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Scientific Counsel of the ERC calls for open access to primary sources in archives

http://erc.europa.eu/pdf/ScC_Guidelines_Open_Access_revised_Dec07_FINAL.pdf

The importance of open access to primary data, old manuscripts, collections and archives is even more acute for SSH. In the social sciences many primary or secondary data, such as social survey data and statistical data, exist in the public domain, but usually at national level. In the case of the humanities, open access to primary sources (such as archives, manuscripts and collections) is often hindered by private (or even public or nation-state) ownership which permits access either on a highly selective basis or not at all.

From the Open Access mandate.

Archive.org as a Platform for Nazi Propaganda

(an English version of http://archiv.twoday.net/stories/4606498 )

Publishing digitized versions of programmatic or propagandistic nazi material is always a difficult issue. I think that, generally, such texts must be part of any truly universal retro digitization project, and that they are part of the historical material that digital libraries must provide. That said, publications should contain scholarly introductions or at least a classification with some historical background. In some legislations (e. g. in Germany) these may even be necessary in order to distinguish educational historical material from propaganda published for political reasons.

As Klaus Graf already pointed out on Archivalia in August 2007 (Link), the internet archive “https://archive.org” in its all-in approach to preserving everything does not distinguish anything at all, and hence has become a veritable platform for neo nazis. There are more or less educational historic nazi pamphlets (Link), but also dozens of newer and newest texts from Holocaust deniers (Link). I doubt that they have been uploaded for historical research, since they are propagandistic in nature as well as commonly used by neo-nazis until today.

All this is still documentation, albeit documentation taken too far for my taste, and also much too far for German and Austrian laws.

Now what is really outrageous is that introductions and commentaries on the historical sources are propagandistic in nature (Link):

Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!

(My translation: „It’s obvious that this old work is “only for scholarly studies” [ironically citing the exemption in German laws that allows publication of otherwise banned nazi works] The words herein are of a clear nature and speak for themselves. May their spirit take effect even 70 years after writing, in completely different states of things.“)

This is the introduction to https://archive.org’s scan of the nazi pamphlet „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ (The question of women’s rights and its solution by National Socialism), written in 1933 by Paula Siber von Groote, head of division at the Ministery of the Interior of Nazi Germany.

This is not retro digitization or documentation anymore, it is propaganda of the worst kind, in the front matter (= meta data) of an https://archive.org scan. https://Archive.org should part with contributors like this uploader quickly and thoroughly.

Update: https://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=175053

Die Kunst des Vergessens im Zeitalter der allgegenwärtigen Datenverarbeitung

Viktor Mayer-Schoenberger: Useful Void: The Art of Forgetting in the Age of Ubiquitous Computing

Working Paper Number:RWP07-022

Submitted: 24.04.2007

http://ksgnotes1.harvard.edu/Research/wpaper.nsf/rwp/RWP07-022

Mayer-Schönberger hält es für wünschenswert, dass die heute massenhaft abgespeicherten Informationen in ähnlichem Maße „vergessen“ werden können wie die früherer Generationen. Als ungeeignet dafür hält er die Einführung eines Datenschutzrechts europäischer Art, Änderungen der US-Verfassungsrechtssprechung oder die einfachste Lösung, einfach gar nichts zu unternehmen. Stattdessen schlägt er (mit einem theoretischen Rückgriff auf Lessigs „Code 2.0“) eine softwaretechnische Lösung vor, die jeder Information ein Datum beigibt, zu dem sie gelöscht wird. In den Bereichen, wo es so etwas schon gibt (Cookies, Überwachungskameras) plädiert er für eine möglichst kurze Löschfrist, die auch gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei von Menschen bewusst generierten Informationen setzt er auf eine bewusste Wahl des Haltbarkeitsdatums.

Das klingt angesichts des bisher nicht vorhandenen US-Datenschutzes alles ganz gut, aber verkennt doch, dass die Prämisse nicht stimmt: “For millennia, humans have had to deliberately choose what to remember. The default was to forget. In the digital age, this default of forgetting has changed into a default of remembering.” Das ist zumindest für die Verwahrer der Informationen, die aus irgend einer Art von „Geschäftsgang“ stammen, nicht war, denn sie müssen seit langem aktiv Daten bewerten und Deakzession betreiben. Auf die Erfahrungen des gezielten Vergessens in der analogen Welt geht Meyer-Schönberger leider nicht ein, Archivtheoretisches fehlt ganz.

Er vernachlässigt zum Beispiel, dass der Zufall bei der von ihm favorisierten abgestuften technischen Lösung weitgehend ausgeschaltet würde und somit letztlich gar nichts von der heute als historisch unerheblich angesehenen Information unserer Tage übrigbleiben würde. Die zeitgenössische Bewertung, und die wäre bei dem Setzen von Höchsthaltbarkeitsdaten ja immer gefragt, hat aber Grenzen: der Informations- und Marktwert eines Adressbuchs von 1910 (das versehentlich nicht im Müll gelandet ist), eines Haushaltsbuchs mit Eintragungen über die Einkäufe dieses Jahres oder eines Tagebuchs mit lockeren Bemerkungen zum Tagesgeschehen ist erheblich höher als das einer teuren Familienbibel mit Goldschnitt aus dem gleichen Jahr, die feierlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Wären 1910 technische Mechanismen wie die vorgeschlagenen bereits möglich und allgemein eingeführt gewesen, wäre heute von all dem nur noch die Familienbibel übrig…

archive.org als Nazi-Propagandaplattform

There is also an English version of this article:
http://archiv.twoday.net/stories/4607178

Die Veröffentlichung von Digitalisaten nationalsozialistischer Programm- und Propagandaschriften ist eine zweischneidige Sache. Prinizipiell gehören auch diese Texte m. E. zu einer umfassenden Retrodigitalisierung wie auch zum geschichtlichen Bildungsauftrag von digitalen Bibliotheken; Einführungstexte oder wenigstens eine grobe historische Einordnung der jeweiligen Schrift sind aber wünschenswert und teilweise auch notwendig, schon um nicht in den Ruch der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu gelangen.

Das Internetarchiv “https://archive.org” dagegen schert sich um solche Bedenken einen Dreck und bietet neben Altnazi-Schriften (Link) auch dutzendweise neuere Texte von Holocaustleugnern (Link) an.

Wenn mal eine Einführung gegeben wird, dann sieht sie – und das schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus – folgendermaßen aus (Link):

Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!

Mit diesen Worten wird vom anonymen Scan-Beiträger bei https://archive.org die programmatische Schrift „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ eingeleitet. Autorin des Pamphlets ist Paula Siber von Groote, vom nationalsozialistischen Reichsminister Frick berufene Referentin für Frauenfragen im Reichsministerium des Innern. Das ist nicht mehr Retrodigitalisierung und Dokumentation, das ist Propaganda, und zwar von der übelsten Sorte. Von Zuträgern wie diesem sollte sich https://archive.org jedenfalls schnellstens trennen.

Thüringer Informationsfreiheitsgesetz

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/11/thuringer_informationsfreiheitsgesetz~3560059

Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.

Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.

Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424

Archivaliendiebstahl im Marburger Staatsarchiv ?

” …. Einen dreistelligen Bargeldbetrag aus einer Geldkassette in einem Aktenschrank erbeutete ein Einbrecher im Staatsarchiv. Der Täter drang zwischen Montag, dem 07.und Mittwoch, dem 09. Januar möglicherweise sogar mehrmals auf nicht genau bekannte Weise in das Staatsarchiv ein. Zurzeit steht nicht fest, ob archivierte Gegenstände von historischem und/oder materiellem Wert fehlen. ….”
Quelle: Link

Neue Unterbringung des Reeser Stadtarchivs und die Rezeption von Archiven. Ein klassischer Archivstereotyp.

Über die neue Unterbringung des Reeser Stadtarchivs berichtet die Rheinische Post (Link):
” ….. Einmal sind hier Klassen der Grundschule und der Anne-Frank-Schule untergebracht, außerdem hat die Offene Ganztagsschule hier zwei Räume. Und auch die Betreuung „Schule von acht bis eins“ ist in den neuen Komplex gezogen.
Dass auch noch das Stadtarchiv mit in dem Gebäude ist, fand Pastoralreferent Ludger Dahmen bezeichnet. „Denn dadurch hat man Jung und Alt unter einem Dach“, sagte er. …..”

Archivzitat: Chopin – "Archivar der Lautpoesie"

” ……[Henri] Chopin war Missionar und Archivar einer Lautpoesie, die ohne ihn nie die Verbreitung gefunden hätte, die sie hat. …..”
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/Henri-Chopin;art772,2454074
Weitere Informationen zu Henri Chopin:
http://en.wikipedia.org/wiki/Henri_Chopin