PDF/A ist seit 2005 ISO-genormt und gilt aktuell als anerkannter Standard zur elektronischen Archivierung. Doch es entwickeln sich derzeit auch Alternativen. Einer solchen anderen Technologie fühlt Documanager auf den Zahn: XPS
Tag: 20. Januar 2008
Wozu DMS?
Dieser Frage geht vor dem Hintergrund von Microsoft Office SharePoint Server (MOSS) etc. Documanager nach: Wozu DMS?
ISAAR (CPF) – deutsche Version veröffentlicht
Das ICA hat die deutsche Version des ISAAR (CPF) veröffentlicht:
Neuer Dokumenten-Austausch-Standard im Draft
Das ICA hat einen neuen Dokumenten-(Record)Austausch-Standard zur Kommentierung veröffentlicht:
Medieninstallation: "Archiv der verklingenden Geräusche".
” …. Zum offiziellen Auftakt des HR2-Hörfestes präsentieren Studierender der FH Wiesbaden im Nassauischen Kunstverein eine Medieninstallation zum Thema “Archiv der verklingenden Geräusche”. ….”
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/kultur/objekt.php3?artikel_id=3128374
Archivische Kunst – Jörg Sasse, Fotograf.
In einem NZZ-Essay (Link) über die digitale Forografie weist Dr. Andrea Gnam,Privatdozentin für neuere deutsche Literatur an der Humboldt-Universität Berlin, auf Jörg Sasse hin:
” …. Explizit mit dem Archiv kollektiver Bilder der Nachkriegsära beschäftigt sich Jörg Sasse («Skizzen – Der Grenoble Block», München 2006), der auf einen Fundus von Amateurfotografie zurückgreift, ….”
Weitere Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Sasse
http://www.c42.de (Homepage Jörg Sasses)
Nazidreck weg aus dem Internetarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/4607178
Dort die Kommentare.
Lübecker Fehlurteil
Einen völlig überzogenen Persönlichkeitsschutz fordert das LG Lübeck:
http://www.dr-schulte.de/2008/landgericht-lubeck-schutzt-arbeitnehmer-vor-presseattacken.html
Per einstweiliger Verfügung wurde untersagt, ein Foto eines ablehnenden Bescheids mit Unterschrift des Sachbearbeiters zu veröffentlichen.
Das Gericht verkennt, dass Amtsträger öffentlich und nicht in der Privatsphäre agieren. Wenn sie unrechtmäßig öffentlichem Druck durch die Presse nachgeben sollten, stellt das ein Dienstvergehen dar. Wenn der Sachbearbeiter nach Recht und Gesetz entschieden hat, dann hat er Anspruch auf Rückhalt durch seinen Dienstherrn und dann ist es gleichgültig, ob dies der Presse und einer durch sie aufgewiegelten Öffentlichkeit passt. Amtsträger müssen mit öffentlicher Kritik leben. Das gilt für Lehrer ebenso wie für Jobcenter-Mitarbeiter.
Würde diese Entscheidung Schule machen, dürfte ein Betroffener einen Bescheid auch nicht mehr un-anonymisiert ins Internet stellen. Gern wüsste man vom Gericht, unter welchen Umständen ein noch lebender Amtsträger ein Archiv daran hindern kann, eine Akte, an der er mitgewirkt hat, ins Internet zu stellen.