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Frage zu Videos in Kommunalarchiven

(Anonyme) Frage auf der Auskunftsseite der Wikipedia:

Berücksichtigen die Stadtarchive in Deutschland auch Videobildmaterial zur Dokumentation der städtischen Alltagskultur für künftige Generationen? Hochzeitsgesellschaften auf dem Römerberg, das Geschehen auf Wochenmärkten und Flohmärkten, die Ansammlungen von Fußballfans vor Stadien und auf Bahnhöfen, religiöse Eiferer in Fußgängerzonen, der Wahlvorgang bei Kommunalwahlen in den Stadtteilwahllokalen, Musikdarbietungen in den städtischen Parks im Kultursommer, Banker in der Mittagspause, der Strom der außerstädtischen Pendler –85.180.157.120 21:08, 13. Feb. 2008 (CET)

Und wie sieht es eigentlich mit anderen Materialien des Alltagslebens im Stadtraum aus? Diese Frage habe ich mir beim Besuch der Kempowski-Ausstellung letztes Jahr in Berlin gestellt, anhand der von ihm gesammelten Speisekarten u. a. “Dokumente”. Das ist in 100 Jahren ja allemal interessanter als das meiste amtliche Archivgut. Wird so etwas systematisch gesammelt? Wie sieht es mit Websites lokaler Unternehmen/Vereine aus? Wer archiviert so etwas?

1-€-Jobber im Stadtarchiv Wiesbaden illegal ?

Link zur Berichterstattung

Nachtrag 14.02.2008:
Link zur FR-Berichterstattung
Link zum FR-Kommentar

Nachtrag 16.02.2008:Stellungnahme der Kulturreferentin
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3164253
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3163815

Nachtrag 19.02.2008:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3168573

Birthler-Behörde versus Bundesarchiv – nächste Runde

“Anlässlich der Vorstellung des achten Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen im Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB: ……
Bereits 2004 war im Übrigen schon klar, das das Bundesarchiv genau die passende Institution für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist. Immerhin hatte Innenminister Otto Schily die BStU 2004 aus seinem Geschäftsbereich in den des Bundeskulturbeauftragten verlegt, um die Integration ins Bundesarchiv zu beschleunigen. Schließlich gehört auch das Bundesarchiv zum Geschäftsbereich des BKM. Und nach den damaligen Plänen von Kulturstaatssekretär Knut Nevermann sollte diese Umstrukturierung bereits 2010 abgeschlossen sein. ….”

Quelle/Autor: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, unter
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=10109

Graf Douglas: Halbkriminelle Methoden

Morgenweb.de:

Ungewöhnlich scharf hat Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg reagiert. “Wir werden alle uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen”, drohte der CDU-Regierungschef öffentlich. Hinter den verschlossenen Türen des Kabinettssaals fielen die Urteile noch schärfer aus: “Hier wird mit halbkriminellen Methoden gearbeitet.” […]

Der Deal wurde von langer Hand vorbereitet. Wie häufig, wenn ein Adelshaus Historisches in klingende Münze verwandelt, hatte auch hier Christian Graf Douglas die Finger im Spiel. Der frühere Deutschlandchef des Auktionshauses Sotheby’s assistierte Fürst Johannes schon beim Verkauf der einmaligen Waldseemüller-Karte – bekannt als “Amerikas Geburtsurkunde” – für zehn Millionen Euro in die USA.

Der findige Graf sprach in Sachen Hausbuch seit Sommer 2006 mehrfach bei der Landesregierung vor. Sogar bei Oettinger persönlich bat er um einen Tausch des Kulturguts gegen leichter veräußerbare Objekte. Dies hatte zuvor Kulturstaatssekretär Dietrich Birk abgelehnt. “Ich sah keinen Grund, diese Entscheidung zu korrigieren”, sagte Oettinger. Besonders peinlich ist die Geschichte für Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der vor den Kollegen zerknirscht zugeben musste, dass seinem Haus bereits im August 2007 die Verkaufsabsicht mitgeteilt wurden. Amtschef Hans Freudenberg ließ den Brief blieb bis November unbearbeitet.

Aus den Kontakten leitet das Adelshaus seine Position ab, das Vorkaufsrecht des Landes und alle rechtlichen Vorschriften beachtet zu haben. Oettinger bestreitet dies vehement: “Das ist falsch.” Eine öffentliche Bewertung der Geschichte verkniff er sich zwar. Aber dem Grafen Douglas wollen die Minister künftig den Handschlag verweigern.

Auch Wieselmann/Weible gehen auf Oettingers Aussagen ein:

Graf Douglas kommt alle paar Jahre, um für irgendein Adelshaus zu verhandeln”, sagte Ministerpräsident Günther Oettinger gestern, nachdem bekannt geworden war, dass auch er in Sachen mittelalterliches Hausbuch im Sommer 2007 direkt vom Vermittler des Adelshauses Waldburg-Wolfegg angesprochen worden war. Graf Douglas habe ihm erklärt, dass das Adelshaus sich überlege, “sich von einem Kulturgut zu trennen”. Oettinger stellte aber klar: “Von Verhandlungen konnte keine Rede sein.” Das Wissenschaftsministerium hatte schon ein Jahr zuvor ein schriftlich unterbreitetes Angebot abgelehnt, das als Kulturgut geschützte Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften einzutauschen. Unmissverständlich stellte Oettinger gestern auch noch einmal fest: “Wir wissen derzeit nicht, wo das Hausbuch ist, ob in Bayern, der Schweiz oder einem anderen Ort.” Das Adelshaus, das bestätigt hatte, das Hausbuch verkauft zu haben, ohne allerdings den mutmaßlichen Käufer August von Finck öffentlich zu nennen, hat also gegen die Anzeige- und Genehmigungspflicht verstoßen, was einen Kaufvertrag unwirksam macht. Erst wenn das Land Kenntnis von einem gültigen Kaufvertrag hat, kann es entscheiden, ob es sein in diesem Fall verbrieftes Vorkaufsrecht geltend machen will. Das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium haben gestern noch einmal klar gemacht: Ohne Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen darf das Haus Waldburg-Wolfegg das auf einen Wert von 20 Millionen Euro geschätzte Hausbuch nicht veräußern.

Die folgende Darstellung über Fideikommisse ist nicht ganz richtig. Nach dem Übergang in die Republik wurden die Fideikommisse aufgelöst. Aber nicht alle. Insbesondere in den alten Landesteilen Württemberg und Hohenzollern existieren weiterhin über 100 Fideikommisse, im heutigen Regierungsbezirk Tübingen um die 40. Sie betreffen hauptsächlich die Kulturgüter der alten adeligen Häuser. Diese Fideikommisse sind natürlich aufgelöst, aber an ihre Stelle ist ein gerichtlicher Auflösungsbeschluss getreten, der fortbestehende Pflichten im öffentlichen Interessen festschreibt.

Auch die Pressemitteilung des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sagt eindeutig:

Ein Verkauf des Hausbuchs bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen; auch das ergibt sich aus dem genannten OLG-Beschluss von 1956. Eine Veräußerung ohne Genehmigung ist unwirksam. Die Genehmigung setzt mindestens voraus, dass der Käufer und der neue Belegenheitsort mitgeteilt worden sind.

Die beteiligten Ministerien sowie das Regierungspräsidium Tübingen haben in den vergangenen Monaten die nach dem Kulturgutschutzgesetz und dem Fideikommiss notwendigen Informationen und Erklärungen mehrfach angefordert.

Guten Morgen, superschlaue Juristen

Seit Jahren schreiben Gerichte wie das BVerfG auf ihre Website, dass ihre Urteile nur für den nicht-gewerblichen Gebrauch freigegeben sind, angesichts von § 5 UrhG lupenreines Copyfraud, das schon mehrfach in BIB-JUR und anderen Foren besprochen wurde. Nun aber fällt einigen Landblawgenden auf, dass das womöglich nicht ganz hasenrein ist.

http://www.telemedicus.info/article/644-Copyright-2008-BVerfG.html#extended
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kein-urheberrecht-an-amtlichen-werken

Klar ist, dass ein eventuell bestehender Datenbankschutz es keinesfalls rechtfertigt, einen solchen Rechtevorbehalt zu machen. Ganz sicher ist ein einzelnes Urteil kein wesentlicher Bestandteil, und eine einzelne Entnahme erfüllt nicht das Kriterium systematischer und wiederholter Nutzung. Überhaupt wäre zu überlegen, für einen beanspruchten Datenbankschutz eine eigene Rechtevorbehaltformel zu fordern, um eine Verwechslung mit dem Werkschutz zu vermeiden.

Wolfegger Bibliothek war lange unzugänglich

[Update: Nach Mitteilung von Dr. Bernd Mayer waren und sind die Wolfegger Sammlungen – Archiv, Bibliothek und Kupferstichkabinett – nach Terminvereinbarung mit ihm unbeschränkt für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich. Dies gilt seit 14 Jahren, seit er als Kustos amtiert.]

“The essential document here is the Wolfegg Housebook which is
still in private hands and has remained almost entirely inaccessible even to scholars of the most impeccable renown. So far as this reviewer is aware, only one of the contributors to the catalogue had ever had an opportunity to examine the manuscript and that was in 1963. This frustrating circumstance no doubt accounted for the restraint on the part of the organisers in engaging the question of
hands.” So Timothy Husband in The Burlington Magazine 1985, S. 402

Vor 2002 war Gerhard Wolf aufgrund des “schwierigen Zugangs zur Wolfegger Bibliothek” nicht in der Lage, Näheres über die Handschriften der Pappenheim-Chronik zu ermitteln (Beleg).

Peter Amelung erzählte mir ca. 1994, es sei trotz aller Bemühungen nicht gelungen, für eine Ulmer Ausstellung die Ptolemäus-Handschrift auszuleihen. Die Wolfegger ließen (im Gegensatz zu den Vettern Waldburg-Zeil) niemanden in ihre Bibliothek, obwohl es einige Kunsthistoriker in der Familie gegeben habe.

Natürlich kommt es auch in öffentlichen Bibliotheken vor, dass der eine Wissenschaftler eine Handschrift im Original zu sehen bekommt und ein anderer nicht, aber das ist doch nicht mit einer hochgradig von Willkür geprägten Benutzungspraxis eines privaten Eigentümers zu vergleichen, bei der generöse und restriktive Phasen sich abwechselten.

Im Vorwort der Essenwein-Ausgabe ist zu lesen, dass der damalige Fürst den Zugang nicht mehr gewährte, da er an manchen freizügigen Darstellungen Anstoß nahm.

[Dazu http://archiv.twoday.net/stories/4709941 ]