Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Causa Eichstätt: Untersuchungsergebnis zur angeblichen massenweisen Vernichtung von Beständen der Zentralbibliothek der Kapuziner

[ Forts. von http://archiv.twoday.net/stories/4593537 ]

Eichstätt, den 09.01.2008
http://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj

Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.

Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.

Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.

Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.

Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de

Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt – Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2’29”)

Schludriger Umgang mit dem Filmerbe

DIE WELT plädiert für Pflichtexemplare bei Spielfilmen.

http://www.welt.de/kultur/article1525312/Wie_im_Youtube-Zeitalter_Filme_verloren_gehen.html

Es gibt eine Statistik des Bundesarchivs, wie viel von der deutschen Spielfilmproduktion in den sieben großen deutschen Archiven überliefert ist. Beim Stummfilm sieht es ziemlich traurig aus (rund ein Viertel), springt mit der Einführung des Tons 1930 auf 60 Prozent und bei den gründlichen Nazis auf nahezu 100; auch die DDR hat fast alles aufgehoben.
In der privatwirtschaftlich-chaotischen Bundesrepublik jedoch sank der Prozentsatz kontinuierlich, von rund 90 (in den Fünfziger/Sechzigern) auf zuletzt 47 Prozent – das war der Wert für 1995. Ganz zu schweigen von Kurz-, Kultur-, Dokumentar oder Werbefilme, wo die Quote noch deutlich niedriger liegt.

Das muss nicht heißen, dass die Vermissten nicht mehr existieren. Sie können in einem kleineren Archiv lagern, bei einem TV-Sender, einer Kopieranstalt, im Ausland oder bei einem Privatsammler. Zwei verloren geglaubte Hans-Albers-Filme zum Beispiel tauchten jüngst wieder auf, “Der Sieger” im National Film Center in Tokio und “Ein gewisser Herr Gran” beim Moskauer Gosfilmofond.
Aber es ist wie mit dem verstellten Buch in einer Bibliothek: Weiß man nicht, wo es steht, ist es nutzlos. Es gibt keine Bestandsliste davon, was in den Filmarchiven schlummert, man muss in jedem separat anfragen (und manchmal hüten Archivare ihre Schätze so eifersüchtig, dass sie ihre Existenz leugnen; sie könnten bei Nutzung ja Schaden leiden).
[…]
Andere große Filmländer gehen mit ihrer Kulturgeschichte nicht so schludrig um.

Musealisierung

http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=all

Der Essay von Ph. Blom wurde hier schon mit einem Zitat vorgestellt.

Bloms Musealisierungsthese ist alles andere als originell. Hermann Lübbe hat sie in den museologischen Diskurs eingeführt.

Bloms sammlungsgeschichtliche Prämissen stimmen schlicht und einfach nicht. Auch in der Renaissance und später hat man sehr wohl nicht-antike Altertümer gesammelt. Und schon im Spätmittelalter hat man in der Architektur bewusst Altes bewahrt bzw. zitiert. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4475015

14. Anwenderforum E-Government mit Strategien zur elektronischen Archivierung

Am 12. und 13. Februar 2008 findet im Kongress- und Tagungszentrum in Berlin das 14. Anwenderforum E-Government statt. Die Tagung hat sich in den letzten Jahren zu einer hochkarätigen Informationsplattform zur IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung, Dokumentenmanagement und Archivierung für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung entwickelt.

Der elektronischen Archivierung ist dabei ein eigenes Fachforum gewidmet. Namhafte ReferentInnen aus Archiven, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung werden in einem eigenen Fachforum Strategien und Lösungen zur Archivierung elektronischer Dokumente vorstellen. Themen bilden u.a.:

– Beweiskräftige Langzeitspeicherung ArchiSig und ArchiSafe
– Strategien zur Aussonderung und Archivierung
– Websitearchivierung
– PDF/A
– Bits on film, Mikrofilm als Medium Archivierung digitaler
Unterlagen

Die Teilnahme am 14. Anwenderforum E-Government ist für VertreterInnen aus der öffentlichen Verwaltung kostenfrei.

Anmeldung und Informationen: http://www.anwenderforum2008.de

Schmerzhafter Schlag für die Geschichte Jamaicas

Berichten zufolge haben Diebe Original-Aufnahmen von Bob Marley und Peter Tosh aus dem Archiv der früheren Jamaica Broadcasting Corporation gestohlen. ……
Olivia Grange, Jamaika’s Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ….”

Quelle: http://www.mtv.de/article/10504532

Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
http://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
http://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
http://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html

Die letzten Mandarine

Steinhauer bezeichnet einen Aufsatz von Haberstumpf zum Urheberrecht an Hochschulen als “grundlegend”, obwohl der nach seinem Referat nur die übliche wirklichkeitsfremde Dogmatik enthält, die den deutschen Hochschullehrern den Status von Mandarinen (gemeint sind die chinesischen Würdenträger) verleiht und die auch die verfehlte BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien trägt.

Es ist in höchstem Maße wirklichkeitsfremd anzunehmen, der deutsche Hochschullehrer habe keine Pflicht zur Veröffentlichung. Es wird erwartet, dass er sich an der Forschung beteiligt und dazu gehört Publizieren. Und es gibt auch ein Interesse der Allgemeinheit an seinen Forschungsmaterialien, soweit kam der BGH in der genannten Entscheidung der Universität Heidelberg (Erben des Archäologen Vladimir Milojčić vs. Uni Heidelberg) entgegen.

Die von Pflüger/Ertmann vorgeschlagene Anbietungspflicht an den Open-Access-Server der Hochschule wäre ohne weiteres möglich:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609

Der sog. Hansen-Vorschlag ist demgegenüber ein Rückschritt.

Mein eigener Vorschlag für eine Hochschulsatzung:

http://archiv.twoday.net/stories/4369539

Um die OA-Server zu füllen, braucht es Mandate, das ist ein Konsens der OA-Bewegung, Appelle an die Wissenschaftler reichen nur unter besonderen Umständen aus (z.B. Cream of Science in den NL). Aber Deutschland ist, so scheint es, das einzige Land, in dem Uni-Mandate aus verfassungsrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sind.

Es ist bereits ein mieser Taschenspielertrick, die Forschungsfreiheit des Hochschullehrers absurd zu überdehnen, um dann das so überdehnte Privileg ohne viel Federlesens auch dem gesamten wissenschaftlichen Personal der Hochschulen zugutekommen zu lassen.

Der BGH hat sich sicher nicht überlegt, als er im Fall M. entschied, dass ja die Arbeit der Grabungszeichner und Fotografen urheberrechtlich geschützt ist und diese und nicht der Professor M. die Urheber sind. Grabungszeichner und Fotografen arbeiten nicht auf direkte Anweisung, dass man daraus den Schluss ziehen könnte, dass der Ausgräber Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Grabungszeichner und Fotografen aber bezahlt die Universität oder der Geldgeber der Grabung.

Sofern sich der Wissenschaftler zu einer Publikation entschließt und ein manuskript einreicht, spricht absolut nichts gegen ein Zugriffsrecht der ihn bezahlenden Universität für den Schriftenserver, sofern nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen des Wissenschaftlers verletzt werden.