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Akteneinsicht und Urheberrecht

Die Frage nach dem Verhältnis von Einsichtsrechten in Unterlagen und dem Urheberrecht an diesen stellt sich sowohl bei Informationsfreiheitsgesetzen und Umweltinformationsgesetzen als auch im Archivrecht.

Dass der Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrechts) einer Einsichtsgewährung nach den IFG nicht entgegensteht, haben wir mehrfach begründet:
http://archiv.twoday.net/stories/4130906
http://archiv.twoday.net/stories/3384469

[UrhG vs. IFG:
?s=urhg+ifg ]

Dieser Ansicht ist in ihrem Aufsatz “Die Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Brandenburg” die dortige Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hart (LKV 2007, S. 10):

“Oft wird bei Anträgen auf Akteneinsicht in ein Gutachten auch das Urheberrecht für die Ablehnung der Akteneinsicht herangezogen. Nach § 5 I Nr. 2 BbgAIG stellt der Schutz geistigen Eigentums einen Ablehnungsgrund dar. Allerdings schützt das Urheberrecht geistiges Eigentum nur vor der unkontrollierten Vervielfältigung und Weitergabe und nicht vor Einsichtnahme in die Texte. Zudem werden Gutachten für einen behördlichen Zweck und gerade die Nutzung in einem Verwaltungsverfahren zur Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung erstellt, so dass eine weitere Verwendung von vorneherein vorgesehen ist. Ansonsten dürfte das Gutachten auch nicht in Verwaltungsverfahren zitiert werden, dürften Gutachten in gerichtlichen Verfahren nicht den Parteien zur Verfügung gestellt werden. Das Urheberrecht steht einer Akteneinsicht damit nicht entgegen. Im Ergebnis sind Gutachten damit nach dem AIG grundsätzlich einsehbar, denn es handelt sich gerade nicht um eine unkontrollierte Vervielfältigung und Weitergabe.”

Thüringer Informationsfreiheitsgeset

Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)

Vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 256)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 ThürIFG — Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

(1) Die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) in der jeweils geltenden Fassung sind mit Ausnahme von § 10 Abs. 3 und §§ 12 bis 15 auf den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Landes, der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar seiner Aufsicht unterstehen, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen entsprechend anzuwenden. § 5 IFG findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse am Zugang zu personenbezogenen Daten geltend machen muss. Den in Satz 1 genannten Stellen stehen natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts gleich, soweit sich die in Satz 1 genannten Stellen dieser Personen zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedienen.

(2) Der Anspruch auf Informationszugang steht lediglich Antragstellern zu, die Unionsbürger sind oder einen Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

(3) Der Anspruch auf Informationszugang besteht unbeschadet der Bestimmungen des § 3 IFG nicht

* 1.
gegenüber dem Landtag, dem Rechnungshof, dem Bürgerbeauftragten, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie den Organen der Rechtspflege, insbesondere Gerichten, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden sowie Disziplinarbehörden,
* 2.
soweit die in Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, grundlagen- oder anwendungsbezogene Forschung betreiben oder Aufgaben der Anerkennung und Beaufsichtigung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts wahrnehmen,
* 3.
für Informationen aus laufenden Verfahren; § 4 Abs. 2 IFG findet Anwendung,
* 4.
wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zum Bund oder zu einem anderen Land haben kann.

§ 2 ThürIFG — Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 3 ThürIFG — Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und fünf Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft.

Erfurt, den 20. Dezember 2007

Die Präsidentin des Landtags
Prof. Dr.-Ing. habil. Schipanski

Zur Sache siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4606208

Landesschule Pforta: Schularchiv in Bibliothek aufbewahrt

Dutzende Namen ehemaliger Schüler sind heute weit über das Saaletal hinaus bekannt : Die Philosophen Johann Gottlieb Fichte und Friedrich Nietzsche lernten ebenso in der Landesschule wie der Dichter Friedrich Gottlieb Klopstock, der Historiker Leopold von Ranke und Goethes Enkel Wolfgang. Auf ihre Spuren kann man in dem Schularchiv stoßen, das in der Bibliothek aufbewahrt wird. (Volksstimme.de).

Zu Behördenarchiven siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4225586

Träger der Schule ist das Land, zur Bibliothek siehe
http://www.b2i.de/fabian?Landesschule_Pforta

Die Archivbenutzung für private und gewerbliche Zwecke ist kostenpflichtig:
http://www.landesschule-pforta.de/index.php?a=de&b=geschichte&z=bibliothek

Da das LHA S-A ärgerlicherweise immer noch keine Internetseite hat, weiss ich nicht, ob die Benutzung dort gebührenpflichtig ist.

Janssen-Nachlass nach Oldenburg

Der 3sat-Videotext meldet, dass das Oldenburger Horst-Janssen-Museum 4.300 Blatt private Schriftstücke und Dokumente des vor allem als Zeichner berühmten Künstlers für 550.000 € von privat erworben hat.

s. gleichlautende Meldung unter: http://www.monstersandcritics.de/artikel/200804/article_55941.php/Janssen-Freundin-verkauft-4300-private-Bl%C3%A4tter

Macht endlich die OLC-SSG frei zugänglich!

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35541.html
und weitere Beiträge ebenda.

Es ist mit den Grundsätzen von “Open Access” nicht vereinbar, dass von der öffentlichen Hand und damit mit Steuergeldern finanzierte bibliographischen Datenbanken nicht für die Bürgerinnen und Bürger am heimischen PC zur Verfügung stehen. Es ist unzumutbar, für eine Aufsatzartikelrecherche eine Bibliothek aufzusuchen und dort auf einen der vielfach raren PC-Arbeitsplätze zu warten.

Die OLC SSG sind Auswertungen von Zeitschriftenartikeln durch die Sondersammelgebieten, die nur für deutsche Institutionen kostenlos zugänglich sind.

Die OLC SSG Lingustik ist allgemein frei zugänglich
http://www.ub.uni-frankfurt.de/ssg/ling_contents

Auf dem Umweg über Virtuelle Fachbibliotheken ist ein Teil der OLC SSG einsehbar, aber es gibt nicht für alle Fächer ViFas, nicht alle ViFas binden die OLC überhaupt in ihre Metasuchen ein und selbst dann sind die Treffer nicht notwendigerweise einsehbar. Dies gilt z.B. für die von der SB Berlin betreute ViFas Recht und Slavistik.

Dass man über Vascoda nicht an die bibliografischen Daten kommt, haben wir unter
http://archiv.twoday.net/stories/4570570
gezeigt.

Übersicht über ViFas und OLC SSG:
http://www.gbv.de/vgm/vifa

Liste von ViFas:
http://wiki.netbib.de/coma/VirtuelleBibliotheken

Kritik am Konzept der ViFas:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35540.html

Medienarchivare vernichten, Privatleute bewahren und werden dafür abgemahnt

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27137/1.html

Dr. Who ist auch ein Beispiel dafür, wie dezentrale Archivierung durch Privatkopien Kulturgüter rettet. Zwischen 1967 und 1978 ging ein großer Teil des Materials verloren. Bei weitem nicht alle der fehlenden Episoden ließen sich später aus den Archiven anderer Länder wiederherstellen. Die BBC griff deshalb auch auf alte private Betamax-Videobänder, Super-8-Aufnahmen vom Fernsehschirm und sogar Audiokassetten zurück, um die Löcher im Archiv zu stopfen. Als ausgesprochen erfolgreich erwies sich dabei eine Verbindung von Fans, das so genannte “Restoration Team”. Viele der später auf DVD veröffentlichten Folgen gehen auf die Arbeit dieser Freiwilligen zurück.

Beim deutschen Fernsehen ist man da noch lange nicht so weit: So leugnet etwa das gebührenfinanzierte ZDF trotz Vorlage von Beweismaterial aus alten Fernsehzeitschriften weiterhin beständig, dass die in den frühen 1970ern entstandene Science-Fiction-Serie Alpha Alpha jemals auf dem Sender lief. Anfragen nach Kopien laufen so ins Leere. Stattdessen wurden zur Einsparung von Lagerkosten massenhaft Archivbestände vernichtet und Foren abgemahnt, in denen Fans VHS- und DVD-Kopien von nicht mehr ausgestrahlten Fernsehserien per Postversand tauschten.

George W. Bush Presidential Library :-)

From Archives List:

> There’s a show on C-SPAN about presidential libraries. Here’re what the draft plans for the George W. Bush Library now call for:
>
> The Alberto Gonzales Room – Where you can’t remember any of the exhibits.
>
> The Hurricane Katrina Room – It’s still under construction.
>
> The Texas Air National Guard Room – Where you don’t have to even show up.
>
> The Walter Reed Hospital Room – Where they don’t let you in.
>
> The Guantanamo Bay Room – Where they don’t let you out.
>
> The Weapons of Mass Destruction Room – Nobody has been able to find it.
>
> The War in Iraq Room – After you complete your first tour, they can force you to go back for your second and third and fourth and fifth tours.
>
> The K-Street Project Gift Shop – Where you can buy an election, or, if no one cares, steal one.
>
> The Men’s Room – Where you could meet a Republican Senator (or two).
>
> To be fair, the President has done some good things, and so the museum will have an electron microscope to help you locate them.
>
> When asked, President Bush said that he didn’t care so much about the individual exhibits as long as his museum was better than his father’s.
>

Archiv der Kindertexte

” …. Das “Archiv für Kindertexte” [am Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik der Martin-Luther-Universität] , das seit einigen Jahren im Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik besteht, widmet sich der Sammlung, Archivierung, Würdigung und Erforschung von Texten, die Kinder selbst geschrieben haben. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren fabulierten Märchen, Verse und Geschichten. Das Archiv beherbergt inzwischen ca. 80.000, teils veröffentlichte, teils unveröffentlichte Texte aus mittlerweile 100 Jahren des freien und kreativen Schreibens von Kindern. …”

Quelle: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/150390

Nachtrag Wolf Thomas 3. Apr 2008:
Die Presse reagiert

Kamel mit Sonnenbrille (Nordbayerischer Kurier, 03.04.2008 14:20)

Ein Kamel mit Sonnenbrille erkundet New York : Grundschulpädagogen der Uni Halle bauen Archiv mit Texten von Mädchen und Jungen auf / Christina Onnasch (Mitteldeutsche Zeitung, 03.04.08, 08:48h; ausführlicher, bebilderter Bericht auf Basis eines Gesprächs mit Michael Ritter, wiss. Mitarbeiter am Institut)