass dieses bei den “offiziellen” Kooperationen nach wie vor zugrundegelegt wird.

Bei den kommerziellen Klonen, die weder Namensrechte (Name und Logo der Wikipedia) noch Live-Feed nutzen dürfen, wird von den Wikipedia-Autoren, die sich darum kümmern, das GA als Mindeststandard zugrundegelegt. Abgemahnt werden könnten sie trotzdem.

Wenn der Verein Wikimedia Deutschland darauf verzichtet, bei Kooperationen die Einbindung der Versionsgeschichte auf der Seite des Anbieters zu fordern, übergeht er den Meinungsstand der Community zum GA. Ob das Angebot damit voll GNU-FDL-konform wäre, kann dahingestellt bleiben. Es wäre allerdings erheblich konformer!

Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Eine kommerzielle Nutzung der Wikipedia durch wen auch immer, ist durch die Lizenz abgesichert und steht hier nicht in Frage. Aber dann sollte die Lizenz auch eingehalten werden.

UPDATE:

Ich habe den Verein gebeten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben:

http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2008-February/038942.html

Der Verein hat dies abgelehnt.

Aus dem folgenden Zitat ergibt sich, dass aus der GNU FDL die Verpflichtung folgt, die “History” jeweils mit dem Werk zu verbreiten. Dies ist bei der Wikipedia die Versionsgeschichte.

Unter einer „History“ wird bei Softwareprojekten eine Datei verstanden, die der Software beigefügt wird und Informationen über das Programm enthält, z.B. über die Urheber und andere Rechtsinhaber, das Veröffentlichungsdatum und vorgenommene Veränderungen. Open Content-Lizenzen übernehmen diese Terminologie zumeist. Einige Open Content-Lizenzen sehen die Verpflichtung vor, die „History“ jeweils mit dem Werk zu verbreiten [Anm. 48: Vgl. Ziff. 4 I FDL; Ziff. 8 (b) der Lizenz für Freie Inhalte.] teilweise müssen oder sollen die Nutzer bei Bearbeitungen in der „History“ das Datum sowie eine kurze Beschreibung der vorgenommenen Veränderungen angeben. Einige Lizenzen verpflichten den Bearbeiter zudem, in der „History“ anzugeben, wo er die unveränderte Version des Werks erhalten hat.
Jaeger, Metzger: Open Content-Lizenzen nach deutschem Recht, in: MMR 2003, S. 431 ff., hier S. 435