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Stücke aus dem riesigen Wolfegger Kupferstich-Kabinett im Handel

Da im frühen 20. Jahrhundert zahlreiche “Dubletten” aus den Wolfegger Beständen veräußert wurden, ist es gut denkbar anzunehmen, dass es sich bei den folgenden nicht um jüngst vom Haus Wolfegg veräußerten Stücke handelt (siehe auch das Update unten!):

http://artcollector24.de/index.php?id=77

Beham, Hans Sebald [1500-1550], couple from heaven (bearded man and woman, with male and female Putto), woodcut , very rare
backside; collector’s stamp: Fürstl. Waldburg Wolfegg’sches Kupferstichkabinett > 2800

Und hier noch eins:
http://www.lot-tissimo.com/de/cmd/d/o/104.114.4480/auk/114

Beham, H. S., Fortuna. Kupfer
Beham, Hans Sebald. Fortuna. Kupferstich auf Bütten. 1541. 7,8 x 5 cm. In der Platte bezeichnet, datiert und monogrammiert. Pauli/Hollstein 143 I oder II (v. V); Bartsch 140. – Ausgezeichneter, tiefschwarzer Frühdruck, bis an, teilweise über die Einfassungslinie beschnitten. – Hinterlegt, kleinere Fehlstellen dadurch kaschiert, kleines Loch nachgezogen. – Provenienz: Sammlung Waldburg-Wolfegg (verso Stempel Lugt 2542). – Unter Passepartout montiert.

Danke an *** auch für den Golfplatz-Link.

Mit der Google-Suche nach Lugt 2542 (Frits Lugts Stempel-Bibliographie erschien in Amsterdam 1921) findet man noch etliche weitere Angebote:

http://www.spaightwoodgalleries.com/Pages/Hans_Sebald_Beham.html
http://www.karlundfaber.de/auktion/online-katalog-1/catalog_view?b_start:int=25&Type=CatalogItem
usw.

Beispiel für ein Museumsstück, das 1933 aus Wolfegg verkauft wurde:
http://www.mfa.org/collections/search_art.asp?recview=true&id=701

Ein Katalog von 2007 spricht ausdrücklich von einer Dublette:
http://www.tajan.com/pdf/7703.pdf

Verkäufe von 1901 erwähnt:
http://books.google.de/books?q=%22lugt+2542%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen

Katalog von 1901 im Met-OPAC

Nachtrag:

Europäische Meisterzeichnungen … [Volltext meiner Besprechung siehe Kommentar!], 2003, S. 25: Sog. Dubletten wurden 1901 und 1903 bei Gutekunst in Stuttgart versteigert, desgleichen 1933 und 1934 bei Boerner in Leipzig (Nr. 183 und 184 ohne Nennung von Wolfegg).

Der um 1900 angefertigte Stempel des Kupferstichkabinetts wurde sogar gefälscht (ebd., Anm. 17).

UPDATE:

Per Mail vom 11.2.2008 teilte Dr. Mayer mit:

“In der Zeit, in der ich in Wolfegg bin (seit 1994, wurden keine
Stiche aus dem Kabinett veräußert. Ganz im Gegenteil. Erst kürzlich konnte ich auf einer Dürerauktion einige Stiche erwerben. Bei der Durchsicht des von Ihnen besprochenen Zeichnungskataloges ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Zeichnung von Augustin Braun (http://Kat.Nr. 19) erst kurze Zeit vorher in unsere Sammlung gekommen ist.”

19.4.2019 Der Text der Rezension aus den Kommentaren:

Meine Besprechung der Europäischen Meisterzeichnungen in der ZHG [41, 2005, S. 189f. UB Freiburg], geschrieben 2004 Bernd M. Mayer und Tilman Falk: Europäische
Meisterzeichnungen aus der Sammlung der Fürsten zu
Waldburg-Wolfegg, Ravensburg: Städtische Galerie 2003. 222
S., zahlreiche Abb.

Negatives Aufsehen erregte das oberschwäbische Haus
Waldburg-Wolfegg, als es 2001 Martin Waldseemüllers
gedruckte Weltkarte, jahrzehntelangem Drängen der
US-Kongressbibliothek nachgebend, für eine Millionensumme
verkaufte. Befürchtungen, damit sei – vergleichbar der
unerfreulichen Auflösung der Fürstlich Fürstenbergischen
Sammlungen zu Donaueschingen – der Ausverkauf des
unschätzbaren Wolfegger Kunst-Ensembles eingeläutet, sind
gleichwohl unbegründet. Das Haus Waldburg-Wolfegg ist sich
seiner kulturellen Verpflichtung bewußt und hat in den
letzten Jahren Teile seiner durchaus spektakulären Schätze
in zwei Ravensburger Ausstellungen der staunenden
Öffentlichkeit präsentiert.

1996 wurden Meisterwerke der Druckgraphik unter dem Titel
„Von Schongauer zu Rembrandt“ vorgestellt. Kustos Bernd M.
Mayer unterrichtete im damaligen Katalogband über das
Kupferstichkabinett des Truchsessen Max Willibald von
Waldburg, Peter Eitel zeichnete sein Lebensbild. Der zu
besprechende Band würdigt dagegen den Zeichnungsbestand der
graphischen Sammlungen in Wolfegg, die derzeit ohne die
Graphikbände der Bibliothek etwa 110.000 Kupferstiche und
etwa 4400 Zeichnungen umfaßt.

Die kunsthistorische Einordnung in die barocke
Sammlungsgeschichte leistet – auch anhand archivalischer
Recherchen im reichen Wolfegger Archiv – der magistrale
Beitrag von Tilman Falk, Zur Entstehung und Struktur der
Wolfegger Zeichnungssammlung (S. 9-19) , während Bernd M.
Mayer den Truchsessen Max Willibald und die von ihm
zusammengetragenen Kunstwerke in den Blick nimmt („Die
Zähne lang und der Appetit vermöhret“ – Truchsess Max
Willibald von Waldburg und seine Sammlung, S. 21-25). Hier
erfährt man aber auch Aufschlußreiches über die
Zusammensetzung der Bibliothek des Sammlers und ihre
Betreuung im 19. und 20. Jahrhundert.

Seit etwa 1644 kultivierte der katholische Diplomat und
Feldherr in kaiserlichen Diensten Max Willibald von
Waldburg (1604-1667), der von 1650 bis 1667 bayerischer
Statthalter in Amberg war, seine Leidenschaft für Bücher,
Kupferstiche und Zeichnungen (S. 22). Seine Kunstsammlungen
waren der Bibliothek zugeordnet, die er in seinem Testament
von 1667 zum unveräußerlichen Fideikommißbestand erklärte,
um sie für die Nachwelt geschlossen zu bewahren. Leider
wurden 1901 und 1903 sogenannte „Dubletten“ aus Wolfegg bei
Gutekunst in Stuttgart versteigert. Einen weiteren Aderlaß
bedeuteten zwei Auktionen (Nr. 183 und 184) 1933 und 1934
bei Boerner in Leipzig, in denen Wolfegger Bestände ohne
Provenienzangabe unter den Hammer kamen (S. 19 Anm. 31, S.
25 Anm. 16). Es bleibt zu hoffen, daß die von Max Willibald
begründeten einzigartigen Sammlungen, deren unbestrittenes
Spitzenstück das Wolfegger „Hausbuch“ aus dem 15.
Jahrhundert darstellt, künftig von solchen schmerzlichen
Verkäufen verschont bleiben.

Im opulenten Katalogteil werden alle ausgestellten
Zeichnungen vom 15. bis zum 19. Jahrhundert mit
ausgezeichneten Farbabbildungen dokumentiert und auf hohem
Niveau von mehreren Autoren wissenschaftlich beschrieben.
Von den 92 Nummern tragen 55 den Vermerk
„unveröffentlicht“. Herausgegriffen seien nur zwei
unbekannte Zeichnungen Hans Burgkmairs des Älteren (Nr.
20f.). Die ausgewählten Stücke geben einen attraktiven
Einblick in die Vielseitigkeit der Wolfegger Zeichnungen,
von dem nicht nur die Kunstgeschichte, sondern auch die
Kulturgeschichte profitiert. Einige Beispiele: Nr. 15 ist
das Bildnis eines gefangenen Russen um 1516; Nr. 28 stammt
aus dem Dreißigjährigen Krieg und zeigt Soldaten als
Leuteschinder; Nr. 35 von Hans Holbein d.Ä. (um 1499)
porträtiert eine Nonne aus der Augsburger Familie Vetter;
Nr. 40 (unveröffentlicht!) von 1510 stammt wohl aus einem
gemalten Inventar des Kunstbesitzes Kaiser Maximilian I.;
Nr. 67 ist der wohl in Schaffhausen entstandene Entwurf
einer Stadtscheibe von Rottweil; Nr. 69 sind für die
antiquarische Bewegung bedeutsame italienische Zeichnungen
antiker Gefäße, Nr. 79 von Adriaen de Vries 1602 wird als
Darstellung der Augsburger Stadtüberlieferung „Attila und
die Hexe“ identifiziert; Nr. 80 von Christoph Weiditz zeigt
spielende Indianer (um 1529/30).

Kritisch sei nur angemerkt, daß die briefmarkengroßen
Abbildungen S. 46-49 wertlos sind. Alles in allem handelt
es sich um einen ästhetisch wie wissenschaftlich
wohlgelungenen Band, dem weite Verbreitung zu wünschen ist.

NDB-Bände sind schon online

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016332/images/index.html?id=00016332&no=75&seite=694

Der Link geht auf meinen Artikel “Thomas Lirer” in Band 14.

Weitere Bände, durch Verändern der URL gefunden:

Bd. 19
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016337/images

Bd. 16
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images

Bd. 12
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016329/images

Bd. 10
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016327/images

Bd. 9
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016326/images

Bd. 5
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016321/images

Bd. 3
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016319/images

Bd. 2
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016318/images

Bd. 1
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016233/images

Geplant ist, die NDB komplett ins Netz zu stellen.

Zeitweilig konnten drei (?) NDB-Bände in der Digital Library of India eingesehen werden.

ACHTUNG: Soweit weitere Links zu den fehlenden Bänden bekannt werden, werden diese nicht in diesem ARCHIVALIA-Beitrag, sondern in
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N
mitgeteilt!

Repositorien-Ranking

http://www.webometrics.info/top200_rep.asp

Aus dieser Übersicht ergibt sich keinesfalls die empirische Bestätigung der immer wieder von OA-Anhängern wiederholten Ansicht, dass nur verpflichtende Mandate Repositorien füllen können. Wenn diese Mandate nicht entsprechend durchgesetzt werden, ignorieren Wissenschaftler sie genauso wie andere Aufforderung zum Selbstarchivieren.

Waldburger Schätze: Die kartographiehistorischen Bestände (2)

Fortsetzung von http://archiv.twoday.net/stories/4689959

http://books.google.com/books?id=h0YBAAAAYAAJ&pg=PA35

Josef Fischer berichtete auf der Amerikanisten-Tagung von 1904 über seine Wolfegger Entdeckungen. Er erwähnt neben den Waldseemüller-Karten die Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus, die Vorlage der Ulmer Inkunabeln, sowie eine riesige Wandkarte des Jodocus Hondius von 1611.

Beschreibung der Germanus-Handschrift:
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ&pg=PA79 (US-Proxy)

Fischers Faksimileausgabe der Weltkarte des Hondius von 1907 mit US-Proxy bei Google Books (GBS):
http://books.google.com/books?id=kh-5gVckJAQC

Zu Fischers Entdeckungen siehe auch Seaver: Maps, Myths, and Men, S. 304 ff. (auszugsweise bei GBS).

Waldburger Schätze: Die kartographiehistorischen Bestände (1): Der Schöner-Sammelband

1901 entdeckte der Jesuit Josef Fischer auf Schloss Wolfegg in den überreichen Kunstsammlungen der Fürsten Waldburg-Wolfegg einen aus dem Nachlass des Kartographen Johann Schöner stammenden Sammelband, der unter anderem zwei lange gesuchte verschollene Weltkarten (“Waldseemüllerkarte” und “Carta Marina”) des Freiburger Kartographen Martin Waldseemüller enthielt. Lange schon wollte die Library of Congress diese kostbaren Stücke erwerben, doch gelang dies für die “Geburtsurkunde Amerikas”, die auf eine Karte von 1507 zurückgehende Wolfegger Waldseemüllerkarte (sie kann aus druckgeschichtlichen Gründen nicht vor 1515 entstanden sein), erst 2001. Nach einer Sonderausfuhrgenehmigung – gegen das Votum der Fachleute – wurde damals das auf der Liste national wertvollen Kulturguts stehende Stück nach Washington verbracht. Die Kongressbibliothek zahlte dem Fürsten 10 Mio. Dollar, konnte aber den Betrag (4 Mio. Dollar) für den Rest des Schöner-Sammelbands (ohne die in Wolfegg verbliebene Sternkarte von Albrecht Dürer) nicht aufbringen. Ende 2003 erwarb der US-Unternehmer Jay Kislak den Wolfegger Schöner- Sammelband und schenkte ihn mit einer Sammlung anderer erlesener Stücke 2004 der US-Kongressbibliothek.

Es ist davon auszugehen, dass sich das Haus Waldburg beim Verkauf des Schöner-Sammelbands über die aus der Fideikommissauflösungsgesetzgebung resultierenden Bindungen der Wolfegger Sammlungen hinweggesetzt und keine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hat.

DOKUMENTATION

Waldseemueller-Karte nun in Washington

* Date: Thu, 26 Jul 2001 02:53:46 +0200
* From: Klaus Graf
* Subject: Waldseemueller-Karte nun in Washington

Nachdem eine Meldung der FAZ letzten November von einem drohenden
Verkauf der Waldseemueller-Weltkarte zu berichten wusste, ist es nun
Gewissheit: Das kostbare Stueck, registriert als deutsches Kulturgut,
befindet sich, nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die
Bundesregierung, in der Library of Congress (LC) in Washington. Eine
Verkaufvereinbarung mit dem bisherigen Eigentuemer, dem Fuersten von
Waldburg-Wolfegg, wurde erzielt.

Die FAZ hat als erste Zeitung auf ihrer Seite 1 vom Samstag (21.7.2001)
von dem Verkauf berichtet.

Auszug:

“Ein Fürst verkauft Amerikas “Geburtsurkunde”

Eines der berühmtesten deutschen Kulturgüter ist jetzt in
der Kongreßbibliothek / Von Leo Wieland

WASHINGTON, 20. Juli. Amerikas “Geburtsurkunde”, eines
der berühmtesten deutschen Kulturgüter, ist jetzt mit einer
Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung zum Verkauf
an die Washingtoner Kongreßbibliothek in die Vereinigten
Staaten gebracht worden. Die im Jahr 1507 gefertigte
Weltkarte des Kartographen Martin Waldseemüller aus Freiburg
im Breisgau enthält zum ersten Mal die Bezeichnung America
für den erst fünfzehn Jahre davor von Christoph Kolumbus
entdeckten Kontinent. Der Besitzer, Fürst Johannes zu
Waldburg-Wolfegg, soll als Kaufpreis dafür zehn Millionen
Dollar verlangt haben. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er
nur den Transfer am 27. Juni.

Die Kongreßbibliothek, die mit fast fünf Millionen
Einzelstücken über die international wohl größte
kartographische Sammlung verfügt, war an diesem
jahrhundertelang verschollenen Kronjuwel, welches der Neuen
Welt ihren Namen gab, interessiert, seit es zu Beginn des
vorigen Jahrhunderts von einem Jesuitenpater auf Schloß
Wolfegg in Oberschwaben gefunden wurde. Der Erwerb der
Karte durch die amerikanische Bibliothek, der von seinen
Förderern als “Symbol der deutsch-amerikanischen
Freundschaft” gedacht war, zog sich jedoch wegen der
schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der
ungesicherten Finanzierung in die Länge.

[…]

Die Verhandlungen über das Objekt Nr. 01301 auf der
deutschen Kulturgüterliste reichen bis in die Amtszeit von
Bundeskanzler Kohl zurück, als schon vergebliche Versuche
unternommen wurden, deutsche Sponsoren für das Projekt zu
finden. Auch Bemühungen der Kongreßbibliothek, bei
amerikanischen Industriellen Unterstützung für den Erwerb
eines Dokuments zu finden, welches nach der
Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit an der Spitze
historisch signifikanter Originale stehen dürfte, waren
ursprünglich nicht erfolgreich. […]

Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg verband mit seiner
Offerte an die Kongreßbibliothek offenbar den Wunsch, daß die
Karte an einer möglichst prominenten Stelle zugänglich werden
solle. Er wollte wohl verhindern, daß das Werk – es setzt sich aus
zwölf Holzschnitt-Tafeln zusammen und mißt fast drei
Quadratmeter – im Panzerschrank eines privaten Sammlers
verschwindet.

Mit Einverständnis von Bundeskanzler Schröder gab schließlich
der damalige Staatsminister für Kultur, Naumann, ein Förderer
des Projekts, die Ausfuhrerlaubnis.

[…]

In Deutschland gab es hingegen auch Kritik an einem Verkauf
des einzigartigen Stücks – die Auftragsarbeit zur Aktualisierung
von Ptolemäus’ Weltatlas aus dem zweiten Jahrhundert war in
der lothringischen Stadt St.-Dié gedruckt worden – ins
Ausland. So bat der Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Clausnizer,
der sich mit dem Werk Waldseemüllers beschäftigt hat,
Staatsminister Naumann noch im vorigen Jahr, alles zu
unternehmen, um das Kulturgut in Deutschland zu behalten. Er
argumentierte, daß eine Weitergabe ein unersetzlicher und nicht
zu rechtfertigender Verlust wäre.

Waldseemüller, der sich anscheinend nicht ganz sicher war,
wem das größere Verdienst an der Entdeckung der Neuen Welt
zukam – Kolumbus oder dem Florentiner Kaufmann Amerigo
Vespucci -, entschied sich für Vespucci und trug auf seiner
Karte, die zum ersten Mal auch zwei Ozeane zeigt, die
Bezeichnung America in den südlichen Teil des
Doppelkontinents zwischen dem heutigen Brasilien und
Argentinien ein. Nordamerika firmiert im Erklärungsteil noch
als Terra Ulteri Incognita. In der Sammlung des Fürsten ist mit
der Weltkarte noch eine ebenfalls mehrteilige seltene Seekarte
(Carta Marina) mit Aufzeichnungen nautischer Routen
verbunden, die von den europäischen Entdeckern zunächst
geheimgehalten worden waren. Der Preis dafür soll vier
Millionen Dollar betragen. Noch ist offenbar nicht gesichert, ob
die Kongreßbibliothek auch für diesen Teil die gewünschte
Summe aufbringen kann oder ob die Sammlung eventuell
getrennt werden muß.”

Am Montag (23.7., S. 39) brachte das Feuilleton der FAZ weitere
Informationen (von Leo Wieland) und eine Glosse. Danach wurde die Karte
am 27. Juni diskret nach Washington gebracht. Der Kaufpreis betrage 10
Mio. Dollar, wovon schon eine Anzahlung von einer halben Million
geleistet worden sei.

Am Schluss ist noch die Rede von der “Waldseemüller-Sammlung” des
Fuersten, die in einem “einheitlichen Album” seltene nautische und
Sternen-Karten umfassen wuerde. Dieser nicht von Ausfuhrbeschraenkungen
nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffene Teil wird von der LC nicht
erworben werden und muss daher von ihm getrennt werden. Er koenne sich
nach Ansicht mancher Experten mit dem Wert der America-Karte messen.

In der Glosse (von “E.B.”) wird der Verkauf kritisiert. “Warum soll man
den Amerikanern nicht ihren geographischen Taufschein ueberlassen? Der
Kulturpatriot muss dagegenhalten, dass, wenn schon die Deutschen die
Welt nicht mitentendeckt haben, sie doch die ersten waren, die sie
kartographierten. Das Zeugnis dieser Tat ist unbedingt schuetzenswert.”
Es gebe einiges zu klaeren. Nach dem Gesetz sei nur der Innenminister
zur Ausnahmebewilligung berechtigt, gestuetzt auf Sachverstaendige. “Wie
konnte daraus eine Nacht- und Nebelaktion werden? Die Kulturnation steht
erschuettert und verunsichert da. Wie sicher sind noch die
Schutzlisten? Wer schuetzt uns vor treulosen Schuetzern, wer
kontrolliert sie?”

Am Dienstag setzte die FAZ ihre Kampagne fort, auf S. 47 wird
Ministerialdirigent a.D. Waldemar Ritter, 25 Jahre lang fuer den Schutz
des Kulturgutes verantwortlich, zitiert. Der Verkauf sei gegen
“das Votum aller Kulturfachleute in Deutschland” zustandegekommen und
ein “boeses Omen”.

Am gestrigen Mittwoch folgte eine kleine Meldung auf S. 47: Der Deutsche
Museumsbund habe den Verkauf kritisiert. Es stelle sich die Frage, so
der Museumsbund, “welchen Sinn und Zweck eine gesetzliche Liste
geschuetzten deutschen Kulturgutes ueberhaupt noch haben soll, wenn das
Anliegen dieser Liste […] mit Sondergenehmigungen und von Amts wegen
gebrochen wird”.

STELLUNGNAHME:

Waldseemueller war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Kartographen zu
Beginn des 16. Jahrhunderts. Seine Lebensdaten sind offenbar nicht
gesichert. In dem Katalog “Kaiser Karl V.” aus dem Jahr 2000 werden
unter der Nr. 64 die Daten “um 1479 -um 1521” genannt, waehrend es bei
der Nr. 275, die dem Wolfegger Unikat gilt, heisst: 1470-1518. Die dort
angefuehrte Literatur ist offenbar sehr allgemein und nicht gerade
taufrisch. Pikant beruehrt, dass von 1985 publizierten
wissenschaftlichen Forschungen, die eine spaetere Datierung der Karte
nahelegen, weder hier noch in der gegenwaertigen deutschen Diskussion
Notiz genommen wird (siehe Anhang 2).

Zu begruessen ist, dass einmal mehr die Frage des Kulturgutschutzes
oeffentlich thematisiert wird. Mangelnde oeffentliche Transparenz ist
hier allenthalben zu beklagen. Die Liste national geschuetzten
Kulturguts ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik
mit mancherlei Curiosa, vor allem aber riesigen Luecken, ueber die man
sich nur wundern kann. Eine gerichtliche Ueberpruefung des Vollzugs des
Gesetzes ist nur durch dem Eigentuemer moeglich. Es ist gleichgueltig,
wie der zur Entscheidung befugte Innenminister seine Genehmigung
begruendet und ob er sich dabei gegen den Sachverstaendigenausschuss
stellt – Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht spielt sich in der
absolutistischen Sphaere der Exekutive ab, die nach Gutduenken handeln
kann. Sie ist zwar an Recht und Gesetz gebunden – doch wen kuemmerts?
Die
Zerstoerung der Donaueschinger Hofbibliothek und anderer gewachsener
Sammlungen zeigt die eklatanten Defizite im Bereich historischen
Kulturguts in Privateigentum. Die Lobby des Kunsthandels hat hier das
Sagen.

Es ist absolut unverstaendlich, dass die LC es zulaesst, dass die
Waldseemueller-Sammlung in Wolfegg nunmehr zerrissen wird. Sie will das
Glanz-Stueck, das Provenienz-Prinzip ist ihr gleichgueltig.

Die ueberaus reiche Wolfegger Bibliothek ist so gut wie unerforscht. Sie
steht gemaess Beschlusses des OLG Stuttgart vom 31.8.1956 (FS I Nr. 86
IV d 1) unter der Fideikommiss-Aufsicht der Wuerttembergischen
Landesbibliothek Stuttgart (doch diese hat zu tun, was das
Wissenschaftsministerium anordnet …). Laut Mitteilung der Bibliothek
vom 17.7.1998, die durch einen Verwaltungsgerichtsprozess erzwungen
werden musste (vgl. NJW 1996, S. 538), wurde diese Aufsichtspflicht nur
dadurch wahrgenommen, dass der Bestand in den Zentralkatalog
Baden-Wuerttemberg aufgenommen wurde. Weder wurden Buecher entliehen
noch wurde irgendwann von dem eingeraeumten Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht.

Die Bibliothek war in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht
zugaenglich und wurde auch nicht in das “Handbuch der historischen
Buchbestaende” aufgenommen. In Wolfegg liegt das beruehmte
“Mittelalterliche Hausbuch” (Nr. 01404 der Kulturgueterliste), das
Gebetbuch des “Bauernjoerg” (Nr. 01407 – siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hsslink.htm) und eine beruehmte
Ptolemaeus-Handschrift des Nicolaus Germanus (Nr. 01408), datiert
4.10.1482 in Florenz und Vorlage des Ulmer Drucks von 1482 (Peter
Amelung, Der Fruehdruck im deutschen Suedwesten 1979, S. 282). Letztere
wurde nicht einmal zu einer Ptolemaeus-Ausstellung in Ulm ausgeliehen!

Was wird aus dem Waldseemueller-Album, was wird aus den erlesenen
Handschriften und den provenienzgeschichtlich noch nicht dokumentierten
Drucken der Bibliothek der Fuersten von Waldburg-Wolfegg? Die Praxis der
Stuttgarter Kultusbuerokratie laesst wieder einmal das Schlimmste
befuerchten.

Man mag es begruessen, wenn die Waldseemueller-Karte nunmehr erstmals
oeffentlich zugaenglich ist. Man mag den Kultur-Protektionismus in
Sachen “nationales Kulturgut” im Zeichen des vereinten Europa und der
Globalisierung fuer obsolet erachten. Gewiss handelt es sich aufgrund
des vehementen amerikanischen Interesses um einen Sonderfall, aber die
diskret ausgehandelte Vereinbarung ist in der Tat ein uebles Signal, das
einmal mehr die eklatante Vernachlaessigung des Schutzes beweglicher
Kulturdenkmale in Deutschland aufzeigt.

Dr. Klaus Graf
Mehr Kulturgutverlust-Informationen:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

Anhang 1: WWW-Materialien

Mailinglisten-Beitrag zu den Geruechten im November 2000:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2000-November/000607.html

Beitrag zu den Verkaufabsichten 2000 (engl.)
http://www.raremaps.com/maptrade/oct00/msg00017.html

Heftige Diskussion dazu in der Mailingliste EXLIBRIS (“moral theft”):
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2000/11

Mitteilung der LC zum Erwerb Juli 2001
http://www.loc.gov/today/pr/2001/01-093.html

[…]

Abbildungen der ganzen Karte (farbig):
http://www.bigoid.de/conquista/biographien/waldseemueller.htm
http://www.iag.net/~jsiebold/310.html
http://www.interkart.de/html/maps/antique/waldseemullerworld.htm
(Reproduktion erhaeltlich fuer DM 59,-)

Seite zu Martin Waldseemueller (engl.) mit guten Abbildungen zur Karte
http://bell.lib.umn.edu/map/WALD/indexw.html

Informationen ueber Weltkarten mit Links
http://www.geog.uni-heidelberg.de/~ttavk/weltkart01.htm

Bibliographie zur Waldseemueller-Karte:
http://duke.usask.ca/~pekacz/Printed16.htm

***

Anhang 2:

Waldseemueller World Map (Roland Folter , 11/22/00 21:29)
To:

Before the discussion on this subject becomes too emotionally laden, I’d
like to remind everyone of a fairly recent scholarly study (Elizabeth
Harris in Imago Mundi 37, 1985, 30-53) in which it is demonstrated that
the Waldburg-Wolfegg copy of this famous map cannot have been printed
before 1515. Therefore, this map can no longer be considered the first
one on which the name “America” appears. This honor belongs to
Waldseemueller’s globe gores of 1507, of which – fortunately – two
copies exist, one in the US (Minneapolis, Bell) and one in Germany
(Munich, BSB). Thus national honors are preserved.
Whether the dethroned Waldburg-Wolfegg is still worth $14 million is, as
with all unique objects, a matter between seller and buyer.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg19009.html

Im Juli 2004 meldete ich den Verkauf der Wolfegger Carta Marina an Kislak:
http://log.netbib.de/archives/2004/07/20/carta-marina-aus-wolfegg-in-den-usa

Meines Wissens wurde dieser Verkauf deutschen Kulturguts im Wert von 4 Mio. Dollar nirgends in der deutschen Presse registriert.

Waldseemüllerkarte 1507 (Nachdruck nicht vor 1515)

Zum Schöner-Sammelband:

Der Wolfegger Sammelband wurde kurz beschrieben in der wissenschaftlichen Publikation des Wolfegger Funds von 1901 durch Fischer und Wieser 1903. Diese ist online in der Posner-Collection:

http://posner.library.cmu.edu/Posner/books/book.cgi?call=912_W16A_1903

Vorabpublikation von Fischer (Stimmen aus Maria Laach, Ergänzungsband 1903):
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ (US-Proxy!)

Informationen der Library of Congress
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/online/aftermath/index.html#object143
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/schonersammelband
“The volume, now known as the “Schöner Sammelband”, was compiled sometime after 1516 and contained the only surviving copies of Martin Waldseemüller’s 1507 Universalis cosmographiae, his 1516 Carta Marina and the first printed celestial globe gores by the mathematician, alchemist, and globe–maker Johannes Schöner (1477–1547). Also included in the original volume was a heavily annotated copy of a star chart of the Southern Hemisphere produced by Albrecht Dürer in 1515. Now removed, the Dürer star chart remains in the collections of Wolfegg Castle.”

http://hdl.loc.gov/loc.gmd/g3200.ct000725
Abbildungen der Karte von “1507”

http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html
beide Waldseemüller-Karten

Memory of the World Register
Es wird zwar der Aufsatz von Harris 1985 zitiert, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich nicht um ein Original aus dem Jahr 1507 handelt. Nach dieser Quelle kam der Schöner-Sammelband 2003 in die USA, während es in
http://wotan.liu.edu/dois/news/2004-04-12.html#24
heisst, seit 2001 seien beide Waldseemüller-Karten in der LoC gewesen (hier auch die Quelle für die 4 Mio. Dollar).

http://warpinghistory.blogspot.com/2006_12_01_archive.html
Zusammenhänge zwischen dem Wolfegger Schöner-Sammelband und seinem sonstigen Nachlass in Wien. Das dort abgebildete Cranach-Gemälde, das auch den 1000-DM-Schein schmückte, zeigt nach
http://www.uni-leipzig.de/journal/0204tausender.html
NICHT den Astronomen Johannes Schöner!

Wiesers Faksimile-Ausgabe der Cosmographiae Introductio von 1507 bei Google-Book-Search (US-Proxy nötig!):
http://books.google.com/books?id=jKcMAAAAIAAJ

http://log.netbib.de/archives/2003/02/15/waldseemller-karten
Zu den Waldseemüller-Karten

http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2001/08
“Moral theft”-Diskussion in EXLIBRIS 2001

Kritik im “Mapforum”
http://www.mapforum.com/15/15serv.htm#letters
“The map was first offered for sale in 1907, by the London firm of Henry Stevens Son & Stiles, who were under instruction from the owner His Highness Prince Waldburg-Wolfegg-Waldsee. At that time, the map was bound in the volume, as described in the Henry Stevens catalogue description, and the volume offered for US$ 300,000 (1,260,000 German marks) plus 5% commission for Henry Stevens.

What I am unhappy about is:

1. I believe the German Government (or the European Union) should never have allowed an export licence for such an important and unique artefact, whether or not any German institution could afford to buy it or not. In today’s global market place it is important that countries preserve their cultural heritage: try exporting a Russian icon or an Egyptian sarcophagus, neither unique items, and see how difficult it is.

2. I believe that the two Waldseemuller maps should not have been separated in this way. When found, both were bound together in a volume which had once belonged to a German geographer Schoner. Both have manuscript additions and annotations which would suggest that they were proof forms. The importance of the maps is not just in their geography, but also in the context in which they were brought together, and in which they remained for four hundred years or so. ”

Fortsetzung (zur Germanus-Handschrift und zur Hondius-Karte):
http://archiv.twoday.net/stories/4690045

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/498222196
http://archiv.twoday.net/stories/1022495222

Nur konsequent

„Von der gegenwärtigen Besitzergeneration wird der Kunstbesitz auf Schloss Wolfegg nicht als ein abgeschlossenes Ganzes betrachtet, sondern fortgeführt. Dabei steht zwar das Bemühen im Vordergrund, den Bestand zu ergänzen und abzurunden, doch ist man darüber hinaus bestrebt, die Sammlung in den Bereich der Gegenwartskunst zu erweitern.”

(Zitat aus: Hoher Adel – Schöne Kunst. Die Sammlungen der Fürsten zu Waldburg-Wolfegg, Friedrichshafen 2006, ISBN 3-86136-108-6)

Da ist es nur konsequent, wenn das Altpapier des wenig klangvollen Malers “Meister des Hausbuchs” (hat ja nicht mal einen Nachnamen) durch zahlreiche Drucke des österreichischen Gegenwartskünstlers Robert Kalina (*1955) ersetzt wird.

Und wir sind wieder einmal selber schuld, wenn wir das nicht zwischen den wohlformulierten Zeilen der durchlauchtigsten Bagage herauslesen konnten.

Vorhersagungen über zukünftige Bewertungen mögen fragwürdig sein. Diese ist aber leicht: der Name Johannes von Waldburg-Wolfegg wird für immer ein Schandfleck in der illustren Ahnenreihe dieses Geschlechts bleiben. Möge er auf seinem Golfplatz in Ewigkeit umherspuken und keine Ruhe nicht finden.

Mittelalterliches Hausbuch verkauft!

Das Haus Waldburg-Wolfegg hat soeben via dpa den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs bestätigt. Es befinde sich in Deutschland, aber der Käufer soll nicht genannt werden.

Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274

In der Südwestpresse war zu lesen:

Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich “im Lande”. Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.

Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.

Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.

Mein Kommentar:

Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791

Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.

Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerb hunderter Drucke von ca. 230 Büchern aus der Bibliothek Josephs von Lassberg ermöglicht.

Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber “Peanuts”.

Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).

Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.

I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure.
(Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).

Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662

Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.

Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.

Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html

Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242

Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html

Louis Spohr Akademie -Archiv, Forschungsstätte, Museum der Geschichte des Violinspiels

Links:
http://www.kassel.de/cms02/kultur/sehenswuerdigkeiten/Innenstadt/01913/index.html
http://www.musikermuseen.de/home/Kassel_Louis-Spohr-Akademie?PHPSESSID=f3a817deb222916f4ef462b0c7cfffad

zu Louis Spohr:
http://regiowiki.hna.de/Louis_Spohr

Über die Bedeutung schriftlicher Hinterlassenschaften und deren Verwahrung.

Ö 1 Sendung “Moment – Leben heute” vom 07.02.2008:
” ….. Ein altes Fotoalbum aus Omas Jugendjahren, ein Päckchen alter Liebesbriefe, fein säuberlich verschnürt mit einem rosaroten Band, ein Stammbuch aus grauer Vorzeit – Dinge die nahezu in jeder Familie irgendwo auf Dachböden verstauben oder in Schubladen vergessen werden. Und doch bieten diese Briefe, Fotos und Dokumente Einblicke in vergangene Lebenswelten. Im Glücksfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben. Mitunter finden sie sogar [!] Platz in einem öffentlichen, historischen Archiv, wie z. B. in der Sammlung Frauennachlässe an der Universität Wien. ….”
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802072101.html

Karlsplatz-Archiv in Wien im Kulturprogramm zur Fussballeuropameisterschaft 2008

Im “Karlsplatz Archiv”, einem für diesen Anlass konstruierten Zelt, finden Aktionen und Performances statt. Die Künstlergruppe Mahony präsentiert KünstlerInnen der jüngeren Generation, mit täglichen Aktionen und Performances, die aus dem Archiv entwachsen. Das Archiv wird erstmals innerhalb einer neutralen, speziell konstruierten Architektur im öffentlichen Raum vor- und ausgestellt.
Quellen:
http://www.live-pr.com/mailath-freundschaftsspiel-zwischen-kultur-r1048181736.htm
http://www.wienweb.at/pstorystart.aspx?menu=5&cid=146511

"Archiv der Erinnerungen" für Aflenzer KZ-Nebenlager

Das Grazer “Büro der Erinnerungen” führte etliche Gespräche mit Zeitzeugen des KZ-Nebenlager in Aflenz bei Wagna. Diese Interviews wurden dokumentiert, nun ist sogar ein Theaterstück darüber in Planung”
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/752817/index.do

Das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen ist online

http://hov.isgv.de

Das HOV erfasst alle Siedlungen, die seit dem Mittelalter für das Gebiet des heutigen Freistaats nachweisbar sind. In Buchform gehört es längst zu den meistgenutzten wissenschaftlichen Standardwerken der sächsischen Landesgeschichte. Erstmals 1957 erschienen, wurde es im Jahr 2006 von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke komplett überarbeitet und erneut verlegt. Darauf folgt nun die Internetpräsentation, die entscheidende Vorteile gegenüber ihren gedruckten Vorgängern bietet

Siehe auch das landeskundliche Portal:
http://www.sachsendigital.de