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Präsident Planck: Wolfegger Hausbuch ins Denkmalbuch?

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4686274

Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.

Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.

Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.

Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei “sehr hoch anzusetzen”, es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.

Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.

Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.

Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm

Südwestpresse: Wolfegger Hausbuch verkauft?

Die Südwestpresse meldet:

KULTURGUT / Ministerium sorgt sich um Mittelalterliches Hausbuch
Haus Wolfegg offenbar verkaufswillig

RAIMUND WEIBLE
Will der Fürst von Waldburg-Wolfegg sein berühmtes Mittelalterliches Hausbuch veräußern? Hat er es gar schon verkauft? Das Wissenschaftsministerium sorgt sich.

Wenn sie auf das Mittelalterliche Hausbuch von Schloss Wolfegg angesprochen wird, gerät die Tübinger Historikerin Ellen Widder ins Schwärmen. Sie hält den über 500 Jahre alten Prachtband für “hochbedeutend” und “unvergleichlich”. Kein anderes Werk schildere in einer solch brillanten künstlerischen Qualität das Alltagsleben der Menschen im Spätmittelalter, sagt die Professorin. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts, und laut Widder wäre es ein Skandal, wenn dieses Werk veräußert würde oder außer Landes käme.

Offenbar besteht jedoch die Gefahr, dass sich Johannes Fürst zu Waldburg Wolfegg von seinem Erbe trennt. 350 Jahre lang verwahrte das Adelshaus dieses Werk, aber nun hat das Wissenschaftsministerium in Stuttgart Hinweise erhalten, dass der Fürst verkauft hat. Der Leiter der fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, gab gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, ob das Haus Waldburg-Wolfegg Verkaufsabsichten hege, nur eine sibyllinische Antwort: Dazu könne er abschließend noch nichts sagen – “es ist alles im Fluss”, meinte Mayer.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird der Wert des Hausbuchs im Kunsthandel auf 20 Millionen Euro geschätzt. Interessent oder bereits neuer Eigentümer könnte der Bankier und Milliardär August von Finck sein, der seinen Wohnsitz im schweizerischen Kanton Thurgau hat.

Das Verhalten des Adelshauses machte das Ministerium misstrauisch. Mehrere offizielle Anfragen nach dem Verbleib des Hausbuchs in den vergangenen Monaten ignorierte die fürstliche Hauptverwaltung. Deswegen habe man jetzt “in verschärfter Form” um Antwort gebeten, sagte der Amtschef des Wissenschaftsministeriums, Ministerialdirektor Klaus Tappeser.

Die Rechtslage ist eindeutig. Nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung darf das Hausbuch nur mit Genehmigung des Bundes außer Landes gehen. Da die gesamte Wolfegger Bibliothek unter Fideikommiss-Aufsicht steht, benötigt Fürst Johannes, wollte er verkaufen, auch die Einwilligung der Denkmalbehörde.

Im Feuilleton ein weiterer Artikel. Auszug:

Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg gab wegen der großen Bedeutung für die deutsche Geschichte bereits im 19. Jahrhundert ein erstes Faksimile des Hausbuchs heraus, einen Nachstich. Die Bibliothek selbst, so beklagte der Historiker Klaus Graf von der Technischen Hochschule Aachen, sei in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht zugänglich gewesen.

1672 kam der Reichserbtruchsess Maximilian Willibald zu Waldburg-Wolfegg in den Besitz des Hausbuchs. Seitdem wird es im Schloss Waldburg aufbewahrt, mit weiteren Kleinodien wie dem Gebetbuch des “Bauernjörgs” (Listennummer 01407) und der Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus (01408). Bis 2001 lagerte dort auch ein weiteres deutsches Kulturgut, die Weltkarte des Martin Waldseemüller, auf der der vierte Kontinent erstmals Amerika genannt wird.

Diese “Geburtsurkunde” Amerikas verkaufte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg mit einer Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington, angeblich für zehn Millionen Dollar. Die Veräußerung stieß bei Kulturfachleuten auf heftige Kritik. Aus gleicher Provenienz wie die Weltkarte ist die ebenfalls verkaufte Carta marina.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml
hat zusätzlich:

Ministerialdirigent Klaus Tappeser sagte gegenüber dem SWR, das Ministerium habe das Adelshaus Waldburg-Wolfegg darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verkauf genehmigungspflichtig sei.

Das Adelshaus selbst hält sich auf Nachfrage bedeckt. Es erklärte lediglich, das Hausbuch befinde sich “im Lande”. Zudem sei man seit einem Jahr bezüglich des Hausbuches mit offiziellen Stellen in Kontakt. Letzteres kann das Wissenschaftsministerium in Stuttgart aber nicht bestätigen.

Zur Rechtslage:

Es gibt für die Schlösser Wolfegg, Waldsee und Waldburg zwar einen Auflösungsbeschluss (FS I Nr. 86 IV a) unter Einschluss der „in ihnen untergebrachten Sammlungen“, explizit wird dabei allerdings nur die Gemäldesammlung in Wolfegg erwähnt. Separate Beschlüsse (FS I Nr. 86 IV c u. d) gibt es für die Bibliothek, die der Aufsicht der Landesbibliothek unterstellt wurde, sowie für das Archiv, das unter Aufsicht der Landesarchivdirektion steht. Ein weiterer Beschluss betrifft (bzw. betraf) gemeinsam die Waldseemüllerkarte von 1507 und das Mittelalterliche Hausbuch, die durch Beschluss von 31.08.1956 (FS I Nr. 86 IV b) der Aufsicht des Staatl. Amtes für Denkmalpflege im Benehmen mit der Staatsgalerie und der Landesbibliothek unterstellt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28Schloss_Wolfegg%29

Bilder aus dem Hausbuch:
http://www.solcon.nl/arendsmilde/mh-planetenkinder.htm

Wir bleiben am Ball …

Update: Stellungnahme von Präsident Planck vom LfD
http://archiv.twoday.net/stories/4686662

Künstler und "Archivarbeit": Maria Hahnenkamp

” …. Aus diesem Archiv schöpft Maria Hahnenkamp immer wieder. Ihre Videos, ihre Diaprojektionen nummeriert sie, variiert zum Beispiel auch den Blick auf Körper in der Kunst. Sie verändert die Ausschnitte und führt den Blick bewusst ins Leere. …
Die Ausstellung mit Arbeiten von Maria Hahnenkamp wird Mittwoch um 19:00 Uhr im Künstlerhaus in Salzburg eröffnet und ist dann bis 13. April zu sehen”
Quelle:
http://oe1.orf.at/inforadio/86765.html?filter=5

European Archive of Urban Public Space

“The European Archive of Urban Public Space brings together examples of some of the most significant projects of the regeneration of public space that has occurred in different European cities over the last twenty years. It aims to contribute towards making these projects better known as initiatives that, in seeking to give new value to the public character of urban spaces, have fostered greater collective use of these spaces, the activities held in them, and citizen identification with them as part of their everyday lives ….”
Quelle:
http://urban.cccb.org/europeanArchive/htmldocs/europeanArchive_1024.asp?gIdioma=A&gDoc=undefined

Kunstwerke im Archivkontext: "Waste Not" von Song Dong

Der chinesische Künstler Song Dong startet am 28. Februar 2008 den Aufbau seiner Installation “Waste Not” im Foyer des Hauses der Kulturen der Welt [in Berlin]. Es ist das Haus seiner Eltern, das der Stadtentwicklung in China zum Opfer gefallen ist, und das mit seinem kompletten Inventar im Foyer rekonstruiert wird. Der Aufbau wird am 13. März 2008 abgeschlossen sein, wenn die Ausstellung “Re-Imagining Asia” im Rahmen des Festivals RE ASIA eröffnet. ….
Über zwei Wochen hinweg entwickelt sich die Arbeit täglich fort, und es entsteht ein vielschichtiges Archiv obsoleter chinesischer Produkte und vergangener Lebensumstände. …”

Quelle:
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/haus-der-kulturen-der-welt/boxid-31007.html

Nachtrag 13.03.2008:
s. http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_123662.html:
Re-Imagining Asia – Ausstellung 13.03.-18.05.2008

Googles Fraktur-OCR wird besser

War diese zunächst einfach nur eine Lachnummer, also schlichtweg wertlos, so kann man das von neueren Büchern nicht mehr in dieser Bestimmtheit behaupten.

Beispiel aus einem Druck von 1789.

st«r vermöge dieses neuen Glaubens mit dem Mem
schengeschlecht ihren Hohn trieben, so ist dieser Glaue
b« dennoch für die Sitten, durch die Reinigkeit feiner
Moral, ersprießlich gewesen. Er schützte beyde Geschlecht
ter vor der Ungerechtigkeit, und stärkte das Gefühl
von Gerechtigkeit. Er lehrte, in einem Zeitpunkt voll
Unordnung und Verwirrung, den Ritter/ zum Schutz
der Leidenden wacker seyn, und Mannheit zum Wohl
her Menschheit hinopfern. Der Schwache und de»
Unterdrückte, die Waisen und die Witwe, hatten von
züglich Anspruch auf seinen Schutz. Ihrer Anfrufuns
nicht gehorchen hieß ein Gesetz des Ritterwesens üben
tretten, und zog Schande und Schmach nach fiG

Sicher nicht voll befriedigend, aber was für ein Fortschritt gegenüber früher (z.B. http://archiv.twoday.net/stories/2609488 )!