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Die Inkunabeln der ehemaligen Klosterbibliothek von St. Peter im Schwarzwald in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4568

Auch dieser Aufsatz zu den Karlsruher Säkularisationsbeständen, die das Haus Baden zu Unrecht beansprucht, ist online.

Hs. aus St. Peter

Insgesamt sind derzeit 13 Aufsätze von Heinzer online.

Elsevier: Print the article and then scan it

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2008/02/29/to-loan-an-electronic-article-from-an-elsevier-e-journal-print-it-scan-it-and-send-it-with-ariel

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http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0802/msg00076.html

Hausbuch: Anekdote aus dem Landeskabinett

Heute war im Schwäbischen Tagblatt zu lesen unter der Rubrik ‘Stuttgarter Szene’, dass am vergangenen Montagabend in einer Sitzung des Landeskabinetts das von Herrn Frankenberg mitgebrachte Hausbuch-Faksimile herumgereicht wurde mit folgendem Kommentar: “Am besten gefiel, wie zu hören war, dass genau zu sehen ist, welche Seiten besonders abgegriffen sind: jene mit den einschlägig erotischen Darstellungen” …

Preservation in the Age of Large-Scale Digitization

http://www.clir.org/pubs/abstract/pub141abst.html

The paper describes four large-scale projects—Google Book Search, Microsoft Live Search Books, Open Content Alliance, and the Million Book Project—and their digitization strategies. It then discusses a range of issues affecting the stewardship of the digital collections they create: selection, quality in content creation, technical infrastructure, and organizational infrastructure. The paper also attempts to foresee the likely impacts of large-scale digitization on book collections.

Archivar. Zeitschrift für Archivwesen

Heute war der ganz neugestaltete Archivar in der Post. Er hat sein “Der” verloren (so etwas freut Bibliografen!), und, ehrlich gesagt, gefällt mir das neue Layout nicht sonderlich. Die Optik des Titelblattes ist ungewohnt, da muss ich mich erst daran gewöhnen, aber im Innern finde ich die Überschriften viel zu klobig und groß. Das ist leseunfreundlich. Das magentafarbene Design stört mich nicht weiter, aber wirklich schick geht anders!

Neu sind eigene Rubriken Mitteilungen und Beiträge des Landesarchivs NRW bzw. des VdA.

Archivgut zu verkaufen – was tun?

Anscheinend ist nun auch der VdA aufgewacht und empfiehlt eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Archiv:

“„Archivgut zu verkaufen“ – was tun?

Wenn Sie z.B. auf Flohmärkten oder im Internet auf verdächtig erscheinende Angebote stoßen, empfehlen sich folgende Schritte:

1. Verständigen Sie bitte in jedem Fall umgehend das zuständige Archiv. Da oft Eile geboten ist, versuchen Sie eine telefonische Kontaktaufnahme oder schreiben Sie eine E-Mail. Die Kontaktinformationen zu den Archiven finden Sie unter http://www.archivschule.de Rubrik “Archive im Internet”

Als Angaben werden benötigt
– Beschreibung des angebotenen Stücks / Gründe für Verdachtsmomente
– Ort und Person des Anbieters bzw. im Internet z.B. URL der Internet-Versteigerung

2. Sollte sich herausstellen, dass dem Angebot eine Straftat vorausging, wenden Sie sich an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft).

3. Dokumentieren Sie den Vorgang und stellen die Informationen dem Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) zur Verfügung

Sofern es sich um Bände oder Akten handelt, die aus kirchlichem Besitz zu kommen scheinen, verweisen wir auf den entsprechenden Aufruf der evangelischen Archive. Wenden Sie sich bitte an diese Archive.

Immer wieder kommt es vor, dass Kirchenbücher und andere kirchliche Archivalien auf Flohmärkten, in Kleinanzeigen oder im Internet bei Ebay zum Verkauf angeboten werden. Fast immer handelt es sich dabei um Archivalien, die den Kirchengemeinden auf unrechtmäßige Weise entwendet wurden. Einmal verkauft, sind die Kirchenbücher für die genealogische Forschung verloren. Alle seriösen Familienforscherinnen und Familienforscher sollten deshalb ein Interesse an der Verhinderung derartiger Verkäufe haben.
Wenn Sie auf Flohmärkten, in Kleinanzeigen oder im Internet auf verdächtig erscheinende Angebote stoßen, informieren Sie bitte umgehend ein kirchliches Archiv in Ihrer Nähe. Auch wir nehmen Ihre Meldung gern entgegen und leiten Sie an das zuständige Archiv weiter.

Tel.: 06232 / 667-180, -181
Fax: 06232 / 667-234
email: archiv@evkirchepfalz.de
Dr. Gabriele Stüber (06232 / 667-182)
Liste landeskirchlicher Archive: http://www.ekd.de/archive/deutsch/kategorien.htm#Lk

http://www.vda.archiv.net

Zum Thema siehe die umfangreiche Berichterstattung und meine Überlegungen unter
?s=ebay

Dass ein deutsches Archiv auf eine Email zeitnah reagiert, ist doch sehr blauäugig gedacht und trifft vielleicht für das Landesarchiv Baden-Württemberg zu … Der gute alte Telefonhörer ist da allemal die bessere Wahl.

Wilhelm Zimmermann (1807-1878)

Bauernkrieg und Revolution. Wilhelm Zimmermann. Ein Radikaler aus Stuttgart. Symposium zum 200. Geburtstag […], hrsg. von Roland Müller und Anton Schindling (= Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart 100), Stuttgart: Hohenheim Verlag 2008. 217 S. mit zahlr. Abbildungen

Die falsch eingedruckte ISBN hätte nicht sein müssen, richtig: 3-89850-981-8, wie ich beim Eintragen des Titels in die Wikipedia merkte

Gern gratulieren wir dem Stadtarchiv Stuttgart zur Nr. 100 seiner 1936 gegründeten Schriftenreihe, die dem Pfarrer und Schriftsteller Wilhelm Zimmermann gewidmet ist und auf eine Tagung am 2. März 2007 zurückgeht (Tagungsbericht). Der ansprechende, mit 19,80 Euro auch nicht überteuerte Band enthält Beiträge auf hohem Niveau, wenngleich auffällt, dass er weitgehend durch Emeriti bestritten wurde. Interessieren sich junge Wissenschaftler nicht mehr für den Radikalen?

Norbert Conrads stellt in einem 1998 erstmals erschienenen Beitrag (online) über Wilhelm Zimmermann als “Stuttgarter Historiker” dessen Lehrtätigkeit 1847-1851 an der Vorgängerin der Universität Stuttgart, der Polytechnischen Schule, in den Vordergrund. Zimmermann wurde 1851 aufgrund seiner Ansichten aus dem Dienst entfernt – kein Einzelfall, wie der Aufsatz von Franz Quarthal “Entlassene Professoren in Württemberg” belegt, der vor allem Tübinger Beispiele Revue passsieren lässt (Ludwig Uhland hätte man noch nennen können, der sein Lehramt aufgeben musste, weil der Urlaub für die Abgeordnetentätigkeit verweigert wurde). Dem Theologen bzw. Pfarrer Zimmermann gilt der aufgrund der Archivalien des Landeskirchlichen Stuttgarter Archivs gearbeitete Beitrag von Hermann Ehmer, während sich Ulrich Gaier mit dem weitgehend vergessenen Lyriker, Erzähler und Dramatiker befasst. Eike Wolgast hat fleißig in den Parlaments-Drucksachen der Deutschen Nationalversammlung, der Zimmermann 1848/49 angehörte, und des Württembergischen Landtags (Zimmermann war Mitglied 1848-1853) gelesen und stellt die Position des linken Politikers anhand seiner Reden vor.

Zwei Beiträge würdigen die bedeutende Bauernkriegsgeschichte. Peter Blickle ordnet das Buch allgemein ein, während der ehemalige DDR-Bauernkriegs-Historiker Günter Vogler sich intensiv mit dem Bild von Thomas Müntzer auseinandersetzt. Hier erfährt man auch einiges über die bis zur Gegenwart reichende Rezeptionsgeschichte des Bauernkriegsbuchs, das ja die marxistische Historiographie ungemein beeinflusst hat.

Zuletzt stellt Günter Randecker die Dettinger Zimmermann-Gedenkstätte vor.

Online kann man sich über Zimmermann in Winterhagers ausführlichem BBKL-Artikel informieren:
http://www.bautz.de/bbkl/z/zimmermann_b_f_w.shtml

Die zweite Auflage der Bauernkriegsgeschichte von 1856 kann man bei Google Books oder in Köln komplett einsehen:
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Zimmermannw/zimmermannw_index.html

Die erste Auflage gibts ebenfalls bei Google Books siehe die weiteren Nachweise unter:
http://de.wikisource.org/wiki/Wilhelm_Zimmermann

Erfreulicherweise ist auch das mit Mörike 1836 herausgegebene Jahrbuch schwäbischer Dichter und Novellisten bei Google greifbar:
http://books.google.de/books?id=yGQHAAAAQAAJ

Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann auch das Stadtarchiv Stuttgart entscheidet, seine Veröffentlichungen online “Open Access” zugänglich zu machen. Der vorliegende Band hätte es jedenfalls verdient, in dieser Weise weltweit wahrgenommen zu werden.

Hausbuch: Adel verpflichtet zu nichts

Wulf Rüskamp hat in der Badischen Zeitung vom 28.2.2008 einen ausgezeichneten Kommentar geschrieben, der genau das verlangt, was wir hier wiederholt gefordert haben: ein Gesamtkonzept für den adeligen Kunstbesitz in Baden-Württemberg (Hervorhebung: Archivalia).

Binnen kurzer Zeit ist die Landesregierung gleich zweimal beim Thema
Kunst und Kulturgut aus tatsächlichem oder vermeintlichem Adelsbesitz
vorgeführt worden. Die beiden Fälle — Haus Baden und Haus
Waldburg-Wolfegg — mögen im Detail nicht vergleichbar sein. Doch im
Grundsätzlichen zeigen sie, wie wenig man sich in den Stuttgarter
Ministerien auf den Ausverkauf der adeligen Familien eingestellt hat.
Schlimmer noch: Wie hier mit historischen Kulturgütern ersten Ranges
umgegangen wird, ist Ausdruck von Unkenntnis und Desinteresse bei den
Ministerialbeamten — und Kabinettsmitgliedern.

Darum hat man, ohne weiteres Aktenstudium, den sogenannten Baden-Deal
vorgeschlagen, der die klösterlichen Handschriften aus dem Bestand der
Karlsruher Landesbibliothek preisgeben sollte. Deshalb schrillten in der
Ministerialbürokratie auch nicht die Alarmglocken, als die Familie
Waldburg-Wolfegg 2006 erstmals das 330 Jahre lang von ihr gehütete
mittelalterliche Hausbuch anbot. Handlungsbedarf sah da niemand, man
ließ es treiben.

Darin steckt auch eine groteske Unterschätzung der Bedeutung, die der
Kunsthandel in Gestalt des Grafen Douglas in Adelskreisen hat. Dieser
Mann hat bei Sotheby’s gelernt, dass man Kunst und Käufer aktiv
zusammenbringen muss, um gute Geschäfte zu machen. Den klammen
Adelsfamilien kann er dadurch finanziell attraktive Angebote
unterbreiten, denen sie kaum widerstehen können — und die ihm fette
Provisionen einbringen. Wenn von Ministerpräsident Oettinger der Satz
überliefert wird, Graf Douglas wolle ihm alle paar Jahre
Kunstgegenstände vom Hochadel andrehen, so mag das arrogant klingen;
aber mehr noch ist es ein Zeugnis, dass Oettinger um den Wert des
Hausbuchs ebenso wenig weiß wie von dem der Klosterhandschriften. Und
zwar vom Wert für Baden-Württemberg und dessen Geschichte.

Verharrt das Land in seiner heutigen Passivität, dann lässt sich
voraussagen, dass es bald weitere Hausbuch- oder Baden-Deal-Affären
geben wird. Darum ist nur zu hoffen, dass das Land aus diesen Vorgängen endlich lernt und eine Strategie entwickelt, wie es auf den weiteren Ausverkauf des Adels reagieren soll. Dazu bedarf es keines Grafen
Douglas, sondern einer vorausschauenden Kunstbehörde, die sich um Kulturgüter wirklich sorgt. Und die geräuschlos verhandelt, was
Adelsfamilien nur recht sein sollte: Wer will schon in der Zeitung
lesen, dass er schlecht bei Kasse sei? Die Folge könnte sein, dass die Preise sich nicht an der Gier des Kunstmarkts orientieren, sondern am Boden bleiben.

Selbstverständlich kann selbst dann das Land nicht alles kaufen, was an wichtigen Kunst- und Kulturgegenständen angeboten wird. Das würde den Etat auch eines reichen Landes überfordern. Es muss daher Prioritäten setzen, daneben aber muss es ein Konzept entwickeln, wie mit Hilfe
privater Käufer die Kunstschätze für das Land und die Öffentlichkeit
bewahrt werden können. Dass dergleichen klappt, lehrt der Verkauf großer Teile der Fürstenbergischen Kunstsammlung 2004 an den Unternehmer Reinhold Würth — eingefädelt vom Grafen Douglas.

Würth ist im Übrigen ein Beispiel, wie stark sich Bürgerliche in der
moralischen Pflicht sehen können, große Kunst in der Öffentlichkeit zu halten. Ein solches Selbstverständnis geht dem Hochadel zunehmend ab: Er sieht alle Kunst in seinem Besitz als privates Vermögen an, über das er frei verfügen kann, wenn Geld in der eigenen Kasse fehlt. Er übersieht
dabei, dass gerade der Kunstbesitz eng verbunden ist mit der früheren herrschaftlichen Funktion der Familie. Deshalb wurde über besondere Erbregelungen, den sogenannten Fidei-Kommiss, dieser Teil des Besitzes aus der privatrechtlichen Erbteilung herausgehalten.

Die Revolution vor 90 Jahren hat hier nicht reinen Tisch gemacht: Der herrschaftliche Besitz wurde dem neuen demokratischen Staat nicht übereignet. Dessen öffentliche Verpflichtung ist aufs Vorkaufsrecht des Landes geschrumpft. Für das Volk als neuer Souverän liegt darin die letzte Chance, zu erwerben, was der Rechtsidee zufolge ihm schon gehört.
Diese Chance einfach vom Tisch zu wischen, wie es Oettinger offenbar vorhat, ist nicht angemessen. Aber mit seinem rein wirtschaftlichen Kalkül dürfte er sich prächtig verstehen mit einem Adel, der in seinen Kunstsammlungen nur noch verwertbares Kapital sieht.

Vergleichsweise schwach fällt dagegen der Kommentar der FAZ (Rüdiger Soldt) aus. Zitat:

Doch das, was die Beamten von Wissenschaftsminister Frankenberg nach Dienstschluss am Freitagnachmittag aus Schloss Wolfegg zugesandt bekamen, war offenbar so dürftig, dass Ministerpräsident Oettinger jetzt die „Rückabwicklung“ des Verkaufs ankündigen musste. „Dieser Kaufvertrag kann nicht vollzogen werden, der Eigentümerwechsel kann so nicht stattfinden“, erklärte Oettinger an diesem Dienstag. Entweder hat die Familie Waldburg den Kaufvertrag immer noch nicht rausgerückt, oder, schlimmer noch, der Verkauf des auf zwanzig Millionen Euro geschätzten Hausbuchs wurde mit dem als Käufer vermuteten, in Bayern lebenden Industriellen – vorsichtig formuliert – eher formlos abgewickelt; das hieße: Es gibt nichts, was Johannes von Waldburg-Wolfegg kopieren und nach Stuttgart hätte schicken können.

Ziel der Landesregierung sei es sicherzustellen, dass Recht und Gesetz eingehalten würden und das Hausbuch dort bleibe, wo es seit Jahrzehnten aufbewahrt werde, so sprach Oettinger. Bloß, was heißt das? Will das Land das Hausbuch dem Adelshaus abkaufen? Oder soll der Verkauf, kontrolliert von der Landesregierung, jetzt mit einem anderen Käufer nach Recht und Gesetz wiederholt werden? Besser wäre es unbedingt, wenn die Regierung sich nur als Vermittler betätigen würde; denn Baden-Württemberg ist entstanden aus dem buntesten Flickenteppich adliger Herrschaften, der sich vorstellen lässt. Dementsprechend groß dürften geweckte Begehrlichkeiten sein, wenn gekauft würde.

Bei Bestellvertrag kein Letztentscheidungsrecht des Auftraggebers

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2007/4_U_125_07urteil20071204.html

Am 25. Februar (also vor 3 Tagen) las ich die Meldung
http://www.urheberrecht.org/news/3316
und regte sofort per Mail mit Hinweis auf die für ZUM geplante Veröffentlichung die Einstellung in die Rechtsprechungsdatenbank NRW ein, da das Urteil dort fehlte. Heute erhielt ich die Mitteilung vom für die Datenbank zuständigen OLG Köln, es sei eingestellt. Dankeschön!

Wolfegg: Unsentimentale Durchlaucht

Alarmierend muss vor dem Hintergrund des Hausbuch-Verkaufs der Tenor der Aussagen wirken, die der Hausbuch-Verkäufer Johannes Fürst von Waldburg zu Wolfegg-Waldsee (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4691755 )in einem von Timo John und Sigmund Kopitzki anlässlich der Sigmaringer Ausstellung von 2006 “Adel im Wandel. Oberschwaben von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart” geführten Interview (abgedruckt im Katalogband 2, S. 841-846) traf.

Der Chef des Hauses blickt streng auf dem Foto und macht bereits bei der Antwort auf die erste Frage klar, dass er die Frage adeligen Kulturbesitzes höchst unsentimental sieht.

Der Interviewer spricht die Welfen-Auktion in Hannover an, bei der einem das Herz blute, “was da an Kunstschätzen unter den Hammer kam”.

Seine Durchlaucht ist ungerührt: “Warum blutet wem das Herz, das ist hier die Frage.”

Vermutlich meint S.D., dass nur bürgerliche Ladenschwengel aus romantischer Nostalgie die nüchterne Umschichtung von Vermögen bedauern.

Der Interviewer gibt zu, dass dem Kunsthistoriker und Museumsmann auf jeden Fall das Herz blute, da die Sammlung als solche verloren sei.

S.D. lässt sich auf solche Gefühlsduselei nicht ein:

“Ich sehe das nicht so mit Herzblut wie Sie, gerade im besonderen Fall der Welfen nicht. Das ist ja eine Immobilie, die kaum oder gar nicht genutzt wurde”. Man habe auch bei den Fürstenberg-Sammlungen gesehen, dass diese eine sehr geringe Besucherfrequenz gehabt hätten. Er habe das Problem auf der Waldburg auch.

“Das Interesse der Öffentlichkeit wird manchmal überbewertet. Zum anderen können Sammlungen nicht entstehen, wenn es nichts zu erwerben gibt. Ohne entsprechende Angebote hätten nie neue Sammlungen entstehen können. Natürlich sind neue Sammlungen auch auf Objekte aus alten Sammlungen angewiesen. Insofern sehe ich das nicht so statisch. Man darf der Dynamik in den kunstsammlerischen Kreisen nicht zu viel in den Weg legen“.

Kein anderer der interviewten Adeligen (Württemberg, Hohenzollern, Bernadotte) hat sich so nassforsch die Ideologie des Kunsthandels zu eigen gemacht.

Nun fängt wieder das Herz des Interviewers an zu bluten abgesichts des Auseinanderbrechens profilierter Sammlungen, doch pariert S.D. kalt mit Ökonomie. Es gehe eigentlich nicht um “Notverkäufe”, sondern um Vermögensverwaltung: “Da gibt es keine Tabus mehr.” Wenn er gezwungen sei, einen Hufschmiedebetrieb auf Ewigkeit zu führen, könnte er damit gar nichts mehr machen.

Auch auf den Einwand, ursprünglich solle der Besitz zusammengehalten werden, um die Überlebensfähigkeit des Hauses zu sichern, antwortet S.D. mit dem Vokabular des Wirtschaftsmannes (Portfoliostruktur, Benchmarks). Die Kunstverkäufe seien nicht aus der Not heraus geboren, sondern hätten mit “einer ganz rationalen Betrachtung der Vermögensstruktur” zu tun.

Zur Waldseemüller-Karte sagt S.D., die Library of Congess sei nun der “ideale Besitzer”.

Zum Kupferstichkabinett vernimmt man nur Vages:

“Wie abgeschlossen ist die Sache, oder wie statisch muss man denken. Noch kaufe ich Arbeiten dazu, moderne, zeitgenössische Stiche”. Immerhin gibt S.D. zu, dass sie als unverändert gebliebene Sammlung des 17. Jahrhunderts ein “spannender Stoff” sei. Das limitiere aber auch etwas die Ergänzung.

“Aber es wäre doch schade, wenn dieses Ordnungsprinzip zerschlagen würde”, bohrt der Interviewer nach. S.D. windet sich:

“Es ist sehr schwierig, diesen strukturellen Zusammenhang zu bewahren, ohne dass man es damit stört. Das hat eben diesen zusätzlichen Effekt diese Ordnungsstruktur.”

Verstehe das, wer wolle.

Ob er sich vorstellen könne, die Sammlungen zu veräußern?

Nebulös S.D.: Das eine liege ihm näher am Herzen (plötzlich hat er eins!), das andere weniger. Wenn es hart auf hart komme, müsse man überlegen, ob man zunächst das veräußere, was Einnahmen bringe oder das, was Geld koste.

S.D. erhalte ja keine Unterstützung etwa vom Landkreis für seinen Kunstbesitz, meint der Interviewer verständnisvoll, was S.D. Gelegenheit gibt, über die im Dritten Reich aufgestellte nationale Kulturgüterliste herzuziehen. Er habe sechs Objekte auf dieser Liste, die es, wie angeblich ein Landesbeamter gesagt habe, ja deshalb gebe, um dem Land die Möglichkeit zu verschaffen, die entsprechenden Objekte günstig zu erwerben.

Nein, S.D. wäre es nicht lieber gewesen, er hätte 30 Prozent weniger für die Waldseemüller-Karte erhalten, wenn diese nun im Deutschen Historischen Museum in Berlin wäre. Die USA seien mit dem Stück sehr viel emotionaler verbunden.

Aus den Passagen zum Denkmalschutz greife ich noch heraus, dass S.D. im Kuratorium der Stiftung Denkmalschutz sitzt (Sapienti sat!) und man die Denkmalpflege privatisieren solle.

Schließlich wettert S.D. noch gegen die Erbschaftssteuer, ein “Relikt kommunistischen Gedankenguts in Europa” und meint auf die Aussage des Interviewers, mit manchem Erben würde man schon gerne tauschen, reichlich von oben herab: “Aber nur aus der Sicht derer, die nicht viel haben vielleicht”.

Dass man sich als Adeliger nicht unbedingt als arroganter Kotzbrocken bloßstellen muss, dem an Kulturgütern wenig liegt, zeigen, wie gesagt, die freundlichen und verbindlichen Worte der anderen Adeligen, die interviewt wurden.

Nach diesen entlarvenden Aussagen bin ich geneigt, keinen roten Heller mehr auf den dauerhaften Zusammenhalt des von Max Willibald zusammengetragenen Wolfegger Ensembles zu verwetten. Dieses muss ins Denkmalbuch – sofort!

Der wegen seiner Härte berüchtigte “Bauernjörg” aus der Wolfegger Pappenheim-Chronik

Versteckspiel

Am 16. Januar 2008 bemerkte das Heidelberger Institut für Kunst und Recht zu Recht:

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ist nur schwer öffentlich zugänglich, so schwer, dass es sich die SPD-Fraktion des Landtages Baden-Württemberg nicht nehmen ließ, über eine Anfrage an den Landtag (Drucks. 14/510 vom 25. 10. 2006) das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Zusammenhang mit der Handhabung des Verzeichnisses in Bezug auf die Kulturgüter des Hauses Baden Stellung nehmen zu lassen, “durch welche Quelle die Öffentlichkeit sich zuverlässig und vollständig informieren kann über jene Gegenstände im Land Baden-Württemberg, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind” (aaO S. 1, Frage 1).

In der Tat ist die Einsichtnahme über Internet nicht ganz einfach. Die Antwort des Ministeriums beschränkt sich darauf, auf die Internetseite http://www.zoll.de zu verweisen. Dort hat der Autor dieser Zeilen allerdings erst nach Anfrage bei der Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fündig werden können, nämlich indem er rechts anklickte “EZT-online (Zolltarif)”, danach links “Auskunftsanwendungen”, sodann “Texte” und auf der erscheinenden Seite nach ganz unten scrollte zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Kulturgüter (Teil A) – (SV 1402)” sowie zu “VuB-Kulturgüter-Gesamtverzeichnis Archive (Teil B) – (SV 1402)”. Dort finden sich dann die genannten Verzeichnisse.

Dies bedarf der Verbesserung: sowohl die Landesministerien wie auch der Beauftragte der Bundesregierung sollten unmittelbare links zu diesen Verzeichnissen einrichten.

http://ifkur.de/index.php?option=com_content&task=view&id=366&Itemid=2&lang=ge

Die Reichenauer Inkunabeln der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4458

Endlich ist dieser wichtige Aufsatz von Felix Heinzer aus Bibliothek und Wissenschaft 22 (1988), S. 1-127 online!

Die Reichenauer Inkunabeln gehören ja zu dem Bestand, auf den das Haus Baden schändliche Eigentumsansprüche erhebt.

Ein Glanzstück des Beitrags ist der Nachweis der Bücher des Chronisten Gallus Öhem.

Das Elend mit der Sichtbarkeit elektronischer Texte

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4571858

Was sollen bitteschön Angebote wie
http://www.zevep.com
wenn sie die entsprechenden Quellen nicht vollständig erfassen?

http://www.digitalis.uni-koeln.de/digitaletexte.html hat erheblich mehr als die 75 Digitalisate, die zevep nachweist.

Der HBZ-Katalog verzeichnet zwar die Titel mit URL, aber der Filter Elektronische Ressource funktioniert nicht!

In http://eromm.orghttp://archiv.twoday.net/stories/4696641 – sind die Titel ebenso wenig recherchierbar wie in http://oaister.org.

Den supertollen Dreiländerkatalog, der ja einen (wenig brauchbaren) Online-Filter bot, gibts anscheinend auch nicht mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/27._Februar_2008#Dreil.C3.A4nderkatalog

Kein Treffer im KVK mit Freitext
* rheingau elektronische
* rheingau online

(Ammann, Der Rheingau und seine Weine ist in Köln online)

Dabei ist das Kölner Digitalisat in Frankfurt gespiegelt:
https://www.google.de/search?hl=de&q=%22Der+Rheingau+und+seine+Weine%22&btnG=Google-Suche&meta=

Frankfurt sollte in HEBIS sein, aber Pustekuchen. Die Eingabe rheingau im HeBIS-Portal ergibt keinen Treffer für Ammann!

Bielefelds BASE findet nichts.

Wenigstens findet die OPUS-Metasuche das Buch.

Zu Bayern siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4571032

Staat darf das Internet nutzen

In der heutigen Entscheidung über die Online-Untersuchungen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

wird sowohl im Leitsatz als auch in der Begründung auf die Nutzung öffentlich zugänglicher (personenbezogener) Informationen eingegangen.

Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein. (Leitsatz 5)

Eine Kenntnisnahme öffentlich zugänglicher Informationen ist dem Staat grundsätzlich nicht verwehrt. Dies gilt auch dann, wenn auf diese Weise im Einzelfall personenbezogene Informationen erhoben werden können (vgl. etwa Böckenförde, Die Ermittlung im Netz, 2003, S. 196 f.; Zöller, GA 2000, S. 563 ). Daher liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt, die sich an jedermann oder zumindest an einen nicht weiter abgegrenzten Personenkreis richten. So liegt es etwa, wenn die Behörde eine allgemein zugängliche Webseite im World Wide Web aufruft, eine jedem Interessierten offen stehende Mailingliste abonniert oder einen offenen Chat beobachtet.

Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann allerdings gegeben sein, wenn Informationen, die durch die Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt. Hierfür bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.

Es kann ausgeschlossen werden, dass durch die biographische Zusammenstellung eines Hochschularchivs über die an der Hochschule tätigen Hochschullehrer, die sich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt, eine besondere Gefahrenlage gegeben ist.

Nachtrag: Nochmals unterstrichen in einer jüngeren Entscheidung
http://archiv.twoday.net/stories/4820648

BLB: Ehrle wirft das Handtuch

Der Direktor der Badischen Landesbibliothek, Peter Michael Ehrle, hat die Nase offenbar voll. Aus Protest gegen Kürzungspläne des Landesrechnungshofes geht er in den vorzeitigen Ruhestand. Grund sei die anvisierte Reduzierung seines Personals um rund ein Viertel, bestätigte der Historiker einen Bericht der ‘Badischen Neuesten Nachrichten’. Ehrle hatte die Landesbibliothek in Karlsruhe 14 Jahre lang geleitet. Im Streit über den mittlerweile rückgängig gemachten Verkauf einer mittelalterlichen Handschrift hatte der Direktor kürzlich Kritik geübt. Er hält Veräußerungen von landesgeschichtlich bedeutenden Kulturgütern für unzulässig.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2008022711/1
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=17146

Quelle: BLB Karlsruhe http://www.blb-karlsruhe.de

Es ist schade, dass ein so mutiger Behördenleiter vorzeitig in den Ruhestand geht. Ehrle hat sich nicht gescheut, Klartext zu reden.

Oettinger will Hausbuch wohl nicht kaufen

Regierungschef Günther Oettinger (CDU) kann sich durchaus vorstellen, dass das Hausbuch nach Klärung der Rechtsfragen mit dem Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg erneut an den bayerischen Käufer veräußert wird: “Ich halte das nicht für ausgeschlossen.” Aber das Land behalte sich ausdrücklich alle Rechte vor. Am Freitag hatte das Fürstenhaus erklärt, dass der Erwerber – dabei soll es sich um den Münchner Milliardär August von Finck handeln – das Kulturgut an die Familie Waldburg-Wolfegg zurückgibt. Zuvor hatte die Landesregierung den Verkauf der auf 20 Millionen Euro geschätzten historischen Handschrift für unwirksam erklärt, da das Adelshaus dafür keine behördliche Genehmigung eingeholt hatte. “Dieser Kaufvertrag wird nicht vollzogen”, sagte Oettinger. Trotzdem ist nun guter Rat teuer. In Gesprächen zwischen Fürstenhaus, dem zunächst ausgebooteten Käufer und den Ministerien für Wissenschaft sowie Wirtschaft soll in Kürze das weitere Prozedere vereinbart werden. Die Anwälte der Familie Waldburg-Wolfegg bezweifeln bei einer Verkaufabsicht das Veto- und das Vorkaufsrecht, die das Land für sich in Anspruch nimmt. Beides aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart 1956 in einem Beschluss festgeschrieben. Die spannendere Frage ist daher, ob das Land sein Vorkaufsrecht im Zweifelsfall überhaupt in Anspruch nehmen will. Das fordert der Kulturexperte der Grünen, Jürgen Walter: “Das Land muss in die Bresche springen und den hohen historischen Wert des Hausbuchs auf lange Zeit sichern, indem es sich bemüht, das kostbare Hausbuch zu erwerben.” Und auch die SPD-Kulturexpertin Helen Heberer fordert die Regierung auf, alles dafür zu tun, damit das Hausbuch im Land bleibt – notfalls auch durch den Kauf des Kulturguts. Das indes hat die Regierung offenbar nicht vor. In der Kabinettssitzung war der Tenor laut Teilnehmern eindeutig: Ziel der Verhandlungen müsse es sein, Wissenschaft und Öffentlichkeit den Zugang zu dem Kulturgut zu ermöglichen. Das Vorkaufsrecht wolle man aber möglichst nicht ausüben – wegen der hohen Summe und der Furcht vor einem “Nachahmereffekt”. Auch in den Fraktionen herrscht Skepsis: “Man sollte seine Rechte nie von vornherein aus der Hand geben. Aber wenn wir alle Vorkaufsrechte auf Kulturgüter realisieren müssten, könnten wir die Nullverschuldung abschreiben”, sagte FDP-Fraktionschef Ulrich Noll der SÜDWEST PRESSE. Zusätzliches Geld für das Werk will auch Klaus Hermann, Vorsitzender des CDU-Arbeitskreises Finanzen, nicht ausgeben: “Mehr Geld als im Etat zur Verfügung steht, ist nicht da.”
Heidenheimer Zeitung

Hausbuch: Land will bald Gespräche führen

Im Tauziehen um den Verkauf einer kostbaren Handschrift leitet die Landesregierung Gespräche ein. “Wir sind dabei, einen Termin zu vereinbaren”, sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums gestern in Stuttgart.

An dem zeitlich noch nicht festgelegten Treffen nähmen die Stuttgarter Wirtschaft-und Wissenschaftsministerien, die Adelsfamilie Waldburg-Wolfegg und der Käufer teil. Dabei werde über das “rechtliche Prozedere im Zusammenhang mit der Veräußerung des Handbuchs” gesprochen. Morgenweb

Die meistabonnierten Lawblog-Feeds

Seit einiger Zeit ermöglicht es der Google Feedreader herauszufinden, wie viele Nutzer den RSS-Feed eines Blogs abonniert haben (zum Hintergrund des Ganzen mehr beim Popkulturjunkie; und wenn Sie sich fragen, was RSS-Feeds und der Google Feedreader überhaupt sind – eine kurze Erklärung gibt es beispielweise hier).

Was liegt da näher als einen Blick darauf zu werfen, wer in der “Blawgosphäre” wie häufig gelesen wird. Vor etwa drei Monaten habe ich zum ersten Mal einen Überblick über die “meistabonnierten deutschen Lawblogs” erstellt – und damit ist es jetzt einmal Zeit für eine aktualisierte Übersicht. Lässt man den Google Feedreader ein wenig rechnen, dann ergibt sich derzeit folgendes Bild (vorhergehende Platzierung bzw. alte Abozahl – soweit vorhanden – jeweils in Klammern, zu den Grenzen der Aussagekraft dieser Zahlen unten mehr):

Die Übersicht

01 (01) RA Udo Vetter (http://lawblog.de) 2.181 (1.271)
02 (02) Law-Blog (http://law-blog.de) 155 (132)
03 (04) RA Dr. Carsten Ulbricht (http://rechtzweinull.de) 108 (63)
04 (NE) Archivalia (Archivrecht) 87

http://www.kriegs-recht.de/die-meistabonnierten-deutschen-lawblog-feeds-im-februar-2008

Erstaunlich gut plaziert! Auch wenn bei der Auswertung übersehen wurde, dass die Rubrik Archivrecht keine 87 Subscriber hat, sondern Archivalia als Ganzes. Zum Vergleich:
netbib 143
medinfo 83

Twoday Charts

http://top.twoday.net

Selten genug gelingt es Archivalia, sich dort einzunisten. Der Fall Schlechter plazierte dieses Weblog auf
* Platz 3 der Hot Stories
* Platz 7 der Top Stories der Woche
* Platz 11 der Top Blogs der Woche
* Platz 19 (von 20) der Top Blogs des Monats.

Laut http://archiv.twoday.net/referrers kamen in den letzten 24 Stunden allein
139 Besucher vom Inetbib-Listenarchiv
48 vom Börsenblatt.

Lieber wäre es mir, wenn die Kulturgut-Berichterstattung ebenso Beachtung fände …

Von den 25 meistgelesenen Beiträgen http://archiv.twoday.net/mostread beziehen sich ganze zwei auf Kulturgutverluste:
* Position 10 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/692500
* Position 15 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/3143469

Wikipedia selten dämlich: Die Bürgschaft

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Frank_Schulenburg/B%C3%BCrgschaft

Wir illustrieren diesen Schabernack politisch unkorrekt mit einer Senioren-Aufführung von Schillers Bürgschaft, tauschen das Bild aber gern aus, wenn sich eine gemeinfreie Illustration der Ballade einfindet.

Auf Vorschlag einer geneigten Leserin ersetzt durch:

“Ein Unverbürgter (links) in freudiger Erwartung der fünften Unterschrift durch einen Bürgen (rechts), der ihm durch einen freundlichen Urbürgen (Mitte) soeben zugeführt wird.”

US: Manuscripts and Law

With the permission of the Society of American Archivists, the 1985 SAA manual Archives and Manuscripts: Law, which I wrote with my husband Gary, is now scanned and posted on my website http://www.trudypeterson.com under “Publications.” The manual includes a model deed of gift and a model deposit agreement, a model general restriction statement, a sample loan agreement, and more. While the examples in the text are now out of date, the basic information is not. Gary and I hope you will find this online version useful.

Trudy Huskamp Peterson
Certified Archivist

From Archives-L

Düsseldorfer Stadtarchiv in das Hauptstaatsarchiv – ein FDP-Vorschlag

Wenigstens sorgt sich eine Fraktion im Düsseldorfer Stadtrat kreativ – aber auch realistisch ? – um die Unterbringung des mehr als schlecht “hausenden” Stadtarchivs.
Als kurzfristiger Düsseldorfer und Archivar ist es mir (immer noch) peinlich, wie das Archiv der Landeshauptstadt untergebracht ist. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß zu einer dringend notwendigen Lösung führt.
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/537270