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FAZ: Schon wieder eine Handschriftenaffäre

Rose-Maria Gropp hat nun endlich in der FAZ die Causa Hausbuch aufgegriffen. Auszüge:

In Sachen des Hausbuchs nun brachten die Nachfragen dieser Zeitung bei den zuständigen Behörden zuvörderst Verwirrung zutage. Es scheint nachgerade Schicksal im Land Baden-Württemberg zu sein, dass an einer Misere stets mindestens zwei Ministerien beteiligt sind, zwischen denen obendrein die Kommunikation, gelinde gesagt, schlecht läuft. Denn sonst wüsste man ja im Ministerium für Wissenschaft und Kunst auch nicht erst seit ein paar Tagen, was der Wirtschaftsminister Ernst Pfister, nach Angaben aus seinem eigenen Haus, seit dem 15. Januar weiß, aber zum Beispiel dem Tübinger Regierungspräsidium bis Anfang dieser Woche noch nicht verraten hatte: den aktuellen Eigentümer der Handschrift nämlich. Dessen Namen pfeifen mittlerweile die Spatzen von den Dächern; der Industrielle August von Finck ist von allen beteiligten Seiten als Käufer undementiert (auch von denen, die nichts wissen).

Dabei könnte die Lage einfacher nicht sein, betrachtet man die Tatsachen. Gemäß einem Urteil des Fideikommiss-Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1956 nämlich bedarf jegliche Verfügung über das Hausbuch seitens des Hauses Waldburg-Wolfegg der Zustimmung des Landes, um wirksam zu werden. Zuständig ist dafür das Regierungspräsidium Tübingen, das die „Aufsichtspflicht“ über das Hausbuch hat. Wie auch immer diese wahrzunehmen ist: Das Fideikommiss verlangt, dass der Eigentümer jede „Standortveränderung“ mitzuteilen hat und dass „jede Verfügung vom Eigentümer anzuzeigen“ ist. Weiter heißt es, dass ohne Genehmigung „rechtliche Verfügungen unwirksam sind“: Eine Veräußerung ist entschieden ein Verfügungs-Geschäft. Solange also eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt ist, ist der Verkauf des Hausbuchs an einen Dritten „schwebend unwirksam“ – vulgo: von Anfang an unwirksam. Noch aber hat das Land den Verkauf nicht genehmigt. Deshalb stehen ihm sämtliche Optionen offen, endlich in Ruhe den Umgang mit dem Hausbuch zu erwägen – und dabei über das Landesinteresse daran nachzudenken.

Einige unangenehme Fragen

Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg, ebenfalls aufgrund des OLG-Beschlusses von 1956, ein Vorkaufsrecht auf das Hausbuch hat, wie aus dem Tübinger Regierungspräsidium verlautet. Aufgrund dieses Vorkaufsrechts ist das Land berechtigt, sich den eventuellen Kaufvertrag mit einem Dritten vorlegen zu lassen, um nach Einsichtnahme zu entscheiden, ob es selbst in diesen Vertrag eintreten will oder nicht. Offenbar hat noch niemand in der Landesregierung diese Option erkannt – was sich vorsichtig als befremdlich bezeichnen lässt. Wenn nun gestern aus dem Wissenschaftsministerium bestätigt wurde: Doch, ja, es gebe ein Vorkaufsrecht am Hausbuch; das Land habe es aber nicht ausüben können, weil ihm kein Kaufvertrag vorgelegen habe, dann ist das schon ein Witz, kein guter.

Denn Oettingers hohe Beamte müssen sich schon einige unangenehme Fragen gefallen lassen, zuvörderst: Wieso wurde der Erwerb des Hausbuchs seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst einfach abgelehnt? Schon im Sommer 2006 war das Hausbuch der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart angeboten worden, im Tausch gegen Handschriften aus deren Beständen. Damals soll die Rede von einem Preis in Höhe von fünfundzwanzig Millionen Euro für die dreiundsechzig erhaltenen Blätter des einmaligen Konvoluts gewesen sein. Es gibt gute Gründe, wertvolle Bestände aus Museen und Bibliotheken nicht zu veräußern, um damit andere Ankäufe zu ermöglichen. Aber im Fall dieses lebendigen Zeugnisses mittelalterlichen Lebens hätte von den zuständigen Ministerien zumindest mit Waldburg-Wolfegg verhandelt werden müssen. Stattdessen handelte der oberschwäbische Fürst ein Jahr später. Ob ihm dabei hätte klar sein müssen, dass er gegen die geltenden Spielregeln in Sachen des Hausbuchs verstieß, sei dahingestellt. Immerhin hätte er diese speziellen Auflagen kennen können, weil es beim Verkauf der Waldseemüllerkarte vor knapp sieben Jahren dieselben Kautelen gab.

Das Land braucht Entscheidungsgrundlagen

Warum aber dann der Brief des Fürsten vom August 2007 im Wirtschaftsministerium einfach liegenblieb bis Mitte November, das ist das Geheimnis dieses Hauses. Der Fürst gibt darin den Verkauf des Hausbuchs zur Kenntnis und verbürgt sich – gemäß dem gesetzlichen Schutz national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung – für dessen Verbleib in Deutschland, genauer in Bayern. Erst Mitte November 2007 sah das Regierungspräsidium Tübingen diesen Brief – und erfuhr also von der längst erfolgten Veräußerung des seiner Aufsichtspflicht unterstellten Objekts. Kaum wagt man schüchtern die brennende Frage: Sollte – erst 2006 im Wissenschaftsministerium, dann 2007 im Wirtschaftsministerium – niemand eine Ahnung gehabt haben, von welch singulärem Stück da die Rede war?

Ehe also weiter gemauschelt oder gezetert wird: Das Land muss erst einmal die Entscheidungsgrundlagen verlangen; dafür braucht man gemeinhin Fakten. Der Skandal liegt darin, dass das Land die Dinge einfach ungeprüft laufen ließ. Anstatt sich fröhlich in Kompetenzverteilungen zu üben – hier die nationale Liste, da das Fideikommiss –, muss sich die Regierung endlich über die Konditionen des Kaufvertrags kundig machen, um dann zu entscheiden, ob sie das Hausbuch selbst will oder nicht – allem voran über den tatsächlich bezahlten Preis: Der wird zurzeit mit zwanzig Millionen Euro beziffert, aber niemand kennt die Summe bisher verlässlich. Selbst wenn Baden-Württemberg also die Karten noch in der Hand haben mag: Was Kulturgut angeht, scheint Oettingers Regierung dicke Bretter vor die Köpfe genagelt zu haben. Die schier unglaubliche Parallelaktion von Handschriften-Affäre und Hausbuch-Panne zeigt dies in grellem Licht.

Kommentar:

Die Darstellung der Fideikommissverhältnisse ist korrekt. Der Kauf ist nichtig.

Hinsichtlich des Tauschangebots muss man entschieden festhalten, dass der Erwerb eines Kulturguts nie das Opfern eines andern rechtfertigt. Auch französische Handschriften der WLB sind Teile des unveräußerlich sein sollenden Landeskulturguts.

Kritik übt auch die Berliner Zeitung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/feuilleton/724651.html

Allerdings wird hier irrig angenommen, der Verkauf lasse sich nicht mehr rückgängig machen.

Vorkaufsrecht Salem: Vollendete Inkompetenz

Das Protokoll der Landtagssitzung vom 19.12.2007 zu den badischen Kulturgütern ist eine erhellende Lektüre:

http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0038_19122007.pdf

Wenn Minister Frankenberg S. 2520 sagt, das Vorkaufsrecht sei seit 1919 keiner Regierung bekannt gewesen, dann liegt das auf einer Linie mit früheren Äußerungen, die vollendete Inkompetenz erkennen ließen.

Dass ein 1923 durch badisches Landesgesetz bestelltes Vorkaufsrecht nicht bekannt gewesen sein sollte, ist eine zu absurde Annahme. Dies würde bedeuten, dass eine Regierung ihr eigenes Gesetzesblatt nicht liest. Für die badische Regierung seinerzeit kann man das wohl ausschließen, für die heutige Landesregierung wäre ich mir da nicht so sicher.

Für das Herausfinden des Vorkaufsrechts hätte es auch keine Kommission gebraucht, es hätte genügt, Archivalia zu lesen:
?s=vorkaufsrecht

Zuerst am 21.10.2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2834592

Ausführlicher dann am 31. Oktober 2006 mit genauen Belegen:
http://archiv.twoday.net/stories/2876347

Wolfegger Hausbuch: Unerhörte Qualität

“Was das Hausbuch so ungewöhnlich macht”, schreibt der Kunsthistoriker Eberhard König im Kommentarband zur Faksimileausgabe von 1997 (S. 163), “ist die unerhörte Qualität der Zeichnungen, ihr Witz, in dem sich eine Weltsicht zwischen spätem Mittelalter und der anbrechenden Neuzeit bündelt. Die Anlage der großen Panoramen erstaunt ebenso wie die psychologische Charakterisierung auch kleiner Figuren. Übertroffen wird das Hausbuch in dieser Hinsicht wohl von keiner Bilderhandschrift”.

Haus Baden wollte sein Archiv verkaufen

“Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen.”

Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf

Zur treusorgenden Obhut des Hauses Baden für die ihm anvertrauten Kulturgüter erfährt man:

“2. ob die Aussagen des Direktors des Badischen Landesmuseums in den
Badischen Neuesten Nachrichten vom 21. Dezember 2007 zutreffend sind,
nach denen die Kunstgüter aus dem Kopf’schen Kunstmuseum „1983 auf
Aufforderung des Markgrafen in völlig heruntergekommenen Zustand aus
einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt“ wurden und
auch die Jüncke’sche Gemäldesammlung „verschollen“ war, „nachdem
auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt“
gewesen ist;

[Antwort] Der Direktor des Badischen Landesmuseums hat die zitierten Aussagen
gegenüber dem Wissenschaftsministerium bekräftigt.”

Zur Zähringer Stiftung liegt ebenfalls eine Antwort vor:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2202_d.pdf

Dass die Stiftungsaufsicht alle Mittel zu nutzen hat, die Stiftungsziele zur Geltung zu bringen, wird in dieser Antwort mit Füßen getreten. Ich halte sehr wohl einen Schadensersatzanspruch der Stiftung gegen den Stiftungsvorstand unverjährt gegeben.

Spiegel Wissen: Waldseemüller – wer findet die Unterschiede?

Martin, deutscher Kartograph, * um 1475 Radolfzell, † um 1521 St.-Dié; entwarf eine Europakarte und die erste gedruckte Seekarte; Herausgeber der „Cosmographiae universalis introductio“ (1507), in der er vorschlug, die Neue Welt nach dem Vornamen des vermeintlichen Entdeckers Amerigo Vespucci zu nennen.

Sagt das Spiegel Wissen Lexikon (von Bertelsmann)

(* um 1470 in Freiburg; † 1522 in Saint-Dié) war ein deutscher Kartograf. Freiburg im Breisgau, als Sohn eines Metzgers. Andere Quellen nennen jedoch auch Schallstadt-Wolfenweiler als Geburtsort. Seine Mutter stammte aus Radolfzell. Im Alter von etwa 20 Jahren wurde er 1490 unter dem Namen Martinus Waltzemüller an der Universität Freiburg immatrikuliert. Er studierte Mathematik und Geographie. Einer seiner Lehrer war Gregor…

Sagt die Wikipedia.

Wissen.Spiegel.de ist online

http://wissen.spiegel.de

In Spiegel Wissen sind sämtliche bisher noch kostenpflichtige Archiv-Artikel der Spiegel-Gruppe enthalten: Alle Spiegel-Artikel seit der Gründung des Blattes im Jahr 1947, die Artikel von Spiegel online und die Spiegel Dossiers sind jetzt ebenso kostenlos online abrufbar wie Artikel aus dem manager magazin, http://manager-magazin.de und dem Länderlexikon. Nur die jeweils letzten beiden Printausgaben bleiben kostenpflichtig und können im Netz als E-Paper abgerufen werden (http://boersenblatt.net)

Beispiel (PDF zu Ankäufplänen der Hofbibliothek Donaueschingen 1988)

Nachtrag:

Komfortable Suche (nur Archiv)
http://blogoscoped.com/spiegel

Essener "Schreibheft" in Neuss

“Jetzt hat die Stiftung Museumsinsel Hombroich das Archiv der Essener Literaturzeitschrift {“Schreibheft”] sowie die Bibliothek des Herausgebers Norbert Wehr gekauft. Das bisher 30 Jahrgänge umfassende Archiv des “Schreibheftes” enthält neben sämtlichen Manuskripten von Autoren und Übersetzern auch die gesamte Korrespondenz der Zeitschrift sowie eine große Sammlung anderer Literaturzeitschriften. Dem Kulturraum Hombroich gelingt es mit diesem Ankauf, wichtiges Kulturgut aus Nordrhein-Westfalen für die Nachwelt zu sichern.”
Quelle: Welt-Artikel

Hobby-Ägyptologen suchen ein Archiv o. ä.

” …. Umso wertvoller ist der «Schatz» der Hobby-Ägyptologen, der inzwischen rund 2000 Tusche-zeichnungen und 25.000 Dias umfasst – zu viel für die Vereinsmitglieder, die nicht mehr wissen, wo sie die Zeichnungen und Dias sicher unterbringen sollen.
Bislang lagern sie gut verpackt in einer Aachener Schreinerei. «Deshalb sind wir auf der Suche nach einem Museum, einem Archiv oder einer Universität, die diesen einmaligen Schatz übernehmen möchte», erklärt Arnold Lamm. ….”

Quelle:
Link

REZ.: Geschichte im Westen, Heft 22 (2007)

“Geschichte im Westen”, die Zeitschrift für die Landes- und Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalens erschien 2007 erstmals mit einem inhaltlichen Schwerpunkt. Die Resonanz auf den Aufruf für das Thema “Protest und Gewalt in der Region” war groß, so dass kein Platz für andere Themen blieb. Die zwölf veröffentlichten Beiträge decken die Zeit zwischen dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der 1970er Jahre ab.
Die sieben Aufsätze zur Periode nach 1945 behandeln zum Beispiel den Kirchenfunk in den 1950er und 1960er Jahren. Hier weist Nicoali Hanning nach, wie sich selbst dort die eher abbildende Berichterstattung hin zu einer eher konfliktorientierten verschob und prompt Probleme mit der Amtskirche entstanden. Drei Beiträge thematisieren Fragen der Raumplanung und der Stadtentwicklung im Ruhrgebiet und reflektieren damit kritisch den sozialdemokratisch durchwirkten Planungsglauben und die Fortschrittseuphorie dieser Periode: Wissenschaftlich gestützte Planung galt im „Modell Deutschland“ als Bedingung einer wirksamen Demokratisierungs- und Reformpolitik. Oliver Schöller zeigt, wie das Fehlen einer zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit es erleichterte, den Großsiedlungsbau in Ratingen umzusetzen, während Markus Raasch schildert, wie in einem ähnlich gelagerten Fall in Dormagen ein Großprojekt durch den Widerstand eines Bündnisses von bodenständigen Konservativen und veränderten Bedürfnissen der potentiellen BewohnerInnen aufgebeben werden musste. Sabine Mecking untersucht schließlich den Protest und das Bürgerengagement gegen die kommunale Gebietsreform in Nordhein-Westfalen.
Drei Aufsätze widmen sich Ereignissen in Köln: Enno Stahl beleuchtet die Vorgänge rund um einen Polizeieinsatz gegen eine Kunstaktion im Herbst 1968, Jörg Huwer den legendären und mittlerweile mehrfach in Aufsätzen untersuchten „wilden“ Streik in der Autofabrik von Ford in Köln im August 1973, die vor allem von – wie es damals hieß – “Gastarbeitern“ getragen wurde. Sebastian Haumann untersucht schliesslich politische Mobilisierungen und die Gegenkultur in der Kölner Südstadt in den 1970er Jahren. In diesem per Selbstdefintion „ur-kölschen“ Viertel spielte – wie in vielen antitechnokratischen Grassroots-Konflikten dieser Zeit – die Konstruktion einer lokalistischen Identität eine wichtige Roille, als es darum ging, die Interessen der BewohnerInnen während der Stadterneuerung zur Geltung zu bringen. Andreas Kühn schliesst mit seinem Beitrag zum Verhältnis von Anti-Atomkraft-Bewegung und Polizei am Beispiel der Proteste gegen den Bau des Schnellen Brüters in Kalkar den Band ab.
Die durchweg jungen AutorInnen – nur zwei sind über 40 Jahre alt – haben gezeigt, wie eine Historisierung der 1960er und 1970er in Westdeutschland aussehen kann, eine historische Bearbeitung, die lokale Studien oder Studien zu einzelnen Themen beinhaltet, ohne die gesellschaftliche Ebene allzu weit aus dem Blick zu verlieren. Der Herausgeber Christoph Nonn vertritt im Editorial die Ansicht, dass die Themen „von manchen Autoren des Bandes oft auf pointierte und gelegentlich auch provokante Weise behandelt werden“; und dokumentiert damit, wie traditionell die Landesgeschichte sich noch versteht, auch wenn eindeutig zu honorieren ist, dass die Herausgeber „eine kritische und anregende landes- und zeitgeschichtliche Diskussion stimulieren und dokumentieren“ wollen, indem sie gerade die Zeit um und nach „1968“ behandeln, und damit zu einer Innovation der Landesgeschichtsschreibung beitragen.

Geschichte im Westen: Zeitschrift für Landes- und Zeitgeschichte, Jg. 22 (2007): Protest und Gewalt in der Region; Essen 2007, Klartext Verlag, 22 EUR, 292 Seiten

Manuskript für Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung

Dubrovnik, am 6. Dezember 1991

Das Schweizer KGS Forum

http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/publikationen_kgs/forum.html

enthält in der Ausgabe 11/2007 auch einen Aufsatz über die nicht rechtskräftige Verurteilung des Oberkommandierenden der jugoslawischen Armee wegen der Zerstörung von Kulturgütern in Dubrovnik.

Siehe dazu auch
http://www.un.org/icty/pressreal/2006/p1112-e.htm
http://www.un.org/icty/cases-e/index-e.htm